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Vorrichtung zum Verpacken zusammenpreßbarer Güter Die Erfindung bezieht
sich auf eine Vorrichtung zum versandfertigen Verpacken von zusammenpreßbaren Gütern,
wie z. B. Tüten oder Beutel, in beliebige Umhüllungen, insbesondere Weichpackungen
aus Papier.
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Es ist üblich, Tüten und Beutel vor dem Versand mit Packpapier einzuschlagen,
zusammenzupressen und in gepreßtem Zustand mit Kordel zu verschnüren. Diese Art
der Verpackung ist sehr personalaufwendig und kostspielig. Man hat versucht, das
Verfahren durch den Einsatz von automatischen Verschnürmaschinen mit eingebautem
Preßbalken zu verbessern. Da diese Maschinen sehr teuer sind und das Verpacken in
einem besonderen Arbeitsgang getrennt von der Beutelherstellung erfolgen muß, befriedigt
diese Lösung nicht. Ein anderer, schon beschrittener Weg besteht darin, die Beutel
bereits an der Herstellungsmaschine von den Maschinenhilfskräften in Kartons aus
Voll- oder Wellpappe verpacken zu lassen. Hauptnachteil dieses Verfahrens sind die
hohen Kosten für Verpackungsmittel, die bei den meisten Beutelsorten in keinem tragbaren
Verhältnis zum Wert des Inhalts stehen. Außerdem erfordert das umfangreiche Beutelsortiment
der meisten Beutelfabriken die laufende Beschaffung und Lagerung einer entsprechenden
Vielzahl unterschiedlicher Kartongrößen und -ausführungen. Dabei verbietet es sich
aus Raumgründen, die Kartons füllreif aufgestellt zu lagern.
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Vielmehr müssen Vollkartonagen jeweils vor der Befüllung noch geheftet,
Wellpappkartons aufgestellt und am Boden mit Klebestreifen verklebt werden. Uberläßt
man diese Arbeit dem Personal an der Beutelmaschine, so muß man dort entweder mit
geringeren Maschinenleistungen rechnen oder mehr Personal einsetzen. Schließlich
lassen sich die Beutel beim manuellen Einfüllen in Kartons nicht so stark pressen
wie mit Hilfe einer Presse.
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Es ist bereits eine Vorrichtung zum Verpacken von Windeln bekannt,
bei der durch zwei teleskopartig gegeneinander verschiebbare Blechmäntel ein oben
offener Füllraum entsteht, der im Zustand maximaler Pressung unten durch die Oberfläche
einer Ausstoßplatte und in ungepreßtem Zustand durch diese Platte und einen Teil
der Grundfläche des Arbeitstisches verschlossen wird. Als Verpackungsmittel dienen
Beutel oder Säcke, die nach dem Zusammenpressen von oben ein Stück über die Preßvorrichtung
gezogen und anschließend mit den Händen festgehalten werden, so daß die Ausstoßplatte
die gepreßten Windeln aus der Preßvorrichtung nach oben in den leeren Sack oder
Ben-
tel schieben kann. Der gefüllte Beutel oder Sack wird anschließend nach oben
abgezogen, was bei entsprechendem Gewicht des Inhalts erheblicher Anstrengung bedarf.
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Nach einer anderen Verfahrensweise werden Cellulosetücher kontinuierlich
mittels in einem Kanal schräg zueinander verlaufender Fördergurte, die das zu verpackende
Gut gepreßt in eine Haltevorrichtung aus Blechbacken befördern, mit einer Manschette
überzogen und in einem weiteren analog verlaufenden Preßvorgang mit einer weiteren,
quer zur ersten verlaufenden Manschette versehen. Dieses Verfahren eignet sich nur
für völlig gleichförmige Güter und für stets gleichbleibende Packungseinheiten.
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Es ist ferner bekannt, Fische zwischen gewölbten Preßschalen mit
Hilfe einer Vorrichtung zusammenzupressen, so daß die Schalen im gepreßten Zustand
einen offenen Zylinder bilden, der an seinen Enden durch übergezogene Schließringe
zusammengehalten und manuell in eine Tonne gestellt wird. Mit Hilfe einer weiteren
Vorrichtung werden die Preßschalen aus der senkrecht stehenden offenen Tonne nach
oben herausgezogen, während eine runde auf den Füllraum abgestimmte Preßplatte den
Inhalt festhält. Dieses Verfahren ist umständlich und zeitraubend, läßt dem Inhalt
nach Entfernung der Preßschalen mit Schließringen relativ viel Raum sich wieder
auszudehnen und ist für die Verwendung von Weichpackungen als Umhüllung ungeeignet.
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Schließlich ist eine Maschine zum Einbringen von gestapelten Briefumschlägen
in Schachteln bekanntgeworden, die sich zum Zusammenpressen zweier waagerecht übereinander
angeordneter Andrückplatten bedient, von denen die untere gleichzeitig
als
Auflagefläche für den Briefumschlagstapel dient.
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Die Andrückplatten sind mit Schlitzen versehen, durch welche Vorschubleisten
verlaufen, die die Andrückplatten in jeder Arbeitsstellung überragen und deren Aufgabe
es ist, nach dem Überstülpen der Schachtel auf den gepreßten Stapel diesen samt
Schachtel aus den Andrückplatten heraus auf einen darunter befindlichen Arbeitstisch
zu schieben. Bei einer derartigen Anordnung kann der gepreßte Stapel nur mit einer
Umhüllung überzogen werden, deren offenes Ende höchstens bis zum Stapelrand bzw.
bis zur Vorschubleiste reicht. Da jedoch Umhüllungsteile zum späteren Verschließen
notwendig sind, müssen diese wie die Deckel bei einem Karton auf den Kartonkörper
umgelegt sein. Das schließt die Verwendung von Beuteln oder Säcken als Verpackung
aus, denn bei diesen darf das obere Ende nicht wie bei einem Karton bis zur späteren
Fiillhöhe eingeschlitzt und umgeklappt sein, weil sonst eine erhebliche Beschädigungsgefahr
bestünde und kein dichter und einfacher Verschluß durch kreuzbodenförmiges Einschlagen
und Verkleben des freien Schlauchendes mehr möglich wäre. Außerdem können bei dieser
Vorrichtung nur verhältnismäßig stabile Verpackungsmittel, wie Kartons, Verwendung
finden, da das gefüllte Packstück im Verlauf der Ausstoßbewegung zunehmend nach
unten auf den Arbeitstisch abkippt und infolge der dadurch erzeugten Schräglage
Gefahr läuft, durch die Kanten der noch nicht völlig entfernten Andrückplatten beschädigt
zu werden.
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Die vorliegende Erfindung hat sich zum Ziel gesetzt, eine Lösung
zu bieten, die die Nachteile der genannten Vorrichtungen vermeidet, ein sicheres
Einstapeln auch ungleichförmiger Füllgüter gestattet, die Verwendung von Weichpackungen
als Packmittel erlaubt sowie eine schnelle und bequeme Bedienung ermöglicht. Sie
geht dabei aus von einer Vorrichtung mit zwei das Verpackungsgut zusammendrückenden
Preßplatten, über die ein Behälter aus Pappe, Papier od. dgl. gezogen wird, während
sie das zusammengedrückte Gut halten und mit einem parallel zu den Preßplatten waagerecht
beweglichen Schieber, der als Anschlag für das Verpackungsgut und zum Ausschieben
der Packung aus dem Bereich zwischen den Preßplatten dient. Die eigentliche erfinderische
Neuheit besteht darin, daß unterhalb der senkrecht stehenden Preßplatten eine waagerecht
liegende, nach unten abschwenkbare Auflageplatte für das Verpackungsgut vorgesehen
ist, die beim Ausschieben der Packung die gleiche Bewegung wie der Schieber ausführt,
daß der Schieber in Richtung der Preßplatten zusammendrückbar ausgebildet ist, so
daß er bei jeder Stellung der beiden Preßplatten den Abstand zwischen diesen überbrückt,
ohne sie seitlich zu überragen, und daß die Preßplatten an Haltearmen befestigt
sind, die ebenfalls innerhalb des durch die horizontalen Längskanten der Preßplatten
begrenzten Raumes liegen.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung werden die Auflageplatte und
der Schieber ortsfest, die Preßplatten dagegen herausschiebbar angeordnet, was durch
die Bewegung geringerer Massen maschinentechnisch von Vorteil sein kann.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung näher
dargestellt, und zwar zeigt Ab b. 1 eine perspektivische Ansicht der wesentlichen
Vorrichtungsteile,
A b b. 2 und 3 zwei von verschiedenen möglichen Ausführungsformen
des Schiebers 3, Abb. 4 bis 9 verschiedene zur Verwendung mit der Vorrichtung zweckmäßig
ausgebildete Verpackungsmittel.
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Die Vorrichtung gemäß A b b. 1 besteht aus zwei das Verpackungsgut
zusammendrückenden Preßplatten 1, über die ein Behälter vorzugsweise aus Papier
oder Pappe gezogen wird, während die Preßplatten 1 das zusammengedrückte Gut halten,
und aus einem parallel zu den Preßplatten 1 waagerecht beweglichen Schieber 3, der
als Anschlag für das Verpackungsgut und zum Ausschieben der Packung aus dem Bereich
zwischen den Preßplatten dient.
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Unterhalb der senkrecht stehenden Preßplatten 1 befindet sich eine
um das Gelenk 5 nach unten abschwenkbare Auflageplatte 2. Sie bildet zusammen mit
den Preßplatten 1 und dem Schieber 3 zunächst einen vierseitig begrenzten, vorn
und oben offenen Raum, in den sich das Füllgut bequem einstapeln läßt. Beim späteren
Ausschieben der Packung führt die Auflageplatte 2 die gleiche Bewegung wie der Schieber
3 aus und trägt dabei die Packung. Das Ausschieben der Packung aus den Preßplatten
1 kann selbstverständlich auch dadurch ersetzt werden, daß die Auflageplatte 2 und
der Schieber 3 feststehen und die Preßplatten 1 nach hinten herausgezogen werden.
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Der Schieber 3 ist in Richtung der Preßplattenbewegung zusammendrückbar
ausgebildet. Er überbrückt in jeder Stellung der beiden Preßplatten 1 den Abstand
zwischen diesen, ohne die Preßplatten 1 seitlich zu überragen. Da die Preßplatten
1 außerdem an Haltearmen 4 befestigt sind, die ebenfalls innerhalb des durch die
horizontalen Längskanten der Preßplatten 1 begrenzten Raumes liegen, kann die als
Verpackungsmittel vorgesehene Umhüllung mit ihrem offenen Ende über den gepreßten
Stapel hinaus so weit übergezogen werden, daß der Stapel mit den Preßplatten 1 auch
bei Verwendung von Beuteln oder Säcken so weit in das Innere der Verpackung gelangt,
daß die Kanten 7 der Preßplatten 1 auf den Boden aufstoßen.
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Am Schieber 3 sind zwei in Richtung der Preßplattenbewegung auseinander
und aufeinander zu bewegbare Führungsstücke 11 mit mindestens je einem Vorsprung
10 angeordnet, die durch Lenker 12 gehalten werden oder in den Schlitzen 14 befestigt
sind und mittels Federn 13 an die Preßplatten 1 angedrückt werden. Die Vorsprünge
10 gleiten in Aussparungen 6 der Preßplatten 1 und gewährleisten, daß z.B. bei einem
blattartigen Füllgut auch die an den Preßplatten 1 anliegenden äußersten Teile des
eingefüllten Stapels sicher mit ausgestoßen werden. Zur schnelleren Anpassung an
verschiedene Stapelgrößen können die Preßplatten 1 aus mehreren in einem Abstand
übereinander und auswechselbar angeordneten Einzelplatten bestehen, zwischen denen
die Vorsprünge 10 der Führungsstücke 11 gleiten.
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Wenn das Packstück nach dem Überstülpen der Umhüllung während des
Ausstoßvorgangs im Zustand maximaler Pressung gehalten wird, entsteht bei starkem
Preßdruck, wie er zum Erreichen prallgefüllter Packungen an sich notwendig ist,
zwischen den Preßplatten und dem Füllgut eine starke Reibung, zu deren Überwindung
erhebliche Kraft aufgewendet werden muß und die zur Beschädigung
des
gepreßten Inhalts führen kann, vor allem wenn es sich um noch mit frischem Leim
getränkte Papierumschläge oder Beutel handelt. Zur Beseitigung dieses Nachteils
ist erfindungsgemäß vorgesehen, den Antrieb der Preßplatten 1 so auszubilden, daß
die Preßplatten mit Beginn des Ausstoßvorgangs entspannt werden und ein Druckausgleich
zwischen Stapel, Preßplatten und äußerer Umhüllung stattfindet. Die dadurch erzielte
Verminderung der Reibung ermöglicht es, mit geringer Kraft für das Ausstoßen auszukommen,
was rein manuelle Bedienung und eine entsprechend einfache und preiswürdige Konstruktion
gestattet.
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Zu Beginn des Verpackungsvorgangs weisen die Preßplatten 1 einen
Abstand voneinander auf, der ein leichtes Einschichten des Füllguts erlaubt. Ist
dies geschehen, werden die Preßplatten 1 zueinander bewegt und das Füllgut damit
auf ein vorher festgelegtes Maß zusammengepreßt. Danach wird die Auflageplatte 2
ein Stück nach unten abgeklappt, damit genügend Raum für das Überstülpen des Verpackungsmittels
entsteht. Das Füllgut wird in diesem Stadium im gepreßten Zustand durch die Preßplatten
1 gehalten. Nun wird das Verpackungsmittel, z. B. ein Beutel oder Sack, der so bemessen
ist, daß er gerade noch leicht über das Füllgut samt Preßplatten 1 geschoben werden
kann, so weit übergestülpt, daß die Kanten 7 der Preßplatten 1 am Boden anstoßen.
Es folgt das Wiederhochklappen der Auflageplatte 2 und das Entspannen der Preßplatten
1. Durch das Bestreben des Füllguts, sich wieder auszudehnen, werden die Preßplatten
1 von innen gegen die Verpackung gedrückt, wodurch ein Druckausgleich erfolgt. Durch
einfaches Vorziehen der Auflageplatte 2 mit gleichlaufender Bewegung des Schiebers
3 wird das Packstück nunmehr von den Preßplatten 1 abgezogen, an der Stirnseite
eingeschlagen und mit Klebestreifen verklebt. Damit ist der Verpackungsvorgang beendet.
Der Trennvorgang kann in umgekehrter Weise so verlaufen, daß die Auflageplatte 2
und der Schieber 3 mit dem Packstück stehenbleiben und die Preßplatten 1 nach hinten
herausgezogen werden.
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Als Verpackung können Beutel und Säcke beliebigen Materials ein-
oder mehrlagig oder in Kombination verschiedener Materialien sowie auch Kartons
Verwendung finden. Es ist auch möglich, verschiedene Umhüllungen nacheinander auf
den gepreßten Block aufzuziehen. Als zweckmäßig haben sich Beutel oder Säcke mit
geklebtem Boden erwiesen, wobei Beutel oder Säcke in Kreuzbodenform ebenso formgerechte
Packstücke ergeben wie Beutel oder Säcke in Blockbodenform. Die Beutelfabrik hat
auf diese Weise die Möglichkeit, sich mit vorhandenen Maschinen ihre Verpackungsmittel
ohne große Kosten selbst anzufertigen und diese im Gegensatz zu Kartons mit geringem
Raumbedarf füllreif zu lagern.
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Die als Verpackung Verwendung findenden Beutel oder Säcke werden
zum Zwecke des leichteren Überziehens am oberen Rand mit nach außen umklappbaren
Laschen oder Streifen versehen, die man leicht ergreifen kann, ohne mit den Fingern
zwischen Umhüllung und Platten 1 fassen zu müssen. In A b b. 4 sind halbkreisförmige
Laschen 16 und in Abt.5 rechteckige Laschen 17 gezeigt. Sie befinden sich jeweils
an den einander gegenüberliegenden Beutelseiten. Derartige Laschen können in der
gleichen
Weise erzeugt werden wie die bekannten zum Öffnen des Beutels oder Sackes verwendeten
Daumenlappen.
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Wie in Ab b. 6 dargestellt, können auch umklappbare Streifen angebracht
sein. Sie sind dadurch erreichbar, daß während der Fertigung die Papierbahn (bei
mehreren Lagen die äußere oder auch mehrere Lagen) in geeignete Weise am oberen
Rand mit senkrechten Schlitzen 18 versehen wird.
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Bei mehrlagigen Beuteln oder Säcken können nach außen umklappbare
Streifen auch in der Weise gewonnen werden, daß die Lagen 19, 20 und 21 gemäß A
b b. 7 an ihren Enden so gestaffelt ausgeführt werden, daß sich die Verlängerungslappen
8 der Außenlage 19 jeweils gegenüberstehen. Dabei ist es zweckmäßig, die seitlichen
Begrenzungen der Lappen 8 auf der Höhe der späteren Längskanten 9 des Packstücks
anzuordnen.
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Die einzelnen Beutelbündel sind in der Regel am Bodenende dicker
als am gegenüberliegenden Einfüllende. Man kann diese Ungleichheit ausgleichen,
indem man abwechselnd die Bodenenden der Bündel nach oben oder unten schichtet.
Bei Packungen mit ungleicher Bündelanzahl (z.B. fünf Bündel zu hundert Beutel) entsteht
jedoch ein Packstück, das an einem Ende dicker ist als am anderen. Die Folge hiervon
ist, daß der als Verpackung dienende Beutel oder Sack, der ja überall die gleiche
Breite aufweist, an einem Ende einem stärkeren Innendruck ausgesetzt wird als am
anderen. Dem kann durch eine entsprechende Materialstärke Rechnung getragen werden.
Es ist jedoch auch möglich, den Beutel lediglich am stärker beanspruchten Teil durch
einen innen angebrachten rundum verlaufenden Streifen 22 gleichen oder ähnlichen
Materials, wie in A b b. 8 gezeigt, zu verstärken. Dieser Streifen kann auch länger
gewählt werden als der Breite der zur Fertigung des Beutels oder Sacks verwendeten
Materialbahn entspricht, so daß er an der Längskante übersteht und in Form eines
Lappens 23 durch die Längsklebenaht nach außen reicht. Bei dieser Ausgestaltung
erfüllt der Verstärkungsstreifen zugleich die Funktion eines Aufreißstreifens für
die fertige Packung. Wenn es nur auf den Effekt des leichten Aufreißens ankommt,
ist es auch möglich, den innen aufgebrachten Streifen auf ein Teilstück24 zu begrenzen,
wie Abb. 9 zeigt.
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Die Unteransprüche haben keine selbständige Bedeutung. Für die Maßnahmen
nach diesen Ansprüchen wird nur im Zusammenhang mit der Vorrichtung nach Anspruch
1 Schutz begehrt.