DE29614642U1 - Bogen aus Papier, Karton o.dgl. mit Karte - Google Patents
Bogen aus Papier, Karton o.dgl. mit KarteInfo
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B42—BOOKBINDING; ALBUMS; FILES; SPECIAL PRINTED MATTER
- B42D—BOOKS; BOOK COVERS; LOOSE LEAVES; PRINTED MATTER CHARACTERISED BY IDENTIFICATION OR SECURITY FEATURES; PRINTED MATTER OF SPECIAL FORMAT OR STYLE NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; DEVICES FOR USE THEREWITH AND NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; MOVABLE-STRIP WRITING OR READING APPARATUS
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- B42D15/02—Postcards; Greeting, menu, business or like cards; Letter cards or letter-sheets
- B42D15/027—Postcards; Greeting, menu, business or like cards; Letter cards or letter-sheets combined with permanently fastened other articles, e.g. photographs
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Description
»■■*■"· J &Idigr; ** « · &iacgr;
·"*" "' ** ** ** '* PATENTANWALT
DlPL-ING. KLAUS-JÜRGEN SCHWARZ
PATENTANWALT SCHWARZ, GLUCKSTRASSE 7, D-53115 BONN EUROPEAN PATENT ATTORNEY
Anmelder: 22. August 1996
Erika Ball
Hö1&zgr; ebergstr. 12
53229 Bonn
VNR: 108 545
ANWALTSAKTE
2 016/96
2 016/96
Beschreibung
Bogen aus Papier, Karton oder dergleichen mit Karte
Bogen aus Papier, Karton oder dergleichen mit Karte
Die Erfindung betrifft einen Bogen aus Papier, Karton oder dergleichen in Form eines Informationsblattes, Hinweisschreibens,
einer Einladungs- oder Glückwunschkarte oder in ähnlicher Form.
Bekannt ist das Aufbringen von Plastikkarten im Scheckkartenformat
(ISO-Norm-Größe) auf Trägerbahnen oder Bögen in großen
Stückzahlen, beispielsweise für den exklusiven Kunden-Kartenversand,
an die Mitglieder der Kreditkarten-Unternehmen oder auch für den Versand von Euro-Scheckkarten und dergleichen.
Beim Versand von Kreditkarten, von Scheckkarten oder auch von Patientenkarten der Krankenversicherungen werden diese Karten
mit ihren diagonal gegenüberliegenden Ecken in Schlitze oder Ausschnitte an der Trägerbahn eingesteckt oder aber durch
einen oder mehrere Klebepunkte an der Trägerbahn oder dem Trägerbogen festgehalten. Auch ist es möglich, die Karten
GluckstraGe 7 Telefon: (0228) 659091 + 659092 Deutsche Bank AG Bonn Postbank Köln
D-53115 Bonn Telegramme: Bonnpaten! Bonn® (BLZ 38070059) 0503185 (BLZ 37010050) 166927-601
Telefax: (0Z28) 658093 Patvocat»
unter einer Klarsichtfolie an dem Versandbogen ringsum einzuschweißen.
Keines dieser bekannten Systeme erlaubt es jedoch, die Karte auf der Rückseite zu betrachten oder dort einen Eintrag zu
machen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Anordnung von Plastikkarten insbesondere nach der bekannten ISO-Norm
auf einem Bogen aus Papier, Karton oder dergleichen in Form eines Informationsblattes, Hinweisschreibens, einer
Einladungs- oder Glückwunschkarte oder in ähnlicher Form zu schaffen, bei der auch eine rückseitige Betrachtung der Plastikkarte
möglich ist und diese zusätzlich mit individuellen Beschriftungen und Einträgen versehen werden kann.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung - ausgehend von einem Bogen aus Papier, Karton oder dergleichen in Form eines Informationsblattes,
Hinweisschreibens, einer Einladungs- oder Glückwunschkarte oder in ähnlicher Form - wie folgt gelöst:
a) der Bogen dient als Träger für eine oder mehrere Karten aus Kunststoff oder Karton vorzugsweise im Scheckkartenformat
(ISO-Norm-Größe),
b) die Karte ist auf dem Bogen unter einer durchsichtigen Kunststoffolie eingeschweißt,
c) der Bogen weist im Bereich der Karte einen fensterartigen Ausschnitt auf, der kleiner als die Karte ist und
die Rückseite der Karte freiläßt.
Dadurch, daß die Karte an dem Bogen unter einer klarsichtigen Kunststoffolie vollständig eingeschweißt ist, kann an der
Rückseite der Karte ein fensterartiger Ausschnitt an dem
Trägerbogen angebracht werden, der etwas kleiner als die Karte ist, so daß die Rückseite der Karte freiliegt und betrachtet
sowie mit persönlichen Einträgen, Daten und dergleichen versehen werden kann.
Der rückwärtige Ausschnitt am Trägerbogen erlaubt eine Art
von Personalisierung der Karte entweder durch rückseitige Daten, die dort aufgedruckt werden oder ebensogut auch handschriftlich
und personenbezogen an der Rückseite der Karte eingetragen und auch jederzeit gelesen werden können.
So ist es zum Beispiel vorstellbar, daß eine Plastikkarte in Verbindung mit einer üblichen Glückwünschkarte verwendet
wird. Die Plastikkarte kann ein graphisches oder bildliches Motiv von der Vorderseite der Glückwünschkarte entweder in
gleicher Größe oder auch nur verkleinert übernehmen, und auf der Rückseite der Karte kann dann ein Einladungsdatum mit
Uhrzeit und Grußformel oder namentlicher Unterschrift ganz individuell und nachträglich angebracht werden.
Die Plastikkarten können beispielsweise auch Eintrittskarten für Konzerte oder dergleichen sein, wobei auf der Rückseite
der Karte noch nachträglich nähere Platzangaben angebracht werden können.
Auch für die Ausgabe von Dokumenten, wie zum Beispiel kleinformatige
Führerscheine, Pässe, Garantiescheine und dergleichen, kann es sinnvoll sein, daß die Karte an der Trägerbahn
oder dem Trägerbogen verbleibt und durch den rückwärtigen Ausschnitt beim Empfang unterschrieben werden kann, ohne daß
die Karte von dem Trägerbogen gelöst werden müßte.
Der rückwärtige Ausschnitt kann mit glatten oder gezackten
Rändern, aber auch mit schrägen Ecken oder dergleichen ausgeführt werden.
Es können sowohl einzelne Karten als auch mehrere Karten auf diese Weise an einem Trägerbogen nebeneinander befestigt werden,
wobei besonders wichtig ist, daß man die Karte von zwei Seiten sehen kann.
Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung schematisch dargestellt. Es zeigen
Fig. 1 einen Bogen in Form eines Informationsblattes, Hinweisschreibens, einer Einladungs- oder Glückwunschkarte
oder in ähnlicher Form mit einer unter einer Klarsichtfolie eingeschweißten Karte in der
bekannten ISO-Norm-Größe, wie sie für Kreditkarten, Scheckkarten und dergleichen üblich ist,
Fig. 2 eine Teildarstellung von Fig. 1 mit der Klarsichtfolie und der Karte in auseinandergezogener Darstellung,
und zwar abgehoben von dem Trägerbogen,
der unterhalb der Karte einen fensterartigen Ausschnitt aufweist,
Fig. 3 eine Ansicht auf die Rückseite des Bogens mit dem fensterartigen Ausschnitt für die Karte,
Fig. 4 einen Schnitt durch die Gesamtanordnung gemäß Schnittlinie IV - IV von Fig. 3,
Fig. 5 eine abgewandelte Form des fensterartigen Ausschnittes mit gezacktem oder gewelltem Umfangsrand
und
Fig. 6 eine weitere Ausführungsform mit gegenüberliegenden
abgeschrägten Ecken an dem Ausschnitt.
Bei dem Bogen 1 aus Papier, Karton oder dergleichen kann es sich beispielsweise um ein Informationsblatt, Hinweisschreiben,
einer Einladungs- oder Glückwunschkarte oder einen ähnlichen Träger handeln.
Wie insbesondere in Fig. 1 bis 4 zu erkennen ist, dient der Bogen 1 als Träger für eine Karte 2 aus Kunststoff oder Karton
vorzugsweise im Scheckkartenformat (ISO-Norm-Größe).
Die Karte 2 ist auf dem Bogen 1 unter einer Kunststofffolie 3 eingeschweißt.
Der Bogen 1 weist im Bereich der Karte 2 einen fensterartigen Ausschnitt 4 auf, der kleiner als die Karte 2 ist und die
Rückseite 5 der Karte freiläßt.
Bei dem Ausführungsbeispiel von Fig. 1 bis 4 hat der Ausschnitt 4 einen umlaufenden glatten Rand 6, während er beim
Ausführungsbeispiel von Fig. 5 einen gezackten oder wellenförmigen Rand 6a hat oder gemäß Fig. 6 gerundete oder abgeschrägte
Ecken 7 aufweist.
ANWALTSAKTE 2 016/96
1 Bogen
2 Karte
3 Kunststoffolie
4 Ausschnitt
5 Rückseite
6 Rand, glatter
6a Rand, gezackt oder wellenförmig
7 Ecken
Claims (4)
1. Bogen aus Papier, Karton oder dergleichen in Form eines
Informationsblattes, Hinweisschreibens, einer Einladungs-
oder Glückwunschkarte oder in ähnlicher Form mit folgenden Merkmalen:
a) der Bogen (1) dient als Träger für eine oder mehrere Karten (2) aus Kunststoff oder Karton vorzugsweise
im Scheckkartenformat (ISO-Norm-Größe),
b) die Karte (2) ist auf dem Bogen unter einer durchsichtigen Kunststoffolie (3) eingeschweißt,
c) der Bogen (1) weist im Bereich der Karte (2) einen fensterartigen Ausschnitt (4) auf, der kleiner als
die Karte (2) ist und die Rückseite (5) der Karte freiläßt.
2. Bogen mit Karte nach Anspruch l,dadurch gekennzeichnet,
daß der Ausschnitt (4) einen umlaufenden glatten Rand (6) hat.
3. Bogen mit Karte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Ausschnitt (4) einen gezackten oder wellenförmigen Rand (6a) hat.
4. Bogen mit Karte nach Anspruch 1,dadurch gekennzeichnet,
daß der Ausschnitt (4) gerundete oder abgeschrägte Ecken (7) hat.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29614642U DE29614642U1 (de) | 1996-08-23 | 1996-08-23 | Bogen aus Papier, Karton o.dgl. mit Karte |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29614642U DE29614642U1 (de) | 1996-08-23 | 1996-08-23 | Bogen aus Papier, Karton o.dgl. mit Karte |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29614642U1 true DE29614642U1 (de) | 1996-12-12 |
Family
ID=8028241
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29614642U Expired - Lifetime DE29614642U1 (de) | 1996-08-23 | 1996-08-23 | Bogen aus Papier, Karton o.dgl. mit Karte |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29614642U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE20215690U1 (de) * | 2002-10-11 | 2003-10-23 | Bartsch Papier GmbH, 85521 Ottobrunn | Blatt mit integrierter Karte |
-
1996
- 1996-08-23 DE DE29614642U patent/DE29614642U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE20215690U1 (de) * | 2002-10-11 | 2003-10-23 | Bartsch Papier GmbH, 85521 Ottobrunn | Blatt mit integrierter Karte |
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