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DE20315308U1 - Arbeitsleuchte - Google Patents

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DE20315308U1
DE20315308U1 DE20315308U DE20315308U DE20315308U1 DE 20315308 U1 DE20315308 U1 DE 20315308U1 DE 20315308 U DE20315308 U DE 20315308U DE 20315308 U DE20315308 U DE 20315308U DE 20315308 U1 DE20315308 U1 DE 20315308U1
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Germany
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light
work
working
illuminant
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DE20315308U
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SONLUX LICHT und ELEKTROINSTAL
Sonlux Licht- und Elektroinstallation & Co KG GmbH
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SONLUX LICHT und ELEKTROINSTAL
Sonlux Licht- und Elektroinstallation & Co KG GmbH
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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21LLIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF, BEING PORTABLE OR SPECIALLY ADAPTED FOR TRANSPORTATION
    • F21L14/00Electric lighting devices without a self-contained power source, e.g. for mains connection
    • F21L14/02Electric lighting devices without a self-contained power source, e.g. for mains connection capable of hand-held use, e.g. inspection lamps
    • F21L14/026Electric lighting devices without a self-contained power source, e.g. for mains connection capable of hand-held use, e.g. inspection lamps having a linear light source
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21SNON-PORTABLE LIGHTING DEVICES; SYSTEMS THEREOF; VEHICLE LIGHTING DEVICES SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLE EXTERIORS
    • F21S9/00Lighting devices with a built-in power supply; Systems employing lighting devices with a built-in power supply
    • F21S9/02Lighting devices with a built-in power supply; Systems employing lighting devices with a built-in power supply the power supply being a battery or accumulator
    • F21S9/022Emergency lighting devices
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21YINDEXING SCHEME ASSOCIATED WITH SUBCLASSES F21K, F21L, F21S and F21V, RELATING TO THE FORM OR THE KIND OF THE LIGHT SOURCES OR OF THE COLOUR OF THE LIGHT EMITTED
    • F21Y2113/00Combination of light sources
    • F21Y2113/20Combination of light sources of different form

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Non-Portable Lighting Devices Or Systems Thereof (AREA)

Abstract

Arbeitsleuchte mit einem Energieversorgungsmodul (102; 202; 302; 402; 502; 602), einem ersten Arbeitsleuchtmittel (104; 204; 304; 404; 504; 604) und einem Notlichtleuchtmittel (116; 216; 316; 416; 516; 616), wobei das Energieversorgungsmodul (102; 202; 302; 402; 502; 602) das erste Arbeitsleuchtmittel (104; 204; 304; 404; 504; 604) über ein Netzspannungsenergieversorgungsgerät (152) mit Netzspannung versorgt und eine Akkumulatoreinrichtung (150; 250; 350; 450; 550; 650) aufweist, mittels welcher das Notlichtleuchtmittel (116; 216; 316; 416; 516; 616) im Notlichtbetrieb mit Niederspannung versorgt wird, gekennzeichnet durch eine Ausgestaltung als Stableuchte, wobei das erste Arbeitsleuchtmittel (104; 204; 304; 404; 504; 604) langgestreckt und in einem stabförmigen, ersten Leuchtmittelgehäuse (106; 206; 306; 406; 506; 606) angeordnet ist, dessen Abstrahlwinkel in einer Ebene senkrecht zur Längsachse des ersten Arbeitsleuchtmittels (104; 204; 304; 404; 504; 604) größer 180° ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Arbeitsleuchte.
  • Aus DE 200 10 657 U1 ist eine Arbeitsleuchte gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 bekannt. Diese Arbeitsleuchte weist ein Energieversorgungsmodul, ein erstes Arbeitsleuchtmittel und ein Notlichtleuchtmittel auf, wobei das Energieversorgungsmodul das erste Arbeitsleuchtmittel über ein Netzspannungsenergieversorgungsgerät mit Netzspannung versorgt und ferner eine Akkumulatoreinrichtung aufweist, mittels welcher das Notlichtleuchtmittel im Notlichtbetrieb mit Niederspannung versorgt wird. Die Arbeitsleuchte läßt sich jedoch aufgrund ihrer Bauart nicht als Handleuchte verwenden.
  • Neben der oben genannten Arbeitsleuchte sind aus der Praxis Stabhandlampen mit einem langgestreckten Arbeitsleuchtmittel bekannt, welches in einem stabförmigen Leuchtmittelgehäuse angeordnet ist, dessen Abstrahlwinkel in einer Ebene senkrecht zur Längsachse des Arbeitsleuchtmittels größer 180° ist. Solche Stabhandlampen erfordern jedoch bisher das Vorhandensein einer Netzspannung und stellen einen Notlichtbetrieb nicht zur Verfügung.
  • Aus DE 100 00 770 A1 ist eine wiederaufladbare Taschenleuchte mit nur einem Leuchtmittel bekannt, welches mit Niederspannung betrieben wird und bei Betrieb einen Lichtkegel aussendet. Damit ist diese Leuchte jedoch als Arbeitsleuchte zur Beleuchtung von Arbeitsflächen ungeeignet.
  • Aus der Praxis sind ferner Handleuchten für den Freizeiteinsatz in der freien Natur bekannt, welche neben einem Leuchtmittel mit Raumwirkung Leuchtmittel mit Richtcharakteristik aufweisen. Bei solchen Handleuchten ist es bekannt, als Leuchtmittel mit Raumwirkung Niederspannungsleuchtstoffröhren und als Leuchtmittel mit Richtcharakteristik Xenonbirnen oder LED-Anordnungen zu verwenden. Auch diese Leuchten sind als Arbeitsleuchten ungeeignet.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Arbeitsleuchte mit Notlichtfunktion zur Verfügung zu stellen, mit welcher ein breiter Arbeitsbereich ausgeleuchtet werden kann. Ferner soll eine Arbeitsleuchte zur Verfügung gestellt werden, welche über einen längeren Zeitraum per Hand gehalten werden kann.
  • Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
  • Gemäß der Erfindung ist bei einer Arbeitsleuchte mit einem Energieversorgungsmodul, einem ersten Arbeitsleuchtmittel und einem Notlichtleuchtmittel eine Ausgestaltung als Stableuchte vorgesehen, wobei das erste Arbeitsleuchtmittel langgestreckt und in einem stabförmigen, ersten Leuchtmittelgehäuse angeordnet ist, dessen Abstrahlwinkel in einer Ebene senkrecht zur Längsachse des Arbeitsleuchtmittels größer 180° ist. Durch die Ausgestaltung als Stableuchte ist die Voraussetzung dafür geschaffen, daß ein breiter Bereich mit einem Abstrahlwinkel in einer Ebene senkrecht zur Längsachse des Arbeitsleuchtmittels größer 180° ausgeleuchtet werden kann.
  • Dem Ziel, einen breiten Arbeitsbereich auszuleuchten, dient auch eine vorzugsweise Ausführungsform, bei der das Energieversorgungsmodul in einem Modulgehäuse angeordnet ist, welches einen Griffabschnitt aufweist. Dadurch ist es möglich den überwiegenden, auch den gesamten Umfang des Leuchtmittelgehäuses als Lichtabstrahlfläche zur Verfügung zu stellen, wobei das bei bekannten Arbeitsleuchten hinter dem Arbeitsleuchtmittel angeordnete Energieversorgungsmodul die Lichtabstrahlung nicht mehr verhindert. Ferner wird durch die Anordnung des Energieversorgungsmoduls in einem Modulgehäuse mit einen Griffabschnitt eine ergonomisch günstige Gewichtsverteilung bei einer erfindungsgemäßen Leuchte erreicht.
  • Wenn das Notlichtleuchtmittel, wie bei einer weiter bevorzugten Ausführungsform vorgesehen, in dem ersten Leuchtmittelgehäuse angeordnet ist, wird eine kompakte Bauweise und eine gute Handhabbarkeit ermöglicht, wobei ferner im Notlichtbetrieb eine dem Arbeitsbetrieb angenäherte Lichtverteilung möglich ist, die auch über einen längeren Zeitraum das Ausleuchten eines breiten Bereiches ermöglicht. Diesem Ziel dient es auch, wenn das Notlichtleuchtmittel dem ersten Arbeitsleuchtmittel in Bezug auf die Längsachse des ersten Leuchtmittelgehäuses gegenüberliegend angeordnet ist.
  • Eine lange Betriebsdauer im Notlichtbetrieb bei einem Netzausfall oder fehlenden Netz läßt sich insbesondere dann erreichen, wenn das Notlichtleuchtmittel als langgestreckte LED-Anordnung ausgebildet ist.
  • Um ein hohes Gewicht der Arbeitsleuchte zu vermeiden, ist es vorteilhaft, wenn das Notlichtleuchtmittel mit einem Notlicht-Reflektor zusammenwirkt, der an einer ersten Seite einer in dem ersten Leuchtmittelgehäuse angeordneten Trennwand ausgebildet ist, da eine solche Trennwand gleichzeitig als Strukturelement die Festigkeit der Arbeitsleuchte erhöhen kann und ferner für spannungführende Bauteile als Abschirmung zur Verfügung steht. Vorteilhaft ist es dann ferner, wenn eine zweite Seite der in dem ersten Leuchtmittelgehäuse angeordneten Trennwand als erster Arbeitslicht-Reflektor für das erste Arbeitsleuchtmittel ausgebildet ist, weil so nicht nur die Lichtausbeute erhöht, sondern auch eine Erwärmung der Arbeitsleuchte begrenzt werden kann. Die Trennwand kann auch als Leitungsführung oder Haltekörper für Anschlußelemente verwendet werden.
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn das Verhältnis des Abstrahlwinkels des Notlicht-Reflektors zu dem Abstrahlwinkel des Arbeitslicht-Reflektors in einem Schnitt senkrecht zur Längsachse etwa 60° : 300° bis 120° : 240°, vorzugsweise 90° : 270° beträgt.
  • Der oben bereits genannte Gewichtsersparnis im Sinne einer guten Ergonomie dient es ferner, wenn die Trennwand als Trägerkörper für Leuchtmittelfassungen und/oder elektrische Kontaktierungselemente des ersten Arbeitsleuchtmittels und/oder des Notlichtleuchtmittels ausgebildet ist.
  • Der mögliche Einsatzbereich einer erfindungsgemäßen Arbeitsleuchte läßt sich erweitern, wenn gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform ein zweites Arbeitsleuchtmittel vorgesehen ist, welches in einem zweiten Leuchtmittelgehäuse angeordnet, wobei das Licht des zweiten Leuchtmittels mit einer Richtcharakteristik ausgesendet wird. Durch ein solches zweites Leuchtmittel ist es möglich, in engen Bereichen eine insbesondere spotartige oder punktuelle Beleuchtung zu erreichen. Dies gilt insbesondere, wenn das zweite Arbeitsleuchtmittel eine kegelförmige Richtcharakteristik, insbesondere eine Richtcharakteristik mit einem Richtkegel von 10° bis 45° aufweist.
  • Um für unterschiedliche Einsatzbedingungen nicht jeweils eine eigene Arbeitsleuchte bereit halten zu müssen, ist es vorteilhaft, wenn das zweite Leuchtmittelgehäuse lösbar an dem ersten Leuchtmittelgehäuse angeordnet ist. In einem solchen Falle läßt sich das zweite Leuchtmittel durch ein anderes gestaltetes zweites Leuchtmittel ersetzen, wodurch mit geringem Aufwand nach Richtcharakteristik oder auch Farbe unterschiedliche Beleuchtungsarten möglich sind. Die Lösbarkeit ist auch für Reparaturen hilfreich, wobei an dem ersten Leuchtmittelgehäuse angeordnete erste Kupplungselemente einer Schnellkupplung, welche die Anordnung entsprechender zweiter Kupplungselemente ermöglichen, die vorgenannten Zwecke besonders fördern.
  • Wenn an dem Leuchtmittelgehäuse erste Kupplungselemente vorgesehen sind, ist es vorteilhaft, diese zur Befestigung einer Aufhängevorrichtung mit zweiten Kupplungselementen zu nutzen. So ist es möglich, die Arbeitsleuchte aufzuhängen und damit die Hände frei zu bekommen.
  • Um eine Leuchte mit hohem Schutzgrad zur Verfügung stellen zu können und um eine hohe Sicherheit gegen Unfälle mit elektrischer Spannung zu vermeiden, ist es vorteilhaft, wenn das zweite Arbeitsleuchtmittel über das Energieversorgungsmodul mit einer Niederspannung versorgt wird.
  • Ferner ist es vorteilhaft, wenn das Energieversorgungsmodul eine Netzanschlußbuchse aufweist, an welcher ein Netzanschlußkabel lösbar anschließbar ist. In einem solchen Falle kann die Leuchte nicht nur an Orten verwendet werden, die von einem Netzanschluß entfernt sind, es ist dadurch auch möglich, die Leuchte schnell von einem Netzanschluß zu trennen, wenn beispielsweise eine Gefahrensituation bei Dunkelheit ein schnelles entfernen vom Arbeitsort erfordern sollte.
  • Wenn die Netzanschlußbuchse Kupplungsflächen aufweist, um die Anordnung einer Anschlußverschlußkappe zu ermöglichen, ist es gleichwohl möglich, einen hohen Schutzgrad an der Leuchte zu erreichen, wobei es ferner vorteilhaft ist, daß sich dann auch ein Kleingeräteanschlußkabel verwenden läßt, was einen Kostenvorteil zur Folge hat.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen sowie aus der Beschreibung im Zusammenhang mit den Zeichnungen: Es zeigen:
  • 1 eine erste Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Arbeitsleuchte in einer teilweise aufgebrochenen Seitenansicht von vorne,
  • 2 die in 1 gezeigte Arbeitsleuchte in einer teilweise aufgebrochenen Seitenansicht von hinten,
  • 3 einen Schnitt durch die in den 1 und 2 gezeigte Arbeitsleuchte gemäß der Linie III – III in 1,
  • 3a einen Schnitt durch eine alternative Variante der ersten Ausführungsform entsprechend der Linie III – III in 1,
  • 4 eine zweite Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Arbeitsleuchte in einer teilweise aufgebrochenen Seitenansicht von vorne,
  • 5 eine dritte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Arbeitsleuchte in einer teilweise aufgebrochenen Seitenansicht von vorne,
  • 5a eine alternative Variante der dritten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Arbeitsleuchte in einer teilweise aufgebrochenen Seitenansicht von vorne,
  • 6 eine vierte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Arbeitsleuchte in einer Seitenansicht von vorne,
  • 7 eine fünfte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Arbeitsleuchte in einer Seitenansicht von vorne,
  • 7a ein Detail der fünfte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Arbeitsleuchte in 6,
  • 8 eine Explosionszeichnung einer sechsten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Arbeitsleuchte und
  • 9 ein Blockschaltbild eines Energieversorgungsmodules der erfindungsgemäßen Arbeitsleuchte in den 1 bis 5.
  • Die in 1 gezeigte erfindungsgemäße Arbeitsleuchte 100 gemäß einer ersten Ausführungsform weist ein Energieversorgungsmodul 102 sowie ein erstes Arbeitsleuchtmittel 104 auf, welches in einem ersten Leuchtmittelgehäuse 106 angeordnet ist. Ferner weist die Arbeitsleuchte 100 ein zweites Arbeitsleuchtmittel 108 auf, welches in einem zweiten Leuchtmittelgehäuse 110 angeordnet ist.
  • Das erste Leuchtmittelgehäuse 106, dessen Ansicht von hinten in 2 gezeigt ist und von dem ein Schnitt in 3 gezeigt ist, ist als transparentes, vorzugsweise aus klarem Kunststoff gefertigtes Kreisrohr ausgebildet. Im Innern des ersten Leuchtmittelgehäuses 106, welches eine erste und eine zweite stirnseitige Abschlußwand 112, 114 aufweist, ist neben dem ersten Arbeitsleuchtmittel 104, das eine stabförmige Leuchtstofflampe ist, ein Notlichtleuchtmittel 116 angeordnet.
  • Das Notlichtleuchtmittel 116 befindet sich in einem von einem ersten Aufnahmeraum 118 für das erste Arbeitsleuchtmittel 104 abgetrennten zweiten Aufnahmeraum 120, wobei die beiden Aufnahmeräume 118, 120 durch eine als Winkelelement ausgebildete Trennwand 122 (3) von einander abgegrenzt sind. Während eine erste Seite 124 dieser Trennwand 122 einen Notlicht-Reflektor 126 für das Notlichtleuchtmittel 116 bildet, bildet eine zweite Seite 128 dieser Trennwand 122 einen Arbeitslicht-Reflektor 130 für das Arbeitsleuchtmittel 104.
  • Um eine rationelle Fertigung zu ermöglichen und gegebenenfalls mit einem Energieversorgungsmodul 102 verschiedene, sich insbesondere in ihrer Länge unterscheidende erste Leuchtmittelgehäuse 106 verwenden zu können, weist auch ein Gehäuse 132 des Energieversorgungsmodules 102 eine stirnseitige Abschlußfläche 134 auf, wobei die Abschlußfläche 134 und die Abschlußfläche 114 eine gleiche Kontur und Größe aufweisen, wodurch in einer Umfangsfläche 136 der Arbeitsleuchte 100 eine Kante oder Stufe vermieden wird.
  • Das bei der Arbeitsleuchte 100 in dem zweiten Arbeitsleuchtengehäuse 110 vorgesehene zweite Arbeitsleuchtmittel 108 ist an dem ersten Arbeitsleuchtmittelgehäuse 106 an dessen dem Energieversorgungsmodul 102 gegenüberliegenden stirnseitigen Ende angeordnet und als Xenon- oder Halogenbirne ausgeführt, welche mit Niederspannung betrieben wird. Ein an dem zweiten Leuchtmittelgehäuse 110 ausgebildete Reflektor 138 bewirkt, dass das von dem zweiten Arbeitsleuchtmittel 108 ausgehende Licht mit einer Richtcharakteristik abgestrahlt wird.
  • Die Arbeitsleuchte 100 zeigt also eine Kombination eines linienförmigen ersten Arbeitsleuchtmittels 104 zur breiten Lichtabstrahlung mit einem wahlweise durch Zuschaltung zu verwendenden zweiten Arbeitsleuchtmittel 108 zur gebündelten Lichtabstrahlung (Spot), wobei das zweite Arbeitsleuchtmittelgehäuse 110 auch als Leuchtenkopf bezeichnet werden kann.
  • Um unterschiedliche lichttechnische Eigenschaften in Abhängigkeit der Anwendung zu erreichen (sowohl unterschiedliche Leuchtmittel mit insbesondere unterschiedlichem Lichtstrom als auch unterschiedliche Abstrahlwinkel oder farbliche Wirkungen), ist das zweite Leuchtmittelgehäuse 110 mit dem ersten Leuchtmittelgehäuse 106 lösbar, insbesondere auswechselbar verbunden. Dadurch ist es möglich, beispielsweise einen Reflektor 138 für ein Leuchtmittel mit hoher Lichtleistung und 45 Grad Öffnungswinkel zu verwenden, wobei der Durchmesser eines solchen Reflektors 138 dann groß gewählt sein sollte. Ferner ist es aber auch möglich, einen Reflektor 138 mit kleinem Durchmesser und lediglich 10 Grad Abstrahlwinkel zusammen mit dem zweiten Leuchtmittelgehäuse 110 an dem ersten Leuchtmittelgehäuse 106 zu befestigen, wodurch dann beispielsweise Inspektionen innerhalb schmaler Geometrien, z.B. in einem Fahrzeugmotorraum möglich werden.
  • Das zuvor beschriebene Notlichtleuchtmittel 116, welches nicht nur für einen Not- sondern auch für einen regulären Akkubetrieb zur Verfügung steht, ist gemäß der ersten Ausführungsform linienförmig ausgebildet und erstreckt sich parallel zu dem ersten Arbeitsleuchtmittel 104.
  • Der Arbeitslicht-Reflektor 130 weist wie aus 3 ersichtlich einen Abstrahlwinkel von 270 Grad auf, wohingegen der Notlicht-Reflektor 126 lediglich einen Abstrahlwinkel von 90 Grad aufweist, damit wird dem höheren Lichtstrom des Arbeitsleuchtmittels 104, das beispielsweise als Gasentladungslampe ausgeführt ist gegenüber dem Notlichtleuchtmittel 116, das beispielsweise als LED-Anordnung ausgeführt ist, Rechnung getragen.
  • Während das Notlichtleuchtmittel 116 ausschließlich für einen Akkubetrieb ausgelegt ist, ist das zweite Arbeitsleuchtmittel 108, das eine 12 Volt Halogenlampe sein kann, sowohl für einen Netzbetrieb als auch für einen Akkubetrieb geeignet, wobei die Energieversorgung durch das Energieversorgungsmodul 102 aus dem im nachfolgenden noch zu beschreibenden Blockschaltbild hervorgeht.
  • Es sei der Hinweis erlaubt, dass das Gehäuse 132 des Energieversorgungsmodules 102 einen in einer Ansicht von oben sechseckigen Kragen 140 aufweist, welcher mit einem an dem zweiten Leuchtmittelgehäuse 110 entsprechend ausgebildeten sechseckigen Kragen 142 eine Einstellung verschiedener Abstrahlwinkel ermöglicht, wenn die Arbeitsleuchte 100 beispielsweise auf einen Tisch oder auf einen Boden gelegt wird.
  • Das Gehäuse 132 (Griff-Korpus) des Energieversorgungsmodules 102 ist ein einstückiges Spritzgießteil aus Kunststoff, in zwei-Komponenten-Ausführung mit außenliegender Weichkomponente im Griffabschnitt 133 und als Dichtung zwischen dem ersten Arbeitsleuchtmittelgehäuse (Schutzrohr) und Griff-Korpus.
  • Zur Erläuterung der in dem Energieversorgungsmodul 102 realisierten Betriebselektronik 144 sei auf das in 9 gezeigte Blockschaltbild verwiesen. In 9 ist neben dem ersten Arbeitsleuchtmittel 104, dem zweiten Arbeitsleuchtmittel 108 und dem Notlichtleuchtmittel 116 ein Akkumulator 150 gezeigt, welcher als NiCd oder NiMH Akkumulator mit 6 Volt Nennspannung ausgebildet ist. Ferner zeigt das Blockschaltbild in 9 ein Netzspannungsenergieversorgungsgerät 152 für das erste Arbeitsleuchtmittel 104, welches über einen Schalter 154 mit den Schaltstellungen I, II und AUS mit einem Netzanschlußkabel 156 verbindbar ist. Als Schutzeinrichtung ist ferner eine Sicherung 158 vorgesehen.
  • Von dem Netzanschlußkabel 156 wird neben dem Netzspannungsenergieversorgungsgerät 152 für das erste Arbeitsleuchtmittel 104 ferner ein Netztransformator 160 mit Gleichrichterschaltung mit Spannung versorgt, welcher seinerseits eine Ladeelektronik 162 mit 12 Volt Gleichspannung versorgt. Anstelle eines Netztransformators 160 ist auch ein elektronisches Netzteil mit galvanischer Netztrennung verwendbar. Um bei Netzausfall oder abgeschaltetem Netz das Notlichtleuchtmittel 116 automatisch in Betrieb zu setzen, ist eine entsprechende Steuerelektronik 164 vorgesehen. Diese überwacht die Netzspannung und den Ladebetrieb, und sie steuert ferner die Zuschaltung der verschiedenen Leuchtmittel in Abhängigkeit der Schaltzustände der Bedienelemente beziehungsweise des Schalters 154 sowie in Abhängigkeit von Zustand der Netzspannung.
  • Das Blockschaltbild in 9 läßt erkennen, daß die mit Niederspannung betriebenen Leuchtmittel, nämlich das zweite Arbeitsleuchtmittel 108 und das Notlichtleuchtmittel 116 mittels eines ersten Feldeffekttransistors 166 und eines zweiten Feldeffekttransistors 167 über die Steuerelektronik 164 elektronisch geschaltet werden, so daß mechanische Relais, welche verschleißen können, vermieden sind. Bei der erfindungsgemäßen Arbeitsleuchte 100 wird also nur der Netzspannungspfad für das Netzspannungsenergieversorgungsgerät 152, welches auch als elektronisches Vorschaltgerät (EVG) bezeichnet werden kann, direkt von dem Schalter 154 geschaltet.
  • In dem Blockschaltbild in 9 ist die interne Systemspannung 12 Volt Gleichspannung, welche für das zweite Arbeistleuchtmittel 108 und die Akkuladung zur Verfügung steht, wobei der Akkumulator 150 insbesondere ein NiCd Akku mit 5 Zellen und 6,0 Volt Nennspannung ist. Von diesem Akkumulator 150 wird das Notlichtleuchtmittel 116 bei Notlicht/Akkubetrieb gespeist oder gegebenenfalls auch das zweite Arbeitsleuchtmittel mit verminderter Leistung bei Notlicht/Akkubetrieb betrieben.
  • Zu dem Akkumulator 150 sei noch angemerkt, daß dieser in einem Akkuraum angeordnet ist, der tief, also nahe am unteren Griffende des Energieversorgungsmodules 102 liegen sollte, um zum Händeln einen günstigen Schwerpunkt zu erhalten. Vorteilhaft ist es ferner, wenn sich der eigentliche Griff verjüngt, damit man gut greifen kann (Ergonomie). Dabei bildet der Griff in seinem Innern den Funktionsraum für die gesamte Elektronik. Diese ist auf einer einheitlichen Leiterplatte als Träger montiert.
  • Zur Realisierung der in 9 gezeigten Schaltung ist lediglich ein Schalter 154 erforderlich. Es ist jedoch auch möglich, zwei Schalter am Gehäuse 132 des Energieversorgungsmodules vorzusehen, wobei diese vorzugsweise an der Vorderseite und an der Rückseite zueinander 180 Grad versetzt angeordnet sein können. In einem solchen Falle wäre ein erster Schalter zuständig für den Netzbetrieb (erstes Arbeitsleuchtmittel 104/-zweites Arbeitsleuchtmittel 108), während mit dem zweiten Schalter das Notlichtleuchtmittel 116 schaltbar wäre.
  • Die erfindungsgemäßen Leuchten zeichnen sich vorteilhaft auch durch ihre Schalt- und Funktionszustände aus, für die die nachfolgenden Beispiele gegeben werden.
  • 1. Beispiel (Zustandstabelle der Leuchtmittel bei Verwendung eines Schalters mit 3 Schaltstellungen): Netzspannung liegt an:
  • Figure 00150001
  • 2. Beispiel (Zustandstabelle der Leuchtmittel bei Verwendung zweier Schalter mit je 2 Schaltstellungen (AN/AUS), jeder Schalter ist getrennt für Leuchtenkopf bzw. stabförmiges Leuchtmittel zuständig)
  • Figure 00160001
  • 3. Beispiel (Zustandstabelle der Leuchtmittel bei Verwendung zweier Schalter mit 2 Schaltstellungen (AN/AUS)", ein Schalter ordnet die Leuchtmittel zu, der zweite Schalter EIN/AUS; bevorzugt):
  • Figure 00160002
  • 3a zeigt einen Schnitt durch eine Variante der Arbeitsleuchte 100' gemäß der ersten Ausführungsform, wobei sich diese Variante von der zuvor beschriebenen ersten Ausführungsform lediglich durch die Gestaltung der Trennwand 122' unterscheidet. Daher werden im Zusammenhang mit der 3a die mit einem ' indizierten gleichen Bezugszeichen verwendet, wie bei der ersten Ausführungsform. Auf die entsprechende Beschreibung wird hiermit ergänzend verwiesen. In 3a ist erkennbar, daß an der langgestreckten Trennwand 122' ein Leitungsführungselement 123' ausbildet ist, welches sowohl die erste Leitung 125' für das zweite Arbeitsleuchtmittel als auch eine Leitung 127' für das erste Arbeitsleuchtmittel trägt. Ferner dient das Element 123" der Befestigung des Notlichtleuchtmittels 116', wozu an diesem Befestigungsdome 129' vorgesehen sind.
  • Die in 4 gezeigte Arbeitsleuchte 200 gemäß einer zweiten bevorzugten Ausführungsform unterscheidet sich von der ersten Ausführungsform lediglich dadurch, dass das Netzanschlußkabel 256 einen Kleingerätestecker 270 aufweist, für den an der Arbeitsleuchte 200 eine entsprechende Buchse 272 vorgesehen ist. Dadurch kann die Arbeitsleuchte 200 schnell von Netz getrennt werden. An den Innenflächen 274 der Buchse 272 sind Kupplungsflächen 276 ausgebildet, die die Aufnahme eines Buchsenverschlusses 278 ermöglichen. Da die Arbeitsleuchte 200 ansonsten mit der Arbeitsleuchte 100 baugleich ist, wird auf deren Beschreibung hiermit verwiesen, wobei 4 wiederum ein erstes Arbeitsleuchtmittel 204, ein erstes Leuchtmittelgehäuse 206, ein zweites Arbeitsleuchtmittel 208, ein zweites Leuchtmittelgehäuse 210, ein Energieversorgungsmodul 202 mit einer Grifffläche 233 sowie ein Notlichtleuchtmittel 216 zeigt, welches gestrichelt dargestellt ist und eine langgestreckte LED-Anordnung ist.
  • 5 zeigt eine Arbeitsleuchte 300 gemäß einer dritten Ausführungsform, welche sich von der Arbeitsleuchte 100 gemäß der ersten Ausführungsform durch ein zweites Arbeitsleuchtmittel 308 unterscheidet, welches als LED-Anordnung ausgeführt ist. Da die Arbeitsleuchte 300 ansonsten mit der Arbeitsleuchte 100 im wesentlichen baugleich ist, wird auf deren Beschreibung hiermit verwiesen, wobei die Arbeitsleuchte ein erstes Arbeitsleuchtmittel 304, ein erstes Leuchtmittelgehäuse 306 und ein Energieversorgungsmodul 302 mit einem Griffabschnitt 333 aufweist. Die Arbeitsleuchte 300 weist kein separates Notlichtleuchtmittel auf. Dieses ist vielmehr durch LEDs des zweiten Arbeitsleuchtmittels 308 gebildet.
  • 5a zeigt eine Variante der erfindungsgemäßen Arbeitsleuchte 300 in 5, wobei diese Arbeitsleuchte 300 sich von der Arbeitsleuchte 300 nur dadurch unterscheidet, daß das erste Arbeitsleuchtmittel 304' kürzer ist, als das Arbeitsleuchtmittel 304. Dementsprechend ist auch das erste Leuchtmittelgehäuse 306' kürzer ausgeführt, so daß die gesamte Arbeitsleuchte 300' insgesamt kürzer ausgeführt ist. Das zweite Arbeitsleuchtmittel 308', welches wiederum auch als Notlichtleuchtmittel 316' fungiert, ist wiederum in einem zweiten Leuchtmittelgehäuse 310' aufgenommen. Wiederum befindet sich in einem Gehäuse 332' eine Energieversorgung, die der Arbeitsleuchte 300 gleich ist. Es ist also möglich, mit einem identischen Energieversorgungsmodul 302, 302' und einem identischen zweiten Leuchtmittelgehäuse 310, 310" unter Verwendung zweier unterschiedlicher erster Leuchtmittelgehäuse 306' zwei sich in ihrer Länge unterscheidende Arbeitsleuchten zur Verfügung zu stellen. Ein Umrüsten von einer langen zu einer kurzen Bauform kann gegebenenfalls auch vom Benutzer vorgenommen werden, welcher so die Möglichkeit hat, bei dem Vorhandensein entsprechender Bauelemente sich auf verschiedene Situationen an seinem Arbeitsplatz einzustellen.
  • In 6 ist gezeigt, dass anstelle eines zweiten Arbeitsleuchtmittels 105 bei einer Arbeitsleuchte 400 gemäß einer vierten Ausführungsform eine Aufhängevorrichtung 480 vorgesehen sein kann. Da diese Leuchte 400 ansonsten wiederum mit der Arbeitsleuchte 100 gemäß der ersten Ausführungsform baugleich ist, wird auf deren Beschreibung hiermit verwiesen, wobei diese Leuchte wiederum ein erstes Arbeitsleuchtmittel 404, ein erstes Leuchtmittelgehäuse 406 und ein Energieversorgungsmodul 402 mit Griffabschnitt 433 aufweist. Das Notlichtleuchtmittel 416 ist, da es sich auf der dem ersten Arbeitsleuchtmittel 404 gegenüber liegenden Seite befindet, gestrichelt gezeichnet.
  • Die Aufhängevorrichtung 480 ist als Endstück zum ersten Leuchtmittelgehäuse 106 (Schutzrohr) als Gummiteil mit Haken 482 ausgebildet.
  • Um die Montage eines Leuchtenkopfes zu ermöglichen, weist die Arbeitsleuchte 400 optional wie die übrigen Leuchten 100, 200, 300 standardmäßig eine Dichtlippe und Kontaktsätze für ein zweites Leuchtmittelgehäuse auf.
  • Beide Varianten des Endstück sind als Zwei-Komponenten-Spritzgießteil mit hartem Grundkörper (z.B. Polycarbonat(PC)) zur Herstellung der Funktionsgeometrie und weicher Gummikomponente für Abdichtung zwischen Schutzrohr und Endstück und zwischen Leuchtenkopf und Endstück ausgeführt. Das Endstück ist immer zum Wechsel der Leuchtmittel 104 und 116 abnehmbar. Gleiches gilt für die Ausführung mit Anschluß eines Leuchtenkopfes, wobei dieser aus Sicherheitsgründen nur mit vom Netz isolierter Niederspannung betrieben wird.
  • Die Haltevorrichtung 480 bzw. das zweite Leuchtmittelgehäuse 110 (Leuchtenkopf), ist als Bajonett-Verschluß, als Schraubverbindung oder als Klemmverbindung mit einem Gummiwulst ausgeführt, der vom Endstück aus über den Leuchtenkopf greift.
  • Die Leuchtenköpfe können verstellbare lichttechnischen Eigenschaften aufweisen, so z. B. eine fokusierende Wirkung durch Positionsänderung des Leuchtmittels innerhalb des zugeordneten Reflektors oder durch verstellbare/schwenkbare Reflektoren.
  • Das zweite Leuchtmittelgehäuse 110 (Leuchtenkopf) ist ein in sich geschlossenes System aus Leuchtmittelhalter/Fassung, Reflektor 138 (falls notwendig), Abdeckung 139 und Leuchtmittel 108. Die Abdeckung 139 kann als transparente Scheibe ausgeführt sein, die auch optisch wirksam ausgebildet sein kann, z. B. als Linse zur Strahlenbündelung.
  • Die flexible Netzanschußleitung 156 kann fest mit der Leuchte 100, 300, 400 verbunden sein oder über ein an der Leuchte 200 angeordnetes Stecksystem abnehmbar gestaltet sein.
  • Netzbetrieb kann auch nur zum Akkuladen notwendig sein, die Leuchtmittel werden dann als reine Akkuleuchte betrieben. In diesem Fall wird beim Gebrauch die Netzleitung entfernt und der Steckanschluss mit einem Gummipfropfen 278 verschlossen (Wasserschutz).
  • Der grundsätzlich modulare Aufbau der Arbeitsleuchte gestattet unterschiedliche Systemlängen, die nur von der Länge der linienförmigen Leuchtmittel 104, 116 abhängen, wobei die Länge des ersten Leuchtmittelgehäuses angepaßt wird. Dabei orientieren sich die Systemlängen an Abmessungen gebräuchlicher T5-Lampen in den Wattagen 8W/13W/21W.
  • Griffkorpus und Endstück bleiben immer gleich, lediglich die Länge des ersten Leuchtmittelgehäuses 106 (transparenten Schutzrohres mit dem zugehörigen Reflektor) ändert sich.
  • Die in den 7 und 7a gezeigte fünfte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Arbeitsleuchte zeichnet sich durch ein erstes Arbeitsleuchtmittel 504 aus, welches einseitig gesockelt ist. Hinsichtlich des Energieversorgungsmodules 502 und des zweiten Leuchtmittelgehäuses 510 mit einem zweiten Arbeitsleuchtmittel 508 gleicht die Leuchte wiederum der ersten Ausführungsform, so daß auf diese verwiesen wird.
  • Hinsichtlich des Übergangsbereiches von einem ersten Leuchtmittelgehäuse 506 zu dem Energieversorgungsmodul 502 zeigt insbesondere 7a, daß es vorteilhaft ist, einen rohrförmigen Teil 507 des ersten Leuchtmittelgehäuses 506 über einen zylindrischen Abschnitt 535 des Energieversorgungsmodules 502 zu stülpen, wobei es zur Abdichtung in diesem Bereich vorteilhaft ist, wenn das aus zwei Komponenten hergestellte Gehäuse 532 des Energieversorgungsmodules 502 aus Weichgummi geformte Dichtlippen 537 aufweist. Diese Dichtlippen 537, die eine Weichkomponente darstellen, befinden sich dann an einer Umfangsfläche des zylindrischen Abschnittes 535 des Gehäuses 532 des Energieversorgungsmodules 502, welches in dem zylindrischen Abschnitt 535 und im Griffbereich im wesentlichen aus einer Hartkomponente (z. B. Polykarbonat) besteht. Die für die Dichtlippe 537 verwendete Weichkomponente kann auch vorteilhaft im Griffbereich als Profilierung 539 verwendet werden.
  • 8 zeigt eine Explosionsdarstellung einer sechsten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Leuchte, welche technisch gesehen im wesentlichen der Arbeitsleuchte 100 gemäß der ersten Ausführungsform entspricht, jedoch hinsichtlich des Anschlußbereiches zwischen dem ersten Leuchtmittelgehäuse 606 und dem Energieversorgungsmodul 602 wie die Arbeitsleuchte 500 gemäß der fünften Ausführungsform gestaltet ist.
  • In 8 ist zu erkennen, daß das erste Leuchtmittelgehäuse 606 dazu dient, ein erstes Arbeitsleuchtmittel 604, eine Trennwand 622, ein mit der Trennwand 622 zu verbindendes zweites Notlichtleuchtmittel 616 sowie einen ersten und einen zweiten Sockel 690, 692 für das erste Arbeitsleuchtmittel 604 aufzunehmen. An dem einem Netzanschlußkabel 656 gegenüber liegenden Ende kann ein zweites Leuchtmittelgehäuse 610 angeordnet sein, in welchem ein zweites Arbeitsleuchtmittel 608 in einem Arbeitsreflektor 630 angeordnet sein kann, wobei mechanische Kupplungen, z. B. Klemmvorsprüngen 694 an dem ersten Leuchtmittelgehäuse der Befestigung dienen.
  • 8 zeigt ferner, daß die gesamte Elektronik 696 des Energieversorgungsmodules 602 auf einer einheitlichen Leiterplatte im Griffbereich 633 des Gehäuses 632 angeordnet werden kann, während ein Akkumulator 650 in einem Akkumulatorraum 696 im Innern eines zylindrischen Bereiches 635 des Gehäuses anordenbar ist.

Claims (17)

  1. Arbeitsleuchte mit einem Energieversorgungsmodul (102; 202; 302; 402; 502; 602), einem ersten Arbeitsleuchtmittel (104; 204; 304; 404; 504; 604) und einem Notlichtleuchtmittel (116; 216; 316; 416; 516; 616), wobei das Energieversorgungsmodul (102; 202; 302; 402; 502; 602) das erste Arbeitsleuchtmittel (104; 204; 304; 404; 504; 604) über ein Netzspannungsenergieversorgungsgerät (152) mit Netzspannung versorgt und eine Akkumulatoreinrichtung (150; 250; 350; 450; 550; 650) aufweist, mittels welcher das Notlichtleuchtmittel (116; 216; 316; 416; 516; 616) im Notlichtbetrieb mit Niederspannung versorgt wird, gekennzeichnet durch eine Ausgestaltung als Stableuchte, wobei das erste Arbeitsleuchtmittel (104; 204; 304; 404; 504; 604) langgestreckt und in einem stabförmigen, ersten Leuchtmittelgehäuse (106; 206; 306; 406; 506; 606) angeordnet ist, dessen Abstrahlwinkel in einer Ebene senkrecht zur Längsachse des ersten Arbeitsleuchtmittels (104; 204; 304; 404; 504; 604) größer 180° ist.
  2. Arbeitsleuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Energieversorgungsmodul (102; 202; 302; 402; 502; 602) in einem Modulgehäuse (132; 232; 332; 432; 532; 632) angeordnet ist, welches einen Griffabschnitt (133; 233; 333; 433; 533; 633) aufweist.
  3. Arbeitsleuchte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Notlichtleuchtmittel (116; 216; 416; 516; 616) in dem ersten Leuchtmittelgehäuse (106; 206; 406; 506; 606) angeordnet ist.
  4. Arbeitsleuchte nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Notlichtleuchtmittel (116; 216; 416; 516; 616) dem ersten Arbeitsleuchtmittel (104; 204; 404; 504; 604) in Bezug auf die Längsachse des ersten Leuchtmittelgehäuses (106; 206; 406; 506; 606) gegenüberliegend angeordnet ist.
  5. Arbeitsleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Notlichtleuchtmittel (116; 216; 416; 516; 616) als langgestreckte LED-Anordnung ausgebildet ist.
  6. Arbeitsleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Notlichtleuchtmittel (116; 216; 416; 516; 616) mit einem Notlicht-Reflektor (126) zusammenwirkt, der an einer ersten Seite (124) einer in dem ersten Leuchtmittelgehäuse (106) angeordneten Trennwand (122; 622) ausgebildet ist.
  7. Arbeitsleuchte nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß eine zweite Seite (128) der in dem ersten Leuchtmittelgehäuse (106) angeordneten Trennwand (122) als erster Arbeitslicht-Reflektor (130) für das erste Arbeitsleuchtmittel (104) ausgebildet ist.
  8. Arbeitsleuchte nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Verhältnis des Abstrahlwinkels des Notlicht-Reflektors (126) zu dem Abstrahlwinkel des Arbeitslicht-Reflektors (130) in einem Schnitt senkrecht zur Längsachse etwa 60° : 300° bis 120° : 240°, vorzugsweise 90° : 270° beträgt.
  9. Arbeitsleuchte nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennwand (122) als Trägerkörper für Leuchtmittelfassungen und/oder elektrische Kontaktierungselemente des ersten Arbeitsleuchtmittels (104) und/oder des Notlichtleuchtmittels (116) ausgebildet ist.
  10. Arbeitsleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß ein zweites Arbeitsleuchtmittel (108; 208; 308) vorgesehen ist, welches in einem zweiten Leuchtmittelgehäuse (110; 210; 310) angeordnet, wobei das Licht des zweiten Arbeitsleuchtmittels (108; 208; 308) mit einer Richtcharakteristik ausgesendet wird.
  11. Arbeitsleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Arbeitsleuchtmittel (108; 208; 308) eine kegelförmige Richtcharakteristik, insbesondere eine Richtcharakteristik mit einem Richtkegel von 10° bis 45° aufweist.
  12. Arbeitsleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Leuchtmittelgehäuse (110; 210; 310) lösbar an dem ersten Leuchtmittelgehäuse (106; 206; 306) angeordnet ist.
  13. Arbeitsleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß an dem ersten Leuchtmittelgehäuse erste Kupplungselemente einer Schnellkupplung angeordnet sind, welche die Anordnung entsprechender zweiter Kupplungselemente ermöglichen.
  14. Arbeitsleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß eine Aufhängevorrichtung (480) mit zweiten Kupplungselemente vorgesehen ist, welche anstelle des zweiten Leuchtmittelgehäuses mit den ersten Kupplungselementen verbindbar sind.
  15. Arbeitsleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Arbeitsleuchtmittel über das Energieversorgungsmodul (102; 202; 302; 402; 502; 602) mit einer Niederspannung versorgt wird.
  16. Arbeitsleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Energieversorgungsmodul (202) eine Netzanschlußbuchse (272) aufweist, an welcher ein Netzanschlußkabel (256) lösbar anschließbar ist.
  17. Arbeitsleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Netzanschlußbuchse (272) Kupplungsflächen (276) aufweist, um die Anordnung einer Anschlußverschlußkappe (278) zu ermöglichen.
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