DE20020344U1 - Rollerboard - Google Patents
RollerboardInfo
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-
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Description
K 52 010/8
Rollerboard
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Rollerboard mit einer in Fahrtrichtung verlaufenden Längsachse, aufweisend:
(a) ein Trittelement, auf das sich der Benutzer stellen kann, mit einem in Fahrtrichtung vorderen und einem hinteren Endbereich;
(b) mindestens ein Rad, das am hinteren Endbereich des Trittelements vorgesehen ist,
(c) mindestens ein lenkbares Rad, das am vorderen Endbereich des Trittelements vorgesehen ist,
(d) eine Steuerstange, die an das Trittelement angeschlossen ist und die der Benutzer mit der Hand beim Fahren halten kann.
Derartige Geräte, die Merkmale von Kinder-Tretrollern, Skateboards und Inline-Skater aufweisen, sind in jüngster Zeit auf den Markt gekommen und haben sich zu Trend-Freizeitgeräten entwickelt. Rollerboards werden insbesondere in Städten auch häufig als Fortbewegungsmittel benutzt, insbesondere für relativ kurze Distanzen. Durch ihre geringe Größe ist es auch möglich, sie in öffentlichen oder anderen Verkehrsmitteln mitzunehmen. Durch die in etwa im rechten Winkel abstehende Steuerstange sind Rollerboards dennoch einigermaßen sperrig und trotz ihres relativ geringen Gewichts nicht ganz problemlos transportierbar.
Die Transportierbarkeit von Rollerboards ist bereits dadurch verbessert worden, daß die Steuerstange des Rollerboards mit dem Trittelement über ein Schwenklager aus einer Position im wesentlichen parallel zu dem Trittelement in eine Position im wesentlichen rechtwinkelig dazu
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klappbar verbunden ist. Diese Ausbildung des Rollerboards ermöglicht es, die Steuerstange des Rollerboards in eine Abklapp-Position abzuklappen, in der die Steuerstange im wesentlichen parallel mit dem Trittelement ist. Das verringert einerseits die Abmessung des Rollerboards in eine Richtung rechtwinkelig zu dem Trittelement; andererseits eröffnet diese Art des Abklappens der Steuerstange die Möglichkeit, die Steuerstange als "Tragegriff" für das Rollerboard zu verwenden.
Bei einem marktüblichen Rollerboard ist eine Sperreinrichtung in der Form eines an der Lenkstange bzw. einem Befestigungselement angebrachten federbelasteten Raststifts vohanden, der in der aufgeklappten Position bzw. in der abgeklappten Position der Lenkstange in eine Rastöffnung einrastet und so die Lenkstange in dieser Position hält.
Aus sicherheitstechnischer Sicht ist diese Lösung nicht optimal. Einerseits kann es sein, daß der Raststift nicht perfekt eingerastet ist. Andererseits kann es zu einem Bruch der Feder kommen, so daß der Raststift nicht sicher in der Raststellung gehalten ist. Bei einem Abklappen der Lenkstange während des Fahrens kann es zu gravierenden Unfällen kommen.
Es ist deshalb die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die Betriebssicherheit des Schwenklagers eines Rollerboards zu verbessern.
Erfindungsgemäß wird das dadurch gelöst, daß eine Sperreinrichtung zum Sichern der Steuerstange in der aufgeklappten Position vorgesehen ist und zusätzlich dem Schwenklager ein Feststeller zugeordnet ist.
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!LL
Generell gibt es verschiedene technische Möglichkeiten dafür, das oder die lenkbare(n) Vorderrad(räder) bei einem Rollerboard anzuordnen. Typischerweise ist ein einzelnes Vorderrad direkt am unteren Ende der Steuerstange (bei dieser Ausfuhrungsform wäre der Begriff "Lenkstange" angebrachter) befestigt vorzusehen. Die Steuerstange selbst ist ähnlich einer Fahrradlenkstange in einem Lenkkopflager drehbar an dem Trittelement befestigt. Typischerweise eher bei zwei lenkbaren Vorderrädern wird ein Lenkmechanismus verwendet, der derart ausgebildet ist, daß ein seitliches Verkippen der Steuerstange (relativ zur Längsachse des Rollerboards) ein Einlenken der Vorderräder auslöst. Beide Arten der Steuerung können auch miteinander kombiniert sein. Die erfindungsgemäße klappbare Ausbildung der Steuerstange läßt sich bei beiden Arten von Rollerboards realisieren. Während bei letzterer Ausbildung des Rollerboards die Steuerstange direkt an dem Trittelement angebracht sein kann, wird bei der ersten Ausbildung der Lenkung das Lenkkopflager typischerweise über ein Befestigungselement an dem Trittelement befestigt sein.
Vorzugsweise ist eine Sperreinrichtung für die Steuerstange vorgesehen, welche die Steuerstange in der aufgeklappten Position (Fahr- oder Betriebsstellung) sichert und vorzugsweise auch in der Lage ist, die Steuerstange in der abgeklappten Position zu sichern. Ohne eine derartige Sicherung in der abgeklappten Position wäre es nicht möglich, die Steuerstange als Tragegriff für das Rollerboard zu verwenden.
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Eine besonders bevorzugte Ausgestaltung des Schwenklagers sieht vor, daß das Schwenklager ein Paar Führungsplatten aufweist, zwischen denen das untere Ende der Steuerstange oder das Befestigungselement für die Steuer stange an einer Schwenkachse gelagert ist, und daß zumindest
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eine der Führungsplatten und das untere Ende der Steuerstange bzw. das Befestigungselement von einem Raststift durchsetzt werden, der etwa rechtwinklig zur Schwenkebene der Steuerstange zwischen einer Freigabe- und einer Raststellung verlagerbar ist.
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Typischerweise kann der Raststift federbelastet sein, um bei Erreichen einer Raststellung, typischerweise also der aufrechten Stellung der Steuerstange entsprechend oder - im zusammengeklappten Zustand des Rollerboards - der zum Trittelement hin verschwenkten Lage der Steuer-Stange entsprechend, selbsttätig einzurasten, um die jeweilige Stellung der Steuerstange beizubehalten. Um die Lage der Steuerstange zu ändern, kann der Raststift gegen die Federbelastung verlagert werden, um die Verrastung zu lösen, so daß die Steuerstange in die gewünschte Richtung verschwenkt werden kann, bis sie die alternative Raststellung erreicht und der Raststift wieder einrastet.
In einer besonders günstigen Ausgestaltung sieht die Erfindung vor, daß in einer der Führungsplatten eine bezüglich der Schwenkachse konzentrische, kreisbogenförmige Raststiftführung ausgebildet ist, an deren beiden Enden je eine Raststellung definiert ist. Vorzugsweise entsprechen die beiden Raststellungen der Betriebsstellung, also der etwa senkrechten Stellung der Steuerstange, und der zusammengeklappten Stellung der Steuerstange, also etwa parallel zu dem Trittelement.
Zur zusätzlichen Fixierung und Halterung der Steuerstange in der verrasteten Stellung sieht die Erfindung in einer bevorzugten Ausgestaltung vor, daß dem Schwenklager ein Feststeller zugeordnet ist, wobei dieser wiederum besonders bevorzugt in jeder Führungsplatte ein bezüglich der Schwenkachse konzentrisches, kreisbogenförmiges Führungsloch auf-
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weist, jeweils rechtwinklig zur Schwenkebene der Steuerstange von einem mit letzterer gekoppelten Zapfen durchsetzt, der von einem Klemmechanismus an den paarweisen Enden der Führungslanglöcher feststellbar ist.
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Vorzugsweise kann die Steuerstange um etwa 90° in Richtung auf das Trittelement hin geklappt werden. Üblich sind Werte im Bereich von 85°.
Vorzugsweise ist das SchwenJdager lösbar an dem Trittelement angebracht. Trittelemente sind typischerweise aus laminiertem Holz oder Aluminium und werden im Fahrbetrieb besonders beansprucht und unterliegen einem besonderen Verschleiß. Die Betriebssicherheit des Rollerboards wird dadurch typischerweise nicht beeinträchtigt, jedoch kann das Rollerboard durch den Verschleiß unansehnlich werden. Bei einer festen Anbringung des Schwenklagers and dem Trittelement bleibt als einzige Möglichkeit der Neukauf eines Rollerboards. Ist jedoch eine lösbare Anbringung vorgesehen, kann - insbesondere weil auch das Hinterrad und die Bremse üblicherweise lösbar an dem Trittelement angebracht sind - das Trittelement leicht ausgetauscht werden. Die Austaschbarkeit des Trittelements hat außerdem den Vorteil, daß unterschiedliche Trittelemente, die zu unterschiedlichen Fahreigenschaften führen, für ein Rollerboard vorgesehen sein können. Das kann insbesondere für den sportlicheren Bereich wünschenswert sein. So können längere Trittelemente für ein stabileres Fahrverhalten oder elastischer Trittelemente für die Ausführung von Kunststücken mit dem Rollerboard bevorzugt sein.
Vorzugsweise ist dafür eine Befestigungsplatte an dem Schwenklager vorgesehen. Die Befestigungsplatte und das Schwenklager können bei-
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spielsweise in der Art einer Skibindung an dem Trittelement angebracht werden.
Vorzugsweise ist das untere Ende der Steuerstange oder des Befestigungselements derart ausgebildet, daß im aufgeklappten Zustand der Steuerstange (Betriebsstellung) zwischen dem unteren Ende der Steuerstange bzw. dem unteren Ende des Befestigungselements und dem Trittelement bzw. der Befestigungsplatte für das Schwenklager ein genügend großer Abstand verbleibt, damit ein Eingeklemmt-Werden von Gegenständen oder Körperteilen dazwischen im wesentlichen vermieden ist.
Insbesondere ist es bevorzugt, wenn der Abstand dazwischen mindestens fingerdick ist, d.h. mindestens 1 cm, vorzugsweise 2 cm und mehr, beträgt.
Es sind kürzlich, d.h. nach dem Prioritätstag des vorliegenden Gebrauchsmusters, Rollerboards auf den Markt gekommen, die Schwenkmechanismen aufweisen, bei denen zwischen dem unteren Ende der Steuerstange bzw. dem unteren Ende des Befestigungselements und dem Trittelement bzw. der Befestigungsplatte praktisch kein Abstand ist.
Insbesondere kommt bei diesen Rollerboards hinzu, daß das untere Ende des Befestigungselements rechteck-rohrförmig mit scharfen Kanten ausgebildet ist. Bei der Benutzung derartiger Rollerboards ist es zu schweren Unfällen gekommen, bei denen in Einzelfällen Finger komplett abgetrennt wurden. Bei den von der Anmelderin des vorliegenden Gebrauchsmusters vertriebenen Rollerboards waren aus Sicherheitsgründen von Anfang an die rechteck-rohrförmigen Befestigungselemente an ihrem unteren Ende derart ausgebildet, daß der Abstand ausreichend groß ist, um derartige Unfälle zu vermeiden. Insbesondere waren und sind bei diesen Rollerboards der Anmelderin die unteren Enden der Befestigungs-
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elemente so weit abgeschrägt, daß sich ein ausreichend großer Abstand ergibt. Vorzugsweise ist deshalb das untere Ende des Befestigungselements bzw. der Steuerstange derart abgeschrägt, daß sich zwischen diesem Ende und dem Trittelement bzw. der Befestigungsplatte ein ausreichend großer Abstand ergibt.
Vorzugsweise ist das untere Ende der Steuerstange oder das untere Ende des Befestigungselements verschlossen. Als Abdeckung kann beispielsweise eine Abdeckung aus Kunststoffmaterial vorgesehen sein.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausfuhrungsbeispiels genauer beschrieben; es zeigen:
Fig. 1 ein erfmdungsgemäßes Rollerboard in perspektivischer
Ansicht;
Fig. 2 eine perspektivische Darstellung eines Schwenklagers, das
schematisch in Fig. 1 angedeutet ist;
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Fig. 3 eine seitliche Ansicht zweier miteinander in Blickrichtung
der Figur fluchtender Führungsplatten des Schwenklagers
nach Fig. 2;
Fig. 4 eine Radialschnittansicht des Schwenklagers nach Fig. 2 in
einer Zwischenstellung zwischen zwei Raststellungen;
In der Fig. 1 erkennt man ein Rollerboard 2 mit einem Trittelement 4, auf das sich ein Benutzer bei Benutzung stellen kann. Das Trittelement 4 weist einen in Fahrtrichtung vorderen Endbereich 6 und einen in Fahrtrichtung hinteren Endbereich 8 auf. Desweiteren ist ein Rad 10 am hinteren Endbereich des Trittelements drehbar befestigt vorgesehen. Eine Bremseinrichtung 20 ist an dem Hinterrad 10 vorgesehen.
Im Bereich des vorderen Endbefeichs 6 des Trittelements 4 ist ein lenkbares Rad 12 vorgesehen, das an einer Lenkstange 14 angeschlossen ist. Die Lenkstange 14 ist teleskopisch aus zwei rohrförmigen Teilen gebildet, die gegeneinander verschiebbar sind, um damit einerseits die korrekte Höhe der Lenkstange 14 einstellen zu können, und andererseits, um
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zum Transport die Lenkstange 14 zusammenschieben zu können. Die Lenkstange 14 ist ähnlich wie bei einem Fahrrad in einem Lenkkopflager 16 drehbar gehaltert. Lenkkopflager 16 und damit die Lenkstange 14 sind über ein Befestigungselement 18 und ein Schwenklager 50 an das Trittelement 4 angeschlossen.
Das Schwenklager 50, welches die Lenk- oder Steuerstange 14 mit dem Trittelement 4 über das Befestigungselement 18 verbindet, besitzt ein Paar parallel zueinander und jeweils in Längsrichtung des Rollerboards 2 verlaufende Führungsplatten 52 und 54, die senkrecht zu ihrer Ebene von einer Schwenkachse durchsetzt werden, an der das untere Ende der Steuerstange 14 über das Befestigungselement 18 gelagert ist. In den beiden Führungsplatten 52 und 54 ist ein Rastmechanismus sowie ein Feststeller ausgebildet, die weiter unten noch näher erläutert werden. Der Feststeller besitzt einen Hebel 84, nach dessen Öffnen ein in Fig. 1 nicht dargestellter Zapfen gelöst wird, so daß die Steuerstange 14 in Richtung des Trittelements 4 geklappt werden kann. Das Klappen der Steuerstange 14 ist durch einen Doppelpfeil markiert.
Fig. 2 zeigt das in Fig. 1 schematisch dargestellte Schwenklager 50 zum Koppeln der Steuerstange 14 mit dem Trittelement 4. Das Schwenklager 50 besitzt das Paar von Führungsplatten 52 und 54, die an dem Trittelement 4 angeschweißt sein können, alternativ können die Führungsplatten 52, 54 an einer Befestigungsplatte angeschweißt sein, die an dem Trittelement 4 beispielsweise festgeschraubt ist. Fig. 3 zeigt die in axialer Richtung der Schwenkachse 56 miteinander fluchtenden Führungsplatten 52, 54.
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Konzentrisch zu der Schwenkachse 56 sind in beiden Führungsplatten 52 und 54 ein Führungslangloch 90 bzw. 92 ausgebildet. In der Führungsplatte 54 ist eine Raststiftführung 64 ausgebildet, die an ihren beiden Enden mit Rastausnehmungen 64a bzw. 64b ausgestattet ist. Fluchtend zu diesen beiden Rastausnehmungen 64a und 64b befinden sich in der anderen (in Fig. 3 hinteren) Führungsplatte 52 Rastlöcher 66 und 68, deren Funktion weiter unten noch erläutert wird.
Ein Raststift 62 (Fig. 2) durchsetzt die Raststiftführung 64 und das untere Ende des Befestigungselements 18 und ist Teil eines Rastmechanismus 60, mit dessen Hilfe das Befestigungselement 18 von einer vorderen Raststellung (rechts in Fig. 2) oder in einer hinteren Raststellung (links in Fig. 2) verrastet werden kann. Ein Feststeller 80 durchsetzt die beiden Führungslanglöcher 90, 92 in den beiden Führungsplatten, außerdem das untere Ende des Befestigungselements 18. An dem in Fig. 2 verdeckten Ende besitzt der Feststeller 80 einen Klemmechanismus, so daß das Befestigungselement 18 in der vorderen oder hinteren Raststellung entsprechend der Rastausnehmung 64a oder 64b durch Klemmen zusätzlich festgestellt werden kann.
Fig. 4 zeigt eine Radialschnittansicht des Schwenklagers 50. Zwischen den beiden Führungsplatten 52 und 54 befindet sich das untere Ende des Befestigungselements 18, so daß die Steuerstange 14 sich um die Schwenkachse 56 verschwenken läßt. Der Rastmechanismus 60 umfaßt den Raststift 62 mit einem endseitigen Griff 61 und einem Schaftteil 65, wobei sich zwischen dem Schaftteil 65 und dem Griff 61 ein Raststück 63 befindet. Dieses Raststück 63 hat einen Durchmesser, der größer ist als die Breite der Raststiftführung 64 in der Führungsplatte 54 (vgl. Fig. 3), und der etwas geringer ist als der Durchmesser der beiden Rastaus-
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nehmungen 64a und 64b der Führungsplatte 54. Der Durchmesser des Schaftteils 65 ist etwas kleiner als der Durchmesser der beiden Rastlöcher 66 und 68 (in Fig. 4 ist das eine Rastloch 66 dargestellt, entsprechend der versetzten Schnittebene V-V in Fig. 3; die Rastausnehmung 64a ist in Fig. 4 gestrichelt angedeutet).
Befindet sich das Befestigungselemnt 18 in einer Stellung, in der der Raststift 62 mit einer der Rastausnehmungen 64a oder 64b fluchtet, so rückt der Raststift 62 in Fig. 4 nach links. Dies wird erreicht durch die Feder 79, die gegen eine auf dem Schaftteil 65 fixierte Scheibe 67 drückt und sich dabei an der Innenwand des Befestigungselements 18 abstützt.
Dadurch, daß der Raststift 62 gemäß Fig. 4 nach links rückt, rastet das vordere Ende des Schaftteils 65 in das Rastloch 66 ein, gleichzeitig rastet das Raststück 63 in die Rastausnehmung 64a ein. Da der Raststift das untere Ende des Befestigungselements 18 durchsetzt, wird diese also fixiert.
Zur zusätzlichen Feststellung des Befestigungselements 18 dient ein Feststeller 80, umfassend einen mit einem Kopf 81 ausgestatteten Zapfen 82, an dessen dem Kopf 81 abgewandtem Ende ein Hebel 84 an einem Lagerstift 85 gelagert ist, welcher den Zapfen 82 rechtwinklig durchsetzt. Im Bereich des Lagerzapfens 85 ist der Hebel 84 als Steuerkurve ausgebildet, mit dem die Gummimuffe 88 gegen die Außenseite der Führungsplatte 52 drückbar ist, um das Befestigungselement 18 festzustellen, indem der Zapfen 82 durch Reibschluß an den beiden Führungsplatten 52 und 54 und durch Formschluß in dem Befestigungselement 18 gehalten wird.
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• · I
Zum Umklappen der Steuerstange 14 wird der Feststeller durch Verschwenken des Hebels 84 geöffnet, durch Ziehen an dem Griff 61 wird der Raststift 62 gelöst, anschließend kann die Steuerstange 18 verschwenkt werden.
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In der Fig. 1 erkennt man, wie das untere Ende des Befestigungselements 18 abgerundet ausgebildet ist. Diese Abrundung hat den Vorteil, daß die vordere Wand 22 des Befestigungselements 18 bei weitem nicht so weit bis nach unten gezogen ist, wie das bei den Seitenwänden 24, 26 der Fall ist. So ist in der Darstellung der Fig. 4 das untere Ende 28 der vorderen Wand erkennbar. Insbesondere erkennt man, daß zwischen dem unteren Ende 28 der vorderen Wand 22 und dem Trittelement 4 bzw. der Befestigungsplatte 30 ein ausreichender Abstand vorgesehen ist, um ein Einklemmen von Gegenständen oder Körperteilen dazwischen zu verhindem. Der Abstand sollte mindestens in etwa fingerdick sein. Etwa 1 cm oder mehr sind besonders günstig. Die Kanten in diesem Bereich sind abgerundet vorgesehen, damit, falls es doch zu einem Einklemmen kommen sollte, dieser Bereich nicht wie eine Schneidkante wirken kann.
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» · &igr; II.',
Claims (10)
1. Rollerboard (2) mit einer in Fahrtrichtung verlaufenden Längsachse, aufweisend: dadurch gekennzeichnet, daß eine Sperreinrichtung zum Sichern der Steuerstange (14) in der aufgeklappten Position vorgesehen ist und zusätzlich dem Schwenklager (50) ein Feststeller (80) zugeordnet ist.
a) ein Trittelement (4), auf das sich der Benutzer stellen kann, mit einem in Fahrtrichtung vorderen und einem hinteren Endbereich (6, 8);
b) mindestens ein Rad (10), das am hinteren Endbereich (8) des Trittelements (4) vorgesehen ist,
c) mindestens ein lenkbares Rad (12), das am vorderen Endbereich des Trittelements vorgesehen ist, und
d) eine Steuerstange (14); die an das Trittelement (4) angeschlossen ist, die der Benutzer beim Fahren mit der Hand halten kann und die mit dem Trittelement (4) über ein Schwenklager (50) gekoppelt ist,
2. Rollerboard (2) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Schwenklager ein Paar Führungsplatten (52, 54) aufweist, zwischen denen das untere Ende der Steuerstange (14) oder ein Befestigungselement (18) für die Steuerstange (14) an einer Schwenkachse (56) gelagert ist, und daß zumindest eine der Führungsplatten (52; 54) und das untere Ende der Steuerstange (14) bzw. das Befestigungselement (18) von einem Raststift (62) durchsetzt werden, der etwa rechtwinklig zur Schwenkebene der Steuerstange (14) zwischen einer Freigabe- und einer Raststellung verlagerbar ist.
3. Rollerboard (2) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß in einer (54) der Führungsplatten (52, 54) eine bezüglich der Schwenkachse (56) konzentrische, kreisbogenförmige Raststiftführung (64) ausgebildet ist, an deren beiden Enden je eine Raststellung definiert ist.
4. Rollerboard (2) nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Feststeller (80) in jeder Führungsplatte (52; 54) ein bezüglich der Schwenkachse (56) konzentrisches, kreisbogenförmiges Führungslangloch (90, 92) aufweist, jeweils rechtwinklig zur Schwenkebene der Steuerstange (14) von einem mit letzterer gekoppelten Zapfen (52) durchsetzt, der von einem Klemmechanismus (84-88) an den paarweisen Enden der Führungslanglöcher (90, 92) feststellbar ist.
5. Rollerboard (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerstange (14) um etwa 90° in Richtung auf das Trittelement (4) hin klappbar ist.
6. Rollerboard (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Schwenklager (50) lösbar an dem Trittelement (4) angebracht ist.
7. Rollerboard (2) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Schwenklager (50) eine Befestigungsplatte (30) aufweist.
8. Rollerboard (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das untere Ende der Steuerstange (14) oder des Befestigungselements (18) derart ausgebildet sind, daß im aufgeklappten Zustand der Steuerstange (14) zwischen dem unteren Ende der Steuerstange (14) bzw. dem unteren Ende (28) des Befestigungselements (18) und dem Trittelement (4) bzw. der Befestigungsplatte (30) für das Schwenklager (50) ein genügend großer Abstand verbleibt, damit ein Eingeklemmt-Werden von Gegenständen oder Körperteilen dazwischen im wesentlichen vermieden ist.
9. Rollerboard (2) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das untere Ende der Steuerstange (14) bzw. das untere Ende des Befestigungselements (18) derart abgeschrägt ist, daß sich ein genügend großer Abstand zwischen diesem Ende (28) und dem Trittelement (4) bzw. der Befestigungsplatte (30) ergibt.
10. Rollerboard (2) nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß das untere Ende der Steuerstange (14) oder das untere Ende des Befestigungselements (18) verschlossen sind.
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20010531 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20040302 |
|
| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20070207 |
|
| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
Effective date: 20090428 |
|
| R071 | Expiry of right |