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DE20008921U1 - Abdeckplatte für Möbel - Google Patents

Abdeckplatte für Möbel

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Publication number
DE20008921U1
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Authority
DE
Germany
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partial
plate
base plate
cover plate
upper side
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE20008921U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Michael Marquardt & Co KG GmbH
Original Assignee
Michael Marquardt & Co KG GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Michael Marquardt & Co KG GmbH filed Critical Michael Marquardt & Co KG GmbH
Priority to DE20008921U priority Critical patent/DE20008921U1/de
Publication of DE20008921U1 publication Critical patent/DE20008921U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B77/00Kitchen cabinets
    • A47B77/02General layout, e.g. relative arrangement of compartments, working surface or surfaces, supports for apparatus
    • A47B77/022Work tops

Description

Meissner, Bolte & Partner Hollerallee 73
Anwaltssozietät GbR D-28209 Bremen
Telefon: (0421) 34 87 40 Telefax: (0421)34 22 96
Anmeider:
Michael Marquardt GmbH & Co.
Österfeldstr. 2-4 Unser Zeichen:
MQE-12-DE
99869 Emieben
Datum: 19. Mai 2000/2424
Abdeckplatte für Möbel
Beschrei bunq:
Die Erfindung betrifft eine Abdeckplatte für Möbel, insbesondere für Küchen- und Badmöbel, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bekannte Abdeckplatten aus insbesondere Holz oder Kunststoff sind preisgünstig herstellbar und dementsprechend weit verbreitet. Abdeckplatten aus Holz oder Holzersatz (Spanplatten) weisen auf der Oberseite eine Beschichtung auf, wodurch die Gestaltungsmöglichkeiten durch Verwendung unterschiedlicher &iacgr;&ogr; Beschichtungen nahezu unbegrenzt sind.
Derartige Abdeckplatten werden in vielen Bereichen eingesetzt, beispielsweise in Küchen oder Bädern. In diese Abdeckplatten können weiterhin mit geringem Aufwand Öffnungen geschnitten werden, die zur Aufnahme von Einbauteilen, wie etwa von Kochfeldern, Wasch-, Spül- oder Ausgussbecken, etc. dienen.
Nachteilig an derartigen Abdeckplatten ist jedoch die geringe Widerstandsfähigkeit der Oberfläche, beispielsweise gegenüber hohen Temperaturen oder aggressiven Stoffen, die diese beschädigen, oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen können.
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Hiervon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde bekannte Abdeckplatten zu verbessern und die Einsatzmöglichkeiten zu erweitern.
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Eine Abdeckplatte zur Lösung dieser Aufgabe weist die Merkmale des Anspruchs 1 auf. Durch die Anordnung von Teilplatten aus einem anderen Material als der Basisplatte kann die Widerstandsfähigkeit der Abdeckplatte gezielt in den jeweiligen Bereichen verbessert werden, in denen erhöhte Anforderungen gestellt werden. Hierzu wird für die Teilplatten ein den jeweiligen Anforderungen gerecht werdendes Material gewählt. Zudem ergeben sich auf diese Weise weitere Möglichkeiten zur optischen Gestaltung von Abdeckplatten. Diese Vorgehensweise hat weiterhin den Vorteil, dass das Gewicht und die Herstellungskosten der Abdeckplatte nur geringfügig erhöht werden.
Gemäß einer Weiterbildung werden die Teilplatten derart angeordnet, dass die oder jede Teilplatte das oder jedes in der Basisplatte angeordnete Einbauteil mindestens bereichsweise umgibt. So können in der Nähe von Kochfeldern Abstel1f1ächen für heiße Töpfe, oder im Bereich von Spül- oder Ausgussbecken leicht zu reinigende Flächen geschaffen werden, die auch eine erhöhte Widerstandsfähigkeit gegen aggressive Stoffe bieten.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Oberseite der oder jeder Teilplatte und die Oberseite des oder jedes Einbauteils sich auf gleicher Höhe befinden. Durch diese absatzlose Anordnung der beiden Elemente wird verhindert, dass sich Schmutz oder Ablagerungen im Übergang ansammeln. Zudem wird diese Ausbildung den steigenden ästhetischen Anforderungen moderner Raumgestaltung gerecht.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung steht die Oberseite der oder jeder Teilplatte nach oben gegenüber der Basisplatte vor. Dies hat den Vorteil, dass auf der Teilplatte abgestellte, vor allem heiße Gegenstände, die seitlich über diese herausragen, nicht mit der Oberseite der Basisplatte in Berührung kommen und diese dadurch beschädigen.
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Weitere Einzelheiten der Erfindung werden nachfolgend anhand von in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine Abdeckplatte in Draufsicht,
Fig. 2 ein Verti kai schnitt gemäß Schnittlinie H-II der Fig. 1.
Fig. 3 ein Vertikai schnitt gemäß Schnittlinie III-III der Fig. 1.
Bei der in den Figuren gezeigten Abdeckplatte handelt es sich um eine abgewinkelte Arbeitsplatte 10 einer Küche. Die Arbeitsplatte 10 besteht aus zwei einzelnen Basisplatten 11, die über Eck zusammengesetzt sind. Die Basisplatten 11 bestehen aus Holz (Spanplatte) und weisen an einer Oberseite 12 und im weiteren Sichtbereich eine Beschichtung, beispielsweise aus einem Laminat, auf. Die Basisplatten 11 sind im Grundriss rechteckig und an ihrer Oberseite 12 eben ausgebildet, wobei die Oberseite 12 vorzugsweise horizontal ausgerichtet ist. Die Basisplatten 11 ruhen mit ihrer Unterseite 13 auf einer Unterkonstruktion, die in den Figuren nicht dargestellt ist. Vorzugsweise sind die Basisplatten 11 mit der Unterkonstruktion verbunden.
In den Basisplatten 11 ist jeweils ein Einbauteil 14 angeordnet. Dabei handelt es sich einerseits um ein Ceran-Kochfeld 15 und andererseits um ein Waschbecken 16.
Die Einbauteile 14 allseitig umfassend ist jeweils eine Teilplatte 19 in jede Basisplatte 11 eingelassen. Die Teilplatten 19 bestehen aus einem anderen Material als die Basisplatten 11, im gezeigten Beispiel aus einem Naturstein, nämlich Granit. Sie können aber auch aus Kunststein oder ähnlichem gebildet sein. Der Naturstein zeichnet sich durch eine hohe Unempfindlichkeit gegenüber Hitze sowie chemischen oder mechanischen Einwirkungen aus. Die in Fig. 1 gezeigten Teilplatten 19 sind jeweils ein teilig ausgebildet. Hierzu wird in einer Teilplatte 19 entspre-
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chender Größe eine nach Maßgabe des Einbauteils 14 entsprechende Ausnehmung 18 hergestellt.
Die Einfassung der Einbauteile 14 kann aber auch aus mehreren Teilplatten 19 bestehen. Bei einer das Einbauteil 14 komplett umfassenden Anordnung von Teilplatten 19 kann beispielsweise je Seitenfläche eines Einbauteils 14 eine separate Teilplatte 19 angeordnet sein. Auf diese Weise kann der Verschnitt bei der Herstellung der Teilplatten 19 reduziert werden. Zudem können je Teilplatte 19 auch unterschiedliche Materialien zum Einsatz kommen.
Zur Aufnahme der Teilplatten 19 weisen die Basisplatten 11 an der Oberseite 12 eine den Außenabmessungen bzw. -konturen der Teilplatten 19 entsprechende Vertiefung auf. Im gezeigten Beispiel ist die Vertiefung in Form einer Ausklinkung 20 ausgebildet. Die Ausklinkung 20 umschließt dabei die Ausnehmungen 21 in den Basisplatten 11, die zur Aufnahme der Einbauteile 14 dienen (Fig. 2 u. 3). Die Tiefe 22 der Ausklinkung 20 ist in Abhängigkeit von der Höhe 23 der Teilplatten 19 derart bemessen, dass eine Oberseite 24 der Teilplatten 19 über die Oberseite 12 der Basisplatten 11 hinausragt, beispielsweise um ein Maß von 2 mm vorsteht. Zudem weisen die Teilplatten an der Oberseite 24 im Übergang zur Basisplatte 11 eine umlaufende Fase 17 auf. Zu einer aufrechten Vorderseite 25 der Basisplatten 11 weisen die Ausklinkungen 20 einen Abstand 26 von beispielsweise 14 mm auf.
Die Teilplatten 19 liegen im Bereich einer Unterseite 27 und im Bereich der aufrechten Seitenflächen 28 bündig an benachbarten Flächen der Basisplatte 11 an und füllen die Ausklinkung 20 komplett aus. Zur Lagesicherung bzw. zur Verklebung der Teilplatten 19.mit der Basisplatte 11 kann beispielsweise Silikon auf die Kontaktflächen aufgebracht werden.
Fig. 2 zeigt einen vertikalen Teilschnitt durch das in eine Basisplatte 11 eingebaute Ceran-Kochfeld 15. Dabei ist in der Basisplatte 11 eine von der Oberseite 12 bis zur Unterseite 13 der Basisplatte 11 durchgehende Ausnehmung 21 vorgesehen, die den Grundrissabmessungen des Ceran-Kochfel ds 15 entspricht. Vom Ceran-Kochfeld 15 ist lediglich ein Montagerahmen 29, sowie die
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Ceranplatte 30 dargestellt. Der Montagerahmen 29 ist umlaufend in der Ausnehmung 21 angeordnet und liegt seitlich bündig an der Basisplatte 11 und den aufrechten Seitenflächen 39 der Teilplatte 19 an. Der Montagerahmen 29 ist im gezeigten Ausführungsbeispiel mit Schrauben 31 an der Basisplatte 11 befestigt. Eine Oberseite 32 des Montagerahmens 29 ist vorzugsweise horizontal ausgerichtet und dient als Auflage für die Ceranplatte 30. Der Montagerahmen 29 ist derart in vertikaler Richtung ausgerichtet, dass eine Oberseite 33 der Ceranplatte 30 auf gleicher Höhe mit der Oberseite 24 der Teilplatte 19 liegt, die Oberseiten 33, 24 somit ohne vertikalen Absatz nebeneinander liegen.
Fig. 3 zeigt einen vertikalen Teilschnitt im Bereich des Waschbeckens 16. Die Teilplatte 19 weist in diesem Fall aus einem umlaufenden ebenen Randbereich 34, sowie eine seitlich innerhalb des Randbereiches 34 angeordnete leicht geneigten Abstellfläche 35 auf. In der verbleibenden Fläche innerhalb des Randbereichs 34 weist die Teilplatte 19 eine durchgehende Ausnehmung 18 auf, in deren Bereich das Waschbecken 16 positioniert ist. Das Waschbecken 16 ist in diesem Beispiel als Unterbauspülbecken mit aufrechten Seitenwänden 36 aus Edelstahl ausgebildet. An der Oberseite des Waschbeckens 16 gehen die Seitenwände 36 in horizontale Schenkel 37 über, mit denen das Waschbecken 16 formschlüssig an der Unterseite der Teilplatte 19 anliegt. Zur Befestigung des Waschbeckens 16 werden dessen Schenkel 37, Teilplatte 19 und Basisplatte 11 mit einem Gießharz 38 verbunden, wobei dass Gießharz 38 von unterhalb der Basisplatte 11 in eine Fuge zwischen Waschbecken 16 und Basisplatte 11 eingefüllt wird.
MQE12B.DOC
Anmelder:
Michael Marquardt GmbH & Co.
Österfeldstr. 2-4 99869 Emieben
19. Mai 2000/2424 MQE-12-DE
B ezu q s zeichen! iste:
10 Arbeitsplatte
11 Basisplatte
12 Obersei te
13 Unterseite
14 Einbautei1
15 Ceran-Kochfeld
16 Waschbecken
17 Fase
18 Ausnehmung
19 Teilplatte
20 Ausklinkung
21 Ausnehmung
22 Tiefe
23 Höhe
24 Oberseite
25 Vordersei te
26 Abstand
27 Unterseite
28 Seitenfläche
29 Montagerahmen
30 Ceranplatte
31 Schraube
32 Oberseite
33 Oberseite
34 Randberei cn
35 Abstellfläche
36 Sei tenwand
37 Schenkel
38 Gießharz
39 Seitenfläche
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Claims (8)

1. Abdeckplatte für Möbel, insbesondere für Küchen- und Badmöbel, mit einer Basisplatte (11) aus insbesondere Holz und/oder Kunststoff, dadurch gekennzeichnet, dass in einem Teilbereich der Oberseite (12) der Basisplatte (11) mindestens eine Teilplatte (19) aus einem anderen Material als der Basisplatte (11) teilweise eingelassen ist.
2. Abdeckplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in der Basisplatte (11) mindestens ein Einbauteil (14) angeordnet ist, wobei die oder jede Teilplatte (19) das oder jedes Einbauteil (14) mindestens bereichsweise, vorzugsweise vollständig umgibt.
3. Abdeckplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberseite (24) der oder jeder Teilplatte (19) sich auf gleicher Höhe mit der Oberseite (33) des oder jedes Einbauteils (14) befindet.
4. Abdeckplatte nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberseite (24) der oder jeder Teilplatte (19) sich oberhalb der Oberseite (12) der Basisplatte (11) befindet, vorzugsweise gegenüber der Oberseite (12) der Basisplatte (12) versetzt ist, insbesondere um etwa 2 mm.
5. Abdeckplatte nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die einem Einbauteil (14) zugewandten Seitenflächen (39) der oder jeder Teilplatte (19) bündig an diesem anliegen.
6. Abdeckplatte nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die oder jede Teilplatte (19) in einem Abstand (26) von einer aufrechten Sichtfläche (25) der Basisplatte (11) angeordnet ist.
7. Abdeckplatte nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Basisplatte (11) mindestens eine von der Oberseite (12) ausgehende Vertiefung, insbesondere Ausklinkung (20), zur Aufnahme einer oder mehrerer Teilplatten (19) aufweist, wobei die Vertiefung ein geringeres Höhenmaß (22) aufweist als eine Höhe (23) der oder jeder Teilplatte (19).
8. Abdeckplatte nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die oder jede Teilplatte (19) mit der Basisplatte (11) verklebt ist.
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Citations (4)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE7022221U (de) 1970-06-13 1972-05-25 Franke Gmbh Abdeckplatte, insbesondere für Spültische
DE3635989A1 (de) 1986-08-28 1988-03-03 Blanc Gmbh & Co Unterbau-abdeckplatte fuer eine kuecheneinrichtung
DE29600304U1 (de) 1996-01-10 1996-02-29 Gustav Wellmann GmbH & Co.KG, 32130 Enger Arbeitsvorrichtung für eine Kücheneinrichtung
DE29819172U1 (de) 1998-10-28 1999-09-02 Daners, Reinhard, 72178 Waldachtal Verbundplatte für Tische und Sitzbänke

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