DE29819571U1 - Vorrichtung zur Pflege des menschlichen Körpers - Google Patents
Vorrichtung zur Pflege des menschlichen KörpersInfo
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Description
Helmut Walter G4498
Maintalstr. 9 02.11.98
96149 Breitengüßbach
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Pflege des menschlichen Körpers.
Von der Firma Russka werden am Markt Vorrichtungen zur Pflege des Rückens bzw. zur Versorgung des Rückens mit medizinischen Produkten
angeboten. Mittels einer derartigen Vorrichtung kann man ohne fremde Hilfe den eigenen Rücken nach dem Baden oder beim Sonnen mit
Sonnenschutzmitteln eincremen. Eine derartige Vorrichtung ermöglicht es auch beim Vorliegen von Hauterkrankungen Salbe auf die Rückenpartien
aufzutragen. Bei der bekannten Vorrichtung handelt es sich um ein Universalgerät, mittels dessen durch Aufsetzen verschiedener Köpfe,
beispielsweise eines Kopfes mit einem Schwamm oder einer Bürste, der Rücken eingecremt, gewaschen und massiert werden kann. Auf den
Schwamm oder die Bürste des bekannten Kopfes ist eine für Salben und Sonnencremes undurchlässige Kunststoffhaube aufsetzbar, die nach dem
Eincremen wieder abgezogen und leicht gereinigt werden kann. Die genannten Hauben und Köpfe sind nachkaufbar. Die bekannte Vorrichtung
weist weiterhin einen gebogenen Kunststoffarm auf, auf welchen die verschiedenen Köpfe aufsetzbar sind. Jeder dieser Köpfe weist eine
Kopfbasisplatte und eine darauf befestigte Kopfauflage auf, wobei die Auflage eine Bürste oder ein Schwamm sein kann.
Weiterhin ist aus der DE-U1-297 20 416 eine Körperpflegebürste bekannt.
Diese besteht aus einem Kopf zur beiderseitigen Aufnahme von Borsten, einem Kopf zur beiderseitigen Aufnahme von Schwämmen mit zusammen
nur einem trennbaren oder einsteckbaren leicht gekrümmten Stiel und einem Handgriff in Handtellerbreite. Über den Schwammkopf ist eine
fettundurchlässige Hülle mit einer Öffnung ziehbar. Die Hülle weist eine an
den Schwammkopf angepaßte Größe auf und besteht aus Kunststoff, Papier, Zellulose oder PVC-Folie. Sie ist mit einem sich um ihre Öffnung
herum erstreckenden Gummizug versehen. Mittels dieses Gummizuges soll erreicht werden, daß die Hülle am Schwammkopfende unverrutschbar
arretiert wird und faltenfrei auf dem Kopf aufliegt.
Die bekannten Vorrichtungen weisen Nachteile auf. So muß die bekannte
Hülle relativ dick und der bekannte Gummizug kräftig ausgebildet sein, um das gesteckte Ziel der Unverrutschbarkeit und Faltenfreiheit zumindest
einigermaßen erreichen zu können. Dies erschwert aber ein Aufsetzen der Hülle auf den Kopf und ein Abnehmen der Hülle vom Kopf. Weiterhin
können durch die Öffnungen der bekannten Hüllen, die auch mittels eines kräftig ausgebildeten Gummizuges nicht vollständig geschlossen werden
können, eindringende Schmutzpartikel den innerhalb der Hülle angeordneten Schwamm verschmutzen. Dies ist insbesondere dann
nachteilig, wenn die bekannte Vorrichtung an einem Sandstrand verwendet wird, da an Sandstränden des öfteren durch den Wind feine Sandpartikel
verweht werden. Zu einem eventuellen Reinigen des Schwammes ist es
notwendig, die Hülle vom Schwamm abzunehmen und dann beide genannten Teile zu säubern.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung mit den im
Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Merkmalen derart weiterzubilden, daß die Handhabbarkeit der bekannten Vorrichtung
verbessert wird.
Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den im Anspruch 1 angegebenen Gesamtmerkmalen gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen und
Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
Die Vorteile der Erfindung bestehen insbesondere darin, daß durch die
geschlossen ausgebildete Hülle sichergestellt ist, daß der im Inneren der
Hülle angeordnete Schwamm nicht verschmutzt werden kann. Weiterhin wird durch die geschlossen ausgebildete Hülle erreicht, daß auch Hüllen aus
dünnem Material beim Gebrauch der Vorrichtung faltenfrei bleiben. Die Verwendung eines Gummizuges ist bei einer Vorrichtung gemäß der
Erfindung nicht notwendig. Ferner ist eine Vorrichtung mit den erfindungsgemäßen Merkmalen nach dem Gebrauch leicht zu reinigen. Zu
dieser Reinigung, die auch mittels einer Bürste erfolgen kann, ist es nicht notwendig, die Hülle vom Schwamm abzunehmen und diese beiden Teile
getrennt zu reinigen. Die beanspruchte Vorrichtung braucht lediglich unter fließendes Wasser gehalten oder in ein Gewässer eingetaucht und
abgerubbelt zu werden, um zumindest grob von der verwendeten Creme und/oder von Schmutzteilen befreit zu werden. Durch die feste Anbringung
der Hülle am Schwamm wird weiterhin erreicht, daß die Hülle nicht so leicht verloren gehen kann wie bei bekannten Vorrichtungen.
Weitere vorteilhafte Eigenschaften der Erfindung ergeben sich aus der
Erläuterung eines Ausführungsbeispiels anhand der Figuren. Es zeigt
- Figur 1 eine Skizze eines von oben gezeigten Armteiles der beanspruchten
Vorrichtung,
- Figur 2 eine Skizze des von unten gezeigten Kopfaufnahmeteils des
Armes,
- Figur 3 eine Skizze eines von unten gezeigten Kopfteiles, welches zum
Eincremen vorgesehen ist, und
- Figur 4 eine Querschnittsdarstellung des in der Figur 3 gezeigten
Kopfteiles.
Die beanspruchte Vorrichtung zur Pflege des menschlichen Körpers, die
vorzugsweise zum Eincremen des Rückens vorgesehen ist, weist einen
einstückigen und länglich bzw. löffeiförmig ausgebildeten Armteil auf, an
welchem ein Kopfteil lösbar befestigt ist.
Die Figur 1 zeigt eine Skizze eines von oben gezeigten Armteiles 1 einer
Vorrichtung gemäß der Erfindung. Das gezeigte Armteil 1 besteht vorzugsweise aus Holz oder Kunststoff. Sein erster Endbereich 2 dient als
Handgriff. Der zweite Endbereich 3 ist verbreitert ausgebildet und weist vorzugsweise einen ovalen oder - alternativ dazu - einen runden Querschnitt
auf. Die Unterseite des zweiten Endbereiches 3 ist zur Aufnahme des Kopfteils vorgesehen.
Die Figur 2 zeigt eine Skizze des von unten gezeigten Kopfaufnahmeteils
des Armes. Wie aus der Figur hervorgeht, ist die Unterseite des Kopfaufnahmeteils profiliert ausgebildet in dem Sinne, daß sie einen
umlaufenden Rand 4 aufweist, der um eine Aussparung 5 herum verläuft, die vorzugsweise in den Kopfaufnahmeteil 3 eingefräst ist. Die Aussparung 5 ist
ebenfalls oval ausgebildet und in Bezug auf ihre Dimensionierung so gewählt, daß ein Kopfteil genau in diese Aussparung eingesetzt werden
kann. In der Aussparung 5 des Kopfaufnahmeteils ist ein erstes Klettelement
6 vorgesehen, welches vorzugsweise mittels eines nicht wasserlöslichen Klebers auf die Unterseite des Kopfaufnahmeteils aufgeklebt ist.
Die Figur 3 zeigt eine Skizze eines von unten gezeigten Kopfteiles 7,
welches zum Eincremen vorgesehen ist und welches in die Aussparung 5 eingesetzt und am Armteil befestigt wird. Das Kopfteil 7 hat die Form eines
ovalen Kissens, dessen Außenabmessungen an die Innenabmessungen des
Randes 4 des Kopfaufnahmeteils bzw. an die Abmessungen der Aussparung 5 angepaßt sind. Dieses Kopfteil ist an seiner Unterseite mit einem zweiten
Klettelement 8 versehen, welches mittels eines nicht wasserlöslichen Klebers auf die Unterseite des Kopfteils 7 aufgeklebt ist. Das Kopfteil 7
besteht aus einem Schwamm, der von einer Kunststoffhülle vollständig umgeben ist. Die Kunststoffhülle sitzt dabei unverrutschbar und straff auf
dem Schwamm auf, so daß im Gebrauch der Vorrichtung keine
Faltenbildung auftreten kann. Das genannte zweite Klettelement 8 ist dabei
auf die Kunststoffhülle aufgeklebt.
Die Figur 4 zeigt eine Querschnittsdarstellung des in der Figur 3 gezeigten
Kopfteiles. Dabei ist mit der Bezugsziffer 8 das zweite Klettelement, mit der
Bezugsziffer 9 die Kunststoffhülle und mit der Bezugszahl 10 der in das
Innere der Kunststoffhülle eingeschlossene Schwamm bezeichnet. Wie aus der Figur 4 auch hervorgeht, benötigt das gezeigte Kopfelement keine
Basisplatte, auf welcher der Schwamm aufgebracht ist.
Zum Gebrauch zum Eincremen oder Einsalben wird das Kopfteil 7 in die
Aussparung 5 des Armteils 3 so eingesetzt, daß die beiden Klettelemente und 8 sich gegenseitig fest verhaken. Danach wird auf die dem zweiten
Klettelement 8 gegenüberliegende Seite des Kopfteils Sonnencreme bzw. Salbe aufgetragen und die gesamte Vorrichtung als Eincremehilfe
verwendet, wobei die sich selbst eincremende Person die Vorrichtung am Handgriff 2 hält und das vorzugsweise leicht gebogen ausgebildete Armteil 1
über die Schulter führt, so daß die auf das Kopfteil 7 aufgebrachte Creme bzw. Salbe auf den Rücken aufgetragen und dort verteilt und einmassiert
werden kann.
Nach dem Gebrauch kann das Kopfteil 7 durch einfaches Abziehen vom
Armteil 1 entfernt und entweder unter fließendem Wasser oder im Wasser eines Sees, Meeres oder einer Badewanne leicht gesäubert werden.
Durch das einfache Aufsetzen und Abziehen des Kopfteiles vom Armteil
kann das Kopfteil auch leicht gegen ein neues gleichartiges Kopfteil oder gegen ein andersartiges Kopfteil ausgetauscht werden, beispielsweise
gegen ein Kopfteil, welches eine Bürste aufweist.
Ein Vorteil der Erfindung besteht auch darin, daß eine Klettverbindung, wie
sie zur Befestigung des Kopfes am Armteil verwendet wird, unempfindlich gegen Wasser ist, so daß bei einem langjährigen Gebrauch ein fester Halt
des Kopfteils am Armteil sichergestellt ist. Weiterhin sind Klettverbindungen
wesentlich unempfindlicher gegen eine Abnutzung, wie sie bei bekannten Vorrichtungen auftreten kann, bei denen das Kopfteil auf den Armteil
aufgesteckt ist. Weiterhin sind Klettverbindungen auch unempfindlich gegenüber Sand und auch gegenüber den Cremes bzw. Salben selbst.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung ist darin zu sehen, daß eine Vorrichtung
gemäß der Erfindung preisgünstiger herstellbar ist als die bekannten Vorrichtungen.
10
10
Claims (11)
1. Vorrichtung zur Pflege des menschlichen Körpers, welche aufweist:
- einen länglich ausgebildeten Armteil, dessen erster Endbereich einen
Handgriff bildet und dessen zweiter Endbereich zur Aufnahme eines Kopfteils vorgesehen ist, und
- einem Kopfteil, welches einen Schwamm und eine Kunststoffhülle aufweist,
dadurch gekennzeichnet, daß
- der Armteil (1) und der Kopfteil (7) jeweils mindestens ein Klettelement
(6, 8) aufweisen, über welches sie miteinander verbindbar oder verbunden
sind,
- das Klettelement (8) des Kopfteils (7) an der Kunststoffhülle (9) des
Kopfteils (7) befestigt ist und
- die Kunststoffhülle (9) den Schwamm (10) vollständig umgibt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Armteil
(1) ein einstückiges Armteil ist und aus Holz oder Kunststoff besteht.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das
Armteil (1) im wesentlichen löffeiförmig ausgebildet ist.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der zweite Endbereich (3) des Armteils (1) eine
runde oder ovale Querschnittsfläche aufweist.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der zweite Endbereich (3) des Armteils (1) auf
seiner Unterseite eine von einem umlaufenden Rand (4) umgebene Aussparung (5) aufweist, die zur Aufnahme des Kopfteils (7) vorgesehen ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Aussparung (5) rund oder oval ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
Aussparung (5) in das Armteil (1) eingefräst ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß im zweiten Endbereich (3) des Armteils (1) ein erstes Klettelement (6) aufgebracht ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das erste
Klettelement (6) auf der Unterseite des zweiten Endbereiches (3) des
Armteils (1) innerhalb der Aussparung (5) angebracht ist.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das Kopfteil (7) einen runden oder ovalen Querschnitt aufweist.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das erste Klettelement (6) mittels eines wasserunlöslichen Klebers am Armteil (1) und das zweite Klettelement
(8) mittels eines wasserunlöslichen Klebers an der Kunststoffhülle (9) des Kopfteils (7) befestigt ist.
Priority Applications (3)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29819571U DE29819571U1 (de) | 1998-11-03 | 1998-11-03 | Vorrichtung zur Pflege des menschlichen Körpers |
| AT70299U AT3941U1 (de) | 1998-11-03 | 1999-10-12 | Vorrichtung zur pflege des menschlichen körpers |
| IT1999MI000660 IT247105Y1 (it) | 1998-11-03 | 1999-10-29 | Dispositivo per la cura e l'igiene del corpo |
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Publications (1)
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| DE29819571U1 true DE29819571U1 (de) | 1999-03-11 |
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Family Applications (1)
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| DE (1) | DE29819571U1 (de) |
| IT (1) | IT247105Y1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102014009482A1 (de) * | 2014-06-24 | 2015-12-24 | Ferdinand Markt | Eincremesystem |
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE9201779U1 (de) | 1992-02-12 | 1992-05-07 | Beck, Jakob, Rümlang | Zerlegbares Handhabungsgerät zur Ganzkörperpflege |
| DE9301920U1 (de) | 1993-02-11 | 1993-06-03 | Hildebrand, Juliane, Dipl.-Ing., 1000 Berlin | Vorrichtung zum Eincremen des Rückens |
| US5435328A (en) | 1993-09-02 | 1995-07-25 | Grohoske; Joan L. | Toiletry article |
-
1998
- 1998-11-03 DE DE29819571U patent/DE29819571U1/de not_active Expired - Lifetime
-
1999
- 1999-10-12 AT AT70299U patent/AT3941U1/de not_active IP Right Cessation
- 1999-10-29 IT IT1999MI000660 patent/IT247105Y1/it active
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| US5435328A (en) | 1993-09-02 | 1995-07-25 | Grohoske; Joan L. | Toiletry article |
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| DE102014009482A1 (de) * | 2014-06-24 | 2015-12-24 | Ferdinand Markt | Eincremesystem |
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| ITMI990660V0 (it) | 1999-10-29 |
| ITMI990660U1 (it) | 2001-04-29 |
| AT3941U1 (de) | 2000-11-27 |
| IT247105Y1 (it) | 2002-05-02 |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19990422 |
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| R163 | Identified publications notified |
Effective date: 19990818 |
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20020219 |
|
| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20050124 |
|
| R158 | Lapse of ip right after 8 years |
Effective date: 20070601 |