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DE29819571U1 - Vorrichtung zur Pflege des menschlichen Körpers - Google Patents

Vorrichtung zur Pflege des menschlichen Körpers

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DE29819571U1
DE29819571U1 DE29819571U DE29819571U DE29819571U1 DE 29819571 U1 DE29819571 U1 DE 29819571U1 DE 29819571 U DE29819571 U DE 29819571U DE 29819571 U DE29819571 U DE 29819571U DE 29819571 U1 DE29819571 U1 DE 29819571U1
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arm part
head part
end region
sponge
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DE29819571U
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    • A45DHAIRDRESSING OR SHAVING EQUIPMENT; EQUIPMENT FOR COSMETICS OR COSMETIC TREATMENTS, e.g. FOR MANICURING OR PEDICURING
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    • A45D34/04Appliances specially adapted for applying liquid, e.g. using roller or ball
    • AHUMAN NECESSITIES
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    • A45D2200/1009Applicators comprising a pad, tissue, sponge, or the like
    • A45D2200/1018Applicators comprising a pad, tissue, sponge, or the like comprising a pad, i.e. a cushion-like mass of soft material, with or without gripping means
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  • Percussion Or Vibration Massage (AREA)
  • Finger-Pressure Massage (AREA)
  • Brushes (AREA)
  • Massaging Devices (AREA)

Description

Helmut Walter G4498
Maintalstr. 9 02.11.98
96149 Breitengüßbach
Vorrichtung zur Pflege des menschlichen Körpers
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Pflege des menschlichen Körpers.
Von der Firma Russka werden am Markt Vorrichtungen zur Pflege des Rückens bzw. zur Versorgung des Rückens mit medizinischen Produkten angeboten. Mittels einer derartigen Vorrichtung kann man ohne fremde Hilfe den eigenen Rücken nach dem Baden oder beim Sonnen mit Sonnenschutzmitteln eincremen. Eine derartige Vorrichtung ermöglicht es auch beim Vorliegen von Hauterkrankungen Salbe auf die Rückenpartien aufzutragen. Bei der bekannten Vorrichtung handelt es sich um ein Universalgerät, mittels dessen durch Aufsetzen verschiedener Köpfe, beispielsweise eines Kopfes mit einem Schwamm oder einer Bürste, der Rücken eingecremt, gewaschen und massiert werden kann. Auf den Schwamm oder die Bürste des bekannten Kopfes ist eine für Salben und Sonnencremes undurchlässige Kunststoffhaube aufsetzbar, die nach dem Eincremen wieder abgezogen und leicht gereinigt werden kann. Die genannten Hauben und Köpfe sind nachkaufbar. Die bekannte Vorrichtung weist weiterhin einen gebogenen Kunststoffarm auf, auf welchen die verschiedenen Köpfe aufsetzbar sind. Jeder dieser Köpfe weist eine Kopfbasisplatte und eine darauf befestigte Kopfauflage auf, wobei die Auflage eine Bürste oder ein Schwamm sein kann.
Weiterhin ist aus der DE-U1-297 20 416 eine Körperpflegebürste bekannt. Diese besteht aus einem Kopf zur beiderseitigen Aufnahme von Borsten, einem Kopf zur beiderseitigen Aufnahme von Schwämmen mit zusammen nur einem trennbaren oder einsteckbaren leicht gekrümmten Stiel und einem Handgriff in Handtellerbreite. Über den Schwammkopf ist eine
fettundurchlässige Hülle mit einer Öffnung ziehbar. Die Hülle weist eine an den Schwammkopf angepaßte Größe auf und besteht aus Kunststoff, Papier, Zellulose oder PVC-Folie. Sie ist mit einem sich um ihre Öffnung herum erstreckenden Gummizug versehen. Mittels dieses Gummizuges soll erreicht werden, daß die Hülle am Schwammkopfende unverrutschbar arretiert wird und faltenfrei auf dem Kopf aufliegt.
Die bekannten Vorrichtungen weisen Nachteile auf. So muß die bekannte Hülle relativ dick und der bekannte Gummizug kräftig ausgebildet sein, um das gesteckte Ziel der Unverrutschbarkeit und Faltenfreiheit zumindest einigermaßen erreichen zu können. Dies erschwert aber ein Aufsetzen der Hülle auf den Kopf und ein Abnehmen der Hülle vom Kopf. Weiterhin können durch die Öffnungen der bekannten Hüllen, die auch mittels eines kräftig ausgebildeten Gummizuges nicht vollständig geschlossen werden können, eindringende Schmutzpartikel den innerhalb der Hülle angeordneten Schwamm verschmutzen. Dies ist insbesondere dann nachteilig, wenn die bekannte Vorrichtung an einem Sandstrand verwendet wird, da an Sandstränden des öfteren durch den Wind feine Sandpartikel verweht werden. Zu einem eventuellen Reinigen des Schwammes ist es notwendig, die Hülle vom Schwamm abzunehmen und dann beide genannten Teile zu säubern.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung mit den im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Merkmalen derart weiterzubilden, daß die Handhabbarkeit der bekannten Vorrichtung verbessert wird.
Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den im Anspruch 1 angegebenen Gesamtmerkmalen gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
Die Vorteile der Erfindung bestehen insbesondere darin, daß durch die
geschlossen ausgebildete Hülle sichergestellt ist, daß der im Inneren der Hülle angeordnete Schwamm nicht verschmutzt werden kann. Weiterhin wird durch die geschlossen ausgebildete Hülle erreicht, daß auch Hüllen aus dünnem Material beim Gebrauch der Vorrichtung faltenfrei bleiben. Die Verwendung eines Gummizuges ist bei einer Vorrichtung gemäß der Erfindung nicht notwendig. Ferner ist eine Vorrichtung mit den erfindungsgemäßen Merkmalen nach dem Gebrauch leicht zu reinigen. Zu dieser Reinigung, die auch mittels einer Bürste erfolgen kann, ist es nicht notwendig, die Hülle vom Schwamm abzunehmen und diese beiden Teile getrennt zu reinigen. Die beanspruchte Vorrichtung braucht lediglich unter fließendes Wasser gehalten oder in ein Gewässer eingetaucht und abgerubbelt zu werden, um zumindest grob von der verwendeten Creme und/oder von Schmutzteilen befreit zu werden. Durch die feste Anbringung der Hülle am Schwamm wird weiterhin erreicht, daß die Hülle nicht so leicht verloren gehen kann wie bei bekannten Vorrichtungen.
Weitere vorteilhafte Eigenschaften der Erfindung ergeben sich aus der Erläuterung eines Ausführungsbeispiels anhand der Figuren. Es zeigt
- Figur 1 eine Skizze eines von oben gezeigten Armteiles der beanspruchten Vorrichtung,
- Figur 2 eine Skizze des von unten gezeigten Kopfaufnahmeteils des Armes,
- Figur 3 eine Skizze eines von unten gezeigten Kopfteiles, welches zum Eincremen vorgesehen ist, und
- Figur 4 eine Querschnittsdarstellung des in der Figur 3 gezeigten Kopfteiles.
Die beanspruchte Vorrichtung zur Pflege des menschlichen Körpers, die vorzugsweise zum Eincremen des Rückens vorgesehen ist, weist einen
einstückigen und länglich bzw. löffeiförmig ausgebildeten Armteil auf, an welchem ein Kopfteil lösbar befestigt ist.
Die Figur 1 zeigt eine Skizze eines von oben gezeigten Armteiles 1 einer Vorrichtung gemäß der Erfindung. Das gezeigte Armteil 1 besteht vorzugsweise aus Holz oder Kunststoff. Sein erster Endbereich 2 dient als Handgriff. Der zweite Endbereich 3 ist verbreitert ausgebildet und weist vorzugsweise einen ovalen oder - alternativ dazu - einen runden Querschnitt auf. Die Unterseite des zweiten Endbereiches 3 ist zur Aufnahme des Kopfteils vorgesehen.
Die Figur 2 zeigt eine Skizze des von unten gezeigten Kopfaufnahmeteils des Armes. Wie aus der Figur hervorgeht, ist die Unterseite des Kopfaufnahmeteils profiliert ausgebildet in dem Sinne, daß sie einen umlaufenden Rand 4 aufweist, der um eine Aussparung 5 herum verläuft, die vorzugsweise in den Kopfaufnahmeteil 3 eingefräst ist. Die Aussparung 5 ist ebenfalls oval ausgebildet und in Bezug auf ihre Dimensionierung so gewählt, daß ein Kopfteil genau in diese Aussparung eingesetzt werden kann. In der Aussparung 5 des Kopfaufnahmeteils ist ein erstes Klettelement 6 vorgesehen, welches vorzugsweise mittels eines nicht wasserlöslichen Klebers auf die Unterseite des Kopfaufnahmeteils aufgeklebt ist.
Die Figur 3 zeigt eine Skizze eines von unten gezeigten Kopfteiles 7, welches zum Eincremen vorgesehen ist und welches in die Aussparung 5 eingesetzt und am Armteil befestigt wird. Das Kopfteil 7 hat die Form eines ovalen Kissens, dessen Außenabmessungen an die Innenabmessungen des Randes 4 des Kopfaufnahmeteils bzw. an die Abmessungen der Aussparung 5 angepaßt sind. Dieses Kopfteil ist an seiner Unterseite mit einem zweiten Klettelement 8 versehen, welches mittels eines nicht wasserlöslichen Klebers auf die Unterseite des Kopfteils 7 aufgeklebt ist. Das Kopfteil 7 besteht aus einem Schwamm, der von einer Kunststoffhülle vollständig umgeben ist. Die Kunststoffhülle sitzt dabei unverrutschbar und straff auf dem Schwamm auf, so daß im Gebrauch der Vorrichtung keine
Faltenbildung auftreten kann. Das genannte zweite Klettelement 8 ist dabei auf die Kunststoffhülle aufgeklebt.
Die Figur 4 zeigt eine Querschnittsdarstellung des in der Figur 3 gezeigten Kopfteiles. Dabei ist mit der Bezugsziffer 8 das zweite Klettelement, mit der Bezugsziffer 9 die Kunststoffhülle und mit der Bezugszahl 10 der in das Innere der Kunststoffhülle eingeschlossene Schwamm bezeichnet. Wie aus der Figur 4 auch hervorgeht, benötigt das gezeigte Kopfelement keine Basisplatte, auf welcher der Schwamm aufgebracht ist.
Zum Gebrauch zum Eincremen oder Einsalben wird das Kopfteil 7 in die Aussparung 5 des Armteils 3 so eingesetzt, daß die beiden Klettelemente und 8 sich gegenseitig fest verhaken. Danach wird auf die dem zweiten Klettelement 8 gegenüberliegende Seite des Kopfteils Sonnencreme bzw. Salbe aufgetragen und die gesamte Vorrichtung als Eincremehilfe verwendet, wobei die sich selbst eincremende Person die Vorrichtung am Handgriff 2 hält und das vorzugsweise leicht gebogen ausgebildete Armteil 1 über die Schulter führt, so daß die auf das Kopfteil 7 aufgebrachte Creme bzw. Salbe auf den Rücken aufgetragen und dort verteilt und einmassiert werden kann.
Nach dem Gebrauch kann das Kopfteil 7 durch einfaches Abziehen vom Armteil 1 entfernt und entweder unter fließendem Wasser oder im Wasser eines Sees, Meeres oder einer Badewanne leicht gesäubert werden.
Durch das einfache Aufsetzen und Abziehen des Kopfteiles vom Armteil kann das Kopfteil auch leicht gegen ein neues gleichartiges Kopfteil oder gegen ein andersartiges Kopfteil ausgetauscht werden, beispielsweise gegen ein Kopfteil, welches eine Bürste aufweist.
Ein Vorteil der Erfindung besteht auch darin, daß eine Klettverbindung, wie sie zur Befestigung des Kopfes am Armteil verwendet wird, unempfindlich gegen Wasser ist, so daß bei einem langjährigen Gebrauch ein fester Halt
des Kopfteils am Armteil sichergestellt ist. Weiterhin sind Klettverbindungen wesentlich unempfindlicher gegen eine Abnutzung, wie sie bei bekannten Vorrichtungen auftreten kann, bei denen das Kopfteil auf den Armteil aufgesteckt ist. Weiterhin sind Klettverbindungen auch unempfindlich gegenüber Sand und auch gegenüber den Cremes bzw. Salben selbst.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung ist darin zu sehen, daß eine Vorrichtung gemäß der Erfindung preisgünstiger herstellbar ist als die bekannten Vorrichtungen.
10

Claims (11)

Schutzansprüche
1. Vorrichtung zur Pflege des menschlichen Körpers, welche aufweist:
- einen länglich ausgebildeten Armteil, dessen erster Endbereich einen Handgriff bildet und dessen zweiter Endbereich zur Aufnahme eines Kopfteils vorgesehen ist, und
- einem Kopfteil, welches einen Schwamm und eine Kunststoffhülle aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß
- der Armteil (1) und der Kopfteil (7) jeweils mindestens ein Klettelement
(6, 8) aufweisen, über welches sie miteinander verbindbar oder verbunden sind,
- das Klettelement (8) des Kopfteils (7) an der Kunststoffhülle (9) des Kopfteils (7) befestigt ist und
- die Kunststoffhülle (9) den Schwamm (10) vollständig umgibt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Armteil (1) ein einstückiges Armteil ist und aus Holz oder Kunststoff besteht.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Armteil (1) im wesentlichen löffeiförmig ausgebildet ist.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Endbereich (3) des Armteils (1) eine runde oder ovale Querschnittsfläche aufweist.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Endbereich (3) des Armteils (1) auf seiner Unterseite eine von einem umlaufenden Rand (4) umgebene Aussparung (5) aufweist, die zur Aufnahme des Kopfteils (7) vorgesehen ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Aussparung (5) rund oder oval ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Aussparung (5) in das Armteil (1) eingefräst ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im zweiten Endbereich (3) des Armteils (1) ein erstes Klettelement (6) aufgebracht ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Klettelement (6) auf der Unterseite des zweiten Endbereiches (3) des Armteils (1) innerhalb der Aussparung (5) angebracht ist.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Kopfteil (7) einen runden oder ovalen Querschnitt aufweist.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Klettelement (6) mittels eines wasserunlöslichen Klebers am Armteil (1) und das zweite Klettelement (8) mittels eines wasserunlöslichen Klebers an der Kunststoffhülle (9) des Kopfteils (7) befestigt ist.
DE29819571U 1998-11-03 1998-11-03 Vorrichtung zur Pflege des menschlichen Körpers Expired - Lifetime DE29819571U1 (de)

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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102014009482A1 (de) * 2014-06-24 2015-12-24 Ferdinand Markt Eincremesystem

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Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE9201779U1 (de) 1992-02-12 1992-05-07 Beck, Jakob, Rümlang Zerlegbares Handhabungsgerät zur Ganzkörperpflege
DE9301920U1 (de) 1993-02-11 1993-06-03 Hildebrand, Juliane, Dipl.-Ing., 1000 Berlin Vorrichtung zum Eincremen des Rückens
US5435328A (en) 1993-09-02 1995-07-25 Grohoske; Joan L. Toiletry article

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ITMI990660V0 (it) 1999-10-29
ITMI990660U1 (it) 2001-04-29
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IT247105Y1 (it) 2002-05-02

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