DE10029465B4 - Arbeitsleuchte - Google Patents
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Abstract
Ortsveränderliche
Arbeitsleuchte, mit einem mit einem Fuß (22) und/oder einer Stand-
oder Haltefläche
versehenen Gehäuse
(12), mindestens einem in dem Gehäuse (12) vorgesehenen Arbeitsleuchtmittel(28) für einen
Arbeitsbetrieb und mit einem ein Netzanschlußkabel (24) aufweisenden Netzanschluß, der das
mindestens eine Arbeitsleuchtmittel (28) während des Arbeitsbetriebes mit
Energie aus einem Stromnetz versorgt,
wobei in dem Gehäuse (12) eine Notlichteinrichtung (38, 42, 28) mit einer Akkumulatoreinrichtung (42) angeordnet ist, mit welcher die Arbeitsleuchte (10) als Lichtquelle bei fehlendem oder abgeschaltetem Netz in einem Notlichtbetrieb verwendbar ist, und
in dem Gehäuse (12) eine Ladeelektronik (48, 50) für die Akkumulatoreinrichtung (42) vorgesehen ist,
wobei die Notlichteinrichtung (38, 42, 28) eine Stromversorgung aufweist, welche mindestens eines der Arbeitsleuchtmittel (28) bei fehlendem oder abgeschaltetem Netz mit Strom versorgt,
wobei die Notlichteinrichtung (38, 42, 28) bei Netzausfall selbsttätig aktiviert wird,
wobei die Notlichteinrichtung (38, 42, 28) ein Schaltelement (34) abfragt, um zwischen einer...
wobei in dem Gehäuse (12) eine Notlichteinrichtung (38, 42, 28) mit einer Akkumulatoreinrichtung (42) angeordnet ist, mit welcher die Arbeitsleuchte (10) als Lichtquelle bei fehlendem oder abgeschaltetem Netz in einem Notlichtbetrieb verwendbar ist, und
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Description
- Die Erfindung betrifft eine Arbeitsleuchte.
- Arbeitsleuchten sind aus der Praxis bekannt und weisen ein Gehäuse auf, in welchem mindestens ein Arbeitsleuchtmittel angeordnet ist, welches über einen Netzanschluß mit Energie aus einem Stromnetz versorgt wird. Solche Leuchten werden als ortsveränderliche Leuchten insbesondere auf Baustellen in Räumen verwendet, in denen noch keine Leuchtmittel installiert sind. Um eine Aufstellung zu ermöglichen, weisen aus der Praxis bekannte Arbeitsleuchten einen Fuß- und/oder eine Stand- oder Haltefläche auf.
- Aus der Zeitschrift „de/der elektromeister + deutsches elektrohandwerk" (1982 Seite 395 ff.) sind Sicherheitsbeleuchtungen bekannt, die als tragbare Notleuchten oder als stationäre Sicherheitsleuchten ausgebildet sind. Diese Notleuchten sind bauartbedingt nicht für einen Einsatz auf Baustellen geeignet.
- Eine Notbeleuchtungseinheit für stationäre Leuchtenanordnungen ist ferner aus
DE 31 08 739 A1 bekannt. Auch diese Notbeleuchtungseinheit ist für einen mobilen Einsatz auf Baustellen nicht geeignet. - Aus
DE 298 09 282 U1 ist eine Akku-Handlampe für das Beherbergungsgewerbe bekannt, welche über eine Wandhalterung mit einem Stromnetz verbunden ist. Die Handlampe kann unabhängig von Stromnetz und Wandhalterung wie eine Taschenlampe betrieben werden. - Aus
DE 39 22 024 A1 und ausDE 40 18 060 A1 ist eine Akku-Hilfsleuchte für Autoinnenräume bekannt, für welche eine Halterung zur Verbindung mit einem Stromnetz sowie zum Laden der Akkus vorgesehen ist. Die Hilfsleuchte kann auch mittels eines Adapters über eine Autosteckdose oder eine Zigarettenanzünderbuchse betrieben werden. - Aus
DE 298 07 869 U1 ist eine Flutlichtleuchte mit einem Leuchtenkopf und einem separaten Akku-Kasten bekannt. Der Leuchtenkopf wird an einem Stativ befestigt und ist über ein Spiralkabel mit dem Akku-Kasten verbunden. - Schließlich ist aus
DE 195 29 750 A1 eine Notleuchte mit konventionellen Vorschaltgerät bekannt, die auf einfache Weise in einem Notlichtsystem mit einer Notstromversorgung aus einer Zentralbatterie eingesetzt werden kann. Auch diese Notleuchte ist nicht für den Baustelleneinsatz geeignet. - Aus
DE 1 921 616 U ist eine Vorrichtung zur Sicherheitsbeleuchtung von Räumen oder von Anlagen in Freien bekannt. Bei dieser Vorrichtung sind eine Lichtquelle und die zu deren Speisung bei Stromausfall notwendigen Aggregate in einem länglichen Gehäuse angeordnet, dessen Abmessung und Befestigungselemente handelsüblichen Leuchtstofflampen entsprechend ausgebildet sind. - Aus Fischer, H.: „Systemleuchten – doppelt nutzbare Leuchten" in „Der Elektromeister", vol. 21, no. 16, 1968 sind fest installierte Systemleuchten mit Leuchtstofflampen und Notstromversorgungsgerät sowie Handleuchten mit Doppelfunktion bekannt, wobei die Handleuchten entweder wie Akkuhandscheinwerfer mobil verwendbar sind oder sich in einem dazugehörigen Einzelplatz-Ladegeräte befinden. Für die fest zu installierenden System-Leuchten mit Leuchtstofflampen und Notstromsversorgungsgerät ist vorgesehen, dass diese im Normalbetrieb auf Netzbasis brennen und bei einem Ausfall der netzseitigen Stromversorgung automatisch auf Batteriebetrieb umschalten.
- Auf Baustellen, auf denen die oben genannten Arbeitsleuchten eingesetzt werden, treten häufig Netzunterbrechungen auf, sei es durch eine unbeabsichtigte Auslösung eines FI-Schalters bei Elektroinstallationsarbeiten oder eine Überlastung des Netzes oder aufgrund eines bewußten Abschaltens für Arbeiten am Stromnetz. In einer solchen Situation stehen Benutzer der Arbeitsleuchte insbesondere in Räumen ohne Tageslicht oder während der Wintermonate nach Einbruch der Dunkelheit häufig vor dem Problem, sich im Dunkeln orientieren zu müssen. Diese Situation birgt insbesondere bei Arbeiten mit gefährlichen Maschinen, auf Gerüsten oder Leitern große Gefahren.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine ortsveränderliche Arbeitsleuchte zur Verfügung zu stellen, welche bei fehlendem oder abgeschaltetem Netz als Lichtquelle zur Verfügung steht.
- Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
- Gemäß der Erfindung sind bei einer ortsveränderlichen Arbeitsleuchte in dem Gehäuse eine Notlichteinrichtung, eine Akkumulatoreinrichtung sowie eine Ladeelektronik für die Akkumulatoreinrichtung angeordnet, wodurch die Arbeitsleuchte als Lichtquelle bei fehlendem oder abgeschaltetem Stromnetz in einem Notlichtbetrieb verwendbar ist. Durch die Verwendung einer erfindungsgemäßen Arbeitsleuchte werden die oben geschilderten Gefahrensituationen wirksam vermieden, da ein Benutzer der Arbeitsleuchte in einem Raum ohne Tageslicht bei plötzlich fehlendem oder abgeschaltetem Stromnetz nicht mehr auf eine zufällig mitgeführte Taschenlampe oder ein Feuerzeug angewiesen ist, sondern zur Vermeidung von Unfällen auf die Arbeitsleuchte zurückgreifen kann, deren Licht das Vermeiden von Unfällen ermöglicht.
- Die Akkumulatoreinrichtung erlaubt einen umweltschonenden Betrieb der Arbeitsleuchte, da keine Verbrauchsmaterialen anfallen. Die in dem Leuchtgehäuse angeordnete Ladeelektronik ermöglicht einen Betrieb der Arbeitsleuchte ohne Zusatzeinrichtungen, so daß die Notlichteinrichtung praktisch jederzeit über eine ausreichende Energiereserve verfügt.
- Gemäß der Erfindung weist die Notlichteinrichtung der Arbeitsleuchte eine Stromversorgung (Lampenbetriebsgerät) auf, welches mindestens ein Arbeitsleuchtmittel bei fehlendem oder abgeschaltetem Netz mit Strom versorgt. Eine solche Ausgestaltung sorgt nicht nur für eine Minimierung der Bauteile der Arbeitsleuchte, sondern auch für ähnliche Lichtverhältnisse bei Arbeits- und Notlichtbetrieb.
- Die Notlichteinrichtung ist so ausgebildet, daß sie bei Netzausfall selbsttätig aktiviert wird. Ein Benutzter der Arbeitsleuchte hat also keinerlei Maßnahmen zu ergreifen, wenn er bei fehlendem oder abgeschaltetem Netz Dunkelheit vermeiden möchte. Um zu verhindern, daß sich die Stromversorgung der Notlichteinrichtung erschöpft, kann vorgesehen sein, daß die Notlichteinrichtung auf den Netzanschluß zurückschaltet, wenn über das Stromnetz eine Energieversorgung wieder zur Verfügung steht.
- Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist die Ladeelektronik derart ausgelegt, daß sie bei einem Arbeitsbetrieb des Arbeitsleuchtmittels die Akkumulatoreinrichtung selbsttätig auflädt. Eine solche Ausgestaltung erlaubt einen wartungsfreien Betrieb der Arbeitsleuchte. Die Ladeelektronik sollte dabei für einen Ladeverlauf ausgelegt sein, bei dem ein hoher Ladezustand der Akkumulatoreinrichtung Priorität genießt. Das heißt, daß unter bewußter Inkaufnahme eines Verschleißes der Akkumulatoreinrichtung Entladungen der Akkumulatoreinrichtung vermieden werden sollen, um nicht bei einem Ausfall des Netzes mit dem Problem mangelnder Betriebsdauer der Notlichteinrichtung konfrontiert zu werden.
- Zusätzlich zu einer Notlichteinrichtung mit aufladbaren Akkumulatoren ist vorzugsweise vorgesehen, daß die Notlichteinrichtung eine auswechselbare Batterieeinrichtung aufweist. Eine solche Ausgestaltung der Arbeitsleuchte ist insbesondere bei einer Verwendung der Arbeitsleuchte in Situationen mit häufigem Netzausfall vorteilhaft, da eine auswechselbare Batterieeinrichtung nach längerem Notlichtbetrieb durch Auswechslung eine Fortführung der Arbeiten unter Notlicht erlaubt, wohingegen eine Notlichteinrichtung, die ausschließlich eine aufladbare Akkumulatoreinrichtung aufweist, bei längerem Netzausfall eine Arbeitsunterbrechung erfordert.
- Ein niedriger Energieverbrauch bei hoher Leuchtkraft der Arbeitsleuchte wird erreicht, wenn das Arbeitsleuchtmittel ein Niederspannungsgasentladungsleuchtmittel ist. Bei einer solchen Ausgestaltung, bei der für den Notlichtbetrieb vorzugsweise ein Niederspannungsbetriebsgerät vorgesehen ist, minimiert darüber hinaus die Verluste im Notlichtbetrieb, so daß mit der vorhandenen Energie ein lange andauernder Notlichtbetrieb möglich ist.
- Um bei einem Netzausfall unter Verwendung der erfindungsgemäßen Arbeitsleuchte weiter arbeiten oder gefährliche Arbeiten beenden zu können, hat es sich als vorteilhaft er wiesen, wenn der Lichtstrom bei Notlichtbetrieb 30–50 %, vorzugsweise 40% des Lichtstromes im Arbeitsbetrieb beträgt. Die genannten Betriebswerte stellen einen vorteilhaften Kompromiß hinsichtlich der Leuchtstärke und der Betriebsdauer der Arbeitsleuchte im Notlichtbetrieb dar. Dies gilt insbesondere wenn das Leuchtmittel ein Gasentladungsleuchtmittel mit 36 Watt ist und die Notlichteinrichtung über eine Energieversorgung mit 6 V 1,2 Ah verfügt.
- Die Arbeitsleuchte kann, da sie ortsveränderlich ausgebildet ist, im Notlichtbetrieb als tragbare Leuchte verwendet werden, um einen Raum zu verlassen, in welchem das Netz ausgefallen ist. Sie kann also insbesondere dazu verwendet werden, Anschluß- und/oder Sicherungskästen zu suchen, um die Stromversorgung über das Netz wiederherzustellen. In einer solchen Situation ist es vorteilhaft, wenn der Netzanschluß an dem Gehäuse der Arbeitsleuchte eine Gerätesteckerbuchse für ein mit einem Klemmsockel versehenes Netzanschlußkabel aufweist. Kabelkneuel, wie sie häufig auf Baustellen auftreten, behindern bei einer solchen Ausgestaltung nicht die Mitnahme der Arbeitsleuchte. Die Arbeitsleuchte steht somit bei einem Netzausfall unmittelbar zur Verfügung und es können wertvolle Minuten eingespart werden, was nicht nur zu einer höheren Arbeitsproduktivität führt, sondern bei Bränden sogar lebensrettend sein kann.
- Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, sowie aus der Beschreibung im Zusammenhang mit den Zeichnungen.
- Es zeigen:
-
1 eine erfindungsgemäße Arbeitsleuchte in vereinfachter perspektivischer Darstellung, -
2 ein vereinfachtes Schaltbild einer ersten Ausführungsform einer Stromversorgung der in1 gezeigten Arbeitsleuchte mit elektronischem Vorschaltgerät, wobei das Leuchtmittel als Gasentladungsleuchtmittel ausgeführt ist und wobei für die Notlichteinrichtung, die ein Gleichspannungsenergieversorgungsgerät mit Notlichtelektronik aufweist, eine Schalterstellung der Stromversorgung von der Notlichtelektronik abgefragt wird, -
3 das in der Stromversorgung gemäß2 vorgesehene Gleichspannungsenergieversorgungsgerät in detaillierter Darstellung, -
4 ein vereinfachtes Schaltbild einer zweiten Ausführungsform einer Stromversorgung der in1 gezeigten Arbeitsleuchte, wobei ein magnetisches Vorschaltgerät vorgesehen ist, und -
5 ein Schaubild für den Ladestrom einer Ladeelektronik bei zeitweiligem Betrieb am Netz. - Die in
1 gezeigte Arbeitsleuchte10 weist ein Gehäuse12 auf, welches in einen Korpus14 und eine Frontscheibe16 gegliedert ist. Die Frontscheibe16 , welche zur Stabilisierung drei senkrecht verlaufende Stege (nicht gezeigt) aufweist, ist in ihrem unteren Bereich aus ästhetischen Grün den mattiert. In ihrem oberen Bereich ist die Frontscheibe16 glasklar. Die Frontscheibe16 besteht aus Polycarbonat. - Der Korpus
14 ist als Zweikomponentenspritzgußteil mit den Maßen B/H/T = 300mm/320mm/115mm gefertigt, wobei ein wannenartiger, rückwärtiger Teil18 des Korpus14 aus dunkel, vorzugsweise blau eingefärbtem Polycarbonat besteht, an den sich zur Frontscheibe16 hin ein gummiartiger Halte- und Dichtungsteil20 einstückig anschließt. Der gummiartige Halte- und Dichtungsteil20 des Korpus14 ist derart biegsam ausgeführt, daß die Frontscheibe16 in diesen eingepaßt werden kann, wobei der Halte- und Dichtungsteil20 des Korpus14 gleichzeitig als Dichtung für die Frontscheibe16 fungiert. Der Halte- und Dichtungsteil20 des Korpus14 steht wulstartig über die Ebene der Frontscheibe16 hinaus, um bei einem Umfallen der Arbeitsleuchte10 eine Beschädigung der Frontscheibe16 zu verhindern. Ohne Steckdosen weist die Arbeitsleuchte Schutzklasse II und einen Schutzgrad IP54 nach VDE auf, mit Steckdosen Schutzklasse I und einen Schutzgrad IP44. - An der Rückseite des Korpus
14 sind neben einem in verschiedenen Rastpositionen für verschiedene Lichtabstrahlrichtungen feststellbaren, als Tragegriff verwendbaren Fuß22 Steckdosen (nicht gezeigt) und eine Kabeldurchführung (nicht gezeigt) für das als Gummianschlußleitung ausgebildete Netzanschlußkabel24 vorgesehen. Der Tragegriff/Fuß22 , der aus ABS gefertigt ist, erlaubt eine Stativmontage der Arbeitsleuchte10 . Das Netzanschlußkabel ist, da keine Gerätesteckerbuchse vorgesehen ist, im Verlauf der Drehachse des Tragegriffes/Fußes22 in das Gehäuse12 geführt. Die Unterseite des Korpus14 ist als Standfläche ausgebildet. - Im Innern des Korpus
14 der Arbeitsleuchte10 sind neben den Einrichtungen für die Stromversorgung ein Reflektor26 aus bedampftem Kunststoffmaterial und ein Arbeitsleuchtmittel28 angeordnet. Das Arbeitsleuchtmittel ist eine TC-F Kompaktröhre mit 36 Watt Leistungsaufnahme in einem Einfachsockel. Eine TC-F Kompaktröhre liefert einen Lichtstrom von 2800 lm. Alternativ dazu kann die Arbeitsleuchte mit einem Sockel für zwei TC-F Kompaktröhren mit je 36 Watt Leistungsaufnahme ausgeführt sein. - Ein Schalter
34 zur Betätigung der Stromversorgung des Arbeitsleuchtmittels28 erlaubt es, das Arbeitsleuchtmittel28 auszuschalten und die Arbeitsleuchte10 als Verteiler zu verwenden. - Das in
2 gezeigte Schaltbild für eine erste Ausführungsform der Stromversorgung der in1 gezeigten Arbeitsleuchte10 zeigt ein Wechselspannungsenergieversorgungsgerät30 , welches über einen Klemmsockel32 und das Netzkabel24 mit einem 230 V Wechselspannung liefernden Netz verbunden wird. Zum Einschalten des Wechselspannungsenergieversorgungsgerätes ist ein Netzschalter34 vorgesehen, welcher am Gehäuse12 der Arbeitsleuchte10 für eine Handbetätigung vorgesehen ist. Ausgangsseitig ist das Wechselspannungsenergieversorgungsgerät30 , welches ein elektronisches Vorschaltgerät beinhaltet über eine vierpolige Leitung36 und einen an einem Gleichspannungsenergieversorgungsgerät38 , A vorgesehen Schalter40 mit dem Arbeitsleuchtmittel28 verbunden. Ausgangsseitig liefert das Wechselspannungsenergieversorgungsgerät30 eine Arbeitsspannung von etwa 100 V sowie entsprechende eine Zündspannung, wobei das Wechselspannungsenergieversorgungsgerät30 durch ein Vorglühen der Elektroden des Arbeitsleuchtmittels28 einen Warmstart erlaubt. - Das Gleichspannungsenergieversorgungsgerät
38 , welches in3 im Detail gezeigt ist, weist eine aufladbare Akkumulatoreinrichtung42 auf, welche über einen Spannungswandler44 und den Schalter40 auf das Arbeitsleuchtmittel28 schaltbar ist. Der Spannungswandler44 wandelt den von der aufladbaren Akkumulatoreinrichtung42 , die als 6 V 1,2 Ah NiCd-Akku ausgebildet ist, gelieferten Gleichstrom ca. 80–100 in 130 V Lampenbetriebsspannung um. Die aufladbare Akkumulatoreinrichtung42 ist als Hochtemperaturakkumulatoreinrichtung ausgelegt und erlaubt eine thermische Dauerbelastung von 40°C bis 70°C, insbesondere 65°C. Mit dieser Akkumulatoreinrichtung ist bei der beschriebenen Arbeitsleuchte ein Notlichtbetrieb für 20–30 min. möglich. Das Gleichspannungsenergieversorgungsgerät38 , die Akkumulatoreinrichtung42 und das Arbeitsleuchtmittel28 bilden zusammen die Notlichteinrichtung. - Die aufladbare Akkumulatoreinrichtung kann über ein Netzteil
46 und eine Ladeeinrichtung48 aufgeladen werden, wobei das Netzteil46 über seine Eingänge L und N mit dem Netzanschlußkabel24 verbunden ist. - Um die Stromversorgung des Arbeitsleuchtmittels
28 , den Ladebetrieb der aufladbaren Akkumulatoreinrichtung42 und gegebenenfalls einen Notlichtbetrieb des Arbeitsleuchtmittels28 zu steuern ist eine Steuerelektronik50 vorgesehen, welche einen Ausgang52 für die Umschaltung von Arbeitsbetrieb und Notlichtbetrieb über den Schalter40 aufweist. Der Ausgang52 steuert einen Umschalttransistor54 an, welcher den Arbeitsstrom des als Relais ausgebildeten Schalters40 steuert. Der Arbeitsstrom für den Schalter40 wird von der aufladbaren Akkumulatoreinrichtung42 geliefert. - Desweiteren weist die Steuerelektronik
50 einen Ausgang56 auf, über welchen der Spannungswandler44 ein- oder ausgeschaltet wird. - Um festzustellen, ob das Stromnetz eine Versorgung des Arbeitsleuchtmittels
28 im Arbeitsbetrieb ermöglicht, ist an der Steuerelektronik50 ein Eingang60 vorgesehen, über welchen eine das Netz repräsentierende Meßspannung der Steuerelektronik50 zugeführt wird. Eine in der Ladeeinrichtung48 vorgesehene Diode62 verhindert neben einer Entladung der aufladbaren Akkumulatoreinrichtung42 dabei auch eine Fehlbewertung der Spannungszustände. Die Ladeeinrichtung48 und die Steuerelektronik50 bilden zusammen die Ladeelektronik. - Da das Netzteil
46 bei eingesteckter Arbeitsleuchte10 permanent mit dem Stromnetz verbunden ist, weist die Steuerelektronik50 einen zweiten Eingang64 auf, über welchen die Schalterstellung des Netzschalters34 abgefragt wird. Bei geschlossenem Netzschalter34 ist nicht nur das Wechselspannungsenergieversorgungsgerät30 mit Spannung beaufschlagt sondern über einen Widerstand66 auch eine Leuchtdiode68 eines optischen Kopplers70 , dessen Photozelle72 über den zweiten Eingang64 im Falle einer geschlossenen Schalterstellung des Netzschalters34 an die Steuerelektronik50 ein Signal liefert. Ist der Netzschalter34 geschlossen und liegt aufgrund eines fehlenden Netzes an dem Eingang60 keine Referenzspannung an schaltet die Steuerelektronik50 den Schalter40 auf Notlichtbetrieb, so daß die von der aufladbaren Akkumulatoreinrichtung42 zur Ver fügung gestellte Energie über den Spannungswandler44 dem Arbeitsleuchtmittel28 zur Verfügung steht. Der Start des Arbeitsleuchtmittels28 im Notlichtbetrieb ist gemäß der Stromversorgung in den2 und3 als Kaltstart ausgelegt. - Neben der Schaltung der Arbeitsleuchte
10 zwischen Arbeitsbetrieb und Notlichtbetrieb steuert die Steuerelektronik50 das Laden der aufladbaren Akkumulatoreinrichtung42 . Dafür ist an der Steuerelektronik50 ein Batteriespannungseingang74 vorgesehen. Liegt die Batteriespannung unter einem vorgegebenen Sollwert, wird ein Ladetransistor76 über den Ausgang78 der Steuerelektronik freigeschaltet. Eine von der Steuerelektronik50 im Falle des Ladebetriebes angesprochene Lade-Leuchtdiode80 erlaubt die Kontrolle des Ladevorgangs und damit des Ladezustandes der aufladbaren Akkumulatoreinrichtung42 . - Die in
4 gezeigte zweite Ausführungsform einer Stromversorgung der in1 gezeigten Arbeitsleuchte unterscheidet sich von der Stromversorgung gemäß der in den2 und3 gezeigten ersten Ausführungsform lediglich hinsichtlich der Wechselspannungsenergieversorgung. Für Elemente der Stromversorgung gemäß der zweiten Ausführungsform in4 , die Elementen der Stromversorgung gemäß der ersten Ausführungsform in den2 und3 entsprechen, werden daher Bezugszeichen verwendet, die um ein 100 gegenüber der ersten Ausführungsform erhöht sind. Auf die Beschreibung der entsprechenden Teile wird verwiesen. - In
4 ist für den Arbeitsbetrieb ein Wechselspannungsenergieversorgungsgerät190 vorgesehen, welches einen Starter192 und eine Induktivität194 aufweist. Es ist gut er kennbar, daß die zu dem Arbeitsleuchtmittel128 über den Schalter140 geführte Leitung136 vierpolig ausgeführt ist, wobei auch bei der Stromversorgung gemäß4 für den Arbeitsbetrieb ein Warmstart und für den Notlichtbetrieb ein Kaltstart vorgesehen ist. - In
5 ist beispielhaft ein Ladestromverlauf bei zeitweiligem Betrieb der Arbeitsleuchte10 am Netz, welcher von der Steuerelektronik50 ausgeführt wird, gezeigt, wobei der Ladestrom I über der Zeit t aufgetragen ist. In5 bezeichnet IS einen hohen Standardladestrom und IE einen darunterliegenden Erhaltungsladestrom. Die aufladbare Akkumulatoreinrichtung42 ist zu Beginn des in5 aufgetragenen Verlaufs entladen. - Wird im Zeitpunkt t1 die Arbeitsleuchte
10 mit entladender Akkumulatoreinrichtung42 durch Verbinden des Netzanschlußkabels mit dem Netz verbunden, stellt die Steuerelektronik den unzureichenden Ladezustand der Akkumulatoreinrichtung42 fest und schaltet die Ladeeinrichtung48 auf Standardladestrom. Wird im Zeitpunkt t2 die Arbeitsleuchte10 vom Netz getrennt oder fällt im Zeitpunkt t2 das Netz aus, wird der Ladevorgang der aufladbaren Akkumulatoreinrichtung42 unterbrochen. Steht im Zeitpunkt t3 wieder die Netzspannung zur Verfügung, wird der Ladevorgang mit dem Standardladestrom IS bis zum Zeitpunkt t4 fortgesetzt, in welchem der Netzanschluß erneut unterbrochen wird. Im Zeitpunkt t5 wird der Ladevorgang wie im Zeitpunkt t3 bei unzureichendem Ladezustand der Akkumulatoreinrichtung mit dem hohen Standardladestrom fortgesetzt, bis im Zeitpunkt t6 ein ausreichender Ladezustand erreicht ist. Eine Standardladung erfolgt immer dann, wenn die Ladung unterhalb 70%, vorzugsweise unterhalb 80% der maximalen Landung liegt. In diesem Zeitpunkt t6 schaltet die Steuerelektronik50 auf einen unter dem Standardladestrom liegendem Erhaltungsladestrom IE, bis in Zeitpunkt t7 eine Netzunterbrechung erfolgt. Steht im Zeitpunkt t8 wieder das Netz zur Verfügung und hat zwischen den Zeitpunkten t7 und t8 ein Notlichtbetrieb nicht statt gefunden, schaltet die Steuerelektronik50 nur wenige Minuten auf den hohen Standardladestrom IS, um im Zeitpunkt t9 auf Erhaltungsladestrom IE zurückzuschalten. Durch diese Art der Ladung der Akkumulatoreinrichtung42 wird auch bei Netzunterbrechung in kurzer Zeit ein optimaler Ladezustand erreicht, wobei Überladungen vermieden werden. Die Erfordernisse für den Notlichtbetrieb und hinsichtlich der Lebensdauer stehen in einem optimalen Verhältnis.
Claims (10)
- Ortsveränderliche Arbeitsleuchte, mit einem mit einem Fuß (
22 ) und/oder einer Stand- oder Haltefläche versehenen Gehäuse (12 ), mindestens einem in dem Gehäuse (12 ) vorgesehenen Arbeitsleuchtmittel(28 ) für einen Arbeitsbetrieb und mit einem ein Netzanschlußkabel (24 ) aufweisenden Netzanschluß, der das mindestens eine Arbeitsleuchtmittel (28 ) während des Arbeitsbetriebes mit Energie aus einem Stromnetz versorgt, wobei in dem Gehäuse (12 ) eine Notlichteinrichtung (38 ,42 ,28 ) mit einer Akkumulatoreinrichtung (42 ) angeordnet ist, mit welcher die Arbeitsleuchte (10 ) als Lichtquelle bei fehlendem oder abgeschaltetem Netz in einem Notlichtbetrieb verwendbar ist, und in dem Gehäuse (12 ) eine Ladeelektronik (48 ,50 ) für die Akkumulatoreinrichtung (42 ) vorgesehen ist, wobei die Notlichteinrichtung (38 ,42 ,28 ) eine Stromversorgung aufweist, welche mindestens eines der Arbeitsleuchtmittel (28 ) bei fehlendem oder abgeschaltetem Netz mit Strom versorgt, wobei die Notlichteinrichtung (38 ,42 ,28 ) bei Netzausfall selbsttätig aktiviert wird, wobei die Notlichteinrichtung (38 ,42 ,28 ) ein Schaltelement (34 ) abfragt, um zwischen einer Netzunterbrechung und einem Abschalten des Arbeitsleuchtmittels (28 ) zu unterscheiden, und wobei das Schaltelement zwei Meßausgänge oder eine elektronische Abfrage aufweist, um eine Netzspannung nachzuweisen. - Ortsveränderliche Arbeitsleuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ladeelektronik (
48 ,50 ) bei einem Arbeitsbetrieb des Arbeitsleuchtmittels (28 ) selbsttätig die aufladbare Akkumulatoreinrichtung (42 ) auflädt. - Ortsveränderliche Arbeitsleuchte nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Ladeelektronik (
48 ,50 ) einen Ladeverlauf durchführt, bei dem ein hoher Ladezustand der Akkumulatoreinrichtung (42 ) Priorität genießt. - Ortsveränderliche Arbeitsleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Schaltelement einen Hauptpfad zur Schaltung des Arbeitsstromes und einen Nebenpfad zur Auswertung des Schaltzustandes aufweist.
- Ortsveränderliche Arbeitsleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die elektronische Abfrage mindestens einen induktiven, kapazitiven oder optischen Koppler (
70 ) aufweist. - Ortsveränderliche Arbeitsleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Notlichteinrichtung eine auswechselbare Batterieeinrichtung aufweist.
- Ortsveränderliche Arbeitsleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Arbeitsleuchtmittel ein Niederspannungsgasentladungsleuchtmittel ist, und daß zum Betrieb des Arbeitsleuchtmittels im Arbeitsbetrieb ein Netzspannungsbetriebsgerät vorhanden ist.
- Ortsveränderliche Arbeitsleuchte nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß zum Betrieb des Arbeitsleuchtmittels im Notlichtbetrieb ein Niederspannungsbetriebsgerät vorgesehen ist.
- Ortsveränderliche Arbeitsleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Lichtstrom im Notlichtbetrieb 30 % bis 50 %, vorzugsweise 40 % des Lichtstromes im Arbeitsbetrieb beträgt.
- Ortsveränderliche Arbeitsleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Netzanschluß an dem Gehäuse (
12 ) eine Gerätesteckerbuchse und ein mit einem Gerätestecker versehenes Netzanschlußkabel (24 ) aufweist.
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