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Die
Erfindung betrifft eine Arbeitsleuchte.
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Aus
DE 200 10 657 U1 ist
eine Arbeitsleuchte gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 bekannt. Diese Arbeitsleuchte weist ein Energieversorgungsmodul,
ein erstes Arbeitsleuchtmittel und ein Notlichtleuchtmittel auf,
wobei das Energieversorgungsmodul das erste Arbeitsleuchtmittel über ein
Netzspannungsenergieversorgungsgerät mit Netzspannung versorgt
und ferner eine Akkumulatoreinrichtung aufweist, mittels welcher das
Notlichtleuchtmittel im Notlichtbetrieb mit Niederspannung versorgt
wird. Die Arbeitsleuchte läßt sich
jedoch aufgrund ihrer Bauart nicht als Handleuchte verwenden.
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Neben
der oben genannten Arbeitsleuchte sind aus der Praxis Stabhandlampen
mit einem langgestreckten Arbeitsleuchtmittel bekannt, welches in
einem stabförmigen
Leuchtmittelgehäuse
angeordnet ist, dessen Abstrahlwinkel in einer Ebene senkrecht zur
Längsachse
des Arbeitsleuchtmittels größer 180° ist. Solche
Stabhandlampen erfordern jedoch bisher das Vorhandensein einer Netzspannung
und stellen einen Notlichtbetrieb nicht zur Verfügung.
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Aus
DE 100 00 770 A1 ist
eine wiederaufladbare Taschenleuchte mit nur einem Leuchtmittel
bekannt, welches mit Niederspannung betrieben wird und bei Betrieb
einen Lichtkegel aussendet. Damit ist diese Leuchte jedoch als Arbeitsleuchte
zur Beleuchtung von Arbeitsflächen
ungeeignet.
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Aus
der Praxis sind ferner Handleuchten für den Freizeiteinsatz in der
freien Natur bekannt, welche neben einem Leuchtmittel mit Raumwirkung
Leuchtmittel mit Richtcharakteristik aufweisen. Bei solchen Handleuchten
ist es bekannt, als Leuchtmittel mit Raumwirkung Niederspannungsleuchtstoffröhren und
als Leuchtmittel mit Richtcharakteristik Xenonbirnen oder LED-Anordnungen
zu verwenden. Auch diese Leuchten sind als Arbeitsleuchten ungeeignet.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Arbeitsleuchte
mit Notlichtfunktion zur Verfügung
zu stellen, mit welcher ein breiter Arbeitsbereich ausgeleuchtet
werden kann. Ferner soll eine Arbeitsleuchte zur Verfügung gestellt
werden, welche über
einen längeren
Zeitraum per Hand gehalten werden kann.
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Die
Lösung
dieser Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß mit den Merkmalen des Anspruchs
1.
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Gemäß der Erfindung
ist bei einer Arbeitsleuchte mit einem Energieversorgungsmodul,
einem ersten Arbeitsleuchtmittel und einem Notlichtleuchtmittel
eine Ausgestaltung als Stableuchte vorgesehen, wobei das erste Arbeitsleuchtmittel
langgestreckt und in einem stabförmigen,
ersten Leuchtmittelgehäuse
angeordnet ist, dessen Abstrahlwinkel in einer Ebene senkrecht zur
Längsachse
des Arbeitsleuchtmittels größer 180° ist. Durch
die Ausgestaltung als Stableuchte ist die Voraussetzung dafür geschaffen,
daß ein
breiter Bereich mit einem Abstrahlwinkel in einer Ebene senkrecht
zur Längsachse
des Arbeitsleuchtmittels größer 180° ausgeleuchtet
werden kann.
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Dem
Ziel, einen breiten Arbeitsbereich auszuleuchten, dient auch eine
vorzugsweise Ausführungsform,
bei der das Energieversorgungsmodul in einem Modulgehäuse angeordnet
ist, welches einen Griffabschnitt aufweist. Dadurch ist es möglich den überwiegenden,
auch den gesamten Umfang des Leuchtmittelgehäuses als Lichtabstrahlfläche zur
Verfügung
zu stellen, wobei das bei bekannten Arbeitsleuchten hinter dem Arbeitsleuchtmittel
angeordnete Energieversorgungsmodul die Lichtabstrahlung nicht mehr
verhindert. Ferner wird durch die Anordnung des Energieversorgungsmoduls
in einem Modulgehäuse
mit einen Griffabschnitt eine ergonomisch günstige Gewichtsverteilung bei
einer erfindungsgemäßen Leuchte
erreicht.
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Wenn
das Notlichtleuchtmittel, wie bei einer weiter bevorzugten Ausführungsform
vorgesehen, in dem ersten Leuchtmittelgehäuse angeordnet ist, wird eine
kompakte Bauweise und eine gute Handhabbarkeit ermöglicht,
wobei ferner im Notlichtbetrieb eine dem Arbeitsbetrieb angenäherte Lichtverteilung
möglich
ist, die auch über
einen längeren
Zeitraum das Ausleuchten eines breiten Bereiches ermöglicht.
Diesem Ziel dient es auch, wenn das Notlichtleuchtmittel dem ersten
Arbeitsleuchtmittel in Bezug auf die Längsachse des ersten Leuchtmittelgehäuses gegenüberliegend
angeordnet ist.
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Eine
lange Betriebsdauer im Notlichtbetrieb bei einem Netzausfall oder
fehlenden Netz läßt sich
insbesondere dann erreichen, wenn das Notlichtleuchtmittel als langgestreckte
LED-Anordnung ausgebildet ist.
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Um
ein hohes Gewicht der Arbeitsleuchte zu vermeiden, ist es vorteilhaft,
wenn das Notlichtleuchtmittel mit einem Notlicht-Reflektor zusammenwirkt,
der an einer ersten Seite einer in dem ersten Leuchtmittelgehäuse angeordneten
Trennwand ausgebildet ist, da eine solche Trennwand gleichzeitig
als Strukturelement die Festigkeit der Arbeitsleuchte erhöhen kann
und ferner für
spannungführende
Bauteile als Abschirmung zur Verfügung steht. Vorteilhaft ist
es dann ferner, wenn eine zweite Seite der in dem ersten Leuchtmittelgehäuse angeordneten
Trennwand als erster Arbeitslicht-Reflektor für das erste Arbeitsleuchtmittel
ausgebildet ist, weil so nicht nur die Lichtausbeute erhöht, sondern
auch eine Erwärmung
der Arbeitsleuchte begrenzt werden kann. Die Trennwand kann auch
als Leitungsführung
oder Haltekörper
für Anschlußelemente
verwendet werden.
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Besonders
vorteilhaft ist es, wenn das Verhältnis des Abstrahlwinkels des
Notlicht-Reflektors zu dem Abstrahlwinkel des Arbeitslicht-Reflektors
in einem Schnitt senkrecht zur Längsachse
etwa 60° :
300° bis
120° : 240°, vorzugsweise
90° : 270° beträgt.
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Der
oben bereits genannte Gewichtsersparnis im Sinne einer guten Ergonomie
dient es ferner, wenn die Trennwand als Trägerkörper für Leuchtmittelfassungen und/oder
elektrische Kontaktierungselemente des ersten Arbeitsleuchtmittels
und/oder des Notlichtleuchtmittels ausgebildet ist.
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Der
mögliche
Einsatzbereich einer erfindungsgemäßen Arbeitsleuchte läßt sich
erweitern, wenn gemäß einer
besonders bevorzugten Ausführungsform
ein zweites Arbeitsleuchtmittel vorgesehen ist, welches in einem
zweiten Leuchtmittelgehäuse
angeordnet, wobei das Licht des zweiten Leuchtmittels mit einer Richtcharakteristik
ausgesendet wird. Durch ein solches zweites Leuchtmittel ist es
möglich,
in engen Bereichen eine insbesondere spotartige oder punktuelle
Beleuchtung zu erreichen. Dies gilt insbesondere, wenn das zweite
Arbeitsleuchtmittel eine kegelförmige
Richtcharakteristik, insbesondere eine Richtcharakteristik mit einem
Richtkegel von 10° bis
45° aufweist.
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Um
für unterschiedliche
Einsatzbedingungen nicht jeweils eine eigene Arbeitsleuchte bereit
halten zu müssen,
ist es vorteilhaft, wenn das zweite Leuchtmittelgehäuse lösbar an
dem ersten Leuchtmittelgehäuse angeordnet
ist. In einem solchen Falle läßt sich
das zweite Leuchtmittel durch ein anderes gestaltetes zweites Leuchtmittel
ersetzen, wodurch mit geringem Aufwand nach Richtcharakteristik
oder auch Farbe unterschiedliche Beleuchtungsarten möglich sind.
Die Lösbarkeit
ist auch für
Reparaturen hilfreich, wobei an dem ersten Leuchtmittelgehäuse angeordnete
erste Kupplungselemente einer Schnellkupplung, welche die Anordnung entsprechender
zweiter Kupplungselemente ermöglichen,
die vorgenannten Zwecke besonders fördern.
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Wenn
an dem Leuchtmittelgehäuse
erste Kupplungselemente vorgesehen sind, ist es vorteilhaft, diese
zur Befestigung einer Aufhängevorrichtung
mit zweiten Kupplungselementen zu nutzen. So ist es möglich, die
Arbeitsleuchte aufzuhängen
und damit die Hände
frei zu bekommen.
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Um
eine Leuchte mit hohem Schutzgrad zur Verfügung stellen zu können und
um eine hohe Sicherheit gegen Unfälle mit elektrischer Spannung
zu vermeiden, ist es vorteilhaft, wenn das zweite Arbeitsleuchtmittel über das
Energieversorgungsmodul mit einer Niederspannung versorgt wird.
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Ferner
ist es vorteilhaft, wenn das Energieversorgungsmodul eine Netzanschlußbuchse
aufweist, an welcher ein Netzanschlußkabel lösbar anschließbar ist.
In einem solchen Falle kann die Leuchte nicht nur an Orten verwendet
werden, die von einem Netzanschluß entfernt sind, es ist dadurch auch
möglich,
die Leuchte schnell von einem Netzanschluß zu trennen, wenn beispielsweise
eine Gefahrensituation bei Dunkelheit ein schnelles entfernen vom
Arbeitsort erfordern sollte.
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Wenn
die Netzanschlußbuchse
Kupplungsflächen
aufweist, um die Anordnung einer Anschlußverschlußkappe zu ermöglichen,
ist es gleichwohl möglich,
einen hohen Schutzgrad an der Leuchte zu erreichen, wobei es ferner
vorteilhaft ist, daß sich
dann auch ein Kleingeräteanschlußkabel verwenden
läßt, was
einen Kostenvorteil zur Folge hat.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben
sich aus den Unteransprüchen
sowie aus der Beschreibung im Zusammenhang mit den Zeichnungen:
Es zeigen:
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1 eine erste Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Arbeitsleuchte
in einer teilweise aufgebrochenen Seitenansicht von vorne,
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2 die in 1 gezeigte Arbeitsleuchte in einer teilweise
aufgebrochenen Seitenansicht von hinten,
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3 einen Schnitt durch die
in den 1 und 2 gezeigte Arbeitsleuchte
gemäß der Linie
III – III
in 1,
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3a einen Schnitt durch eine
alternative Variante der ersten Ausführungsform entsprechend der
Linie III – III
in 1,
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4 eine zweite Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Arbeitsleuchte
in einer teilweise aufgebrochenen Seitenansicht von vorne,
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5 eine dritte Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Arbeitsleuchte
in einer teilweise aufgebrochenen Seitenansicht von vorne,
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5a eine alternative Variante
der dritten Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Arbeitsleuchte in
einer teilweise aufgebrochenen Seitenansicht von vorne,
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6 eine vierte Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Arbeitsleuchte
in einer Seitenansicht von vorne,
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7 eine fünfte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Arbeitsleuchte
in einer Seitenansicht von vorne,
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7a ein Detail der fünfte Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Arbeitsleuchte
in 6,
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8 eine Explosionszeichnung
einer sechsten Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Arbeitsleuchte
und
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9 ein Blockschaltbild eines
Energieversorgungsmodules der erfindungsgemäßen Arbeitsleuchte in den 1 bis 5.
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Die
in 1 gezeigte erfindungsgemäße Arbeitsleuchte 100 gemäß einer
ersten Ausführungsform weist
ein Energieversorgungsmodul 102 sowie ein erstes Arbeitsleuchtmittel 104 auf,
welches in einem ersten Leuchtmittelgehäuse 106 angeordnet
ist. Ferner weist die Arbeitsleuchte 100 ein zweites Arbeitsleuchtmittel 108 auf,
welches in einem zweiten Leuchtmittelgehäuse 110 angeordnet
ist.
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Das
erste Leuchtmittelgehäuse 106,
dessen Ansicht von hinten in 2 gezeigt
ist und von dem ein Schnitt in 3 gezeigt
ist, ist als transparentes, vorzugsweise aus klarem Kunststoff gefertigtes
Kreisrohr ausgebildet. Im Innern des ersten Leuchtmittelgehäuses 106,
welches eine erste und eine zweite stirnseitige Abschlußwand 112, 114 aufweist,
ist neben dem ersten Arbeitsleuchtmittel 104, das eine
stabförmige
Leuchtstofflampe ist, ein Notlichtleuchtmittel 116 angeordnet.
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Das
Notlichtleuchtmittel 116 befindet sich in einem von einem
ersten Aufnahmeraum 118 für das erste Arbeitsleuchtmittel 104 abgetrennten
zweiten Aufnahmeraum 120, wobei die beiden Aufnahmeräume 118, 120 durch
eine als Winkelelement ausgebildete Trennwand 122 (3) von einander abgegrenzt
sind. Während eine
erste Seite 124 dieser Trennwand 122 einen Notlicht-Reflektor 126 für das Notlichtleuchtmittel 116 bildet, bildet
eine zweite Seite 128 dieser Trennwand 122 einen
Arbeitslicht-Reflektor 130 für das Arbeitsleuchtmittel 104.
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Um
eine rationelle Fertigung zu ermöglichen
und gegebenenfalls mit einem Energieversorgungsmodul 102 verschiedene,
sich insbesondere in ihrer Länge
unterscheidende erste Leuchtmittelgehäuse 106 verwenden
zu können,
weist auch ein Gehäuse 132 des
Energieversorgungsmodules 102 eine stirnseitige Abschlußfläche 134 auf,
wobei die Abschlußfläche 134 und
die Abschlußfläche 114 eine
gleiche Kontur und Größe aufweisen,
wodurch in einer Umfangsfläche 136 der
Arbeitsleuchte 100 eine Kante oder Stufe vermieden wird.
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Das
bei der Arbeitsleuchte 100 in dem zweiten Arbeitsleuchtengehäuse 110 vorgesehene
zweite Arbeitsleuchtmittel 108 ist an dem ersten Arbeitsleuchtmittelgehäuse 106 an
dessen dem Energieversorgungsmodul 102 gegenüberliegenden
stirnseitigen Ende angeordnet und als Xenon- oder Halogenbirne ausgeführt, welche
mit Niederspannung betrieben wird. Ein an dem zweiten Leuchtmittelgehäuse 110 ausgebildete
Reflektor 138 bewirkt, dass das von dem zweiten Arbeitsleuchtmittel 108 ausgehende
Licht mit einer Richtcharakteristik abgestrahlt wird.
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Die
Arbeitsleuchte 100 zeigt also eine Kombination eines linienförmigen ersten
Arbeitsleuchtmittels 104 zur breiten Lichtabstrahlung mit
einem wahlweise durch Zuschaltung zu verwendenden zweiten Arbeitsleuchtmittel 108 zur
gebündelten
Lichtabstrahlung (Spot), wobei das zweite Arbeitsleuchtmittelgehäuse 110 auch
als Leuchtenkopf bezeichnet werden kann.
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Um
unterschiedliche lichttechnische Eigenschaften in Abhängigkeit
der Anwendung zu erreichen (sowohl unterschiedliche Leuchtmittel
mit insbesondere unterschiedlichem Lichtstrom als auch unterschiedliche Abstrahlwinkel
oder farbliche Wirkungen), ist das zweite Leuchtmittelgehäuse 110 mit
dem ersten Leuchtmittelgehäuse 106 lösbar, insbesondere
auswechselbar verbunden. Dadurch ist es möglich, beispielsweise einen Reflektor 138 für ein Leuchtmittel
mit hoher Lichtleistung und 45 Grad Öffnungswinkel zu verwenden,
wobei der Durchmesser eines solchen Reflektors 138 dann
groß gewählt sein
sollte. Ferner ist es aber auch möglich, einen Reflektor 138 mit
kleinem Durchmesser und lediglich 10 Grad Abstrahlwinkel zusammen
mit dem zweiten Leuchtmittelgehäuse 110 an
dem ersten Leuchtmittelgehäuse 106 zu
befestigen, wodurch dann beispielsweise Inspektionen innerhalb schmaler
Geometrien, z.B. in einem Fahrzeugmotorraum möglich werden.
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Das
zuvor beschriebene Notlichtleuchtmittel 116, welches nicht
nur für
einen Not- sondern auch für einen
regulären
Akkubetrieb zur Verfügung
steht, ist gemäß der ersten
Ausführungsform
linienförmig
ausgebildet und erstreckt sich parallel zu dem ersten Arbeitsleuchtmittel 104.
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Der
Arbeitslicht-Reflektor 130 weist wie aus 3 ersichtlich einen Abstrahlwinkel von
270 Grad auf, wohingegen der Notlicht-Reflektor 126 lediglich
einen Abstrahlwinkel von 90 Grad aufweist, damit wird dem höheren Lichtstrom
des Arbeitsleuchtmittels 104, das beispielsweise als Gasentladungslampe
ausgeführt
ist gegenüber
dem Notlichtleuchtmittel 116, das beispielsweise als LED-Anordnung ausgeführt ist,
Rechnung getragen.
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Während das
Notlichtleuchtmittel 116 ausschließlich für einen Akkubetrieb ausgelegt
ist, ist das zweite Arbeitsleuchtmittel 108, das eine 12
Volt Halogenlampe sein kann, sowohl für einen Netzbetrieb als auch
für einen
Akkubetrieb geeignet, wobei die Energieversorgung durch das Energieversorgungsmodul 102 aus
dem im nachfolgenden noch zu beschreibenden Blockschaltbild hervorgeht.
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Es
sei der Hinweis erlaubt, dass das Gehäuse 132 des Energieversorgungsmodules 102 einen
in einer Ansicht von oben sechseckigen Kragen 140 aufweist,
welcher mit einem an dem zweiten Leuchtmittelgehäuse 110 entsprechend
ausgebildeten sechseckigen Kragen 142 eine Einstellung
verschiedener Abstrahlwinkel ermöglicht,
wenn die Arbeitsleuchte 100 beispielsweise auf einen Tisch
oder auf einen Boden gelegt wird.
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Das
Gehäuse 132 (Griff-Korpus)
des Energieversorgungsmodules 102 ist ein einstückiges Spritzgießteil aus
Kunststoff, in zwei-Komponenten-Ausführung mit
außenliegender
Weichkomponente im Griffabschnitt 133 und als Dichtung
zwischen dem ersten Arbeitsleuchtmittelgehäuse (Schutzrohr) und Griff-Korpus.
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Zur
Erläuterung
der in dem Energieversorgungsmodul 102 realisierten Betriebselektronik 144 sei
auf das in 9 gezeigte
Blockschaltbild verwiesen. In 9 ist
neben dem ersten Arbeitsleuchtmittel 104, dem zweiten Arbeitsleuchtmittel 108 und
dem Notlichtleuchtmittel 116 ein Akkumulator 150 gezeigt,
welcher als NiCd oder NiMH Akkumulator mit 6 Volt Nennspannung ausgebildet
ist. Ferner zeigt das Blockschaltbild in 9 ein Netzspannungsenergieversorgungsgerät 152 für das erste
Arbeitsleuchtmittel 104, welches über einen Schalter 154 mit
den Schaltstellungen I, II und AUS mit einem Netzanschlußkabel 156 verbindbar
ist. Als Schutzeinrichtung ist ferner eine Sicherung 158 vorgesehen.
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Von
dem Netzanschlußkabel 156 wird
neben dem Netzspannungsenergieversorgungsgerät 152 für das erste
Arbeitsleuchtmittel 104 ferner ein Netztransformator 160 mit
Gleichrichterschaltung mit Spannung versorgt, welcher seinerseits
eine Ladeelektronik 162 mit 12 Volt Gleichspannung versorgt.
Anstelle eines Netztransformators 160 ist auch ein elektronisches
Netzteil mit galvanischer Netztrennung verwendbar. Um bei Netzausfall
oder abgeschaltetem Netz das Notlichtleuchtmittel 116 automatisch
in Betrieb zu setzen, ist eine entsprechende Steuerelektronik 164 vorgesehen.
Diese überwacht
die Netzspannung und den Ladebetrieb, und sie steuert ferner die
Zuschaltung der verschiedenen Leuchtmittel in Abhängigkeit
der Schaltzustände
der Bedienelemente beziehungsweise des Schalters 154 sowie
in Abhängigkeit
von Zustand der Netzspannung.
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Das
Blockschaltbild in 9 läßt erkennen,
daß die
mit Niederspannung betriebenen Leuchtmittel, nämlich das zweite Arbeitsleuchtmittel 108 und
das Notlichtleuchtmittel 116 mittels eines ersten Feldeffekttransistors 166 und
eines zweiten Feldeffekttransistors 167 über die
Steuerelektronik 164 elektronisch geschaltet werden, so
daß mechanische
Relais, welche verschleißen
können,
vermieden sind. Bei der erfindungsgemäßen Arbeitsleuchte 100 wird also nur der
Netzspannungspfad für
das Netzspannungsenergieversorgungsgerät 152, welches auch
als elektronisches Vorschaltgerät
(EVG) bezeichnet werden kann, direkt von dem Schalter 154 geschaltet.
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In
dem Blockschaltbild in 9 ist
die interne Systemspannung 12 Volt Gleichspannung, welche
für das
zweite Arbeistleuchtmittel 108 und die Akkuladung zur Verfügung steht,
wobei der Akkumulator 150 insbesondere ein NiCd Akku mit
5 Zellen und 6,0 Volt Nennspannung ist. Von diesem Akkumulator 150 wird
das Notlichtleuchtmittel 116 bei Notlicht/Akkubetrieb gespeist
oder gegebenenfalls auch das zweite Arbeitsleuchtmittel mit verminderter
Leistung bei Notlicht/Akkubetrieb betrieben.
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Zu
dem Akkumulator 150 sei noch angemerkt, daß dieser
in einem Akkuraum angeordnet ist, der tief, also nahe am unteren
Griffende des Energieversorgungsmodules 102 liegen sollte,
um zum Händeln
einen günstigen
Schwerpunkt zu erhalten. Vorteilhaft ist es ferner, wenn sich der
eigentliche Griff verjüngt,
damit man gut greifen kann (Ergonomie). Dabei bildet der Griff in
seinem Innern den Funktionsraum für die gesamte Elektronik. Diese
ist auf einer einheitlichen Leiterplatte als Träger montiert.
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Zur
Realisierung der in 9 gezeigten
Schaltung ist lediglich ein Schalter 154 erforderlich.
Es ist jedoch auch möglich,
zwei Schalter am Gehäuse 132 des
Energieversorgungsmodules vorzusehen, wobei diese vorzugsweise an
der Vorderseite und an der Rückseite
zueinander 180 Grad versetzt angeordnet sein können. In einem solchen Falle
wäre ein
erster Schalter zuständig
für den
Netzbetrieb (erstes Arbeitsleuchtmittel 104/-zweites Arbeitsleuchtmittel 108),
während
mit dem zweiten Schalter das Notlichtleuchtmittel 116 schaltbar wäre.
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Die
erfindungsgemäßen Leuchten
zeichnen sich vorteilhaft auch durch ihre Schalt- und Funktionszustände aus,
für die
die nachfolgenden Beispiele gegeben werden.
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1.
Beispiel (Zustandstabelle der Leuchtmittel bei Verwendung eines
Schalters mit 3 Schaltstellungen): Netzspannung liegt an:
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2.
Beispiel (Zustandstabelle der Leuchtmittel bei Verwendung zweier
Schalter mit je 2 Schaltstellungen (AN/AUS), jeder Schalter ist
getrennt für
Leuchtenkopf bzw. stabförmiges
Leuchtmittel zuständig)
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3.
Beispiel (Zustandstabelle der Leuchtmittel bei Verwendung zweier
Schalter mit 2 Schaltstellungen (AN/AUS)", ein Schalter ordnet die Leuchtmittel
zu, der zweite Schalter EIN/AUS; bevorzugt):
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3a zeigt einen Schnitt durch
eine Variante der Arbeitsleuchte 100' gemäß der ersten Ausführungsform,
wobei sich diese Variante von der zuvor beschriebenen ersten Ausführungsform
lediglich durch die Gestaltung der Trennwand 122' unterscheidet.
Daher werden im Zusammenhang mit der 3a die
mit einem ' indizierten
gleichen Bezugszeichen verwendet, wie bei der ersten Ausführungsform.
Auf die entsprechende Beschreibung wird hiermit ergänzend verwiesen.
In 3a ist erkennbar,
daß an
der langgestreckten Trennwand 122' ein Leitungsführungselement 123' ausbildet ist,
welches sowohl die erste Leitung 125' für das zweite Arbeitsleuchtmittel
als auch eine Leitung 127' für das erste
Arbeitsleuchtmittel trägt.
Ferner dient das Element 123" der
Befestigung des Notlichtleuchtmittels 116', wozu an diesem Befestigungsdome 129' vorgesehen
sind.
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Die
in 4 gezeigte Arbeitsleuchte 200 gemäß einer
zweiten bevorzugten Ausführungsform
unterscheidet sich von der ersten Ausführungsform lediglich dadurch,
dass das Netzanschlußkabel 256 einen
Kleingerätestecker 270 aufweist,
für den
an der Arbeitsleuchte 200 eine entsprechende Buchse 272 vorgesehen
ist. Dadurch kann die Arbeitsleuchte 200 schnell von Netz
getrennt werden. An den Innenflächen 274 der
Buchse 272 sind Kupplungsflächen 276 ausgebildet,
die die Aufnahme eines Buchsenverschlusses 278 ermöglichen. Da
die Arbeitsleuchte 200 ansonsten mit der Arbeitsleuchte 100 baugleich
ist, wird auf deren Beschreibung hiermit verwiesen, wobei 4 wiederum ein erstes Arbeitsleuchtmittel 204,
ein erstes Leuchtmittelgehäuse 206,
ein zweites Arbeitsleuchtmittel 208, ein zweites Leuchtmittelgehäuse 210,
ein Energieversorgungsmodul 202 mit einer Grifffläche 233 sowie
ein Notlichtleuchtmittel 216 zeigt, welches gestrichelt
dargestellt ist und eine langgestreckte LED-Anordnung ist.
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5 zeigt eine Arbeitsleuchte 300 gemäß einer
dritten Ausführungsform,
welche sich von der Arbeitsleuchte 100 gemäß der ersten
Ausführungsform
durch ein zweites Arbeitsleuchtmittel 308 unterscheidet, welches
als LED-Anordnung
ausgeführt
ist. Da die Arbeitsleuchte 300 ansonsten mit der Arbeitsleuchte 100 im
wesentlichen baugleich ist, wird auf deren Beschreibung hiermit
verwiesen, wobei die Arbeitsleuchte ein erstes Arbeitsleuchtmittel 304,
ein erstes Leuchtmittelgehäuse 306 und
ein Energieversorgungsmodul 302 mit einem Griffabschnitt 333 aufweist.
Die Arbeitsleuchte 300 weist kein separates Notlichtleuchtmittel
auf. Dieses ist vielmehr durch LEDs des zweiten Arbeitsleuchtmittels 308 gebildet.
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5a zeigt eine Variante der
erfindungsgemäßen Arbeitsleuchte 300 in 5, wobei diese Arbeitsleuchte 300 sich
von der Arbeitsleuchte 300 nur dadurch unterscheidet, daß das erste
Arbeitsleuchtmittel 304' kürzer ist,
als das Arbeitsleuchtmittel 304. Dementsprechend ist auch
das erste Leuchtmittelgehäuse 306' kürzer ausgeführt, so
daß die
gesamte Arbeitsleuchte 300' insgesamt
kürzer
ausgeführt
ist. Das zweite Arbeitsleuchtmittel 308', welches wiederum auch als Notlichtleuchtmittel 316' fungiert, ist
wiederum in einem zweiten Leuchtmittelgehäuse 310' aufgenommen. Wiederum befindet
sich in einem Gehäuse 332' eine Energieversorgung,
die der Arbeitsleuchte 300 gleich ist. Es ist also möglich, mit
einem identischen Energieversorgungsmodul 302, 302' und einem identischen
zweiten Leuchtmittelgehäuse 310, 310" unter Verwendung
zweier unterschiedlicher erster Leuchtmittelgehäuse 306' zwei sich in ihrer Länge unterscheidende
Arbeitsleuchten zur Verfügung
zu stellen. Ein Umrüsten
von einer langen zu einer kurzen Bauform kann gegebenenfalls auch
vom Benutzer vorgenommen werden, welcher so die Möglichkeit
hat, bei dem Vorhandensein entsprechender Bauelemente sich auf verschiedene
Situationen an seinem Arbeitsplatz einzustellen.
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In 6 ist gezeigt, dass anstelle
eines zweiten Arbeitsleuchtmittels 105 bei einer Arbeitsleuchte 400 gemäß einer
vierten Ausführungsform
eine Aufhängevorrichtung 480 vorgesehen
sein kann. Da diese Leuchte 400 ansonsten wiederum mit
der Arbeitsleuchte 100 gemäß der ersten Ausführungsform
baugleich ist, wird auf deren Beschreibung hiermit verwiesen, wobei
diese Leuchte wiederum ein erstes Arbeitsleuchtmittel 404,
ein erstes Leuchtmittelgehäuse 406 und
ein Energieversorgungsmodul 402 mit Griffabschnitt 433 aufweist.
Das Notlichtleuchtmittel 416 ist, da es sich auf der dem
ersten Arbeitsleuchtmittel 404 gegenüber liegenden Seite befindet,
gestrichelt gezeichnet.
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Die
Aufhängevorrichtung 480 ist
als Endstück
zum ersten Leuchtmittelgehäuse 106 (Schutzrohr)
als Gummiteil mit Haken 482 ausgebildet.
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Um
die Montage eines Leuchtenkopfes zu ermöglichen, weist die Arbeitsleuchte 400 optional
wie die übrigen
Leuchten 100, 200, 300 standardmäßig eine
Dichtlippe und Kontaktsätze
für ein
zweites Leuchtmittelgehäuse
auf.
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Beide
Varianten des Endstück
sind als Zwei-Komponenten-Spritzgießteil mit
hartem Grundkörper
(z.B. Polycarbonat(PC)) zur Herstellung der Funktionsgeometrie und
weicher Gummikomponente für
Abdichtung zwischen Schutzrohr und Endstück und zwischen Leuchtenkopf
und Endstück
ausgeführt.
Das Endstück
ist immer zum Wechsel der Leuchtmittel 104 und 116 abnehmbar.
Gleiches gilt für
die Ausführung
mit Anschluß eines Leuchtenkopfes,
wobei dieser aus Sicherheitsgründen
nur mit vom Netz isolierter Niederspannung betrieben wird.
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Die
Haltevorrichtung 480 bzw. das zweite Leuchtmittelgehäuse 110 (Leuchtenkopf),
ist als Bajonett-Verschluß, als Schraubverbindung
oder als Klemmverbindung mit einem Gummiwulst ausgeführt, der
vom Endstück
aus über
den Leuchtenkopf greift.
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Die
Leuchtenköpfe
können
verstellbare lichttechnischen Eigenschaften aufweisen, so z. B.
eine fokusierende Wirkung durch Positionsänderung des Leuchtmittels innerhalb
des zugeordneten Reflektors oder durch verstellbare/schwenkbare
Reflektoren.
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Das
zweite Leuchtmittelgehäuse 110 (Leuchtenkopf)
ist ein in sich geschlossenes System aus Leuchtmittelhalter/Fassung,
Reflektor 138 (falls notwendig), Abdeckung 139 und
Leuchtmittel 108. Die Abdeckung 139 kann als transparente
Scheibe ausgeführt
sein, die auch optisch wirksam ausgebildet sein kann, z. B. als Linse
zur Strahlenbündelung.
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Die
flexible Netzanschußleitung 156 kann
fest mit der Leuchte 100, 300, 400 verbunden
sein oder über ein
an der Leuchte 200 angeordnetes Stecksystem abnehmbar gestaltet
sein.
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Netzbetrieb
kann auch nur zum Akkuladen notwendig sein, die Leuchtmittel werden
dann als reine Akkuleuchte betrieben. In diesem Fall wird beim Gebrauch
die Netzleitung entfernt und der Steckanschluss mit einem Gummipfropfen 278 verschlossen
(Wasserschutz).
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Der
grundsätzlich
modulare Aufbau der Arbeitsleuchte gestattet unterschiedliche Systemlängen, die nur
von der Länge
der linienförmigen
Leuchtmittel 104, 116 abhängen, wobei die Länge des
ersten Leuchtmittelgehäuses
angepaßt
wird. Dabei orientieren sich die Systemlängen an Abmessungen gebräuchlicher T5-Lampen
in den Wattagen 8W/13W/21W.
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Griffkorpus
und Endstück
bleiben immer gleich, lediglich die Länge des ersten Leuchtmittelgehäuses 106 (transparenten
Schutzrohres mit dem zugehörigen
Reflektor) ändert
sich.
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Die
in den 7 und 7a gezeigte fünfte Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Arbeitsleuchte zeichnet
sich durch ein erstes Arbeitsleuchtmittel 504 aus, welches
einseitig gesockelt ist. Hinsichtlich des Energieversorgungsmodules 502 und
des zweiten Leuchtmittelgehäuses 510 mit
einem zweiten Arbeitsleuchtmittel 508 gleicht die Leuchte
wiederum der ersten Ausführungsform,
so daß auf
diese verwiesen wird.
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Hinsichtlich
des Übergangsbereiches
von einem ersten Leuchtmittelgehäuse 506 zu
dem Energieversorgungsmodul 502 zeigt insbesondere 7a, daß es vorteilhaft ist, einen
rohrförmigen
Teil 507 des ersten Leuchtmittelgehäuses 506 über einen
zylindrischen Abschnitt 535 des Energieversorgungsmodules 502 zu stülpen, wobei
es zur Abdichtung in diesem Bereich vorteilhaft ist, wenn das aus
zwei Komponenten hergestellte Gehäuse 532 des Energieversorgungsmodules 502 aus
Weichgummi geformte Dichtlippen 537 aufweist. Diese Dichtlippen 537,
die eine Weichkomponente darstellen, befinden sich dann an einer
Umfangsfläche
des zylindrischen Abschnittes 535 des Gehäuses 532 des
Energieversorgungsmodules 502, welches in dem zylindrischen
Abschnitt 535 und im Griffbereich im wesentlichen aus einer
Hartkomponente (z. B. Polykarbonat) besteht. Die für die Dichtlippe 537 verwendete
Weichkomponente kann auch vorteilhaft im Griffbereich als Profilierung 539 verwendet
werden.
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8 zeigt eine Explosionsdarstellung
einer sechsten Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Leuchte,
welche technisch gesehen im wesentlichen der Arbeitsleuchte 100 gemäß der ersten
Ausführungsform
entspricht, jedoch hinsichtlich des Anschlußbereiches zwischen dem ersten
Leuchtmittelgehäuse 606 und
dem Energieversorgungsmodul 602 wie die Arbeitsleuchte 500 gemäß der fünften Ausführungsform
gestaltet ist.
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In 8 ist zu erkennen, daß das erste
Leuchtmittelgehäuse 606 dazu
dient, ein erstes Arbeitsleuchtmittel 604, eine Trennwand 622,
ein mit der Trennwand 622 zu verbindendes zweites Notlichtleuchtmittel 616 sowie
einen ersten und einen zweiten Sockel 690, 692 für das erste
Arbeitsleuchtmittel 604 aufzunehmen. An dem einem Netzanschlußkabel 656 gegenüber liegenden
Ende kann ein zweites Leuchtmittelgehäuse 610 angeordnet
sein, in welchem ein zweites Arbeitsleuchtmittel 608 in
einem Arbeitsreflektor 630 angeordnet sein kann, wobei
mechanische Kupplungen, z. B. Klemmvorsprüngen 694 an dem ersten
Leuchtmittelgehäuse
der Befestigung dienen.
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8 zeigt ferner, daß die gesamte
Elektronik 696 des Energieversorgungsmodules 602 auf
einer einheitlichen Leiterplatte im Griffbereich 633 des
Gehäuses 632 angeordnet
werden kann, während
ein Akkumulator 650 in einem Akkumulatorraum 696 im
Innern eines zylindrischen Bereiches 635 des Gehäuses anordenbar
ist.