DE10162775A1 - Wasserbett - Google Patents
WasserbettInfo
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- A—HUMAN NECESSITIES
- A47—FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
- A47C—CHAIRS; SOFAS; BEDS
- A47C27/00—Spring, stuffed or fluid mattresses or cushions specially adapted for chairs, beds or sofas
- A47C27/08—Fluid mattresses
- A47C27/085—Fluid mattresses of liquid type, e.g. filled with water or gel
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Abstract
Es handelt sich um ein Wasserbett mit einer Matratze, die in einen Tragrahmen mit einer denselben auskleidenden Sicherheitsfolie einsetzbar ist. Um ein Wasserbett zu schaffen, das in den stark belasteten Eckbereichen der Matratze und/oder der Sicherheitshülle wesentlich verbessert ist und somit das erfindungsgemäße Wasserbett auslaufsicherer als bei herkömmlichen Wasserbetten ausgebildet ist, ist die Matratze (1) aus einem tiefgezogenen, schalenförmig ausgebildeten Kopfteil (7), einem ebenfalls tiefgezogenen, schalenförmig ausgebildeten Fußteil (8) sowie einer zwischen dem Kopfteil (7) und dem Fußteil (8) eingesetzten, schlauchartigen Hülle (9) gebildet. Die Sicherheitshülle ist ebenfalls aus einem tiefgezogenen, schalenförmig ausgebildeten Kopfteil, einem ebenfalls tiefgezogenen, schalenförmig ausgebildeten Fußteil sowie einer zwischen dem Kopfteil und dem Fußteil eingesetzten, im Querschnitt C-förmig ausgebildeten Zwischenteil gebildet.
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf ein Wasserbett mit einer Matratze, die in einen Tragrahmen mit einer denselben auskleidenden Sicherheitshülle einsetzbar ist.
- Aus DE 201 05 371 U1 ist ein Wasserbett mit einem Polsterrahmen, einer Wassermatratze mit Ecknähten sowie mit einer Sicherheitshülle bekannt, deren seitliche Ecknähte abgerundet bis in den ebenen Bereich der Unterseite der Wassermatratze hineinreichen. Durch diese Ausbildung soll die Wassermatratze mit einfachen Mitteln stabiler und bei üblicher Belastung über einen längeren Zeitraum auslaufsicher gestaltet werden.
- Obwohl die besondere Ausbildung nach DE 201 05 371 U1 eine Verbesserung zum Stand der Technik darstellt, ist gerade die Schweißnaht in dem Eckbereich der Matratze und der Sicherheitshülle solcher Wasserbetten die eigentliche Schwachstelle, da auch Abrundungen in den Eckbereichen zur Verbesserung der Schwachstellen durch die Ecknähte kaum möglich ist. Durch Bewegung und dadurch aufkommende Belastung kann es an diesen Schwachstellen zu Undichtigkeiten kommen, was zu erheblichen Schäden im Bett und sogar in der Wohnung führen kann.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Wasserbett der angegebenen Gattung zu schaffen, das in den stark belasteten Eckbereichen der Matratze und/oder der Sicherheitshülle wesentlich verbessert ist und somit das erfindungsgemäße Wasserbett auslaufsicherer als bei herkömmlich Wasserbetten ausgebildet ist.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Kennzeichnungsmerkmale des Patentanspruchs 1 und 5 gelöst.
- Zweckmäßige Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
- Durch die besondere Ausbildung des Wasserbettes bzw. der Matratze und der Sicherheitshülle mit den Abrundungen der Eckbereiche derselben werden Spitzenbelastungen vermieden und es treten keine Unterbrechungen der homogenen Struktur der Folie auf, wodurch die bisher bekannten Schwachstellen von Matratzen und Sicherheitshüllen von Wasserbetten beseitigt werden.
- Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines die Erfindung wiedergebenden Ausführungsbeispieles mit Bezug auf die schematischen Zeichnungen. Dabei zeigt
- Fig. 1 eine Draufsicht auf eine Matratze des erfindungsgemäßen Wasserbettes,
- Fig. 2 in leicht gesprengter Darstellung einen Schnitt durch die Matratze nach der Linie II-II in Fig. 1 in einem Tragrahmen und
- Fig. 3 eine Draufsicht auf eine Sicherheitshülle des erfindungsgemäßen Wasserbettes.
- Die in den Fig. 1 und 2 dargestellte Matratze 1 für ein Wasserbett ist in einen Tragrahmen 2 mit einer denselben auskleidenden Sicherheitshülle 3 (Fig. 2 und 3) einsetzbar. Dabei liegt die Unterseite 4 der Matratze 1 vollflächig auf dem Boden 5 des Tragrahmens 2 auf, und die Seitenflächen 6 der Matratze 1 werden von dem Tragrahmen 2 gestützt, wobei zwischen dem Tragrahmen 2 und der Matratze 1 die Sicherheitshülle 3 angeordnet ist.
- Die Matratze 1 (Fig. 1 und 2) wird aus einem tiefgezogenen, schalenförmig ausgebildeten Kopfteil 7, einem ebenfalls tiefgezogenen, schalenförmig ausgebildeten Fußteil 8 sowie einer zwischen dem Kopfteil 7 und dem Fußteil 8 eingesetzten, schlauchartigen Hülle 9 gebildet. Kopfteil 7, Fußteil 8 und Hülle 9 bestehen aus einer reißfesten und elastischen Folie.
- Die Hülle 9 besteht aus einem rechteckigen Zuschnitt, dessen beiden Längsränder 10 miteinander verschweißt sind.
- Zur Erstellung der Matratze 1 werden die umlaufenden Ränder 11 des Kopfteils 7 und des Fußteils 8 mit den umlaufenden offenen Rändern 12 der Hülle 9 verschweißt, wobei ein Folienstreifen (nicht dargestellt) innen und/oder außen auf jeder Schweißnaht vorgesehen und befestigt sein kann. Dabei sind dann die Folienstreifen etwas breiter als die Schweißnähte ausgebildet und auf beiden Seiten der Schweißnähte mit der Folie der Matratze 1 verbunden.
- Die Sicherheitshülle 3 (Fig. 2 und 3) weist an ihrem oberen offen Rand einen die obere, umlaufende Kante 13 der Matratze 1 umgreifenden Randbereich 14 auf, so daß durch die Sicherheitsfolie 3 eine Art Wanne entsteht, die die Unterseite 4 und die Seitenflächen 6 der Matratze 1 zusätzlich abdichtet und ggf. aus der Matratze 1 austretendes Wasser sammelt.
- Dazu wird die Sicherheitshülle 3 ebenfalls aus einem tiefgezogenen, schalenförmig ausgebildeten Kopfteil 15, einem ebenfalls tiefgezogenen, schalenförmig ausgebildeten Fußteil 16 sowie einer zwischen dem Kopfteil 15 und dem Fußteil 16 eingesetzten, im Querschnitt C-förmig ausgebildeten Zwischenteil 17 (siehe insbesondere Fig. 2) gebildet. Kopfteil 15, Fußteil 16 und Zwischenteil 17 bestehen auch hier aus einer reißfesten und elastischen Folie.
- Ähnlich wie bei der Matratze 1 werden zur Erstellung der Sicherheitshülle 3 die umlaufenden Ränder 18 des Kopfteils 15 und des Fußteils 16 mit den seitlichen Rändern 19 des Zwischenteils 17 verschweißt, wobei auch hier ein Folienstreifen (nicht dargestellt) innen und/oder außen auf jeder Schweißnaht vorgesehen und befestigt sein kann. Dabei sind dann die Folienstreifen etwas breiter als die Schweißnähte ausgebildet und auf beiden Seiten der Schweißnähte mit der Folie der Sicherheitshülle 3 verbunden.
- Dadurch, daß in den Eckbereichen der Matratze 1 sowie der Sicherheitshülle 3, die bekanntlich die Schwachstellen einer Matratze 1 und der Sicherheitshülle 3 für Wasserbetten bilden, keinerlei Schweißnähte vorhanden sind, wird die Gefahr des Auslaufens von Wasser sehr stark minimiert. Bezugszeichen 1 Matratze
2 Tragrahmen
3 Sicherheitshülle
4 Unterseite von 1
5 Boden von 2
6 Seitenflächen von 1
7 Kopfteil von 1
8 Fußteil von 1
9 Hülle zwischen 7 und 8
10 Längsränder von 9
11 umlaufende Ränder von 7 bzw. 8
12 umlaufende Ränder von 9
13 obere umlaufende Kante von 1
14 Randbereich von 3
15 Kopfteil von 3
16 Fußteil von 3
17 Zwischenteil zwischen 15 und 16
18 umlaufende Ränder von 15 und 16
19 seitliche Ränder von 16
Claims (8)
1. Wasserbett mit einer Matratze, die in einen Tragrahmen
mit einer denselben auskleidenden Sicherheitshülle einsetzbar
ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Matratze (1) aus einem
tiefgezogenen, schalenförmig ausgebildeten Kopfteil (7), einem
ebenfalls tiefgezogenen, schalenförmig ausgebildeten Fußteil (8)
sowie einer zwischen dem Kopfteil (7) und dem Fußteil (8)
eingesetzten, schlauchartigen Hülle (9) gebildet ist.
2. Wasserbett nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Kopfteil (7), das Fußteil (8) und die Hülle (9) aus einer
Folie gebildet sind.
3. Wasserbett nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Hülle (9) aus einem rechteckigen
Zuschnitt besteht, dessen beiden Längskanten (10) miteinander
verschweißt sind.
4. Wasserbett nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die umlaufenden offenen Ränder (11) des
Kopfteils (7) und des Fußteil (8) mit den umlaufenden offenen
Rändern (12) der Hülle (9) verschweißt sind.
5. Wasserbett mit einer Matratze, die in einen Tragrahmen
mit einer denselben auskleidenden Sicherheitshülle einsetzbar
ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherheitshülle (3) aus
einem tiefgezogenen, schalenförmig ausgebildeten Kopfteil (15),
einem ebenfalls tiefgezogenen, schalenförmig ausgebildeten
Fußteil (16) sowie einer zwischen dem Kopfteil (15) und dem
Fußteil (16) eingesetzten, im Querschnitt C-förmig ausgebildeten
Zwischenteil (17) gebildet ist.
6. Wasserbett nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
das Kopfteil (15), das Fußteil (16) und das Zwischenteil (17)
aus einer Folie gebildet sind.
7. Wasserbett nach Anspruch 5 oder 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die umlaufenden offenen Ränder (18) des
Kopfteils (15) und des Fußteil (16) mit den seitlichen Rändern
(19) des Zwischenteils (17) verschweißt sind.
8. Wasserbett nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß jeweils ein Folienstreifen innen und/oder
außen auf jeder Schweißnaht vorgesehen ist.
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| EP1321075A2 (de) | 2003-06-25 |
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