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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Einwickeln der Umfangfläche
eines Gegenstandes, bei der Einwickelmaterial von einer Vorratsrolle abziehbar und
an dem freien Ende durch eine Klemmeinrichtung festklemmbar ist, derart, daß der
Gegenstand bei seiner Bewegung in die Einwickelstellung das Einwickelmaterial mit
sich zieht und teilweise davon umhüllt wird, und bei der ein hin- und herbewegbarer
Mitnehmer, welcher eine Trenneinrichtung zum Abtrennen des Einwickelmaterials enthält,
vorgesehen ist und die Zuführung des Einwickelmaterials von der Vorratsrolle steuert
und bei seiner Vorwärtsbewegung Einwickelmaterial um einen weiteren Teil des Umfangs
des einzuwickelnden Gegenstandes schlägt.
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Derartige Vorrichtungen dienen z. B. zum Einwickeln von Rollen oder
zylindrischen Gegenständen, wobei die Gegenstände jedoch auch jede beliebige andere
Querschnittsform aufweisen können, z. B. quadratisch oder rechteckig sein können,
und aus einem einzigen Gegenstand oder auch mehreren Einzelgegenständen, z. B. in
Scheiben- oder Plattenform, bestehen können, die zusammengesetzt eine solche Form
haben.
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Bei bekannten Einwickelvorrichtungen wird das Einwickelmaterial,
bevor es in die Bewegungsbahn des einzuwickelnden Gegenstandes gebracht wird, in
bestimmte Längen geschnitten. Dieses vorherige Abschneiden ist jedoch nachteilig,
da dadurch die Vorrichtung entweder nur zum Einwickeln von Gegenständen einer einzigen
Standardgröße verwendet werden kann, da bei von dieser Standardgröße abweichenden
Größen des einzuwickelnden Gegenstandes die abgeschnittene Länge des Einwickelmaterials
entweder zu kurz ist, um ein ausreichendes Einwickeln zu gewährleisten, oder die
beiden Enden sich zu weit überlappen werden, was beträchtliche Materialverluste
mit sich bringt. Bei Verwendung von bereits vorher abgeschnittenen Längen des Einwickelmaterials
ist es weiterhin äußerst schwierig, eine ausreichend enge Umhüllung des einzuwickelnden
Gegenstandes zu erhalten.
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Bei derartigen Vorrichtungen ist es außerdem nicht sichergestellt,
daß ein abgeschnittenes Stück des Einwickelmaterials jedesmal in die genau richtige
Lage, bezogen auf die Bewegungsbahn des einzuwickelnden Gegenstandes, gebracht wird.
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Bei einer anderen bekanntgewordenen Einwickelvorrichtung wird ebenfalls
von bereits vorgeschnittenen Längen des Einwickelmaterials ausgegangen, wobei, wenn
der Gegenstand teilweise eingewickelt ist, zwei Faltorgane verwendet werden, um
das Einwickeln zu Ende zu führen. Auch diese bekannte Vorrichtung ist im wesentlichen
mit den gleichen Nachteilen behaftet wie die vorher beschriebene Einwickelvorrichtung.
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Weiterhin ist schon eine Einwickelvorrichtung der eingangs beschriebenen
Art bekanntgeworden, bei der das Einwickelmaterial von einer Vorratsrolle abgezogen
und in die Bewegungsbahn des einzuwickelnden Gegenstandes gebracht wird, wobei das
freie Ende des Einwickelmaterials auf der der Rolle abgelegenen Seite der Bewegungsbahn
festgeklemmt wird. Bei dieser Vorrichtung, die zum Formen und Einwickeln von würfelförmigen
Butterstücken dient, werden die Würfel von aus einer Formpresse herausgedrückter
Butter abgeschnitten und gleichzeitig eingewickelt, wobei das Einwickelpapier von
einer Vorratsrolle durch Schlitze in einer Platte hindurchgeführt und anschließend
vor das Mundstück der Formpresse
geführt wird. Das freie Ende des Einwickelpapiers
wird dabei zwischen der unteren Kante dieses Mundstücks und einer verschiebbaren
Plattform eingeklemmt. Bei Betätigung der Formpresse wird die Butter auf die Plattform
herausgeschoben, wobei das Einwickelpapier mitgezogen wird und dadurch drei Seiten
des Würfels eingewickelt werden. Wenn die richtige Buttermenge ausgedrückt worden
ist, wird die Presse angehalten und die Platte, durch die das Einwickelpapier geführt
ist, wird quer zum Mundstück der Presse nach unten gezogen, so daß ein Messer an
der unteren Kante der Platte den Würfel von dem Butterstrang abschneidet, während
das Einwickelpapier über die durch das Abschneiden neu entstandene Seitenfläche
des Würfels gezogen wird.
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Dabei wird ein an der Platte angeordnetes Messer nach unten bewegt,
um das Einwickelpapier abzuschneiden. Die Platte wird anschließend zurückbewegt
und die Plattform abgesenkt, wobei das ursprünglich freie Ende des Einwickelpapiers
anschließend von Hand gegen den Butterwürfel gedrückt wird, um den Einwickelvorgang
abzuschließen. Abgesehen davon, daß bei dieser bekannten Vorrichtung keine selbsttätige
maschinelle Überlappung und Verbindung den Packmaterialenden möglich ist, geht diese
bekannte Vorrichtung von der Voraussetzung aus, daß das Einwickelmaterial an dem
einzuwickelnden Material, nämlich der Batter, haftet; diese bekannte Vorrichtung
ist somit nicht zum Verpacken bzw. Einwickeln von Gegenständen geeignet, die keine
Haftwirkung erzeugen, so daß sich das Einwickelpapier wieder löst, wenn es nicht
in geeigneter anderer Weise festgehalten wird.
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Außerdem wurde bereits eine Einwickelvorrichtung beschrieben, die
zum Einwickeln von Papierrollen oder aus anderen flexiblen Materialien bestehenden
Rollen dient. Die einzuwickelnden Rollen werden von einer Förderrichtung einem Transportrad
zugeführt, welches die Rollen an ein Einwickelrad abgibt. Jede Rolle wird von einer
Aufnahmetasche dieses Einwickelrades aufgenommen. Bevor die einzelne Rolle an die
Aufnahmetasche abgegeben wird, wird das Einwickelmaterial zwischen zwei Klemmplatten
eingelegt, wobei durch die Rotation des Einwickelrades das Einwickelmaterial quer
vor eine Aufnahmetasche gezogen worden ist. Im Verlauf der weiteren Rotation wird
das Einwickelmaterial abgeschnitten und das eine Ende davon mittels eines Faltmessers
gegen die Rolle gedrückt. Das andere Ende des abgeschnittenen Stückes wird, nachdem
es mit Klebstoff versehen worden ist, gegen das bereits gegen die Rolle zur Anlage
gebrachte Ende gedrückt. Bei dieser bekannten Vorrichtung ist eine außerordentliche
große Zahl gesteuerter beweglicher Teile erforderlich, wobei diese bekannte Vorrichtung
außerdem nur für die Verpackung zylindrischer Körper einer Standardgröße geeignet
ist.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Einwickelvorrichtung
zu schaffen, welche nicht mit den Nachteilen der bekannten Vorrichtungen behaftet
ist. Dabei geht es insbesondere darum, eine Maschine von einfacher Konstruktion
zu schaffen, bei der gewährleistet ist, daß kein Einwickelmaterial verschwendet
wird, wobei der Gegenstand ausreichend dicht bzw. eng eingewickelt ist. Es geht
außerdem darum, mehrere wichtige Funktionen bzw. Arbeitsvorgänge einer Einwickelvorrichtung
so zusammenzufassen bzw. so auf einen einfachen Mechanismus
zuzuschneiden,
daß eine einzige Einwickelvorrichtung als Grund- bzw. Standardeinheit in der Lage
ist, verschiedenen Einwickelbedingungen zu genügen. So soll z. B. eine einzige Vorrichtung
in ihrer Standardbauart gegebenenfalls nach Vornahme einfacher Modifikationen zum
Einwickeln von Gegenständen unterschiedlicher Größe und Form bei verschiedenen Arten
von Einwickelmaterialien geeignet sein.
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Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird bei einer Vorrichtung
der eingangs beschriebenen Art zum Einwickeln der Umfangsfläche eines Gegenstandes
dadurch gelöst, daß in Zuführrichtung des Einwickelmaterials auf die Klemmeinrichtung
folgend ein Faltschieber vorgesehen ist und daß außerdem Schaltvorrichtungen derart
vorgesehen sind, daß das freie Ende der Materialbahn losgelassen und durch den Faltschieber
an den Gegenstand angelegt wird, während sich der Mitnehmer in die Bewegungsbahn
des Gegenstandes bewegt, und daß die Materialbahn abgeschnitten wird, wenn sie nach
Beendigung der Bewegung des Mitnehmers durch diesen, das ursprünglich von der Klemmeinrichtung
gehaltene freie Ende überlappend, um den Gegenstand gespannt wird, und daß eine
Einrichtung zum Verbinden der sich überlappenden Materialbahnenden vorgesehen ist.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung stellt eine Standardisierung auf
dem Gebiet von Einwickelvorrichtungen dar, da sie als Grundeinheit bezeichnet werden
kann, die bei einer Vielzahl unterschiedlicher Ausgangsbedingungen einsetzbar ist.
Bei der erfindungsgemäßen, als Grundeinheit zu betrachtenden Einwickelvorrichtung
werden in Kombination mit dem standardisierten bzw. serienmäßigen hin- und herbewegbaren
Mitnehmer Zuführeinrichtungen für die Gegenstände, eine Klemmeinrichtung und ein
Faltschieber benötigt, welcher, bezogen auf den Mitnehmer, je nach den gegebenen
Ausgangsbedingungen, z. B. bezogen auf die Größe der einzuwickelnden Gegenstände,
in einer bestimmten Stellung angeordnet werden kann. Während die bisher bekannten
Einwickelvorrichtungen etwa als »Einzweckmaschinen« bezeichnet werden können, die
jeweils nur einer einzigen Aufgabe genügen, ist die erfindungsgemäße Vorrichtung
als »Mehrzweckmaschine« zu bezeichnen, die einfach aufgebaut ist und in einfacher
Weise umwandelbar und an verschiedene Ausgangsbedingungen anpaßbar ist. Es besteht
somit die Möglichkeit, wenn in einem Betrieb verschiedene Gegenstände eingewickelt
werden müssen, die erfindungsgemäße standardisierte Grundeinheit einzusetzen, was
sowohl bezüglich der Anlagekosten als auch des Raumbedarfs außerordentlich vorteilhaft
ist.
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Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist außerdem gewährleistet,
daß das Einwickelmaterial während des gesamten Einwickelvorgangs unter ausreichender
Spannung gehalten werden kann, so daß stets eine zufriedenstellende enge Umhüllung
des Gegenstandes gewährleistet ist.
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Die Einrichtung zum Verbinden der sich überlappenden Materialbahnenden
ist vorzugsweise in dem Mitnehmer angeordnet, wodurch der Aufbau der Vorrichtung
weiterhin vereinfacht wird und außerdem sichergestellt ist, daß in zeitlicher Hinsicht
das Verbinden der beiden Materialenden sets in einem geeigneten Verhältnis zu der
Bewegung des hin- und herbewegbaren Mitnehmers steht.
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Der Mitnehmer kann vorzugsweise an einer in seiner vorderen Endstellung
in einen feststehenden Anschlag
bewegten und vom Einwickelmaterial bedeckten Stelle
eine Kerbe od. dgl. aufweisen, die das von dem verpackten Gegenstand abgetrennte
neue freie Ende des Einwickelmaterials in der vorderen Endstellung in den Griffbereich
der zu seiner Verklemmung dienenden Klemmeinrichtung ablenkt.
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Der Mitnehmer kann vorzugsweise üblicherweise seine vordere Endstellung
einnehmen, derart, daß die Bewegung des einzuwickelnden Gegenstandes in die Einwickelstellung
durch den Mitnehmer angehalten wird, während bei Rückwärtsbewegung des Mitnehmers
die Bewegung des Gegenstandes in die Einwickelstellung freigegeben wird. Auf diese
Weise ist stets eine genaue zeitliche Aufeinanderfolge der einzelnen Arbeitsvorgänge
gewährleistet.
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Um die Bewegung des Gegenstandes in der Einwickelstellung zum Stillstand
zu bringen, kann vorzugsweise ein Anschlag vorgesehen sein, der so angeordnet ist,
daß, wenn der Gegenstand sich in seiner Einwickelstellung befindet, die Bewegungsbahn
des Mitnehmers von dem Gegenstand freigegeben ist.
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Diese durch den Anschlag bestimmte Einwickelstellung ist für den weiteren
Ablauf bzw. für die Beendigung des Einwickelns außerordentlich vorteilhaft.
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Wenn es sich bei den einzuwickelnden Gegenständen z. B. um Rollen
handelt, kann der Anschlag in seiner Lage verstellbar sein, derart, daß innerhalb
eines bestimmten Bereichs Rollen mitunterschiedlichem Durchmesser eingewickelt werden
können. Zum Abtasten der Größe der jeweiligen einzuwickelnden Gegenstände kann vorzugsweise
im Bereich des sich in seiner vorderen Endstellung befindenden Mitnehmers eine geeignete
Meßeinrichtung angeordnet sein, durch die die Lage des Anschlags einstellbar ist.
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Wenn einzuwickelnde Rollen unter der Wirkung der Schwerkraft entlang
einer geneigten Rutsche zugeführt werden und anschließend in die Einwickelstellung
fallen, kann vorzugsweise die geneigte Rutsche zur Anpassung an den Rollendurchmesser
wenigstens teilweise von dem Mitnehmer wegziehbar sein, wobei die Größe des Verschiebeweges
des Mitnehmers zur Anpassung an den Rollendurchmesser regelbar ist, derart, daß
in sämtlichen Betriebsstellungen des Anschlags die Achse der Rolle in einer bestimmten
Vertikalebene liegt und der oberste Teil der Rolle eine bestimmte festgesetzte Höhe
einnimmt.
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Die Erfindung läßt sich auf verschiedene Weise verwirklichen; einige
bevorzugte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind in den Zeichnungen
darstellt, und zwar zeigt F i g. 1 eine schematische Darstellung einer Vorrichtung
zum Einwickeln bzw. Verpacken von Rollen, die jeden beliebigen Durchmesser innerhalb
eines bestimmten Größenbereichs haben können, F i g. 2 und 3 verschiedene Betriebsstellungen
der in F i g. 1 gezeigten Teile, F i g. 4 eine Ausführungsform, die verschiedene
Änderungen gegenüber der in F i g. 1 gezeigten Vorrichtung aufweist, F i g. 5 eine
schematische Darstellung von Kantenführungen, die bei Verwendung von mehrschichtigem
Verpackungsmaterial benutzt werden, F i g. 6 und 7 zwei schematische Darstellungen
von Vorrichtungen zum Verpacken von Rollen und F i g. 8 bis 10 drei schematische
Darstellungen von Vorrichtungen zum Verpacken und Einwickeln von Packungen mit rechteckigem
Querschnitt.
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Die in F i g. 1 gezeigte Vorrichtung dient zum Herumschlagen von
Papier oder einem anderen Verpackungsmaterial um die äußere Fläche einer Rolle,
wobei diese Vorrichtung für Rollen verschiedenen Durchmessers innerhalb eines vorbestimmten
Bereiches (z. B. etwa 10 bis 25 cm) verwendet werden kann. Diese Abmessungen werden
nur als typisches Beispiel für eine Vorrichtung erwähnt, die für verhältnismäßig
große Rollen verwendet wird; dabei versteht sich jedoch, daß eine Vorrichtung der
gleichen Ausführungsform auch für kleinere Durchmesser oder gewünschtenfalls auch
für noch größere Rollendurchmesser verwendet werden kann Bei dieser Vorrichtung
sind die wichtigsten Teile: eine geneigte Fläche bzw. Rutsche, entlang der die zu
verpackende Rolle in eine Meßstellung hinunterrutscht; ein hin- und herbewegbarer
Mitnehmer, der normalerweise eine Stellung einnimmt, in der seine Vorderseite am
unteren Ende der geneigten Rutsche anliegt und dabei die Rolle in der Meßstellung
festhält; eine Meßvorrichtung zum Messen des Rollendurchmessers, eine Vorratsrolle,
von der eine Bahn aus Papier oder einem anderen Verpackungsmaterial über den Mitnehmer
abgezogen wird; eine Klemmeinrichtung unterhalb des unteren Endes der geneigten
Rutsche, die das freie Ende der Verpackungsmaterialbahn ergreift; und ein Anschlag,
der von der Meßvorrichtung entsprechend dem Rollendurchmesser einstellbar ist, und
der die Rolle in einer Verpackungsstellung unter der normalen Stellung des Mitnehmers
festhält.
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Auf diese Weise rutscht eine ankommende Rolle A entlang der Rutsche
B, B1 nach unten und berührt die Vorderseite des hin- und herbewegbaren Mitnehmers
C; hierbei wird ein Anschlag (nicht gezeigt) betätigt, der die Meßvorrichtung einschaltet.
Die gestrichelten Kreise A 1 und A 2 zeigen den kleinsten bzw den größten Durchmesser
des vorbestimmten Größenbereichs an.
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Die Meßvorrichtung besteht aus einer Fühlplatte D, die parallel zur
Neigungsrichtung der Rutsche B, Bl angeordnet ist und die von einem pneumatisch
betätigten Kolben D1 im rechten Winkel zu dieser verschoben werden kann, damit sie
mit der Oberfläche der Rolle A in Berührung kommt und somit den Rollendurchmesser
messen kann. Die Meßvorrichtung betätigt ihrerseits eine pneumatisch arbeitende
Steuervorrichtung D2, die nach dem Messen die Einstellung der verschiedenen Teile
der Vorrichtung, entsprechend dem Rollendurchmesser, regelt. Als pneumatisch arbeitende
Steuervorrichtung kann jede beliebige Vorrichtung dieser Art verwendet werden, die
eine pneumatische Regelung und Einstellung entsprechend der Bewegung eines Betätigungsgliedes
ausführen kann.
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Die Rutsche besteht aus zwei Teilen B, B1, wobei der untere Teil
B auf feststehenden Führungsschienen B3 parallel zur Neigung der Rampe verschoben
werden kann und dabei am feststehenden oberen Teil B1 vorbeigleitet. Zwischen dem
beweglichen und dem festen Teil der Rutsche ist ein Spalt vorgesehen, der so klein
ist, daß die kleinste Rolle über ihn hinweggleiten kann, wodurch die Gesamtlänge
der Rutsche verringert wird.
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In einigen Fällen kann das Verhältnis zwischen dem kleinsten und dem
größten Rollendurclimesser so sein, daß der Spalt die volle Bewegung des unteren
Teils der Rutsche aufnehinen kann, so daß die beiden Rutschenteile in der gleichen
Ebene liegen können. Von der unteren Kante des Rutschenteiles B ragt eine senk-
rechte
Wand 32 nach unten, die sich zusammen mit dem Teil B verschieben läßt. Diese senkrechte
Wand B2 nimmt normalerweise eine Stellung ein, in der ihr waagerechter Abstand von
einer senkrechten feststehenden Bezugslinie E gleich der Hälfte des kleinsten Rollendurchmessers
ist, auf den die Vorrichtung eingestellt werden kann. Die Bewegung des unteren Rutschenteiles
B erfolgt mit Hilfe eines pneumatisch arbeitenden Kolbens B4, der von der pneumatischen
Steuervorrichtung D2 gesteuert wird, so daß sich die senkrechte Wand B2 in ihrer
Betriebsstellung in einem waagerechten Abstand von der festen Bezugslinie E befindet,
der gleich der Hälfte des tatsächlichen Rollzndurchmessers ist. Die Neigung der
Rutsche zur Waagerechten sollte, wie weiter unten noch erläutert wird, ungefähr
30° betragen.
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Der gleiche pneumatisch arbeitende Kolben bewirkt über eine geeignete
Vorrichtung (oder auch, wie gezeigt, ein anderer pneumatisch arbeitender Kolben,
der ebenfalls von der pneumatischen Steuervorrichtung D 2 gesteuert wird) auch die
Einstellung des Anschlages F, so daß sich dieses in einem Abstand, der dem Rollendurchmesser
entspricht, unter einer feststehenden waagerechten Bezugslinie El befindet. Wenn
die Rolle dann die Verpackungs- bzw. Einwickelstellung erreicht, nimmt sie eine
solche Lage ein (die vom Anschlag F und der senkrechten Wand B2 bestimmt wird),
daß ihre Oberseite, d. h. ihre oberste Erzeugende, stets mit der festen Bezugslinie
El zusammenfällt, und zwar bei jedem Rollendurchmesser.
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Die Klemmeinrichtung G, G1 befindet sich unmittelbar unter der unteren
Kante der Rutsche und wird von dem beweglichen unteren Teil B derselben getragen.
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Diese Klemmeinrichtung besteht aus einer Klemmfläche G, die in gegenüber
der Horizontalen einem größeren Winkel geneigt ist als die Rutsche selbst, und aus
einem beweglichen Teil G1 in Form eines Armes, der ein entsprechend geformtes Ende
aufweist, das mit der Klemmfläche G nach Art einer Keilwirkung in Eingriff gelangt
und das freie Ende der Einwickelmaterialbahn ergreift. Der Klemmarm G1 wird durch
einen pneumatisch arbeitenden Zylinder G2 betätigt, der an der Rutsche B angebracht
ist. Die Keil- bzw.
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Klemmwirkung läßt sich auf verschiedene Weise erzielen; bei der in
F i g. 1 gezeigten Ausführungsform hängt der Klemmarm G1 an der Kolbenstange des
pneumatischen Zylinders G2 und schlägt gegen einen kleinen runden Stift G3, der
an der Rutsche B angebracht ist.
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Der hin- und herbewegbare Mitnehmer C nimmt normalerweise eine Stellung
ein, in der er an der unteren Kante der Rutsche B anliegt, so daß seine Vorderseite
als Anschlag dient und die Rolle A in der Meßstellung am unteren Ende der Rutsche
festhält.
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Der pneumatische Zylinder Cl bewegt den Mitnehmer in waagerechter
Richtung von der Rutsche weg. Die Unterseite des Mitnehmers C liegt etwas über der
festen Bezugslinie El.
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Die Bahn H aus Einwickelmaterial läuft von der Klemmeinrichtung G,
G1 zwischen den Kanten der Rutsche B und der Vorderseite des Mitnehmers C hindurch
und dann an der Oberseite des Mitnehmers über eine Führungsrolle C2, die an dem
Mitnehmer angebracht ist, sowie über feste Führungsrollen Hl, H2, H3 und eine Ausgleichsrolle
H4 zu der Vorratsrolle H5, von der das Einwickelmaterial abgezogen wird.
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Die Ausgleichsrdle e H4 hängt in einer Schlaufe aus Einwickelmaterial
und gleicht den Durchhang der
Material bahn aus, wenn der Mitnehmer
zurückgezogen wird.
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Der peneumatisch arbeitende Zylinder C1 zur Regelung der Bewegung
des Mitnehmers C wird von einer geeigneten Schalt- bzw. Auslösevorrichtung betätigt,
wenn der untere Rutschenteil B und der Anschlag F entsprechend dem Rollendurchmesser
von der pneumatischen Steuervorrichtung D2 in die richtige Betriebsstellung gebracht
wurden. Hierdurch wird der Mitnehmer C von der Rutsche B zurückgezogen, so daß die
Rolle vorwärts von der Meßstellung in die Einwickelstellung rutschen kann. Wenn
der Mitnehmer C von der Rutsche wegbewegt wird, wird das Einwickelmaterial H über
die Bahn der Rolle A gezogen, so daß die Rolle gegen die Materialbahn anstößt und
sie bei ihrer Weiterbewegung in die Einwickelstellung mitzieht. Die Bewegung des
Mitnehmers C wird beendet und durch die Wirkverbindung des Ansatzes C5 am Mitnehmer
mit der Schalt- bzw. Auslösevorrichtung C3 umgekehrt, welche die Betätigung des
Pneumatikzylinders C1 steuert und dessen Stellung ebenfalls vom Pneumatikzylinder
C4 eingestellt wird, der seinerseits von der pneumatischen Steuervorrichtung D2
entsprechend dem Rollendurchmesser gesteuert wird, so daß die Vorderseite des Mitnehmers
C bei Beendigung der Rückzugsbewegung in einem waagerechten Abstand von der senkrechten
festen Bezugslinie liegt, der gleich dem halben Rollendurchmesser ist, wodurch die
Rolle A freigegeben wird und in die Einwickelstellung rutscht, wobei ihre oberste
Mantellinie an der waagerechten festen BezugslinieEl liegt. In dieser Stellung (in
F i g. 2 gezeigt) verläuft die Bahn Haus dem Einwickelmaterial von der Klemmeinrichtung
G, G 1 längs der senkrechten Wand B2 nach unten und dann um die untere Hälfte des
Rollenumfangs herum und wieder nach oben über die Vorderseite des Mitnehmers C,
wodurch die untere Hälfte der Umfangsfläche der Rolle A vollständig eingewickelt
wird.
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Die Schaltvorrichtung C3, die die Bewegung des Mitnehmers C beendet
und umkehrt, bewirkt außerdem, daß der Pneumatikzylinder G2, der die Klemmeinrichtung
G, G1 steuert, die Klammer löst und betätigt gleichzeitig einen weiteren feststehenden
Pneumatikzylinder J1, durch den zwei Faltschieber J zusammen in Längsrichtung bewegt
werden und dabei durch Schlitze B5 in der senkrechten Wand B2 hindurchreichen und
das freigegebene Ende der Bahn aus Einwickelmaterial ergreifen und es um einen Teil
der oberen Umfangsfläche der Rolle A wickeln. Die beiden Faltschieber J können gewünschtenfalls
durch einen Faltstab miteinander verbunden werden, der das Einwickel material auf
der ganzen Breite seiner Bahn ergreift. Jeder Faltschieber trägt an seinem einen
Ende einen Federstreifen J2, dessen anderes Ende in Form einer Spiralfeder J3 aufgewickelt
ist, die an der senkrechten Wand B2 angebracht ist; diese Streifen unterstützen
das Falten und Anlegen des Einwickelmaterials an die Oberfläche der Rolle A und
verringern außerdem die Gefahr, daß das Einwickelmaterial wieder von der Rollenoberfläche
abgezogen wird, wenn die Faltschieber J zurückgezogen werden.
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Es ist wichtig, sicherzustellen, daß die freie Kante des Einwickelmaterials
H an oder nahe der festen senkrechten Bezugslinie E liegt, so daß die Klemmeinrichtung
G, G1 in ihrer Betriebsstellung zur Zeit des Lösens in einem senkrechten Abstand
von ungefähr nR/2 über der durch die Rollenachse gehenden waage-
rechten Ebene liegt,
wobei R der Radius der Rolle A ist, d. h. (/2-1) R über der waagerechten festen
Bezugslinie El, und zwar bei allen Rollendurchmessern. Dies wird durch eine- Anordnung
erreicht, bei der die Ebene der geneigten Rutsche B (die sehr nahe der Klemmeinrichtung
liegt) ungefähr durch den Schnittpunkt der beiden festen Bezugslinien E, E1 verläuft
und die Klemmeinrichtung G, G1 sich in der Richtung dieser Ebene verschiebt, wobei
die erforderliche Neigung der geneigten Rutsche zur Waagerechten ungefähr gleich
einem Winkel ist, dessen Tangens (/2- 1) ist; dieser Winkel ist tatsächlich nur
geringfügig kleiner als 30°.
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Während die Faltschieber J das freie Ende der Einwickelmaterialbahn
um die Rolle A wickeln, wird der Mitnehmer C in seine Ausgangsposition bewegt und
wickelt dabei das Einwickelmaterial um den restlichen Teil der oberen Umfangsfläche
der Rolle, so daß das Material schließlich die freie Kante des Einwickelmaterials
überlappt und diese Kante fest gegen die Rollenoberfläche drückt. Wenn der Mitnehmer
seine Rückbewegung beendet hat (wie in F i g. 3 gezeigt), werden die Faltschieber
J durch den sie betätigenden Pneumatikzylinder J1 zurückgezogen; dann werden eine
Trenn- und eine Verschlußeinrichtung, die im Inneren des Mitnehmers C angeordnet
sind, betätigt, um die Materialbahn abzutrennen und einen Klebestreifen an den einander
überlappenden Kanten anzubringen, wodurch die Verpackung zusammengehalten, d. h.
verschlossen wird. Der Streifen kann mit einem Klebstoff versehen sein, der entweder
befeuchtet werden muß oder selbstklebend ist und dann unter Anwendung von Druck
aufgeklebt wird. Wenn als Einwickelmaterial ein thermoplastisches Material verwendet
wird, kann es unter Umständen zweckmäßig sein, das Verschließen durch Anwendung
von Wärme an den übereinanderliegenden Kanten vorzunehmen und keinen Klebstoff zu
verwenden. Die Verpackung kann gewünschtenfalls auch dadurch verschlossen werden,
daß auf die freie Kante des Verpackungs- bzw.
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Einwickelmaterials Klebstoff aufgetragen wird, nachdem das Verpackungsmaterial
von den Faltschiebern um die Rollenoberfläche herumgewickelt wurde und bevor der
hin- und herbewegbare Mitnehmer wieder in seine zurückgezogene Stellung bewegt wird,
so daß diese Rückbewegung selbst das Verschließen der Verpackung durchführt, indem
sie das Verpackungsmaterial fest gegen den Klebstoff drückt, worauf der Schneidvorgang
ausgeführt wird.
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Bei der in F i g. 1 gezeigten Ausführungsform besteht die Trenneinrichtung
aus einem Schneidmesser K, das von einem im Mitnehmer C angebrachten Pneumatikzylinder
K1 betätigt-wird. Die Verschlußeinrichtung weist eine Spule K2 mit Klebestreifen
auf, dessen Breite der Einwickelmaterialbahn entspricht, einen von einem Pneumatikzylinder
K4 betätigten Keilnocken K3, mit dessen Hilfe ein bestimmtes kurzes Stück Klebestreifen
von der Rolle abgezogen und festgehalten wird, sowie eine schwenkbare Betätigungs-bzw.
Stoßplatte K5, die ebenfalls über die ganze Breite der Materialbahn reicht. Diese
Stoßplatte K5 wird, sobald der Mitnehmer C seine Bewegung nach rückwärts beendet
hat, von einem Pneumatikzylinder K6 nach vorn bewegt und dann auf der Kolbenstange
dieses Zylinders von einem kleinen pneumatischen Hilfszylinder K7, der an dieser
Kolbenstange beweglich angebracht ist, festgehalten. Bei dieser Bewegung trennt
die Stoßplatte K5 den Klebestreifen ab und
drückt ihn gegen die
Platte K8, wobei der abgetrennte Streifen mittels einer pneumatischenl Saugvorrichtung
an der Platte K5 festgehalten wird; ein Teil des Saugrohres ist bei K9 gezeigt.
Die Bewegung der Stoßplatte nach vorn wird fortgesetzt, bis diese die Rolle A berührt,
so daß die auf die Platte einwirkende pneumatische Kraft das Einwickelmaterial fest
gegen die Rolle drückt. Zu diesem Zeitpunkt bewegt sich das Schneidmesser K nach
vorn, schneidet das Einwickelmaterial ab und wird wieder zurückgezogen, worauf der
pneumatische Hilfszylinder K7 betätigt wird und die Stoßplatte mit einem Schwenkzapfen
schwenkt, wodurch der Klebestreifen fest auf die übereinanderliegenden Kanten des
um die Rolle herumgeschlagenen Einwickelmaterials gedrückt wird; dabei wird die
Saugwirkung, die den Streifen an der Platte hält, abgeschaltet. Hierauf wird die
Stoßplatte wieder zurückgeschwenkt und in ihre Ruhestellung zurückgeführt, in der
sie auf eine neue Betätigung des Keilnockens K3 wartet, um ein neues Stück Klebestreifen
zuzuführen.
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In der vorliegenden Beschreibung wird angenommen, daß als Klebestreifen
ein selbstklebendes Band benutzt wird, das unter Anwendung von Druck aufgeklebt
wird. Wird jedoch ein Klebestreifen bevorzugt, der angefeuchtet werden muß, so kann
eine bewegliche Befeuchtungsvorrichtung vorgesehen werden, die den Klebestreifen
bei der Vorwärtsbewegung der Stoßplatte anfeuchtet.
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Es ist zu erwähnen, daß bei der Rückbewegung des hin- und herbewegbaren
Mitnehmers neues Einwickelmaterial von der Vorratsrolle abgezogen wird, das zum
Einwickeln der nächsten Rolle dient. Die Tatsache, daß diese Materialbahn gespannt
gehalten wird, gewährleistet ein festes Anliegen des Einwickelmaterials auf der
Rollenoberfläche und auf der freien Kante des Materials, über der es liegt. Um zu
verhindern, daß die Ausgleichsrolle das Einwickelmaterial zurückzieht, nachdem es
von der Trenneinrichtung abgetrennt wurde, wird zweckmäßigerweise eine Klammer zum
Festklemmen des Verpackungsmaterials, z. B. gegen die Oberseite des Mitnehmers,
vorgesehen, wie in der Zeichnung gezeigt ist. Diese Klammer kann auch zwischen zwei
festen Führungsrollen H1, H2 angeordnet werden (wie in der in F i g. 4 gezeigten
abgewandelten Ausführungsform, die weiter unten beschrieben wird.) Diese Klammer
H6 wird pneumatisch betätigt, und zwar gleichzeitig mit oder etwas früher als die
Trenneinrichtung, und wird anschließend wieder freigegeben, wenn die Klemmeinrichtung
G, G1 unter der Rampe B das neue freie Ende des Verpackungsmaterials ergriffen hat.
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Die Form des unteren Teiles der Vorderseite des hin- und herbewegbaren
Mitnehmers ist so gewählt, daß sie das abgeschnittene Ende des Verpackungsmaterials
gegen die Klemmeinrichtung unterhalb der geneigten Rutsche drückt. Zu diesem Zweck
weist die Vorderseite des Mitnehmers eine Kerbe C6 auf, in die das untere Ende der
Rutsche B hineinragt, wenn die Teile ihre normale Stellung einnehmen, so daß das
abgeschnittene freie Ende des Verpackungsmaterials so angeordnet wird, daß es von
der Klemmeinrichtung G, G 1 aufgenommen und festgehalten wird, wenn diese Einrichtung
betätigt wird, nachdem die von der Meßvorrichtung D2 gesteuerten Teile wieder in
ihre normalen Stellungen zurückgeführt wurden und bereit sind, um die nächste Rolle
einzuwickeln.
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Es ist ersichtlich, daß die Länge des in der Klemmeinrichtung G,
G1 gehaltenen Stücks Verpackungs-
material (zusammen mit dem Abstand der Klemmeinrichtung
über der festen Bezugslinie El) bestimmt, wie weit die beiden freien Kanten des
Materials beim Einwickeln der Rolle übereinanderliegen. Um Verpackungsmaterial zu
sparen, ist es zweckmäßig, daß diese Kanten so wenig wie möglich übereinanderliegen;
doch hängt dies von den verschiedenen Arten von Verpackungsmaterialien ab, und es
ist daher vorteilhaft, eine Einrichtung vorzusehen, mit der in jedem Fall eingestellt
werden kann, wie weit die Kanten übereinanderliegen sollen. Dies läßt sich in einfacher
Weise dadurch bewerkstelligen, daß die Größe des Verpackungsmaterialstücks, das
von der Klemmeinrichtung G, G1 ergriffen wird, entsprechend geändert wird.
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Zu diesem Zweck wird, wie in F i g. 4 gezeigt ist, zwischen den beiden
festen Führungsrollen H1 und H2 nicht nur die obenerwähnte KlammerH6, sondern auch
eine verstellbare Rückführungseinrichtung vorgesehen, die aus einer beweglichen
Walze besteht, die die Materialbahn H zwischen zwei festen Walzen L1, L2 ergreift
und die zwischen diesen Walzen verschoben wird, um das Verpackungsmaterial in eine
Schlaufe zu legen. Die bewegliche Walze L ist an einem KurbelhebelL3 angebracht,
der nach dem Abschneiden des Verpackungsmaterials H mittels der Trenneinrichtung
K von einem Pneumatikzylinder L4 betätigt wird, um das Verpackungsmaterial zurückzuführen
und dadurch das abgeschnittene Ende des Materials, das über die untere Kante der
Vorderseite des Mitnehmers C vorsteht, zu verkürzen. Das Ausmaß dieser Rückführung
wird mit einer Stellschraube L5 geregelt und damit der gewünschten Breite der Überdeckung
der beiden Enden angepaßt.
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Fig.4 zeigt einige weitere Änderungen der in Fig. 1 dargestellten
Ausführungsform; so hat sich bei einigen Arten von Verpackungs- bzw. Einwickelmaterial
gezeigt, daß der Endabschnitt dieses Materials dazu neigt, sich über der Vorderseite
des Mitnehmers C leicht auszubeulen, nachdem die Rückführung vorgenommen wurde und
bevor das Ende der Materialbahn von der Klemmeinrichtung G, G1 ergriffen wurde,
wie die gestrichelte LinieL6 zeigt. Dies läßt sich verhindern, indem zwei Rollen
L7 an Armen L8 vorgesehen werden, die an von den Seitenkanten des Mitnehmers C hochstehenden
Trägern C7 schwenkbar angebracht sind. Diese Rollen L7 werden von Federn L9 gegen
die Vorderseite des Mitnehmers C gedrückt und haben einen solchen Abstand voneinander,
daß die Gefahr einer Behinderung der Zuführung der zu verpackenden Rolle entlang
der Rutsche B in die Meßstellung ausgeschaltet wird. Die Walzen ragen von den Armen8
nach innen und kommen dabei mit den Kanten des Verpackungsmaterials in Berührung,
die über die Rollenenden hinausragen.
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Es ist im allgemeinen wünschenswert, daß die Rollen von dem Verpackungsmaterial
fest umschlossen werden. Gewünschtenfalls kann daher die Spannung des Verpackungsmaterials
vor dem Abschneiden und Verschließen erhöht werden, indem die Klammer H6 betätigt
wird, kurz bevor der Mitnehmer C sich ganz nach vorn bewegt hat. Dies läßt sich
mit Hilfe eines pneumatischen Ventils L10 erreichen, das so angeordnet ist, daß
es vom Ansatz C5 am Mitnehmer unmittelbar vor Beendigung der Bewegung des Mitnehmers
C betätigt wird; dieses Ventil LlO steuert die Arbeitsweise der Klammer H6.
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Eine hohe Spannung ist zwar sehr erwünscht, doch hat sich gezeigt,
daß die Spannung entsprechend dem
Durchmesser der Rolle unterschiedlich
sein muß, da sie einerseits so gering sein muß, daß sie auch von verhältnismäßig
leichten Rollen ; nit kleinen Durchmessern auf ihrem Weg in die Verpackungsstellung
überwunden werden kann, andererseits aber so groß sein muß, daß sie verhindert,
daß schwere Rollen mit großem Durchmesser zu schnell in die Einwickelstellung gelangen
und dabei nur locker von dem Verpackungsmaterial umhüllt werden. Diese Schwierigkeit
läßt sich mit Hilfe von zwei Kurbelhebeln M überwinden, die an den hochstehenden
Trägern C7 an den Seitenkanten des hin- und herbewegbaren Mitnehmers schwenkbar
angebracht sind, wobei ein Arm jedes Kurbelhebels M unter der Einwirkung einer Spannfeder
M1 mit einer festen Verankerung M2 steht, während die anderen Arme der Hebel M miteinander
durch einen Stab M3 verbunden sind, der über der Verpackungsmaterialbahn angeordnet
und mit Filz oder einem anderen geeigneten Material beklebt ist. Da die Bewegung
des Mitnehmers aus seiner vorgeschobenen in seine zurückgezogene Stellung bei größeren
Rollen auch größer ist als bei kleineren Rollen, werden die Federn mol im Falle
größerer Rollen stärker gespannt und drücken dabei den Stab M3 fester gegen die
Materialbahn, wodurch die Spannung derselben bei den größeren Rollen in gewünschter
Weise erhöht wird.
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Wie bereits zuvor erwähnt, dient die Einwickelvorrichtung besonders
zum vollständigen Einwickeln eines rollenförmigen Gegenstandes, wobei zuerst dessen
äußere Fläche rohrförmig mit einem Verpackungsmaterial umgeben wird und dann die
vorstehenden Enden dieses Rohres gegen die Rollenenden umgefaltet werden. Bei einigen
Arten von Verpackungsmaterialien hat sich gezeigt, daß sie an den Kanten der Rollen,
wo sie umgefaltet werden, leicht einreißen, und es ist daher zweckmäßig, bei der
Verwendung derartiger Materialien ihre Kanten zu verstärken. Eine Möglichkeit hierfür
ist in F i g. 4 gezeigt, wo die Verstärkung aus zwei Klebestreifen besteht, die
an den Stellen auf die Materialbahn aufgeklebt werden, die über die Endkanten der
Rollen zu liegen kommen. Zu diesem Zweck wird eine besondere, feste Führungsrolle
H8 zwischen der Vorratsrolle H5 und der Führungsrolle H3 vorgesehen; ferner werden
zwei Klebestreifen H9 an den entsprechenden Stellen angebracht, von denen die Klebestreifen
an einer Befeuchtungseinrichtung HlO vorbei und dann über die Führungsrollen H8
abgezogen werden, so daß sie an der Materialbahn ankleben. Bei der gezeigten Ausführungsform
werden diese Verstärkungsstreifen auf der Unterseite der Materialbahn angebracht,
doch könnten sie gewünschtenfalls ebensogut auf der Oberseite dieser Bahn vorgesehen
werden.
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F i g. 5 zeigt in schematischer Weise die Verwendung von Kantenführungen
am Mitnehmer C, mit denen die Schichten des Verpackungsmaterials zentriert bzw.
ausgerichtet werden, wenn mehrschichtiges Verpackungsmaterial verwendet werden soll;
die beiden Materialbahnen, die zusammen verwendet werden sollen, haben in diesem
Fall verschiedene Breite, was häufig zweckmäßig ist, um das Verpacken der Enden
zu erleichtern. Es sind nur die Führungen für eine Kante gezeigt, doch ist ohne
weiteres ersichtlich, daß an der anderen Kante ebensolche Führungen vorgesehen werden.
Die beiden Schichten N, N1, die zusammen das mehrschichtige Verpackungsmaterial
bilden; werden mit Hilfe von Kantenführungen in
Form flacher Platten N2, N3 zentriert,
die die gleiche Dicke haben wie die Schichten des Verpackungsmaterials; zwischen
ihnen befinden sich dünne Platten N4, N5, N6, die über den Kanten der Verpackungsmaterialschichten
liegen. Die ganze Plattenanordnung kann am Mitnehmer selbst angebracht sein. Die
Schichten und Platten sind in der Zeichnung dicker als in Wirklichkeit dargestellt,
um die Anordnung deutlicher zu zeigen.
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Die oben beschriebenen Vorrichtungen beziehen sich auf das Einwickeln
der Umfangsfläche einer Rolle, wobei das Verpackungsmaterial rohrförmig eng um die
Rolle herumgewickelt wird. Das anschließende Verschließen der Enden der Rolle kann,
wenn es überhaupt gewünscht wird, in der gleichen oder einer anderen Vorrichtung
erfolgen; hierfür ist es jedoch erforderlich, daß die Enden des Rohres aus Verpackungsmaterial
über die Rollenenden vorstehen, so daß sie übereinander und gegen die Enden der
Rolle gefaltet und dann mit Hilfe eines Klebetiketts befestigt werden können. Dieses
Verschließen der Enden kann auf verschiedene Weise erfolgen und ist nicht Gegenstand
der Erfindung.
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Für die erfindungsgemäße Vorrichtung ist es nicht wichtig, daß die
Meßvorrichtung in ihr selbst angebracht sein muß; statt dessen kann die Einstellung
der verschiedenen Teile entsprechend dem Durchmesser der jeweils zu verpackenden
Rolle auch von Hand erfolgen. Der Erfindungsgedanke kann außerdem auch bei Einwickelvorrichtungen
einfacherer Bauart angewendet werden, die nur Rollen eines bestimmten üblichen Durchmessers
verpacken, wobei die Maschine in der oben beschriebenen Weise aufgebaut ist, außer
daß die Teile, die entsprechend dem Rollendurchmesser einstellbar sind, jetzt fest
in der dem üblichen Rollendurchmesser entsprechenden Stellung angebracht werden.
Hierbei bewirkt eine weitere Änderung des Aufbaus, daß der hin- und herbewegbare
Mitnehmer normalerweise seine zurückgezogene Stellung einnimmt und die Rolle nicht
mehr auf ihrem Weg zur Einwickelstelle festhält, wobei das Verpackungsmaterial vor
dem Zuführen der Rolle über deren Bahn gezogen wird, und zwar entweder durch die
Rückwärtsbewegung des Mitnehmers, an die sich das Festklemmen des freien Endes der
Materialbahn anschließt, oder indem die Klemmeinrichtung nach vorn bewegt wird,
um das freie Ende des Verpackungsmaterials zu ergreifen, wenn der Mitnehmer wieder
seine zurückgezogene Stellung einnimmt, worauf die Klemmeinrichtung wieder in ihre
Betriebsstellung zurückgeführt wird, bevor die Rolle in die Vorrichtung gegeben
wird.
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Vorzugsweise wird zwar im allgemeinen der Mitnehmer in waagerechter
Richtung zurückgezogen, doch ist dies für die Erfindung nicht entscheidend, und
Fig.6 und 7 zeigen schematisch zwei Ausführungsformen, bei denen der Mitnehmer senkrecht
verschoben bzw. auf einer Kreisbahn bewegt wird und diese Bewegungen von einem parallelen
Lenkmechanismus begrenzt werden.
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Bei der in F i g. 6 gezeigten Ausführungsform wird der Mitnehmer
in senkrechter Richtung bewegt und nimmt normalerweise seine obere, zurückgezogene
Stellung ein, in der er die geneigte Rutsche B für die Zuführung der Rolle freigibt,
die in diesem Fall üblichen Durchmesser hat. Der Mitnehmer wird von zwei gemeinsam
betätigten Pneumatikzylindern C8, C9 gehoben und gesenkt. Der untere Teil der Vorderseite
des
Mitnehmers ist senkrecht angeordnet. Außerdem wird eine abgewandelte Ausführungsform
der Klemmeinrichtung verwendet, die aus einer Klemnfläche 0 unter der unteren Kante
der Rutsche B und einem beweglichen Klemmarm 01 besteht, der von einem Pneumatikzylinder
0 2 betätigt wird; der Klemmarm 01 ist so ausgebildet, daß er das freie Ende des
sich von der Vorderseite des Mitnehmers senkrecht nach unten erstreckenden Verpackungsmaterials
ergreifen und festhalten kann. Die Rolle A kommt beim Zuführen über die Rutsche
B mit der Materialbahn H in Berührung und führt diese mit sich in die Einwickelstellung,
in der sie zwischen der senkrechten Wand B2 und einem festen, schräg angeordneten
Anschlag F2 gehalten wird. Das Einwickeln der äußeren Fläche der Rolle erfolgt durch
die Faltschieber J, die das von der Klemmeinrichtung freigegebene Ende des Verpackungsmaterials
ergreifen, sowie durch Senken des Mitnehmers C in seine vorgeschobene oder untere
Stellung, worauf das Abschneiden und Verschließen der Verpackung in zuvor beschriebener
Weise vorgenommen wird. Auch hier ist eine Ausgleichsrolle H4 vorgesehen, die ebenfalls
den Durchhang der Materialbahn, der beim-Senken des Mitnehmers auftritt, aufnimmt.
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Bei der in F i g. 7 gezeigten Ausführungsform ist der Mitnehmer C-
an zwei parallelen Lenkern P, P1 angeordnet. Das Zurückziehen und Vorschieben des
Mitnehmers erfolgt in diesem Fall durch den Pneumatikzylinder CI, der auf einem
Drehzapfen angebracht ist, wobei seine Kolbenstange gelenkig mit dem Kopf verbunden
ist. In allen anderenPunkten entspricht diese Ausführungsform im allgemeinen den
weiter oben beschriebenen Vorrichtungen.
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Die obige Beschreibung bezog sich auf das Verpacken einer Rolle mit
rundem Querschnitt, doch eignet sich die erfindungsgemäße Vorrichtung auch zum Einwickeln
von Packungen mit anderem Querschnitt; Teile einer zum Einwickeln von Packungen
mit rechteckigem Querschnitt üblicher Größe geeigneten Maschine werden in F i g.
8 gezeigt und nachstehend beschrieben.
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Bei dieser Ausführungsform wird die Packung Q, entweder allein oder
in einer Reihe ähnlicher Packungen, die nacheinander eingewickelt werden sollen,
auf einer geneigten Fläche bzw. Rutsche R, mit entsprechender Neigung, oder auf
einem waagerechten Förderband, zugeführt. Ein hin- und herbewegbarer Mitnehmer S
bewegt sich parallel zur Rutsche R oder dem Förderband und nimmt normalerweise seine
zurückgezogene Stellung ein, so daß die Packung über die Rutsche oder das Förderband
zu einer Plattform R1 gelangen kann, über die das Verpackungsmaterial gespannt ist,
dessen freies Ende von einer Klemmeinrichtung ergriffen wird, die schematisch bei
S1 unterhalb der Rutsche R gezeigt ist. Dann wird diese Plattform R 1 im rechten
Winkel zu der Rutsche R gesenkt, damit die Packung Q in die Einwickel- bzw.
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Verpackungsstellung gelangt und dabei das Verpackungsmaterial mit
sich zieht. Die Plattform R 1 dient auch als die Packung Q in der Einwickelstellung
unterstützender Anschlag. Wenn diese Packung die erste einer Reihe mehrerer Packungen
ist, wird die nachfolgende Packung Q 1 der Reihe bei Q2 von der Rutsche festgehalten,
wenn die erste Packung Q die Plattform 1 erreicht hat. Um zu verhindern, daß das
Verpackungsmaterial beim Senken der Packung in die Verpackungsstellung an den unteren
Ecken der Packung vorbeigezogen wird, ist die Klemmeinrichtung
S1, die das freie
Ende des Verpackungsmaterials ergreift, so angebracht, daß sie sich auf der Unterseite
der Rutsche R oder des Förderbandes von einer geeigneten Ausgangsstellung aus zu
der Packung 2 hinbewegt, und zwar mit der gleichen Geschwindigkeit, mit der sich
auch die Packung Q weiterbewegt. Hierbei läuft die Materialbahn von der Klemmeinrichtung
S1 über einen Faltstab R2 an der Seite der sich bewegenden Packung Q, dann unter
der Packung hindurch und auf ihrer anderen Seite wieder nach oben, hierauf über
die Endfläche des Mitnehmers S und an den Führungsrollen vorbei zur Vorratsrolle.
Wenn dann schließlich die Packung Q ihre Verpackungsstellung erreicht, ist das Verpackungsmaterial
fest um ihre beiden Seiten sowie ihre Unterseite herumgewickelt.
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Die Klemmeinrichtung S1, die sich dann ebenfalls nicht mehr bewegt,
wird hierauf gelöst, und der Faltschieber S2 wird vorgeschoben, um den freigegebenen
Endabschnitt der Materialbahn um einen Teil der Oberseite der Packung herumzuschlagen;
dann wird der Mitnehmer S in seine vorgeschobene Stellung bewegt, um das Einwickeln
dieser Oberseite zu beenden.
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Hierauf wird das Verpackungsmaterial von einer Trenneinrichtung an
einer Stelle abgeschnitten, die es ermöglicht, daß die Enden des um die Packung
gewickelten Verpackungsmaterials richtig übereinanderliegen; diese übereinanderliegenden
Enden werden dann verbunden und der Faltschieber S2 in der Zwischenzeit wieder zurückgezogen.
Die Teile haben eine solche Form, daß das neue freie Ende des abgeschnittenen Verpackungsmaterials
zur Klemmeinrichtung S1 abgelenkt wird, die dieses Ende ergreift, bevor der Mitnehmer
S wieder zurückgezogen wird, und dann ebenfalls in ihre Ausgangsstellung zurückgezogen
wird und für das Einwickeln der nächsten Packung bereit ist; auch die Plattform
R1 1 wird wieder in ihre Ausgangsstellung zurückgeführt, nachdem sie die eingewickelte
Packung abgegeben hat.
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Dieser Aufbau kann, wie in F i g. 9 gezeigt, abgewandelt werden,
um den Endabschnitt des Verpackungsmaterials, der von der Klemmeinrichtung S1 freigegeben
wurde, einzuwickeln, indem die Pakkung Q selbst ein kleines Stück seitlich aus der
Verpackungsstellung unter die Klemmeinrichtung S1 verschoben wird. Die seitliche
Bewegung sollte so groß sein, daß der freigegebene Endabschnitt über die Oberseite
der Packung geschlagen werden kann, andererseits jedoch auch so klein, daß sichergestellt
wird, daß das freie Ende dieseses freigegebenen Abschnitts unter den restlichen
Teil des Verpackungsmaterials zu liegen kommt, das durch die Bewegung des Mitnehmers
S in seine vorgeschobene Stellung über die Oberseite der-Packung geschlagen wird.
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Bei einer anderen Ausführungsform (die in F i g. 10 gezeigt ist),
kann die Rutsche R oder das waagerechte Förderband senkrecht zu seiner Längserstreckung
verstellt werden, wobei die Rutsche oder das Förderband normalerweise eine untere
Stellung einnimmt, in der die Packung von ihr direkt in die Verpackungsstellung
gebracht werden kann. Hierbei erstreckt sich das Verpackungsmaterial von der Klemmeinrichtung
S1 über die Unterseite der Packung Q und dann über deren abgekehrte Seite zu dem
Mitnehmer S, wobei die angrenzende Seite der Packung eingewickelt wird, wenn die
Rutsche R oder das Förderband und die unter ihm angeordnete Klemmeinrichtung S1
angehoben werden, worauf das Verpackungsmaterial von der KlemmeinrichtungS1 freigegeben
und der
freigegebene Endabschnitt dann gegen die Oberseite der Packung
geschlagen wird, indem der Faltschieber S2 von unterhalb der Klemmeinrichtung S1
vorgeschoben wird. Das Einwickeln wird, wie im vorhergehenden Fall, beendet, indem
der Mitnehmer S in seine vorgesehene Stellung bewegt wird, so daß der von ihm gehaltene
Teil des Verpackungsmaterials über das freie Ende des Materials gelegt wird. Dann
wird das Verpackungsmaterial abgeschnitten, und seine übereinanderliegenden Enden
werden miteinander verbunden bzw. verschlossen, worauf das neue freie Ende der Materialbahn
von der Klemmeinrichtung S1 ergriffen wird. Nach der Freigabe der eingewickelten
Packung aus ihrer Verpackungsstellung werden die verschiedenen Teile wieder in ihre
Ausgangsstellung zurückgeführt, so daß sie für das Einwickeln der nächsten Packung
bereit sind.
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Es ist ersichtlich, daß die vorstehende Beschreibung nur einige Ausführungsbeispiele
erläutert, die im Rahmen der Erfindung auf verschiedene Weise abgewandelt werden
können. So kann beispielsweise an Stelle der hier beschriebenen pneumatischen Steuervorrichtung
selbstverständlich auch eine andere Vorrichtung verwendet werden, mit der die gewünschten
Einstellungen hydraulisch oder elektrisch oder mechanisch vorgenommen werden.