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DE20120514U1 - Vorrichtung zur Pflege des menschlichen Körpers - Google Patents

Vorrichtung zur Pflege des menschlichen Körpers

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DE20120514U1
DE20120514U1 DE20120514U DE20120514U DE20120514U1 DE 20120514 U1 DE20120514 U1 DE 20120514U1 DE 20120514 U DE20120514 U DE 20120514U DE 20120514 U DE20120514 U DE 20120514U DE 20120514 U1 DE20120514 U1 DE 20120514U1
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DE20120514U
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    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45DHAIRDRESSING OR SHAVING EQUIPMENT; EQUIPMENT FOR COSMETICS OR COSMETIC TREATMENTS, e.g. FOR MANICURING OR PEDICURING
    • A45D34/00Containers or accessories specially adapted for handling liquid toiletry or cosmetic substances, e.g. perfumes
    • A45D34/04Appliances specially adapted for applying liquid, e.g. using roller or ball
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B17/00Surgical instruments, devices or methods
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    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
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Description

Vorrichtung zur Pflege des menschlichen Körpers
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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Pflege des menschlichen Körpers.
Von der Firma Russka werden am Markt Vorrichtungen zur Pflege des Rückens bzw. zur Versorgung des Rückens mit medizinischen Produkten angeboten. Mittels einer derartigen Vorrichtung kann man ohne fremde Hilfe den eigenen Rücken nach dem Baden oder beim Sonnen mit Sonnenschutzmitteln eincremen. Eine derartige Vorrichtung ermöglicht es auch beim Vorliegen von Hauterkrankungen Salbe auf die Rückenpartien aufzutragen. Bei der bekannten Vorrichtung handelt es sich um ein Universalgerät, mittels dessen durch^Aufsetzen verschiedener Köpfe, beispielsweise eines Kopfes mit einem Schwamm oder einer Bürste, der Rücken eingecremt, gewaschen und massiert werden kann. Auf den Schwamm oder die Bürste des bekannten Kopfes ist eine für Salben und Sonnencremes undurchlässige Kunststoffhaube aufsetzbar, die nach dem Eincremen wieder abgezogen und leicht gereinigt werden kann. Die genannten Hauben und Köpfe sind nachkaufbar. Die bekannte Vorrichtung weist weiterhin einen gebogenen Kunststoffarm auf, auf welchen die verschiedenen Köpfe aufsetzbar sind. Jeder dieser Köpfe weist eine Kopfbasisplatte und eine darauf befestigte Kopfauflage auf, wobei die Auflage eine Bürste oder ein Schwamm sein kann.
Weiterhin ist aus der DE-Ul-297 20 416 eine Körperpflegebürste bekannt. Diese besteht aus einem Kopf zur beiderseitigen Aufnahme von Borsten, einem Kopf zur beiderseitigen Aufnahme von Schwämmen mit zusammen nur einem trennbaren oder einsteckbaren leicht gekrümmten Stiel und
einem Handgriff in Handtellerbreite. Über den Schwammkopf ist eine fettundurchlässige Hülle mit einer Öffnung ziehbar. Die Hülle weist eine an den Schwammkopf angepasste Größe auf und besteht aus Kunststoff, Papier, Zellulose 5 oder PVC-Folie. Sie ist mit einem sich um ihre Öffnung herum erstreckenden Gummizug versehen. Mittels dieses Gummizuges soll erreicht werden, dass die Hülle am Schwammkopfende unverrutschbar arretiert wird und faltenfrei auf dem Kopf aufliegt.
Ferner ist aus der DE-Ul- 298 19 571 eine Vorrichtung zur Pflege des menschlichen Körpers bekannt, welche einen länglich ausgebildeten Armteil und einen Kopfteil aufweist. Der erste Endbereich des Armteils bildet einen Handgriff. Der zweite Endbereich des Armteils ist zur Aufnahme des Kopfteils vorgesehen. Der Armteil und der Kopfteil weisen jeweils mindestens ein Klettelement auf, über welches sie miteinander verbindbar oder verbunden sind. Der Kopfteil weist weiterhin einen Schwamm und eine Kunststoffhülle auf. Das Klettelement des Kopfteils ist an der Kunststoffhülle des Kopfteils befestigt. Die Kunststoffhülle umgibt den Schwamm vollständig.
Aus der DE-Ul-201 04 507 und der DE-Ul-201 08 194 sind Vorrichtungen zur Pflege des menschlichen Körpers bekannt, bei welchen das Kopfteil einen Massageroller oder einen Fuß- und Zehenwascher aufweist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Nutzungsmöglichkeiten der bekannten Vorrichtungen zu erweitern.
Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den im Anspruch 1 angegebenen Merkmalen gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen. Die Ansprüche 18 - 22 betreffen eine Hornhautfeile, die auch als eigenständiges Bauteil bzw. als Austauschbauteil einzeln verkauft werden kann.
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Die Vorteile der Erfindung bestehen insbesondere darin, dass eine Vorrichtung gemäß der Erfindung auch zur Pflege der Hornhaut an den Fußsohlen bzw. Fersen verwendet werden kann. Dies ist insbesondere für ältere Menschen und für in ihrer Beweglichkeit eingeschränkte Menschen von Bedeutung, da sie die genannten Tätigkeiten selbst verrichten können, ohne auf die Hilfe anderer Personen angewiesen zu sein.
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Weitere vorteilhafte Eigenschaften der Erfindung ergeben sich aus der Erläuterung von Ausführungsbeispielen anhand der Figuren. Es zeigt
Figur 1 eine Skizze eines von oben gezeigten Armteiles der beanspruchten Vorrichtung,
Figur 2 eine Skizze des von unten gezeigten Kopfaufnahmeteils des Armteils,
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Figur 3 Skizzen einer mit dem Kopfaufnahmeteil verbindbaren Hornhautfeile.
Die beanspruchte Vorrichtung zur Pflege des menschlichen Körpers weist einen leicht oder stark gebogenen, einstückigen und löffelförmig ausgebildeten Armteil auf, an welchem ein Kopfteil lösbar befestigt ist.
Die Figur 1 zeigt eine Skizze eines schräg von oben gezeigten Armteiles 1 einer Vorrichtung gemäß der Erfindung. Das gezeigte Armteil besteht vorzugsweise aus Holz oder Kunststoff. Sein erster Endbereich 2 dient als Handgriff. Der zweite Endbereich 3 ist verbreitert ausgebildet und weist vorzugsweise einen ovalen oder - alternativ dazu - einen runden Querschnitt auf. Die Unterseite des zweiten Endbereiches 3 ist zur Aufnahme des Kopfteils vorgesehen.
Die Figur 2 zeigt eine Skizze des von unten gezeigten Kopfaufnahmeteils des Armteils. Wie aus der Figur hervorgeht, ist die Unterseite des Kopfaufnahmeteils profiliert ausgebildet in dem Sinne, dass sie einen umlaufenden Rand 4 aufweist, der um eine Aussparung 5 herum verläuft, die vorzugsweise in den Kopfaufnahmeteil 3 eingefräst ist. Die Aussparung 5 ist ebenfalls oval ausgebildet und in Bezug auf ihre Dimensionierung so gewählt, dass ein Kopfteil in diese Aussparung eingesetzt werden kann. In der Aussparung 5 des Kopfaufnahmeteils ist ein erstes _Klettelement 6 vorgesehen, welches vorzugsweise mittels eines nicht wasserlöslichen Klebers auf die Unterseite des Kopfaufnahmeteils aufgeklebt ist.
Die Figur 3 zeigt Skizzen einer mit dem Kopfaufnahmeteil 3 verbindbaren Hornhautfeile 15. Dabei ist auf der linken Seite von Figur 3 die Hornhautfeile von ihrer Oberseite aus gezeigt, welche die Verbindungselemente aufweist, mittels derer die Hornhautfeile mit dem Armteil verbindbar ist, in der mittleren Darstellung eine Seitenansicht der Hornhautfeile und auf der rechten Seite von Figur 3 eine Ansicht der Unterseite der Hornhautfeile.
Eine Hornhautfeile gemäß der Erfindung weist einen aus unbehandeltem Massivholz oder Kunststoff bestehenden Stiel 16 auf, der in seinem vorderen Bereich 16a verschmälert ausgebildet ist. Zur Befestigung der Hornhautfeile 15 am Kopfaufnahmeteil 3 ist ein Flauschstreifen 19 vorgesehen, der am Klettstreifen 6 des Kopfaufnahmeteils 3 im Sinne einer Klettverbindung fixiert werden kann. Der gezeigte Stiel 16 weist eine Nut 17 auf, durch welche bei am Kopfaufnahmeteil befestigter Hornhautfeile der umlaufende Rand 4 des Kopfaufnahmeteils 3 geführt ist. Weiterhin ist auf dem Stiel 16 ein drehbares Klemmelement 21 vorgesehen, welches die mit dem Kopfaufnahmeteil verbundene Hornhautfeile 15 fixiert.
Dieses Klemmelement ist mit dem Stiel verschraubt.
Der an der Vorderseite der Hornhautfeile 15 befindliche verschmälerte Bereich 16a, welcher in seiner Draufsicht oval geformt ist, ist beidseitig mit einer wasserfesten Schleifpapierschicht 18 bzw. 20 versehen, die vorzugsweise eine unterschiedliche Körnung aufweist. Diese Schleifpapierschichten sind hautgeeignet und jeweils unter Verwendung eines doppelseitigen Klebebandes oder einer Klettverbindung am verschmälerten Bereich 16a des Stieles befestigt. Durch die Verwendung eines doppelseitigen Klebebandes oder einer Klettverbindung als Fixierelement wird in vorteilhafter Weise erreicht, dass die Schleifpapierschichten auswechselbar sind.
Die Hornhautfeile kann nach dem Gebrauch schnell und einfach vom Kopfaufnahmeteil abgezogen und unter fließendem Wasser ausgespült werden.
Durch das einfache Aufsetzen und Abziehen der als Kopfteil dienenden Hornhautfeile auf bzw. vom Armteil kann dieses Kopfteil auch leicht gegen ein neues gleichartiges Kopfteil oder gegen ein andersartiges Kopfteil ausgetauscht werden, beispielsweise gegen ein Kopfteil, welches eine Bürste oder ein Eincremekissen aufweist. Ein derartiges Eincremekissen ist in vorteilhafter Weise keilförmig ausgebildet, so dass der Benutzer, der sich selbst den Rücken eincremt, die einzucremenden Rückenbereiche erleichtert erreichen kann.
Ein Vorteil der Erfindung besteht auch darin, dass eine Klettverbindung, wie sie zur Befestigung des Kopfteils am Armteil verwendet wird, unempfindlich gegen Wasser ist, so dass auch bei einem langjährigen Gebrauch ein fester Halt des Kopfteils am Armteil sichergestellt ist. Weiterhin sind Klettverbindungen wesentlich unempfindlicher gegen eine Abnutzung, wie sie bei bekannten Vorrichtungen auftreten kann, bei denen das Kopfteil auf den Armteil aufgesteckt ist. Weiterhin sind Klettverbindungen auch
unempfindlich gegenüber Sand und auch gegenüber den Cremes bzw. Salben selbst.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung ist darin zu sehen, dass eine Vorrichtung gemäß der Erfindung preisgünstig herstellbar ist.
Ein Vorteil einer Hornhautfeile gemäß der Erfindung besteht auch darin, dass sie vielseitig verwendbar ist. Sie kann - wie oben beschrieben - am Armteil befestigt sein, so dass sie ein Benutzer, der Probleme mit seiner Wirbelsäule hat, zum Feilen der Hornhaut seiner Fußsohlen bzw. seiner Ferse verwenden kann. Die Hornhautfeile kann aber auch an einem Halteband befestigt werden, wie es Gegenstand der DE 201 04 506 U des Anmelders ist.

Claims (22)

1. Vorrichtung zur Pflege des menschlichen Körpers, welche aufweist,
- einen länglich oder gebogen ausgebildeten Armteil, dessen erster Endbereich einen Handgriff bildet und dessen zweiter Endbereich zur Aufnahme eines Kopfteils vorgesehen ist, wobei
- der Armteil und der Kopfteil jeweils mindestens ein Klettelement aufweisen, über welches sie miteinander verbindbar oder verbunden sind,
dadurch gekennzeichnet, dass der Kopfteil eine Hornhautfeile (15) aufweist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Armteil (1) ein einstückiges Armteil ist und aus Holz oder Kunststoff besteht.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Armteil (1) in seinem zweiten Endbereich im wesentlichen löffelförmig ausgebildet ist.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Endbereich (3) des Armteils (1) eine runde oder ovale Querschnittsfläche . aufweist.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Endbereich (3) des Armteils (1) auf seiner Unterseite eine von einem umlaufenden Rand (4) umgebende Aussparung (5) aufweist, die zur Aufnahme des Kopfteils (7) vorgesehen ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussparung (5) rund oder oval ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussparung (5) in das Armteil (1) eingefräst ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im zweiten Endbereich (3) des Armteils (1) ein erstes Klettelement (6) aufgebracht ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Klettelement (6) auf der Unterseite des zweiten Endbereiches (3) des Armteils (1) innerhalb der Aussparung (5) angebracht ist.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Klettelement (6) mittels eines wasserunlöslichen Klebers am Armteil (1) und das zweite Klettelement (8) mittels eines wasserunlöslichen Klebers am Kopfteil befestigt ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-10, dadurch gekennzeichnet, dass die Hornhautfeile (15) einen Stiel (16) aufweist, welcher in einem ersten Endbereich mit dem Armteil verbindbar oder verbunden ist und in seinem zweiten Endbereich (16a) mit mindestens einer Schleifpapierschicht (18, 20) verbunden ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Stiel (16) in seinem ersten Endbereich mit einem Klettelement (19) versehen ist, welches mit dem im Kopfaufnahmeteil (3) des Armteils vorgesehenen Klettelement (6) eine Klettverbindung bildet.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der umlaufende Rand (4) des Kopfaufnahmeteils (3) des Armteils (1) durch eine im Stiel (16) vorgesehene Nut (17) verläuft.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11-13, dadurch gekennzeichnet, dass der Stiel (16) in seinem zweiten Endbereich (16a) verschmälert ausgebildet ist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11-14, dadurch gekennzeichnet, dass der im zweiten Endbereich (16a) des Stiels vorgesehene verschmälerte Bereich beidseitig mit Schleifpapierschichten (18, 20) versehen ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Schleifpapierschichten eine unterschiedliche Körnung aufweisen.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11-16, dadurch gekennzeichnet, dass die Schleifpapierschichten jeweils mittels eines doppelseitigen Klebebandes oder einer Klettverbindung am verschmälerten Bereich (16a) des Stiels (16) befestigt sind.
18. Hornhautfeile, welche aufweist:
- einen Stiel (16), der in seinem ersten Endbereich mit einem Klettelement (19) und in seinem zweiten Endbereich mit mindestens einer Schleifpapierschicht (18, 20) versehen ist.
19. Hornhautfeile nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Stiel (16) in seinem zweiten Endbereich (16a) verschmälert ausgebildet ist.
20. Hornhautfeile nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass der im zweiten Endbereich (16a) des Stiels vorgesehene verschmälerte Bereich beidseitig mit Schleifpapierschichten (18, 20) versehen ist.
21. Hornhautfeile nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Schleifpapierschichten eine unterschiedliche Körnung aufweisen.
22. Hornhautfeile nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Schleifpapierschichten (18, 20) jeweils mittels eines doppelseitigen Klebebandes oder einer Klettverbindung am verschmälerten Bereich (16a) des Stiels (16) befestigt sind.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
FR2916122A1 (fr) * 2007-05-14 2008-11-21 Kalyne Angele Dispositif pour etaler de la creme, l'huile et gommage sur le dos
FR2931683A1 (fr) * 2008-06-02 2009-12-04 Galderma Res & Dev Dispositif d'application d'un produit de traitement sur une surface a traiter, utilisation d'un tel dispositif pour le traitement d'un ongle de pied ou de la main et kit de traitement correspondant.

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