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Die Erfindung betrifft einen Datenträger für visuell
lesbare Daten.
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Es sind Datenträger bekannt, die aus einem Faltblatt
bestehen, das zwischen festen Deckblättern aus Pappe angebracht
ist. Solche Datenträger
für visuell
lesbare Information im Kreditkartenformat bieten einerseits ein
Optimum an Handlichkeit und Mobilität und andererseits eine angemessene
Informationskapazität
bei geringem Platzbedarf. Daneben stellen sie bedingt durch die
meist sehr hohen Auflagen einen idealen Werbeträger dar.
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Derartige Einrichtungen werden in
verschiedenen Ausführungen
als Vorteilskataloge, Informationsblätter, Spielpläne, Prospekte,
Ortspläne
etc. genutzt. Sie sind wegen ihres kleinen Formats leicht, beispielsweise
in Brieftaschen, mitzuführen.
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Die auf solchen Datenträgern visuell
lesbare Informationen sind auch für einen unberechtigten Besitzer
der Karte offen zugänglich.
Sie können
daher nicht Träger
von "geheimen" vi suell lesbaren
Informationen, z.B. numerische Sicherheitscodes oder dergleichen,
sein.
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Für
verschiedene Anwendungen besteht jedoch ein Bedürfnis, auch visuell lesbare "geheime" Informationen sicher
gegen unberechtigten Zugriff geschützt auf einer Karte zu verwahren.
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Bisher bekannte Anwendungen, bei
denen visuell lesbare Daten vor dem offenen Zugang geschützt sind,
nutzen in der Regel einfache Papierdatenträger, die in schwarz bedruckten
Umhüllungen oder
Umhüllungen
mit "Stördrucken", wie z.B. dem "Zahlenmeer" bei PIN-Briefen
für Mobilfunkkunden, EC-Karten,
usw., in Verkehr gebracht werden. Die Nutzung solcher Datenträger mit
vertraulichen visuell lesbaren Informationen ist an die Verwahrung
in gut verschließenden
und manipulationssicheren Umschlägen
gebunden. In der Praxis kommen die verwendeten Umschläge diesen
Anforderungen oft nicht nach, so dass das Inverkehrbringen dieser
bekannten Papierdatenträger
mit einem nicht unerheblichen Risiko verbunden ist.
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Aus der
DE 299 80 104 U1 ist ein
Datenträger
mit Faltblatt bekannt. Der Datenträger weist ein zusätzliches
Fach zum Einschub von Kreditkarten auf.
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Aus der
EP 0 288 472 B1 ist ein
Datenträger mit
Faltblatt bekannt, wobei die Deckblätter nicht direkt miteinander
verbunden, sondern an diagonal gegenüberliegenden Ecken des Faltblatts
befestigt sind.
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Die Erfindung zielt darauf ab, einen
visuell lesbaren Datenträger
zur Verfügung
zu stellen, der in einem handlichen Format Platz für eine größere Menge
an Informationen bietet und gleichzeitig geschützte Daten für besondere
Sicherheitsansprüche
trägt. Darüber hinaus
soll der Datenträger
eine ausreichende mechanische Festigkeit aufweisen.
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Die Erfindung erreicht dieses Ziel
vorrichtungsgemäß dadurch,
dass ein Datenträger
für visuell
lesbare Daten mit einem Faltblatt, auf dem visuell lesbare Daten
aufgebracht sind, steifen Deckblättern, wobei
das Faltblatt an einem der Deckblätter befestigt ist und die
Deckblätter
schwenkbar miteinander verbunden sind, und einem geschützten Datenbereich
auf einem Deckblatt und/oder dem Faltblatt mit einer auf dem Datenbereich
angeordneten Abdeckung, die leicht und nur unter Beschädigung oder Zerstörung der
Abdeckung entfernbar ist, bereitgestellt wird.
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Das Faltblatt besteht vorzugsweise
aus Papier, Kunststoff oder einem anderen geeigneten, faltbaren
und mit visueller Information versehbaren Material. Es ist mit einer
permanenten Faltung versehen, so dass es sich auch im entfalteten
Zustand leicht wieder zusammenfalten läßt. Bei einigen Ausführungsformen
können
die durch die Faltung entstehenden Segmente auch durch ein steifes
Material gebildet werden. Hierbei sind dann nur die Falten selber aus
einem faltbaren Material. Das Faltblatt kann mit Veranstaltungskalendern,
Ortsplänen,
Tarifinformationen, Gebrauchsanweisungen und allgemeinen Informationen
jeder Art bedruckt sein.
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Das Faltblatt ist in bevorzugten
Ausführungsformen
rechtekkig. Andere Ausführungsformen
haben, beispielsweise zur Erzielung eines besonderen Designs, nicht-rechteckige
Formen.
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Bei rechteckigen Faltblättern verlaufen
die Falten bevorzugt parallel zu den Rändern des Blatts. In einer
Richtung, bevorzugt der Längsrichtung
des Rechtecks und der durch die Faltung entstehenden rechteckigen
Segmente, besteht die Faltung in einer bevorzugten Ausführungsform
aus einer Ziehharmonikafaltung. Die Falten sind dabei jeweils durchgehend
in einer Richtung, wobei aufeinanderfolgende Falten in verschiedene
Richtungen, das heißt
abwechselnd zur Oberseite (nach vorne) und zur Unterseite (nach
hinten) zeigen. Die in Querrichtung verlaufende Faltung wird dagegen
im zusammengefalteten Zustand der ersten Faltung angebracht. Hierdurch
weisen die querverlaufenden Falten in aufeinanderfolgenden Segmenten
abwechselnd in verschiedene Richtungen. In anderen Ausführungsformen
ist diese Faltung bezüglich
der Längs-
und Querrichtung vertauscht. Bevorzugt ist die Faltung derart ausgebildet,
dass alle Segmente die gleiche Größe und Form aufweisen.
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Die steiferen Deckblätter umfassen
ein vorderes und ein hinteres Deckblatt. Die Deckblätter dienen
zum Greifen des Datenträgers
und als mechanischer Schutz für
das Faltblatt. Sie weisen in bevorzugten Ausführungsformen in etwa die Form
und Größe der Faltblattsegmente
auf. Sie sind jedoch bevorzugt etwas größer als diese. Hierdurch wird
das Greifen der Deckblätter
erleichtert und der Schutz des Faltblatts im zusammengeklappten
Zustand verbessert. In einigen Ausführungsformen tragen die Deckblätter ebenfalls
visuelle Information.
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Die Deckblätter sind bevorzugt aus Papier, Pappe
oder Karton ausgebildet. Alternativ können die Deckblätter auch – wie eine
herkömmliche
Kreditkarte – aus
Kunststoff bestehen.
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Die beiden Deckblätter sind schwenkbar miteinander
gekoppelt. In bevorzugten Ausführungsformen
verläuft
die Kopplung entlang zweier gleichlanger Kanten der Deckblätter. In
einigen Ausführungsformen
wird die Kopplung dadurch erreicht, dass die beiden Deckblätter einstückig ausgebildet
und über einen
Falz gekoppelt sind.
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Die Herstellung aus demselben Material
und aus einem Stück
führt zu
einer wesentlichen Senkung der Herstellkosten. Alternativ können die
beiden Deckblätter
auf andere Weise gekoppelt sein, beispielsweise durch eine Klebeverbindung.
Hierbei können
die Deckblätter
direkt miteinander oder über Verbindungselemente
verklebt sein.
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Die schwenkbare Kopplung zwischen
den Deckblättern
geschieht in einigen Ausführungsformen über einen
Buchrücken.
Dies ist besonders vorteilhaft um Faltblätter zwischen den Deckblättern unterzubringen,
die im zusammengefalteten Zustand eine größere Dicke aufweisen. Auch
in diesem Fall werden in bevorzugten Ausführungsformen beide Deckblätter und
der Buchrücken
aus dem gleichen Material und einstückig hergestellt. Der Buchrücken weist
an seinen beiden Längsseiten
jeweils einen Falz auf, durch den er von den Deckblättern abgetrennt
und schwenkbar mit diesen gekoppelt ist.
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Einige Ausführungsformen weisen abgerundete
Ecken der Deckblätter
auf. In einigen Ausführungsformen
sind auch die inneren Ecken, also die Ecken der verkoppelten Seiten,
abgerundet. Der Falz oder Buchrücken
zwischen den Deckblättern
ist in diesem Fall etwas kürzer
als die Kantenlänge
der Deckblätter,
so dass der Falz oder Buchrücken
nicht in den Bereich der abgerundeten Ecken reicht.
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Der Aufbau des Datenträgers und
insbesondere die Abmessungen der Deckblätter im zusammengeklappten
Zustand richten sich nach der gewünschten Anwendung des Datenträgers. Die
Mobilität
und Einsetzbarkeit – auch
die Akzeptanz beim Endverbraucher – ist dann besonders groß, wenn
der Datenträger
nach Art einer Kreditkarte ausgebildet ist. Vorteilhaft ist die
Länge des
Datenträgers
kleiner als 11 cm, besonders bevorzugt kleiner als 9 cm. Der Datenträger hat
im zusammengeklappten Zustand insbesondere eine Breite von weniger
als 9 cm, besonders bevorzugt weniger als 7 cm, wobei sein Format
im wesentlichen dem ISO-Norm-Kartenformat entspricht. Selbstverständlich sind
auch andere Formate möglich,
z.B. für
Gewinnspiele oder Lose, bei denen beispielsweise mehr Informationsbedarf
für den
Kartennutzer besteht.
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Das Faltblatt wird auf der Innenseite
eines der Deckblätter
angebracht. Die Anbringung geschieht in bevorzugten Ausführungsformen
durch ein flächiges
Verkleben des hintersten beziehungsweise vordersten Faltblattsegments
mit dem hinteren beziehungsweise vorderen Deckblatt. Die Anbringung am
hinteren (des im aufgeklappten Zustand rechten) Deckblatt erleichtert
dabei das Auffalten des Faltblatts für Rechtshänder, da es in diesem Fall
mit der rechten Hand ausgeführt
wird. Al ternativ kann es auch im Falzbereich (z.B. Buchrücken) mit
den Deckblättern
verbunden sein, so dass beide Innenseiten der Deckblätter mit
Information versehen werden kann.
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Das Faltblatt ist in bevorzugten
Ausführungsformen
derart gefaltet, dass es nach außen geöffnet wird, d.h. nach rechts
bei der Befestigung auf dem hinteren Deckblatt beziehungsweise nach
links bei der Befestigung am vorderen Deckblatt. Es weist dabei
in bevorzugten Ausführungsformen
eine ungerade Anzahl von Segmenten (das heißt eine gerade Anzahl von Falten)
in Längs-
und Querrichtung auf. Dadurch befindet sich im zusammengefalteten
Zustand die freie Ecke des Faltblatts, d.h. die Ecke, an der das
Faltblatt zum Auffalten gegriffen und durch eine aufziehende Bewegung
geöffnet
wird, an der äußeren Seite,
also der Seite zu der das Auffalten erfolgt. Dies erleichtert das
Auffalten und das Zusammenfalten in jeweils einer einzigen und natürlichen Bewegung.
Die Faltung und die Befestigung des Faltblatts am Deckblatt ist
bei einigen Ausführungsformen
derart, dass das Auffalten nach unten erfolgt. Bei anderen Ausführungsformen
erfolgt das Auffalten nach oben.
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Der geschützte Datenbereich ist auf einem der
Deckblätter
angebracht. Dies kann auf der Außenseite der Deckblätter oder
auf deren Innenseite, soweit diese nicht durch das Faltblatt verdeckt
ist, geschehen. Der geschützte
Datenbereich ist gegen einen unberechtigten Zugriff auf die visuell
lesbaren Daten geschützt.
Hierfür
sind die geschützten
visuell lesbaren Informationen auf dem Datenträger durch einen gegen Manipulation
geschützten
Leseschutz abgedeckt, der nur unter Beschädigung/Zerstörung des
Leseschutzes die darunterliegenden Daten freigibt, d.h. nach dem
Lesen der Daten nicht wiederherstellbar ist. Ein ggf. stattgefundener
unberechtigter Zugriff auf die abgedeckten Daten kann demnach durch
den berechtigten Inhaber des Datenträgers jederzeit festgestellt
werden. Der erfindungsgemäße Datenträger ist
als verläßlicher
und gegen Manipulation geschützter
Träger
von visuell lesbaren Sicherheitsdaten für den öffentlichen Verkehr für bestimmte Anwen dungen
genauso vorteilhaft und vielfältig
einsetzbar, wie es z.B, bekannte Chipkarten sind, – ohne jedoch
ein aufwendiges Datenerkennungs- und Verarbeitungssystem zu benötigen.
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Als Leseschutz für die auf dem Datenträger gespeicherten
geschützten
visuell lesbare Daten werden verschiedene Abdekkungsvarianten vorgeschlagen:
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Bei einer bevorzugten Variante ist
die Abdeckung ein auf dem Datenbereich, auf dem die visuell lesbaren
Daten aufgebracht sind, aufzuklebendes oder aufzusiegelndes Etikett
oder Rubbelfeld, das nur unter Zerstörung oder Beschädigung des
Etiketts bzw. Rubbelfeldes, welches dabei zerreißt oder sich irreversibel deformiert,
vom Datenbereich entfernbar ist, mindestens in einem Ausmaß, um die
dort vorhandenen visuell lesbaren Daten freizulegen. Dabei ist im
einfachsten Fall das Etikett bzw. Rubbelfeld aus einem homogenen
deckenden Material gefertigt. Um besonderen Sicherheitsansprüchen nachzukommen, ist
das Etikett vorzugsweise aus einem transparenten Material gefertigt
und mit einer abrubbel-, abkratz- und/oder abziehbaren Deckschicht,
insbesondere Farbschicht, beschichtet.
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Alternativ dazu sind derartige Etiketten
oder Rubbelfelder bevorzugt mit einer metallisierten Oberfläche, insbesondere
eine Hologrammoberfläche, versehen,
so dass sie sich ebenso lediglich "zerstörend", zumindest unter sichtbarer Beschädigung der Oberfläche, abziehen
lassen, um mindestens die Fläche
des visuell lesbaren Datenbereichs freizulegen.
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Bei einer weiteren bevorzugten Variante
der Abdeckung wird eine abrubbelbare Deckschicht unmittelbar auf
dem visuell lesbaren Datenbereich des Trägers aufgetragen, besonders
bevorzugt in Form einer abrubbel-, abkratz- und/oder abziehbaren Farb-,
(heiß aufgesiegelten
und/oder ausgehärteten) Klebe-
oder metallischen Schicht. Diese Deckschichten können zusätzlich durch eine abziehbare
transparente Folie abgedeckt sein.
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All diesen Varianten ist gemeinsam,
dass einerseits die Abdeckung durch den berechtigten Inhaber des
Datenträgers
einfach und schnell mittels Rubbeln, Kratzen oder Abziehen entfernt
und die darunter liegenden Sicherheitsdaten freigelegt werden können; andererseits
aber ein Unberechtigter nur durch sichtbare Beschädigung/Zerstörung der
Originalabdeckung Zugang zu den Sicherheitsdaten erlangt.
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Als weiteres Merkmal besonderer Sicherheit sind
die zuvor beschriebenen Etiketten und/oder die Deckschichten selbst
vorzugsweise zusätzlich
mit Anstanzungen versehen, so dass die Etiketten und Deckschichten
bei Ablöseversuchen
sofort zerreißen bzw.
sichtlich beschädigt
werden. Der Sicherheitsstandard der Datenträger wird weiter dadurch erhöht, dass
vorzugsweise die Etiketten an ihrer Oberfläche mit Stördrucken versehen sind. Diese
sollen verhindern, dass die darunter liegenden visuell lesbaren "geheimen" Informationen anhand
ihres Reliefs oder am Durchscheinen durch die Abdeckung erkennbar sind.
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Zusätzlich kann wenigstens das
den geschützten
Datenbereich tragende Deckblatt bevorzugt aus einem Sperrschichtkarton
gefertigt sein, der vorteilhaft nicht durchleuchtet werden kann.
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Nach Realisierung einer der beschriebenen Abdeckungsvarianten,
verstärkt
auch in deren Kombination, wird der erfindungsgemäße Datenträger auch
einer Verwahrung geheimer Informationen höchsten Sicherheitsstandards
gerecht. Es ist mit normalen Mitteln nahezu unmöglich, die geheimen Informationen
auf dem Datenträger
sichtbar zu machen und nach der Einsichtnahme diesen Vorgang so rückgängig zu
machen, dass dies nicht als Manipulation erkennbar wäre.
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Der Datenträger stellt daher eine einfach handzuhabende
und besonders kostengünstige
Lösung
zur Verwahrung von Informa tionen dar, die einerseits im öffentlichen
Verkehr zirkulieren und andererseits für den Berechtigten Inhaber
ein schützenswertes
Geheimnis darstellen, wobei gleichzeitig ein Faltblatt mit visuell
lesbaren Daten fest mit diesen geschützten Daten verbunden ist und
dem Benutzer in handlicher Form als Informationsquelle dient. Die
geschützten
Daten können
z.B. numerische Sicherheitscodes, Zugangscodes, etc. für verschiedenste Anwendungen
sein. Diese können
z.B. für
Lose, Gewinnspiele, und ähnliches
einsetzbar sein. Besonders vorteilhaft ist die Verwendung des erfindungsgemäßen Datenträgers als
Werteinheitenträger,
sog. "Prepaid Card", "Value Card" oder "Calling Card", in Systemen der
Telekommunikation. Dabei ist die mit Hilfe der erfindungsgemäßen Abdeckung
vor unberechtigtem Zugriff geschützte
visuell lesbare Information ein numerischer Code, der eine geldwerte
Zugangsberechtigung für
bei dem Kartenherausgeber, z.B. einem Mobilfunkprovider, verwaltete
Telefoneinheiten bedeutet. Sowohl für den Kartenherausgeber, als
auch für
den Kartenkäufer
bzw. Inhaber stellt ein kartenförmigen
Werteinheitenträger
eine organisatorisch besonders praktische und außerdem hohen Sicherheitsansprüchen gerecht
werdende Lösung
für den öffentlichen
Umgang mit solchen Daten dar. Der hohe Sicherheitsstandard des Werteinheitenträgers ist
im vorliegenden Anwendungsbereich umso bedeutender, als der Mißbrauch
auf der Grundlage des irgendwann "gelesenen" Sicherheitscodes möglich wäre, ohne den Werteinheitenträger tatsächlich zu besitzen.
Auf dem Faltblatt können
dabei Informationen zu Tarifen, Gebrauchsanweisungen und ähnliches
aufgedruckt sein.
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Für
das Auftragen der visuell lesbaren Sicherheitsdaten im Datenbereich
des Trägerelements (sog.
Personalisierung bzw. Kodierung des Datenträgers) werden verschiedene Technologien
angewendet. Bevorzugt werden hierfür verwendet: Thermotransferdruck,
Laserdruck, Ink-jet oder Laserengraving, wobei die Sicherheitsdaten
nach dem Prozeß der
Personalisierung, wie zuvor beschrieben, abgedeckt werden.
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Bei einer hochwertigen Ausführungsform des
Datenträgers
werden die Deckblätter
oder Bereiche auf diesen nach dem Bedrukken durch eine transparente
Folie abgedeckt, so dass die bedruckten Werbe- und/oder Informationshinweise
gegen Abrieb und Manipulation geschützt sind. Alternativ kann auch
eine transparente Lackierung aufgebracht werden.
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Bei einer weiteren bevorzugten Variante
ist auf den Deckblättern
des Datenträgers
zusätzlich wenigstens
ein Datenbereich vorgesehen, auf dem maschinenlesbare Daten, z.B.
in Form von Barcodes, Magnetstreifen, Speicherchips oder Mikroprozessoren,
vorhanden sind. Hiermit stellt die Erfindung einen Kombidatenträger sowohl
für zugriffsgeschützte maschinenlesbare
Daten als auch für
zugriffsgeschützte
visuell lesbare Daten zur Verfügung, wodurch
neue Anwendungsbereiche für
derartige Datenträger
erschlossen werden, insbesondere als Prepaidkarten-, Kreditkarten-
oder kreditkartenähnliche
Ausführungen.
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Weitere Vorteile und Ausgestaltungen
der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter
Ausführungsbeispiele.
In der Beschreibung wird auf die beigefügte schematische Zeichnung
Bezug genommen. In der Zeichnung zeigen:
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1 eine
Draufsicht auf einen erfindungsgemäßen Datenträger mit aufgeklappten Deckblättern und
entfaltetem Faltblatt;
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2 eine
Seitenansicht eines zusammengeklappten Datenträgers gemäß 1 mit zusammengefaltetem Faltblatt;
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3 eine
Rückansicht
des zusammengefalteten Datenträgers
gemäß 1 mit einem Bereich geschützter Daten;
und
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4 eine
Draufsicht auf den Datenträger mit
freigelegten Sicherheitsdaten.
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Die nachfolgend beschriebenen Ausführungsbeispiele
betreffen einen als Werteinheitenträger eingesetzten Datenträger für visuell
lesbare Sicherheitsdaten im Kreditkartenformat, welche eine numerisch
kodierte Werteinheit darstellen, – nachfolgend "Wertkarte" genannt. Diese Wertkarte
trägt zusätzlich ein
Faltblatt mit Gebrauchsanweisungen, Tarifen, einem Vorteilskatalog
und weiteren Informationen. Der Einfachheit halber sind in den Figuren
die gleichen oder entsprechende Merkmale mit denselben Bezugszeichen
gekennzeichnet.
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Die 1 zeigt
eine Draufsicht auf eine solche Wertkarte 1 mit aufgeklappten
Deckblättern 3,4 und
entfaltetem Faltblatt 2. Die Deckblätter 3,4 sind aus
Pappe oder Karton und das Faltblatt 2 aus Papier gefertigt.
Das vordere Deckblatt 3 liegt in 1 links und das hintere Deckblatt 4 rechts.
Die Deckblätter 3,4 sind
im wesentlichen rechteckig und haben beide die Abmessungen einer
Kreditkarte. Sie sind entlang jeweils einer ihrer langen Kanten über einen
Buchrücken 12 gekoppelt.
Der Buchrücken 12 und
die Deckblätter 3,4 bestehen
aus demselben Material und sind einstückig ausgebildet. Die Verbindung
des Buchrücken 12 mit
den Deckblättern 3,4 ist
mittels zweier Falze 11 schwenkbar ausgebildet. Die Deckblätter 3,4 weisen
abgerundete Ecken 10 (nur eine Ecke ist in der Figur bezeichnet)
auf. Der Buchrücken 12 ist
etwas kürzer
als die langen Kanten der Deckblätter 3,4,
so dass er nicht in den Bereich der abgerundeten Ecken 10 reicht.
Das vordere Deckblatt 3 trägt auf seiner abgebildeten
Innenseite einen Bereich 14 mit visuell lesbaren Daten.
Auch die nicht sichtbare Außenseite
des vorderen Deckblatts 3 weist einen solchen Bereich für visuell
lesbare Daten auf.
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Das Faltblatt 2 ist in 1 in (beinahe) aufgefaltetem
Zustand dargestellt. Es ist aus Papier und hat ein rechteckiges
Format. In der Längsrichtung
der Deckblätter 3,4 weist
es eine Ziehharmonikafaltung auf, d.h. durchgehende Falten, die
parallel zur Längskante
verlaufen und abwechselnd nach vorne und hinten zeigen. In Querrichtung
ist eine Faltung ausgebil det, die parallel zu den quer verlaufenden
Kanten des Blattes verläuft
und in jedem durch die Längsfaltung
gegebenen Segment abwechselnd nach vorne und hinten zeigt. Diese
beiden Faltungen teilen das Faltblatt in Segmente 15 ein.
Diese Segmente 15 haben alle dieselbe Größe und in
etwa das Format der Deckblätter 3,4.
Sie sind jedoch etwas kleiner als die Deckblätter 3,4,
so dass diese im zusammengeklappten Zustand einen mechanischen Schutz
für das
Faltblatt bilden und die Wertkarte 1 leicht an den Deckblättern 3,4 gegriffen
werden kann.
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Das untere linke Segment des Faltblatts 2 ist flächig mit
der Innenseite des hinteren Deckblatts 4 verklebt.
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Die Faltung des Faltblatts 2 ist
permanent, so dass das Faltblatt 2 leicht wieder zusammengefaltet werden
kann. Die Faltung besteht aus einer geraden Anzahl von Längs- und
Querfalten. Hierdurch liegt die Ecke 17 im zusammengefalteten
Zustand rechts oben, d.h. in der Öffnungsrichtung des Faltblatts 2. Bei
aufgeklappten Deckblättern 3,4 kann
die Wertkarte 1 somit mit der linken Hand am vorderen Deckblatt 3 gegriffen
werden, wobei das Faltblatt 2 mit der rechten Hand über die
obere rechte Ecke 17 leicht mit einer durchgehenden Bewegung
auf- und zusammenfaltbar ist.
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Das Faltblatt 2 ist mit
Tarifinformationen, Gebrauchshinweisen und weiteren Informationen
beidseitig bedruckt.
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2 zeigt
die Wertkarte 1 in zusammengeklapptem Zustand. Die Deckblätter 3,4 sind
sind dazu um die Falze 11 gegenüber dem Buchrücken 12 geschwenkt.
Das Faltblatt 2 ist zusammengefaltet und befindet sich
zwischen den Deckblättern 3,4.
Die Abmessung der Deckblätter 3,4 ist
etwas größer als
die des zusammengefalteten Faltblatts 2, wodurch dieses
durch die Deckblätter 3,4 mechanisch
geschützt wird.
Durch den Buchrükken 12 haben
die Deckblätter 3,4 im
zusammengeklappten Zustand den notwenigen Abstand, um das zusammengefaltete
Faltblatt 2 aufzunehmen.
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3 zeigt
eine Draufsicht der Außenseite des
hinteren Deckblatts 4 der Wertkarte 1 im zusammengeklappten
Zustand. Das Deckblatt 4 hat abgerundete Ecken 10.
In einem Bereich 13 sind visuell lesbare Daten angebracht.
Ein weiterer Bereich trägt einen
Barcode 16.
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Das Deckblatt 4 weist einen
Abschnitt bzw. einen Datenbereich 5 für visuell lesbare Sicherheitsdaten
auf. Der Datenbereich 5 ist mit einem rechteckigen, länglichen
Haftetikett 6 oder einem Hot-stamp abgedeckt. Vor der Abdeckung
werden die o.g. Sicherheitsdaten in dem Datenbereich 5 aufgebracht,
z.B. im Thermotransferdruck-, Laserdruck-, Ink-Jet- oder Laserengravingverfahren.
Nach diesem Vorgang, der sog. Personalisierung der Wertkarte 1, wird
der Datenbereich 5 mit dem selbstklebenden Haftetikett 6 oder
Hot-stamp abgedeckt.
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Das in 3 dargestellte
Haftetikett 6 besteht aus einer transparenten Trägerfolie
mit aushärtbarer
Klebeschicht, die mit einer (undurchsichtigen) abrubbelbaren silbrigen
Farbschicht beschichtet ist. Die Farbschicht ist ferner mit einem
sog. "Stördruck" bedruckt, d.h. mit
unregelmäßig schwarzen
Abschnitten, so dass die Oberfläche
des Haftetiketts 6 eine unregelmäßige schwarz-graue Schattierung
aufweist. Die Trägerfolie
des Haftetiketts 6 ist außerdem mit mehreren pfeilförmigen Anstanzungen
versehen, die längs
der Trägerfolie
mit wechselnder Orientierung aneinandergereiht sind. Wird die Abdeckung des
Datenbereichs mit einem Hotstamp realisiert, ist eine solche Anstanzung
nicht erforderlich, da dieser aufgrund seiner extrem dünnen Materialstärke ohnehin
nicht zerstörungsfrei
abgelöst
werden kann.
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Diese Ausgestaltung des Haftetiketts 6 macht
eine Manipulation, d.h. ein unberechtigtes Lesen der Sicherheitsdaten
nahezu unmöglich,
ohne dass die Manipulation nicht feststellbar bliebe. Die Sicherheitsdaten
können
lediglich freigelegt werden, indem die Farbschicht vom Haftetikett 6 und
die Trägerfolie
des Haftetiketts 6 wenigstens teilweise abgekratzt oder abgerubbelt
werden. In beiden Fällen
wird die Abdeckung des Datenbereichs 5 sichtbar beschädigt bzw.
zerstört.
Die einmal abgerubbelte Farbschicht ist mit einfachen Mitteln nicht
wiederherstellbar. Auch ein Abziehen des Haftetiketts führt aufgrund
der Anstanzungen zu einem Zerreißen der Trägerfolie selbst, was bei einem
Versuch der Wiederherstellung der Abdeckung auf jeden Fall sichtbar bleibt.
Als weiteres Sicherheitsmerkmal verhindert der "Stördruck" auf dem Haftetikett 6,
dass die darunterliegenden Sicherheitsdaten bei aufgeklebtem Haftetikett 6 durchscheinen
oder anhand ihres Reliefs, das sich gegebenenfalls auf der Oberfläche des
Haftetiketts 6 abbildet, erkennbar sind.
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Anhand von 4 wird dies nochmals veranschaulicht. 4 zeigt das Deckblatt 4 entsprechend
der 3 jedoch mit teilweise
freigelegten Sicherheitsdaten, hier ein Zahlencode 21.
Die Trägerfolie
des Haftetiketts 6 ist dort von links teilweise abgerubbelt;
außerdem
ist auch die Farbschicht auf der Trägerfolie des Haftetiketts 6 teilweise
abgerubbelt. Der Zahlencode 21 ist nunmehr (teilweise)
erkennbar – bei
gleichzeitig sichtbarer und irreversibler Zerstörung der Originalabdeckung.