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DE29823767U1 - Manipulationsindikativer Abschnitt für eine geschützte Aufnahme von Information - Google Patents

Manipulationsindikativer Abschnitt für eine geschützte Aufnahme von Information

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DE29823767U1
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Expired - Lifetime
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DE29823767U
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Documotion Research Inc
Original Assignee
Documotion Research Inc
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Publication date
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Application filed by Documotion Research Inc filed Critical Documotion Research Inc
Publication of DE29823767U1 publication Critical patent/DE29823767U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B42BOOKBINDING; ALBUMS; FILES; SPECIAL PRINTED MATTER
    • B42DBOOKS; BOOK COVERS; LOOSE LEAVES; PRINTED MATTER CHARACTERISED BY IDENTIFICATION OR SECURITY FEATURES; PRINTED MATTER OF SPECIAL FORMAT OR STYLE NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; DEVICES FOR USE THEREWITH AND NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; MOVABLE-STRIP WRITING OR READING APPARATUS
    • B42D15/00Printed matter of special format or style not otherwise provided for
    • B42D15/02Postcards; Greeting, menu, business or like cards; Letter cards or letter-sheets
    • B42D15/025Postcards; Greeting, menu, business or like cards; Letter cards or letter-sheets with peel-away layer hiding information

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  • Credit Cards Or The Like (AREA)

Description

Documotion Research, Inc., 110W. 9th Street, Suite 509, Wilmington Delaware 19801, U.S.A.
Manipulationsindikativer Abschnitt für eine geschützte Aufnahme
von Information
Technisches Gebiet
Die vorliegende Erfindung betrifft einen manipulationsindikativen Abschnitt für eine geschützte Speicherung von Information.
Technischer Hintergrund
Oftmals besteht die Notwendigkeit, vertrauliche Informationen per Post oder auf anderen Wegen, beispielsweise per Kurier, Dokumentenaustausch, durch persönliche Auslieferung usw. zu übermitteln. Zum Beispiel verwenden Banken und andere Finanzinstitutionen oft persönliche Identifikationsnummern (PINs), die Kredit-oder Debitkarten von Kunden zugeordnet sind.
Es sind Abschnitte bekannt, die solche Information auf eine sichere Weise aufnehmen, d.h. die Information kann nicht eingesehen werden, ohne zuvor einen auf irgendeine Weise mit dem Abschnitt verbundenen Schutz zu verletzen.
Ein Beispiel eines solchen Abschnitts ist ein Lotterieschein, der als "Rubbelkarte" bekannt ist, bei welchem eine Beschichtung abgekratzt werden muß, um die darunter befindliche Information freizugeben.
Notwendigerweise sind diese Abschnitte für eine geschützte Aufnahme von Information manipulationsindikativ, d.h. der Vorgang des Verletzens des Schutzes führt zu einem nicht rückgängig zu machenden Hinweis darauf, daß eine Verletzung des Schutzes vorgenommen wurde.
Die meisten manipulationsindikativen Abschnitte sind derart aufgebaut, daß eine Weiterverarbeitung des Abschnitts, wie etwa durch Beschichtung (vgl. "Rubbelkarte") oder Falten oder Versiegeln erforderlich ist, um die Information zu schützen, nachdem die Information auf den Abschnitt aufgedruckt ist. Dies ist eine bedeutende Schwierigkeit und erfordert Spezialausrüstung, die vielen Verwendern unzugänglich ist.
Ein bekannter manipulationsindikativer Abschnitt, der keine Weiterverarbeitung erfordert, nachdem die vertrauliche Information aufgenommen wurde, weist eine Zwei-Faltkanten-Anordnung auf, die entlang ihres Umfanges zusammengeklebt ist. Bei diesem Abschnitt drückt ein Aufschlagdrucker auf die nach oben weisende Oberfläche der oberen Faltlage, wodurch ein "Kohle"-Eindruck auf der nach oben weisenden Oberfläche der unteren Faltlage entsteht. Um auf die Information auf der unteren Faltlage zuzugreifen, müssen die zwei Lagen voneinander abgehoben oder auseinandergerissen werden.
Bevorzugte Ausführungsformen dervorliegenden Erfindung schaffen einen manipulationsindikativen Abschnitt für eine geschützte Aufnahme von Information, bei dem die Information auf den Abschnitt gedruckt werden kann, während der Abschnitt einen herkömmlichen Drucker durchläuft, und bei dem der bedruckte Abschnitt keine Weiterverarbeitung erfordert, um die Information zu schützen.
Offenbarung der Erfindung
Die Erfindung besteht im wesentlichen in dem gezielten Gebrauch von Unkenntlichkeitsmitteln, um die aufgedruckte Information unleserlich zu machen. Das Aufheben oder Unwirksammachen des Unkenntlichkeitsmittels führt zur Lesbarkeit der aufgedruckten Information. Allerdings ist das Aufheben oder Unwirksammachen des Unkenntlichkeitsmittels manipulationsindikativ, wodurch angezeigt wird, daß der Schutz der Information verletzt wurde.
Ein Aspekt der Erfindung besteht in einem manipulationsindikativen Abschnitt für eine geschützte Aufnahme von Information, wobei der Abschnitt Unkenntlichkeitsmittel beinhaltet, die dazu angepaßt sind, daß die Information darüber oder darauf derart angeordnet wird, daß die darüber liegende Information nicht bestimmt werden kann, bevor die darüber liegende Information und das darunter liegende Unkenntlichkeitsmittel getrennt sind, oder bevor das darunterliegende Unkenntlichkeitsmittel in anderer Weise aufgehoben oder unwirksam gemacht ist.
Bei einer Ausführungsform ist eine durchsichtige oder durchscheinende Freigabeschicht den Ünkenntlichkeitsmitteln überlagert und die Information ist direkt auf die Freigabeschicht aufgedruckt. Die Information kann dann von der Freigabeschicht entfernt werden, indem beispielsweise ein Klebeband über dem Aufdruck auf der Freigabeschicht aufgebracht wird und dann die aufgedruckte Information von der Freigabeschicht mit dem Klebeband entfernt wird.
Bei einer anderen bevorzugteren Ausführungsform ist die Information auf ein durchsichtiges oder durchscheinendes Blättchen gedruckt, das über dem Unkenntlichkeitsmittel liegt.
Das Unkenntlichkeitsmittel kann auf einen Träger gedruckt sein oder das Unkenntlichkeitsmittel kann eine Beschichtung oder Maskierung sein, die unterhalb des Blättchens abgekratzt oder abgepult werden kann.
Es ist wünschenswert, daß jede Trennung des bedruckten Blättchens und der unterlegten Unkenntlichkeitsmittel zu einem nicht rückgängig zu machenden Hinweis darauf führt, daß der Schutz der Information auf dem Blättchen nicht gewahrt geblieben ist.
Das bedruckte Blättchen kann von dem darunter liegenden Unkenntlichkeitsmittel entfernt werden oder alternativ kann das darunter liegende Unkenntlichkeitsmittel von dem bedruckten Blättchen entfernt werden.
Bei einer Ausführungsform ist ein Teil des Blättchens vom Rest des Blättchens abgestanzt. Die Stanzung kann unvollständig sein und der Teil des Blättchens kann mit dem Rest des Blättchens weiter durch Bindungen verbunden sein, die getrennt werden müssen, um den Teil des Blättchens zu entfernen. In diesem Fall geben die getrennten Bindungen einen Hinweis, daßder Schutz der Information nicht gewahrt geblieben ist. Die Stanzung kann ein Sägezahn- oder ein anderes Profil aufweisen.
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um ein einfaches Ersetzen des Teils des Blättchens zu verhindern und um einen zusätzlichen visuellen Hinweis darauf zu geben, daß der Schutz der Information nicht gewahrt geblieben ist. Jede beliebige Form bekannter Manipulationshinweise kann verwendet werden.
Bei einer anderen Ausführungsform ist der Träger gestanzt, und der Teil des Trägers, der unter der Information liegt, ist entfernbar. Wiederum ist ein Entfernen des Teils des Trägers aufgrund getrennter Bindungen oder anderer bekannter Manipulations-Hinweismittel manipulationsindikativ.
Bei anderen Ausführungsformen kann das unterlegte Unkenntlichkeitsmittel aufgehoben oder unwirksam gemacht werden, indem es beispielsweise Wärme, Druck oder Licht ausgesetzt wird. Zum Beispiel kann das Unkenntlichkeitsmittel aus einer Tinte bestehen, die beispielsweise bei 75° C unumkehrbar durchsichtig wird. Bei einer solchen Anordnung könnte der Endbenutzer ein warmes Bügeleisen aufbringen, um das Unkenntlichkeitsmittel aufzuheben und so die aufgedruckte Information freizugeben.
Ein anderer Aspekt dieser Erfindung besteht in einem manipulationsindikativen Abschnitt für eine geschützte Aufnahme von Information, wobei der Abschnitt ein durchsichtiges oder durchscheinendes Blättchen beinhaltet, das derart auf Unkenntlichkeitsmitteln liegt, daß die Information, die auf das durchsichtige oder durchscheinende Blättchen gedruckt ist, nicht bestimmt werden kann, bevor das bedruckte Blättchen und das unterlegte Unkenntlichkeitsmittel getrennt sind, oder bevor das unterlegte Unkenntlichkeitsmittel in anderer Weise aufgehoben oder unwirksam gemacht ist.
Ein anderer Aspekt der Erfindung besteht in einem Verfahren zur Gewähr eines Schutzes gedruckter Information, mit dem Schritt: Drucken der Information über Unkenntlichkeitsmittel, so daß die gedruckte Information nicht bestimmt werden kann, bevor die Information und das unterlegte Unkenntlichkeitsmittel getrennt sind oder das unterlegte Unkenntlichkeitsmittel in anderer Weise aufgehoben oder unwirksam gemacht ist.
Bei bevorzugten Ausführungsformen ist die Information auf ein durchsichtiges oder durchscheinendes Blättchen gedruckt.
Gemäß einem anderen Aspekt besteht die Erfindung in einem Verfahren zur Herstellung eines manipulationsindikativen Abschnitts für eine geschützte Aufnahme
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von Information, wobei das Verfahren die Schritte aufweist: Bereitstellen von Unkenntlichkeitsmitteln, die dazu angepaßt sind, daß die Information darauf oder darüber derart angeordnet wird, daß die darüber liegende Information nicht bestimmt werden kann, bevor die darüber liegende Information und das unterlegte Unkenntlichkeitsmittel getrennt sind, oder bevor das unterlegte Unkenntlichkeitsmittel in anderer Weise aufgehoben oder unwirksam gemacht ist.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Damit diese Erfindung einfacher verstanden und in die Praxis umgesetzt werden kann, wird nun auf die anliegenden Zeichnungen Bezug genommen, die bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung darstellen, wobei:
Fig. 1 eine Draufsicht eines Trägers ist, der mit aufgedruckten Unkenntlichkeitsmitteln versehen ist;
Fig. 2 eine Draufsicht eines durchsichtigen oder durchscheinenden gestanzten Blättchens ist;
Fig. 3 eine Draufsicht des gestanzten Blättchens in Fig. 2 ist, das auf den Träger in Fig. 1 gemäß einer ersten Ausführungsform aufgeklebt ist;
Fig. 4 und 5
aufeinanderfolgende Schnittansichten längs der Linie 4-4 in Fig. 3 sind;
Fig. 6 und 7
aufeinanderfolgende Schnittansichten im Schnitt gemäß einer zweiten Ausführungsform sind;
Fig. 6A eine Draufsicht auf das durchsichtige oder durchscheinende geschlitzte Blättchen der zweiten Ausführungsform ist, die in Fig. 6 und 7 dargestellt ist;
Fig. 8 und 9
aufeinanderfolgende Schnittansichten im Schnitt einerdritten Ausführungsform sind;
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Fig. 10 und 11
aufeinanderfolgende Schnittansichten im Schnitt einer vierten Ausführungsform sind;
Fig. 12 und 13
aufeinanderfolgende Schnittansichten im Schnitt einer fünften Ausführungsform sind;
Fig. 14 und 15
aufeinanderfolgende Schnittansichten im Schnitt einer sechsten Ausführungsform sind; und
Fig. 16 und 17
aufeinanderfolgende Schnittansichten im Sschnitt einer siebten Ausführungsform sind.
Beste Ausführungsform
Unter Bezugnahme zunächst auf Fig. 3 bis 5 wird eine erste Ausführungsform eines manipulationsindikativen Abschnitts gemäß der Erfindung dargestellt.
Der manipulationsindikative Abschnitt besteht aus zwei wesentlichen Bestandteilen, nämlich dem Träger 2A (einzeln in Fig. 1 dargestellt) und einem gestanzten Blättchen 6A (einzeln in Fig. 2 dargestellt).
In Fig. 1 ist der Träger 2A ein Blatt Papier o. dgl., auf welches ein Unkenntlichkeitsmittel 4A aufgedruckt ist, das in diesem Falle von rechteckiger Gestalt ist.
Das Unkenntlichkeitsmittel 4A kann von irgendeiner Gestalt sein, aber es wird bevorzugt, daß das Unkenntlichkeitsmittel durch eine nicht voll deckende Menge von übereinandergedruckten alphanumerischen Zeichen gebildet ist, wie aus dem Stand der Technik bekannt. Es ist offensichtlich, daß die kreuzschraffierte Fläche 4A das Unkenntlichkeitsmittel darstellt. Bei anderen Ausführungsformen kann das Unkenntlichkeitsmittel aus anderen Arten von Zeichen, zufälligen Markierungen oder einfach einer dunkel gefärbten Fläche bestehen.
In Fig. 2 ist das Blättchen 6A durchsichtig oder durchscheinend und weist eine unvollständige oder perforierte Stanzung 1 2A auf, die im Innenbereich der Stanzung einen entfernbaren Teil des Blättchens festlegt. Die unvollständige Stanzung
1 2A weist Bindungen 9A auf, durch welche der entfernbare Teil des Blättchens (in diesem Fall ist es mit der vertraulichen Information "ABCD" bedruckt) mit dem Rest des Blättchens verbunden bleibt. Die Bindungen 9A sind trennbar, so daß der Teil des Blättchens mit der Information "ABCD" von dem Rest des Blättchens entfernt werden kann, und ein solches Entfernen ist aufgrund der getrennten Bindungen manipulationsindikativ. Das Entfernen des Teils des Blättchens wird dadurch erleichtert, daß Streifen 8A vorgesehen sind, die von Hand angehoben und gegriffen werden können.
In Fig. 3 ist eine erste Ausführungsform der Erfindung dargestellt, bei der das Blättchen 6A in Fig. 2 entlang seines Umfangs an den Träger 2A in Fig. 1 angeklebt ist. Man wird verstehen, daß irgendeine Information, die auf das durchsichtige oder durchscheinende Blättchen 6A aufgedruckt ist, aufgrund des Umstandes nicht bestimmt werden kann, daß die Information dem Unkenntlichkeitsmittel 4A überlegt ist.
Normalerweise weist die vertrauliche Information, die auf das Blättchen 6A aufgedruckt ist, alphanumerische Zeichen auf, und so gehen diese alphanumerischen Zeichen vor dem Hintergrund des Unkenntlichkeitsmittels, das eine Unmenge von übereinandergedruckten alphanumerischen Zeichen aufweist, "verloren". Die vertrauliche Information kann nur "aufgefunden" werden, wenn der Teil des Blättchens von dem Träger getrennt wird. Um dem "Verlieren" der vertraulichen Information nachzuhelfen, wird die vertrauliche Information vergleichsweise schwach auf das Blättchen aufgedruckt.
in den Fig. 4 und 5 sind aufeinanderfolgende Schnittansichten des ersten Ausführungsbeispiels der Erfindung dargestellt. Man wird verstehen, daß die Dicke des Abschnitts stark übertrieben ist. Tatsächlich ist der Abschnitt dünn genug, um einen herkömmlichen Laserdrucker zu durchlaufen.
Wie zu erkennen ist, ist das durchsichtige oder durchscheinende Blättchen 6A an den Träger 2A mittels einer Klebeschicht 1OA angeklebt.
Eine Freigabeschicht 16A (beispielswiese Silikon) ist zwischen der Klebeschicht 10A und dem Träger 2A angeordnet, so daß der entfernbare Teil des Blättchens 6A einfach entfernt werden kann, wie in Fig. 5 dargestellt, wobei er einen Teil der Klebeschicht 10A mitnimmt. Der entfernte Teil des Blättchens 6A kann mittels des entfernten Teils der Klebeschicht 1OA an irgendeine Fläche wieder angeklebt werden, darunter auch den Träger 2A.
Man wird erinnern, daß das Entfernen des Teils des Blättchens 6A, wie in Fig. 5 dargestellt, mit einem Bruch der zerbrechlichen Bindungen 9A verbunden ist. Aus diesem Grunde ist das Entfernen des Teils des Blättchens 6A manipulationsindikativ.
Zur Verwendung wird die Erfindung dem Benutzer (wie etwa einer Bank oder einem anderen Finanzinstitut) in dem in Fig. 4 dargestellten Format zur Verfugung gestellt.
Die Bank kann dann den gesamten Abschnitt, bestehend aus der Kombination von Träger 2A und Blättchen 6A, durch einen Laserdrucker laufen lassen, der die vertrauliche Information (beispielsweise PIN oder in diesem Falle "ABCD") auf die obere Oberfläche des durchsichtigen oder durchscheinenden Blättchens 6A druckt. Man wird verstehen, daß, während die vertrauliche Information "ABCD" auf die nach oben weisende Oberfläche des Blättchens 6A aufgedruckt ist, diese wegen des unterlegten Unkenntlichkeitsmittels 4A nicht bestimmt werden kann.
Die Einzelheiten der Anschrift des Bankkunden können ebenfalls gleichzeitig auf den Träger 2A in einer normalen Weise lasergedruckt werden, und der Abschnitt kann in einen Fensterumschlag für eine umgehende Versendung an den Kunden gesteckt werden.
Natürlich wird der Abschnitt auch Anweisungen an den Bankkunden beinhalten, wie die vertrauliche Information "ABCD" durch Entfernen des Teils des Blättchens 6A "aufzufinden" ist.
Man wird verstehen, daß die vertrauliche Information "gefunden" wird, indem der entfernbare Teil des Blättchens 6A von dem Träger 2A abgerissen wird, wie in Fig. 5 dargestellt. Wenn der entfernbare Teil des Blättchens 6A entfernt ist, ist die vertrauliche Information ohne weiteres einsehbar, insbesondere wenn der entfernbare Teil auf einen hellen Hintergrund, beispielsweise den Abschnitt, aufgeklebt ist.
Für den Fall, daß die zerbrechlichen Bindungen 9A schon getrennt sind, wenn der Abschnitt eingeht, weiß der Kunde sofort, daß der Schutz der vertraulichen Information "ABCD" nicht gewahrt geblieben ist und daß er seine Bank auffordern muß, eine neue PIN auszugeben.
In Fig. 6 und 7 ist eine zweite Ausführungsform der Erfindung dargestellt, in der dieselben Bezugszeichen verwendet sind, um dieselben Merkmale zu bezeichnen.
Wiederum besteht der Abschnitt aus einem Träger 2B und einem durchsichtigen oder durchscheinenden Blättchen 6A, die mittels einer Klebeschicht 1OB zusammengeklebt sind. Allerdings ist in diesem Falle die Stanzung 12B im Träger 2B und nicht im Blättchen 6B vorgenommen, und die Stanzung erstreckt sich durch die Freigabeschicht 16B. Dementsprechend ist ein Teil des Trägers 2B von dem Abschnitt entfernbar, wie in Fig. 7 dargestellt, und nicht das Blättchen von dem Abschnitt, wie dies bei der ersten Ausführungsform der Fall war.
Man wird bemerken, daß eine Schicht aus Klebstoff 1OB vorgesehen ist, um das Blättchen 6B mit dem Träger 2B eng zu verbinden. Eine Freigabeschicht 16B ist ebenfalls vorgesehen, um zu ermöglichen, daß der Teil des Trägers, wie in Fig. 7 dargestellt, entfernt wird. Die Stanzung 12B erstreckt sich durch die Freigabeschicht 16B und darum wird die Freigabeschicht mit dem Teil des Trägers entfernt, wie in Fig. 7 dargestellt.
Wie zuvor ist die Stanzung 12B unvollständig oder perforiert, so daß das Entfernen des Teils des Trägers manipulationsindikativ ist.
Sofern gewünscht, kann der entfernte Teil des Trägers 2B um 180° gedreht werden, so daß sich der Träger 2B oberhalb der Freigabeschicht 1 6B befindet. Der entfernte Teil des Trägers 2B kann dann in die Ausnehmung wieder eingesetzt werden, die durch sein Entfernen entstanden ist. Man wird einsehen, daß der entfernte Teil 2B ohne weiteres auf der Klebeschicht 1OB festklebt.
Zur Verwendung wird der Abschnitt der Bank zur Verfügung gestellt, wie in Fig.6 dargestellt. Die Bank kann den Abschnitt durch einen Laserdrucker durchlaufen lassen, der Einzelheiten der Anschrift auf den Träger 2B in normaler Weise aufdruckt und vertrauliche Informationen auf die nach oben weisende Oberfläche des Blättchens 6B aufdruckt. Man wird wiederum erkennen, daß die vertrauliche Information wegen des unterlegten Unkenntlichkeitsmittels, das auf den Träger aufgedruckt ist, zu dieser Zeit nicht bestimmt werden kann.
Wenn der Bankkunde den Abschnitt per Post auf anderen Wegen empfängt, kann er oder sie ohne weiteres feststellen, ob der Schutz der Information verletzt wurde und dann ohne weiteres auf die Information zugreifen, indem er den Teil des Trägers 2B abreißt, der der vertraulichen Information untergelegt ist, wie in Fig. 7 dargestellt. Wenn der Teil des Trägers 2B entfernt ist, ist die vertrauliche Information sichtbar, weil das unterlegte Unkenntlichkeitsmittel entfernt ist. Die Sicht-
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barkeit ist verbessert, wenn der entfernte Teil des Trägers umgedreht wird und in die Ausnehmung wieder eingelegt wird, die durch sein Entfernen entstanden ist.
In Fig. 6A weist das Blättchen 6B des zweiten Ausführungsbeispiels, das in den Fig. 6 und 7 dargestellt ist, ein zusätzliches schutz-/manipulationsindikatives Merkmal auf.
Man hat erkannt, daß es manchmal möglich ist, die vertrauliche Information (d.h. den Lasertoner) von dem Blättchen mittels eines Klebestreifens abzulösen. Der Klebestreifen kann auf die oberste Oberfläche des Blättchens 6B aufgebracht werden und wenn der Klebestreifen entfernt wird, wird der Lasertoner von dem Blättchen getrennt und auf der Unterseite des Klebestreifens - natürlich spiegelbildlich - fortgetragen.
Wie in Fig. 6A dargestellt, kann das Blättchen geschlitzt sein (z.B. in einer kreuzschraffierten Weise, um eine Vielzahl von Diamantformen zu bilden), so daß der Zusammenhalt des Blättchens auf ein Maß reduziert ist, daß das Blättchen zerreißt, wenn ein Versuch unternommen wird, den Toner mit einem Klebestreifen wie oben beschrieben zu entfernen. Daher wird in dem in Fig. 6A dargestellten Ausführungsbeispiel einer oder mehrere Diamanten mit dem Klebestreifen abgerissen, wodurch eine manipulationsindikative Wirkung erzielt wird.
Überraschenderweise hat man auch entdeckt, daß, wenn das Blättchen nicht wie beabsichtigt aufreißt, der Toner eine wesentlich geringere Neigung hat, sich von dem Klebestreifen forttragen zu lassen. Man denkt, daß dies an den Spalten auf der Oberfläche des Blättchens liegt, die durch das Schlitzen oder Durchlöchern gebildet werden.
In den Fig. 8 und 9 sind aufeinanderfolgende Schnittansichten einer dritten Ausführungsform der Erfindung dargestellt, bei dem dieselben Bezugszeichen verwendet werden, um dieselben Merkmale zu bezeichnen.
Wiederum handelt es sich um einen Träger 2C und ein durchsichtiges oder durchscheinendes Blättchen 6C. In diesem Fall hat der Träger 2C eine Öffnung oder ein Loch, das neben dem Blättchen 6C vorgesehen ist.
Das Blättchen ist auf den Träger mittels eines Klebstoffs 1OC aufgeklebt, der in diesem Fall auf dem Umfang der Unterseite des Blättchens 6C aufgebracht ist.
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Innerhalb des "Ringes" von Klebstoff 1OC ist eine entfernbare Beschichtung oder Maskierung 14C aufgebracht. Bei einer anderen Ausführungsform ist die Klebeschicht 10C durchgängig, und die Beschichtung oder Maskierung ist auf die Unterseite der durchgängigen Klebeschicht aufgebracht.
Die Maskierung 14C kann aus einer oder mehreren Schichten bestehen und trägt das Unkenntlichkeitsmittel derart, daß die Information, die auf die obere Oberfläche des Blättchens 6C aufgedruckt ist, nicht bestimmt werden kann. Die Maskierung 14C kann allerdings abgekratzt oder abgepult werden, um die Information sichtbar zu machen. In Fig. 9 ist gezeigt, wie die Maskierung 14C abgepult wird.
Zur Verwendung wird diese Ausführungsform wie in Fig. 8 zur Verfugung gestellt. Die Bank läßt den Abschnitt durch einen Laserdrucker laufen, wodurch vertrauliche Informationen auf das Blättchen 6C und Einzelheiten der Anschrift und dergleichen auf den Träger 2C gedruckt werden.
Wenn der Abschnitt vom Bankkunden in Empfang genommen wird, wird die Maskierung oder Beschichtung 14C abgekratzt oder abgepult, um die vertrauliche Information sichtbar zu machen. Dies ist wiederum ein manipulationsindikativer Vorgang.
In den Fig. 10 und 11 sind aufeinanderfolgende Schnittansichten einer vierten Ausführungsform der Erfindung dargestellt, die einen Hybrid der zweiten und der dritten Ausführungsform darstellen.
Der Abschnitt weist den Träger 2D, die Klebeschicht 1OD, die Maskierung oder Beschichtung 14D und das Blättchen 6D auf. In diesem Fall erstreckt sich die Stanzung 12D durch den Träger, den Klebstoff und die Beschichtung, obgleich diese Ausführungsform von der Oberseite gestanzt werden könnte, wobei die Stanzung sich durch das Blättchen 6D derart erstreckt, daß das Blättchen entfernbar ist.
Diese Ausführungsform verwendet eine Beschichtung 14D (die wiederum eine oder mehrere Schichten aufweisen kann), bei der es sich um eine ablösbare Beschichtung handelt, die sich vom Blättchen 6D aufgrund ihrer größeren Affinität zu der Klebeschicht 1OD ablöst. Das Unkenntlichkeitsmittel kann entweder auf dem Träger (in welchem Falle die Beschichtung 14D durchsichtig sein müßte) oder direkt auf derablösbaren Beschichtung aufgebracht werden. Das Unkenntlichkeitsmittel könnte auch auf die dem Träger zugewandte Seite des Klebstoffes aufgedruckt sein, wenn die Beschichtung 14D durchsichtig ist.
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In den Fig. 12 und 13 sind aufeinanderfolgende Schnittansichten einer fünften Ausführungsform dargestellt, die der zweiten Ausführungsform bis auf den Umstand ähnlich ist, daß die Klebeschicht 1OE und die Freigabeschicht 16E miteinander vertauscht sind.
Diese Ausführungsform weist einen Träger 2E, eine Klebeschicht 10E, eine Freigabeschicht 1 6E und ein Blättchen 6E auf. Wie gezeigt, erstreckt sich die Stanzung von der Unterseite durch den Träger und den Klebstoff, obgleich die Stanzung sich von der Oberseite durch das Blättchen und die Freigabeschicht erstrecken könnte.
Bei dieser Ausführungsform kann ein beidseitiges Klebeband verwendet werden und das Unkenntlichkeitsmittel könnte entweder auf den Träger oder die Unterseite der Freigabeschicht aufgedruckt sein, wobei der Druck mittels des Klebstoffes von der Freigabeschicht entfernt werden würde.
In den Fig. 14 und 15 sind aufeinanderfolgende Schnittansichten einer sechsten Ausführungsform dargestellt. Diese Ausführungsform ähnelt der vierten Ausführungsform, allerdings weist sie zusätzlich einen "Rahmen" 18F auf, der auf den Umfang des Blättchens 6F und auf den Träger 2F mittels des Klebstoffes 2OF aufgeklebt ist. Dieser "Rahmen" gewährleistet, daß der Rand des Blättchens 6F nicht abgehoben werden kann und stellt dadurch sicher, daß das Blättchen 6F nicht entfernt, eingesehen und dann ersetzt werden kann.
In den Fig. 16 und 17 sind aufeinanderfolgende Schnittansichten einer siebten Ausführungsform dargestellt. Diese Ausführungsform ähnelt der dritten Ausführungsform mit der Ausnahme, daß das Blättchen 6G und die Maskierung oder Beschichtung 14G neben dem Träger 2G angeklebt ist. Die Maskierung oder Beschichtung 14G kann abgekratzt oder abgepult werden, wie in Fig. 17 dargestellt.
Während verschiedene Ausführungsformen dargestellt wurden, wird man verstehen, daß zahlreiche andere Ausführungsformen einschließlich von Hybriden der dargestellten Ausführungsformen in den weiten Schutzbereich der vorliegenden Erfindung fallen.
Bei einigen Ausführungsformen kann das unterlegte Unkenntlichkeitsmittel oder Muster aufgehoben oder unwirksam gemacht werden, um die darüber liegende Information freizugeben. Dies kann beispielsweise durch Gebrauch einer Unkennt-
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lichkeitstinte erreicht werden, die durchsichtig wird, wenn sie Hitze, Licht oder Druck ausgesetzt ist. Bei einer Ausführungsform kann das Unkenntlichkeitsmuster von einer Tinte gebildet werden, die bei etwa 75° C klar wird. Bei dieser Ausführungsform kann der Benutzer ein warmes Bügeleisen verwenden, um das Unkenntlichkeitsmuster aufzuheben und die Information freizugeben.
Die bevorzugten Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung schaffen einen manipulationsindikativen Abschnitt, der keine Nachbehandlung erfordert, wenn die vertrauliche Information auf den Abschnitt aufgedruckt ist, um die Information zu schützen. Ferner kann die vertrauliche Information mittels herkömmlicher Drucker, wie etwa Laserdrucker, gedruckt werden. Dementsprechend schafft die Erfindung einen manipulationsindikativen geschützten Abschnitt, der mit der Standard-Druckertechnologie kompatibel ist und nach dem Drucken keiner Nachbehandlung bedarf.
Natürlich wird man erkennen, daß, während obenstehende Ausführungen als erläuterndes Beispiel der vorliegenden Erfindung gemacht wurden, all diese und andere Modifizierungen und Varianten dazu als in den weiten Schutzbereich und Kreis der vorliegenden Erfindung, wie sie hier ausgeführt ist, fallend angenommen werden.

Claims (14)

1. Manipulationsindikativer Abschnitt für eine geschützte Aufnahme von Information, wobei der Abschnitt Unkenntlichkeitsmittel beinhaltet, die dazu angepaßt sind, daß die Information darüber oder darauf derart angeordnet wird, daß die darüber liegende Information nicht bestimmt werden kann, bevor die darüber liegende Information und das darunter liegende Unkenntlichkeitsmittel getrennt sind oder bevor das darunter liegende Unkenntlichkeitsmittel in anderer Weise aufgehoben oder unwirksam gemacht ist.
2. Abschnitt nach Anspruch 1, bei dem die Information auf ein durchsichtiges oder durchscheinendes Blättchen gedruckt ist, das über dem Unkenntlichkeitsmittel liegt.
3. Abschnitt nach Anspruch 2, bei dem das Unkenntlichkeitsmittel auf einen Träger gedruckt ist, an den das Blättchen angeklebt ist.
4. Abschnitt nach Anspruch 2, bei dem ein Teil des Blättchens, das die Information aufnimmt, von dem Abschnitt unter Mitnahme einer Klebeschicht entfernbar ausgebildet ist, mittels derer der Teil des Blättchens an eine Oberfläche angeklebt werden kann.
5. Abschnitt nach Anspruch 3, bei dem ein Teil des der Information unterlegten Trägers entfernbar ausgebildet ist und umgekehrt und in die Ausnehmung wieder eingesetzt werden kann, die bei seinem Entfernen entsteht.
6. Abschnitt nach Anspruch 2, bei dem das Unkenntlichkeitsmittel eine Beschichtung oder Maskierung ist, die unterhalb des Blättchens weggekratzt oder -gepult werden kann.
7. Abschnitt nach Anspruch 2, bei dem jedwede Trennung des Blättchens von dem unterlegten Unkenntlichkeitsmittel einen nicht rückgängig zu machenden Hinweis darauf verursacht, daß der Schutz der Information auf dem Blättchen nicht gewahrt geblieben ist.
8. Manipulationsindikativer Abschnitt für eine geschützte Aufnahme von Information, wobei der Abschnitt ein durchsichtiges oder durchscheinendes Blättchen beinhaltet, das derart auf Unkenntlichkeitsmitteln liegt, daß die Information, die auf das durchsichtige oder durchscheinende Blättchen gedruckt ist, nicht bestimmt werden kann, bevor das darüber liegende Blättchen und das unterlegte Unkenntlichkeitsmittel getrennt sind oder bevor das unterlegte Unkenntlichkeitsmittel in anderer Weise aufgehoben oder unwirksam gemacht ist.
9. Abschnitt nach Anspruch 8, bei dem das Unkenntlichkeitsmittel auf einen Träger gedruckt ist, an den das Blättchen angeklebt ist.
10. Abschnitt nach Anspruch 8, bei dem ein Teil des Blättchens, das die Information trägt, von dem Abschnitt unter Mitnahme einer Klebeschicht entfernbar ausgebildet ist, mittels derer der Teil des Blättchens an eine Oberfläche angeklebt werden kann.
11. Abschnitt nach Anspruch 9, bei dem ein Teil des der Information unterlegten Trägers entfernbar ausgebildet ist und umgekehrt und in die Ausnehmung wieder eingesetzt werden kann, die bei seinem Entfernen entsteht.
12. Abschnitt nach Anspruch 8, bei dem das Unkenntlichkeitsmittel eine Beschichtung oder Maskierung ist, die unterhalb des Blättchens weggekratzt oder -gepult werden kann.
13. Abschnitt nach Anspruch 8, bei dem jedwede Trennung des Blättchens und des unterlegten Unkenntlichkeitsmittels einen nicht rückgängig zu machenden Hinweis darauf verursacht, daß der Schutz der Information auf dem Blättchen nicht gewahrt geblieben ist.
14. Abschnitt nach Anspruch 2 oder Anspruch 8, bei dem das durchsichtige oder durchscheinende Blättchen derart eingekerbt oder geschlitzt ist, daß ein Versuch, die vertrauliche Information von der oberen Oberfläche des Blättchens zu entfernen, ein manipulationsindikatives Einreißen oder Aufbrechen des Blättchens verursacht.
DE29823767U 1997-11-07 1998-09-18 Manipulationsindikativer Abschnitt für eine geschützte Aufnahme von Information Expired - Lifetime DE29823767U1 (de)

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* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE20008229U1 (de) 2000-05-09 2000-08-17 Digikett Formular-, Etikettendruck und Laminiertechnik GmbH, 24960 Glücksburg Blatt mit herauslösbaren Stanzlingen
DE102004017840A1 (de) * 2004-04-13 2005-11-03 Deutsche Telekom Ag Anordnung zum Schutz von Daten
DE102006053362A1 (de) * 2006-10-19 2008-04-24 Leonhard Kurz Gmbh & Co. Kg Sicherheitsdokument mit abkratzbarer Sicherheitsschicht, sowie Transferfolie
EP1506880A3 (de) * 2003-08-01 2009-06-24 Michael Schiffer GmbH & Co. KG Bedruckbares Formular zur Übermittlung von vertraulichen Informationen

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