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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Tragen einer Golftasche
nach dem Oberbegriff von Anspruch 1. Vorrichtungen zum Tragen einer
Golftasche sind in Form von Golftaschen-Trolleys weit bekannt. Ein
Beispiel dafür
ist beispielsweise in der US-Patentschrift Nr. 5,451,072 offenbart.
Der darin offenbarte Golf-Trolley wird dem Verbraucher als Do-it-yourself-Bausatz
geliefert, so daß die
Transport- und Lagerkosten reduziert werden können. Der Golf-Trolley umfaßt einen
Rahmen, der hauptsächlich
aus einer Längsstange
besteht, die aus verschiedenen rohrförmigen Elementen aufgebaut
ist. Die Längsstange
ist an ihrer Vorderseite mit einem unteren und einem oberen gewölbten Stützelement
versehen, wobei sich die gemeinsame Mittelachse der Wölbungen
parallel zu der Längsrichtung
der Längsstange
erstreckt. An ihrer Unterseite ist die Längsstange ferner mit einer
Auflageplattform zum Stützen einer
Golftasche versehen. In der gestützten
Position der Golftasche erstreckt sich die Golftasche parallel zu
der Längsstange
und wird mittels zweier Riemenelemente für jedes Stützelement gegen die Stützelemente
gedrückt
oder wenigstens dazu an Position festgehalten, welche die Enden
der Wölbungen
der oberen Stützelemente
verbinden, die mittels einer Schnellkupplung zusammengekuppelt werden
können.
Zwei Klappbeine, die an ihren Enden mit Rädern versehen sind, sind an
der Rückseite
der Längsstange
vorgesehen und verleihen der Vorrichtung ihren trolleyartigen Charakter.
An ihrer Oberseite ist die Längsstange
mit einem Griff versehen, mittels dessen die Vorrichtung und der
daran vorhandene Trolley leicht um die zentrale Achse der Räder geneigt und über eine
Fläche
gerollt werden kann.
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In
der Praxis stellte sich heraus, daß es zu verschiedenen Momenten
wünschenswert
ist, die Golftasche von dem Golf-Trolley zu lösen und sie wieder daran zu
befestigen. Dazu müssen
die Riemenelemente ausgekuppelt und danach wieder gekuppelt werden.
Das Auskuppeln und insbesondere das Zusammenkuppeln der unteren
Riemenelemente unter einer Zugbelastung scheint in der Praxis eine schwierige
Aufgabe zu sein, welche die Ausübung
einer beträchtlichen
Kraft erfordert. Für
manche Golfspieler stellt diese eine so hohe Schwelle dar, daß ihr Wunsch,
den Trolley mit der Golftasche überhaupt oder
wenigstens auf korrekte Weise zu verwenden, vergeht. Als ein Ergebnis
werden beispielsweise nur die oberen Riemenelemente verwendet, was
zu einer zusätzlichen
Abnutzung der Golftasche führt,
teilweise wegen der Gefahr, daß sich
die Golftasche von der Auflageplatteform an ihrer Unterseite weg
bewegt oder sich um ihre Längsachse
dreht, wodurch es schwieriger werden könnte, die Golfschläger in der
Golftasche unterzubringen.
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Damit
eine Golftasche leichter mit einem Trolley verbunden und davon getrennt
werden kann, hat man in der Patentliteratur bereits die Verwendung alternativer
Verbindungssysteme vorgeschlagen. So offenbart die US-Patentschrift
Nr. 5,074,577 eine Golftasche mit starren Kanten an ihrer Oberseite
und ihrer Unterseite, an welchen mit einander zugewandten Öffnungen
versehene Verbindungselemente befestigt sind. Die Öffnungen
sind in der Lage, eine ausziehbare Stange eines Trolleys aufzunehmen.
Ein wichtiger Nachteil der in diesem Dokument offenbarten Lösung liegt
in der Tatsache, daß das
System nur zur Verwendung mit speziellen Golftaschen geeignet ist,
die mit den obengenannten Verbindungselementen ausgestattet sind.
Außerdem
macht die ausziehbare Stange die Konstruktion des Golf-Trolleys
kompliziert.
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Die
US-Patentschrift Nr. 4,792,152 offenbart einen Golf-Trolley, der
aus einem im wesentlichen U-förmigen
Radrahmen und einer Achse besteht, die sich durch die Enden der
Beine der U-Form erstreckt, wobei ein Rad an jeder Seite der U-Form
drehbar angebracht ist. An der Stelle des Stegs der U-Form ist das
Rad lösbar
mit einer Längsstange
verbunden, die an zwei Längspositionen
mit gewölbten
Klammern versehen ist, die mit Riemenelementen zum Umschließen einer
Golftasche versehen sind. Der Golf-Trolley kann zum größten Teil
auseinandergenommen werden, wobei die verschiedenen Teile an der
Längsstange
oder der Golftasche befestigt sind. Ein wichtiger Nachteil dieses
Golf-Trolleys liegt klar in der Tatsache, daß er praktisch nicht verwendet
werden kann, während
er zusammengebaut und auseinandergenommen wird. Dies wird teilweise
dadurch bewirkt, daß sich
die U-förmige
Klammer des Radrahmens nach unten neigt, sobald sie von der Längsstange
gelöst
wird. Außerdem
ist die Längsstange
an ihren Enden mit einem Griff versehen, der keine unabhängige Funktion
mehr wahrnimmt, sondern nur dem Benutzer lästig ist, wenn der Golf-Trolley
auseinandergenommen ist.
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Der
Trolley nach der US-Patentschrift Nr. 2,647,762, welcher einer Vorrichtung
nach dem Oberbegriff von Anspruch 1 entspricht, wird in Kombination
mit einer Golftasche verwendet, die mit einem länglichen Verstärkungsstreifen
versehen ist, welcher innerhalb der Golftasche positioniert und
mittels einer Schrauben-Mutter-Kombination mit der Außenseite
der Golftasche verbunden ist, wobei sich die Schraube durch die
Wand der Tasche erstreckt. Ein Hauptnachteil einer solchen Ausführungsform
liegt darin, daß bei
Verwendung des Verstärkungsstreifens
die Tasche beschädigt
werden muß,
während der
Streifen in der Praxis nur in Kombination mit ein und derselben
Golftache verwendet wird.
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Die
US-Patentschrift Nr. 3,726,537 und die britische Patentanmeldung
Nr. 2,284,578 beschreiben Trolleys, die nur in Kombination mit Golftaschen verwendet
werden können,
welche mit speziellen Einrichtungen ausgestattet sind.
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Die
Aufgabe der Erfindung liegt darin, eine Lösung oder wenigstens eine Verbesserung
bezüglich
der Nachteile des oben beschriebenen Stands der Technik vorzusehen,
in bevorzugten Ausführungsformen
der Erfindung oder nicht. Um dieses Ziel zu erreichen, erstreckt
sich die Hilfsrahmenstange außerhalb
der Golftasche. Durch die Verwendung eines solchen Hilfsrahmens
wird es möglich,
den Teil der Vorrichtung, der die Golftasche stützt, von dem verbleibenden
Teil des Rahmens zu lösen
und ihn damit auf rasche und einfache Weise wieder zu verbinden,
wobei der verbleibende Teil also seine anderen unabhängigen Funktionen
behalten kann. Als ein Ergebnis werden die Orientierung und die
Position des Rahmens nicht dadurch berührt, daß der Hilfsrahmen mit dem Rahmen
verbunden oder davon gelöst
wird. Dadurch ist die Verwendung der Vorrichtung nach der Erfindung
erleichtert. Außerdem
steht die Verwendung des Hilfsrahmens nach der Erfindung nicht notwendigerweise
der Golftasche im Weg, da der damit verbundene Hilfsrahmen von alleine
steht. Außerdem
sei bemerkt, daß,
da im Prinzip herkömmliche Stützelemente
verwendet werden können,
keine Notwendigkeit besteht, die Golftasche mit speziellen Merkmalen
zu versehen, so daß die
Vorrichtung nach der Erfindung in diesem Sinne universell in Kombination
mit allen üblichen
Typen von Golftaschen verwendet werden kann. Ferner ist wichtig
zu bemerken, daß der
Betriff "manuell" innerhalb des Rahmens
der Erfindung nicht wörtlich
interpretiert werden sollte. Der Begriff "manuell" ist als eine Situation zu verstehen,
in welcher keine Werkzeuge erforderlich sind, sondern ein Körperteil
die Sache erledigen kann. Es ist also im Rahmen der Erfindung auch
denkbar, die Verbindungsmittel mittels Fußbetätigung zu lösen.
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Eine
sehr geeignete Ausführungsform
der Verbindungsmittel ist erhalten, wenn die Verbindungsmittel eine
erste U-förmige
Klammer umfassen, die entweder an dem Rahmen oder dem Hilfsrahmen
befestigt ist, um einen Eingriffsabschnitt des jeweils anderen von
dem Rahmen und dem Hilfsrahmen zwischen den Schenkeln der U-Form
aufzunehmen. Durch die Verwendung einer solchen U-förmigen Klammer
können
die Rahmenstange und der Hilfsrahmen auf einfache Weise verbunden
werden.
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Eine
solche einfache Verbindung kann beispielsweise erhalten werden,
wenn die erste U-förmige
Klammer den Eingriffsabschnitt des jeweils anderen von dem Rahmen
und dem Hilfsrahmen klemmend umgreift. Der Klemmeingriff sieht in
diesem Falle direkt die Fixierung der Verbindung vor.
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Alternativ
oder zusätzlich
ist auch möglich, daß die Verbindungsmittel
einen Verriegelungsstift zum Verriegeln der Verbindung der Schenkel
der ersten U-förmigen Klammer
hinter dem Eingriffsabschnitt umfassen. Ein solches verriegelndes
Zusammenwirken kann verhindern, daß sich der jeweils eine von
dem Rahmen oder dem Hilfsrahmen aus seiner Position zwischen den
Schenkeln der ersten U-förmigen
Klammer bewegt.
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Außerdem lassen
sich mehrere Vorteile erhalten, wenn die Verbindungsmittel eine
zweite U-förmige
Klammer erhalten, die fest mit der Rahmenstange verbunden ist, um
den Hilfsrahmen mit Hilfe eines Stützelements abzustützen, das
fest mit dem Hilfsrahmen verbunden ist, wobei das Stützelement
zwischen den Schenkeln der zweiten U-förmigen Kammer aufgenommen ist.
Wenn eine solche Konstruktion verwendet wird, wird der Schwerkraft
von dem Hilfsrahmen und möglicherweise
von einem Teil der Golftasche auf konstruktiv einfache Weise widerstanden.
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Damit
die Vorrichtung nach der Erfindung zur Verwendung in Kombination
mit verschiedenen Typen von Golftaschen geeignet ist, ohne daß die Golftaschen
spezielle Merkmale erfordern, umfassen die Stützelemente bevorzugt wenigstens
ein Konturelement zum teilweisen Umschließen der Golftasche, dessen
Enden mit Hilfe eines biegsamen Riemenelements, das Bestandteil
der Befestigungsmittel ist, miteinander verbunden werden können, um
die Golftasche zwischen den Riemenelementen und dem mindestens einem
Konturelement aufzunehmen. Ein solches mit einem Riemenelement versehenes
Konturelement entspricht den üblichen
Golf-Trolleys, so daß die
universelle Verwendbarkeit der Vorrichtung nach der Erfindung offensichtlich
ist.
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In
diesem Zusammenhang umfassen die Stützelemente auch bevorzugt eine
Auflageplattform zum Tragen der Golftasche. Die Verwendung einer solchen
Auflageplattform stört
auch nicht die Fähigkeit
der Golftasche, (mit dem damit verbundenen Hilfsrahmen) alleine
zu stehen.
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Nach
einer sehr vorteilhaften bevorzugten Ausführungsform ist der Hilfsrahmen
mit mindestens zwei Klappbeinen versehen. Diese zwei Klappbeine, die
bevorzugt von dem Hilfsrahmen getrennt werden können, ermöglichen, daß der Hilfsrahmen einschließlich der
Golftasche auf sehr stabile Weise alleine stehen kann, so daß die Öffnung der
Golftasche weiter nach oben gewandt sein kann.
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Um
eine bewegliche Trolleyfunktion zu erhalten, ist der Rahmen bevorzugt
mit mindestens einem Rad ausgestattet, das elektrisch angetrieben
werden sein kann oder nicht. Es ist jedoch wichtig zu bemerken,
daß die
Erfindung keinesfalls auf einen Rahmen mit einer solchen Auslegung
beschränkt
ist. Alternativ kann in Erwägung
gezogen werden, den Rahmen als Rahmenstange auszulegen, die an einer
Wand befestigt werden kann, möglicherweise
in einigem Abstand davon, um eine Golftasche an eine Wand zu hängen, so
daß die
Tasche auf stabile Weise in einigem Abstand über dem Boden gelagert werden
kann. Außerdem
ist es beispielsweise möglich,
daß die Rahmenstange
des Rahmens an einem Transportmittel wie einem Auto, einem Fahrrad
oder einem Golfkarren befestigt sein kann, so daß die Golftasche leicht mit
dem fraglichen Transportmittel verbunden werden kann. Es bleibt
zu überlegen,
daß bei
Verwendung eines Hilfsrahmens mit einer daran befestigten Golftasche
mit einer Anzahl von Rahmen kombiniert werden kann.
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Um
die Vorrichtung nach der Erfindung für Golftaschen unterschiedlicher
Abmessungen geeignet zu machen, ist eine bevorzugte Ausführungsform der
Vorrichtung dadurch gekennzeichnet, daß die Hilfsrahmenstange mit
Verbindungslöchern
versehen ist, die sich an mindestens zwei Positionen darauf in Längsrichtung
befinden, um es zu ermöglichen,
daß ein
und dasselbe Verbindungselement in den mindestens zwei Positionen
in Längsrichtung
abwechselnd mit der Hilfsrahmenstange verbunden wird.
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Die
Vorrichtung ist noch einfacher zu verwenden, wenn die Verbindungsmittel
eine Schnappverbindung umfassen.
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Dem
oben Gesagten folgend betrifft die Erfindung ferner ein Verfahren
zum Herstellen einer Vorrichtung nach der Erfindung, wie sie oben
beschrieben wurde. Das Verfahren nach dem erfinderischen Konzept
basiert auf der Einsicht, daß es
nicht nur möglich
ist, solche Vorrichtungen mit Hilfe eines herkömmlichen Produktionsverfahrens
herzustellen, sondern daß auch
bestehende Vorrichtungen auf einfache Weise angepaßt werden
können
und damit eine Vorrichtung nach der Erfindung erhalten werden kann.
Dazu ist das Verfahren nach der Erfindung dadurch gekennzeichnet,
daß die
Stützelemente
einer bestehenden Vorrichtung zum Tragen einer Golftasche, die eine
sich entlang der Golftasche erstreckende Rahmenstange und Stützelemente
zum direkten Abstützen
der Golftasche umfaßt,
wobei die Stützelemente
an dem Rahmen befestigt sind oder integraler Bestandteil desselben
sind, von der Vorrichtung abgenommen werden, wonach ein Hilfsrahmen
mit Stützelementen,
die über
den Hilfsrahmen miteinander zu verbinden sind, wobei der Hilfsrahmen
mit der Rahmenstange des Rahmens mit Hilfe manuell lösbarer Verbindungsmittel
verbunden werden kann, zu dem verbleibenden Teil der bestehenden
Vorrichtung hinzugefügt
wird.
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Eine
sehr effiziente Materialverwendung, die auch unter dem Gesichtspunkt
der Kostenkontrolle vorteilhaft ist, wird erhalten, wenn die Stützelemente mit
einem Hilfsrahmen verbunden werden, nachdem sie abgenommen wurden.
Insbesondere im Falle einer Serienanpassung von bestehenden Vorrichtungen
wie oben beschrieben ist es natürlich
nicht notwendig, die Stützelemente,
die von einer speziellen Vorrichtung abgenommen worden sind, mit
dem Hilfsrahmen zu verbinden, welcher der fraglichen Vorrichtung
hinzugefügt
wird.
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Die
Erfindung wird im folgenden mittels einer Beschreibung der Vorrichtung
nach der Erfindung im einzelnen erläutert. In der Beschreibung
wird auf folgende Figuren Bezug genommen:
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1 zeigt
einen Rahmen einer Vorrichtung nach der Erfindung;
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2 zeigt
den Hilfsrahmen einer Vorrichtung nach der Erfindung;
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3 zeigt
einen Trolley mit einer Golftasche nach einer zweiten Ausführungsform
einer Vorrichtung nach der Erfindung;
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4 zeigt
den Hilfsrahmen des Trolleys von 3, die Golftasche
und ein Teil des Trolleyrahmens sind darin in gestrichelten Linien
veranschaulicht;
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5 ist
eine perspektivische Draufsicht einer Verriegelungsanordnung des
Trolleys von 3 von oben; und
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6 ist
eine perspektivische Draufsicht der Verriegelungsanordnung von unten.
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1 zeigt
einen Trolley 1, der im wesentlichen aus einem Rahmen 2,
Rädern 3 und
einem Griff 4 aufgebaut ist. Der Rahmen 2 umfaßt eine
Längsstange 5 und
zwei Radarme 6 (von denen nur einer gezeigt ist), die sich
von der Längsstange 5 in
Form eines V erstrecken. Die Räder 3 sind
drehbar an den freien Enden der entsprechenden Radarme 6 angebracht.
Die Längsstange 5 ist
aus einem unteren Stangenelement 7 und einem oberen Stangenelement 8 aufgebaut.
Das obere Stangenelement 8 ist mittels eines Schwenkstifts 9 schwenkbar
mit dem unteren Stangenelement 7 verbunden, der sich zwischen
den Enden der beiden Schenkel einer U-förmigen Klammer 10 erstreckt,
die mit dem unteren Stangenelement 7 fest verbunden ist.
Auch die Radarme 6 sind mit Hilfe von Schwenkstiften 11 schwenkbar mit
dem unteren Stangenelement 7 verbunden. Der Schwenkstift 11 erstreckt
sich durch das Ende eines Schenkels einer im wesentlichen U-förmigen Klammer 12,
die mit dem unteren Stangenelement 7 auf ähnliche
Weise wie die U-förmige
Klammer 10 verbunden ist. Das obere Stangenelement 8 ist
mittels einer entsprechenden Kupplungsstange 13 mit jedem
Radarm 6 gekuppelt. (Nicht gezeigte) Verriegelungsmittel
sind vorgesehen, um die Längsstange 5 in
der ausgefahrenen Position zu halten, wie dies in 1 gezeigt
ist. Als ein Ergebnis der Wirkung der Kupplungsstangen 13 werden
die die Räder 3 tragenden
Radarme 6 zusammen mit dem oberen Stangenelement 8 nach
oben geklappt, wodurch eine kompakte Einheit erhalten wird. Am freien
Ende des oberen Stangenelements 8 ist ein Griff 4 vorgesehen.
Die Dimensionierung und die relativen Positionen der verschiedenen
Teile des Trolleys 1 sind derart, daß dann, wenn das untere Ende 14 des
unteren Stangenelements 7 und die zwei Räder 3 auf
einer ebenen Fläche
gestützt
werden, der Trolley 1 im Gleichgewicht bleibt und die in 1 gezeigte
Position einnimmt.
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Im
Vergleich zu Trolleys nach dem Stand der Technik liegt ein verblüffendes
und charakteristisches Merkmal der Erfindung darin, daß der Rahmen 2 oder,
genauer, dessen Längsstange 5 nicht
mit direkten Stützelementen
zum Stützen einer
Golftasche versehen ist. Andererseits ist in der Figur gezeigt, daß ein Stützelement 15 vorhanden
ist, das sich senkrecht zu dem unteren Stangenelement 7 erstreckt;
mit welchem es fest verbunden ist. Das Stützelement 15 ist mit
einer U-förmigen
Ausnehmung 16a, 16b an jeder Seite des unteren
Stangenelements 7 versehen. Zusätzlich zeigt 1 einen
Verriegelungsstift 17, der in einem Verriegelungsloch 18 aufgenommen
werden kann, das nahe am oberen Ende 19 des unteren Stangenelements 7 vorgesehen
ist. Die Funktion des Stützelements 15 und
des Verriegelungsstifts 17 in Kombination mit dem Verriegelungsloch 18 wird
noch im einzelnen in der Beschreibung von 2 erläutert.
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2 zeigt
einen Hilfsrahmen 20. Der zentrale Teil eines Hilfsrahmens 20 ist
durch eine Hilfsrahmenlängsstange 21 gebildet,
deren Länge
mehr oder weniger derjenigen einer Golftasche entspricht. In der
Nähe der
Oberseite sowie in der Nähe
der Unterseite der Hilfsrahmenlängsstange
sind C-förmige Klammern 22, 23 vorgesehen,
die mit der Hilfsrahmenlängsstange 21 an
ihrer Rückseite
verbunden sind, wobei sie sich senkrecht dazu erstrecken. Ein Muster
von Löchern 24 ist
in der Hilfsrahmenlängsstange 21 unter
der oberen C-förmigen
Klammer 23 in 2 ausgebildet, wodurch es einem
Verbraucher leicht möglich
ist, die obere C-förmige Klammer 23 mit
der Hilfsrahmenlängsstange 21 an
der Stelle des Musters aus Löchern 24 zu
verbinden. Der Hilfsrahmen 20 kann also zu Verwendung in
Kombination mit Golftaschen unterschiedlicher Längen tauglich gemacht werden.
An der Unterseite ist eine scheibenförmige Auflageplattform 25 zum
Stützen
einer Golftasche vorgesehen. Die C-förmigen Klammern 22, 23 sind
an ihren Enden jeweils mit zwei Riemenelementen 26, 27 und 28, 29 versehen.
Die Schnappverbindungselemente 30, 31 und 32, 33,
die zum verriegelnden Zusammenwirken in der Lage sind, sind an jedem
der freien Enden der Riemenelemente 26, 27, 28, 29 vorgesehen.
Bei Verwendung wird eine (nicht gezeigte) Golftasche auf die scheibenförmige Auflageplattform 25 gesetzt,
woraufhin die Paare von Schnappverbindungselementen 30, 31 und 32, 33 miteinander
verriegelt werden; als Ergebnis ist die Golftasche an ihrer Oberseite
sowie an ihrer Unterseite von einer C-förmigen Klammer in Kombination mit
den zugehörigen
Riemenelementen umgeben. Eine U-förmige Klammer 34 ist
knapp über
C-förmigen
Klammer 23 mit der Hilfsrahmenlängsstange 21 starr
verbunden. Löcher 35,
die in Reihe zueinander angeordnet sind und von denen in 2 nur
eines gezeigt ist, sind in den sich nach hinten erstreckenden Schenkeln
der U-förmigen Klammer 34 ausgebildet.
An der Rückseite
ist eine kurze runde Stange 36 fest mit der Rückseite
der Hilfsrahmenlängsstange 21 zwischen
der unteren C-förmigen Klammer 22 und der
Auflageplattform 25 verbunden. Die Stange 36 erstreckt
sich senkrecht zu der Hilfsrahmenlängsstange 21. Die
Länge der
Stange 36 ist identisch mit der Länge des Stützelements 15 in 1.
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Der
Hilfsrahmen 20 einschließlich der Golftasche kann leicht
mit dem Trolley 1 gekuppelt werden. Dazu wird der Hilfsrahmen 20 einschließlich der
Golftasche angehoben und wieder abgesenkt; im Ergebnis wird die
Stange 36 in die U-förmigen Ausnehmungen 16a, 16b gesetzt.
Danach wird der Hilfsrahmen 20 nach hinten um die Achse
der Stange 36 geneigt; im Ergebnis wird die Hilfsrahmenlängsstange 21 parallel
zu der Längsstange 5 positioniert.
In dieser Position erstrecken sich die Schenkel der U-förmigen Klammer 34 derart
an jeder Seite des oberen Stangenelements 8, daß die Löcher 35 und
das Verriegelungsloch 18 in Reihe liegen, so daß der Verriegelungsstift 17 durch
die Löcher
geführt
werden kann. Auf diese Weise wird der Hilfsrahmen 20 auf
einfache und zuverlässige
Weise mit dem Trolley 1 verbunden. Im Rahmen der Erfindung
ist völlig
irrelevant, ob die Verbindung zwischen dem Hilfsrahmen 20 und
dem Trolley 1 über
das obere Stangenelement 8 oder über das untere Stangenelement 7 hergestellt
wird. Wichtig ist, ob eine manuell lösbare Verbindung zwischen der
Längsstange 5 und
dem Hilfsrahmen 20 vorgesehen ist, was in der Tat der Fall
ist. Wünscht
der Benutzer die Golftasche zu lösen,
dann genügt
es für ihn
oder sie, den Verriegelungsstift 17 herauszuziehen, den
Hilfsrahmen 20 nach vorne zu neigen und ihn von den U-förmigen Ausnehmungen 16a, 16b abzunehmen.
Der Hilfsrahmen 20 bleibt mit der Golftasche verbunden,
wogegen in der Praxis nichts einzuwenden ist. Nebenbei sei bemerkt,
daß bei
einer alternativen Ausführungsform
die Klammer 34 auch mit dem unteren Stangenelement 7 (auf
der gleichen Höhe)
verbunden sein kann, wobei die Schenkel der U-förmigen Klammer 34 zu
der Hilfsrahmenlängsstange 21 gerichtet
sind, um die Stange seitlich zu umgeben.
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3 zeigt
einen Trolley 40 mit einer Golftasche 50. Auch
diese Ausführungsform
umfaßt
einen Rahmen 41, der mit Rädern 43 und einem
Griff 44 ausgestattet ist. Der Rahmen 41 umfaßt eine
Längsstange 38,
die aus zwei Stangenelementen 47, 48 gebildet
ist. Zwei klappbare Radarme 46 erstrecken sich in V-förmiger Ausgestaltung
zwischen den Rädern 43 und
dem unteren Stangenelement 47; sie sind mit Hilfe von Verbindungsstangen 53 mit
dem oberen Stangenelement 48 verbunden. Eine untere Stützklammer 71 ist
an dem unteren Ende des unteren Stangenelements 47 vorgesehen.
Der Trolley 40 umfaßt
ferner einen Hilfsrahmen 42 (vgl. auch 4),
der lösbar
mit dem Rahmen 41 verbunden ist und mit dem auch die Golftasche 50 lösbar verbunden
ist. Der Hilfsrahmen 42 umfaßt eine rohrförmige Konstruktion 76 in
Form eines umgekehrten U, dessen oberes Ende 72 rechtwinklig
gebogen ist und das mit einem Stützelement 75 an
der Unterseite versehen ist. Die Golftasche 50 ist mit
dem Hilfsrahmen 41 auf die oben beschriebene Weise mit
Hilfe eines oberen Befestigungsgurts 78 und eines unteren
Befestigungsgurts 79 verbunden, deren Schnappverbindungen
in 4 nicht gezeigt sind. Die Befestigungsgurte 78, 79 sind
mit Hilfe von Verbindungsteilen 77 mit der U-förmigen Rohrkonstruktion 76 verbunden.
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Der
Rahmen 41 und die Golftasche 50 sind über den
Hilfsrahmen 42 des Trolleys 40 anders als bei
dem Trolley 1 verbunden, der in 1 und 2 gezeigt
ist. Um den Hilfsrahmen 42 (und die damit verbundene Golftasche 50)
mit dem Rahmen 41 zu verbinden, hakt der Benutzer das Stützelement 75 über die
untere Klammer, und durch die Neigebewegung wird bewirkt, daß das obere
Ende 72 mit der Verriegelungsanordnung 80 zusammenpaßt, die
Teil des Rahmens 41 ist. Im folgenden wird das derart erhaltene
verriegelnde Zusammenwirken im einzelnen erläutert. Die Verriegelungsanordnung 80 sieht
bei dieser Ausführungsform
einen adäquaten
Verriegelungseingriff vor, welcher auf einfache Weise freigegeben
werden kann.
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4 ist
eine Explosionsansicht der Verbindung zwischen dem Rahmen 41,
von welchem in dieser Figur nur das untere (in gestrichelten Linien
veranschaulichte) Stangenelement 47 mit der unteren Klammer 71 und
die Verriegelungsanordnung 80 gezeigt sind, und der Golftasche 50 über den
Hilfsrahmen 42.
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5 und 6 sind
Perspektivansichten der Teile der Verriegelungsanordnung 80.
Die Verriegelungsanordnung 80 ist im wesentlichen aus einem oberen
Verriegelungselement 81, Druckfedern 85, einem
Verbindungselement 90 und einem unteren Verriegelungselement 95 aufgebaut.
In dem unteren Verriegelungselement 95 sind Ausnehmungen 98 ausgebildet,
und eine Ausnehmung 88 ist in dem oberen Verriegelungselement 81 zum
Aufnehmen eines Schwenkstifts 91 des Verbindungselements 90 ausgebildet.
Die Schrauben 96 sind vorgesehen, um das obere Verriegelungselement 81 und
das untere Verriegelungselement 95 miteinander zu verbinden, wobei
dann im Ergebnis das Verbindungselement 90 oder mindestens
dessen Schwenkstift 91 dazwischen gehalten wird, und die
Schrauben erstrecken sich durch Bohrungen 97 und stehen
in Eingriff mit Innengewinden 86. Druckfedern 85 sind
zwischen der unteren Seite der Steuerfläche 101, die dafür mit Hülsen 93 zum
Aufnehmen der Oberseiten der Federn 85 versehen ist, und
der Oberseite des unteren Verriegelungselements 95 wirksam.
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Das
Verbindungselement 90 ist mit Anschlagelementen 92 versehen,
die jeweils eine geneigte Anschlagfläche 102 haben, welche
zu dem oberen Ende 72 gerichtet ist, wobei hinter jeder
Anschlagfläche
ein ausgesparter Eingriffsabschnitt 103 für das obere
Ende 72 vorhanden ist. Wenn das obere Ende 72 bei
der Neigebewegung des Hilfsrahmens 42 um die untere Stützklammer 71 auf
Anschlagflächen 102 trifft,
schwenkt das Verbindungselement 90 gegen die Wirkung der
Federn 85 nach unten, bis das obere Ende 72 in
Eingriff mit dem Eingriffsabschnitt 103 fällt, woraufhin
das Verbindungselement 90 unter dem Einfluß der Federn 85 wieder
nach oben schwenkt. Damit ist ein sehr zuverlässiger Verriegelungseingriff
zwischen dem Hilfsrahmen 42 (mit der Golftasche 50)
und dem Rahmen 41 erreicht. Wenn der Hilfsrahmen 42 von
dem Rahmen 41 getrennt werden soll, braucht ein Benutzer
lediglich die Steuerfläche 101 in
Richtung nach unten drücken,
damit das Verbindungselement 90 nach unten schwenkt, wobei
sich der Hilfsrahmen 42 gleichzeitig um die untere Klammer
von dem Rahmen 41 weg bewegt.
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Bei
einer Variante des Trolleys 40 ist eine Verriegelungsanordnung
wie die Verriegelungsanordnung 80 an dem Hilfsrahmen 42 angebracht,
während
ein mit dem oberen Ende 72 vergleichbarer Eingriffsabschnitt
für ein
verriegelndes Zusammenwirken mit der Verriegelungsanordnung fest
mit der Längsstange 38 verbunden
ist.
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Obwohl
die Erfindung mittels eines Beispiels bezüglich eines Golf-Trolleys erläutert worden
ist, wird bemerkt, daß die
Hilfsrahmenkonstruktion prinzipiell auch mit anderen Vorrichtungen
zu verbinden sind, vorausgesetzt Mittel sind vorhanden, um eine Verbindung
zu den Hilfsrahmenkonstruktionen herzustellen. Unter Bezug auf 1 und 2 kann eine
Stange in Erwägung
gezogen werden, welche den unteren Stangenelementen 7 ähnelt und
ebenso mit einem Tragelement und einem Verriegelungsloch versehen
und an der Wand eines Schuppens in einigem Abstand angebracht ist.
Alternativ kann eine solche Stange an einem Golfkarren oder einem
anderen Fahrzeug befestigt werden. Der Hilfsrahmen 20 ist zur
Verbindung mit dergleichen Stangen geeignet.
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Ausgehend
von einem mit verschiedenen Stützelementen
versehenen Trolley-System
wie dem in der US-Patentschrift Nr. 5,451,072 offenbarten Trolley-System kann der Trolley 1 beispielsweise
hergestellt werden, indem die Stützelemente
abgenommen und statt dessen ein Stützelement 15 und ein Verriegelungsloch 18 vorgesehen
werden. Ein auf solche Weise angepaßter Trolley ist prinzipiell
zur Verwendung in Kombination mit dem Hilfsrahmen 20 geeignet.
Der Trolley 40 kann auf ähnliche Weise hergestellt werden.
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Ferner
kann die Hilfsrahmenlängsstange 21 mit
zwei den Radarmen 6 ähnlichen
Klapparmen, aber in diesem Fall ohne Räder, versehen werden, womit der
Rahmen 20 auf stabile Weise auf einer Stützfläche positioniert
werden kann, wobei der Rahmen 20 an der unteren Seite der
Hilfsrahmenlängsstange 21 und
den unteren Seiten der Klappbeine ruht. Eine vergleichbare Variante
ist selbstverständlich
auch mit dem Trolley 40 möglich.