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DE69800730T2 - Formular das unerlaubtes lesen erkennen lässt, zur sicheren übermittlung von informationen - Google Patents

Formular das unerlaubtes lesen erkennen lässt, zur sicheren übermittlung von informationen

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Publication number
DE69800730T2
DE69800730T2 DE69800730T DE69800730T DE69800730T2 DE 69800730 T2 DE69800730 T2 DE 69800730T2 DE 69800730 T DE69800730 T DE 69800730T DE 69800730 T DE69800730 T DE 69800730T DE 69800730 T2 DE69800730 T2 DE 69800730T2
Authority
DE
Germany
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leaflet
transparent sheet
printed
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE69800730T
Other languages
English (en)
Other versions
DE69800730D1 (de
Inventor
Chuck Casagrande
Willem Scheggetman
Bryan Van Boom
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Documotion Research Inc
Original Assignee
Documotion Research Inc
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Family has litigation
First worldwide family litigation filed litigation Critical https://patents.darts-ip.com/?family=3804553&utm_source=google_patent&utm_medium=platform_link&utm_campaign=public_patent_search&patent=DE69800730(T2) "Global patent litigation dataset” by Darts-ip is licensed under a Creative Commons Attribution 4.0 International License.
Application filed by Documotion Research Inc filed Critical Documotion Research Inc
Application granted granted Critical
Publication of DE69800730D1 publication Critical patent/DE69800730D1/de
Publication of DE69800730T2 publication Critical patent/DE69800730T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • B42D25/00Information-bearing cards or sheet-like structures characterised by identification or security features; Manufacture thereof
    • B42D25/30Identification or security features, e.g. for preventing forgery
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    • B41J3/00Typewriters or selective printing or marking mechanisms characterised by the purpose for which they are constructed
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    • B41J3/50Mechanisms producing characters by printing and also producing a record by other means, e.g. printer combined with RFID writer
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    • B41PRINTING; LINING MACHINES; TYPEWRITERS; STAMPS
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    • GPHYSICS
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    • GPHYSICS
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    • B41M5/26Thermography ; Marking by high energetic means, e.g. laser otherwise than by burning, and characterised by the material used
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Description

    Technisches Gebiet
  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen manipulationsindikativen Abschnitt für eine geschützte Speicherung von Information.
  • Technischer Hintergrund
  • Oftmals besteht die Notwendigkeit, vertrauliche Informationen per Post oder auf anderen Wegen, beispielsweise per Kurier, Dokumentenaustausch, durch persönliche Auslieferung usw. zu übermitteln. Zum Beispiel verwenden Banken und andere Finanzinstitutionen oft persönliche Identifikationsnummern (PINs), die Kredit- oder Debitkarten von Kunden zugeordnet sind.
  • Es sind Abschnitte bekannt, die solche Information auf eine sichere Weise aufnehmen, d. h. die Information kann nicht eingesehen werden, ohne zuvor einen auf irgendeine Weise mit dem Abschnitt verbundenen Schutz zu verletzen.
  • Ein Beispiel eines solchen Abschnitts ist ein Lotterieschein, der als "Rubbelkarte" bekannt ist, bei welchem eine Beschichtung abgekratzt werden muss, um die darunter befindliche Information freizugeben.
  • Notwendigerweise sind diese Abschnitte für eine geschützte Aufnahme von Information manipulationsindikativ, d. h. der Vorgang des Verletzens des Schutzes führt zu einem nicht rückgängig zu machenden Hinweis darauf, dass eine Verletzung des Schutzes vorgenommen wurde.
  • Die meisten manipulationsindikativen Abschnitte sind derart aufgebaut, dass eine Weiterverarbeitung des Abschnitts, wie etwa durch Beschichtung (vgl. "Rubbelkarte") oder Falten oder Versiegeln erforderlich ist, um die Information zu schützen, nachdem die Information auf den Abschnitt aufgedruckt ist. Dies ist eine bedeutende Schwierigkeit und erfordert Spezialausrüstung, die vielen Verwendern unzugänglich ist.
  • Ein bekannter manipulationsindikativer Abschnitt, der keine Weiterverarbeitung erfordert, nachdem die vertrauliche Information aufgenommen wurde, weist eine Zwei- Faltkanten-Anordnung auf, die entlang ihres Umfanges zusammengeklebt ist. Bei diesem Abschnitt drückt ein Aufschlagdrucker auf die nach oben weisende Oberfläche der oberen Faltlage, wodurch ein "Kohle"-Eindruck auf der nach oben weisenden Oberfläche der unteren Faltlage entsteht. Um auf die Information auf der unteren Faltlage zuzugreifen, müssen die zwei Lagen voneinander abgehoben oder auseinandergerissen werden.
  • Ein eine vertrauliche Information tragender Artikel mit einem Deckblatt, das an ein Basisblatt geklebt ist, ist in der US 5,029,901 offenbart. Darin können die innere Oberfläche des Deckblatts und die innere Oberfläche des Basisblatts eine vertrauliche gedruckte Information enthalten. Die entsprechenden äußeren Oberflächen des Basisblatts und des Deckblatts sind mit einem Camouflage-Bild bedruckt und dann mit verdunkelnden und lichtundurchlässigen Beschichtungen beschichtet, die verhindern, dass das innerhalb gedruckte Material gelesen werden kann. In einer anderen Ausgestaltung ist ein ein Indizia tragendes Blatt zwischen dem Basis- und dem Deckblatt angeordnet, dessen äußere Oberflächen mit dem Camouflage-Muster bedruckt und mit verdunkelnden und lichtundurchlässigen Beschichtungen beschichtet sind.
  • Ein flexibles zusammengesetztes Aufnahmematerial für Faksimile-Geräte mit einer Aufnahmeschicht und einer Deckschicht ist aus der US 5,085,469 bekannt. Die Deckschicht ist über der Aufnahmeschicht angeordnet, um einen Aufnahmebereich für eine vertrauliche Mitteilung und wenigstens einen Aufnahmebereich für nicht-vertrauliche Mitteilungen zu definieren. Die Deckschicht ermöglicht eine Aufnahme in dem nichtvertraulichen und dem vertraulichen Bereich, da sie ausreichend thermisch durchlässig ist, um ein thermisches Bedrucken einer vertraulichen Nachricht in der Aufnahmeschicht zu ermöglichen, wobei sie die vertrauliche Nachricht bis zur Entfernung des Deckblatts verbirgt.
  • Ein Verfahren und ein Artikel zum optischen Kodieren von Kopien eines gedruckten Dokuments, um die Kopien für einen gewöhnlichen Beobachter unlesbar zu machen, sind aus der US 5,184,849 bekannt. Darin wird eine Maske mit abwechselnd transparenten
  • und undurchsichtigen Bereichen benutzt, um eine erste und zweite kodierte Hälfte des Dokuments zu erzeugen, die überlagert werden müssen, um das Dokument lesbar zu machen.
  • Ein Mustererzeugungsgerät für Sicherheitsfaksimilesysteme zum Fotokopieren eines Dokuments, um zwei Teildokumente zur sicheren Übertragung zu erzeugen, ist in der US 4,896,355 offenbart. Ein transparentes Blatt mit einem Muster darauf wird benutzt, um zwei Teildokumente zu erzeugen, von denen jedes Teile des Dokuments enthält, die komplementär und wechselweise exklusiv sind, welche kombiniert werden müssen, um das Dokument lesbar zu machen.
  • Bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung schaffen einen manipulationsindikativen Abschnitt für eine geschützte Aufnahme von Information, bei dem die Information auf den Abschnitt gedruckt werden kann, während der Abschnitt einen herkömmlichen Drucker durchläuft, und bei dem der bedruckte Abschnitt keine Weiterverarbeitung erfordert, um die Information zu schützen.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Die Erfindung besteht im wesentlichen in dem gezielten Gebrauch von Unkenntlichkeitsmitteln, um die aufgedruckte Information unleserlich zu machen. Das Aufheben oder Unwirksammachen des Unkenntlichkeitsmittels führt zur Lesbarkeit der aufgedruckten Information. Allerdings ist das Aufheben oder Unwirksammachen des Unkenntlichkeitsmittels manipulationsindikativ, wodurch angezeigt wird, dass der Schutz der Information verletzt wurde.
  • Ein Aspekt der Erfindung besteht in einem manipulationsindikativen Abschnitt für eine geschützte Aufnahme von Information gemäß Anspruch 1.
  • Bei einer Ausführungsform ist eine durchsichtige oder durchscheinende Freigabeschicht den Unkenntlichkeitsmitteln überlagert und die Information ist direkt auf die Freigabeschicht aufgedruckt. Die Information kann dann von der Freigabeschicht entfernt werden, indem beispielsweise ein Klebeband über dem Aufdruck auf der Freigabeschicht aufgebracht wird und dann die aufgedruckte Information von der Freigabeschicht mit dem Klebeband entfernt wird.
  • Bei einer anderen bevorzugteren Ausführungsform ist die Information auf ein durchsichtiges oder durchscheinendes Blättchen gedruckt, das über dem Unkenntlichkeitsmittel liegt.
  • Das Unkenntlichkeitsmittel kann auf einen Träger gedruckt sein oder das Unkenntlichkeitsmittel kann eine Beschichtung oder Maskierung sein, die unterhalb des Blättchens abgekratzt oder abgepult werden kann.
  • Es ist wünschenswert, dass jede Trennung des bedruckten Blättchens und der unterlegten Unkenntlichkeitsmittel zu einem nicht rückgängig zu machenden Hinweis darauf führt, dass der Schutz der Information auf dem Blättchen nicht gewahrt geblieben ist.
  • Das bedruckte Blättchen kann von dem darunter liegenden Unkenntlichkeitsmittel entfernt werden oder alternativ kann das darunter liegende Unkenntlichkeitsmittel von dem bedruckten Blättchen entfernt werden.
  • Bei einer Ausführungsform ist ein Teil des Blättchens vom Rest des Blättchens abgestanzt. Die Stanzung kann unvollständig sein und der Teil des Blättchens kann mit dem Rest des Blättchens weiter durch Bindungen verbunden sein, die getrennt werden müssen, um den Teil des Blättchens zu entfernen. In diesem Fall geben die getrennten Bindungen einen Hinweis, dass der Schutz der Information nicht gewahrt geblieben ist. Die Stanzung kann ein Sägezahn- oder ein anderes Profil aufweisen, um ein einfaches Ersetzen des Teils des Blättchens zu verhindern und um einen zusätzlichen visuellen Hinweis darauf zu geben, dass der Schutz der Information nicht gewahrt geblieben ist. Jede beliebige Form bekannter Manipulationshinweise kann verwendet werden.
  • Bei einer anderen Ausführungsform ist der Träger gestanzt, und der Teil des Trägers, der unter der Information liegt, ist entfernbar. Wiederum ist ein Entfernen des Teils des Trägers aufgrund getrennter Bindungen oder anderer bekannter Manipulations- Hinweismittel manipulationsindikativ.
  • Bei anderen Ausführungsformen kann das unterlegte Unkenntlichkeitsmittel aufgehoben oder unwirksam gemacht werden, indem es beispielsweise Wärme, Druck oder Licht ausgesetzt wird. Zum Beispiel kann das Unkenntlichkeitsmittel aus einer Tinte bestehen, die beispielsweise bei 75ºC unumkehrbar durchsichtig wird. Bei einer solchen Anordnung könnte der Endbenutzer ein warmes Bügeleisen aufbringen, um das Unkenntlichkeitsmittel aufzuheben und so die aufgedruckte Information freizugeben. Ein anderer Aspekt der Erfindung besteht in einem Verfahren zur Gewähr eines Schutzes gedruckter Information gemäß Anspruch 8.
  • Bei bevorzugten Ausführungsformen ist die Information auf ein durchsichtiges oder durchscheinendes Blättchen gedruckt.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Damit diese Erfindung einfacher verstanden und in die Praxis umgesetzt werden kann, wird nun auf die anliegenden Zeichnungen Bezug genommen, die bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung darstellen, wobei:
  • Fig. 1 eine Draufsicht eines Trägers ist, der mit aufgedruckten Unkenntlichkeitsmitteln versehen ist;
  • Fig. 2 eine Draufsicht eines durchsichtigen oder durchscheinenden gestanzten Blättchens ist;
  • Fig. 3 eine Draufsicht des gestanzten Blättchens in Fig. 2 ist, das auf den Träger in Fig. 1 gemäß einer ersten Ausführungsform aufgeklebt ist;
  • Fig. 4 und 5 aufeinanderfolgende Schnittansichten längs der Linie 4-4 in Fig. 3 sind;
  • Fig. 6 und 7 aufeinanderfolgende Schnittansichten im Schnitt gemäß einer zweiten Ausführungsform sind;
  • Fig. 6A eine Draufsicht auf das durchsichtige oder durchscheinende geschlitzte Blättchen der zweiten Ausführungsform ist, die in Fig. 6 und 7 dargestellt ist;
  • Fig. 8 und 9 aufeinanderfolgende Schnittansichten im Schnitt einer dritten Ausführungsform sind;
  • Fig. 10 und 11 aufeinanderfolgende Schnittansichten im Schnitt einer vierten Ausführungsform sind;
  • Fig. 12 und 13 aufeinanderfolgende Schnittansichten im Schnitt einer fünften Ausführungsform sind;
  • Fig. 14 und 15 aufeinanderfolgende Schnittansichten im Schnitt einer sechsten Ausführungsform sind; und
  • Fig. 16 und 17 aufeinanderfolgende Schnittansichten im Schnitt einer siebten Ausführungsform sind.
  • Beste Ausführungsform
  • Unter Bezugnahme zunächst auf Fig. 3 bis 5 wird eine erste Ausführungsform eines manipulationsindikativen Abschnitts gemäß der Erfindung dargestellt.
  • Der manipulationsindikative Abschnitt besteht aus zwei wesentlichen Bestandteilen, nämlich dem Träger 2A (einzeln in Fig. 1 dargestellt) und einem gestanzten Blättchen 6A (einzeln in Fig. 2 dargestellt).
  • In Fig. 1 ist der Träger 2A ein Blatt Papier o. dgl., auf welches ein Unkenntlichkeitsmittel 4A aufgedruckt ist, das in diesem Falle von rechteckiger Gestalt ist.
  • Das Unkenntlichkeitsmittel 4A kann von irgendeiner Gestalt sein, aber es wird bevorzugt, dass das Unkenntlichkeitsmittel durch eine nicht voll deckende Menge von übereinandergedruckten alphanumerischen Zeichen gebildet ist, wie aus dem Stand der Technik bekannt. Es ist offensichtlich, dass die kreuzschraffierte Fläche 4A das Unkenntlichkeitsmittel darstellt. Bei anderen Ausführungsformen kann das Unkenntlichkeitsmittel aus anderen Arten von Zeichen, zufälligen Markierungen oder einfach einer dunkel gefärbten Fläche bestehen.
  • In Fig. 2 ist das Blättchen 6A durchsichtig oder durchscheinend und weist eine unvollständige oder perforierte Stanzung 12A auf, die im Innenbereich der Stanzung einen entfernbaren Teil des Blättchens festlegt. Die unvollständige Stanzung 12A weist Bindungen 9A auf, durch welche der entfernbare Teil des Blättchens (in diesem Fall ist es mit der vertraulichen Information "ABCD" bedruckt) mit dem Rest des Blättchens verbunden bleibt. Die Bindungen 9A sind trennbar, so dass der Teil des Blättchens mit der Information "ABCD" von dem Rest des Blättchens entfernt werden kann, und ein solches Entfernen ist aufgrund der getrennten Bindungen manipulationsindikativ. Das Entfernen des Teils des Blättchens wird dadurch erleichtert, dass Streifen 8A vorgesehen sind, die von Hand angehoben und gegriffen werden können.
  • In Fig. 3 ist eine erste Ausführungsform der Erfindung dargestellt, bei der das Blättchen 6A in Fig. 2 entlang seines Umfangs an den Träger 2A in Fig. 1 angeklebt ist. Man wird verstehen, dass irgendeine Information, die auf das durchsichtige oder durchscheinende Blättchen 6A aufgedruckt ist, aufgrund des Umstandes nicht bestimmt werden kann, dass die Information dem Unkenntlichkeitsmittel 4A überlegt ist.
  • Normalerweise weist die vertrauliche Information, die auf das Blättchen 6A aufgedruckt ist, alphanumerische Zeichen auf, und so gehen diese alphanumerischen Zeichen vor dem Hintergrund des Unkenntlichkeitsmittels, das eine Unmenge von übereinandergedruckten alphanumerischen Zeichen aufweist, "verloren". Die vertrauliche Information kann nur "aufgefunden" werden, wenn der Teil des Blättchens von dem Träger getrennt wird. Um dem "Verlieren" der vertraulichen Information nachzuhelfen, wird die vertrauliche Information vergleichsweise schwach auf das Blättchen aufgedruckt.
  • In den Fig. 4 und 5 sind aufeinanderfolgende Schnittansichten des ersten Ausführungsbeispiels der Erfindung dargestellt. Man wird verstehen, dass die Dicke des Abschnitts stark übertrieben ist. Tatsächlich ist der Abschnitt dünn genug, um einen herkömmlichen Laserdrucker zu durchlaufen.
  • Wie zu erkennen ist, ist das durchsichtige oder durchscheinende Blättchen 6A an den Träger 2A mittels einer Klebeschicht 10A angeklebt.
  • Eine Freigabeschicht 16A (beispielsweise Silikon) ist zwischen der Klebeschicht 10A und dem Träger 2A angeordnet, so dass der entfernbare Teil des Blättchens 6A einfach entfernt werden kann, wie in Fig. 5 dargestellt, wobei er einen Teil der Klebeschicht 10A mitnimmt. Der entfernte Teil des Blättchens 6A kann mittels des entfernten Teils der Klebeschicht 10A an irgendeine Fläche wieder angeklebt werden, darunter auch den Träger 2A.
  • Man wird erinnern, dass das Entfernen des Teils des Blättchens 6A, wie in Fig. 5 dargestellt, mit einem Bruch der zerbrechlichen Bindungen 9A verbunden ist. Aus diesem Grunde ist das Entfernen des Teils des Blättchens 6A manipulationsindikativ.
  • Zur Verwendung wird die Erfindung dem Benutzer (wie etwa einer Bank oder einem anderen Finanzinstitut) in dem in Fig. 4 dargestellten Format zur Verfügung gestellt. Die Bank kann dann den gesamten Abschnitt, bestehend aus der Kombination von Träger 2A und Blättchen 6A, durch einen Laserdrucker laufen lassen, der die vertrauliche Information (beispielsweise PIN oder in diesem Falle "ABCD") auf die obere Oberfläche des durchsichtigen oder durchscheinenden Blättchens 6A druckt. Man wird verstehen, dass, während die vertrauliche Information "ABCD" auf die nach oben weisende Oberfläche des Blättchens 6A aufgedruckt ist, diese wegen des unterlegten Unkenntlichkeitsmittels 4A nicht bestimmt werden kann.
  • Die Einzelheiten der Anschrift des Bankkunden können ebenfalls gleichzeitig auf den Träger 2A in einer normalen Weise lasergedruckt werden, und der Abschnitt kann in einen Fensterumschlag für eine umgehende Versendung an den Kunden gesteckt werden.
  • Natürlich wird der Abschnitt auch Anweisungen an den Bankkunden beinhalten, wie die vertrauliche Information "ABCD" durch Entfernen des Teils des Blättchens 6A "aufzufinden" ist.
  • Man wird verstehen, dass die vertrauliche Information "gefunden" wird, indem der entfernbare Teil des Blättchens 6A von dem Träger 2A abgerissen wird, wie in Fig. 5 dargestellt. Wenn der entfernbare Teil des Blättchens 6A entfernt ist, ist die vertrauliche Information ohne weiteres einsehbar, insbesondere wenn der entfernbare Teil auf einen hellen Hintergrund, beispielsweise den Abschnitt, aufgeklebt ist.
  • Für den Fall, dass die zerbrechlichen Bindungen 9A schon getrennt sind, wenn der Abschnitt eingeht, weiß der Kunde sofort, dass der Schutz der vertraulichen Information "ABCD" nicht gewahrt geblieben ist und dass er seine Bank auffordern muss, eine neue PIN auszugeben.
  • In Fig. 6 und 7 ist eine zweite Ausführungsform der Erfindung dargestellt, in der dieselben Bezugszeichen verwendet sind, um dieselben Merkmale zu bezeichnen.
  • Wiederum besteht der Abschnitt aus einem Träger 2B und einem durchsichtigen oder durchscheinenden Blättchen 6A, die mittels einer Klebeschicht 10B zusammengeklebt sind. Allerdings ist in diesem Falle die Stanzung 12B im Träger 2B und nicht im Blättchen 6B vorgenommen, und die Stanzung erstreckt sich durch die Freigabeschicht 16B. Dementsprechend ist ein Teil des Trägers 2B von dem Abschnitt entfernbar, wie in Fig. 7 dargestellt, und nicht das Blättchen von dem Abschnitt, wie dies bei der ersten Ausführungsform der Fall war.
  • Man wird bemerken, dass eine Schicht aus Klebstoff 10B vorgesehen ist, um das Blättchen 6B mit dem Träger 2B eng zu verbinden. Eine Freigabeschicht 16B ist ebenfalls vorgesehen, um zu ermöglichen, dass der Teil des Trägers, wie in Fig. 7 dargestellt, entfernt wird. Die Stanzung 12B erstreckt sich durch die Freigabeschicht 16B und darum wird die Freigabeschicht mit dem Teil des Trägers entfernt, wie in Fig. 7 dargestellt.
  • Wie zuvor ist die Stanzung 12B unvollständig oder perforiert, so dass das Entfernen des Teils des Trägers manipulationsindikativ ist.
  • Sofern gewünscht, kann der entfernte Teil des Trägers 2B um 180º gedreht werden, so dass sich der Träger 2B oberhalb der Freigabeschicht 16B befindet. Der entfernte Teil des Trägers 2B kann dann in die Ausnehmung wieder eingesetzt werden, die durch sein Entfernen entstanden ist. Man wird einsehen, dass der entfernte Teil 2B ohne weiteres auf der Klebeschicht 10B festklebt.
  • Zur Verwendung wird der Abschnitt der Bank zur Verfügung gestellt, wie in Fig. 6 dargestellt. Die Bank kann den Abschnitt durch einen Laserdrucker durchlaufen lassen, der Einzelheiten der Anschrift auf den Träger 2B in normaler Weise aufdruckt und vertrauliche Informationen auf die nach oben weisende Oberfläche des Blättchens 6B aufdruckt. Man wird wiederum erkennen, dass die vertrauliche Information wegen des unterlegten Unkenntlichkeitsmittels, das auf den Träger aufgedruckt ist, zu dieser Zeit nicht bestimmt werden kann.
  • Wenn der Bankkunde den Abschnitt per Post auf anderen Wegen empfängt, kann er oder sie ohne weiteres feststellen, ob der Schutz der Information verletzt wurde und dann ohne weiteres auf die Information zugreifen, indem er den Teil des Trägers 2B abreißt, der der vertraulichen Information untergelegt ist, wie in Fig. 7 dargestellt. Wenn der Teil des Trägers 2B entfernt ist, ist die vertrauliche Information sichtbar, weil das unterlegte Unkenntlichkeitsmittel entfernt ist. Die Sichtbarkeit ist verbessert, wenn der entfernte Teil des Trägers umgedreht wird und in die Ausnehmung wieder eingelegt wird, die durch sein Entfernen entstanden ist.
  • In Fig. 6A weist das Blättchen 6B des zweiten Ausführungsbeispiels, das in den Fig. 6 und 7 dargestellt ist, ein zusätzliches schutz-/manipulationsindikatives Merkmal auf.
  • Man hat erkannt, dass es manchmal möglich ist, die vertrauliche Information (d. h. den Lasertoner) von dem Blättchen mittels eines Klebestreifens abzulösen. Der Klebestreifen kann auf die oberste Oberfläche des Blättchens 6B aufgebracht werden und wenn der Klebestreifen entfernt wird, wird der Lasertoner von dem Blättchen getrennt und auf der Unterseite des Klebestreifens - natürlich spiegelbildlich - fortgetragen.
  • Wie in Fig. 6A dargestellt, kann das Blättchen geschlitzt sein (z. B. in einer kreuzschraffierten Weise, um eine Vielzahl von Diamantformen zu bilden), so dass der Zusammenhalt des Blättchens auf ein Maß reduziert ist, dass das Blättchen zerreißt, wenn ein Versuch unternommen wird, den Toner mit einem Klebestreifen wie oben beschrieben zu entfernen. Daher wird in dem in Fig. 6A dargestellten Ausführungsbeispiel einer oder mehrere Diamanten mit dem Klebestreifen abgerissen, wodurch eine manipulationsindikative Wirkung erzielt wird.
  • Überraschenderweise hat man auch entdeckt, dass, wenn das Blättchen nicht wie beabsichtigt aufreißt, der Toner eine wesentlich geringere Neigung hat, sich von dem Klebestreifen forttragen zu lassen. Man denkt, dass dies an den Spalten auf der Oberfläche des Blättchens liegt, die durch das Schlitzen oder Durchlöchern gebildet werden.
  • In den Fig. 8 und 9 sind aufeinanderfolgende Schnittansichten einer dritten Ausführungsform der Erfindung dargestellt, bei dem dieselben Bezugszeichen verwendet werden, um dieselben Merkmale zu bezeichnen.
  • Wiederum handelt es sich um einen Träger 2C und ein durchsichtiges oder durchscheinendes Blättchen 6C. In diesem Fall hat der Träger 2C eine Öffnung oder ein Loch, das neben dem Blättchen 6C vorgesehen ist.
  • Das Blättchen ist auf den Träger mittels eines Klebstoffs 10C aufgeklebt, der in diesem Fall auf dem Umfang der Unterseite des Blättchens 6C aufgebracht ist. Innerhalb des "Ringes" von Klebstoff 10C ist eine entfernbare Beschichtung oder Maskierung 14C aufgebracht. Bei einer anderen Ausführungsform ist die Klebeschicht 10C durchgängig, und die Beschichtung oder Maskierung ist auf die Unterseite der durchgängigen Klebeschicht aufgebracht.
  • Die Maskierung 14C kann aus einer oder mehreren Schichten bestehen und trägt das Unkenntlichkeitsmittel derart, dass die Information, die auf die obere Oberfläche des Blättchens 6C aufgedruckt ist, nicht bestimmt werden kann. Die Maskierung 14C kann allerdings abgekratzt oder abgepult werden, um die Information sichtbar zu machen. In Fig. 9 ist gezeigt, wie die Maskierung 14C abgepult wird.
  • Zur Verwendung wird diese Ausführungsform wie in Fig. 8 zur Verfügung gestellt. Die Bank lässt den Abschnitt durch einen Laserdrucker laufen, wodurch vertrauliche Informationen auf das Blättchen 6C und Einzelheiten der Anschrift und dergleichen auf den Träger 2C gedruckt werden.
  • Wenn der Abschnitt vom Bankkunden in Empfang genommen wird, wird die Maskierung oder Beschichtung 14C abgekratzt oder abgepult, um die vertrauliche Information sichtbar zu machen. Dies ist wiederum ein manipulationsindikativer Vorgang.
  • In den Fig. 10 und 11 sind aufeinanderfolgende Schnittansichten einer vierten Ausführungsform der Erfindung dargestellt, die einen Hybrid der zweiten und der dritten Ausführungsform darstellen.
  • Der Abschnitt weist den Träger 2D, die Klebeschicht 10D, die Maskierung oder Beschichtung 14D und das Blättchen 6D auf. In diesem Fall erstreckt sich die Stanzung 12D durch den Träger, den Klebstoff und die Beschichtung, obgleich diese Ausführungsform von der Oberseite gestanzt werden könnte, wobei die Stanzung sich durch das Blättchen 6D derart erstreckt, dass das Blättchen entfernbar ist.
  • Diese Ausführungsform verwendet eine Beschichtung 14D (die wiederum eine oder mehrere Schichten aufweisen kann), bei der es sich um eine ablösbare Beschichtung handelt, die sich vom Blättchen 6D aufgrund ihrer größeren Affinität zu der Klebeschicht 10D ablöst. Das Unkenntlichkeitsmittel kann entweder auf dem Träger (in welchem Falle die Beschichtung 14D durchsichtig sein müsste) oder direkt auf der ablösbaren Beschichtung aufgebracht werden. Das Unkenntlichkeitsmittel könnte auch auf die dem Träger zugewandte Seite des Klebstoffes aufgedruckt sein, wenn die Beschichtung 14D durchsichtig ist.
  • In den Fig. 12 und 13 sind aufeinanderfolgende Schnittansichten einer fünften Ausführungsform dargestellt, die der zweiten Ausführungsform bis auf den Umstand ähnlich ist, dass die Klebeschicht 10E und die Freigabeschicht 16E miteinander vertauscht sind.
  • Diese Ausführungsform weist einen Träger 2E, eine Klebeschicht 10E, eine Freigabeschicht 16E und ein Blättchen 6E auf. Wie gezeigt, erstreckt sich die Stanzung von der Unterseite durch den Träger und den Klebstoff, obgleich die Stanzung sich von der Oberseite durch das Blättchen und die Freigabeschicht erstrecken könnte.
  • Bei dieser Ausführungsform kann ein beidseitiges Klebeband verwendet werden und das Unkenntlichkeitsmittel könnte entweder auf den Träger oder die Unterseite der Freigabeschicht aufgedruckt sein, wobei der Druck mittels des Klebstoffes von der Freigabeschicht entfernt werden würde.
  • In den Fig. 14 und 15 sind aufeinanderfolgende Schnittansichten einer sechsten Ausführungsform dargestellt. Diese Ausführungsform ähnelt der vierten Ausführungsform, allerdings weist sie zusätzlich einen "Rahmen" 18F auf, der auf den Umfang des Blättchens 6F und auf den Träger 2F mittels des Klebstoffes 20F aufgeklebt ist. Dieser "Rahmen" gewährleistet, dass der Rand des Blättchens 6F nicht abgehoben werden kann und stellt dadurch sicher, dass das Blättchen 6F nicht entfernt, eingesehen und dann ersetzt werden kann.
  • In den Fig. 16 und 17 sind aufeinanderfolgende Schnittansichten einer siebten Ausführungsform dargestellt. Diese Ausführungsform ähnelt der dritten Ausführungsform mit der Ausnahme, dass das Blättchen 6 G und die Maskierung oder Beschichtung 14 G neben dem Träger 2 G angeklebt ist. Die Maskierung oder Beschichtung 14 G kann abgekratzt oder abgepult werden, wie in Fig. 17 dargestellt.
  • Während verschiedene Ausführungsformen dargestellt wurden, wird man verstehen, dass zahlreiche andere Ausführungsformen einschließlich von Hybriden der dargestellten Ausführungsformen in den weiten Schutzbereich der vorliegenden Erfindung fallen. Bei einigen Ausführungsformen kann das unterlegte Unkenntlichkeitsmittel oder Muster aufgehoben oder unwirksam gemacht werden, um die darüber liegende Information freizugeben. Dies kann beispielsweise durch Gebrauch einer Unkenntlichkeitstinte erreicht werden, die durchsichtig wird, wenn sie Hitze, Licht oder Druck ausgesetzt ist. Bei einer Ausführungsform kann das Unkenntlichkeitsmuster von einer Tinte gebildet werden, die bei etwa 75ºC klar wird. Bei dieser Ausführungsform kann der Benutzer ein warmes Bügeleisen verwenden, um das Unkenntlichkeitsmuster aufzuheben und die Information freizugeben.
  • Die bevorzugten Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung schaffen einen manipulationsindikativen Abschnitt, der keine Nachbehandlung erfordert, wenn die vertrauliche Information auf den Abschnitt aufgedruckt ist, um die Information zu schützen.
  • Ferner kann die vertrauliche Information mittels herkömmlicher Drucker, wie etwa Laserdrucker, gedruckt werden. Dementsprechend schafft die Erfindung einen manipulationsindikativen geschützten Abschnitt, der mit der Standard-Druckertechnologie kompatibel ist und nach dem Drucken keiner Nachbehandlung bedarf.
  • Natürlich wird man erkennen, dass, während obenstehende Ausführungen als erläuterndes Beispiel der vorliegenden Erfindung gemacht wurden, all diese und andere Modifizierungen und Varianten dazu als in den weiten Schutzbereich und Kreis der vorliegenden Erfindung, wie sie hier ausgeführt ist, fallend angenommen werden.

Claims (7)

1. Manipulationsindikativer Abschnitt mit:
einem oberen durchsichtigen Blättchen (6A, 6B, 6C, 6D, 6E, 6F, 6 G), dessen obere Oberfläche zum Empfang gedruckter Information von einem Drucker angepasst ist, und einem unteren undurchsichtigen Blättchen (2A, 2B, 14C, 14D, 2E, 14F, 14 G), welches durch das obere durchsichtige Blättchen sichtbare Unkenntlichkeitsmittel (4A) trägt, wobei die Unkenntlichkeitsmittel derart gewählt sind, das auf die obere Oberfläche des oberen durchsichtigen Blättchens gedruckte Information nicht gelesen werden kann, solange das untere undurchsichtige, die Unkenntlichkeitsmittel tragende Blättchen unter der auf die obere Oberfläche des oberen durchsichtigen Blättchens gedruckten Information angeordnet ist,
wobei das obere durchsichtige Blättchen und das untere undurchsichtige Blättchen zusammengefügt sind, und
wobei auf die obere Oberfläche des oberen durchsichtigen Blättchens gedruckte Information lesbar wird, wenn die Verbindung zwischen dem oberen durchsichtigen Blättchen und dem unteren undurchsichtigen Blättchen zerstört wird und das obere durchsichtige Blättchen und das untere undurchsichtige Blättchen physikalisch getrennt werden, wobei die physikalische Trennung ein Anzeichen dafür hervorruft, dass die Sicherheit der auf die obere Oberfläche des oberen durchsichtigen Blättchens gedruckten Information durchbrochen wurde.
2. Manipulationsindikativer Abschnitt nach Anspruch 1, bei dem das untere undurchsichtige Blättchen ein Träger (2A, 2B, 2E) ist.
3. Manipulationsindikativer Abschnitt nach Anspruch 1, bei dem das untere undurchsichtige Blättchen eine Beschichtung oder Maskierung (14C, 14D, 14F, 14 G) ist, die unter dem oberen durchsichtigen Blättchen weggekratzt oder -gepuhlt werden kann.
4. Manipulationsindikativer Abschnitt nach Anspruch 2, bei dem ein Teil des oberen durchsichtigen die gedruckte Information tragenden Blättchens (6A) entfernbar ist, wobei die Entfernung das irreversible Anzeichen hervorruft.
5. Manipulationsindikativer Abschnitt nach Anspruch 2, bei dem ein Teil des Trägers (2A, 2B, 2E) unterhalb der gedruckten Information entfernbar ist, wobei dieses Entfernen das irreversible Anzeichen hervorruft.
6. Manipulationsindikativer Abschnitt nach Anspruch 4 oder 5, bei dem eine Freigabeschicht (16A, 16B, 16E) zwischen dem oberen durchsichtigen Blättchen und dem Träger angeordnet ist, um eine physikalische Trennung des oberen durchsichtigen Blättchens und des Trägers zu erleichtern.
7. Manipulationsindikativer Abschnitt nach Anspruch 1, bei dem das obere durchsichtige Blättchen (6B) derart eingekerbt oder geschlitzt ist, dass ein Versuch, die gedruckte Information von der oberen Oberfläche des oberen durchsichtigen Blättchens zu entfernen, ein Einreißen oder Aufbrechen des oberen durchsichtigen Blättchens verursacht.
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