DE20104507U1 - Vorrichtung zur Pflege des menschlichen Körpers - Google Patents
Vorrichtung zur Pflege des menschlichen KörpersInfo
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Description
Helmut Walter G 1001
Maintalstr. 9 13.03.2001
96149 Breitengüßbach
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Pflege des menschlichen Körpers.
Von der Firma Russka werden am Markt Vorrichtungen zur Pflege des Rückens bzw. zur Versorgung des Rückens mit medizinischen Produkten angeboten. Mittels einer derartigen Vorrichtung kann man ohne fremde Hilfe den eigenen Rücken nach dem Baden oder beim Sonnen mit Sonnenschut-'zmitteln eincremen. Eine derartige Vorrichtung ermöglicht es auch beim Vorliegen von Hauterkrankungen Salbe auf die Rückenpartien aufzutragen. Bei der bekannten Vorrichtung handelt es sich um ein Universalgerät, mittels dessen durch Aufsetzen verschiedener Köpfe, beispielsweise eines Kopfes mit einem Schwamm oder einer Bürste, der Rücken eingecremt, gewaschen und massiert werden kann. Auf den Schwamm oder die Bürste des bekannten Kopfes ist eine für Salben und Sonnencremes undurchlässige Kunststoffhaube aufsetzbar, die nach dem Eincremen wieder abgezogen und leicht gereinigt werden kann. Die genannten Hauben und Köpfe sind nachkaufbar. Die bekannte Vorrichtung weist weiterhin einen gebogenen Kunststoffarm auf, auf welchen die verschiedenen Köpfe aufsetzbar sind. Jeder dieser Köpfe weist eine Kopfbasisplatte und eine darauf befestigte Kopfauflage auf, wobei die Auflage eine Bürste oder ein Schwamm sein kann.
Weiterhin ist aus der DE-Ul-297 20 416 eine Körperpflegebürste bekannt. Diese besteht aus einem Kopf zur beiderseitigen Aufnahme von Borsten, einem Kopf zur beiderseitigen Aufnahme von Schwämmen mit zusammen nur einem trennbaren oder einsteckbaren leicht gekrümmten Stiel und
einem Handgriff in Handtellerbreite. Über den Schwammkopf ist eine fettundurchlässige Hülle mit einer Öffnung ziehbar. Die Hülle weist eine an den Schwammkopf angepasste Größe auf und besteht aus Kunststoff, Papier, Zellulose 5 oder PVC-Folie. Sie ist mit einem sich um ihre Öffnung herum erstreckenden Gummizug versehen. Mittels dieses Gummizuges soll erreicht werden, dass die Hülle am Schwammkopfende unverrutschbar arretiert wird und faltenfrei auf dem Kopf aufliegt.
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Ferner ist aus der DE-Ul- 298 19 571 eine Vorrichtung zur Pflege des menschliche Körpers bekannt, welche die Merkmale des Oberbegriffs des Anspruchs 1 aufweist.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die Nutzungsmöglichkeiten der aus der DE-Ul-298 19 571 bekannten Vorrichtung zu erweitern .
Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den im Anspruch 1 angegebenen Merkmalen gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
Die Vorteile der Erfindung bestehen insbesondere darin, dass eine Vorrichtung gemäß der Erfindung auch zur Massage des Rückens einer Person und - nach einem schnellen und einfachen Austausch des Kopfteils - auch zum Waschen der Füße bzw. der Zehen einer Person verwendet werden kann. Dies ist insbesondere für ältere Menschen und für in ihrer Beweglichkeit eingeschränkte Menschen von Bedeutung, da sie die genannten Tätigkeiten selbst verrichten können, ohne auf die Hilfe anderer Personen angewiesen zu sein.
Weitere vorteilhafte Eigenschaften der Erfindung ergeben sich aus der Erläuterung von Ausführungsbeispielen anhand der Figuren. Es zeigt
Figur 1 eine Skizze eines von oben gezeigten Armteiles der beanspruchten Vorrichtung,
Figur 2 eine Skizze des von unten gezeigten Kopfaufnahmeteils des Armteils,
Figur 3 Skizzen eines in das Kopfaufnahmeteil einsetzbaren Massagerollers, und
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Figur 4 Skizzen eines mit dem Kopfaufnahmeteil verbindbaren Fuß- und Zehenwaschers.
Die beanspruchte Vorrichtung zur Pflege des menschlichen Körpers weist einen leicht gebogenen, einstückigen und länglich bzw. löffeiförmig ausgebildeten Armteil auf, an welchem ein Kopfteil lösbar befestigt ist.·
Die Figur 1 zeigt eine Skizze eines schräg von oben gezeigten Armteiles 1 einer Vorrichtung gemäß der Erfindung. Das gezeigte Armteil besteht vorzugsweise aus Holz oder Kunststoff. Sein erster Endbereich 2 dient als Handgriff. Der zweite Endbereich 3 ist verbreitert ausgebildet und weist vorzugsweise einen ovalen oder - alternativ dazu - einen runden Querschnitt auf. Die Unterseite des zweiten Endbereiches 3 ist zur Aufnahme des Kopfteils vorgesehen.
Die Figur 2 zeigt eine Skizze des von unten gezeigten Kopfaufnahmeteils des Armteils. Wie aus der Figur hervorgeht, ist die Unterseite des Kopfaufnahmeteils profiliert ausgebildet in dem Sinne, dass sie einen umlaufenden Rand 4 aufweist, der um eine Aussparung 5 herum verläuft, die vorzugsweise in den Kopfaufnahmeteil 3 eingefräst ist. Die Aussparung 5 ist ebenfalls oval ausgebildet und in Bezug auf ihre Dimensionierung so gewählt, dass ein Kopfteil genau in diese Aussparung eingesetzt werden kann. In der Aussparung 5 des Kopfaufnahmeteils ist ein erstes
Klettelement 6 vorgesehen, welches vorzugsweise mittels eines nicht wasserlöslichen Klebers auf die Unterseite des Kopfaufnahmeteils aufgeklebt ist.
Die Figur 3 zeigt Skizzen eines in das Kopfaufnahmeteil einsetzbaren Massagerollers 7. Dabei ist auf der linken Seite von Figur 3 der Massageroller 7 von dessen Unterseite aus gezeigt, die beim Massagevorgang auf dem Körper des Benutzers aufliegt, und auf der rechten Seite von Figur 3 eine Seitenansicht des Massagerollers 7 dargestellt.
Ein Massageroller gemäß der Erfindung weist eine oval geformte Grundplatte 8 auf, deren Außenabmessungen derart gewählt sind, dass die Grundplatte genau in die ovale Aussparung 5 des in der Figur 2 gezeigten Kopfaufnahmeteils 3 eingesetzt werden kann. Zur Befestigung des Massagerollers 7 im Kopfaufnahmeteil 3 ist ein Flauschstreifen 14 vorgesehen, der am Klettstreifen 6 des Kopfaufnahmeteils 3 im Sinne einer Klettverbindung fixiert werden kann.
Um ein Abziehen des Massagerollers 7 vom Kopfaufnahmeteil 3 zu erleichtern, sind die Endbereiche 8a, 8b der Grundplatte 8 abgeschrägt ausgebildet.
Der gezeigte Massageroller weist weiterhin einen auf die Grundplatte 8 aufgeschraubten und/oder aufgeklebten Rollenhalter 9 auf, zwischen dessen beiden Schenkel Metallachsen 10, 12 drehbar gelagert sind. An den Metallachsen sind die Massagerollen 11, 13 befestigt, welche jeweils eine noppenförmige Oberfläche aufweisen.
Die Grundplatte 8, der Rollenhalter 9 und die Massagerollen 11, 13 bestehen vorzugsweise aus einem unbehandelten Massivholz.
Die Figur 4 zeigt Skizzen eines mit dem Kopfaufnahmeteil 3 verbindbaren Fuß- und Zehenwaschers 15. Dabei ist auf der linken Seite von Figur 4 der Fuß- und Zehenwascher 15 von dessen Unterseite aus gezeigt, welche bei mit dem Kopfaufnahmeteil 3 verbundenen Fuß- und Zehenwascher 15 von außen zu sehen ist, und auf der rechten Seite von Figur 4 eine Seitenansicht des Fuß- und Zehenwaschers 15 dargestellt.
Ein Fuß- und Zehenwascher gemäß der Erfindung weist einen aus unbehandeltem Massivholz bestehenden Stiel 16 auf, der in seinem vorderen Bereich 16a verschmälert ausgebildet ist. Zur Befestigung des Fuß- und Zehenwaschers 15 am Kopfaufnahmeteil 3 ist ein Flauschstreifen 19 vorgesehen, der am Klettstreifen 6 des Kopfaufnahmeteils 3 im Sinne einer Klettverbindung fixiert werden kann. Der gezeigte Stiel 16 weist eine Nut 17 auf, durch welche bei am Armteil befestigten Fuß- und Zehenwascher der umlaufende Rand des Kopfaufnahmeteils 3 geführt ist.
An seiner Vorderseite ist der Fuß- und Zehenwascher 15 mit einem nach vorne zu spitz verlaufenden bzw. sich nach vorne zu verjüngenden Schwamm 18 versehen, der auf den verschmälert ausgeführten Teil 16a des Stiels 16 aufgeklebt ist. Diese nach vorne zu spitz verlaufende Ausbildung des Schwammes 18 begünstigt beim Waschen der Zehen ein Einführen des Schwammes in die Zehenzwischenräume.
Nach dem Gebrauch kann der Fuß- und Zehenwascher schnell und einfach vom Armteil abgezogen und unter fließendem Wasser ausgespült werden.
Durch das einfache Aufsetzen und Abziehen des jeweiligen Kopfteiles vom Armteil kann das Kopfteil auch leicht gegen ein neues gleichartiges Kopfteil oder gegen ein andersartiges Kopfteil ausgetauscht werden, beispielsweise gegen ein Kopfteil, welches eine Bürste oder ein Eincremekissen aufweist. Ein derartiges Eincremekissen ist in
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vorteilhafter Weise keilförmig ausgebildet, so dass der Benutzer, der sich selbst den Rücken eincremt, die einzucremenden Rückenbereiche erleichtert erreichen kann.
Ein Vorteil der Erfindung besteht auch darin, dass eine Klettverbindung, wie sie zur Befestigung des Kopfes am Armteil verwendet wird, unempfindlich gegen Wasser ist, so dass bei einem langjährigen Gebrauch ein fester Halt des Kopfteils am Armteil sichergestellt ist. Weiterhin sind Klettverbindungen wesentlich unempfindlicher gegen eine Abnutzung, wie sie bei bekannten Vorrichtungen auftreten kann, bei denen das Kopfteil auf den Armteil aufgesteckt ist. Weiterhin sind Klettverbindungen auch unempfindlich gegenüber Sand und auch gegenüber den Cremes bzw. Salben selbst.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung ist darin zu sehen, dass eine Vorrichtung gemäß der Erfindung preisgünstiger herstellbar ist als vergleichbare bekannte Vorrichtungen. 20
Claims (22)
1. Vorrichtung zur Pflege des menschlichen Körpers, welche aufweist,
- einen länglich ausgebildeten Armteil, dessen erster Endbereich einen Handgriff bildet und dessen zweiter Endbereich zur Aufnahme eines Kopfteils vorgesehen ist, wobei
- der Armteil und der Kopfteil jeweils mindestens ein Klettelement aufweisen, über welches sie miteinander verbindbar oder verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass der Kopfteil einen Massageroller (7) oder einen Fuß- und Zehenwascher (15) aufweist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Armteil (1) ein einstückiges Armteil ist und aus Holz oder Kunststoff besteht.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Armteil (1) im wesentlichen löffelförmig ausgebildet ist.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Endbereich (3) des Armteils (1) eine runde oder ovale Querschnittsfläche aufweist.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Endbereich (3) des Armteils (1) auf seiner Unterseite eine von einem umlaufenden Rand (4) umgebende Aussparung (5) aufweist, die zur Aufnahme des Kopfteils (7) vorgesehen ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussparung (5) rund oder oval ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussparung (5) in das Armteil (1) eingefräst ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im zweiten Endbereich (3) des Armteils (1) ein erstes Klettelement (6) aufgebracht ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Klettelement (6) auf der Unterseite des zweiten Endbereiches (3) des Armteils (1) innerhalb der Aussparung (5) angebracht ist.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Kopfteil (7) einen runden oder ovalen Querschnitt aufweist.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Klettelement (6) mittels eines wasserunlöslichen Klebers am Armteil (1) und das zweite Klettelement (8) mittels eines wasserunlöslichen Klebers an der Kunststoffhülle (9) des Kopfteils (7) befestigt ist.
12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Massageroller (7) eine in die Aussparung (5) des zweiten Endbereichs (3) des Armteils einsetzbare Grundplatte (8) aufweist, die auf ihrer dem Armteil zugewandten Seite mit einem Klettelement (14) versehen ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatte (8) auf ihrer dem Armteil zugewandten Seite abgeschrägte Endbereiche (8a, 8b) aufweist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatte (8) auf ihrer dem Armteil abgewandten Seite mit einem Rollenhalter (9) versehen ist, in welchem mindestens eine Massagerolle (11, 13) drehbar gelagert ist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12-14, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatte (8), der Rollenhalter (9) und die mindestens eine Massagerolle (11, 13) aus Holz bestehen.
16. Vorrichtung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatte (8) mit dem Rollenhalter (9) verschraubt und/oder verklebt ist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-11, dadurch gekennzeichnet, dass der Fuß- und Zehenwascher (15) einen Stiel (16) aufweist, welcher in einem ersten Endbereich mit dem Armteil verbindbar oder verbunden ist und in seinem zweiten Endbereich (16a) mit einem Schwamm (18) verbunden ist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Stiel (16) in seinem ersten Endbereich mit einem Klettelement (19) versehen ist, welches mit dem im Kopfaufnahmeteil (3) des Armteils vorgesehenen Klettelement (6) eine Klettverbindung bildet.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass der umlaufende Rand (4) des Kopfaufnahmeteils (3) des Armteils (1) durch eine im Stiel (16) vorgesehene Nut (17) verläuft.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17-19, dadurch gekennzeichnet, dass der Stiel (16) in seinem zweiten Endbereich (16a) verschmälert ausgebildet ist.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17-20, dadurch gekennzeichnet, dass der im zweiten Endbereich (16a) des Stiels vorgesehene Schwamm (18) auf den Stiel (16) aufgeklebt ist.
22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17-21, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwamm (18) sich in Richtung des zweiten Endbereiches des Fuß- und Zehenwaschers (17) verjüngend bzw. spitz ausgebildet ist.
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