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DE20003140U1 - Abdecketikett - Google Patents

Abdecketikett

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Publication number
DE20003140U1
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DE
Germany
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label
information
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covering
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20003140U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Schreiner & Co Kg De GmbH
Original Assignee
Schreiner Etiketten und Selbstklebetechnik GmbH and Co
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Schreiner Etiketten und Selbstklebetechnik GmbH and Co filed Critical Schreiner Etiketten und Selbstklebetechnik GmbH and Co
Priority to DE20003140U priority Critical patent/DE20003140U1/de
Publication of DE20003140U1 publication Critical patent/DE20003140U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F3/00Labels, tag tickets, or similar identification or indication means; Seals; Postage or like stamps
    • G09F3/02Forms or constructions
    • G09F3/0291Labels or tickets undergoing a change under particular conditions, e.g. heat, radiation, passage of time
    • G09F3/0292Labels or tickets undergoing a change under particular conditions, e.g. heat, radiation, passage of time tamper indicating labels

Landscapes

  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Theoretical Computer Science (AREA)
  • Laminated Bodies (AREA)

Description

Schreiner Etiketten und München, den
Selbstklebetechnik GmbH &Co 10.02.2000
Gbm 303/200-DE
Abdecketikett
Die Erfindung betrifft ein Etikett zum Abdecken von Informationen, insbesondere zum 0 Verdecken von Geheimnummern, Passwörtern oder dergleichen.
In zahlreichen Fällen möchte man Informationen vor dem Zugriff unbefugter Personen schützen. Bei der Übersendung von Geheimzahlen für Scheck- oder Kreditkarten wird dem Karteninhaber zum Beispiel eine auf einem Papier aufgedruckte Personal
5 Identification Number (PIN) zugestellt, mit deren Hilfe er beispielsweise an
Geldautomaten Geld abheben oder Kontomanipulationen vornehmen kann. Allgemein werden solche PINs eingesetzt, um persönliche Daten vor unberechtigtem Zugriff durch Dritte zu sichern. Die Aushändigung solcher PINs geschieht daher äußerst diskret, weswegen man die üblicherweise auf ein Papier oder Briefbogen gedruckten
0 PINs verdeckt.
Hierzu besteht seit einiger Zeit die Möglichkeit, Informationen, beispielsweise eine Geheimzahl, mit einer deckenden Farbschicht zu überdecken. Diese Farbschicht läßt sich durch Reiben wieder entfernen, so daß die zuvor verdeckte Information wieder
5 freigelegt wird. Häufig wird diese Farbschicht auf ein Etikett aufgebracht, welches
dann auf die Information geklebt wird. Ein Beispiel für ein solches Etikett ist aus DE 197 05 380 bekannt. Hier befindet sich die Farbschicht auf einer vorzugsweise transparenten Grundschicht, bei welcher es sich beispielsweise um eine Kunststoffolie handeln kann. Dieses Etikett klebt man auf die zu verdeckende Information.
Bei den bekannten Etiketten hat sich allerdings als nachteilig erwiesen, daß oftmals mehrere voneinander getrennte Informationen zu verdecken sind. Beim Online-
Banking sind beispielsweise neben der PIN zur Durchführung von Bankgeschäften zusätzlich noch sogenannten Transaktionsnummern (TANs) notwendig, welche an die Kunden verschickt werden müssen. Folglich müssen mehrere, voneinander getrennte Informationen zum Schutz vor unbefugter Einsichtnahme Dritter verdeckt werden. Bei der Anwendung der bisher bekannten Etiketten bedeutet dies, daß jede Information mit einem der bekannten Etiketten verdeckt wird. Damit ist zweifellos ein sehr hoher verfahrenstechnischer Aufwand bei der Aufspendung der bekannten Etiketten und als Folge dessen ein erheblicher Kostenaufwand verbunden.
0 Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein Etikett der eingangs genannten Art
zu schaffen, welches die erwähnten Nachteile nicht aufweist.
Nach der vorliegenden Erfindung wird die Aufgabe gelöst durch ein Etikett zum Abdecken von Informationen mit einer Grundschicht und einer auf der Unterseite der
5 Grundschicht wenigstens abschnittweise aufgebrachten Klebeschicht. Die Grundschicht
weist dabei wenigstens zwei transparente Bereiche im Bereich oberhalb der zu verdeckenden Informationen auf, wobei die transparenten Bereiche mit einem Abdeckmittel versehen sind. Je nach Art, Anzahl und Gestaltung der zu verdeckenden Informationen kann das erfindungsgemäße Etikett zwei oder mehr transparente Zonen
0 aufweisen. Das Etikett ist so angebracht, daß die Informationen durch die
transparenten Bereiche sichtbar werden, wenn die Abdeckmittel entfernt werden.
Ein oder mehrere Abdeckmittel können gemäß vorteilhafter Ausführungsformen der Erfindung in Etikettenform ausgebildet sein. Diese Abdecketiketten können ihrerseits
5 reversibel, zum Beispiel zu Kontrollzwecken, oder auch irreversibel, beispielsweise
zum Anzeigen der unbefugten Einsichtnahme durch Dritte, entfernbar sein.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung können alternativ oder ergänzend hierzu ein oder mehrere Abdeckmittel eine durch
0 Reiben irreversibel entfernbare Schicht aufweisen. Durch eine solche Rubbelschicht
können Manipulationen durch unbefugte Personen sofort sichtbar gemacht werden. Die Rubbelschicht ist vorteilhafterweise eine Deckfarbschicht und kann darüber hinaus einen Klebstoff enthalten. Durch letztere Maßnahme wird die Farbschicht besonders effektiv und irreversibel entfernt.
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Die zu verdeckenden Informationen können Bestandteil des Etiketts selbst sein und auf
der Unterseite der Grundschicht im transparenten Bereich angeordnet sein. Dies eröffnet dem Anwender die Möglichkeit, die Etiketten selbst rückseitig mit den gewünschten Informationen zu bedrucken. Alternativ hierzu können nach einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung die zu verdeckenden Informationen auf einem Träger aufgebracht sein, auf dem das Etikett aufgeklebt ist.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist an wenigstens einem Abdeckmittel wenigstens eine Sicherheitsstanzung vorgesehen. Durch die Sicherheitsstanzung kann gewährleistet werden, daß ein unerlaubtes Ablösen des
0 Abdeckmittels unweigerlich die Zerstörung des Abdeckmittels zur Folge hat, da das
Abdeckmittel längs der Stanzlinien einreißt. Ein Wiederaufbringen des Abdeckmittels ist demnach nicht mehr möglich. Derartige Stanzungen können auch an der Grundschicht vorgesehen sein, so daß ein Ablösen der Grundschicht, beispielsweise durch Erhitzen nicht möglich ist, ohne die Grundschicht dauerhaft zu zerstören.
Weiterhin ist nach einer besonderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung vorgesehen, daß sich wenigstens ein Abdeckmittel seitlich über den transparenten Bereich hinaus erstreckt. Insbesondere kann das Abdeckmittel sich auch über zwei oder mehrere transparente Bereiche erstrecken.
Die Erfindung und weitere vorteilhafte Ausführungsformen werden nachstehend anhand der Figuren 1 bis 3 schematisch näher erläutert. Es zeigen dabei:
Fig. 1: eine erste Ausführungsform der Erfindung in seitlicher Ansicht;
Fig. 2: eine Draufsicht auf eine Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 3: eine weitere Ausführungsform der Erfindung in seitlicher Ansicht.
0 In Fig. 1 ist eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Etiketts in seitlicher
Ansicht dargestellt. Die Unterseite der Grundschicht 1 des Etiketts ist mit einem Klebstoff 3 versehen, durch welchen das Etikett auf einen Träger 5, auf Papier oder dergleichen aufgeklebt werden kann. Die durch das Etikett zu verdeckenden Informationen sind an zwei oder mehr verschiedenen Stellen 4a, 4b auf dem Träger 5 5 aufgebracht. Die Grundschicht 1 ist zumindest in den Bereichen transparent, die
oberhalb der Informationen 4a, 4b liegen, so daß die Informationen sichtbar sind. Aus
produktionstechnischer Sicht kann jedoch auch vorgesehen sein, die Grundschicht 1 vollflächig transparent auszugestalten. Eine vollflächig transparente Grundschicht 1 kann zum Beispiel nachträglich abschnittweise mit einer deckenden Schicht (z. B. einer Farbschicht, einer auflaminierten Schicht oder dergleichen) versehen werden (nicht gezeigt), so daß lediglich die Stellen oberhalb der zu verdeckenden Informationen 4a, 4b transparent verbleiben. Auf der Oberseite der Grundschicht sind die transparenten Abschnitte der Grundschicht 1 oder im Falle einer komplett transparenten Grundschicht zumindest die Bereiche oberhalb der zu verdeckenden Informationen 4a, 4b mit Abdeckungen 2 bedeckt. Für die Ausgestaltung der 0 Abdeckungen kommen je nach Anwendungsfall mehrere Varianten in Betracht. Dies
wird nachfolgend zusammen mit der Fig. 2 näher erläutert.
Fig. 2 zeigt eine Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes Etikett, welches auf einem Träger 5 aufgebracht ist. Der Bereich oberhalb der Information 4a ist mit einer
5 Abdeckung 2 versehen. Als Abdeckung 2 kann zum Beispiel eine durch Reiben
irreversibel entfernbare Farbschicht vorgesehen sein. Derartige Rubbelschichten sind vor allem dann geeignet, wenn die verborgene Information anschließend permanent sichtbar bleiben soll. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein unbefugter Mißbrauch kenntlich gemacht werden soll (Versand von PINs) oder wenn mit der
0 Sichtbarmachung der Information eine Entwertungsfunktion (zum Beispiel von
Fahrkarten oder Lotterielosen) verbunden ist. Alternativ besteht die Möglichkeit, eine Information in einem transparenten Bereich X der Grundschicht 1 mit einem Etikett abzudecken. Der abgedeckte Bereich kann dabei haftabweisend ausgestaltet sein, so daß das Etikett wieder entfernt und schließlich wieder aufgeklebt werden kann (für
5 Kontrollzwecke oder dergleichen). Es ist ohne weiters möglich, auf einem
erfindungsgemäßen Etikett Abdeckungen 2 sowohl in Etikettenform als auch in Form einer Rubbelschicht aufzubringen. Die Abdeckung 2 in Form eines Etiketts kann ähnlich wie die Rubbelschicht auch so ausgestaltet sein, daß sie nur irreversibel entfernt werden kann. So können zum Beispiel in der Abdeckung eine oder mehrere
0 Sicherheitsstanzungen (nicht gezeigt) vorgesehen sein. Beim Ablösen des Etiketts 2
wird es dadurch zerstört. Oftmals werden Versuche unternommen, Etiketten durch Erhitzen abzulösen, um an die darunter verborgenen Informationen zu gelangen. Nach Kenntnisnahme der Informationen werden die Etiketten wieder aufgeklebt. Um noch höhere Manipulationssicherheit zu gewährleisten, kann daher auch die Grundschicht 1 5 mit Sicherheitsstanzungen versehen werden.
In Fig. 3 ist eine besondere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Etiketts in seitlicher Ansicht dargestellt. Im Gegensatz zu der anhand von Fig. 1 diskutierten Ausführungsform sind die Informationen 4a, 4b nicht auf einem Träger 5 aufgebracht, sondern an der Unterseite der Grundschicht 1 des Etiketts. Die erfindungsgemäßen Etiketten können anwenderseitig mit den zu verdeckenden Informationen 4a, 4b versehen werden. Diese Variante hat den Vorteil, daß die Schwierigkeit umgangen wird, die mit den Abdeckungen 2 versehenen transparenten Bereiche X, Y des Etiketts mit den etwa auf einem Briefbogen aufgedruckten, zu verdeckenden Informationen 4a, 4b zur Deckung zu bringen. Das so ausgestaltete erfindungsgemäße Etikett kann damit 0 unabhängig von der Beschaffenheit und Formatierung des Trägers 5 verwendet werden.

Claims (7)

1. Etikett zum Abdecken von Informationen (4a, 4b) mit einer Grundschicht (1) und einer auf der Unterseite der Grundschicht (1) wenigstens abschnittweise aufgebrachten Klebeschicht (3), wobei die Grundschicht (1) wenigstens zwei transparente Bereiche (X, Y) im Bereich oberhalb der zu verdeckenden Informationen (4a, 4b) aufweist und die transparenten Bereiche (X, Y) mit einem Abdeckmittel (2) versehen sind.
2. Etikett nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Abdeckmittel (2) in Etikettenform ausgebildet ist.
3. Etikett nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Abdeckmittel (2) eine durch Reiben irreversibel entfernbare Schicht aufweist.
4. Etikett nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die zu verdeckenden Informationen (4a, 4b) auf der Unterseite der Grundschicht (1) im transparenten Bereich (X, Y) angeordnet sind.
5. Etikett nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die zu verdeckenden Informationen (4a, 4b) auf einem Träger (5) aufgebracht sind, auf dem das Etikett aufgeklebt ist.
6. Etikett nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß an der Grundschicht (1) oder/und wenigstens einem Abdeckmittel (2) wenigstens eine Sicherheitsstanzung vorgesehen ist.
7. Etikett nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß sich wenigstens ein Abdeckmittel (2) seitlich über den transparenten Bereich hinaus erstreckt.
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