DE102004007817A1 - Einbaumodul für eine Küchenarbeitsplatte - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Küchenarbeitsplatte mit einer Aussparung, in die ein Einbaumodul eingesetzt ist, das einen umlaufenden Randbereich aufweist und das an seiner Vorderkante auf der Arbeitsplattenoberfläche aufliegt. Um auf einer derart bekannten Vorrichtung zu vermeiden, dass sich an der Hinterkante des Einbaumoduls unerwünschte Schmutz- und Feuuchtigkeitsnester bilden, wird vorgeschlagen, das Einbaumodul an seiner Hinterkante mit einem angeformten, sich vom Randbereich nach oben erstreckenden Abschnitt zu versehen. Dieser soll vorzugsweise in der Ebene enden, in der auch die Hinterkante der Küchenarbeitsplatte liegt. Ein derart aufgekanteter Rand schützt den hinter dem Einbaumodul liegenden Bereich.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Einbaumodul zum Einsatz in eine Aussparung einer Küchenarbeitsplatte, das einen umlaufenden Randbereich aufweist, der an der Vorderkante des Einbaumodules auf der Arbeitsplattenoberfläche aufliegt.
- Es ist grundsätzlich bekannt, in Küchenarbeitsplatten Einbaumodule wie Kochmulden oder Einbauspülen einzusetzen. Diese bestehen vorzugsweise aus Metall wie insbesondere rostfreiem Edelstahl. Sie können aber auch aus Email bestehen, aus Keramik oder aus Kunststoff sowie aus Kunststoff-/Steinmehl Verbindungen.
- Die Küchenarbeitsplatten erhalten bei der Montage eine Aussparung, in die das Einbaumodul eingesetzt wird. Dieses Einbaumodul liegt dann entweder mit seinem Rand direkt auf der Oberfläche der Arbeitsplatte auf. Es ist auch bekannt, den Rand der Aussparung mit einer Stufe zu versehen, so dass der umlaufende Randbereich des Einbaumoduls flächenbündig in die Küchenarbeitsplatte eingesetzt werden kann. Auch dies soll im Rahmen der vorliegenden Erfindung als auf der Arbeitsplattenoberfläche aufliegend verstanden werden.
- Man hat bei den bekannten Einbaumodulen jeweils das Problem, dass sich an der Übergangskante zwischen dem Rand und der Arbeitsplattenoberfläche Schmutz absetzen kann oder aber, insbesondere bei Spülen, sich hier auch Wasser ansammelt, dass dann gegebenenfalls auch unter den Rand der Spüle läuft und dort bei einer immer wieder vorkommenden schlecht ausgeführten Abdichtung auch zu einem Aufquellen des Materials der Küchenarbeitsplatte führen kann, die üblicherweise aus Holz oder einer Pressspanplatte besteht.
- Insbesondere im rückwärtigen Bereich eines Einbaumoduls besteht dabei die Schwierigkeit, hierhin gespritztes Wasser wieder aufzunehmen, da zum Beispiel bei Einbauspülen vor dem hinteren Rand üblicherweise auch eine aufragende Armatur montiert ist, die ein Wegwischen von Wasser und Schmutz im rückwärtigen Bereich der Spüle behindert.
- Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein Einbaumodul wie oben beschrieben derart weiterzubilden, dass eine Reinigung im hinteren Bereich vereinfacht wird und dass dort keine unerwünschten Schmutz- oder Feuchtigkeitsnester entstehen können.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass das Einbaumodul an seiner Hinterkante einen angeformten, sich vom Randbereich nach oben erstreckenden Abschnitt aufweist.
- Die Erfindung hat den Vorteil, dass durch den sich nach oben erstreckenden Abschnitt eine sich hinter einem entsprechenden Einbaumodul ergebende Kante vermieden wird. Eventuell aus dem Einbaumodul nach hinten spritzendes Wasser (bei einer Einbauspüle) oder Fett (bei einer Kochmulde) treffen auf den sich nach oben erstreckenden Abschnitt und laufen dann direkt wieder zurück nach unten und über den Rand entweder in die Spüle oder aber in das Kochmodul.
- Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform deckt der sich nach oben erstreckende Abschnitt im Bereich des Einbaumoduls die Hinterkante einer Küchenarbeitsplatte ab. Damit wird auch verhindert, dass sich gegebenenfalls hinter dem aufragenden Abschnitt noch auf der Küchenarbeitsplatte Schmutz oder Feuchtigkeit ansammelt, die nicht entfernt werden können.
- Vorzugsweise ist dabei der sich nach oben erstreckende Abschnitt so ausgebildet, dass er sich über eine Distanz auch nach hinten erstreckt, um so in einer senkrecht verlaufenden Ebene zu enden, die mit der Hinterkante der Küchenarbeitsplatte fluchtet. Damit kann das Einbaumodul oberhalb der Küchenarbeitsplatte an einer Wand enden, gegen die eine Küchenarbeitsplatte normalerweise in Anlage ist.
- Man erhält somit eine im Bereich dieser Wand, an die die Küchenarbeitsplatte anstößt, optisch elegante Lösung, mit der auch sichergestellt ist, dass die Abschlusskante zwischen Küchenarbeitsplatte und Wand aus dem eigentlichen Spritzbereich herausgenommen ist und durch den nach oben ragenden Abschnitt vor Eindringen von Schmutz und Feuchtigkeit geschützt wird.
- Insbesondere kann die Distanz über die sich der Abschnitt nach hinten erstreckt auch mit einem im wesentlichen horizontalen Streifen an dessen oberen Enden überbrückt werden. Auf diesen Streifen kann dann beispielsweise eine sogenannte Modulrückwand aufgesetzt werden, die im Bereich des Einbaumoduls die Wand oberhalb des Einbaumodules abdeckt.
- Vorzugsweise ist der unten liegende Übergang zwischen dem Randbereich des Einbaumoduls und dem sich nach oben erstreckenden Abschnitt abgerundet ausgeführt. Dies führt dazu, dass vom sich nach oben erstreckenden Abschnitt gegen ihn spritzendes Material leicht wieder in den vom Rand umgebenen Bereich des Einbaumoduls zurücklaufen kann. Der abgerundete Übergang lässt sich ansonsten auch sehr leicht mit einem Lappen trocknen bzw. reinigen.
- Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel verlaufen die Seitenbereiche des Randes des Einbaumoduls parallel zu der Arbeitsplattenoberfläche. Man erhält somit einen im wesentlichen ebenen Übergang zwischen Einbaumodul und Küchenarbeitsplatte, in der das Einbaumodul nicht als störendes Element empfunden wird. Grundsätzlich ist es aber selbstverständlich auch möglich, die Seitenbereiche des Randes des Einbaumoduls von der vorne auf der Oberseite der Arbeitsplattenoberfläche aufliegenden Kante zu dem sich hinten nach oben erstreckenden Abschnitt ansteigen zu lassen, um damit einen zusätzlichen Schutz der seitlich des Einbaumoduls befindlichen Arbeitsplattenoberfläche zu erreichen.
- Auf jeden Fall erstreckt sich die Arbeitsfläche unter die Seitenbereiche des Einbaumodules, wodurch hier senkrecht verlaufende Fugen vermieden werden, wie sie bei üblichen Auflagespülen zu finden sind und die leicht zu Verschmutzungen neigen und nur äußerst schwierig zu reinigen sind.
- Der sich nach oben erstreckende Abschnitt an der Rückseite des Einbaumoduls weist insbesondere bei einer Überdeckung der Hinterkante der Küchenarbeitsplatte auch seitlich nach hinten verlaufende Flächen auf, die vorzugsweise übergangslos in die Seitenkanten des Einbaumoduls übergehen und mit diesen fluchten. Eine derartige Ausgestaltung lässt sich besonders gut reinigen.
- Dabei ist es günstig, die Seitenflächen ebenfalls in der Ebene enden zu lassen, die mit der Hinterkante der Arbeitsplatte fluchtet, wodurch bei dem Einbaumodul ein insgesamt geschlossenes Gebilde erreicht wird.
- Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels. Dabei zeigt
-
1 einen Schnitt durch eine Küchenarbeitsplatte mit einer aufliegenden Einbauspüle als Einbaumodul -
1 zeigt den Schnitt durch eine Küchenarbeitsplatte1 . Diese ist üblicherweise in einer nicht dargestellten Einbauküche auf einen ebenfalls nicht dargestellten Unterschrank geschraubt und verläuft über mehrere nebeneinander angeordnete Unterschränke. - In die Küchenarbeitsplatte
1 ist dabei eine Aussparung2 in Form eines Loches eingearbeitet. Diese Aussparung wird passend zu einem entsprechenden Einbaumodul aus der Küchenarbeitsplatte1 herausgesägt. - In die hier dargestellte Aussparung
2 ist eine Küchenspüle als Einbaumodul3 eingesetzt. - Die Küchenspüle weist einen an ihr umlaufenden Randbereich
4 auf, an dessen Unterseite Befestigungselemente5 zu finden sind. Diese Befestigungselemente werden über nicht dargestellte Klammern an der Küchenarbeitsplatte1 fixiert und ziehen dabei das Einbaumodul3 nach unten. Man erkennt im hier dargestellten Beispiel, dass die Einbauspüle an ihrer an der Darstellung rechts liegenden Vorderkante6 auf der Arbeitsplattenoberfläche7 aufliegt. Die hier abge rundet dargestellte Vorderkante8 der Arbeitsplatte1 ist somit von vorne gesehen im Bereich des Einbaumoduls3 durchgängig zu sehen. - An der in der Zeichnung links dargestellten Hinterkante
9 des Einbaumoduls3 weist die hier als solche vorgesehene Einbauspüle einen angeformten, sich nach oben erstreckenden Abschnitt10 auf. Dieser Abschnitt hat nach oben eine gewisse Neigung nach hinten (das heißt in der Zeichnung nach links). Der Abschnitt kann aber auch sich im wesentlichen senkrecht nach oben erstreckend ausgebildet sein. - Am unteren Ende geht der Abschnitt
10 mit einem abgerundeten Übergang11 in den im wesentlichen horizontal verlaufenden Randbereich4 über. Damit kann gegen den Abschnitt10 spritzendes Wasser gut über den Rand4 wieder zurück in das hier nur im Schnitt dargestellte Becken12 der Kücheneinbauspüle3 laufen. - Am oberen Ende ist der sich nach oben erstreckende Abschnitt
10 unter Bildung eines im wesentlichen horizontal verlaufenden Streifens15 zweifach abgewinkelt und endet somit an einer (senkrechten) Ebene13 , in der auch die Hinterkante14 der Küchenarbeitsplatte1 liegt. Unter der Voraussetzung, dass die Küchenarbeitsplatte1 mit ihrer Hinterkante an einer Wand anliegt (was normalerweise der Fall ist), ist damit zu erreichen, dass auch der sich nach oben erstreckende Abschnitt10 an dieser Wand anliegt und sich damit keine unerwünschte, schwer zu reinigende Fuge ergibt zwischen Arbeitsfläche und Wand. - Auf dem Streifen
15 kann auch eine hier nicht dargestellte Modulrückwand aufgesetzt werden, die die Küchenwand oberhalb des Einbaumoduls abdeckt und schützt. - Von vorne gesehen ist durch den sich nach oben erstreckenden Abschnitt die hinter dem Einbaumodul durchlaufende Küchenarbeitsplatte nicht mehr zu erkennen, so dass sich ein optischer Eindruck ergibt, wie er bei so genannten Auflagespülen üblich war bzw. ist.
- Es sei in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hingewiesen, dass ein wesentlicher Effekt bei der hier beschriebenen Spüle darauf beruht, dass die – im hier dargestellten Beispiel abgerundete – Vorderkante der Arbeitsplatte
1 durchgängig zu erkennen ist, so dass in einer Einbauküche an der Vorderseite der Arbeitsplatte keine unerwünschten Fugen auftreten, wie sie beispielsweise in zwischen Arbeitsplatten eingesetzten Modulelementen auftreten können. Diese Fugen, die bei Modulelementen sich seitlich von diesen nach unten erstrecken, können leicht verschmutzen und sind kaum zu reinigen. Diese Fugen werden vermieden, da die hier beschriebenen Einbaumodule auch mit ihrem seitlichen Randbereich auf die Arbeitsfläche aufliegen. - Es sei in diesem Zusammenhang auch noch erwähnt, dass die Aussparung
2 , die in die Küchenarbeitsplatte1 einzubringen ist, gegebenenfalls auch in der Aufsicht U-förmig ausgestaltet sein kann. In diesem Fall würde der in der1 links schraffiert dargestellte Steg der Küchenarbeitsplatte entfallen. Dies hätte den Vorteil, dass die für Einbringung der Aussparung in die Küchenarbeitsplatte1 notwendige Schnittlänge geringer ist, so dass ein entsprechendes Einbaumodul auch schneller und damit preiswerter in eine Küchenarbeitsplatte einzusetzen ist.
Claims (8)
- Einbaumodul (
3 ) zum Einsatz in eine Aussparung (2 ) einer Küchenarbeitsplatte (1 ), das einen umlaufenden Randbereich (4 ) aufweist, der an der Vorderkante (6 ) des Einbaumodules auf der Arbeitsplattenoberfläche (7 ) aufliegt, dadurch gekennzeichnet, dass das Einbaumodul (3 ) an seiner Hinterkante (9 ) einen angeformten, sich vom Randbereich (4 ) nach oben erstreckenden Abschnitt (10 ) aufweist. - Einbaumodul gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Abschnitt (
10 ) im Bereich des Einbaumodules die Hinterkante (14 ) der Küchenarbeitsplatte (1 ) abdeckt. - Einbaumodul gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Abschnitt (
10 ) sich über eine Distanz auch nach hinten erstreckt, um so in einer Ebene (13 ) zu enden, die mit der Hinterkante (14 ) der Küchenarbeitsplatte (1 ) fluchtet. - Einbaumodul gemäß Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Abschnitt (
10 ) einen sich im wesentlichen horizontal erstreckenden Streifen (15 ) aufweist. - Einbaumodul gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Übergang (
11 ) zwischen dem Randbereich (4 ) und dem sich nach oben erstreckenden Abschnitt (10 ) abgerundet ist. - Einbaumodul gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenbereiche des Randes des Einbaumodules (
3 ) parallel zu der Arbeitsplattenoberfläche (7 ) verlaufen. - Einbaumodul gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenbereiche des Randes des Einbaumodules (
3 ) in Seitenflächen des sich nach oben erstreckenden Abschnittes (10 ) übergehen. - Einbaumodul gemäß Anspruch 5 und 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenflächen in der Ebene (
13 ) enden, die mit der Hinterkante (14 ) der Küchenarbeitsplatte (1 ) fluchtet.
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