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DE29824865U1 - Prepaid-Telefonkarte für Systeme der Telekommunikation - Google Patents

Prepaid-Telefonkarte für Systeme der Telekommunikation

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Publication number
DE29824865U1
DE29824865U1 DE29824865U DE29824865U DE29824865U1 DE 29824865 U1 DE29824865 U1 DE 29824865U1 DE 29824865 U DE29824865 U DE 29824865U DE 29824865 U DE29824865 U DE 29824865U DE 29824865 U1 DE29824865 U1 DE 29824865U1
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DE
Germany
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carrier
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DE29824865U
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WINTER AG
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WINTER AG
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G06COMPUTING OR CALCULATING; COUNTING
    • G06KGRAPHICAL DATA READING; PRESENTATION OF DATA; RECORD CARRIERS; HANDLING RECORD CARRIERS
    • G06K19/00Record carriers for use with machines and with at least a part designed to carry digital markings
    • G06K19/06Record carriers for use with machines and with at least a part designed to carry digital markings characterised by the kind of the digital marking, e.g. shape, nature, code
    • G06K19/06009Record carriers for use with machines and with at least a part designed to carry digital markings characterised by the kind of the digital marking, e.g. shape, nature, code with optically detectable marking
    • G06K19/06046Constructional details

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Description

S AM S ON .&? PARTNER
PATENTANWÄLTE ■ EUROPEAN PATENT ATTORNEYS ■ EUROPEAN TRADE MARK ATTORNEYS
UNSER ZEICHEN/OUR REF ■ /A DATUM/DATE
W1553 0 01DEUEPNS /;■/' ■·.<■/ Pf "\ U 30. Oktober 2002
Winter AG
Hermann-Böcker-Str. 21 D-82140 Olichung
Prepaid-Telefonkarte für Systeme der Telekommunikation
10
Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Wertkarte für vorausbezahlte Werteinheiten, insbesondere sog. Prepaid-Telefonkarten für Systeme der Telekommunikation.
Datenträger in Form von Speicher- bzw. Chip- oder Prozessorkarten sind heutzutage weit verbreitet. Sie bieten einerseits ein Optimum an Mobilität und andererseits eine angemessene Informationskapazität bei geringem Platzbedarf - sozusagen im Taschenformat. Daneben werden sie für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen immer mehr zum idealen Werbeträger; bedingt durch die meist sehr hohen Auflagen erreichen sie umfangreiche Zielgruppen.
Die bisher bekannten Karten, vorzugsweise Plastikkarten, zur Speicherung von Daten weisen geeignete Speichermittel auf, wie etwa Speicherchips oder Mikroprozessoren. Um den Umgang mit den gespeicherten Daten möglichst fälschungssicher zu gestalten, sind entsprechend aufwendige maschinelle Datenerkennungs- und/oder -Verarbeitungssysteme erforderlich. Sind auf solchen Speicherkarten auch visuell lesbare Informationen mit abgedruckt, z.B. Gebrauchs-, Werbehinweise, etc., so sind diese im Gegensatz zu den maschinenlesbaren Daten für jedermann - auch für einen unberechtigten Besitzer der Karte - offen zugänglich. Sie können daher nicht Träger von "geheimen" visuell lesbaren
Informationen, z.B. numerische Sicherheitscodes oder dergleichen, sein.
Vor allem bei Herausgebern und Anbietern von Plastikkarten besteht jedoch ein Bedürfnis, auch visuell lesbare "geheime" Informationen sicher gegen unberechtigten Zugriff geschützt auf einer Karte zu verwahren, um hierdurch Anwendungen zu ermöglichen, die auf die teure Infrastruktur der maschinellen Datenerkennung/Verarbeitung verzichten können, - sofern diese nicht aus anderen Gründen benötigt wird.
Bisher bekannte Anwendungen, bei denen visuell lesbare Daten vor dem offenen Zugang geschützt sind, nutzen beispielsweise einfache Papierdatenträger, die in schwarz bedruckten Umhüllungen oder Umhüllungen mit "Stördrucken", wie z.B. dem "Zahlenmeer" bei PIN-Briefen für Mobilfunkkunden, in Verkehr gebracht werden. Die Nutzung solcher Datenträger mit vertraulichen visuell lesbaren Informationen ist an die Verwahrung in gut verschließenden und manipulationssicheren Umschlägen gebunden. In der Praxis kommen die verwendeten Umschläge diesen Anforderungen oft nicht nach, so die das Inverkehrbringen dieser bekannten Papierdatenträger mit einem nicht unerhebliehen Risiko verbunden ist.
Aus GB-A-2 252 270 ist ferner eine Wertkarte für vorausbezahlte Werteinheiten der einleitend genannten Art bekannt. Es handelt sich um eine sog. "Prepaid" Telefonkarte, welche zwei Datenbereiche aufweist, die visuell lesbare Daten enthalten. Einer dieser Datenbereiche enthält einen numerischen Code, mit welchem vorausbezahlte Telefoneinheiten abrufbar sind, welche dem Kaufpreis bzw. Wert der Karte entsprechen. Der Zahlencode ist mit einer Abdeckung gegen unberechtigten Zugriff geschützt, nämlich in Form einer einfachen Rubbelschicht oder eines undurchsichtigen Haftetiketts. Diese Art der Abdeckung ist jedoch nicht ausreichend fälschungssicher. Außerdem besteht der Nachteil, daß beim Abrubbeln oder Abkratzen der Deck-
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schicht der Geheimcode zerstört oder mit entfernt werden kann.
Ähnliche Datenträger sind aus der GB-A-2 305 393 und DE-U-297 03 110 bekannt.
Auf anderen Gebieten werden auch aufwendigere Abdeckungen zum Verdecken von visuell lesbaren Daten verwendet. Beispielsweise beschreibt US-A-4 738 473 kartenartige Rubbellose oder Spielscheine, auf denen Symbole aufgedruckt sind, die mit einer oder mehreren auf einer aufgeklebten Folie aus durchsichtigem Material beschichteten abrubbelbaren Deckschicht (en) verdeckt sind und die der Spieler nach Erwerb eines Spielscheines durch Abkratzen der Deckschicht(en) freilegen kann. Die transparente Folie hat die Funktion eines Transportbandes für die Rubbelschichten, welche erst am Verkaufsort auf die Spielscheine nach Codifizierung derselben anhand der transparenten Folie aufgeklebt werden.
Im Zusammenhang mit Traveller-Schecks ist aus US-A-3 950 013 eine Abdeckungsvariante bekannt, mit welcher eine erste Unterschrift beim Kauf eines Traveller-Schecks abgedeckt und beim Einlösen des Schecks zum Vergleich der ersten Unterschrift mit einer zweiten Unterschrift des Scheckinhabers wieder entfernt wird. Die Abdeckung umfaßt lediglich zwei übereinander geklappte Klebestreifen, die nacheinander abgezogen werden, so daß auch hier kein ausreichender Schutz gegen Manipulation durch unberechtigte Dritte gegeben ist. Beispielsweise können diese Klebestreifen nach geschicktem Entfernen oder Aufklappen im nachhinein ohne weiteres wieder aufgeklebt werden. Zwar verfügt die bekannte Abdeckung zusätzlich über eine transparente Unterlage, auf welcher die obengenannten Klebestreifen aufgeklebt sind. Die transparente Unterlage hat jedoch keine Sicherungsfunktion.
Des weiteren ist aus DE-A-42 06 742 eine Vorrichtung zum ganzflächigen Beschichten z.B. einer Kreditkarte mit ei-
ner transparenten nicht-ablösbaren Schutzschicht bekannt. Diese steht jedoch in keinem Zusammenhang mit einer manipulationssicheren Abdeckung.
Aus DE-A-2 126 285 und DE-A-28 19 390 sind jeweils Informationsträger bekannt, nämlich in Form von Preisschildern oder KFZ-Kennzeichen, welche zum Manipulationsschutz selber mit Stanzungen versehen sind. Diese Art von Informationsträgern weist naturgemäß keine Abdeckung zur Un-Sichtbarmachung der darauf befindlichen Informationen auf.
Im übrigen wurden zum Stand der Technik folgende Dokumente berücksichtigt: DE-A-41 31 964 und DE-A-2 163 376.
Die Erfindung zielt darauf ab, Wertkarten für vorausbezahlte Werteinheiten, sog. Prepaid-Karten, für Systeme der Telekommunikation für gehobene Sicherheitsansprüche zur Verfügung zu stellen.
Die Erfindung erreicht dieses Ziel durch den Gegenstand von Anspruch 1. Vorteilhafte Ausführungen der Erfindung sind in den jeweils abhängigen Ansprüchen beschrieben.
Danach schafft die Erfindung einen Datenträger für visuell und/oder maschinenlesbare Daten in Form einer Prepaid-Telefonkarte für Systeme der Telekommunikation, mit: einem kartenartigen Trägerelement, das wenigstens einen Datenbereich aufweist, auf dem visuell lesbare Daten, aufgebracht sind, welche einen Code darstellen, über welchen vorausbezahlte Wert- bzw. Telefoneinheiten abrufbar sind; und einer auf dem oder jedem Datenbereich angeordneten Abdeckung, die entfernbar ist. Dabei ist die Abdekkung ein auf dem Datenbereich, auf dem die Werteinheitencodes aufgebracht sind, aufgeklebtes oder aufgesiegeltes Etikett, das nur unter Zerstörung oder Beschädigung des Etiketts, welches dabei zerreißt oder sich irreversibel deformiert, vom Datenbereich entfernbar ist, - mindestens in einem Ausmaß, um die dort vorhandenen visuell lesbaren
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Daten freizulegen. Um besonderen Sicherheitsansprüchen nachzukommen, ist das Etikett erfindungsgemäß aus einem transparenten Material gefertigt und mit einer abrubbel- und/oder abkratzbaren Deckschicht, insbesondere Farbschicht, beschichtet. Nach der Erfindung ist demnach der Datenträger selbst - ohne zusätzliche Hilfsmittel, wie Umschläge, Kuvertierungen etc. - gegen einen unberechtigten Zugriff auf die visuell lesbaren Daten geschützt. Hierfür sind die visuell lesbaren Informationen auf dem Datenträger durch einen gegen Manipulation geschützten Leseschutz abgedeckt, der nur unter Beschädigung/Zerstörung des Leseschutzes die darunterliegenden Daten freigibt, d.h. nach dem Lesen der Daten nicht wiederherstellbar ist. Ein ggf. stattgefundener unberechtigter Zugriff auf die abgedeckten Daten kann demnach durch den berechtigten Inhaber des Datenträgers jederzeit festgestellt werden. Der erfindungsgemäße Datenträger ist als verläßlicher und gegen Manipulation geschützter Träger von visuell lesbaren Sicherheitsdaten für den öffentlichen Verkehr für bestimmte Anwendungen genauso vorteilhaft und vielfältig einsetzbar, wie es z.B. bekannte Chipkarten sind, - ohne jedoch ein aufwendiges Datenerkennungs- und Verarbeitungssystem zu benötigen.
Aufbau und Abmessungen des kartenartigen Trägerelements richten sich nach der gewünschten Anwendung des Datenträgers. Die Mobilität und Einsetzbarkeit - auch die Akzeptanz beim Endverbraucher - ist besonders dann groß, wenn das Trägerelement bevorzugt nach Art einer Kreditkarte, insbesondere aus Plastik (Kunststoff), z.B. als Dünnplastikkarte oder als Hartplastikkarte, oder als ähnliche Ausführung in Papier, Pappe oder Karton ausgebildet ist.
Bei einer weiteren bevorzugten Variante ist auf dem Trägerelement des Datenträgers zusätzlich wenigstens ein Datenbereich vorgesehen, auf dem maschinenlesbare Daten, z.B. in Form von Magnetstreifen, Speicherchips oder Mikroprozessoren, vorhanden sind. Hiermit stellt die Erfindung einen Kombidatenträger sowohl für zugriffsgeschützte
maschinenlesbare Daten als auch für zugriffsgeschützte visuell lesbare Daten zur Verfügung, wodurch neue Anwendungsbereiche für derartige Datenträger erschlossen werden, insbesondere als Kreditkarten- oder kreditkartenähnliehe Ausführungen.
Als Leseschutz für die auf dem erfindungsgemäßen Datenträger gespeicherten visuell lesbaren Daten werden verschiedene Abdeckungsvarianten vorgeschlagen.
Bei einem Ausführungsbeispiel sind die Etiketten bevorzugt mit einer metallisierten Oberfläche, insbesondere eine Hologrammoberfläche, versehen, so daß sie sich ebenso lediglich "zerstörend", zumindest unter sichtbarer Be-Schädigung der Oberfläche, abziehen lassen, um mindestens die Fläche des visuell lesbaren Datenbereichs freizulegen.
All diesen Varianten ist gemeinsam, daß einerseits die Abdeckung durch den berechtigten Inhaber des Datenträgers einfach und schnell mittels Rubbeln, Kratzen oder Abziehen entfernt und die darunter liegenden Sicherheitsdaten freigelegt werden können; andererseits aber ein Unberechtigter nur durch sichtbare Beschädigung/Zerstörung der Originalabdeckung Zugang zu den Sicherheitsdaten erlangt.
Als weiteres Merkmal besonderer Sicherheit sind die zuvor beschriebenen Etiketten und/oder die Deckschichten selbst vorzugsweise zusätzlich mit Anstanzungen versehen, so daß die Etiketten und Deckschichten bei Ablöseversuchen sofort zerreißen bzw. sichtlich beschädigt werden. Der Sicherheitsstandard der Datenträger wird weiter dadurch erhöht, daß vorzugsweise die Etiketten an ihrer Oberfläche mit Stördrucken versehen sind. Diese sollen verhindern, daß die darunter liegenden visuell lesbaren "geheimen" Informationen anhand ihres Reliefs oder am Durchscheinen durch die Abdeckung erkennbar sind.
Nach Realisierung einer der beschriebenen Abdeckungsvarianten, verstärkt auch in deren Kombination, wird der erfindungsgemäße Datenträger auch einer Verwahrung geheimer Informationen höchsten Sicherheitsstandards gerecht. Es ist mit normalen Mitteln nahezu unmöglich die geheimen Informationen auf dem Datenträger sichtbar zu machen und nach der Einsichtnahme diesen Vorgang so rückgängig zu machen, daß dies nicht als Manipulation erkennbar wäre.
Der erfindungsgemäße Datenträger stellt daher eine einfach handzuhabende und besonders kostengünstige Lösung zur Verwahrung von Informationen dar, die einerseits im öffentlichen Verkehr zirkulieren und andererseits für den Berechtigten Inhaber ein schützenswertes Geheimnis darstellen. Besonders vorteilhaft ist die Ausgestaltung als Prepaid-Telefonkarte für vorausbezahlte Telefoneinheiten - auch "Value Card" oder "Calling Card" genannt - in Systemen der Telekommunikation. Dabei ist die mit Hilfe der erfindungsgemäßen Abdeckung vor unberechtigtem Zugriff geschützte visuell lesbare Information ein numerischer Code, der eine geldwerte Zugangsberechtigung für bei dem Kartenherausgeber, z.B. einem Mobilfunkprovider, verwaltete Telefoneinheiten bedeutet. Sowohl für den Kartenherausgeber, als auch für den Kartenkäufer bzw. Inhaber stellt der kartenförmige Werteinheitenträger eine organisatorisch besonders praktische und außerdem hohen Sicherheitsansprüchen gerecht werdende Lösung für den öffentlichen Umgang mit solchen Daten dar. Der hohe Sicherheitsstandard der erfindungsgemäßen Wertkarte ist im vorliegenden Anwendungsbereich um so bedeutender als der Mißbrauch auf der Grundlage des irgendwann "gelesenen" Sicherheitscodes möglich wäre, ohne die Wertkarte tatsächlich zu besitzen.
Die einfache Bauweise der Telefonkarte läßt vorteilhaft zu, daß für das Auftragen der visuell lesbaren Sicherheitsdaten im Datenbereich des Trägerelements (sog. Personalisierung bzw. Kodierung des Datenträgers) verschiedene Technolgien anwendbar sind. Bevorzugt werden hierfür
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verwendet: Thermotransf erdrück, Laserdruck,· Ink-jet oder Laserengraving, wobei die Sicherheitsdaten nach dem Prozeß der Personalisierung, wie zuvor beschrieben, abgedeckt werden.
Weitere Vorteile und Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele. In der Beschreibung wird auf die beigefügte schematische Zeichnung Bezug genommen. In der Zeichnung zeigen:
Fig. la, b eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Telefonkarte mit einer Abdeckung für Sicherheitsdaten, und zwar mit unversehrter Originalabdeckung (Fig. la) und mit teil
weise entfernter Abdeckung (Fig. Ib); und
Fig. 2a, b, c Draufsichten auf eine Telefonkarte gemäß Fig. 1, aufgespendet auf einem Informationsträger, in mehreren Herstellungsabschnitten.
Das nachfolgend beschriebene Ausführungsbeispiel betrifft eine Prepaid-Telefonkarte (nachfolgend einfach "Wertkarte") im Kreditkartenformat für visuell lesbare Sicherheitdaten, welche einen numerischen Zugangscode für vorausbezahlte Werteinheiten darstellen. Der Einfachheit halber sind in den Figuren die gleichen Merkmale mit denselben Bezugszeichen gekennzeichnet.
Die Figuren la und b zeigen jeweils eine Draufsicht (ob Vorder- oder Rückseite) einer solchen Wertkarte 10. Die Wertkarte 10 besteht aus einem kartenförmigen Trägerelement 12, das z.B. eine Dünnplastikkarte oder eine Hartplastikkarte nach ISO 7810/13 ist. Das Trägerelement 12 ist vorzugsweise aus PVC (Polyvinylchlorid) gefertigt. Es können aber auch andere Materialien, wie ABS (Acrylnitryl Butadien Styrol-Co-poylmer) , PC (Polycarbonat) oder bedingt auch PE (Poly-ethylen) und PET verwendet werden. Wie in den Figuren la, b mit dem Abschnitt 14 angedeutet,
ist die Vorder- und/oder Rückseite des Trägerelements 12 mit visuell lesbaren Werbe- und Informationshinweisen, z.B. Gebrauchshinweisen bedruckt. Bei einer hochwertigen Version der vorliegenden Wertkarte findet das Bedrucken bereits während des Herstellungprozesses des Trägerelements 12 selber statt. Die Wertkarte wird dann durch eine transparente Oberlayfolie abgedeckt, so daß die bedruckten Werbe- und/oder Informationshinweise gegen Abrieb und Manipulation geschützt sind.
Auf einer Seite (Vorder- oder Rückseite) weist das Trägerelement 12 der Wertkarte 10 gemäß Fig. la und b in einem Bereich rechts unten einen Abschnitt bzw. einen Datenbereich 16 für visuell lesbare Sicherheitsdaten auf.
Gemäß Fig. la ist der Datenbereich 16 mit einem rechtekkigen, länglichen Abdeckung abgedeckt. Nach der Herstellung des Trägerelements 12 der Wertkarte 10 werden diese Sicherheitsdaten in dem Datenbereich 16 aufgebracht, z.B. im Thermotransferdruck-, Laserdruck-, Ink-jet- oder Laserengravingverfahren. Nach diesem Vorgang, der sog. Personalisierung der Wertkarte, wird der Datenbereich 16 mit der selbstklebenden Abdeckung abgedeckt.
Die in Fig. la dargestellte Abdeckung ist ein Haftetikett 18 bestehend aus einer transparenten Trägerfolie mit aushärtbarer Klebeschicht, das mit einer (undurchsichtigen) abrubbelbaren silbrigen Farbschicht beschichtet ist. Die Farbschicht ist ferner mit einem sog. "Stördruck" bedruckt, d.h. mit unregelmäßig schwarzen Abschnitten, so daß die Oberfläche des Haftetiketts 18 eine unregelmäßige schwarz-graue Schattierung aufweist. Das Haftetikett 18 ist außerdem mit mehreren pfeilförmigen Anstanzungen 2 0 versehen, die mit wechselnder Orientierung aneinandergereiht sind (in Fig. la und b als dünne helle Linien erkennbar) .
Diese Ausgestaltung des Haftetiketts 18 macht eine Manipulation, d.h. ein unberechtigtes Lesen der Sicherheitsdaten nahezu unmöglich, ohne daß die Manipulation nicht
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feststellbar bliebe. Die Sicherheitsdaten können lediglich freigelegt werden, indem die Farbschicht vom Haftetiketts 18 wenigstens teilweise abgekratzt oder abgerubbelt und/oder das Haftetikett 18 wenigstens teilweise abgezogen wird. In beiden Fällen wird die Abdeckung des Datenbereichs 16 sichtbar beschädigt bzw. zerstört. Die einmal abgerubbelte Farbschicht ist mit einfachen Mitteln nicht wiederherstellbar. Auch ein Abziehen des Haftetiketts 18 führt aufgrund der Anstanzungen 2 0 zu einem Zerreißen des Haftetiketts selbst, was bei einem Versuch der Wiederherstellung der Abdeckung auf jeden Fall sichtbar bleibt. Als weiteres Sicherheitsmerkmal verhindert der "Stördruck" auf dem Haftetikett 18, daß die darunterliegenden Sicherheitsdaten bei aufgeklebtem Haftetikett 18 durchscheinen oder anhand ihres Reliefs, das sich gegebenenfalls auf der Oberfläche des Haftetiketts 18 abbildet, erkennbar sind.
Anhand Fig. Ib wird dies nochmals eindrucksvoll veranschaulicht. Dort ist die Wertkarte 10 gemäß Fig. la mit teilweise freigelegten Sicherheitsdaten, hier ein Zahlencode 22, dargestellt. Das Haftetikett 18 ist dort von links teilweise abgezogen; außerdem ist die Farbschicht auf dem Haftetikett 18 teilweise abgerubbelt. Der Zahlencode 22 ist nunmehr (teilweise) erkennbar - bei gleichzeitig sichtbarer und irreversibler Zerstörung der Originalabdeckung.
Nach einer bevorzugten Variante einer Wertkarte gemäß Fig. la, b ist diese für die Verarbeitung auf einem Endlosträger in Verbindung mit sogenannten "Lettershop-Projekten" ausgelegt. Dabei werden Wertkarten 10 der zuvor beschriebenen Art nacheinander auf einem mehrfach genutzten Papier-Endlosträger aufgeklebt und gemeinsam mit diesem verarbeitet. Dies bedeutet, daß in einem Arbeitsgang mit dem Endlosträger angrenzende organisatorische Aufgaben gelöst werden können. Dies betrifft insbesondere das gemeinsame bzw. gleichzeitige Beschriften von Wertkarte 10 und Endlos träger, z.B. zum Erzeugen von An-
schreiben, von beschrifteten Informationsträgern sowie auch zum Erzeugen eines Umschlages für den Versand der Wertkarte 10.
Fig. 2a zeigt ein Beispiel für einen Informationsträgerblatt 2 6 im Form eines Faltblattes (mit seiner Vorderseite nach unten dargestellt) , so wie es bei einer solchen Endlosträgerherstellung erhalten wird. Auf der Vorderseite (in Fig. 2a die Rückseite) des Informationsträgers 26, der z.B. ein Anschreiben und/oder ein Gebrauchshinweis sein kann, ist eine Wertkarte 10 mit ihrer (verdeckten) Rückseite aufgeklebt, und zwar derart, daß sie durch den Empfänger des Informationsträgeres 2 6 rückstandsfrei entfernt werden kann. Der Informationsträger 2 6 weist einen Faltabschnitt 27 auf, der über einen Falz 28 mit dem übrigen Abschnitt des Informationsträgers 26 verbunden ist.
Während der Bearbeitung der auf dem Papier-Endlosträger aufgespendeten Wertkarten 10 erfolgt auch die Aufbringung der Sicherheitsdaten 22, und zwar an der auf dem Papier-Endlosträger aufliegenden Seite der Wertkarte 10, hier deren Rückseite. Hierfür sind in dem Papier-Endlosträger in regelmäßigen Abständen Durchbrüche 2 9 freigestanzt, durch welche hindurch die Wertkarte 10 rückseitig nach einem der zuvor beschriebenen Verfahren mit den Sicherheitsdaten 22 beschrieben (personalisiert bzw. codiert) wird. Einen solchen freigestanzten Durchbruch 2 9 weist demnach auch der (nach dem Ende der Bearbeitung aus dem Papier-Endlosträger geschnittene) Informationsträger 2 6 in Fig. 2a auf. Ebenfalls rückseitig, d.h. auf der Seite der Sicherheitscodierung 22, erfolgt während der Bearbeitung das Aufdrucken einer (ungeschützten) offenen Seriennummer 3 0 zusammen mit einem Barcode-Balken auf Abschnitten des Papier-Endlosträgers, welche an den Bereich der rückseitig aufgespendeten Wertkarte 10 angrenzen.
Die vorliegende Erfindung ermöglicht daher vorteilhaft eine einseitige Personalisierung einer Wertkarte zusanmmen mit einem zugehörigen Informationsträgher auf ei-
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nem Papier-Endlosträger, d.h. das Aufbringen der Sicherheit skodierung 22 und der Seriennummer 3 0 fertigungstechnisch gesehen auf derselben Seite auf bzw. bezüglich dem/des des Endlosträger(s).
Fig. 2b zeigt den Informationsträger 26 mit aufgeklebter Wertkarte 10 von vorne. Dabei ist der die Seriennummer tragende Abschnitt 2 7 an dem Falz 2 8 nach vorne geklappt. Wie bereits vorstehend erwähnt, ist die Wertkarte 10 mit ihrer Rückseite auf dem Informationsbild 26 aufgeklebt. Auf der hier sichtbaren Vorderseite der Wertkarte 10 sind Werbe- und/oder Informationshinweise 14 aufgedruckt.
Am Ende der Bearbeitung auf dem Endlosträger wird der Informationsträger 26 samt aufgespendeten Wertkarten 10 geschnitten für die Präsentation in einem Fensterumschlag 32 mit zwei Fenstern 34, 35 an der Umschlagvorderseite, so wie er in Fig. 2c dargestellt ist. In einem weiteren Verfahrensabschnitt wird der Informationsträger 2 6 in der in Fig. 2b mit dem eingezeichneten Pfeil symbolisch dargestellten Weise gefaltet und in den Fensterumschlag 32 gemäß Fig. 2c kuvertiert. Dabei kommen die offen zugänglichen visuell lesbaren Daten, nämlich die Seriennummer 30 und die Kartenvorderseite mit Werbefläche 14, hinter den Fenstern 35 bzw. 34 des Umschlages 32 zu liegen, so daß sie von außen sichtbar sind.
Vorzugsweise ist die Sicherheitskodierung an der Rückseite der Wertkarte in der zuvor beschriebenen Art und Weise etikettiert; zusätzlich ist die Sicherheitskodierung aber auch durch die geschlossene Umschlagsrückseite abgedeckt und so gegen unberechtigte Kenntnisnahme geschützt.

Claims (8)

1. Prepaid-Telefonkarte (10) für Systeme der Telekommunikation, aufweisend:
a) ein kartenartiges Trägerelement (12), das wenigstens einen Datenbereich (16) aufweist, auf dem visuell lesbare Daten (22), welche einen Code für vorausbezahlte Werteinheiten darstellen, aufgebracht sind,
b) eine auf dem oder jedem Datenbereich (16) angeordnete Abdeckung, die wieder entfernbar ist,
c) wobei die Abdeckung umfaßt:
1. ein aufgeklebtes oder aufgesiegeltes Etikett (18) aus durchsichtigem Material, welches beim Entfernen zerreißt oder sich irreversibel deformiert, und
2. eine darauf beschichtete undurchsichtige abrubbel- und/oder abkratzbare Deckschicht.
2. Prepaid-Telefonkarte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerelement (12) nach Art einer Kreditkarte ausgebildet ist.
3. Prepaid-Telefonkarte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerelement (12) aus Kunststoff, z. B. als Dünnplastikkarte oder als Hartplastikkarte, oder aus Papier, Pappe oder Karton gefertigt ist.
4. Prepaid-Telefonkarte nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerelement (12) auch wenigstens einen Datenbereich umfaßt, auf welchem maschinenlesbare Daten gespeichert sind.
5. Prepaid-Telefonkarte nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Etikett (18) mit einer metallisierten Oberfläche, insbesondere mit einer Hologrammoberfläche, versehen ist.
6. Prepaid-Telefonkarte nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckschicht eine Farbschicht, eine heiß aufgesiegelte und/oder ausgehärtete Klebeschicht oder eine metallische Schicht ist.
7. Prepaid-Telefonkarte nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Etikett (18) und/oder die Deckschicht mit mehreren Stanzungen (20) versehen sind/ist.
8. Prepaid-Telefonkarte nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche der Abdeckung mit einem eine unregelmäßige Schattierung bildenden Stördruck versehen ist.
DE29824865U 1997-08-05 1998-05-27 Prepaid-Telefonkarte für Systeme der Telekommunikation Expired - Lifetime DE29824865U1 (de)

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EP98109678A EP0896296B1 (de) 1997-08-05 1998-05-27 Wertkarte für vorausbezahlte Werteinheiten und Verfahren zu deren Herstellung

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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
US12124905B1 (en) 2021-12-17 2024-10-22 Wells Fargo Bank, N.A. Transaction instrument with features for destruction and disposal

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* Cited by examiner, † Cited by third party
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US12124905B1 (en) 2021-12-17 2024-10-22 Wells Fargo Bank, N.A. Transaction instrument with features for destruction and disposal

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Legal Events

Date Code Title Description
R207 Utility model specification

Effective date: 20030320

R150 Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years

Effective date: 20030603

R151 Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years

Effective date: 20050126

R152 Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years

Effective date: 20060619

R071 Expiry of right