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Die Erfindung betrifft eine Spültischabdeckung mit einem oder mehreren
Becken, die je einen Ablauf aufweisen, und einer angrenzenden, mit dem Becken verbundenen
Ablauffläche.
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Vor der Entwicklung der modernen Spültische erfolgte das Spülen des
Geschirrs in einer Schüssel, die auf einen Arbeitstisch gestellt wurde. Bei einer
normalen Tischhöhe von 80 cm und einer Schüsselhöhe von 15 cm ergab sich damit eine
Gesamthöhe von 95 cm. Der Boden der Schüssel lag dabei in Höhe der Tischplatte,
also in der richtigen Arbeitshöhe. Demgemäß hatten dann auch später entwickelte
Spültische mit eingebautem Becken eine Höhe von etwa 95 cm. Damit war aber ein solcher
Spültisch wesentlich höher als seitlich angrenzende Möbel mit Arbeitsflächen oder
Herde. Diese unterschiedliche Höhe der in einer Küche benötigten Tische und Geräte
wurde als unschön empfunden, und es wurde für alle in der Küche vorkommende Geräte
und Möbel eine einheitliche Höhe gewählt, die bei einigen Herstellern 80 cm und
bei anderen etwa 85 cm beträgt. In dieser Höhe sind nun Herd, Spültisch, Kühlschrank
und Arbeitsflächen von Tischen und Schrankunterteilen angeordnet. Dies hat zur Folge,
daß der Boden des in einen solchen Spültisch eingelassenen Beckens nur 65 bis 70
cm hoch liegt und daher um 10 bis 15 cm unter der richtigen Arbeitshöhe liegt, obwohl
gerade bei der jüngeren Generation die Körpergröße zugenommen hat. Daher müssen
sehr viele Frauen die Abwascharbeit gebückt verrichten, was nicht nur mühsam ist,
sondern auch zu Haltungsschäden führen kann.
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Die Fachwelt hat sich also um die richtige Höhe der Arbeitstische,
einschließlich der Spültische, von Küchen Gedanken gemacht und sich letztlich auf
die optimale Höhe von etwa 80 bis 85 cm geeinigt, die für die normalerweise in der
Küche anfallenden Arbeiten richtig ist. Die Fachwelt hat auch keineswegs verkannt,
daß sich bei dieser Arbeitshöhe Schwierigkeiten ergeben, weil das Spülbecken zu
tief liegt. Bisher wurde jedoch ausschließlich versucht, diese Schwierigkeiten dadurch
zu beheben, daß der Spültisch als Ganzes erhöht wird, also einschließlich seiner
Arbeitsplatte. Damit nimmt man aber wieder die bereits obenerwähnten Nachteile in
Kauf, daß der Spültisch höher ist als die angrenzenden Möbel und dadurch unschön
in Erscheinung tritt und außerdem die dem Becken des Spültisches benachbarte Abtropffläche
viel zu hoch liegt.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, hier Abhilfe und eine Möglichkeit
zu schaffen, die Spülarbeit ungebückt zu verrichten, ohne jedoch den Spültisch gegenüber
den anderen Möbeln und Geräten zu erhöhen. Diese Aufgabe wird nach der Erfindung
dadurch gelöst, daß mindestens ein Becken der Spültischabdeckung gegenüber der Ablauffläche
derart hochgesetzt ist, daß sein Boden etwa in Höhe der Ablauffläche und sein Rand
wesentlich darüber liegt, und daß die Ablauffläche einen eigenen Abfluß aufweist.
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Auf diese Weise wird eine Spültischabdeckung geschaffen, bei der sich
das hochgesetzte Becken nach Art eines Spülturms über die Ablauffläche des Spültisches
erhebt und dadurch ein körpergerechtes Arbeiten ermöglicht. Trotzdem bleibt die
Abstell-und Abtropffläche auf Normalhöhe, was ebenfalls für ein körpergerechtes
Arbeiten von Vorteil ist. Außerdem wird, was insbesondere für Anbauküchen wichtig
ist, eine gleichbleibende Höhe aller Möbel und Geräte gewahrt. Es bedeutet auch
keine Unbequemlichkeit, daß das gespülte Geschirr über den Rand des Spülturms hinübergehoben
werden muß, weil das gespülte Geschirr in der Regel in ein Abtropfgestell hineingestellt
wird, das ebenfalls einen 10 bis 15 cm hohen Rand hat.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung geht der obere
Rand des Beckens in einen Kragen über, der entweder auf der Ablauffläche aufsitzt
oder aber selbst in die Ablauffläche übergeht. Diese Ausführungsform, durch die
scharfe Kanten vermieden werden und der von dem hochgesetzten Becken gebildete Spülturm
einen relativ breiten Rand erhalten kann, ist sowohl für Spültischabdeckungen geeignet,
bei denen die Ablauffläche und das hochgesetzte Becken aus einem Stück bestehen,
als auch für Spültischabdeckungen, bei denen das hochgesetzte Becken von einem Aufsatz
gebildet wird. In beiden Fällen kann das hochgesetzte Spülbecken vom erhöhten Rand
der Ablauffläche mit Abstand umgeben sein, so daß rings um den Spülturm noch eine
schmale Rinne vorhanden ist, die überlaufendes Wasser auffängt und gegebenenfalls
einem Abfluß zuleitet.
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Wird das hochgesetzte Becken von einem Aufsatz gebildet, der über
einem tiefliegenden Becken der Spültischabdeckung angeordnet ist, so ist bei einer
weiteren Ausführungsform der Erfindung vorgesehen, daß das hochgesetzte Becken ein
Abflußrohr aufweist, das in den Abfluß des vertieft angeordneten Beckens eingreift.
Hierdurch wird vermieden, daß sich in dem für andere Zwecke benutzbaren tiefliegenden
Becken Speisereste und dergleichen Abfälle ansammeln, sondern einwandfrei in den
Abfluß gelangen. Weiterhin kann der Aufsatz auch noch einen einerseits im Bereich
der Ablauffläche und andererseits in sein Abflußrohr mündenden Abfluß für die Ablauffläche
aufweisen. Ist dagegen das hochgesetzte Becken mit der Ablauffläche einteilig ausgebildet
oder fest verbunden, so wird besser an der tiefsten Stelle der Ablauffläche, vorzugsweise
nahe dem Abfluß des Beckens, ein zusätzlicher Abfluß vorgesehen.
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Gerade bei einem Aufsatz, mit dem die bisher üblichen Spültische mit
tiefliegendem Becken mit einem Spülturm versehen werden können, ist es zweckmäßig,
wenn der obere Rand des Beckens in einen Kragen übergeht, dessen unterer Rand dann
auf der Ablauffläche des Spültisches aufsitzt. Dabei ist es dann besonders vorteilhaft,
wenn der das Becken umgebende Kragen an seinem unteren Ende einen in Richtung auf
die Beckenwand abgebogenen Flansch aufweist, der dann nicht nur eine gute Abstützfläche
bildet, sondern auf dessen Rand auch noch ein Dichtstreifen aufgesteckt werden kann,
der vorzugsweise an der Außenfläche der Beckenwand anliegt und weiterhin den Aufsatz
gegenüber dem Rand des tiefliegenden Beckens abdichtet.
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Bei einer anderen Ausführungsform der Erfindung, bei der der Spülturm
mit der angrenzenden Ablauffläche einteilig ausgebildet ist, ist der erhöhte Rand
der Ablauffläche im Bereich des hochgesetzten Spülbeckens bis über eine an den oberen
Rand des Beckens angrenzende Fläche hochgezogen und umgibt das Becken außer an der
an die Ablauffläche angrenzenden Seite. Eine solche Ausführungsform ist dann besonders
vorteilhaft, wenn der Spültisch aus rostfreiem Stahl besteht und zwei hochgesetzte
Becken
vorgesehen sind, weil in diesen Fällen durch den hochgezogenen Rand die erforderlichen
Zieharbeiten etwas vereinfacht werden.
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Weitere Einzelheiten und Ausgestaltungen der Erfindung sind der folgenden
Beschreibung zu entnehmen, in der die Erfindung an Hand der in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiele näher beschrieben und erläutert werden. Es zeigt F i g. 1 eine
perspektivische Ansicht einer Anordnung von Anbau-Küchenmöbeln mit einer Spültischabdeckung
nach der Erfindung, F i g. 2 eine Draufsicht auf die Spültischabdeckung der Anordnung
nach F i g. 1, F i g. 3 einen Schnitt längs der Linie III-III durch die Spültischabdeckung
nach F i g. 2, F i g. 4 eine perspektivische Ansicht einer weiteren Ausführungsform
einer Spültischabdeckung nach der Erfindung, F i g. 5 einen Längsschnitt durch eine
vorbekannte Spültischabdeckung mit vertieften Becken, F i g. 6 eine perspektivische
Ansicht der Spültischabdeckung nach F i g. 5 in verkleinertem Maßstab, F i g. 7
einen auf die Spültischabdeckung nach F i g. 5 aufsetzbaren Aufsatz zur Umwandlung
der normalen Spültischabdeckung in eine Spültischabdeckung nach der Erfindung, F
i g. 8 eine perspektivische Ansicht des Aufsatzes nach F i g. 7 in verkleinertem
Maßstab, F i g. 9 einen weiteren, zwei Becken umfassenden Aufsatz für die Spültischabdeckung
nach F i g. 5, F i g. 10 eine perspektivische Darstellung des Aufsatzes nach F i
g. 9 in verkleinertem Maßstab, F i g. 11 eine perspektivische Ansicht einer Spültischabdeckung
mit einem erhöhten Becken und F i g. 12 eine perspektivische Ansicht einer Spültischabdeckung
mit zwei erhöhten Becken.
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Bei der Küchenmöbel-Anordnung nach F i g. 1 schließt sich an einen
Stehschrank 1, der auch von einem Kühlschrank gebildet werden kann, ein Herd 2 und
ein Spültisch 3 an. Der Rand 4 der Platten des Spültisches 3 verläuft in der gleichen
Höhe wie die Ränder der Möbel- und Geräteteile 1 und 2. Dadurch ist die bei modernen
Einbauküchen angestrebte, klare Linie gewahrt, und es liegen auch die links vom
Becken 5 angeordnete Ablauffläche 6 und die rechts vom Becken 5 angeordnete Arbeitsfläche
7 in der gleichen günstigen Höhe wie die Arbeitsflächen 8 und 9 der Möbel- und Geräteteile
1 und 2.
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Im Gegensatz zu dem bisher üblichen Normalspülen ist bei dem erfindungsgemäßen
Spültisch das Becken 5 jedoch nicht vertieft angeordnet, sondern gegenüber der Ablauffläche
6 und der Arbeitsfläche 7 derart hochgesetzt, daß sein Boden 10 fast in die gleiche
Höhe kommt wie die Ablauffläche und sein Rand 11 wesentlich über den Flächen 6 und
7 liegt. Hierdurch wird erreicht, daß auch das Spülbecken 5 in eine für körpergerechtes
Arbeiten günstige Höhe kommt und die Spülarbeiten infolgedessen in aufrechter Haltung
ausgeführt werden können. Trotzdem bleiben auch die anderen Arbeitsflächen in der
günstigsten Höhe, und es wird die klare Linie und Gliederung einer Anbauküche nicht
beeinträchtigt, in die ein mit einer erfindungsgemäß ausgebildeten Abdeckung einbezogen
wird. Dies ist deshalb wichtig, weil eine solche Störung der praktischen Durchsetzung
der erfindungsgemäßen Spültischabdeckung außerordentlich hindernd entgegenstehen
und dadurch ihren praktischen Wert wesentlich beeinträchtigen würde. Bei der Ausführungsform
nach den F i g. 1 bis 3 geht der obere Rand 11 des Beckens 5 in einen Kragen 12
über, der seinerseits in die Ablauffläche 6 der Spültischabdeckung übergeht. Der
in die Arbeitsfläche 7 übergehende Rand 13, der die Ablauffläche 6 umgibt und gegenüber
dieser Ablauffläche erhöht ist, umgibt auch den von dem hochgesetzten Becken 5 gebildeten
Spülturm, so daß rings um diesen Spülturm eine Rinne 14 entsteht, die aus dem Becken
5 herausgetragenes Wasser auffängt und der tiefsten Stelle der Ablauffläche 6 zuleitet,
an der ein besonderer Abflußstutzen 15 vorgesehen ist. Dieser Abfluß 15 ist zur
Erleichterung von Installationsarbeiten dicht neben dem Abfluß 16 des hochgesetzten
Spülbeckens 5 angeordnet, so daß die erforderlichen Rohrverbindungen kurz gehalten
werden können.
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F i g. 4 zeigt eine Abwandlung der Spültischabdeckung nach den F i
g. 1 bis 3, bei der der Rand 21, der die Ablauffläche 22 des Spültisches umgibt,
an den Seiten des Spülturms 23 hochgezogen ist, so daß der hochgezogene Rand 24
an den drei Seiten des Spülturms, die nicht an die Ablauffläche 22 angrenzen, über
den Rand 25 des Beckens hinausragt. Auf diese Weise wird auf den Rand des Spülbeckens
gelangendes Wasser entweder unmittelbar in das Spülbecken zurückgeleitet oder aber
auf die Ablauffläche 22, von der es durch den Abfluß 26 abfließen kann.
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Die F i g. 11 und 12 zeigen weitere Ausführungsformen von einteiligen
Spültischabdeckungen, die vorzugsweise entweder aus Stahlbech oder aus Kunststoff
hergestellt werden. Die Abdeckungen nach den F i g. 11 und 12 weisen zwei Spülbecken
auf, von denen bei der Ausführungsform nach F i g. 11 nur das eine Spülbecken 31
zu einem Spülturm erhöht ist. Es handelt sich dabei um das der Arbeitsplatte 32
benachbarte Spülbecken, das ähnlich wie bei der Abdeckung nach den F i g. 1 bis
3 von dem Rand 33 mit Abstand umgeben ist, der auch die Ablauffläche 34
umgibt
und in die Arbeitsfläche 32 übergeht. Infolgedessen ist auch hier der Spülturm 31
von einer Ablaufrinne 35 umgeben. Das zweite Spülbecken 36 ist, wie bei den bisher
üblichen Spültischen, vertieft angeordnet. Bei der Ausführungsform nach F i g. 12
sind dagegen beide Spülbecken 37 erhöht angeordnet und werden ähnlich wie das Becken
bei der Spültischabdeckung nach F i g. 4 von einer Fortsetzung 37 des Randes 38
der Ablauffläche umgeben, die bis über den oberen Rand 39 der Becken hochgezogen
ist.
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Durch die Erfindung soll auch die Möglichkeit geschaffen werden, bekannte
Spültische mit tiefliegenden Becken mit einem Spülturm zu versehen. F i g. 5 zeigt
einen Schnitt durch die Abdeckung eines normalen Spültisches mit zwei tiefliegenden
Becken 41 und 42, deren obere Ränder in eine Ablauffläche 43 übergehen, die sich
in F i g. 5 zur linken Seite der Becken erstreckt. Eine ähnliche Abdeckung für einen
normalen Spültisch ist in F i g. 6 perspektivisch dargestellt. Die in F i g. 6 dargestellte
Abdeckung unterscheidet sich von der Abdeckung nach F i g. 5 lediglich dadurch,
daß sich nach rechts an die Becken noch eine Ablagefläche 44 anschließt. Zur Verwandlung
einer Spüle mit einer derartigen üblichen Abdeckung sieht die Erfindung Aufsätze
vor, die dann den Spülturm bilden. In F i g. 7 ist ein solcher Aufsatz in Größe
eines einzigen Beckens dargestellt. Dieser Aufsatz besteht aus einem beckenförmigen
Teil
45, das so bemessen ist, daß sein unterer Abschnitt in eines der Becken 41 oder
42 einsetzbar ist. Der obere Rand dieses Beckens geht wieder in einen Kragen 46
über, der an seinem unteren Rande einen nach innen auf die Beckenwand weisenden
Flansch 47 aufweist, mit dem der Aufsatz auf den das Becken 41 oder das Becken
42 umgebenden Rand der Spültischabdeckung aufsetzbar ist. Auf die Kante des
Flansches 47 ist eine Dichtungsleiste 48 aufgeschoben, die sowohl zur Abdichtung
des zwischen der Beckenwandung und dem Kragen 46 befindlichen Hohlraums als auch
zur Abdichtung des Aufsatzes gegenüber dem Rand des tiefliegenden Beckens der Spültischabdeckung
dient. Das Becken 45 weist weiterhin einen rohrförmigen Abfluß 49 auf, der in den
Abfluß 50 des tiefliegenden Beckens eingreift, wenn der Aufsatz sich in seiner Gebrauchslage
auf dem Spültisch befindet. Bei angebrachtem Aufsatz, der in F i g. 8 gesondert
perspektivisch dargestellt ist und beispielsweise aus Stahlblech oder aus Kunststoff
bestehen kann, nimmt die Spültischabdeckung nach F i g. 5 etwa die Gestalt der Spültischabdeckung
nach F i g. 11 an.
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Bei Verwendung eines Aufsatzes mit zwei Becken, wie er in den F i
g. 9 und 10 dargestellt ist, ist eine normale Spültischabdeckung in eine solche
Spültischabdeckung umwandelbar, die etwa der Abdeckung nach F i g. 12 entspricht.
Der Aufsatz nach den F i g. 9 und 10 entspricht in allen wesentlichen Einzelheiten
dem Aufsatz nach den F i g. 7 und 8, abgesehen davon, daß hier zwei Becken 51 und
52 zusammengefaßt worden sind, die von einem gemeinsamen Kragen 53 umgeben werden.
Die Becken 51 und 52 greifen wieder etwas in die tiefliegenden Becken 54 und 55
der gestrichelt angeordneten Normalspüle ein und sitzen mit dem nach innen umgebogenen
Flansch des Kragens 53 und einer Dichtleiste 56 auf den Rändern der Becken 54 und
55 auf. Weiterhin greifen auch hier wieder an den Aufsatzbecken 51 und 52 angebrachte
Abflußrohre 57 und 58 in die Abflüsse 59 und 60 der darunterliegenden Becken ein.
Außerdem ist hier an der der Ablauffläche 61 der Normalspüle zugewandten Seite ein
weiterer Abfluß 62 angebracht, der einerseits im Bereich der Ablauffläche und andererseits
in das Abflußrohr 57 mündet. Dieser Abfluß 62 ermöglicht ein Abfließen des Wassers
von der Ablauffläche 61 über die Ablaufrohre 62 und 57 in den Ablauf 59.
Der untere Rand des Abflusses 62 ist gegenüber der Wand des Beckens 54 mit Hilfe
einer Dichtleiste 63 abgedichtet. Ein derartiger Abfluß ist nicht nur bei Aufsätzen
mit zwei Becken von Vorteil, sondern auch dann, wenn eine Spültischabdeckung nur
ein Becken aufweist und über diesem Becken ein Aufsatzbecken angeordnet wird.
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Es versteht sich, daß die Erfindung nicht auf die dargestellten Ausführungsbeispiele
beschränkt ist, sondern Abweichungen davon möglich sind, ohne den Rahmen der Erfindung
zu verlassen. Insbesondere ist es möglich, Aufsätze für bisher übliche Spültischabdeckungen
an die Formen dieser Abdeckungen anzupassen und auch aus jedem geeigneten Material
herzustellen, insbesondere aus rostfreiem Stahlblech undKunststoff, aber auchbeispielsweise
ausKeramik.