DE20108194U1 - Vorrichtung zur Pflege des menschlichen Körpers - Google Patents
Vorrichtung zur Pflege des menschlichen KörpersInfo
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Description
Helmut Walter G 2301
Maintalstr. 9 14.05.2001.
96149 Breitengüßbach
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Pflege des menschlichen Körpers.
Von der Firma Russka werden am Markt Vorrichtungen zur Pflege des Rückens bzw. zur Versorgung des Rückens mit medizinischen Produkten angeboten. Mittels einer derartigen Vorrichtung kann man ohne fremde Hilfe den eigenen Rücken nach dem Baden oder beim Sonnen mit Sonnenschutzmitteln eincremen. Eine derartige Vorrichtung ermöglicht es auch beim Vorliegen von Hauterkrankungen Salbe auf die Rückenpartien aufzutragen. Bei der bekannten Vorrichtung handelt es sich um ein Universalgerät, mittels dessen durch Aufsetzen verschiedener Köpfe, beispielsweise eines Kopfes mit einem Schwamm oder einer Bürste, der Rücken eingecremt, gewaschen und massiert werden kann. Auf den Schwamm oder die Bürste des bekannten Kopfes ist eine für Salben und Sonnencremes undurchlässige Kunststoffhaube aufsetzbar, die nach dem Eincremen wieder abgezogen und leicht gereinigt werden kann. Die genannten Hauben und Köpfe sind nachkaufbar. Die bekannte Vorrichtung weist weiterhin einen gebogenen Kunststoffarm auf, auf welchen die verschiedenen Köpfe aufsetzbar sind. Jeder dieser Köpfe weist eine Kopfbasisplatte und eine darauf befestigte Kopfauflage auf, wobei die Auflage eine Bürste oder ein Schwamm sein kann.
Weiterhin ist aus der DE-Ul-297 20 416 eine Körperpflegebürste bekannt. Diese besteht aus einem Kopf zur beiderseitigen Aufnahme von Borsten, einem Kopf zur beiderseitigen Aufnahme von Schwämmen mit zusammen nur einem trennbaren oder einsteckbaren leicht gekrümmten Stiel und
■ einem Handgriff in Handtellerbreite. Über den Schwammkopf ist eine fettundurchlässige Hülle mit einer Öffnung ziehbar. Die- Hülle weist eine an den Schwammkopf angepasste Größe auf und besteht aus Kunststoff, Papier, Zellulose
5 oder PVC-Folie. Sie ist mit einem sich um ihre Öffnung herum erstreckenden Gummizug versehen. Mittels dieses Gummizuges soll erreicht werden, dass die Hülle am Schwammkopfende unverrutschbar arretiert wird und faltenfrei auf dem Kopf aufliegt.
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Ferner ist aus der DE-Ul- 298 19 571 eine Vorrichtung zur
■ Pflege des menschliche Körpers bekannt, welche die Merkmale des Oberbegriffs des Anspruchs 1 aufweist.
■ Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die Nutzungsmöglichkeiten der aus der DE-Ul-298 19 571 bekannten Vorrichtung zu erweitern.
Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den im Anspruch 1 angegebenen Merkmalen gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
Die Vorteile der Erfindung bestehen insbesondere darin, dass eine Vorrichtung gemäß der Erfindung auch zur Massage des Rückens einer Person und - nach einem schnellen und einfachen Austausch des Kopfteils - auch zum Waschen der Füße bzw. der Zehen einer Person verwendet werden kann. Dies ist insbesondere für ältere Menschen und für in ihrer Beweglichkeit eingeschränkte Menschen von Bedeutung, da sie die genannten Tätigkeiten selbst verrichten können, ohne auf die Hilfe anderer Personen angewiesen zu sein.
Weitere vorteilhafte Eigenschaften der Erfindung ergeben sich aus der Erläuterung von Ausführungsbeispielen anhand der Figuren. Es zeigt
Figur 1 eine Skizze eines von oben gezeigten Armteiles der beanspruchten Vorrichtung,
Figur 2 eine Skizze des von unten gezeigten Kopfaufnahmeteils des Armteils,
Figur 3 Skizzen eines in das Kopfaufnahmeteil einsetzbaren Massagerollers, und
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Figur 4 Skizzen eines mit dem Kopfaufnahmeteil verbindbaren Fuß- und Zehenwaschers.
Die -beanspruchte Vorrichtung zur Pflege des menschlichen Körpers weist einen leicht gebogenen, einstückigen und länglich bzw. löffeiförmig ausgebildeten Armteil auf, an welchem ein Kopfteil lösbar befestigt ist.
Die Figur 1 zeigt eine Skizze eines schräg von oben gezeigten Armteiles 1 einer Vorrichtung gemäß der Erfindung. Das gezeigte Armteil besteht vorzugsweise aus Holz oder Kunststoff. Sein erster Endbereich 2 dient als Handgriff. Der zweite Endbereich 3 ist verbreitert ausgebildet und weist vorzugsweise einen ovalen oder - alternativ dazu - einen runden Querschnitt auf. Die Unterseite des zweiten Endbereiches 3 ist zur Aufnahme des Kopfteils vorgesehen.
Die Figur 2 zeigt eine Skizze des von unten gezeigten Kopfaufnahmeteils des Armteils. Wie aus der Figur hervorgeht, ist die Unterseite des Kopfaufnahmeteils profiliert ausgebildet in dem Sinne, dass sie einen umlaufenden Rand 4 aufweist, der um eine Aussparung 5 herum verläuft, die vorzugsweise in den Kopfaufnahmeteil 3 eingefräst ist. Die Aussparung 5 ist ebenfalls oval ausgebildet und in Bezug auf ihre Dimensionierung so gewählt, dass ein Kopfteil genau in diese Aussparung eingesetzt werden kann. In der Aussparung 5 des Kopfaufnahmeteils ist ein erstes
Klettelement &ogr; vorgesehen, welches vorzugsweise mittels eines nicht wasserlöslichen Klebers auf die Unterseite des Kopfaufnahmeteils aufgeklebt ist.
Die Figur 3 zeigt Skizzen eines in das Kopfaufnahmeteil einsetzbaren Massagerollers 7. Dabei ist auf der linken Seite von Figur 3'der Massageroller 7 von dessen Unterseite aus gezeigt, die beim Massagevorgang auf dem Körper des Benutzers aufliegt, und auf der rechten Seite von Figur 3 eine Seitenansicht des Massagerollers 7 dargestellt, wobei in der Seitenansicht die Noppung.der Massagerollen nicht dargestellt ist.
Ein Massageroller gemäß der Erfindung weist eine oval geformte Grundplatte 8 auf, deren Außenabmessungen derart gewählt sind, dass die Grundplatte genau in die ovale Aussparung 5 des in der Figur 2 gezeigten Kopfaufnahmeteils 3 eingesetzt werden kann. Zur Befestigung des Massagerollers 7 im Kopfaufnahmeteil 3 ist ein Flauschstreifen 14 vorgesehen, der am Klettstreifen &bgr; des Kopfaufnahmeteils 3 im Sinne einer Klettverbindung fixiert werden kann.
Um ein Abziehen des Massagerollers 7 vom Kopfaufnahmeteil 3 zu erleichtern, sind die Endbereiche 8a, 8b der Grundplatte 8 abgeschrägt ausgebildet.
Der gezeigte Massageroller weist weiterhin einen mittig auf die Grundplatte 8 aufgeschraubten und/oder aufgeklebten Rollenhalter 9 auf, in welchem auf Metallachsen 10, 12 gelagerte Massagerollen 11, 11a, 13, 13a drehbar gelagert sind. Die auf den Metallachsen gelagerten Massage-.rollen weisen jeweils eine noppenförmige Oberfläche auf. Die Massagerollen 11a und 13a sind links vom Rollenhalter 9 und die Massagerollen 11 und 13 rechts vom Rollenhalter 9 positioniert.
Die Grundplatte 8, der Rollenhalter 9 und die Massagerollen 11, 11a, 13, 13a bestehen vorzugsweise aus einem unbehandelten Massivholz.
Die Figur 4 zeigt Skizzen eines mit dem Kopfaufnahmeteil 3 verbindbaren Fuß- und Zehenwaschers 15. Dabei ist auf der linken Seite von Figur 4 der Fuß- und Zehenwascher 15 von dessen Oberseite aus gezeigt, welche die Verbindungselemente aufweist, mittels derer der Fuß- und Zehenwascher mit dem Armteil verbunden ist, und auf der rechten Seite von Figur 4 eine Seitenansicht des Fuß- und Zehenwaschers 15 dargestellt.
Ein Fuß- und Zehenwascher gemäß der Erfindung weist einen aus unbehandeltem Mässivholz bestehenden Stiel 16 auf, der in seinem vorderen Bereich 16a verschmälert ausgebildet ist. Zur Befestigung des Fuß- und Zehenwaschers 15 am Kopfaufnahmeteil 3 ist ein Flauschstreifen 19 vorgesehen, der am Klettstreifen 6 des Kopf auf nahmeteils 3 im Sinne einer Klettverbindung fixiert werden kann. Der gezeigte Stiel 16 weist eine Nut 17 auf, durch welche bei am Kopfaufnahmeteil befestigten Fuß- und Zehenwascher der umlaufende Rand des Kopf auf nahmeteils 3 geführt ist. Weiterhin ist auf dem Stiel 16 ein drehbares Klemmelement 21 vorgesehen, welches den mit dem Kopfaufnahmeteil verbundenen Fuß- und Zehenwascher 15 fixiert.
An seiner Vorderseite ist der Fuß- und Zehenwascher 15 mit einem nach vorne zu spitz verlaufenden bzw. sich nach vorne zu verjüngenden Schwamm 18 versehen, der auf den verschmälert ausgeführten Teil 16a des Stiels 16 aufgeklebt ist. Diese nach vorne zu spitz verlaufende Ausbildung des Schwammes 18 begünstigt beim Waschen der Zehen ein Einführen des Schwammes in die Zehenzwischenräume.
Vorzugsweise ist der Schwamm 18 mit einem auswechselbaren Überzug 20 versehen. Gemäß einer ersten Ausführungsform besteht dieser Überzug 20 aus einem feuchtigkeitsdichten
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Material. Ist dieser Überzug auf den Schwamm aufgebracht, dann kann sich der Benutzer entweder zwischen den Zehen waschen oder alternativ dazu mittels einer auf den Überzug aufgebrachten Creme eincremen. Anschließend kann der ggf. vom Schwamm abgezogene Überzug unter fließendem Wasser gereinigt werden. Der feuchtigkeitsdichte Überzug kann auch beispielsweise mittels eines lösbaren Isolierbandes am Stiel zusätzlich fixiert und abgedichtet sein, so dass der Schwamm 18 stets trocken bleibt.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform wird über den vorstehend genannten Überzug aus feuchtigkeitsdichtem Material ein weiterer Überzug 20 aus Stoff oder aus Frotteematerial aufgebracht. Ist dieser weitere Überzug aufgebracht, dann kann sich der Benutzer nach dem Waschen der Zehen die Zehenzwischenräume trocknen. Anschließend kann dann der Überzug aus Stoff oder Frottee wieder abgezogen werden und gegebenenfalls in einer Waschmaschine gewaschen werden. Dies ist aus hygienischen Gründen von großem Vorteil.
Auch der Fuß- und Zehenwascher selbst kann nach dem Gebrauch schnell und einfach vom Kopfaufnahmeteil abgezogen und unter fließendem Wasser ausgespült werden.
Durch das einfache Aufsetzen und Abziehen des als Kopfteil dienenden Massagerollers bzw. Fuß- und Zehenwaschers vom Armteil kann dieses Kopfteil auch leicht gegen ein neues gleichartiges Kopfteil oder gegen ein andersartiges Kopfteil ausgetauscht werden, . beispielsweise gegen ein Kopfteil, welches eine Bürste oder ein Eincremekissen aufweist. Ein derartiges Eincremekissen ist in vorteilhafter Weise keilförmig ausgebildet, so dass der Benutzer, der sich selbst den Rücken eincremt, die einzucremenden Rückenbereiche erleichtert erreichen kann.
Ein Vorteil der Erfindung besteht auch darin, dass eine Klettverbindung, wie sie zur Befestigung des Kopfteils am
Armteil verwendet wird, unempfindlich gegen Wasser ist, so dass auch bei einem langjährigen Gebrauch ein fester Halt des Kopfteils am Armteil sichergestellt ist. Weiterhin sind Klettverbindungen wesentlich unempfindlicher gegen eine Abnutzung, wie sie bei bekannten Vorrichtungen auftreten kann, bei denen das Kopfteil auf den Armteil aufgesteckt ist. Weiterhin sind Klettverbindungen auch unempfindlich gegenüber Sand und auch gegenüber den Cremes bzw. Salben selbst.
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Ein weiterer Vorteil der Erfindung ist darin zu sehen, dass eine Vorrichtung gemäß der Erfindung preisgünstig herstellbar ist.
Ein Vorteil eines Massagerollers gemäß der Erfindung besteht auch darin, dass er vielseitig verwendbar ist. Er kann - wie oben beschrieben - am Armteil befestigt sein, so dass ein Benutzer den Massageroller zur Massage seines Rückens verwenden kann. Er kann aber auch an einem Halteband befestigt sein, wie es Gegenstand der DE 201 04 506 U des Anmelders ist, so dass ein Benutzer den Massageroller zur Massage seiner eigenen Arme oder Oberschenkel verwenden kann. Weiterhin kann der Massageroller auch direkt auf den Fußboden gelegt und zum Massieren der Fußsohlen verwendet werden.
Claims (22)
1. Vorrichtung zur Pflege des menschlichen Körpers, welche aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Kopfteil
- einen länglich ausgebildeten Armteil, dessen erster Endbereich einen Handgriff bildet und dessen zweiter Endbereich zur Aufnahme eines Kopfteils vorgesehen ist, wobei
- der Armteil und der Kopfteil jeweils mindestens ein Klettelement aufweisen, über welches sie miteinander verbindbar oder verbunden sind,
- einen Massageroller (7) aufweist, welcher eine in eine Aussparung (5) des zweiten Endbereichs (3) des Armteils (1) einsetzbare Grundplatte (8) aufweist, die auf ihrer dem Armteil abgewandten Seite mit einem Rollenhalter (9) versehen ist, in welchem mehrere Massagerollen (11, 13, 11a, 13a) drehbar gelagert sind, wobei der Rollenhalter auf der Grundplatte mittig angebracht ist und Massagerollen auf beiden Seiten der Grundplatte vorgesehen sind, oder
- einen Fuß- und Zehenwascher (15) aufweist, welcher einen Stiel (16) aufweist, welcher in einem ersten Endbereich mit dem Armteil (1) verbindbar oder verbunden ist und in seinem zweiten Endbereich (16a) mit einem Schwamm (18) verbunden ist, welcher mit einem auswechselbaren Überzug (20) versehen ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Armteil (1) ein einstückiges Armteil ist und aus Holz oder Kunststoff besteht.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Armteil (1) im wesentlichen löffelförmig ausgebildet ist.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Endbereich (3) des Armteils (1) eine runde oder ovale Querschnittsfläche aufweist.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Endbereich (3) des Armteils (1) auf seiner Unterseite eine von einem umlaufenden Rand (4) umgebende Aussparung (5) aufweist, die zur Aufnahme des Kopfteils (7) vorgesehen ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussparung (5) rund oder oval ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussparung (5) in das Armteil (1) eingefräst ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im zweiten Endbereich (3) des Armteils (1) ein erstes Klettelement (6) aufgebracht ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Klettelement (6) auf der Unterseite des zweiten Endbereiches (3) des Armteils (1) innerhalb der Aussparung (5) angebracht ist.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Kopfteil (7) einen runden oder ovalen Querschnitt aufweist.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Klettelement (6) mittels eines wasserunlöslichen Klebers am Armteil (1) und das zweite Klettelement (8) mittels eines wasserunlöslichen Klebers am Kopfteil (7, 15) befestigt ist.
12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die in die Aussparung (5) des zweiten Endbereichs (3) des Armteils (1) einsetzbare Grundplatte (8) des Massagerollers (7) auf ihrer dem Armteil zugewandten Seite mit einem Klettelement (14) versehen ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatte (8) auf ihrer dem Armteil zugewandten Seite abgeschrägte Endbereiche (8a, 8b) aufweist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatte (8), der Rollenhalter (9) und die Massagerollen aus Holz bestehen.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatte (8) mit dem Rollenhalter (9) verschraubt und/oder verklebt ist.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-11, dadurch gekennzeichnet, dass der Stiel (16) des Fuß- und Zehenwaschers (15) in seinem ersten Endbereich mit einem Klettelement (19) versehen ist, welches mit dem im Kopfaufnahmeteil (3) des Armteils vorgesehenen Klettelement (6) eine Klettverbindung bildet.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass der umlaufende Rand (4) des Kopfaufnahmeteils (3) des Armteils (1) durch eine im Stiel (16) vorgesehene Nut (17) verläuft.
18. Vorrichtung nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Stiel (16) in seinem zweiten Endbereich (16a) verschmälert ausgebildet ist.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 16-18, dadurch gekennzeichnet, dass der im zweiten Endbereich (16a) des Stiels vorgesehene Schwamm (18) auf den Stiel (16) aufgeklebt ist.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 16-19, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwamm (18) sich in Richtung des zweiten Endbereiches des Fuß- und Zehenwaschers (17) verjüngend bzw. spitz ausgebildet ist.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 16-20, dadurch gekennzeichnet, dass der auswechselbare Überzug aus Stoff oder Frotteematerial oder aus feuchtigkeitsdichtem Material besteht.
22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 16-21, dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Stiel (16) ein drehbares Klemmelement (21) vorgesehen ist, welches den mit dem Armteil (1) verbundenen Fuß- und Zehenwascher (15) am Armteil zusätzlich fixiert.
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Effective date: 20010906 |
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20040702 |
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| R157 | Lapse of ip right after 6 years |
Effective date: 20071201 |