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Vorrichtung zum Zusammendrücken und Verpacken von aus flach aneinanderliegenden
Beuteln bestehenden Stapeln Bekannt ist eine Vorrichtung zum Zusammendrücken flach
aneinanderliegender Beutel und zum Umwickeln des Stapels mit einer Manschette, mit
einem Schieber zum Einschieben eines Beutelstapels in einen Aufnahmeschacht unter
Mitnahme eines vor der Eintrittsöffnung des Schachtes bereitgestellten, sich beim
Einschieben U-förmig um den Stapel legenden Materialbahnstreifens zur Manschettenbildung,
dessen Enden nach dem Einschieben des Stapels jiber die Eintrittsöffnung des Schachtes
vorstehen, und mit Mitteln zum Umfalten der Bahnstreifenenden gegen die Stapelendfläche.
Bei dieser bekannten Maschine werden die Beutel auf die waagerechte Endfläche eines
vertikal beweglichen Schiebers gelegt und durch diesen unter Mitnahme des Bahnstreifens
von unten in einen nach unten offenen Behälter gedrückt, worauf die nach unten aus
dem Behälter hängenden Enden des Manschettenstreifens mit Hilfe von quer zur Einschieberichtung
bewegten Faltklingen zur unteren Stapelendfläche hin umgeschlagen werden.
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Daraufhin muß der nach Art einer Laufkatze angeordnete und bewegliche
Behälter zu einer anderen Station der Maschine gefahren werden, wo eine Andrückvorrichtung
von unten die beiden Enden des Manschettenstreifens, von denen eines vorher mit
einem Klebstoffauftrag versehen wurde, gegeneinanderdrückt. Sodann wird der fertige
umwickelte Beuteil stapel freigegeben und fällt nach unten aus dem Behälter auf
eine geeignete Ablage oder ein Förderband od. dgl.
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Diese bekannte Maschine ist sehr platz- und materialaufwendig. Das
Verfahren, nach dem die Maschine arbeitet, ist umständlich und langwierig, wobei
aber trotzdem die Zeit zum Aneinanderpressen der sich überlappenden Manschettenenden
nur sehr kurz ist, wenn nicht in Kauf genommen werden soll, den Behälter längere
Zeit in der aus der Aufnahmestellung wegbewegten Stellung zu belassen. Die frischen
Klebenähte sind deshalb den beim Freigeben des Bündels durch die Maschine auftretenden
Belastungen oft nicht gewachsen, so daß die Bündel wieder auseinanderfallen.
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Bekannt ist ferner ehie Vorrichtung zum Umwikkeln eines Stapels von
Umschlägen od. dgl. mit einer Manschette, die jedoch keine Einrichtung zum Zu sammenpressen
der in einem Stapel zusammengefaßten Umschläge vor dem Umwickeln aufweist. Bei der
bekannten Vorrichtung hängt das der Manschettenbildung dienende Bahnstück frei vor
einem Aufnahmetisch herab. Der lose auf einem weiteren Tisch errichtete waagerechte
Stapel Briefumschläge wird sogleich auf einer bogenförmigen Bahn mit Hilfe eines
jeweils eine viertel Umdrehung machenden sternförmigen Transporteurs gegen das frei
vor dem Aufnahmetisch herabhängende Bahnstück geführt.
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Dieses Bahnstück wird dann in bekannter Weise zu einer Manschette
um den nunmehr senkrecht stehenden Stapel gelegt. Diese bekannte Vorrichtung ist
deshalb nicht dazu geeignet, einen Stapel von Gegenständen, insbesondere von flach
aneinanderliegenden Beuteln, zum Zwecke einer raumsparenden Verpackung zunächst
zusammenzupressen und dann mit einer Manschette zu umwickeln.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Zusammendrücken
und Verpakken von Gegenständen zu vermitteln, bei welcher die Nachteile der eingangs
behandelten Maschine vermieden sind, vor allem ein den zusammengedrückten Stapel
aufnehmender, fahrbarer Behälter nicht mehr erforderlich ist und genügend Zeit zum
Aneinanderpressen der sich überlappenden Manschettenenden gewährleistet werden kann.
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Die Erfindung geht bei der Lösung dieser Aufgabenstellung aus von
einer vorgeschlagenen Vorrichtung zum Zusammendrücken und Verpacken von aus flach
aneinanderliegenden Beuteln bestehenden Stapeln mit einer verschiebbar angeordneten
Preßplatte, einer parallel zu dieser liegenden Gegendruckplatte und mit einem Aufnahmeschacht,
wobei die Innenflächen der in Preßstellung befindlichen Preßplatte und der Gegendruckplatte
mit den entsprechenden Innenflächen des an beiden Enden offenen Schachtes fluchten
und weiterhin mit einem quer zur Bewegungsrichtung des Preßplatte zwischen dieser
und der Gegendruckplatte hindurch bewegbar angeordneten Schieber zum Einführen des
jeweiligen Stapels in den Aufnahmeschacht. Eine
ähnliche Vorrichtung
ist zum Zusammenschieben von mit pulverförmigem Füllgut gefüllten Beuteln od. dgl.
schon bekanntgeworden, wobei diese anschließend mittels des Schiebers und des Aufnahmeschachtes
in einen Verpackungsbehälter eingeführt werden. Zur Lösung der der vorliegenden
Erfindung zugrunde liegenden Aufgabenstellung wird nun die vorgeschlagene Vorrichtung
dadurch abgewandelt, daß zum Umwickeln des Stapels mit einer Manschette die Preßplatte
und die Gegendruckplatte waagerecht und jeweils durch einen Schlitz zum Durchführen
des Materialbahnstreifens vom Aufnahmeschacht getrennt angeordnet sind und daß Einrichtungen
zum Umfalten der Bahustreifenenden gegen die Stapelendflächen vorgesehen sind.
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Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Vorrichtung wird erreicht,
daß einerseits eine gute Pressung jedes einzelnen Beutelstapels möglich ist und
daß andererseits eine Umkehr der Bewegungsrichtung der zusammengepreßten und mit
der Manschette versehenen Stapel und ein Verschieben des den jeweiligen Stapel enthaltenden
Behälters nicht mehr notwendig ist. Dadurch läßt sich der räumlichte und konstruktive
Aufwand gegenüber der eingangs geschilderten bekannten Vorrichtung wesentlich verringern
und vor allem die Arbeitsgeschwindigkeit außerordentlich steigern. Da der jeweils
gebildete und mit der Manschette versehene Stapel in dem Schacht verbleibt, bis
der nächste Stapel mittels des Schiebers nachgeschoben wird, drückt dieser nächste
Stapel den ersten Stapel aus dem Schacht heraus und übt dabei auf die Klebenahtstelle
der Manschette einen starken Druck aus, so daß beim Herausfallen des Stapels aus
dem Schacht die sich überlappenden Manschettenenden fest miteinander verbunden sind.
Die Zeitdauer der Anpressung kann dabei durch entsprechende Wahl der Länge des Schachtes
beliebig bestimmt werden, weil erforderlichenfalls jeweils mehrere Stapel gegeneinandergepreßt
im Schacht vorhanden sein können.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung können Umlegefinger oder
Umlegebleche quer zur Vorschubrichtung des Schiebers durch die Schlitze hindurchführbar
sein. Ferner kann mindestens eine Schachtwand zur Einstellung auf unterschiedliche
Stapelstärken am Gestell der Vorrichtung quer zur Vorschubrichtung des Schiebers
verstellbar befestigt sein.
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Dadurch wird es in einfacher Weise ermöglicht, die erfindungsgemäße
Vorrichtung zum Verpacken von Stapeln unterschiedlicher Stärke zu verwenden, was
mit der eingangs geschilderten bekannten Vorrichtung nicht möglich ist.
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An der Preßplatte und an der Gegendruckplatte können Führungsmittel
für den Schieber vorgesehen sein, so daß zwischen dem Schieber und den Innenflächen
der Platten keine Zwischenräume gebildet werden können, die das vollständige Ausschieben
des jeweiligen Stapels in Frage stellen könnten. Der Schieber kann in an sich bekannter
Weise in sich vorzugsweise teleskopartig verkürzbar sein, so daß er in jeder Stellung
der Preßplatte die Höhe des jeweiligen Abstandes zwischen Preßplatte und Gegendruckplatte
aufweist.
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Besonders vorteilhaft ist es erfindungsgemäß, wenn eine Klemmvorrichtung
zum derartigen Festhalten der von einer absatzweise arbeitenden Bahnvorschubeinrichtung
vorgeschobenen Manschetten-Materialbahn vorgesehen ist, daß die Mitte des jeweiligen
Manschettenstreifens
etwa in Höhe der Schachtmitte verbleibt, während zwischen der Bahnvorschubeinrichtung
und der Klemmvorrichtung eine Bahnschlaufe gebildet wird. Diese Bahnschlaufe ist
erforderlich, wenn infolge der jeweils eingestellten Stapelstärke der Abstand zwischen
der Schachtmitte und der Vorschubeinrichtung bzw. der ihr nachgeschalteten Quertrenneinrichtung
kleiner ist als die halbe Länge des benötigten Materialstreifens für die Manschette.
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Andererseits ist es aber auch möglich, auf diese Klemmvorrichtung
zu verzichten, wenn die absatzweise arbeitende Bahuvorschubeinrichtung für die Manschetten-Materialbahn
mit einer das Nachziehen der Bahn bei abgeschaltetem Antrieb zulassenden Freilaufkupplung
versehen ist. In diesem Fall werden die Vorzugwalzen schon dann stillgesetzt, wenn
die Materialbahn ein einer halben Manschettenlänge entsprechendes Stück über die
Schachtmitte hinaus nach unten hin durchhängt. Beim Einschieben eines zusammengedrückten
Beutelstapels in den Schacht wird dann ein ausreichendes Materialbahnstück nachgezogen,
da der Freilauf eine Bewegung der Vorzugwalzen in Transportrichtung nicht behindert.
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Eine weitere besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung kann
durch eine gemeinsame Vorschubeinrichtung für ein Messer zum Durchtrennen der Manschetten-Materialbahn
und für eine Klebstoffauftrageinrichtung für die Manschettenenden erreicht werden.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der nachstehenden Beschreibung
an Hand der Zeichnung näher erläutert.
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Die auf der Zeichnung dargestellte Vorrichtung dient zum Zusammendrücken
flach aufeinanderliegender Beutel und zum Umwickeln des Stapels mit einer Manschette.
Das Gestell der Vorrichtung besteht aus zwei Seitenwänden, von denen nur die hintere
dargestellt und mit 1 bezeichnet ist. Außer am nicht dargestellten Fuß des Gestells
sind die beiden Seitenwände noch durch vierTraversen 2, 3, 4 und 5 miteinander verbunden.
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Eine Platte 6, auf der die Beutel flach aufeinanderliegend abgelegt
werden können, dient als Preßplatte zum Zusammendrücken der Beutel. Die Preßplatte
6 wird unter Zwischenschaltung einer Tragplatte 7 von zwei vertikal verschiebbaren
Stangen 8, 9 zwischen den beiden Seitenwänden gehalten. Die Stangen 8, 9 sind als
Zahnstangen ausgebildet. Die Zahnstangen stehen je mit einem ZahnradlO bzw. 11,
die auf einer Welle 12 drehfest gelagert sind, im Zahneingriff. Die Welle 12 ist
in zwei Lagern gelagert, deren Gehäuse 13 bzw. 14 gleichzeitig auch zwei Lager für
die Stange 8 bzw. 9 tragen. Die Lagergehäuse 13, 14 sind an der Gestellwand 1 befestigt.
Die Welle 12 trägt noch ein weiteres Zahnrad 15, das von einem nicht dargestellten
Antrieb aus in weiter unten noch beschriebener Weise antreibbar ist. Die Preßplatte
6 ist durch Schrauben 16, 17 an der Tragplatte 7 gehalten. Jede Schraube ist mit
einem zylindrischen Teil in je einem parallel zur Seitenwand liegenden Schlitz 18
bzw. 19 in der Tragplatte geführt. Am Kopf der Schraube 16 ist ein Ende einer Zugfeder20
befestigt, deren anderes Ende an der Tragplatte 7 befestigt ist. Diese Ausbildung
ermöglicht eine Verschiebung der Preßplatte 6 entgegen der Kraft der Zugfeder 20
entsprechend der Länge der Schlitze 18, 19 auf der Zeichnung nach links.
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Zum Zusammendrücken des auf die Preßplatte 6 gelegten losen Beutelstapels
wird diese auf der Zeichnung nach oben gegen eine Gegendruckplatte 21 bewegt. Diese
Gegendruckplatte ist an den beiden Seitenwänden parallel zur Preßplatte 6 liegend
befestigt. In der Gegendruckplatte ist ein mittlerer Längsschlitz 22 zum Durchtritt
eines Haltegliedes 23 für einen Schieber 24 vorgesehen.
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Der Schieber 24 ist teleskopartig in sich verkürzbar und überbrückt
unabhängig von der Stellung der Preßplatte 6 immer den Abstand zwischen der Preßplatte
und der Gegendruckplatte 21. Der Schieber ist quer zur Verschieberichtung der Preßplatte
6 in Richtung des Schlitzes 22 verschiebbar. Das Halteglied 23 des Schiebers ist
seinerseits an einem Querträger 25 befestigt, dessen Enden je auf einer Gleitschiene
befestigt sind, von denen eine dargestellt und mit 26 bezeichnet ist. Für die Gleitschienen
sind Halte- und Führungsleisten 27 vorgesehen, die auf der Gegendruckplatte 21 befestigt
sind. Die Gleitschienen sind als Zahnstangen ausgebildet und stehen je mit einem
auf einer Welle 28 befestigten Zahnrad 29 im Zahneingriff. Je nach Stellung des
Schiebers ist die Welle 28 im oder entgegen dem Uhrzeigersinn von einem nicht dargestellten
Antrieb aus antreibbar.
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Unter Belassung eines Querschlitzes 30 schließt sich an die Gegendruckplatte21
eine Wand 31 an, die von der Seitenwand 1 zur anderen nicht dargestellten Seitenwand
reicht und an diesen befestigt ist.
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Die Wand 31 bildet zusammen mit einer ihr gegenüberliegenden Platte
32 und den im Bereich zwischen diesen beiden Teilen liegenden Teilen der Seitenwände
einen Schacht zur Aufnahme eines zusammengedrückten Beutelstaples. Die Platte 32
ist lösbar an den Seitenwänden gehalten und auf die jeweils gewünschte Stärke des
zusammengedrückten Stapels einstellbar.
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Eine Materialbahn für die Manschetten zum Umwickeln eines zusammengedrückten
Beutelstapels ist strichpunktiert eingezeichnet und mit 33 bezeichnet.
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Die Materialbahn 33 wird von einer nicht dargestellten, an geeigneter
Stelle in der Vorrichtung untergebrachten Vorratsrolle in Pfeilrichtung 34 mittels
eines Vorzugwalzenpaares 35, 36 abgezogen. Die Steuerung des nicht dargestellten
Antriebs des Vorzugwalzenpaares ist weiter unten beschrieben. In Laufrichtung der
Materialbahn 35 schließt sich an das Vorzugwalzenpaar eine Quertrenneinrichtung
für die Materialbahn an, die aus einem mit einem feststehenden Messer 37 zusammenwirkenden
beweglichen Messer 38 besteht. Das feststehende Messer ist an der Traverse 3 befestigt,
während das bewegliche Messer an zwei Tragstücken befestigt ist, von denen eines
dargestellt und mit 39 bezeichnet ist.
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Das Tragstück 39 ist einstellbar an einer Stange 40 gehalten. Die
Stange 40, die parallel zur Gleitschiene 26 liegt, ist undrehbar und in Längsrichtung
begrenzt verschiebbar in zwei Lagern 41, 42 gelagert, die ihrerseits an der Seitenwand
1 befestigt sind. An der Stange 40 ist weiter ein Mitnehmer 43 befestigt, an dem
eine Leiste 44 angeschraubt ist. An der Leiste 44 greift das eine Ende einer Zugfeder
45 an, deren anderes Ende an der Seitenwand 1 des Gestells befestigt ist. Mittels
eines Klemmstücks 46 ist an der Stange 40 eine Rolle 47 gehalten, die unter dem
Einfluß einer auf einer Welle 48 befestigten Kurvenscheibe 49 steht. Durch die Feder
45 wird die Rolle
47 ständig gegen die Kurvenscheibe 49 gezogen.
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Durch Auflaufen der Rolle 47 auf einen Bogen größeren Radius der Kurvenscheibe
49 wird die Stange 40 entgegen der Kraft der Feder 45 auf der Zeichnung nach links
verschoben. Durch die Verschiebung der Stange 40 nach links wird mittels des Messers
38 ein der gewünschten Manschettenlänge entsprechendes Stück von der Materialbahn
33 abgetrennt.
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An die Quertrenneinrichtung 37, 38 schließt sich eine Klebstoffauftrageinrichtung
51 an, die zum Auftragen eines Querklebstoffstreifens auf das hintere Ende des abgeschnittenen
Materialbahnstücks dient.
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Die Klebstoffauftrageinrichtung umfaßt beispielsweise einen Klebstoffbehälter,
eine Schöpfwalze und eine Auftragwalze. Der Klebstoffbehälter ist auf einer Tragplatte
52 befestigt, die ihrerseits auf zwei je an einer Seitenwand befestigten Konsolen
53 parallel zu den Gleitschienen 26 verschiebbar gelagert ist. Mittels eines Winkels
50 ist die Tragplatte 52 fest mit der Leiste 44 an der Stange 40 verbunden. Somit
verursacht eine Bewegung der Stange 40 auch eine entsprechende Bewegung der Klebstoffauftrageinrichtung
51. Die Schöpfwalze ist am Klebstoffbehälter in nicht dargestellter Weise frei drehbar
gelagert. Die Auftragwalze ist in nicht dargestellten Schwenkhebeln frei drehbar
gelagert, die um die Achse der Schöpfwalze begrenzt schwenkbar sind. Bei einer Bewegung
der Stange 40 auf der Zeichnung nach links kommt die Auftragwalze mit der Materialbahn
in Berührung und schwenkt beim weiteren Verschieben der Stange 40 nach links um
die Achse der Schöpfwalze im Uhrzeigersinn. Durch ihr Eigengewicht oder durch eine
besondere Feder kann die Auftragwalze gegen die Materialbahn drücken. Bei dem gezeichneten
Ausführungsbeispiel ist für die Schöpf- und Auftragwalzen kein besonderer Antrieb
vorgesehen. Diese Walzen werden vielmehr beim Wegziehen des abgeschnittenen Materialbahnendes
durch dieses gedreht. Die Anordnung der Auftragwalze ist so gewählt, daß beim Zurückbewegen
der Stange 40 und damit der Klebstoffauftrageinrichtung auf der Zeichnung nach rechts
die Auftragwalze so rechtzeitig aus der Transportebene der Materialbahn herausbewegt
wird, daß sie nicht nach dem Vorbeilaufen des Abschnittendes mit der als Gegendruckplatte
dienenden Traverse 3 in Berührung kommen kann.
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Zum Festhalten des Materialbahnendes in einer genau bestimmten Höhenlage
dient mindestens ein Klemmfinger54, der während eines jeden Arbeitstaktes über eine
gewisse Zeit gegen ein sich auf der gegenüberliegenden Seite der Materialbahn befindendes
Führungsblech 55 drückt und somit während dieser Zeit die Bahn festklemmt. Unter
dem Einfluß einer Feder 56, deren eines Ende an der Seitenwand 1 und deren anderes
Ende an einem Schwenkhebel 57 befestigt ist, wird der Klemmfinger in seiner Andrückstellung
gehalten. Die Kraftübertragung vom Schwenkhebel 57 zum Klemmfinger 54 erfolgt über
ein Koppelglied 58 und einen weiteren Schwenkhebel 59. Der Schwenkhebel 57 ist zweiarmig
ausgebildet und trägt am freien Ende seines zweiten Armes eine Rolle 60, die mit
einer weiteren Kurvenscheibe 61 auf der Welle 48 zusammenarbeitet.
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Beim Auflaufen der Rolle auf einen Bogen größeren Radius der Kurvenscheibe
wird der Schwenkhebel 57 und damit auch der Klemmfinger 54 entgegen der
Kraft
der Feder 56 geschwenkt, so daß der Klemmfinger 54 von der Materialbahn frei kommt.
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Das Führungsblech 55 ist über ein Zwischenstück 62 an einer Zahnstange
63 befestigt und dient gleichzeitig in weiter unten noch beschriebener Weise als
Umlegefinger für das hintere Ende eines Materialbahnabschnitts. Das Führungsblech
ist quer zur Bewegungsrichtung des Schiebers 24 verschiebbar und tritt bei einem
Verschieben auf der Zeichnung nach unten hin durch den Querschlitz 30. Eine Verschiebung
des Führungsblechs 55 erfolgt beim Verschieben der Zahnstange63, die in Lagern 64,
65 undrehbar, aber längsverschieblich gelagert ist und mit einem Zahnrad 66 im Zahneingriff
steht, das auf einer Welle 67 undrehbar gelagert ist.
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Jenseits des Schachtes zur Aufnahme eines zusammengepreßten Beutelstapels
befindet sich dem Führungsblech 55 gegenüberliegend ein zweiter Umlegefinger68.
Dieser dient zum Umlegen des vorderen Endes eines Materialbahnabschnitts und ist
ebenfalls an einer Zahnstange 69 befestigt. Diese Zahnstange, die in Lagern 70,
71 längsverschiebbar aber undrehbar gelagert ist, steht mit einem Zahnrad 72 im
Zahneingriff, das auf einer Welle 73 undrehbar gelagert ist. Der Antrieb der Wellen
67 und 73 erfolgt in weiter unten noch beschriebener Weise im oder entgegen dem
Uhrzeigersinn. Um ein Auflaufen des freien Materialbahnendes 74 auf die Zahnstange
69 oder eines ihrer Lager beim Einziehen in die Vorrichtung zu vermeiden, trägt
die Zahnstange neben dem Umlegefinger 68 ein spitzwinklig gebogenes Ablenkblech
75.
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Je nach Größe der Vorrichtung, d. h. insbesondere bei einem großen
Abstand der beiden Seitenwände des Gestells voneinander können alle nicht im Schnitt
dargestellten Teile, gegebenenfalls unter Ausnahme des Schiebers 24 und der Verschiebeeinrichtung
für die Preßplatte 6, zweimal vorhanden sein, d. h. außer an bzw. in der Nähe der
Seitenwand 1 auch an bzw. in der Nähe der vorderen weggeschnittenen Seitenwand.
Die Teile 53, 26 und 29 müssen aber in jedem Fall, wie weiter vorn bereits gesagt,
je zweimal vorhanden sein. Der lichte Abstand der Seitenwände voneinander muß unterhalb
der Gegendruckplatte 21 und der Wand 31 mindestens der Breite der maximal zu verarbeitenden
Materialbahn 33 entsprechen, wozu oberhalb der Gegegendruckplatte und der Wand 31
noch auf jeder Seite der Materialbahn ein Zwischenraum kommen muß für die Gleitschienen
26 und deren Halte- und Führungsleisten. Die vordere nicht dargestellte Seitenwand
ist mindestens im Verschiebebereich des Schiebers 24 zum Einlegen der Beutel in
die Vorrichtung ausgespart.
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Im folgenden ist die Arbeitsweise der erfindungsgemäßen Vorrichtung
beschrieben. Hierbei wird von dem dargestellten Momentanzustand ausgegangen, wobei
angenommen ist, daß auf der Preßplatte 6 bereits die gewünschte Anzahl von Beuteln
flach aufeinanderliegt, die zusammengedrückt und umwickelt werden soll. Als erstes
schaltet die Bedienungsperson den Antrieb für die Zahnstangen 8, 9, die die Preßplatte
6 auf die Gegendruckplatte 21 zu bewegen, ein.
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Dieser Antrieb schaltet sich selbsttätig aus, wenn die Preßplatte
6 in der Höhe der Platte 32 liegt. Beim Zusammendrücken des Beutelstapels haben
sich die einzelnen Teile des Schiebers 24 z. B. entgegen Federkraft ineinandergeschoben.
Die Länge des durchhängenden Materialbahnstücks ist so bemessen, daß
das freie Ende
der Bahn sich in einem Abstand von der Schachtmitte befindet, der der halben erforderlichen
Manschettenlänge einschließlich der notwendigen Überlappung entspricht. Für den
Fall, daß die halbe Manschettenlänge größer ist als der Abstand von Schachtmitte
bis zum Messer 38, dient zum Festhalten des Materialbahnendes der weiter vorn erwähnte
Klemmfinger 54, da die Bildung einer Bahnschlaufe zwischen der Quertrenneinrichtung
und dem Vorzugwalzenpaar erforderlich ist, damit eine genügende Menge Bahnmaterial
für die Manschette zur Verfügung steht. Im gezeichneten Momentanzustand ist ein
der gewünschten Manschettenlänge entsprechendes Stück bereits in die Vorrichtung
eingezogen, so daß das Vorzugwalzenpaar stillsteht.
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Gleichzeitig mit dem Ausschalten des Antriebs der Zahnstangen 8, 9
schaltet sich selbsttätig der Antrieb für den Schieber 24 ein. Der Schieber schiebt
nun den zusammengedrückten Beutelstapel in den aus den Seitenwandteilen, der Wand
31 und der Platte 32 gebildeten Schacht, wobei die Materialbahn von dem Beutelstapel
mitgenommen wird. Durch den auf die Preßplatte 6 wirkenden Druck wird diese beim
Verschieben des Schiebers 24 aus ihrer einen großen Durchtrittsraum für die Bahn
freigebenden Stellung auf der Zeichnung nach links entgegen der Kraft der Feder
20 verschoben, wie es strichpunktiert eingezeichnet ist. Am Ende des Verschiebeweges
des Schiebers 24, das durch den strichpunktiert angedeuteten Schieber kenntlich
gemacht ist, schaltet sich der Antrieb des Schiebers selbsttätig aus. Gleichzeitig
erfolgt das Einschalten des Antriebs des Schiebers in entgegengesetzter Richtung.
Das nunmehr kurze freie Materialbahnende, das über dem Umlegefinger 68 hängt, wird
durch eine Bewegung des Umlegefingers nach oben gegen den Beutelstapel gelegt. Anschließend
wird das hintere Ende des zwischenzeitlich abgetrennten und mit einem Klebstoffauftrag
versehenen Materialbahnstücks durch Verschieben des Führungsblechs 55 nach unten
ebenfalls gegen den Beutelstapel gelegt, wobei sich die beiden Enden der Manschette
überlappen und durch den Klebstoffauftrag auf dem hinteren Ende miteinander verkleben.
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Die Kurvenscheibe 49, die zum Verschieben der Stange 40 dient, ist
derart auf der Welle 48, die eine Eintourenwelle ist, angeordnet, daß die Stange
40 nach links verschoben wird, wenn die Bahnschlaufe hinter dem Vorzugrollenpaar
35, 36 verbraucht ist.
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Beim Zurückbewegen der Stange 40 aus ihrer Arbeitsstellung in ihre
Ruhestellung betätigt diese einen Schalter zum Einschalten des Antriebs des Vorzugwalzenpaares
35, 36. Form und Anordnung der Kurvenscheibe 61 auf der Welle 48 sind so gewählt,
daß der Klemmfinger 54 das neue Materialbahnende zunächst frei durchlaufen läßt.
Im Augenblick des Tätigwerdens der Klemmfinger bildet sich die weiter oben bereits
erwähnte Bahnschlaufe unter dem Vorzugwalzenpaar. Der Antrieb des Vorzugwalzenpaares
wird beispielsweise über ein Zeitrelais ausgeschaltet.
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Der Rücklauf des Schiebers 24 in seine rechte Stellung wird durch
Betätigung eines Endschalters beendet. Dieser Endschalter kann gleichzeitig auch
den Rücklauf der Zahnstangen 8, 9, die die Preßplatte 6 tragen, einschalten. Die
Rücklaufbewegung der Zahnstangen 8, 9 wird ebenfalls durch Betätigung eines Endschalters
beendet. Der Antrieb der Wellen 67 und 73 für die Arbeitsbewegung des Führungsblechs
55 bzw. des Umlegefingers 68 erfolgt im zeitlich richtigen
Augenblick.
Die Rückbewegung des Führungsblechs und des Umlegefingers erfolgt sofort im Anschluß
an die Arbeitsbewegung.
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Auf dem Klemmfinger 54 und seine Betätigungseinrichtung kann verzichtet
werden, wenn im Antrieb des Vorzugwalzenpaares 35, 36 für die Materialbahn 33 eine
Freilaufkupplung vorgesehen ist. In diesem Fall ist das Zeitrelais zum Ausschalten
des Antriebs des Vorzugs so eingestellt, daß die Vorzugwalzen schon in dem Augenblick
stillgesetzt werden, wenn die Materialbahn ein einer halben Manschettenlänge entsprechendes
Stück über die Schachtmitte hinaus nach unten hin durchhängt. Wird nun ein zusammengedrückter
Beutelstapel in den Schacht eingeschoben, so wird ein ausreichendes Materialbahnstück
nachgezogen, da sich die Vorzugwalzen in Transportrichtung frei drehen können.
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Ein mit einer Manschette versehener Stapel wird normalerweise durch
den nächsten Stapel aus dem Schacht herausgedrückt und gelangt auf eine nicht dargestellte
Ablage oder Weitertransporteinrichtung.
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Während der ganzen Zeit des Herausdrückens des Stapels wird somit
auch auf die Klebenahtstelle ein relativ großer Druck ausgeübt, so daß bei Freigabe
des Stapels durch die Vorrichtung die beiden sich überlappenden Manschettenenden
fest miteinander verbunden sind.