DE20102435U1 - Arbeitsplatte, insbesondere für Unterschränke von modularen Schrankzeilen - Google Patents
Arbeitsplatte, insbesondere für Unterschränke von modularen SchrankzeilenInfo
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Description
Arbeitsplatte, insbesondere für Unterschränke von modularen Schrankzeilen
Die Erfindung betrifft eine Arbeitsplatte, insbesondere für Unterschränke von modularen Schrankzeilen, mit entsprechend dem Grundriss des Unterschrankes ausgerichteten seitlichen Kanten und einer hinteren und vorderen Kante.
Modulare Schrankzeilen sind vielfältig bekannt. Sie bestehen i. d. R. aus geradlinig, rund oder auch winklig aneinandergereihten Modulen, wobei jedes Modul ein Schrankelement bildet und insich, gegenüber anderen Schrankelementen anders gestaltet sein kann. So ist es beispielsweise möglich, das ein Schrankelement hauptsächlich aus Regalen besteht und ein angrenzendes ausschließliches aus einem Hochschrank und ein weiteres aus einem Ober- und einem Unterschrank etc. Derartige modulare Schrankzeilen sind schon deshalb besonders vorteilhaft, da sie eine optimale Raumnutzung ermöglichen, weil alle Schrankelemente zwecks Aneinanderreihung aufeinander abgestimmt sind und keinerlei ungenutzter Raum zwischen den einzelnen Schrankelementen verbleibt.
Wenngleich derartige Schrankzeilen überall im Wohnbereich Einzug gefunden haben, so sind sie hauptsächlich
im Bereich von Küchen bekannt. Im diesem Bereich aber • auch im Bürobereich sind modulare Schrankzeilen bekannt und umfassen i. d. R. Regale, Ablagen, Ober- und
Unterschränke, Schreib- und Arbeitsnischen, wie auch Bereiche für die Aufnahme von EDV-Komponenten etc.
Allen diesen Anwendungen ist gemeinsam, dass die Schrankzeilen, selbst wenn sie modular aufgebaut sind, eine durchgehende Arbeitsplatte aufweisen. Diese durchgehenden Arbeitsplatten liegen i. d. R. auf Unterschränken auf und sind, wenn nicht vorkonfektionierbar, vor Ort rückwärtig und in ihrer Breite anzupassen und werden u. a. in unterschiedlichen Breiten und Tiefen bevorratet und angeboten. Sie bestehen i. d. R. aus MDF-Faserplatten, Spanplatten, Kunststein oder Naturstein von einigen Zentimetern Dicke, die eine kratz- und stoßfeste und im gewissen Umfang auch hitzebeständige Oberfläche mit einem nach vorn abgerundeten Rand aufweisen. Um eine professionelle Anmutung im montierten Zustand zu erreichen, ist dazu ein hohes handwerkliches Geschick erforderlich. Denn die Platten sind nicht nur in ihrer Länge passgenau zu schneiden, sondern auch mit individuell anzupassenden seitlichen Kanten zu versehen und mit Abschlusselementen zur Rückwand hin, die ebenfalls individuell anzupassen und zu montieren sind. Auch im Fall der Montage von Ausrüstungselementen, wie Spülbecken, Wasserhähnen etc.
ist eine hohe handwerkliche Präzision erforderlich, wenn entsprechende Durchgangsöffnungen in die Platten gesägt werden müssen, deren Stirnflächen gegen . Feuchtigkeitseinflüsse auch noch zu versiegeln sind. Eine fabrikmäßige Vorfertigung ist auch schon deshalb kaum möglich, da eine modulare Schrankzeile mit modularen Arbeitsplatten keine funktional durchgehende • Oberfläche bereitstellt, da z. B. die aneinanderstoßenden Kanten feuchtigkeitsdurchlässig sind.
Auch ist das im Stand der Technik zur Anwendung kommende Oberflächenmaterial nur bedingt punktbelastbar. Bereits bei kleinen Beschädigungen muß immer die durchgehende Arbeitsfläche (-Platte) vollständig ersetzt wer-den, mit dem o.g. erforderlichen Kosten- und Arbeits-aufwand. D. h., die bekannten Arbeitsplatten sind wenig geeignet, die der vorliegenden Erfindung zugrundelie-gende Aufgabe befriedigend zu lösen.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Arbeitsplatte, insbesondere für Unterschränke von modularen Schrankzeilen zu schaffen, die keinerlei individuelle Bearbeitung vor Ort erfordert, alle wesentlichen Vorteile einer durchgehenden Arbeitsplatte aufweist, äußerst robust sowie reparierbar ist und keine der vorstehend genannten Nachteile hat.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass ein einstückiges Formteil aus steinähnlichem hitzebeständigen Material die Arbeitsplatte bildet, deren hintere Kante einen integral angeformten Sockel hat.
Überraschenderweise hat sich gezeigt, dass ein fabrikmäßig gefertigtes Formteil aus einem bestimmten steinähnlichem hitzebeständigen Material derart gestaltet werden kann, dass es einerseits die Vorteile einer durchgehenden Arbeitsplatte zuläßt, andererseits hinsichtlich des Fertigungs-Finish inklusive aller Fertigungstoleranzen in einer hohen Qualität entsprechend den Abmessungen der Unterschränke sozusagen modulartig zur Verfügung steht. Das erfindungsgemäße Formteil reduziert dabei gleichzeitig die Lagerhaltungskosten und macht jegliches handwerkliches Geschick für die Montage quasi entbehrlich. Aufgrund des angeformten Sockels ist
auch immer ein sauberer, als Depot nutzbarer Übergang zur Wand gegeben, wobei hier darauf hingewiesen wird, dass mit vorn, die zum Benutzer weisende Seite der Arbeitsplatte und mit hinten, die entgegengesetzte, zur Wand weisende Seite der Arbeitsplatte kennzeichnet ist und die seitliche Ränder in diesem Sinne nach links und rechts weisen.
Vorteilhaft ist vorgesehen, dass das steinähnliche hitzebeständige Material Askilan ® oder ein sonstiges gießfähiges Material aus Mineralstoffen ist. Dieses Material aus Mineralstoffen, ist hinsichtlich der Formtechnik besonders gut geeignet, die Herstellung des äußerst anspruchsvollen Formteiles in einer hohen Güte zu gewährleisten. Selbstverständlich sind auch andere Gießmaterialien, wie Polyquarzmaterialien verwendbar. Allen diesen Materialien ist gemeinsam, dass sie eine hohe Punktbelastung ermöglichen, sich steinähnlich anfühlen und auch in ihrer optischen Anmutung entsprechend gestaltbar sind und überdies, sollte eine geringe Oberflächenbeschädigung vorliegen, da das tieferliegende Material der Oberfläche entspricht, ein Austausch nicht grundsätzlich erforderlich ist. Denn, kleinere Oberflächenbeschädigungen sind einfach ausschleifbar.
Gemäß einer besonderen Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Formteil plattenförmig und einige Millimeter dick ist und dessen Stellfläche zum Unterschrank weisende Anformungen an den seitlichen Rändern und vorderem Rand hat, die die seitlichen Kanten und • die vordere Kante mit einer Dicke von bis zu einigen Zentimetern bilden. Hierdurch ist eine einheitliche, qualitativ hochwertige Oberfläche im Bereich aller
funktional wichtigen und auch optisch sichbaren Oberflächen gewährleistet. Die äußerst breit ausgestalteten Kanten dienen dabei nicht nur der optischen Änmutung, sondern, wie später noch näher erläutert, z. B. der Abdichtung zu einer seitlich folgenden Arbeitsplatte.
Vorteilhaft ist ferner vorgesehen, dass im Bereich zwischen den Anformungen der Stellfläche des·Formteils eine Platte formschlüssig und passgenau die Anformungen auffüllend fest eingefügt ist, die aus MDF-Fasermaterial oder Spanplatten oder Kunststoff oder Metall ist. Hierdurch ist es möglich, den Materialeinsatz des kostenintensiven steinähnlichen und hitzebeständigen Materials einerseits gering zu halten. Andererseits wird dadurch die Schlagakustik positiv beeinflusst, so dass das erwartete Steinschlaggeräusch auch zu hören ist. Vorteilhaft ist hierdurch ferner eine Gewichtsredu-zierung möglich.
Ferner ist vorteilhaft vorgesehen, dass der Sockel im Querschnitt L-förmig ausgebildet ist, mit Flanschen, die in einem Bogen mit geringem Radius ineinander übergehen, mit einem sich senkrecht erhebenden Flansch, der in einem Bogen mit geringem Radius in die hintere Kante der Stellfläche übergeht. Hierdurch ist mit einem geringen Aufwand ein zum Betrachter kastenförmiger, die Stellfläche zur Wand hin abschließender Sockel möglich. Die vorgesehenen Radien unterstützen nicht nur die optische Anmutung sondern gewährleisten eine einfache Reinigung auch in diesen sonst kritischen Bereichen, • wie Ecken. Aufgrund seiner Abmessungen hat der Sockel auch eine ordnende- und Depotfunktion, da Gegenstände von der Stellfläche auf ihn verbraucht werden können.
Es kann auch vorgesehen sein, dass der Sockel zu seinen seitlichen Rändern eine relingartige Anformung als Abschlusskante aufweist.
Vorteilhaft ist ferner vorgesehen, dass am Formteil angeformte seitliche dreieckige Abschlussplatten den von den Flanschen des Sockels aufgespannten Querschnitt seitlich abschließen. Hierdurch stellen die Abschlussplatten eine Montageflache für seitliche Verschraubungen z. B. mit den Wangen eines Unterschrankes oder mit anschließenden Arbeitsplatten zur Verfügung.
Vorteilhaft ist ferner vorgesehen, dass jede seitliche Abschlussplatte in der Hypotenuse ein vertikal ausgerichtetes, nach unten offenes Langloch hat. Hierdurch ist ein einfaches Aufsetzen auf bereits z. B. in Wangen oder weiteren Arbeitsplatten vormontierte Stifte oder Schrauben möglich, und ein anschließendes Festsetzen durch z. B. Andrehen einer entsprechenden Schraube nach Feinjustierung des Formteils.
Ferner ist vorteilhaft vorgesehen, dass die seitlichen Anformungen rechtwinklige Kanten und die vordere Anformung eine zur Stellfläche abgerundete oder rechtwinklige Kante bilden und die seitlichen Kanten in Längserstreckung eine Kerbe aufweisen. Hierdurch kann im Bereich der vorderen Kante möglichen Verletzungen vorgebeugt werden, wobei die Abrundung gleichzeitig die optische Anmutung unterstützt. Die seitlichen rechtwinkligen Kanten haben eine Kerbe, die allein dem Zusammenspiel mit dem Dichtmittel dient, wenn eine seitliche weitere Arbeitsplatte anschließt, jedoch ohne eine solche nicht stört oder mit einer Abschlussleiste verdeckt sein kann.
Vorteilhaft ist vorgesehen, dass die seitlichen Ränder der Stellfläche mit vorderer Kante je eine integral angeformte, oder dicht aufgeklebte oder dicht aufgeschraubte bandförmige Leiste aus steinähnlichem hitzebeständigen Material aufweisen. Hierdurch kann ein Formteil als Randelement einer modularen Zeile, aber auch als Einzelelement seitlich wasserdicht mit der gleichen optischen und fertigungstechnischen Qualität sogar einstückig abgeschlossen sein. Die bandförmige Leiste kann dazu als integrale Anformung des Formteils ausgebildet sein oder auf die Stellfläche geschraubt oder mit dieser verklebt werden. Im Fall der Verschraubung können bereits in das Formteil, zunächst noch verdeckt, eingearbeitete Gewindebuchsen benutzt werden.
Gemäß einer besonderen Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Sockel, wie die Stellfläche, die Breite des Unterschrankes oder eine Breite hat, die an beiden Seiten um die Dicke einer Wange des Unterschrankes verkürzt ist. Hierdurch wird zwei Varianten von Schrankkonstruktionen Rechnung getragen. Wie oben ausgeführt, können die Arbeitsplatten über die Langlöcher der Abschlussplatten miteinander exakt verschraubt werden und somit ebenfalls eine durchgehende Arbeitsplatte bilden. Es ist jedoch auch denkbar, im hinteren seitlichen Bereich eines Unterschrankes die Wangen oder sonstige Elemente in die Ebene des Sockels zu führen. In einem solchen Fall kann der Sockel entsprechend zurückspringend ausgestaltet sein und direkt mit diesen Elementen fest verschraubt werden.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Formteil und die auffüllende Platte im Bereich der Stellfläche keine, eine oder mehrere Durchgangsöffnungen haben. Hierdurch sind exakte Fertigungen sämtlicher Durchgangsöffnungen auf einfache Weise besonders präzise, weil werkseitig, möglich. Es sind ferner auch keine zusätzlichen Versiegelungsarbei-ten der Schnittkanten erforderlich und die Stellflächen können optimal genutzt werden.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung ist vorteilhaft vorgesehen, dass eine Durchgangsöffnung ein Spül-/Waschbecken aufnimmt, welches aus steinähnlichem hitzebeständigen Material besteht und integraler Bestandteil des Formteils ist. Hierdurch entfallen sämtliche Probleme, die z. B. mit dem Einbau eines konventionellen Waschbeckens zusammenhängen. Insbesondere sind keine besonderen Abdichtungen erforderlich und es können zusätzlich die Vorteile des verwendeten hochwertigen Materials genutzt werden. Aufgrund der sozusagen modularen Arbeitsplatten kann eine Bevorratung erfolgen, etwa wie bei handelsüblichen Spülbecken.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung ist vorteilhaft vorgesehen, dass die Kerbe einer seitlichen Kante oder die Kante selbst eine vorgeformte Dichtleiste aufweist, die einen keilförmigen profilierten oder dreieckigen oder rechteckigen oder kreisrunden Querschnitt hat. Wie bereits ausgeführt, können mehrere aneinandergereihte Arbeitsplatten im Bereich ihrer seitlichen Kanten diese Fuge abdichtend zusammenstoßen. Die vorgeschlagene ■ Dichtleiste erfüllt diesen Zweck in einfacher Weise. Sie kann dazu aus geeignetem Material gefertigt sein und verschiedene Querschnittsformen aufweisen. Im Fall
&igr; · &Ogr;·
eines keilförmigen Querschnitts kann die Dichtleiste in Richtung der Stellfläche in die Fuge (Fugenlücke) eingedrückt werden und verrastet links und rechts in den Kerben, aufgrund eines besonderen ausgeformten Profils. In diesem Fall kann auch eine völlig ebene Stellfläche im Fugenbereich gewährleistet werden. In wenigen arbeitsintensiven Bereichen kann auch eine Dichtung im Bereich der Kerben genügen.
Vorteilhaft ist vorgesehen, dass aufgeklebte oder aufgeschraubte seitliche Abschlussleisten die seitlichen Kanten verblenden. Sollten die Kerben in den seitlichen Wangen sichtbar sein und stören, so können sie mit den Abschlussleisen verblendet sein. Die Befestigung kann entsprechend durch nachträglich aufzubringende Leisten erfolgen.
Weitere bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen. Ein Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung wird anhand einer Zeichnung nachfolgend näher erläutert. Darin zeigt:
Fig. 1 eine schematische perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Arbeitsplatte mit ebener Stellfläche, und
Fig. 2 eine Arbeitsplatte gemäß Fig. 1 mit Spül-/Waschbecken.
Fig. 1 zeigt eine perspektivische schematische Ansicht einer erfindungsgemäßen Arbeitsplatte 10 mit einer ebenen Stellfläche 11 und einem Sockel 12. Der Sockel bildet die hintere Seite und der gegenüberliegende Rand der Stellfläche 11 die vordere Seite der Arbeitsplatte 10, deren seitliche Ränder im Bereich der Stell-
fläche 11 integral angeformte Leisten 13 aufweisen können. Die dargestellte Arbeitsplatte 10 wird aus einem einzigen Formteil 14 gebildet. Das Formteil 14 ist aus einem steinähnlichen, hitzebeständigen Material, welches in einer bestimmten Formtechnik aus einem Polyquarz hergestellt ist. Es weist eine Dicke von einigen Millimetern, vorzugsweise ca. 5 bis 10 mm auf, die der Formteilquerschnitt 15 im Bereich des vorderen linken unteren Ausbruches erkennen lässt. Gut zu erken-&ngr; nen ist in diesem Ausbruch, dass die Stellfläche 11 seitliche und vordere Anformungen 16 aufweist, die die vordere, zur Stellfläche 11 abgerundete Kante 17 und die seitlichen, zur Stellfläche 11 rechtwinkligen Kanten 18 bilden. Der Bereich zwischen diesen Anformungen 16 ist unterhalb der Stellfläche 11 vorzugsweise mit einer Platte 19 ausgefüllt, die aus MDF-Fasermaterial,-Spanplatten, Kunststoff oder Metall dort beispielsweise eingeklebt ist. Die Platte 19 bewirkt, dass &zgr;. B. eine Schallimmitation entsprechend der Akustik eines Schlages auf einen Stein zu erzielen ist. Darüber hinaus ist die Platte 19 ihrem spezifischen Gewicht nach leichter als das Material des Formteils 14, so dass dadurch eine Gewichtsreduzierung erzielbar ist.
Die seitlichen Kanten 18 weisen in Längserstreckung eine Kerbe 20 auf, die der Aufnahme eines Dichtmittels, insbesondere einer nicht weiter dargestellten Dichtleiste dienen, für den Fall, dass an die Kanten 18 eine weitere Arbeitsplatte 10 anschließt.
In einem solchen Fall wird auf eine Abschlussleiste 33 verzichtet und die flexible Dichtleiste kann in den Spalt zwischen den beiden angrenzenden Leisten 13 der Stellflächen 11 eingedrückt werden. Die Dichtleiste
kann insbesondere Keilform aufweisen, so dass sie aufgrund seitlicher Profilierung sicher und fest in den Kerben 20 verrastet und eine übergreifende Stellfläche 11 auch bei zwei oder mehr aneinandergereihten Arbeitsplatten 10 entsteht. Ohne Leisten 13 ist die übergreifende Stellfläche 11 sogar plan und eben.
Wie bereits ausgeführt, ist die vordere Kante 17 zur Stellfläche 11 hin abgerundet. Die Leisten 13, die vorzugsweise immer aus dem gleichen Material, wie das Formteil 14, bestehen, sind nach vorn hin entsprechend abgerundet ausgestaltet, so dass die Arbeitsplatte 10 im Bereich einer Stellfläche 11 auch als Einzelelement seitlich benutzbar abgeschlossen ist. D. h., die Leiste 13 bildet eine natürliche Sperre für kleinere Gegenstände, aber auch für Feuchtigkeit. Eine ähnliche relingartige Anformung 21 kann links und rechts an den Flanschen 23, 24 bzw. den Oberflächen des Sockels 12 vorgesehen sein.
Der Sockel 12, der ebenfalls Bestandteil des einstückigen Formteils 14 ist, wird durch ein in Längsrichtung liegendes L-Profil 22 mit einem sich gegenüber der Stellfläche 11 vertikal erhebenden Flansch 23 und einem entsprechend der Stellfläche 11 ausgerichteten und nach hinten weisenden Flansch 24 gebildet. Der vertikale Flansch 23 schließt sich mit einem Bogen 25 an die hintere Kante 26 der Stellfläche 11 an. Die die Flansche 23 und 24 verbindende Kante ist ebenfalls mit einem Bogen 27 ausgebildet. Alle Bögen 25 und 27, aber auch die Abrundung zur vorderen Kante 17 weisen einen kleinen Radius auf.
Zu beiden Seiten ist der Sockel 12 im Bereich der durch seine Flansche 23 und 24 aufgespannten dreieckigen Querschnittsfläche mit je einer Abschlussplatte 28 versehen, die in der Hypotenuse 29 ein nach unten geöffnetes Langloch 30 hat. Durch dieses Langloch 30 hindurch kann, wie dargestellt, also mit einem gegenüber der Stellfläche 11 verkürzten Sockel 12, letztlich die Arbeitsplatte 10 an die seitlichen, nicht dargestellte hochgezogene Wangen z. B. eines nicht dargestellten Unterschrankes befestigt werden. Die Langlöcher 30 gewährleisten vorteilhaft eine Feinjustierung, bevor die Arbeitsplatte 10 fest mit einem Unterschrank o. dgl. z. B. verschraubt wird. Sollte die Breite des Sockels 12 jedoch der Breite der Stellfläche 11 entsprechen, dann können mehrere Arbeitsplatten 10 über diese Langlöcher 30 miteinander fest verbunden werden.
Fig. 2 zeigt ebenfalls eine perspektivische schematische Ansicht der erfindungsgemäßen Arbeitsplatte 10 entsprechend Fig. 1, jedoch mit besonderen Einbauten im Bereich der Stellfläche 11. Mit Ausnahme dieser Einbauten wird insoweit auf die Beschreibung zu Fig. 1 verwiesen. Die Einbauten können beispielsweise in den dargestellten Durchgangsöffnungen 31 angeordnet werden.
Diese Durchgangsöffnungen 31 durchdringen zum einen das Formteil 14 und zum anderen die Platte 19. Die dargestellten Durchgangsöffnungen 31 können beispielsweise dem Einbau einer Mischbatterie dienen, die nicht weiter dargestellt ist, und einem Wasch- oder Spülbecken 32.
· Das Becken 32 ist erfindungsgemäße aus dem gleichen Material wie das Formteil 14 und integraler Bestandteil
des Formteils 14. Ferner ist an der seitlichen Kante eine Abschlussleiste 33 skizziert.
Zusammengefasst steht eine Arbeitsplatte 10 zur Verfügung, die in einer hohen fertigungstechnischen Qualitat eine äußerst robuste Oberfläche aufweist, insbesondere auch mit funktionellen Oberflächen, wie beispielsweise Kanten und Sockel, die die dazu sonst übliche Elemente, wie Sockelleisten, Silikonabdichtungen etc. entbehrlich machen. Die äußeren Abmessungen der Arbeitsplatte 10 sind nur beispielhaft und vorliegend an einen nicht weiter dargestellten Unterschrank angepasst. Selbstverständlich können auch andere Grundrisse als der dargestellte, recfeteckige verwirklicht und bevorratet werden. Sollte kein Unterschrank vorhanden sein, so ist lediglich eine entsprechende Auflage unterhalb der Arbeitsplatte 10 vorzusehen oder eine sonstige Abstützung.
Die in der vorstehenden Beschreibung, in den Fig. 1 und 2 sowie in den Ansprüchen offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen wesentlich sein.
Claims (14)
1. Arbeitsplatte, insbesondere für Unterschränke von modularen Schrankzeilen, mit entsprechend dem Grundriss des Unterschrankes ausgerichteten seitlichen Kanten und einer hinteren und vorderen Kante, dadurch gekennzeichnet, dass ein einstückiges Formteil (14) aus steinähnlichem hitzebeständigen Material die Arbeitsplatte (10) bildet, deren hintere Kante (26) einen integral angeformten Sockel (12) hat.
2. Arbeitsplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das steinähnliche hitzebeständige Material Askilan® oder ein sonstiges gießfähiges Material aus Mineralstoffen ist.
3. Arbeitsplatte nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Formteil (14) plattenförmig und einige Millimeter dick ist und dessen Stellfläche (11) zum Unterschrank weisende Anformungen (16) an den seitlichen Rändern und vorderem Rand hat, die die seitlichen Kanten (18) und die vordere Kante (17) mit einer Dicke von bis zu einigen Zentimetern bilden.
4. Arbeitsplatte nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich zwischen den Anformungen (16) der Stellfläche (11) des Formteils (14) eine Platte (19) formschlüssig und passgenau die Anformungen (16) auffüllend fest eingefügt ist, die aus MDF-Fasermaterial oder Spanplatten oder Kunststoff oder Metall ist.
5. Arbeitsplatte nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Sockel (12) im Querschnitt L- förmig ausgebildet ist, mit Flanschen (23, 24), die in einem Bogen (27) mit geringem Radius ineinander übergehen, mit einem sich senkrecht erhebenden Flansch (23), der in einem Bogen (25) mit geringem Radius in die hintere Kante (26) der Stellfläche (11) übergeht.
6. Arbeitsplatte nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass am Formteil (14) angeformte seitliche dreieckige Abschlussplatten (28) den von den Flanschen (23, 24) des Sockels (12) aufgespannten Querschnitt seitlich abschließen.
7. Arbeitsplatte nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass jede seitliche Abschlussplatte (28) in der Hypotenuse (29) ein vertikal ausgerichtetes, nach unten offenes Langloch (30) hat.
8. Arbeitsplatte nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die seitlichen Anformungen (16) rechtwinklige Kanten (18) und die vordere Anformung (16) eine zur Stellfläche (11) abgerundete oder rechtwinklige Kante (17) bilden und die seitlichen Kanten (18) in Längserstreckung eine Kerbe (20) aufweisen.
9. Arbeitsplatte nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die seitlichen Ränder der Stellfläche (11) mit vorderer Kante (17) je eine integral angeformte oder dicht aufgeklebte oder dicht aufgeschraubte bandförmige Leiste (13) aus steinähnlichem hitzebeständigen Material aufweisen.
10. Arbeitsplatte nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Sockel (12), wie die Stellfläche (11), die Breite des Unterschrankes oder eine Breite hat, die an beiden Seiten um die Dicke einer Wange des Unterschrankes verkürzt ist.
11. Arbeitsplatte nach einem der mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Formteil (14) und die auffüllende Platte (19) im Bereich der Stellfläche (11) keine, eine oder mehrere Durchgangsöffnungen (31) haben.
12. Arbeitsplatte nach einem der mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Durchgangsöffnung (31) ein Spül-/Waschbecken (32) aufnimmt, welches aus steinähnlichem hitzebeständigen Material besteht und integraler Bestandteil des Formteils (14) ist.
13. Arbeitsplatte nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kerbe (20) einer seitlichen Kante (18) oder die Kante (18) selbst eine vorgeformte Dichtleiste aufweist, die einen keilförmigen profilierten oder dreieckigen oder rechteckigen oder kreisrunden Querschnitt hat.
14. Arbeitsplatte nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass aufgeklebte oder aufgeschraubte seitliche Abschlussleisten (33) die seitlichen Kanten (18) verblenden.
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Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE10252958A1 (de) * | 2002-11-14 | 2004-06-03 | Blanco Gmbh + Co Kg | Arbeitsplatte und Verfahren zum Herstellen einer Arbeitsplatte |
| DE102004007817A1 (de) * | 2004-02-18 | 2005-09-08 | Niro-Plan Ag | Einbaumodul für eine Küchenarbeitsplatte |
-
2001
- 2001-02-13 DE DE20102435U patent/DE20102435U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE10252958A1 (de) * | 2002-11-14 | 2004-06-03 | Blanco Gmbh + Co Kg | Arbeitsplatte und Verfahren zum Herstellen einer Arbeitsplatte |
| DE102004007817A1 (de) * | 2004-02-18 | 2005-09-08 | Niro-Plan Ag | Einbaumodul für eine Küchenarbeitsplatte |
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