[go: up one dir, main page]

DE29712002U1 - Sicherheitsfolie und Aufbau für Wasserbetten - Google Patents

Sicherheitsfolie und Aufbau für Wasserbetten

Info

Publication number
DE29712002U1
DE29712002U1 DE29712002U DE29712002U DE29712002U1 DE 29712002 U1 DE29712002 U1 DE 29712002U1 DE 29712002 U DE29712002 U DE 29712002U DE 29712002 U DE29712002 U DE 29712002U DE 29712002 U1 DE29712002 U1 DE 29712002U1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
waterbed
mattress
safety film
safety
frame
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE29712002U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Creutzig Peter Dipl-Kaufm De
Original Assignee
CREUTZIG PETER
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by CREUTZIG PETER filed Critical CREUTZIG PETER
Priority to DE29712002U priority Critical patent/DE29712002U1/de
Publication of DE29712002U1 publication Critical patent/DE29712002U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47CCHAIRS; SOFAS; BEDS
    • A47C27/00Spring, stuffed or fluid mattresses or cushions specially adapted for chairs, beds or sofas
    • A47C27/08Fluid mattresses
    • A47C27/085Fluid mattresses of liquid type, e.g. filled with water or gel

Landscapes

  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Dispersion Chemistry (AREA)
  • Thermotherapy And Cooling Therapy Devices (AREA)
  • Air-Conditioning For Vehicles (AREA)

Description

70 605 t/p7/bn
Sicherheitsfolie und Aufbau für Wasserbetten Technisches Gebiet
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Sicherheitsfolie für Wasserbetten sowie einen Aufbau von Wasserbetten mit der erfindungsgemäßen Sicherheitsfolie.
Stand der Technik
Im allgemeinen sind Wasserbetten in vertikaler Richtung von unten nach oben aus mehreren Bauteilen aufgebaut. In dieser Richtung sind dies im allgemeinen: ein Bettrahmen, ein Matratzenrahmen, eine Heizung, eine Sicherheitsfolie, eine Wasserbettmatratze und eine Auflage.
Es ist ebenfalls möglich, den Matratzenrahmen und die Sicherheitsfolie integriert in einem Bauteil auszuführen. Als weitere Elemente eines Wasserbettaufbaus kommen Gewichtsverteiler, Bodenplatte und eine Heizung zur Anwendung.
Es ist häufig der Fall, daß ein bestehendes, konventionelles Bett auf ein Wasserbettsystem umgerüstet werden soll. Bei einer solchen Umrüstung wird meist lediglich die Sicherheitsfolie in den bestehenden Bettrahmen eingelegt, woraufhin die Wasserbettmatratze in die Sicherheitsfolie eingelegt wird. Zuletzt wird rings um die Wasserbettmatratze eine Auflage aufgelegt und mit der Sicherheitsfolie oder dem Matratzenrahmen verbunden. Der hier zum Einsatz kommende Matratzenrahmen wird häufig als Hardsider-Rahmen bezeichnet. Die Auflage sieht eine aus Hygienegründen empfehlenswerte Trennschicht zwischen Matratze und Benutzer des Wasserbettes vor und nimmt z.B. abgesonderte Feuchtigkeit auf. Ein
wesentlicher Nachteil bei derartigen Umrüstungen ist, daß die nachgiebige Wasserbettmatratze von innen gegen den Bettrahmen drückt und zu einer Belastung führt, der konventionelle, gewöhnlich aus Holz bestehende Bettrahmen bei einer Wandstärke von ca. 25 mm und einer Höhe von ca. 25 cm nicht standhalten.
Da Wasserbettmatratzen insbesondere bei punktueller Belastung nach innen nachgeben, besteht bei derartigen Konstruktionen der Nachteil, daß der relativ scharfkantige Bettrahmen dem Benutzer des Wasserbettes bei Einsteigen und Aussteigen aus demselben hinderlich ist. Dies insbesondere, wenn der Benutzer auf dem Rand der Wasserbettmatratze sitzt, da dann der Bettrahmen in unangenehmer Weise in die Kniekehlen oder gegen die Oberschenkel drückt.
Um diesen Nachteil abzustellen, sind profilierte, elastisch federnde Rahmenteile entwickelt worden, die in Bettrahmen einlegbar sind. Diese Matratzenrahmen werden häufig als Softsider-Rahmen bezeichnet. Sie sind im Querschnitt rechteckförmig, wobei die Seite, die zu der Wasserbettmatratze zeigt, derart geneigt ausgeführt ist, daß die Oberseite des Softsider-Profils schmaler sein kann als die Unterseite. Derartige Softsider-Profile bestehen häufig aus Schaumstoff. Diese dem Stand der Technik entsprechende Lösung hilft den beim Ein- und Aussteigen aus dem Wasserbett entstehenden Unannehmlichkeiten ab und gewährt eine ausreichende Seitenstabilität der Rahmenkonstruktion, schafft jedoch andere Nachteile.
So ist die Einbuße an Gesamtliegefläche beträchtlich, da gesamtumfänglich bei den in der Regel rechteckigen Betten ca. 20 cm bis 30 cm nutzbare Länge und Breite verloren gehen. Weiterhin ist im Randbereich der Wasserbettmatratze aufgrund der Neigung der Softsider-Profile die wirksame Dicke der Matratze geringer als in ihrem Zentrum. Dies führt zu geringerem Einsinken bei punktueller Belastung. Dieser
Vorteil bezüglich des Ein- und Aussteigens wirkt sich als nachteilig bezüglich des Schlafkomforts aus. Insbesondere im Kopfbereich, wo es wesentlich ist, daß zum Entlasten der oberen Wirbelsäule Kopf- und Schulterbereich ihrer natürlichen Form entsprechend in die Wasserbettmatratze einsinken können, ist ein solcher Softsider-Rahmen hinderlich. Zu diesem Zweck und zum Gewinn von nutzbarer Länge der Wasserbettmatratze sind gemischte Systeme vorgeschlagen worden, bei denen der Matratzenrahmen im Kopf- und/oder im Fußbereich des Bettes durch Hardsider-Profile und an den Seitenteilen durch Softsider-Profile gebildet wird.
Bei diesen bekannten Systemen wird jedoch auf bisher aus dem Wasserbettbau bekannte Sicherheitsfolien und Wasserbettmatratzen zurückgegriffen. Die demzufolge verwendeten Sicherheitsfolien entstammen dem technischen Gebiet der Hardsider-Rahmen, damit ein Schutz für die Wasserbettmatratze auch an den dem Bettrahmen benachbarten Seiten gewährleistet ist.
Der Einsatz von bekannten Sicherheitsfolien für die neuartige, gemischte Verwendung von Hardsider- und Softsider-Profilen in einem Wasserbett führt zu mangelnder Paßgenauigkeit der Sicherheitsfolie und demzufolge zu erhöhtem Risiko von Überschwemmungen bei Wasserverlust der Matratze. Weiterhin sind die Softsider-Profile nicht durch die Sicherheitsfolie abdeckbar. Wenn sie nicht in aufwendiger Weise durch zusätzliche Bauteile abgedeckt werden, sammeln sich Verunreinigungen in den meist porösen, elastischen Softsider-Profilen.
Zusätzlich ist die Verwendung von Hardsider-Profilen im Fußbereich mit dem bekannten Nachteil verbunden, daß der Benutzer des Bettes nur auf den Seitenrändern des Bettes, nämlich im Softsider-Bereich, sitzen kann. Der Fußteil des Bettes ist als Sitzfläche nur eingeschränkt nutzbar.
t ·
Darstellung der Erfindung
Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen optimalen und kostengünstigen Schutz gegen und bei Wasserverlust der Wasserbettmatratze zu gewährleisten und gleichzeitig den Liegekomfort bei Benutzen des Wasserbettes nicht durch Verringern der wirksamen Liegefläche zu beeinträchtigen. Es ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Wasserbett bereitzustellen, was höchsten hygienischen Anforderungen genügt, ohne daß zusätzliche Bauteile zum Schutz gegen Verunreinigungen notwendig werden.
Erfindungsgemäß werden diese Aufgaben durch eine Sicherheitsfolie für Wasserbettmatratzen mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Diese Lösung sieht u.a. vor, daß die Ausdehnung der Sicherheitsfolie in einem Abschnitt, der zumindest einer Stirnseite der Wasserbettmatratze benachbart ist, im wesentlichen der Ausdehnung der Stirnseite der Wasserbettmatratze entspricht. Unter einer Stirnseite der Wasserbettmatratze wird eine der Seiten verstanden, die bei herkömmlichen Matratzen senkrecht stehen. Gleichzeitig ist vorgesehen, daß die Sicherheitsfolie an zumindest einer anderen Stirnseite der Wasserbettmatratze eine Hinterschneidung bildet. Unter Hinterschneidung wird ein durch die Formgebung der Sicherheitsfolie eingeschlossener Raum betrachtet, der im Querschnitt nicht notwendigerweise geschlossen sein muß. Eine derartige Hinterschneidung ist vorgesehen, um Bauelemente ganz oder nur teilweise paßgenau zu umhüllen. Um die Stirnseiten der Wasserbettmatratze gesamtumfänglich schützen zu können, entspricht die Höhe des Seitenabschnittes der Sicherheitsfolie im wesentlichen der Dicke der Wasserbettmatratze. Üblicherweise ist die Höhe der Sicherheitsfolie geringfügig größer als die der Wasserbettmatratze.
Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung ist vorgesehen, daß die Sicherheitsfolie in dem Abschnitt, in dem die Ausdehnung der
Sicherheitsfolie im wesentlichen der Ausdehnung der Stirnseite der Wasserbettmatratze entspricht, derart über sich selbst eingeschlagen ist, daß sie zweilagig ist. Diese Ausgestaltung der Sicherheitsfolie ist im Bereich des Bettes vorteilhaft, in dem Hardsider-Profile zum Einsatz kommen, da durch mehrlagige Verwendung der Sicherheitsfolie besserer Schutz gegen Eindringen von Fremdkörpern von außen in den Körper der Wasserbettmatratze gewährleistet ist und gleichzeitig die Sicherheitsfolie in diesem Bereich unter ' Wahrung ihrer Flexibilität eine ausreichende Eigensteifigkeit erreicht.
Vorteilhafterweise ist die an zumindest einer der Stirnseiten der Wasserbettmatratze gebildete Hinterschneidung im wesentlichen trapezförmig, um die Softsider-Profile durch eine Umhüllung pflegeleicht, formstabiler und höchsten hygienischen Ansprüchen genügend zu gestalten.
Zusätzlich ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß der Winkel, der zwischen dem Grundabschnitt und der zur Stirnseite der Wasserbettmatratze hinweisenden Seite des Trapezes eingeschlossen ist, ungefähr 110° beträgt, was sich erfahrungsgemäß als vorteilhaft bezüglich des Abstützens der durch die Wasserbettmatratze ausgeübten Kraft erwiesen hat. Vorzugsweise liegt er zwischen 100° und 130°.
Um günstige Verarbeitungseigenschaften, geeignete Elastizität und geringe Neigung zur Rißbildung zu gewährleisten, ist die erfindungsgemäße Sicherheitsfolie vorteilhafterweise aus Polyvinylchlorid (PVC), Polyurethan oder vergleichbaren Werkstoffen hergestellt.
Falls im Hardsider-Bereich der Sicherheitsfolie eine Steifigkeit erwünscht wird, die durch mehrlagiges Einschlagen der Folie nur schwer zu erreichen wäre, ist nach einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung
vorgesehen, daß zwischen den durch das Einschlagen gebildeten Lagen ein Verstärkungselement aufgenommen ist.
Dieses Verstärkungselement besteht erfindungsgemäß vorteilhafterweise aus Schaumstoff, Vlies oder ähnlichen Werkstoffen mit „lappigen" Eigenschaften, um einen geeigneten Verstärkungseffekt bei gleichzeitigem Erhalten von Flexibilität zu erzielen. Die Verstärkung sollte gewährleisten, daß die Sicherheitsfolie als Matratzenrahmen im verstärkten Wandbereich genügend Eigensteifigkeit aufweist, um gute Handhabbarkeit zu ermöglichen und gleichzeitig faltenfreies Verlegen zu gewährleisten und das Durchdringen der Sicherheitsfolie durch Fremdkörper, wie z.B. Holzspänen, hervorstehenden Heftklammern, Schraubenköpfen, etc. zu verhindern.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist die an zumindest einer Stirnseite der Wasserbettmatratze vorgesehene Hinterschneidung in Richtung der Wasserbettmatratze offen und derart ausgebildet, daß in dem durch die Hinterschneidung gebildeten Raum eine Wasserbettmatratze aufnehmbar ist. Demzufolge ist im Softsider-Bereich der Sicherheitsfolie die Matratze in ihrem Randbereich durch die Sicherheitsfolie umhüllt. Diese Ausgestaltung gewährleistet, daß sich die Wasserbettmatratze bei punktueller Belastung von dem Softsider-Profil lösen kann und demzufolge ein Einsinken des Schlafenden ermöglicht wird. Gleichzeitig bietet die Sicherheitsfolie einen optimalen Schutz gegen Auslaufen von Wasser, da sie die gegebenenfalls beschädigte Wasserbettmatratze wannenartig umhüllt.
Es ist erfindungsgemäß ebenfalls vorgesehen, daß die zumindest an einer Stirnseite der Wasserbettmatratze vorgesehene Hinterschneidung in die der Wasserbettmatratze entgegengesetzte Richtung weist und derart ausgebildet ist, daß in dem durch die Hinterschneidung gebildeten Raum ein profiliertes Rahmenteil, wie z.B. ein Softsider-Profil,
aufnehmbar ist. Diese erfindungsgemäße Ausgestaltung stellt sicher, daß auch dann optimaler Schutz gegen Auslaufen gewährleistet ist, wenn durch die Sicherheitsfolie die Softsider-Profile abgedeckt werden sollen. Eine derartige Abdeckung der Softsider-Profile ist dann vorteilhaft, wenn ein Benutzer des Wasserbettes eine hohe Empfindlichkeit gegen sich möglicherweise in Softsider-Profilen sammelnde Verunreinigungen aufweist. Es ist also allgemein möglich, die erfindungsgemäße Sicherheitsfolie dort einzusetzen, wo eine sterile Umgebung Bedingung ist, z.B. im medizinischen Bereich oder bei Allergikern.
Obige Ausgestaltung kann ebenfalls derart weitergebildet sein, daß die Sicherheitsfolie so weit um das profilierte Rahmenteil herumreicht, daß sie sich in einem Bereich überlappt und in diesem Überlappungsbereich mit sich selbst verbunden ist. Das profilierte Rahmenteil wäre womit gesamtumfänglich umhüllt und in bezug auf die Sicherheitsfolie nicht mehr bewegbar.
Falls Softsider-Profile zum Einsatz kommen, die in ihrer ' Längsachse knickbar oder derart mehrfach abgestuft sind, daß sie sich um ihre Längsachse verformen, ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß die an zumindest einer Stirnseite der Wasserbettmatratze vorgesehene Hinterschneidung in die der Wasserbettmatratze entgegengesetzte Richtung weist und derart ausgebildet ist, daß in dem durch die Hinterschneidung gebildeten Raum ein profiliertes Rahmenteil, wie z.B. ein solches Softsider-Profil, von der Wasserbettsicherheitsfolie teilweise umgriffen wird. Diese Umgreifung beinhaltet den abknickenden bzw. sich in Richtung der Wasserbettmatratze verformenden Teil, wobei die Verformung bei Belastung der Wasserbettmatratze dann auftritt, wenn diese, z.B. durch eine Auflage, mit der Sicherheitsfolie und somit dem Softsider-Profil· gekoppelt ist. Gemäß dieser vorteilhaften Ausführungsform ist also auch in diesen Fällen optimaler
Liegekomfort bei gleichzeitiger Erfüllung von höchsten hygienischen Anforderungen gewährleistet.
Erfindungsgemäß ist ebenfalls vorgesehen, daß die Sicherheitsfolie in ihren Bereichen, die an den knickbaren oder nicht knickbaren Profilen enden, mit den profilierten Rahmenteilen verbunden ist, so daß die Relativlage von Profilen und Sicherheitsfolie eindeutig definiert ist.
Um die Vorteile der obigen Lösungen zu kombinieren, ist ebenfalls vorgesehen, die drei zuletzt genannten Ausgestaltungen der Sicherheitsfolie {gemäß den Ansprüchen und 9 bzw. 10 einerseits oder 8 und 11 bzw. 12 andererseits) in einer einteiligen oder einer mehrteiligen Kombination zu verwenden.
Um ebenfalls Schutz für Wasserbetten vorzusehen, bei denen ein Hardsider-Bereich z.B. nur im Kopfteil vorgesehen ist, ist gemäß einer weiteren Ausgestaltung die Wasserbettsicherheitsfolie an nur einer Stirnseite der Wasserbettmatratze derart über sich selbst eingeschlagen, daß sie zumindest zweilagig ist. Falls eine Benutzung von Hardsider-Profilen sowohl im Kopf- als auch im Fußbereich des Wasserbettes notwendig ist, ist vorteilhafterweise ebenfalls vorgesehen, daß die erfindungsgemäße Wasserbettsicherheitsfolie an genau zwei sich gegenüberliegenden Stirnseiten der Wasserbettmatratze derart über sich selbst eingeschlagen ist, daß sie zweilagig ist.
Die gewöhnlich im Aufbau für Wasserbetten ebenfalls enthaltenen Auflagen sind wünschenswerterweise durch geeignete Mittel derart mit anderen Elementen des Wasserbettes verbunden, daß sie einerseits nicht verrutschen, andererseits jedoch das Einsinken der Wasserbettmatratze nicht behindern. Diese Vorgaben werden vorteilhafterweise dadurch erfüllt, daß gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung die Wasserbettsicherheitsfolie in den den oberen
Kanten der Matratzenstirnseiten benachbarten Bereichen eine Befestigung für eine Auflage aufweist.
Um müheloses und schnelles Wechseln der Auflage zu gewährleisten, besteht diese Befestigung vorteilhafterweise aus einem Reißverschluß, einem Klettband, Gummibändern oder vergleichbaren Befestigungselementen bzw. Schnei!verschlüssen.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Im folgenden werden zur weiteren Erläuterung und zum besseren Verständnis der Erfindung unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen Ausführungsbeispiele näher beschrieben und ausgeführt. Es zeigt:
Fig. 1 eine schematische Darstellung eines Wasserbetts mit einer erfindungsgemäßen Sicherheitsfolie gemäß einer ersten Ausführungsform in Draufsicht, wobei bei dem Wasserbett Softsider-Profile in den Seitenbereichen und im Fußteil und ein Hardsider-Profil im Kopfteil zur Anwendung kommen; zusätzlich sind in der Figur Schnittlinien H-II und V-V angedeutet;
Fig. 2 die Schnittdarstellung gemäß der Schnittlinie H-II der Fig. 1, wobei aus der Figur insbesondere das Zusammenwirken der erfindungsgemäßen Sicherheitsfolie mit den übrigen Bauteilen eines Wasserbetts hervorgeht;
Fig. 3 eine schematische Darstellung eines Wasserbetts mit einer erfindungsgemäßen Sicherheitsfolie gemäß einer zweiten Ausführungsform in Draufsicht, wobei bei dem hier dargestellten Wasserbett Softsider-Profile im Seitenbereich und Hardsider-Profile im Kopf- und Fußteil zum Einsatz kommen; zusätzlich
sind in der Figur Schnittlinien IV-IV und V-V angedeutet;
Fig. 4 eine Schnittdarstellung gemäß der Schnittlinie IV-IV der Fig. 3; diese Figur stellt eine korrespondierende Ansicht zu der Fig. 2 dar;
Fig. 5 eine Schnittansicht gemäß der Schnittlinie V-V der Fig. 1 und 2, aus der eine vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Sicherheitsfolie im Hardsider-Bereich besser hervorgeht, wobei der Schnitt genau durch eine der in regelmäßigen Abständen vorgesehenen Aussparungen verläuft; und
Fig. 6 eine Detailansicht einer dritten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Sicherheitsfolie.
Beschreibung von Ausführungsbeispielen
In den Figuren ist der grundsätzliche Aufbau eines Wasserbettes mit den minimal erforderlichen Bauteilen dargestellt. Eine Erweiterung auf weitere Bauteile ist dem Fachmann in geläufiger Weise selbstverständlich möglich.
Ein erste Ausführungsform der Erfindung ist in den Fig. 1 und 2 dargestellt. In der Fig. 1 ist von außen nach innen ein Bettrahmen 1, eine Sicherheitsfolie 10 und eine Wasserbettmatratze 2 entnehmbar. Wie aus der Figur ebenfalls hervorgeht, ist die Wasserbettmatratze 2 in den Seitenbereichen und im Fußteil (in den Draufsichten unten dargestellt) von der Sicherheitsfolie 10 in ihrer ersten Ausführungsform umhüllt. In der dargestellten Ausführungsform erstreckt sich die Umhüllung besonders vorteilhafterweise jeweils ca. 25 cm zur Matratzenmitte hin. Im Kopfbereich (in den Draufsichten oben dargestellt) liegt die Wasserbettmatratze 2 an der Sicherheitsfolie 10 an. Obgleich
der Fig. 1 entnehmbar ist, daß das Wasserbett eine im wesentlichen rechteckförmige Gestalt aufweist, sind im Rahmen der Erfindung auch andere Formen denkbar. Die Bezeichnungen Kopfteil und Fußteil stellen jedoch wesentliche Orientierungshilfen in bezug auf die reguläre Schlafposition auf dem Wasserbett dar.
Die Fig. 2 zeigt eine Schnittdarstellung, die der Schnittlinie II-II der Fig. 1 entspricht. Es ist entnehmbar, daß in den Bettrahmen 1 ein Softsider-Profil 3 eingelegt ist. In das Softsider-Profil 3 und den Bettrahmen 1 wird die Sicherheitsfolie 10 eingebracht. Die Sicherheitsfolie weist einen Grundabschnitt 16 und Seitenabschnitte 18 auf. Der Grundabschnitt 16 liegt an der Unterseite der Wasserbettmatratze 2 an. Die Seitenabschnitte 18 sind derart ausgestaltet, daß eine Hinterschneidung gebildet ist, in die die Wasserbettmatratze 2 einlegbar ist. Die Wasserbettmatratze 2 wird demzufolge an sämtlichen ihren Stirnseiten und in ihrem Bodenbereich von der Sicherheitsfolie 10 umhüllt. Zusätzlich greift die Sicherheitsfolie 10 in den Seiten und im Fußbereich um die Matratze herum und erstreckt sich bis auf die Liegefläche. In dem Kantenbereich zwischen Liegefläche und Stirnseite der Wasserbettmatratze 2 sind an der Sicherheitsfolie 10 beispielhaft Befestigungen 14 für eine Matratzenauflage vorgesehen, hier als eine Seite eines Klettverschlusses dargestellt. Diese Befestigungen 14 für die Matratzenauflage können je nach mechanischen Anforderungen und Festigkeitseigenschaften der Auflage und der Sicherheitsfolie auch im oberen oder im unteren Randbereich der Seitenabschnitte 18 oder im Randbereich des Grundabschnitts 16 vorgesehen sein.
Die seitliche Ausgestaltung der Sicherheitsfolie 10, d.h. die Ausgestaltung an den Seiten, die an den Stirnseiten der Wasserbettmatratze 2 anliegen, erfordert es, daß die Sicherheitsfolie in ihren Seitenabschnitten 18 eine Höhe
• · ·■ ·
aufweist, die der Dicke der Wasserbettmatratze 2 im wesentlichen entspricht.
Um die Sicherheitsfolie 10 mit Hinterschneidungen versehen zu können, wird sie in die erforderliche Form gelegt und an in den Fig. 1 und 3 dargestellten Nähten 12 miteinander einteilig verbunden. Der Verlauf der Nähte 12 ist jedoch rein beispielhaft und nicht auf den dargestellten Verlauf beschränkt. Diese Nähte können durch Schweißen, Kleben, Heißsiegeln oder ähnliches hergestellt sein, wobei Hochfrequenzschweißen bevorzugt wird.
Obgleich in die in den Fig. 1 und 2 dargestellte Ausführungsform der Sicherheitsfolie 10 lose um die Matratze 2 gelegt ist, ist es ebenfalls vorgesehen, daß die Sicherheitsfolie 10 lösbar mit der Wasserbettmatratze 2 verbunden sein kann. Dies bietet Vorteile bei der Handhabung der Bestandteile eines Wasserbettsystems, insbesondere beim Auspacken und Montieren. Dem Monteur können durch diese Ausgestaltung Arbeitsschritte gespart werden. Die Montage kann somit schneller und günstiger durchgeführt werden.
Aus den Fig. 3 und 4 geht in Analogie zu den Fig. 1 und 2 eine zweite Ausführungsform der Sicherheitsfolie 10 hervor. Die in den Fig. 3 und 4 dargestellte Ausführungsform unterscheidet sich in zwei wesentlichen Aspekten von der der Fig. 1 und 2. Zum einen ist das in den Fig. 3 und 4 dargestellte Wasserbett mit Hardsider-Profilen im Kopf- und Fußbereich versehen, wobei die Sicherheitsfolie 10 entsprechend ausgestaltet ist. Zum anderen unterscheidet sich die in den Fig. 3 und 4 dargestellte Sicherheitsfolie 10 in ihren Seitenabschnitten 18 von dem in den Fig. 1 und 2 dargestellten Ausführungsbeispiel. Die Zusammenstellung dieser Ausführungsformen bezüglich Anordnung von Hard- und Softsider-Profilen einerseits und Ausgestaltung der Seitenabschnitte 18 der Sicherheitsfolie 10 andererseits ist
I.IJ 1*1 ·&iacgr; * * · *
jedoch rein beispielhaft. Es sind auch andere als die dargestellten Kombinationen denkbar.
Wie aus der Fig. 3 entnehmbar, wird auch bei dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel die Sicherheitsfolie 10 in ihre Form gebracht, indem sie zunächst zugeschnitten, entsprechend vorgeformt und mit Nähten 12 an den Formübergangsstellen einteilig miteinander verbunden wird.
Bei dem in der Fig. 4 dargestellten Ausführungsbeispiel sind die durch die Seitenabschnitte 18 gebildeten Hinterschneidungen derart ausgebildet, daß sie von dem Grundabschnitt 16 der Sicherheitsfolie 10 aus nach oben, zwischen Wasserbettmatratze 2 und Softsider-Profil 3 entlanglaufen. In dem Bereich, in dem die Sicherheitsfolie 10 zwischen der Wasserbettmatratze 2 und Softsider-Profil 3 austritt, greift sie nach außen um das Softsider-Profil herum. Zusätzlich sind in diesem Bereich Befestigungen 14 für eine Matratzenauflage vorgesehen. Die dargestellten Befestigungen 14 symbolisieren die eine Seite eines Klettverschlusses. Es ist dabei ebenso möglich, diesen Klettverschluß durch einen Reißverschluß oder ähnliche, dem Fachmann geläufige Befestigungsmittel zu ersetzen. In der in Fig. 4 dargestellten Ausführungsform verläuft die Sicherheitsfolie 10 auf der Oberseite der Softsider-Profile 3 nach außen und weiter zwischen Bettrahmen 1 und Softsider-Profil 3 nach unten und von dort aus um das Softsider-Profil 3 herum, bis sie mit ihrem freien Ende um einen Betrag von vorzugsweise ca. 15 cm in Richtung des Grundabschnittes 15 übersteht. Nach einer (nicht dargestellten) Ausführungsform wird die Sicherheitsfolie 10 so weit um die Softsider-Profile 3 herumgeführt, bis sie den Grundabschnitt 16 teilweise überlappt. In dem auf diese Weise gebildeten Überlappungsbereich wird dann die Sicherheitsfolie derart mit sich selbst verbunden, daß die Profile „eingeschweißt" sind. Diese Verbindung wird vorzugsweise durch punktuelles oder nahtförmiges Hochfrequenzschweißen ausgeführt. Die
• *
Relativlage von Sicherheitsfolie 10 und Softsider-Profilen ist somit eindeutig definiert. Es ist ebenfalls möglich, die Sicherheitsfolie 10 am Ende des nach unten verlaufenden Abschnitts enden zu lassen. Auf jede dieser Weisen wird das Softsider-Profil 3 an den den Stirnseiten des Wasserbettes benachbarten Seiten umhüllt und, in der hier dargestellten Ausführungsform, am Kopf- und Fußende die Wasserbettmatratze
2 von Hardsider-Profilen abgeschlossen. Um die Relativlage von Sicherheitsfolie 10 und Softsider-Profilen 3 in den Fällen endgültig festzulegen, in denen die Sicherheitsfolie neben oder unter den Softsider-Profilen endet, lassen sich bei geeigneter Werkstoffwahl auch Sicherheitsfolie und Profile miteinander verschweißen. Auch hier können dem Monteur durch geeignete Verpackung Arbeitsgänge gespart werden.
Die Ausgestaltung der Sicherheitsfolie 10 im Hardsider-Bereich ist in der Fig. 5 dargestellt. Die Fig. 5 ist eine Querschnittsansicht, die der Schnittlinie V-V der Fig. 1 und
3 entspricht. Der Fig. ist entnehmbar, wie die Sicherheitsfolie 10 von ihrem Grundabschnitt 16 an der Wasserbettmatratze 2 entlang in Richtung Liegefläche verläuft. Beim Austritt aus dem Spalt zwischen Bettrahmen und Wasserbettmatratze 2 verläuft die Folie nach außen.
Im Kantenbereich bei diesem Austritt ist wiederum eine Auflagebefestigung 14 angebracht, wobei die Lage dieser Auflagebefestigung 14 ebenfalls variiert werden kann. Zusätzlich zu den zuvor unter Bezugnahme auf die Fig. 2 geschilderten Anordnungsvarianten ist in diesem Fall denkbar, die Auflagebefestigungen 14 am Seitenabschnitt 18 zwischen der Wasserbettmatratze 2 und der Sicherheitsfolie 10 anzuordnen.
Im weiteren verläuft die Sicherheitsfolie 10 wieder nach unten, wobei zwischen den beiden Lagen, von denen die eine vertikal nach oben und die andere vertikal nach unten
■ 9 ·
verläuft, eine Verstärkung 4 in der Sicherheitsfolie eingefaßt ist. Diese Verstärkung 4 besteht vorteilhafterweise aus Schaumstoff, Vlies oder ähnlichen, geeigneten Werkstoffen. Um einen Verlust der Verstärkung 4 bei Handhabung oder Benutzung der Sicherheitsfolie zu verhindern, sind, in der Fig. 5 schematisch angedeutet, gleichmäßig über die Länge der Verstärkung 4 und auf halber Höhe angeordnet, mehrere kreisförmige Aussparungen 21 in die Verstärkung 4 eingebracht, durch die die Lagen der Sicherheitsfolie 10 miteinander verschweißt werden. Ein Formschluß zwischen Sicherheitsfolie 10 und Verstärkung 4 ist somit gewährleistet.
Wird jedoch, wie ebenfalls zuvor geschildert, die Sicherheitsfolie 10 so weit um die Verstärkung 4 herumgeführt, bis sie den Grundabschnitt 16 überlappt und wird sie im Überlappungsbereich mit sich selbst verschweißt, so kann auf die dargestellten, in den Aussparungen 21 vorgenommenen Verschweißungen verzichtet werden. Zur Fixierung der Relativlage von Verstärkung 4 und Sicherheitsfolie 10 ist jedoch die Lösung bevorzugt, bei der die Sicherheitsfolie in o.g. Aussparungen 21 mit sich selbst verschweißt wird.
Eine dritte Ausführungsform der Sicherheitsfolie 10 ist in der Fig. 6 dargestellt. Der Aufbau ist ähnlich wie der in der Fig. 4 dargestellte. Der Softsider-Rahmen, bei dem dieses Ausführungsbeispiel zur Anwendung kommt, besteht hier jedoch aus einem Oberteil 5 und einem Unterteil 6. Diese beiden Teile sind an einem Gelenk 7 miteinander verbunden. Das Gelenk kann durch einen schmalen Steg des Profils , verschraubte oder gesteckte Scharniere, durch Klebestreifen oder der Umhüllung der Profile gebildet sein. Wenn nun die (nicht dargestellte) Auflage an den Auflagebefestigungen 14 auf der Wasserbettmatratze 2 angebracht ist, besteht ein Kraftschluß gesamtumfänglich zwischen den Matratzenrahmenelementen. Bei Belastung des Bettes würde nun bei einem starren
Matratzenrahmen die Matratze aufgrund der Auflage daran gehindert, voll nachzugeben. Bei der Ausgestaltung gemäß der Fig. 6 wird dieses Nachgeben erleichtert, indem das Softsider-Profil in dem Gelenk 7 nachgeben kann, obwohl es von der Sicherheitsfolie 10 umfaßt ist und eine (nicht dargestellte) Auflage befestigt ist. Bei Belastung der Wasserbettmatratze 2 gibt das Softsider-Profiloberteil 5 um das Gelenk 7 nach innen nach, so daß sich der außen liegende Teil des Oberteils 5 von dem Unterteil 6 entfernt. Die Sicherheitsfolie 10 ist entsprechend ausgestaltet, um diese Relativbewegung zuzulassen. Die Ausgestaltung sieht vor, daß die Sicherheitsfolie 10 von ihrem Grundabschnitt 16 aus zwischen Wasserbettmatratze 2 und Softsider-Profil (5, 6) nach oben verläuft, dort nach außen abknickt und im weiteren Verlauf zwischen Softsider-Profiloberteil 5 und Bettrahmen 1 wieder nach unten verläuft. In dem freiliegenden Bereich ist entsprechend der in Fig. 4 dargestellten Ausführungsform die Auflagebefestigung 14 vorgesehen. Im Unterschied zu der in der Fig. 4 dargestellten Ausführungsform ist jedoch die Sicherheitsfolie 10 zwischen den Softsider-Profilteilen 5 und 6 eingeschlagen. In diesem Einschlagebereich ist in Nähe des Gelenkes 7 ein weiteres Verbindungselement 20 vorgesehen, das genauso ausgestaltet sein kann wie das Befestigungselement für die Auflage. Statt dessen ist es ebenfalls möglich, Sicherheitsfolie 10 und Profiloberteil 5 miteinander zu verschweißen, um die Verbindung vorzusehen. Bei Belastung der Wasserbettmatratze 2 kann nun das Oberteil 5 des Softsider-Profils zusammen mit der Sicherheitsfolie 10 nachgeben. Falls, wie bereits zuvor erwähnt, die Sicherheitsfolie 10 vollkommen um das Profil, in diesem Fall um das Profiloberteil 5, herumgeführt und mit sich selbst verschweißt werden soll, kann auf die Befestigung 20 für die Sicherheitsfolie 10 verzichtet werden und statt dessen im Rahmen der oben erläuterten Anordnungsvariationen die Auflagebefestigung 14 in diesem Bereich angeordnet werden. Das Gelenk 7 wäre in diesem Fall durch die Sicherheitsfolie 10 gebildet.

Claims (19)

Schutzansprüche
1. Sicherheitsfolie (10) für eine Wasserbettmatratze (2) mit
einem Grundabschnitt (16), der im wesentlichen entsprechend der Form der Wasserbettmatratze (2) flächig ausgedehnt ist und an der Unterseite der Wasserbettmatratze (2) anliegt und
einem Seitenabschnitt (18), der sich entlang der Stirnseiten der Wasserbettmatratze (2) erstreckt, bei dem an zumindest einer Stirnseite der Wasserbettmatratze (2) die Ausdehnung der Sicherheitsfolie (10) im wesentlichen der Ausdehnung der Stirnseite der Wasserbettmatratze (2) entspricht, und der an zumindest einer anderen Stirnseite der Wasserbettmatratze (2) eine Hinterschneidung bildet,
wobei die Höhe des Seitenabschnittes (18) im wesentlichen der Dicke der Wasserbettmatratze (2) entspricht.
2. Wasserbettsicherheitsfolie (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherheitsfolie in dem Bereich, in dem die Ausdehnung der Sicherheitsfolie (10) im wesentlichen der Ausdehnung der Stirnseite der Wasserbettmatratze (2) entspricht, die Sicherheitsfolie (10) zur Verstärkung derart über sich selbst eingeschlagen ist, daß sie zumindest zweilagig ist.
3. Wasserbettsicherheitsfolie (10) nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die an einer anderen Stirnseite der Wasserbettmatratze (2) gebildete Hinterschneidung im wesentlichen trapezförmig ist.
4. Wasserbettsicherheitsfolie (10) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel, der zwischen dem
Grundabschnitt (16) und der zur Stirnseite der Wasserbettmatratze (2) hinweisenden Seite des Trapezes eingeschlossen ist, ungefähr 110° beträgt.
5. Wasserbettsicherheitsfolie (10) nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie aus
Polyvinylchlorid,
Polyurethan,
oder vergleichbaren Werkstoffen besteht.
6. Wasserbettsicherheitsfolie (10) nach mindestens einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den durch das Einschlagen gebildeten Lagen ein flexibles Verstärkungselement (4) derart aufgenommen ist, daß die Sicherheitsfolie (10) versteift ist.
7. Wasserbettsicherheitsfolie (10) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Verstärkungselement (4) aus
- Schaumstoff,
- Vlies,
Pappe/Papier,
Kunststoff
oder vergleichbaren Werkstoffen besteht.
8. Wasserbettsicherheitsfolie (10) nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die an zumindest einer Stirnseite der Wasserbettmatratze (2) vorgesehene Hinterschneidung in Richtung der Wasserbettmatratze (2) offen und derart ausgebildet ist, daß in dem durch die Hinterschneidung gebildeten Raum eine Wasserbettmatratze (2) teilweise aufnehmbar ist.
9. Wasserbettsicherheitsfolie (10) nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die an zumindest einer Stirnseite der Wasserbettmatratze (2) vorgesehene Hinterschneidung in die der Wasserbettmatratze
(2) entgegengesetzte Richtung weist und derart ausgebildet ist, daß in dem durch die Hinterschneidung gebildeten Raum ein profiliertes Rahmenteil (3) aufnehmbar ist.
10. Wasserbettsicherheitsfolie (10) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherheitsfolie (10) so weit um das profilierte Rahmenteil (3) herumreicht, daß sie sich in einem Bereich überlappt und in dem Überlappungsbereich mit sich selbst verbunden ist.
11. Wasserbettsicherheitsfolie (10) nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die an zumindest einer Stirnseite der Wasserbettmatratze (2)
vorgesehene Hinterschneidung in die der Wasserbettmatratze
(2) entgegengesetzte Richtung weist und derart ausgebildet ist, daß in dem durch die Hinterschneidung gebildeten Raum ein profiliertes Rahmenteil (5, 6) von der
Wasserbettsicherheitsfolie (10) nur teilweise umgriffen wird.
12. Wasserbettsicherheitsfolie (10) nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherheitsfolie (10) in
ihren Endbereichen mit den profilierten Rahmenteilen (3, 5, 6) verbunden ist.
13. Wasserbettsicherheitsfolie (10) nach mindestens einem der Ansprüche 2 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß sie an genau einer Stirnseite der Wasserbettmatratze (2) zumindest zweilagig über sich selbst eingeschlagen ist.
14. Wasserbettsicherheitsfolie (10) nach mindestens einem der Ansprüche 2 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß sie an genau zwei sich gegenüberliegenden Stirnseiten der
Wasserbettmatratze (2) zumindest zweilagig über sich selbst eingeschlagen ist.
15. Wasserbettsicherheitsfolie (10) nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie
in den den oberen Kanten der Matratzenstirnseiten benachbarten Bereichen eine Befestigung (14) für eine Auflage aufweist.
16. Wasserbettsicherheitsfolie (10) nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigung (14) aus zumindest einem Satz
- Reißverschlüssen,
Klettbändern
oder vergleichbaren Befestigungselementen gebildet ist.
17. Wasserbett mit zumindest: einem Bettrahmen (1), einem Matratzenrahmen, der in den Bettrahmen (1) eingelegt ist, einer Wasserbettmatratze (2) , die in den Matratzenrahmen eingelegt ist, einer Auflage und einer Sicherheitsfolie (10) nach Anspruch 13, wobei der Matratzenrahmen an dem Kopfende des Wasserbettes durch den bzw. die eingeschlagenen Teile des Seitenabschnitts (18) der Sicherheitsfolie (10) und an den verbleibenden Seiten des Wasserbettes durch profilierte Rahmenteile (3, 5, 6) gebildet wird.
18. Wasserbett mit zumindest: einem Bettrahmen (1), einem Matratzenrahmen, der in den Bettrahmen (1) eingelegt ist, einer Wasserbettmatratze (2), die in den Matratzenrahmen eingelegt ist, einer Auflage und einer Sicherheitsfolie (10) nach Anspruch 14, wobei der Matratzenrahmen an dem Kopfende und an dem Fußende des Wasserbettes durch den bzw. die eingeschlagenen Teile des Seitenabschnitts (18) der Sicherheitsfolie (10) und an den verbleibenden Seiten des Wasserbettes durch profilierte Rahmenteile (3, 5, 6) gebildet wird.
19. Wasserbett mit zumindest: einem Bettrahmen (1), einem Matratzenrahmen, der in den Bettrahmen (1) eingelegt ist, einer Wasserbettmatratze (2), die in den Matratzenrahmen eingelegt ist, einer Auflage und einer Sicherheitsfolie (10) nach Anspruch 11 oder 12, wobei die profilierten Rahmenteile
.... »J &Lgr;· Jt I i.**. · J I » · ··♦
(3, 5, 6) derart ausgeführt sind, daß sie bei Belastung des Wasserbetts um eine Achse (7) einknicken, die parallel zu der der Hinterschneidung benachbarten Seite liegt.
DE29712002U 1997-07-08 1997-07-08 Sicherheitsfolie und Aufbau für Wasserbetten Expired - Lifetime DE29712002U1 (de)

Priority Applications (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE29712002U DE29712002U1 (de) 1997-07-08 1997-07-08 Sicherheitsfolie und Aufbau für Wasserbetten

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE29712002U DE29712002U1 (de) 1997-07-08 1997-07-08 Sicherheitsfolie und Aufbau für Wasserbetten

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE29712002U1 true DE29712002U1 (de) 1997-09-11

Family

ID=8042803

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE29712002U Expired - Lifetime DE29712002U1 (de) 1997-07-08 1997-07-08 Sicherheitsfolie und Aufbau für Wasserbetten

Country Status (1)

Country Link
DE (1) DE29712002U1 (de)

Cited By (4)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE20019760U1 (de) 2000-11-21 2001-03-01 Blum, Hermann, 95460 Bad Berneck Wasserbett
DE10011903A1 (de) * 2000-03-11 2001-09-13 Ettkus Gmbh Wasserbett
DE10048971A1 (de) * 2000-09-27 2002-05-02 Wasserbetten Forum Gmbh Wasserbett
DE10162775A1 (de) * 2001-12-20 2003-07-10 Frank-Werner Schatz Wasserbett

Cited By (7)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE10011903A1 (de) * 2000-03-11 2001-09-13 Ettkus Gmbh Wasserbett
DE10048971A1 (de) * 2000-09-27 2002-05-02 Wasserbetten Forum Gmbh Wasserbett
DE10048971C2 (de) * 2000-09-27 2003-06-26 Wasserbetten Forum Gmbh Wasserbett
DE20019760U1 (de) 2000-11-21 2001-03-01 Blum, Hermann, 95460 Bad Berneck Wasserbett
DE10162775A1 (de) * 2001-12-20 2003-07-10 Frank-Werner Schatz Wasserbett
EP1321075A3 (de) * 2001-12-20 2004-01-14 Frank-Werner Schatz Wasserbett
DE10162775B4 (de) * 2001-12-20 2004-11-18 Frank-Werner Schatz Wasserbett

Similar Documents

Publication Publication Date Title
EP0256064B1 (de) Sitzmöbel mit einem sitz und einer in sich elastisch nachgebenden rückenlehne
DE69503029T2 (de) Aufblasbare, teleskopische Zellen für Kissen und Matratzen
DE69301719T2 (de) Bettgestell
DE3612041A1 (de) Wegwerfwindel
DE29712002U1 (de) Sicherheitsfolie und Aufbau für Wasserbetten
CH639546A5 (en) Mattress
EP0267495A2 (de) Wasserbett
DE9416524U1 (de) Variable behindertengerechte Matratze
DE3843426C2 (de)
DE202021001141U1 (de) Matratze
DE10301020B3 (de) Wasserbett mit Trennkeil
DE69816008T2 (de) Halter für eine Wasserbettmatratze
DE19542135A1 (de) Wasserbett
DE4341349A1 (de) Unterbau für Polsterelemente mit einer Vielzahl von zwischen zwei Seitenholmen parallel zueinander verlaufenden Latten
DE1554026C (de) Zerlegbare Matratze
EP0904715B1 (de) Kopfkissen
DE29612773U1 (de) Aufblasbares Wasserbecken
DE29604840U1 (de) Schaumstoffmatratze
EP0325259A1 (de) Wegwerfwindel
DE29917541U1 (de) Matratze oder Nackenstützkissen
DE9003010U1 (de) Anordnung bei einem Wassersack für eine Wassermatratze
DE8909480U1 (de) Umhüllung für eine Liegematte
DE20004474U1 (de) Aus einem Schaumstoff bestehende Matratze
DE202008013669U1 (de) Matratzensystem
DE4332173A1 (de) Matratze für Krankenbetten

Legal Events

Date Code Title Description
R207 Utility model specification

Effective date: 19971023

R150 Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years

Effective date: 20001206

R151 Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years

Effective date: 20040312

R081 Change of applicant/patentee

Owner name: CREUTZIG, PETER, DIPL.-KAUFM., DE

Free format text: FORMER OWNER: CREUTZIG, PETER, 50825 KOELN, DE

Effective date: 20040511

R158 Lapse of ip right after 8 years

Effective date: 20060201