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Die
Erfindung betrifft ein Mittel zur adaptiven Verbindung mit einer
Glühbirnenfassung
zur Elektrizitätsversorgung
von mindestens einem elektrischen Gerät nach dem Oberbegriff des
Patentanspruchs 1.
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Ein
solches Mittel weist einen Sockel als Verbindungsteil zur formschlüssig, angepassten
Verbindung mit einer Glühlampenfassung,
durch das Mittel verlaufende zur Versorgung der einzelnen Teile
vorhandene Elektrokabel, einen zur festen Verbindung mit dem Sockel
vorgesehener Sockelstutzen mit Sockelstutzengriffen zum Eindrehen,
ein Verlängerungskabel
zur flexiblen Handhabung, ein Gehäuse mit einer in diesem eingebrachten
Sicherungseinheit mit einem nach außen liegendem Sicherungsschalter,
mindestens einen der jeweiligen Landesnorm entsprechend angepassten
Versorgungsanschluss der zur Verbindung mit einem auf diesen abgestimmten
Netzstecker eines Elektrogeräts
(z.B. Bohrmaschine, Stichsäge
etc.) dient, einer Leuchtmittelfassung zur Aufnahme einer Glühbirne mit
einem zu betätigendem
Leuchtmittelschalter zum Ein- und Ausschalten von dieser und einem
Leuchtmittelschutz der die entsprechend in das Mittel eingebrachte Glühbirne vor
Beschädigungen
schützt
auf.
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Das
erfindungsgemäße Mittel
ist ein Gebrauchsgegenstand der Elektrotechnik für den Haushalts-/Handwerksbereich.
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Bisher
werden zur Stromversorgung bei Elektroarbeiten durch nicht vorhandene
Steckdosen und somit nicht der Stromversorgung zugänglich gemachten
Bereichen, wie üblicherweise
in Kellern und Treppenhäusern
von Miethäusern
etc., Verlängerungsadapter
(z.B. Verlängerungskabel,
Kabeltrommeln etc.) benutzt, welche an möglichst nahe gelegene Stromquellen
(Steckdosen) angeschlossen werden. Die entsprechenden Kabel werden
bis zur gewünschten
Arbeitsstelle ausgelegt bzw. abgerollt und an ihnen die benötigten elektrischen
Arbeitsgeräte (z.B.
Bohrmaschinen, Stichsägen
etc.) angeschlossen und dadurch mit der benötigten Energie versorgt.
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Die
bisherigen zur Verfügung
stehenden Mittel, wie z.B. Verlängerungskabel,
Kabeltrommeln weisen die Nachteile auf, dass sie sehr sperrig in
der Unterbringung, unhandlich in der Mitführung und in der Handhabung
insbesondere um nur kleinere und schnelle Arbeiten zu verrichten
zu aufwendig sind. Sie nehmen ihrer Größe entsprechend viel Stauraum ein
und sind wenn sie transportiert werden ein zusätzlicher und unhandlicher Ballast,
da in der Regel noch gleichzeitig das eigentlich mit der Stromquelle zu
verbindende Elektrowerkzeug mitgeführt wird. Weitergehend ist
die Anwendung bei kleineren Arbeiten umständlich, da erst eine entfernte
Stromquelle ausgemacht werden muss, an der das entsprechende Verlängerungsmittel
angeschlossen wird und dieses von dort aus bis an den mit Elektrizität zu versorgenden
Ort ausgelegt wird. Dies verursacht unnötige Arbeit und beansprucht
mehr Zeit.
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Der
Erfindung lag demgemäß das Problem zugrunde,
einen praktischen und handlichen Adapter zur Energieversorgung von Elektrogeräten zu entwickeln,
welcher speziell zur Nutzung an Orten entwickelt wurde, an denen
keine Steckdosen zur Energieversorgung vorhanden sind, wie es in
der Regel in Kellern und Treppenhäusern von Miethäusern üblich ist.
Der spezielle Adapter schafft somit für Benutzer bei kleineren Arbeiten
den Komfort nicht mehr unnötig
sperrige Verlängerungskabel,
Kabeltrommeln umhertragen zu müssen
und verhindert lästiges
großflächiges Verlegen
von Kabeln, da die Elektrizitätsquelle
durch den neuen Adapter gleich vor Ort liegt.
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Dieses
Problem wird erfindungsgemäß durch
die Schaffung eines adaptiven Elektrizitätsverbindungsmittels mit den
Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
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Das
Mittel zur Verbindung mit einer Glühlampenfassung, wobei das Mittel
in eine Glühlampenfassung
eingedreht wird, weist erfindungsgemäß einen drehbaren Sockel, wie
bei handelüblichen
Glühbirnen
vorhanden, als Verbindungsteil zur formschlüssig angepassten Verbindung
des Mittels mit einer Glühlampenfassung
auf. Dieser Sockel ist innenseitig an den entsprechenden Stellen
mit Versorgungskabeln verlötet
und mit dem Sockelstutzen mit seinen seitlich an ihm liegenden Sockelstutzengriffen
verschlossen. Die Versorgungskabel führen von dem Sockel ausgehend
durch den Sockelstutzen und von diesem ausgehend mit dem Verlängerungskabel
ummantelt in das Gehäuse
des Mittels in die Sicherungseinheit. Die Sicherungseinheit dient
zum Schutz vor einer Überbelastung
bei der Versorgung eingebrachter Elektrogeräte und unterbricht die Stromversorgung
durch einen Kurzschluss indem der Sicherungsfederschalter aus dem
Gehäuse
dringt und die Verbindung der Versorgungskabel unterbricht. Von
dem Sicherungsschutz aus verlaufen entsprechende Versorgungskabel
in dem Gehäuse
des Mittels zu mindestens einem in diesem vorhandenen Versorgungsanschluss
der zur Verbindung mit einem Netzstecker und somit zur Elektrizitätsversorgung
eines Elektrogeräts
dient. Weitere Versorgungskabel verlaufen teilweise über den
Leuchtmittelschalter der das von ihm aus zur Leuchtmittelfassung
verlaufenden Elektrokabel durch entsprechendes kippen verbindet
oder unterbricht und dadurch die Stromzufuhr zu dieser reguliert.
Die von dem Leuchtmittelschalter zu der Leuchtmittelfassung verlaufenden
Versorgungskabel versorgen bei entsprechender Kippstellung des Leuchtmittelschalters
die in die Fassung eingebrachte Glühbirne die zum Beleuchten des
Arbeitsplatzes dient. Um den Leuchtkörper der Glühbirne liegt in einem entsprechenden
Abstand zu diesem, ein diesen umschließender Leuchtmittelschutz wie
z.B. ein Gitter- oder Glaskorpus etc., der diesen beim Gegenschlagen
des Mittels an Wand, Boden etc. vor einer Beschädigung schützt auf.
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In
einer Ausführungsform
der Erfindung verfügt
das Mittel über
einen Sockel mit Sockelstutzen mit Sockelstutzengriffen zum Eindrehen
in die dafür vorgesehene
Lampenfassung und ist mit seinem Verlängerungskabel mit seinem Gehäuse verbunden, das
mindestens einen Versorgungsanschluss zur Verbindung mit einem Netzstecker
eines zu versorgenden Elektrogeräts
aufweist. Dieser Adapter verfügt
weiterhin über
eine Sicherungseinheit mit Sicherungsschalter zur Verhinderung von Überlastungen bzw.
dient zur Unterbrechung der Elektrizitätszufuhr und verursacht gegebenenfalls
einen Kurzschluss. Weitergehend verfügt dieses Mittel über eine Leuchtmittelfassung
zur Verbindung mit einem Leuchtkörper
(Glühbirne
etc.) der zur Beleuchtung der Arbeitsfläche dient und über einen
Leuchtmittelschalter betätigt
wird der einen Leuchtmittelschutz verfügt der die im Mittel eingebrachte
Glühbirne
vor Beschädigungen
schützt.
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In
einer anderen Ausführungsform
der Erfindung ist der Sockel des Mittels direkt mit seinem Gehäuse verbunden
und der Adapter wird direkt in die dafür vorgesehene Lampenfassung
wie eine herkömmliche
Glühbirne
eingedreht. Dieser Adapter verfügt
lediglich über
eine Sicherungseinheit mit einem außen liegenden Schalter und
weist weitergehend nur einen einzigen Versorgungsanschluss zur Verbindung
für einen
Netzstecker zur Elektrizitätsversorgung
von einem Elektrogerät
auf.
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Das
Mittel zur Verbindung mit einer Glühlampenfassung, wobei das Mittel
in eine Glühlampenfassung
eingedreht wird, weist erfindungsgemäß einen drehbaren Sockel als
Verbindungsteil zur formschlüssig
angepassten Verbindung des Mittels mit einer Glühlampenfassung auf. Dieser
Sockel ist wie ein typischer Glühbirnensockel
ausgeformt und weist ein Gewinde zum Eindrehen in eine entsprechende
Fassung auf. Innen liegend ist an den entsprechenden Stellen an
Sockelwand und Sockelboden jeweils ein Versorgungskabel angelötet und
führt durch
den Sockelstutzen und von diesem durch das Verlängerungskabel ummantelt in
das Gehäuse
des Mittels.
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Die
Versorgungskabel verlaufen ausgehend mit dem Sockel verlötet durch
den Sockelstutzen, das Verlängerungskabel
in die Sicherungseinheit mit Sicherungsschalter. Aus der Sicherungseinheit
verlaufen sie in entsprechender Anzahl zu mindestens einen vorhandenen
Versorgungsanschluss und weitere teilweise über den Leuchtmittelschalter
zu der Leuchtmittelfassung. Sie dienen im eingefügtem Zustand des Mittels, in
eine mit Elektrizität
versorgende Lampenfassung, zur Versorgung der entsprechend mit Elektrizität zu versorgenden
Teile des Mittels.
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Der
Sockelstutzen ist in den zur Oberseite offenen Sockel fest eingelassen
und ummantelt die durch ihn hindurchführenden Elektrokabel. Er weist zu
der von dem Sockel abgewandten Seite seitlich abgespreizt Sockelstutzengriffe
auf.
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Die
Sockelstutzengriffe bilden sich gegenüberliegend aus dem Sockelstutzen
zu der dem Sockel abgewandten Seite seitlich aus. Sie dienen zum Ein-
und Ausdrehen des Mittels in die bzw. aus der entsprechend mit dem
Mittel zu verbindenden oder zu lösenden
Lampenfassung. Zwischen ihnen verlaufen die Versorgungskabel durch
das mit ihnen verbundene Verlängerungskabel.
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Das
Verlängerungskabel
ist aus Kunststoff als flexible dünne Röhre ausgeformt und verbindet den
Sockelstutzen mit dem Gehäuse
des Mittels. Durch dieses hindurch verlaufen die Versorgungskabel.
Es ist mit seinem breiter werdenden Ende in einer entsprechenden
runden Aussparung des Gehäuses
eingeführt
und durch eine entsprechende Rückhalterung
vor einem Hinausziehen aus diesem geschützt. Das Verlängerungskabel
ermöglicht
ein besseres Handhaben und somit mehr Flexibilität bei der Nutzung des Mittels.
Es dient zur Ummantelung und somit als Isolierung der Versorgungskabel
und trägt zur
flexibleren Handhabung des Mittels bei. Es kann nach Bedarf in unterschiedlichen
Längen
produziert werden.
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Das
Gehäuse
des Mittels besteht aus zwei Gehäuseteilen
die zusammengefügt
werden. In zusammengefügtem
Zustand des Mittels ist das Gehäuse
rechteckig ausgeformt und weist zu der zum Sockel weisenden Stirnseite
eine zum Einführen
für das
Verlängerungskabel
vorgesehene runde Öffnung auf.
Weitergehend verfügt
das Gehäuse über eine
zu dieser Stirnseite und in der gegenüberliegenden Seite des Versorgungsanschlusses
liegende runde Öffnung
für den
Sicherungsfederschalter und eine in dieser Seite zur offenen Stirnseite
liegende rechteckige Öffnung
für den
Leuchtmittelschalter auf. Auf der Versorgungsanschluss liegenden
Seite verfügt
das Gehäuse über eine
in dieses hineinführende
Ausformung, entsprechend der Ausprägung einer handelsüblichen
Steckdose. Zu der dem Sockel abgewandten Stirnseite ist das Gehäuse offen,
um eine Glühbirne
in die zu dieser Seite innen liegende Leuchtmittelfassung einzubringen
und den zu dieser Seite liegenden Leuchtmittelschutz durch die an
seiner schmalen in das Gehäuse
einzubringende Seite vorhandenen Aussparungen an den inneren Seiten
des Gehäuses für diese
vorgesehenen vorhandenen Erhebungen mit ihm befestigen zu können. Weitergehend
weist das Gehäuse
innen liegend entsprechend benötigte Halterungen
und Ausformungen zum Einbringen für die einzelnen Teile der Sicherungseinheit
und Sicherungsschalter, für
den mindestens einfach vorhandenen Versorgungsanschlusses mit seinen
Elektrizität leitenden
Klammern, Hülsen
und Bügeln,
den Leuchtmittelschalter mit seinem Schaltelementen, die Leuchtmittelfassung
und den mit ihr zu verbindenden Leuchtmittelschutz auf.
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Die
Sicherungseinheit liegt in dem Gehäuse des Mittels zur Sockel
weisenden Stirnseite. Die entsprechenden Versorgungskabel führen von
dem Sockel ausgehend in diese hinein und über den in der Sicherungseinheit
liegenden Sicherungsfederschalter nach entsprechender Anzahl der
mit Elektrizität
zu versorgenden Teile wieder aus ihr in das Gehäuse fortlaufend hinaus.
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Der
Sicherungsschalter liegt federnd gelagert in der Sicherungseinheit
und verbindet oder unterbricht entsprechend die in die und aus der
Sicherungseinheit führenden
Versorgungskabel und reguliert somit die Stromzufuhr zu den einzelnen
zu versorgenden Teilen. Bei einer Überbelastung oder einem Kurzschluss
springt der Sicherungsfederschalter rückhaltend entsprechend aus
der für
ihn zur Außenseite
des Gehäuses
vorgesehen runden Öffnung und
seine in der Sicherungseinheit verbindende Funktion ist somit unterbrochen.
Bei einer Fortsetzung der Nutzung des Mittels wird der Sicherungsfederschalter
wieder in die Sicherungseinheit rückhaltend gedrückt und
die in die und aus der Sicherungseinheit führenden Versorgungskabel werden
durch ihn wieder verbunden, dass der Kontakt wieder geschlossen
ist und die einzelnen Teile wieder mit Elektrizität versorgt
werden.
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Der
Versorgungsanschluss ist mittig liegend im Gehäuse nach innen ausgeformt und
angeordnet wie eine herkömmliche
Steckdose oder der Versorgungsanschluss eines herkömmlichen
Verlängerungskabels.
Die einzelnen Teile wie Klammern, Hülsen und Bügel sind an entsprechend vorgesehenen innen
liegenden Halterungen und Aussparungen des Gehäuses angebracht und befestigt.
Der Versorgungsanschluss weist eine hohle zylindrische Ausformung
mit einer unteren, in das Mittel weisenden, geschlossenen Stirnseite
auf die zwei runde Löcher zum
Einführen
der Kontaktholme des Netzsteckers aufweist. An seiner inneren Wand,
auf einer Linie liegend mit den runden Löchern ist diese zu beiden Seiten
etwas abgeflacht und weist mittig auf der Linie zu den runden Löchern jeweils
eine senkrecht verlaufende schmale Rille auf die als Führungsschienen
für den
entsprechenden Netzstecker dient der wiederum über, zu seinen in die runden
Löcher
einzubringenden Führungsholme
auf einer Linie liegend, über längliche
Vorsprünge
zum Einführen
verfügt.
Innen liegend im Gehäuse,
unterhalb der runden Löcher des
Versorgungsanschlusses liegt für
die einzufügenden
Kontaktholme eines Netzsteckers jeweils eine Kontakthülse die
entsprechend von der Sicherungseinheit ausgehend mit einem jeweiligen
Versorgungskabel verbunden sind. Um neunzig Grad zu den runden Löchern für die Kontaktholme
versetzt bzw. zwischen beiden hindurch, verläuft unter der geschlossenen
Stirnseite des Versorgungsanschlusses ein Metallstreifen. Aus diesem,
zu beiden Seiten erstreckend und durch entsprechende Öffnungen
in der unteren geschlossenen Stirnseite nach innen an der Wand der
zylindrischen Aushöhlung
zur offenen Seite verlaufend, formt sich zu jeweils auf beiden Seiten liegend
als ein sich zur Mitte der Aushöhlung
leicht krümmender
Metallbügel
aus. Der verbindende Metallstreifen der leicht gekrümmten Metallbügel ist
mit einem Kabel mit der Sicherungseinheit verbunden und dient als
Erdung die bei einer Überspannung
einen Kurzschluss in der Sicherungseinheit verursacht und den Elektrizitätsfluss
unterbricht und somit vor einem elektrischen Schlag schützt.
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Der
Leuchtmittelschalter ist das Verbindungselement zwischen einem von
der Sicherungseinheit fortlaufenden Versorgungskabel und der Leuchtmittelfassung.
Der Schalter verbindet oder unterbricht den Elektrizitätsfluss
des entsprechenden Versorgungskabels zwischen Sicherungseinheit
und der Leuchtmittelfassung, so dass über ihn die in die Fassung
entsprechend eingebrachte Glühbirne
ein- und ausgeschaltet werden kann. Er ist über eine in dem Gehäuse vorhandene
entsprechende Aussparung in dessen seitlich liegender Ausformungen
beweglich wippend eingebracht und guckt mit seiner oberen zu bedienenden
Seite durch die entsprechend für
ihn im Gehäuse
vorgesehene rechteckige Aussparung.
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Die
Leuchtmittelfassung liegt innen liegend im Gehäuse an dessen offener Stirnseite
und ist in entsprechenden ausgeformten Schalen fest eingebracht.
Sie weist die gleiche Ausformung wie die Fassungen handelsüblicher
Lampen zum Einbringen einer Glühbirne
auf bzw. ist sie so ausgeformt wie die Fassung in die der Sockel
des Mittels eingebracht wird. Sie ist an ihren entsprechenden Stellen
mit von der Sicherungseinheit fortlaufenden Versorgungskabeln verbunden,
so dass eine in diese Fassung eingebrachte Glühbirne entsprechend mit Elektrizität versorgt
werden kann. Das eine Versorgungskabel ist mit dem unteren Teil
der Leuchtmittelfassung verbunden und das zweite Versorgungskabel
ist mit dem oberen Teil der von dem unteren Teil um einen Kurzschluss
zu vermeiden isoliert bzw. unabhängig
ist, verbunden.
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Der
Leuchtmittelschutz ist im befestigten Zustand im Gehäuse liegend
und dadurch entsprechend kleiner in seinen Abmessungen als die offenen Stirnseite
des Gehäuses
um ihn über
eine entsprechende Vorrichtung in diesem zu befestigen. Er verfügt an seinem
in Gehäuse
einzubringenden schmalen Teil über
Aussparungen die über
die an den inneren zur offenen Seite liegenden Kanten des Gehäuses liegenden
Erhebungen gesteckt werden und ihn dadurch in dem Gehäuse lösbar befestigen.
Der Leuchtmittelschutz ist in seiner Größe so ausgeformt das er in
einem benötigten
Abstand zu dem breitesten Teil der in die Fassung eingebrachten
Glühbirne liegt.
Er ist entweder als ein geschlossener Glaskörper oder als ein Schutzgitter
aus Kunststoff oder Metall ausgeformt und verhindert eine Beschädigung der
in der Leuchtmittelfassung eingebrachten Glühbirne bei der Nutzung des
Mittels bei gelegentlichem Anschlagen an Wand, Boden und anderen
Gegenständen.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung werden bei der nachfolgenden
Beschreibung eines Ausführungsbeispiels
anhand der Figuren deutlich werden.
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Da
in den Figuren verschiedene Ausführungsformen
dargestellt sind, werden die unterschiedlichen Teile jeweils in
allen Figuren mit denen ihnen jeweils entsprechend zugehörigen Bezugszeichen
bezeichnet.
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Es
zeigen:
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1 Mittel 100 im
Querschnitt mit seinem Sockel 1, Versorgungskabeln 2,
Sockelstutzen 3 mit seinen Sockelstutzengriffen 3.1,
Verlängerungskabel 4,
Gehäuse 5,
Sicherungseinheit 6, Sicherungsfederschalter 7,
Versorgungsanschluss 8, Leuchtmittelschalter 9,
Leuchtmittelfassung 10 und seinem Leuchtmittelschutz 11 in
seitlicher Draufsicht;
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2 Mittel 100 im
Querschnitt mit seinem Sockel 1, Versorgungskabeln 2,
Sockelstutzen 3 mit seinen Sockelstutzengriffen 3.1,
Verlängerungskabel 4,
Gehäuse 5,
Sicherungseinheit 6, Sicherungsfederschalter 7,
Versorgungsanschluss 8, Leuchtmittelschalter 9,
Leuchtmittelfassung 10 und seinem Leuchtmittelschutz 11 mit
eingebrachtem Netzstecker und Leuchtkörper in seitlicher Draufsicht;
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3 Mittel 100 mit
seinem Sockel 1, Sockelstutzen 3 mit seinen Sockelstutzengriffen 3.1, Verlängerungskabel 4,
Gehäuse 5,
Sicherungsfederschalter 7, Versorgungsanschluss 8,
Leuchtmittelschalter 9 und seinem Leuchtmittelschutz 11 in Draufsicht;
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4 Mittel 100 mit
Sockelstutzen 3 mit seinen Sockelstutzengriffen 3.1,
Verlängerungskabel 4, Gehäuse 5,
Sicherungsfederschalter 7, Versorgungsanschluss 8,
Leuchtmittelschalter 9 und seinem Leuchtmittelschutz 11 mit
eingebrachtem Netzstecker und Leuchtkörper in einer Lampenfassung eingebracht
in Draufsicht;
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5 Weiteres
Mittel mit seinem Sockel 1, Elektrokabeln 2, Gehäuse 3,
Sicherungseinheit 4, Sicherungsfederschalter 5 und
seinem Versorgungsanschluss 6 im Querschnitt in seitlicher
Draufsicht;
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6 Weiteres
Mittel mit seinem Sockel 1, Elektrokabeln 2, Gehäuse 3,
Sicherungseinheit 4, Sicherungsfederschalter 5 und
seinem Versorgungsanschluss 6 mit eingebrachtem Netzstecker
im Querschnitt in seitlicher Draufsicht;
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7 Weiteres
Mittel mit seinem Sockel 1, Gehäuse 3, und seinem
Sicherungsfederschalter 5 mit eingebrachtem Netzstecker
in seitlicher Draufsicht;
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8 Weiteres
Mittel mit seinem Sockel 1, Gehäuse 3, Sicherungsfederschalter 5 und
seinem Versorgungsanschluss 6 und nicht eingebracht in darüber liegender
Lampenfassung in seitlicher Draufsicht;
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9 Weiteres
Mittel mit seinem Sockel 1, Gehäuse 3, Sicherungsfederschalter 5 und
seinem Versorgungsanschluss 6 und nicht eingebracht in darunter
liegender Lampenfassung in seitlicher Draufsicht;
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10 Weiteres
Mittel mit seinem Gehäuse 3,
Sicherungsfederschalter 5 und seinem Versorgungsanschluss 6 und
in dahinter liegender Lampenfassung eingebracht und nicht eingebrachtem
Netzstecker in seitlicher Draufsicht;
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11 Weiteres
Mittel mit seinem Gehäuse 3 und
seinem Sicherungsfederschalter 5 und in dahinter liegender
Lampenfassung eingebracht und eingebrachtem Netzstecker in seitlicher
Draufsicht.
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Das
erfindungsgemäße Mittel
ist für
private Nutzer als auch für
Handwerker oder auch Hausmeister die an durch mangelnde Steckdosen
nicht der Stromversorgung zugänglich
gemachten Bereichen elektrische Arbeiten verrichten müssen und
keine umständlichen,
unhandlichen Verlängerungskabel oder
Kabeltrommeln mit sich führen
wollen. Wenn kleinere Arbeiten verrichtet werden müssen muss
der Anwender von dem nächstliegenden
Anschluss mittels eines herkömmlichen
Verlängerungsadapters seine
benötigte
Energie zu der Arbeitsstelle auslegen und an diesem Adapter sein
Arbeitsgerät
anschließen.
Mit dem neuen Adapter entsteht ein unkompliziertes einfaches Arbeiten
da dieser leicht mitzuführen
und leicht anzuschließen
ist. Der Adapter ist durch seine geringe Größe leicht in einem Werkzeugkasten
unterzubringen und bietet dem Anwender dadurch eine schnelle Handlungsmöglichkeit/-freiheit.
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Das
erfindungsgemäße Mittel
ist einfach in seiner Anbringung, seiner Anwendung und ist auch wieder
leicht zu entfernen. Es verursacht zur üblichen Nutzung eines Verlängerungskabels
oder einer Kabeltrommel keinerlei Mehr- und Zeitaufwand.
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Bei
einer anstehenden Reparatur im Keller eines Miethauses wird einfach
eine Abdeckung einer dort vorhandenen Kellerlampe abgenommen und
die in der Lampenfassung eingebrachte Glühbirne aus dieser hinausgedreht.
In diese Lampenfassung wird der Sockel 1 mit den Sockelstutzengriffen 3.1 des Mittels 100 eingedreht
und in mindestens einem vorhandenen Versorgungsanschluss 8 wird
der Netzstecker des benötigten
und mit Elektrizität
zu versorgenden Arbeitsgeräts
eingesteckt und kann somit in Betrieb genommen werden. Sollte die
Arbeitsstelle durch das Entnehmen der Glühbirne aus der entsprechend
vorgesehenen Lampenfassung der Raumbeleuchtung zu dunkel sein, wird
einfach der Leuchtmittelschalter 9 des Mittels 100 betätigt und
somit die in die Leuchtmittelfassung 10 eingebrachte Glühbirne an
dem Mittel 100 eingeschaltet die für die benötigte Beleuchtung sorgt.
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Durch
die Kombination von Drehsockel, Verbindungsteil und Beleuchtungseinheit
wird ein einfacheres und schnelleres Arbeiten und Handeln ermöglicht.
Der Adapter verhindert ein unnötiges
umhertragen und verlegen von den typischen Verlängerungsadaptern wie Verlängerungskabel
und Kabeltrommeln die unnötig
Platz und Arbeit in Anspruch nehmen und somit auch mehr Zeit beanspruchen.
Im Fall das das Mittel zur Elektrizitätsversorgung in der Fassung
der eigentlichen Raumbeleuchtung eingebracht ist, kann der Arbeitsplatz
durch eine in die Leuchtmittelfassung des Mittels eingebrachte Glühbirne beleuchtet
werden.
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Die
Möglichkeit
das wenig Platz in Anspruch nehmende Mittel in einer Lampenfassung
einzubringen erleichtert ein Arbeiten in der Hinsicht, dass ein umständliches
Verlegen und Aufrollen von Verlängerungskabeln
und Kabeltrommeln nicht mehr nötig
ist und der Adapter in einem gewöhnlichen
Werkzeugkasten untergebracht werden kann. Das Mittel ist in die
Fassung der eigentlichen Raumbeleuchtung eingebracht, wodurch somit
die entsprechende Beleuchtung fehlt. Durch eine in die Leuchtmittelfassung
des Mittels eingebrachte Glühbirne
kann der Arbeitsplatz bei Bedarf wieder beleuchtet werden.
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Das
Mittel 100 zur Verbindung mit einer Glühlampenfassung, wobei das Mittel 100 in
eine Glühlampenfassung
eingedreht wird, weist erfindungsgemäß einen drehbaren Sockel 1 als
Verbindungsteil zur formschlüssig
angepassten Verbindung des Mittels 100 mit einer Glühlampenfassung
auf. Dieser Sockel 1 ist wie ein typischer Glühbirnensockel
ausgeformt und weist ein Gewinde zum Eindrehen in eine entsprechende
Fassung auf. Er ist als hohles zylindrisches Gewinde ausgeformt
und zu seiner einen Stirnseite mit einer sich konisch verschmälernden
ringförmigen
Isolierung verbunden die wiederum mit einer diese verschließende Verlötung verschmälert verbunden
ist. Innen liegend ist an den entsprechenden Stellen voneinander
isoliert an der den Sockel 1 verschließenden Verlötung und an der inneren Sockelwand
jeweils ein Versorgungskabel 2 angelötet und führt in den Sockelstutzen 3.
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Der
Sockelstutzen 3 ist in seiner Ursprungsform zylindrisch
ausgeformt und weist einen Fase auf die im Umfang kleiner ist als
sein zum Gehäuse
weisender Teil. Der Sockelstutzen 3 ist mit seinem schmalen
Teil der im Umfang geringfügig
schmaler ist als der innere Sockeldurchmesser, in dem Sockelinneren
befestigt. Zu seiner größeren Außenseite
erstrecken sich aus seiner Außenwand
sich gegenüberliegend
zwei flügelartige Sockelstutzengriffe 3.1 die
zum Eindrehen des Mittels 100 in eine entsprechende Lampenfassung
dienen.
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Die
Sockelstutzengriffe 3.1 sind flach ausgeformt. Zwischen
ihnen verlaufen durch den Sockelstutzen 3 ummantelt die
entsprechenden Versorgungskabel 2. An den Sockelstutzen 3 zwischen
den Sockelstutzengriffen 3.1 fortlaufend ist mit diesem das
Verlängerungskabel 4 befestigt
das die Versorgungskabel 2 ummantelt in das Gehäuse 5 des
Mittels 100 führt.
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Das
Verlängerungskabel 4 ist
hohl röhrenförmig aus
flexiblem Kunststoff ausgeformt und dient zu einer flexibleren Handhabung
des Mittels 100. Es kann nach Bedarf in verschiedenen Längen produziert
werden. An seinem im Mittel 100 zu befestigenden Ende verfügt es über eine
röhrenförmige Verbreiterung
die in ihrer Mitte liegend über
eine diese im kompletten Umfang erstreckende Rille verfügt die der Wandstärke des
Gehäuses 5 entspricht.
Das Verlängerungskabel 4 ist
an der Stelle wo sich die Rille befindet vom Durchmesser etwas kleiner
als die für
diese zur Befestigung vorgesehene Aussparung in der geschlossenen
Stirnseite des Gehäuses 5.
Das Verlängerungskabel 4 wird
mit den entsprechend durch sie durchlaufenden Versorgungskabeln 2 und
der entsprechenden Rille der Verbreiterung in dem Gehäuse 5 befestigt
und führt
somit in die Sicherungseinheit 6 mit ihrem Sicherungsfederschalter 7.
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Das
Gehäuse 5 besteht
in nicht zusammengefügtem
Zustand aus zwei hohlen rechteckigen miteinander zu verbindenden
Hälften
die über
entsprechende in ihnen liegende Halterungen und Ausformungen zum
Befestigen der einzelnen Teile und auch füreinander verfügen. An
seiner im zusammengefügtem
Zustand des Mittels 100 geschlossenen Stirnseite, sich
aus dessen Mittelpunkt erstreckend, verfügt es über die runde Aussparung in
die das Verlängerungskabel 4 mit
der Rille der Verbreiterung eingebracht wird.
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Von
dieser Stirnseite ausgehend erstreckt sich ein benötigter Raum
für die
Sicherungseinheit 5 der weitergehend in das Gehäuse 5 über eine
Trennwand mit einer kleinen Öffnung
zum Durchführen
für die
aus der Sicherungseinheit 6 fortlaufenden und die einzelnen
Teile zu versorgenden Versorgungskabel 2 verfügt. In der
unteren Hälfte
des Gehäuses 5,
in der durch die entsprechenden Wände entstehenden Kammer für die Sicherungseinheit 6,
ist eine runde Öffnung
in der in entsprechend geringfügiger
Größe im Durchmesser
der Sicherungsfederschalter 7 liegt und durch dieses bei
einem verursachten Kurzschluss nach außen tritt. Die in dem Gehäuse 5 liegende
Seitenwand der für
die Sicherungseinheit 6 vorgesehenen Kammer erstreckt sich
in beiden Hälften
des Gehäuses 5,
dass diese bei zusammengefügtem
Zustand des Mittels 100 die Kammer verschließend aneinander
liegen. Neben der Kammer der Sicherungseinheit erschließt sich
aus der oberen Hälfte
des Gehäuses 5 der
mindestens in einer Ausführung
vorhandene Versorgungsanschluss 8.
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Dieser
Versorgungsanschluss 8 ist in der oberen Hälfte des
Gehäuses 5 so
ausgeformt wie eine handelsübliche
Steckdose. Er ist somit hohl zylindrisch und nach innen zu seiner
untern Stirnseite geschlossen. In dieser geschlossenen Stirnseite
liegen zwei runde Aussparungen die entsprechend der in sie einzubringenden
Holme eines Netzsteckers geringfügig
größer sind
als diese. Die innere Wand des zylindrischen Versorgungsanschlusses 8 ist
zu beiden Seiten auf einer Linie mit den runden Löchern liegend
abgeflacht und weist jeweils mittig eine durch die jeweilige Abflachung
senkrechte bis zum Boden verlaufende Aussparung auf. Diese Aussparungen dienen
als Führungsschienen
für die
an Netzsteckern vorhandenen Führungskanten.
In der geschlossenen Stirnseite des zylindrischen Versorgungsanschlusses 8 befindet
sich um neunzig grad zu den runden Löchern versetzt an jeder Seite
jeweils eine kleine Öffnung
durch die entsprechende Bügel
geführt
werden die als Erdung dienen. Diese leicht zur Mitte des zylindrischen
Versorgungsanschlusses 8 gebogenen Bügel gehen von einem am Boden
zwischen den beiden runden Löchern
befestigten Metallstreifen aus der wiederum mit einem Versorgungskabel 2 von
der Sicherungseinheit 5 ausgehend und im entsprechenden
Fall einen Kurzschluss in dieser verursachend verbunden ist. Unterhalb
der beiden runden Löcher des
Versorgungsanschlusses 8 liegen in der unteren Hälfte des
Gehäuses 5 aus
der unteren Außenwand ausgehend
Halterungen mit entsprechenden Aussparungen. In diese Aussparungen
werden die Kontakthülsen
eingebracht in die im zusammengefügten Zustand des Mittels 100 durch
die über
diesen liegenden runden Löcher
der zylindrischen Aushöhlung
der oberen Hälfte
des Gehäuses 5 die
Holme eines Netzsteckers zur Elektrizitätsversorgung eingebracht werden.
Die Kontakthülsen
sind jeweils voneinander isoliert mit einem von der Sicherungseinheit 6 fortlaufendem
Versorgungskabel 2 verbunden.
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Neben
dem Versorgungsanschluss 8 befindet sich in der unteren
Außenwand
der unteren Hälfte des
Gehäuses 5 eine
rechteckige Aussparung, zu dessen nach innen vom Gehäuse 5 liegender
Seite sich an den längeren
Kanten zu deren Mitte jeweils ein in das Gehäuse 5 weisender Aufnahmeteil
erstreckt der zur beweglich wippenden Aufnahme für die an dem kippbaren Leuchtmittelschalter 9 seitlich abstehenden
Zapfen dient. An diesem kippbaren Leuchtmittelschalter 9 befindet
sich zu seiner im Gehäuse 5 nach
innen liegenden Seite ein Kontakt der mit einem von der Sicherungseinheit 6 fortlaufenden Versorgungskabel 2 verbunden
ist. Neben diesem, in seiner rechteckigen Aussparung in der unteren
Hälfte des
Gehäuses 5 eingebrachtem
Schalter, befindet sich in entsprechendem Abstand eine Ausformung an
der ein entsprechend leitender Kontakt befestigt ist.
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Diese
Ausformung mit ihrem Kontakt ist so positioniert, dass der wippend
gelagerte kippbare Leuchtmittelschalter 9 in einer von
beiden Positioniermöglichkeiten
mit seinem Kotakt an den Kontakt der Ausformung anliegt und dadurch
diese Leitung geschlossen ist. Wenn der kippbare Leuchtmittelschalter 9 mit
seinem Kontakt in eine entsprechende Position gedrückt wird,
gelangen sein Kontakt und der Kontakt der neben ihm liegenden Ausformung aneinander
und schließen
ihren Verlauf.
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Neben
der Ausformung liegen sowohl in der unteren als auch in der oberen
Hälfte
des Gehäuses 5 die
zur offenen Stirnseite des Gehäuses 5 liegenden
Schalen für
die Leuchtmittelfassung 10 und weisen dementsprechend jeweils
eine halbrunde längliche
Aussparung auf. Sie dienen zum festen Einbringen einer Leuchtmittelfassung 10 die
zur Aufnahme einer zum entsprechend im Mittel 100 einzubringenden
Glühbirne
zum Beleuchten des Arbeitsplatzes dient. An dem in die entsprechenden
Schalen eingebrachten äußeren schmalen
und dem in das Gehäuse 5 weisenden
Teil der Leuchtmittelfassung 10, an dem der vom seinem
Gewinde isolierte und schmalste Teil einer Glühbirne in eingebrachtem Zustand
anliegt, ist ein aus der Sicherungseinheit 6 fortlaufendes Versorgungskabel 2 gelötet. Der
von dem in das Gehäuse 5 weisende
vom Gewindeteil isolierte schmale Teil der Leuchtmittelfassung 10,
ist mit einem fortlaufenden Versorgungskabel 2 mit dem
Kontakt der Ausformung verbunden. An den breiteren und für das Gewinde
einer Glühbirne
vorgesehenen Gewindeteil der Leuchtmittelfassung 10 ist
das sich aus der Sicherungseinheit 6 erstreckende über den
Kontakt des Leuchtmittelschalters 9 und dem Kontakt der Ausformung
laufende Versorgungskabel 2 gelötet.
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An
den Kanten der Innenseiten der offenen Stirnseite des Gehäuses 5,
liegen in einem entsprechenden Abstand zu den für die Leuchtmittelfassung 10 vorgesehenen
Schalen die sich mittig und parallel zu den Außenkanten erstreckenden Erhebungen,
zur Befestigung des Leuchtmittelschutzes 11. An den kurzen
Seiten der aneinander zu fügenden
Hälften des
Gehäuses 5 sind
im Gegensatz zu den ganzen Seiten diese Erhebungen nur entsprechend
zur Hälfte
bis zur Trennungskante des Gehäuses 5 innen
liegend vorhanden. In zusammengefügtem Zustand des Mittels 100 sind
die Erhebungen der zu trennenden Wände aneinander liegend und
weisen die gleichen Abmessungen auf, wie die an den beiden ganzen
Seiten vorhandenen Erhebungen. Über
diese Erhebungen wird der Leuchtmittelschutz 11 mit seinen entsprechenden
Aussparungen abnehmbar befestigt.
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Der
Leuchtmittelschutz 11 ist an seinem mit dem Gehäuse 5 zu
verbindenden Teil, als quadratischer Mantel ausgeformt und geringfügig kleiner
als die inneren Abmessungen der offenen Stirnseite des Gehäuses r,
um es in diesem einbringen zu können. Er
wird in das Gehäuse 5,
bis an die Schalen der Leuchtmittelfassung 11 anliegend,
eingebracht. An den entsprechenden Seiten dieses quadratischen Mantels,
ist auf jeder Seite in dessen entsprechender Mitte, jeweils eine
Aussparung die über
die an der offenen Stirnseite des Gehäuses 5 innen liegenden
Erhebungen gesteckt wird. Der Leuchtmittelschutz 11 verläuft von
seinem quadratischem Mantel entsprechend breiter werdend, als eine
in der Leuchtmittelfassung 10 und somit aus der offenen
Stirnseite des Gehäuses 5 ragende
Glühbirne.
Er weist zu dieser eingebrachten Glühbirne einen benötigten Abstand auf
und umschließt
diese in quadratischer Form. Er ist vorzugsweise aus Kunststoff
gefertigt und schützt die
im Mittel eingebrachte Glühbirne
vor Beschädigung
und den Benutzer des Mittels 100 vor eventuellen Verbrennungen.
Er kann mit seinen in dem quadratischen Mantel über die im Gehäuse vorhandenen Erhebungen
gesteckten Aussparungen von diesen, zum Einbringen einer neuen Glühbirne in
die Leuchtmittelfassung 10, abgezogen werden.
-
Die
beiden Hälften
des Gehäuses 5 werden anhand
von ihnen im zusammengefügtem
Zustand des Mittels 100 aufeinander zulaufenden hohlen
zylindrischen Ausformungen die schmale Bodenöffnungen aufweisen mittels
Verbindungsschrauben gegeneinander verschraubt oder sie werden entlang
ihrer aneinander liegenden schmalen Hälften entlang der dadurch entstehenden
Naht verschweißt.
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1-4
- 100
- Mittel
- 1
- Sockel
- 2
- Elektrokabel
- 3
- Sockelstutzen
- 3.1
- Sockelstutzengriffe
- 4
- Verlängerungskabel
- 5
- Gehäuse
- 6
- Sicherungseinheit
- 7
- Sicherungsfederschalter
- 8
- Versorgungsanschluss
- 9
- Leuchtmittelschalter
- 10
- Leuchtmittelfassung
- 11
- Leuchtmittelschutz
weitere
Ausführungsform
der Erfindung
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5-11
- 1
- Sockel
- 2
- Elektrokabel
- 3
- Gehäuse
- 4
- Sicherungseinheit
- 5
- Sicherungsfederschalter
- 6
- Versorgungsanschluss