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DE4009777A1 - Elektrische leuchte - Google Patents

Elektrische leuchte

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DE4009777A1
DE4009777A1 DE4009777A DE4009777A DE4009777A1 DE 4009777 A1 DE4009777 A1 DE 4009777A1 DE 4009777 A DE4009777 A DE 4009777A DE 4009777 A DE4009777 A DE 4009777A DE 4009777 A1 DE4009777 A1 DE 4009777A1
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Germany
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lamp
luminaire according
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Johannes Spreng
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    • F21LIGHTING
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Description

Die Erfindung betrifft eine elektrische Leuchte mit einem Trä­ gerteil und einem den Leuchtkörper aufnehmenden Lampenteil gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Derartiges elektrische Leuchten sind als Stehlampen. Tisch- oder auch Wandlampen bekannt. Sie werden von stationären Stromquellen, dem sogenannten Netz gespeist. Es ist auch be­ kannt, diese Art von Leuchten mit Niederspannung zu betreiben. In diesem Fall ist der Leuchte ein Netztransformator vorge­ schaltet, der separat oder auch in die Leuchte integriert sein kann. Netzabhängige Leuchten haben naturgemäß nur eine be­ grenzte Mobilität, abhängig von der Kabellänge und einem Netz­ anschluß.
Es sind deshalb auch Handleuchten bekannt, die mit Batterien oder auch wiederaufladbaren elektrischen Speicherzellen aus­ gerüstet sind, um sie netzunabhängig betreiben zu können. Oft ist zur einfacheren Handhabung das Ladegerät in die Handleuch­ te integriert, so daß es genügt, die Handleuchte zum Wieder­ aufladen an eine Steckdose anzuschließen. Diese Handleuchten haben zwar eine unbegrenzte Mobilität, sie sind aber als sta­ tionäre Leuchten nicht verwendbar, weil ihre Kapazität und auch ihre Leuchtkraft beschränkt ist und beim Wiederaufladen der elektrischen Speicherzellen die Leuchte nicht benutzbar ist, wenn man diese nicht gegen geladene Speicherzellen je­ weils austauscht. Da dies teuer und umständlich ist, werden stationäre und mobile Leuchten nebeneinander benötigt und benutzt.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Leuchte zu schaffen, die sowohl als netzgespeiste stationäre Lichtquelle als auch als unabhängige mobile Handleuchte verwendbar ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Dadurch, daß der Lampenteil abnehmbar auf einem Trägerteil gelagert ist, kann dieses als Handlampe mobil als auch als stationäre Lichtquelle verwendet werden. Die Lagerung des Lampenteils dient als Kupplung für die Stromzuführung zum Leuchtkörper. Die Anordnung von elektrischen Speicherzellen im abnehmbaren Lampenteil und einer Ladeeinrichtung im Trägerteil macht das abnehmbare Lampenteil nicht nur unabhängig vom Netz­ anschluß, sondern das Lampenteil ist durch diese Aufteilung leicht und handlich und wird sodort wieder geladen, wenn es nach dem mobilen Gebrauch in die Lagerung am Trägerteil gelegt wird. Durch die Verwendung von einer Stromzuführung zum Laden der Speicherzellen und eine zweite Stromzuführung zur direkten Speisung des Leuchtkörpers wird erreicht, daß stärkere Leucht­ körper eingesetzt werden können, ohne daß dies beim Ladestrom berücksichtigt werden muß. Durch einen Umschalter wird automa­ tisch von Direktspeisung auf Speicherzellenbetrieb und umge­ kehrt umgeschaltet in Abhängigkeit von Trennung und Verbindung der Kupplung. Weitere Einzelheiten der Erfindung werden anhand eines Ausführungsbeispieles beschrieben. Es zeigt
Fig. 1 die erfindungsgemäße Leuchte in einer Seitenansicht mit aufgesetztem Lampenteil
Fig. 2 die Leuchte gemäß Fig. 1 in einer Ansischt von rechts
Fig. 3 die Leuchte im Schnitt AB gemäß Fig. 2, jedoch mit abgehobenen Lampenteil
Fig. 4 eine andere Ausführung der Leuchte mit Ladestromer­ zeugung durch Spannungsverdopplung
Fig. 5 und 6 weitere Ausführungen der Kupplung von Lampenteil und Trägerteil.
Die erfindungsgemäße Leuchte besteht aus einem säulenartigen Trägerteil 1 und einem Lampenteil 2, das als Handlampe ausge­ bildet und auf dem Trägerteil 1 am oberen Ende 10 gelagert ist. Dieses obere, als Lager dienende Ende ist als ein Teil 10 einer Kupplung für die Stromzuführung ausgebildet. Das andere Teil 10′ der Kupplung befindet sich im Mittelstück des abnehm­ baren Lampenteiles 2. Beide Teile 10 und 10′ der Kupplung sind in ihrer Form jeweils so aufeinander abgestimmt, daß das Teil 10′ am Lampenteil 2 genau in die durch das Teil 10 am Träger­ teil 1 gebildete Aufnahme hinein paßt. Das Lampenteil 2 er­ fährt dadurch trotz seiner Abnehmbarkeit eine sichere und sta­ bile Halterung. Natürlich kann der Lampenteil 1 auch durch Magnetkräfte in seiner Lage auf dem Trägerteil 1 gehalten sein.
Das als Aufnahme ausgebildete Teil 10 der Kupplung am Träger­ teil 1 ist der runden Form des Lampenteils 2 angepaßt. Außer­ dem weist das Kupplungsteil 10 ringsegmentartige Rippen 15 auf, die in Ringnuten 25 des Kupplungsteiles 10 am Lampenteil 2 eingreifen. Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel ist der Lampenteil 1 durchgehend rohrförmig ausgebildet. Er kann aber ebenso auch einen durchgehend viereckigen, z. B. quadratischen Querschnitt aufweisen. Vorzugsweise ist wenigstens im Aufnah­ mebereich der Querschnitt rohrförmig ausgebildet. Dadurch kann der Lampenteil 2 in seiner Lagerung um seine Längsachse belie­ big gedreht und damit der Lichtkegel in die gewünschte Rich­ tung gebracht werden.
In den ringsegmentartigen Rippen 15 befinden sich Kontakte 11, 12 und 13 für die Stromzuführung, die beim Auflegen des Lam­ penteils 2 in das als Aufnahme ausgebildete Kupplungsteil 10 am Trägerteil 1 mit den Kontakten 21, 22 und 23 in den Ringnuten 25 des anderen Kupplungsteiles 10 am Lampenteil 2 in Berüh­ rung kommen. Auf diese Weise ist die Stromzuführung zum Lampen­ teil 2 gekuppelt und zwar auch, wenn der Lanpenteil 2 beliebig um seine Längsachse gedreht wird.
Der Trägerteil 1 ist als gehäuseartiger Ständer für eine Tischleuchte ausgebildet, in dessen Fuß ein Netzkabel 3 führt. In dem Ständer 1 ist ein Netztrafo 9 sowie ein Gleichrichter 8 untergebracht, der von dem Netztrafo 9 gespeist wird. Der Netztrafo 9 weist sekundärseitig zwei Wicklungen auf, eine für die Erzeugung des Leuchtstromes, die zweite für die Erzeugung des Ladestromes. Entsprechend führt vom Netztrafo 9 eine Leuchtstromzuführung 31 zum Kontakt 11 und eine Ladestromzu­ führung 33 zum Kontakt 13. Die Leuchtstromspannung 12 V liegt damit zwischen den Kontakten 11 und 12, die Ladestromspannung 20 V zwischen den Kontakten 13 und 12 an, wobei letzterer mit der Masseleitung 32 verbunden ist.
Im Lampenteil 2 befindet sich elektrische Speicherzellen 7 und 7, die elektrisch hintereinandergeschaltet sind. Ferner ist in dem Lampenteil 2 ein Umschalter 4 und ein Schalter 14 zum Ein- und Ausschalten des Leuchtkörpers 6 untergebracht. Vor­ zugsweise ist der Schalter 14 als Sensor ausgebildet, um eine einfache und handliche Bedienung zu ermöglichen. Das eine Ende des rohrförmigen Lampenteils 2 ist schräg abgeschnitten. In diesen Abschnitt ist ein Reflektor 5 mit dem Leuchtkörper 6 eingesetzt, so daß die Richtung des Lichtkegels aus der Längs­ richtung zur Seite abgelenkt ist. Durch Drehen des Lampenteils 2 kann der Lichtkegel nach unten oder nach oben beliebig ge­ richtet werden. Die Stromzuführung erhält der Leuchtkörper 6 über Leitungen A und B, wobei die Leitung A mit dem Kontakt 22 und über diesen mit dem Kontakt 12 im Kupplungsteil 10 und dem Nulleiter 32 im Ständer 1 verbunden ist. Als Leuchtkörper wird zweckmäßig eine Halogenlampe verwendet.
In der in Fig. 3 gezeigten Stellung des Umschalters 4 ist der Ladestrom unterbrochen, der über die Kontakte 13, 23 sowie 12, 22 fließen würde. Der Kontakt 23 ist auf den Leerkontakt 40 des Umschalters 4 geschaltet, während die Zuleitung b zum Schalter 14 an dem mittleren Kontakt 41 des Umschalters 4 und damit am Pluspol der Speicherzelle 7 anliegt. Wird der Schal­ ter 14 geschlossen, so wird über die Leitung B, die mit dem zweiten Kontakt des Schalters 14 verbunden ist, und die Lei­ tung A, die neben dem Kontakt 22 auch mit dem Minuspol der Speicherzelle 7′ verbunden ist, der Leuchtkörper 6 mit Strom aus den beiden Speicherzellen 7 und 7′ versorgt. Der Umschalter 4 geht beim Abheben des Lampenteils 2 vom Trägerteil 1 automatisch in diese gezeigte Stellung, so daß die Leuchte als Handlampe unabhängig von einer Netzstromversorgung verwendet werden kann. Der Umschalter 4 kann jedoch auch so ausgebildet sein, daß unabhängig vom Abheben des Lampenteils 2 der Wegfall der Netzstromzufuhr die Umschaltung auf Speicherzellenbetrieb bewirkt, so daß die Lampe auch bei Netzstromausfall weiter leuchtet.
Wird der Lampenteil 2 dagegen wieder in die Aufnahme gelegt und damit die Kupplungsteile 10 und 10′ miteinander verbunden, so verbindet der Umschalter 4 den Kontakt 41 und damit den Pluspol der Speicherzelle 7 mit dem Ladestromkontakt 23 und den Kontakt 42 mit dem Leuchtstromkontakt 21. Dadurch werden die beiden Speicherzellen 7 und 7′ automatisch geladen, wäh­ rend unabhängig davon bei geschlossenem Schalter 14 der Leuchtstrom über Kontakt 21. Leitung b und Leitung B sowie über Kontakt 22 und Leitung A direkt dem Leuchtkörper 6 zu­ fließt, der vom Netztrafo 9 und Gleichrichter 8 über die Leuchtstromleitung 31 und Kontakt 11 des Kupplungsteiles 10 zugeführt wird.
Bei der in Fig. 3 gezeigten Ausführung ist zu beachten, daß der Lampenteil 2 in der richtigen Stellung auf den Ständer 1 aufgesetzt wird, damit die richtigen Kontakte der Kupplung 10, 10′ miteinander verbunden werden. Um ein falsches Aufsetzen zu verhindern, können die Ringsegmentrippen 15 und entsprechend die Ringnuten 25 verschieden groß ausgebildet sein, so daß die Kontakte der beiden Kupplungsstelle 10 und 10′ nur in der rich­ tigen Stellung verbunden werden können. Es können aber auch die ineinandergreifenden Kontakte als Markierung so ausgebil­ det sein, daß ein falsches Aufsetzen unmöglich ist. In Fig. 5 ist beispielsweise ein Kupplungsteil 16 gezeigt, bei dem eben­ falls Ringsegmentrippen vorgesehen sind, von denen aber eine Ringsegmentrippe 18 einen Markierungsvorsprung 45 aufweist, der in eine entsprechende Aussparung des am Lampenteil 2 ange­ ordneten Kupplungsteiles eingreift.
Bei einer anderen Ausführung (Fig. 6) des Kupplungsteiles 17 sind Steckkontakte vorgesehen, bei denen ein Steckkontakt 19 quer zu den anderen Kontakten angeordnet ist und somit eine Markierung für das richtige Aufsetzen des Lampenteils 2 bildet.
Bei der Ausführung in Fig. 4 ist im Ständer 1 ein Netztrafo 9 mit nur einer Sekundärwicklung angeordnet, von der zwei Leuchtstromleitungen 31 und 31 neben der Masseleitung 32 zur Kuplung 10, 10′ führen. Bei dieser Ausführung braucht auch nicht mehr auf ein richtiges Aufsetzen des Lampenteils 2 ge­ achtet werden, da die Zuordnung der Kontakte 11 und 11′ zu dem Kontakt 21 beliebig ist. Die Leuchtstromspannung 12 V des Netz­ trafos 9 wird bis in den Lampenteil 2 geleitet und erst dort in eine Leuchtstromzuführung 27 und eine Ladestromzuführung 28 aufgeteilt, wobei die Ladestromspannung 290 V durch einen Span­ nungsverdoppler 81 erzeugt wird. Der Spannungsverdoppler 81 ist eingangsseitig mit seinem Kontakt 43 an den Kontakt 21 des Kupplungsteiles 10 an die vom Trägerteil 1 zugeführten Leuchtstromspannung 12 V angeschlossen. Ausgangsseitig liegt an dem Kontakt 44 die für das Laden der Speicherzellen 7, 7′ die erforderliche Ladestromspannung 20 V an, die über die Lade­ stromzuführung 26 an den Umschalter 4 übertragen wird. In die Stromzuführung B des Leuchtkörpers 6 ist zusätzlich noch ein Einschaltstrombegrenzer 28 eingefügt. Dies ist zweckmäßig bei Verwendung von Halogenlampen, da diese infolge ihres niedrigen Kaltwiderstandes einen hohen Einschaltstrom bewirken, der zu einer Beschädigung der elektrischen Anlage führen kann. Im übrigen ist die Funktion die gleiche, wie im Zusammenhang mit der Ausführung gemäß Fig. 3 beschrieben.

Claims (18)

1. Elektrische Leuchte mit einem Trägerteil und einem den Leuchtkörper aufnehmenden Lampenteil, wobei die Stromzufüh­ rung über den Trägerteil erfolgt, dadurch gekennzeichnet, daß der Lampenteil (2) als Handlampe ausgebildet und ab­ nehmbar auf dem Trägerteil (1) gelagert ist und die Lage­ rung des Lampenteils (2) als Kupplung (10, 10′; 16; 17) für die Stromzuführung ausgebildet ist.
2. Leuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Lampenteil (2) aufladbare elektrische Speicherzellen (7, 7′) und im Trägerteil (1) ein Ladestromerzeuger (8, 9) zum Aufladen der elektrischen Speicherzellen (7, 7′) angeordnet sind.
3. Leuchte nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß eine Stromzuführung (33) zum Laden der elektrischen Speicherzel­ len (7, 7′) und eine zweite Stromzuführung (31) zur direkten Speisung des Leuchtkörpers (6) vorgesehen ist.
4. Leuchte nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß im Trägerteil (1) ein Ladestromerzeuger (8, 9) und ein Leucht­ stromerzeuger (9, 91) angeordnet sind und die Kupplung (10, 10) beide Ströme auf den Lampenteil (2) überträgt.
5. Leuchte nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplung (10, 10′) eine Stromzuführung (31, 32) zum Lam­ penteil (2) enthält, die im Lampenteil (2) in eine Stromzu­ führung (26) zum Laden der elektrischen Speicherzellen (7, 7′) und eine zweite Stromzuführung (27) zur direkten Spei­ sung des Leuchtkörpers (6) aufgeteilt ist.
6. Leuchte nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Ladestromerzeuger (81) im Lampenteil (2) angeordnet ist.
7. Leuchte nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß ein Umschalter (4) vorgesehen ist, der bei getrennter Kupplung (10, 10′) auf Speicherzel­ lenbreite und bei verbundener Kupplung (10, 10′) auf di­ rekte Speisung des Leuchtkörpers (6) und Laden der Spei­ cherzellen (7, 7′) schaltet.
8. Leuchte nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Umschalter 4 bei Ausfall der Stromzufuhr vom Trägerteil (1) auf Speicherzellenbetrieb umschaltet.
9. Leuchte nach einem oder mehreren der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Stromzuführungskontakte (11, 11′, 12) in der Kupplung (10, 10′) so angeordnet sind, daß ein verdrehtes Aufsetzen des Lampenteils (2) auf das Trägerteil (1) möglich ist.
10. Leuchte nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplung (16; 17) eine Markierung (19; 45) aufweist, so daß der Lampenteil (2) nur in der durch die Markierung (19; 45) definierten Stellung auf den Trägerteil (1) aufgesetzt werden kann.
11. Leuchte nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Stromzuführungskontakte (19) in der Kupplung (17) als Markierung ausgebildet sind.
12. Leuchte nach einem oder mehrere der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Trägerteil (1) als Ständer ausgebildet ist, welcher an seinem oberen Ende eine der äußeren Form des Lampenteiles (2) angepaßte Aufnahme (10; 16; 17) aufweist, in welche der Lampenteil (2) einlegbar ist.
13. Leuchte nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Lampenteil (2) an seinem einen Ende schräg abgeschnitten ist und in diesen schrägen Abschnitt ein diesem Abschnitt angepaßter Reflektor (5) mit dem Leuchtkörper (6) eingesetzt ist.
14. Leuchte nach einem oder mehreren der Ansprüche 12 und 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Lampenteil (2) rohrförmig ausgebildet ist.
15. Leuchte nach einem oder mehreren der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Lampenteil (2) im Bereich der Aufnahme (10; 16) ringförmige Kupplungskontakte (21, 22, 23) aufweist, in die die Kupplungskontakte (11, 12, 13; 11′) des Trägerteils (1) eingreifen.
16. Leuchte nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß zur Stromversorgung ein Gleich­ strom-Niedervoltsystem vorgesehen ist, bei dem der Leucht­ strom durch die Sekundärwicklung eines Netztransformators (9) und der Ladestrom durch einen von der Sekundärwicklung des Netztransformators (9) gespeisten Spannungsverdoppler (81) erzeugt wird.
17. Leuchte nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß als Leuchtkörper (6) eine Halogenlampe vorgesehen ist, welcher ein Einschaltstrombegrenzer (28) vorgeschaltet ist.
18. Leuchte nach einem oder mehreren der Ansprüche 16 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Spannungsverdoppler (81) im Lampenteil (2) angeordnet ist.
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