DE20023069U1 - Arbeitsleuchte - Google Patents
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Description
4226/18 DE 1 » *,». ·&igr; ·* 13. August 2002
Sonlux Licht- und Elektroinstallation tinbH»| C». 3c6»<?oncfersinau«en
BESCHREIBUNG Arbe itsleuchte
Die Erfindung betrifft eine Arbeitsleuchte.
Arbeitsleuchten sind aus der Praxis und aus US 6050710, DE 299 04 650 U 1 sowie DE 198 02 998 A 1 bekannt und weisen ein Gehäuse auf, in welchem mindestens ein Leuchtmittel angeordnet ist, welches über einen Netzanschluß mit Energie aus einem Stromnetz versorgt wird. Solche Leuchten werden als ortsveränderliche Leuchten insbesondere auf Baustellen in Räumen verwendet, in denen noch keine Leuchtmittel installiert sind. Um eine Aufstellung zu ermöglichen, weisen aus der Praxis bekannte Arbeitsleuchten einen Fuß- und/oder eine Stand- oder Haltefläche auf.
Für die Energieversorgung des Leuchtmittels sind in solchen aus der Praxis bekannten Arbeitsleuchten Energieversorgungsgeräte angeordnet, welche auf Leiterplatinen aus einem spröden Kunststoffmaterial aufgebaut sind. Die Leiterplatinen ihrerseits sitzen auf metallischen Montageplatten, die dazu dienen, die Leiterplatinen von mechanischen Belastungen frei zu halten. Diese Konstruktion erschwert und verteuert die Herstellung der genannten Arbeitsleuchten.
Auf Baustellen, auf denen die genannten mobilen Arbeitsleuchten eingesetzt werden, sind die Arbeitsleuchten hohen Belastungen ausgesetzt, da ein Umfallen der Arbeitsleuchten oder ein Anstoßen an diesen nicht mit Sicherheit vermieden werden kann. Ferner ist es in der Praxis auch nicht möglich, die Arbeitsleuchten für den Transport von Baustelle zu Baustelle zu verpacken, so daß auf die Arbeitsleuchten
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Sonlux Licht- und Elektroinstallation GmbH & Co. RG So*nde»sheusen. Il ,'
auch dabei große Belastungen einwirken, die dazu führen, daß sich Verdrahtungen lösen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Arbeitsleuchte zur Verfügung zu stellen, welche einen einfachen Aufbau aufweist und dabei gleichzeitig mechanisch hoch belastbar ist.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
Gemäß der Erfindung bei einer mobilen Arbeitsleuchte für den Baustelleneinsatz die Leiterplatine ohne Zwischenfügung einer Montageplatte mit dem Gehäuse verbunden. Dadurch wird die Anzahl der Komponenten reduziert und es wird die Gefahr vermieden, daß sich beim Stand der Technik vorhandene Verdrahtungen zwischen einzelnen, auf Montageplatten angeordneter Baugruppen lösen. Ferner weist das Gehäuse einen biegeweichen, stoßresistenten Rahmen und einen innerhalb des Rahmens angeordneten biegesteifen Montagebereich für das Energieversorgungsgerät auf. Durch den biegeweichen, stoßresistenten Rahmen kann die mobile Arbeitsleuchte ohne Schaden zu nehmen selbst starken Schlägen und Stößen ausgesetzt werden, während der biegesteife Montagebereich dafür sorgt, daß Verformungen des Rahmens nicht auf die Leiterplatine übertragen werden, was anderenfalls zu deren Zerstörung führen würde. Der biegesteife Montagebereich für die Leiterplatine ist durch eine Verrippung ausgesteift. Eine Verrippung hat den Vorteil, daß
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sie sich ohne zusätzliche Arbeitsgänge und Bauteile erstellen läßt. An der Verrippung zur Befestigung der Leiterplatine vorgesehene Schraubdome erlauben dabei eine sichere und dauerhafte Verbindung der Leiterplatine mit dem Gehäuse.
Wenn zwischen den Schraubdomen und der Leiterplatine biegeweiche Ausgleichselemente angeordnet sind, kann sogar zugelassen werden, daß der Montagebereich geringfügig verformt wird, wodurch die Stoß- und Schlagfestigkeit der Arbeitsleuchte insgesamt weiter erhöht wird.
Eine besonders günstige Fertigung läßt sich erreichen, wenn das Gehäuse in einem zwei-komponenten Spritzgußverfahren hergestellt ist. Bei einem solchen Verfahren sollte mindestens der Rand des Rahmens des Gehäuse aus einem gummiweichen Material hergestellt sein.
Um höchste Festigkeiten zu erreichen, sollte die Leiterplatine aus einem faserverstärkten, vorzugsweise glasfaserverstärkten Material hergestellt sein, wobei die Leiterplatine als Bindematerial insbesondere ein Harz aufweisen sollte.
In elektrischer Hinsicht ist es vorteilhaft, wenn die Arbeitsleuchte auf der Leiterplatine sowohl ein Niederspannungsenergieversorgungsgerät für einen Batteriebetrieb als auch ein Netzspannungsenergieversorgungsgerät für einen Netzbetrieb des mindestens einen Leuchtmittels vorgesehen ist.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, sowie aus der Beschreibung im Zusammenhang mit den Zeichnungen.
Es zeigen:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Arbeitsleuchte in vereinfachter perspektivischer Darstellung,
Fig. 2 eine Ansicht des Inneren Aufbaues der Arbeitsleuchte in Fig. 1 mit teilweise abgebrochener Leiterplatine,
Fig. 3 die Arbeitsleuchte in den Fig. 1 und 2 in vereinfachter, teilweise geschnittener perspektivischer Darstellung mit abgenommener Abdeckung und abgenommenem Reflektor, und
Fig. 4 ein vereinfachtes Schaltbild einer ersten Ausführungsform einer Stromversorgung der in Fig. 1 bis 3 gezeigten Arbeitsleuchte mit elektronischem Vorschaltgerät, wobei das Leuchtmittel als Gasentladungsleuchtmittel ausgeführt ist und wobei für eine Notlichteinrichtung, die ein Gleichspannungsenergie-Versorgungsgerät mit Notlichtelektronik aufweist, eine Schalterstellung der Stromversorgung von der Notlichtelektronik abgefragt wird,
Fig. 5 das in der Stromversorgung gemäß Fig. 4 vorgesehene Gleichspannungsenergieversorgungsgerät in detaillierter Darstellung,
Fig. 6 ein vereinfachtes Schaltbild einer zweiten Ausführungsform einer Stromversorgung der in Fig. 1 bis 3
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gezeigten Arbeitsleuchte, wobei ein magnetisches Vorschaltgerät vorgesehen ist, und
Fig. 7 ein Schaubild für den Ladestrom einer Ladeelektronik bei zeitweiligem Betrieb am Netz.
Die in Figur 1 gezeigte mobile Arbeitsleuchte 10 weist ein Gehäuse 12 mit einem Rahmen 14 auf, welcher an seiner Frontseite mit einer Frontscheibe 16 abgedeckt ist. Die Frontscheibe 16, welche zur Stabilisierung drei senkrecht verlaufende Stege (nicht gezeigt) aufweist, ist in ihrem unteren Bereich aus ästhetischen Gründen mattiert. In ihrem oberen Bereich ist die Frontscheibe 16 glasklar. Die Frontscheibe 16 besteht aus Polycarbonat.
Das Gehäuse 12 ist als Zweikomponentenspritzgußteil mit den Maßen B/H/T=300mm/320mm/115mm gefertigt, wobei der Rahmen 14 einen biegesteifen Montagebereich 18 einschließt. Das Gehäuse insgesamt ist wannenartig ausgebildet und besteht im wesentlichen aus dunkel, vorzugsweise blau eingefärbtem Polycarbonat. An seinem vorderen, zur Frontscheibe 16 hin weisenden Ende ist der Rahmen als ein gummiartiger Halte- und Dichtungsteil 20 einstückig gefertigt. Der gummiartige Halte- und Dichtungsteil 20 des Rahmens 14 ist derart biegsam ausgeführt, daß die Frontscheibe 16 in diesen eingepaßt werden kann, wobei der Halte- und Dichtungsteil 20 des Rahmens 14 gleichzeitig als Dichtung für die Frontscheibe 16 fungiert. Der Halte- und Dichtungsteil 20 des Rahmens 14 steht wulstartig über die Ebene der Frontscheibe 16 hinaus, um bei einem Umfallen der Arbeitsleuchte 10 eine Beschädigung der Frontscheibe 16 zu verhindern. Ohne Steckdosen weist die Arbeitsleuchte Schutzklasse II und einen Schutz-
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grad IP54 nach VDE auf, mit Steckdosen Schutzklasse I und einen Schutzgrad IP44.
An der Rückseite des Gehäuses 12 sind neben einem in verschiedenen Rastpositionen für verschiedene Lichtabstrahlrichtungen feststellbaren, als Tragegriff verwendbaren Fuß 22 Steckdosen (nicht gezeigt) und eine Kabeldurchführung 23 für das als Gummianschlußleitung ausgebildete Netzanschlußkabel 24 vorgesehen. Der Tragegriff/Fuß 22, der aus ABS gefertigt ist, erlaubt eine Stativmontage der Arbeitsleuchte 10. Das Netzanschlußkabel 24 ist, da keine Gerätesteckerbuchse vorgesehen ist, im Verlauf der Drehachse des Tragegriffes/Fußes 22 in das Gehäuse 12 geführt. Die Unterseite des Gehäuses 12 ist als Standfläche ausgebildet.
Im Innern des Gehäuses 12 der Arbeitsleuchte 10 sind neben den Einrichtungen für die Stromversorgung ein Reflektor 26 aus bedampftem Kunststoffmaterial und ein Leuchtmittel 28 angeordnet. Das Leuchtmittel 28 ist eine TC-F Kompaktröhre mit 36 Watt Leistungsaufnahme in einem Einfachsockel. Eine TC-F Kompaktröhre liefert einen Lichtstrom von 2800 Im. Alternativ dazu kann die Arbeitsleuchte 10 mit einem Sockel für zwei TC-F Kompaktröhren mit je 36 Watt Leistungsaufnahme ausgeführt sein, wobei diese Ausführungsform wegen der höheren Lichtleistung sogar bevorzugt ist. Gegen eine Überhitzung ist in einem solchen Fall ein thermischer Schutzschalter vorgesehen, der insbesondere dann eine Zerstörung der Arbeitsleuchte 10 verhindert, wenn diese im eingeschalteten Zustand zu dicht vor einer Wand steht oder mit der Frontscheibe 16 auf dem Boden liegt.
Ein Schalter 34 zur Betätigung der Stromversorgung des Leuchtmittels 28 erlaubt es, das Leuchtmittel 28 auszu-
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schalten und die Arbeitsleuchte 10 als Verteiler zu verwenden.
Das Leuchtmittel wird vorzugsweise durch eine in den Fig. und 5 gezeigte erste Ausführungsform einer Stromversorgung mit elektrischer Energie versorgt. Die Stromversorgung weist ein Wechselspannungsenergieversorgungsgerät 30, welches über einen Klemmsockel 32 und das Netzkabel 24 mit einem 230 V Wechselspannung liefernden Netz verbunden wird. Zum Einschalten des Wechselspannungsenergieversorgungsgerates ist ein Netzschalter 34 vorgesehen, welcher am Gehäuse 12 der Arbeitsleuchte 10 für eine Handbetätigung vorgesehen ist. Ausgangsseitig ist das Wechselspannungsenergieversorgungsgerät 30, welches ein elektronisches Vorschaltgerät beinhaltet über eine vierpolige Leitung 36 und einen an einem Gleichspannungsernergieversorgungsgerät 38, A vorgesehen Schalter 40 mit dem Leuchtmittel 28 verbunden. Ausgangsseitig liefert das Wechselspannungsenergieversorgungsgerät 30 eine Arbeitsspannung von etwa 100 V sowie entsprechende eine Zündspannung, wobei das Wechselspannungsenergieversorgungsgerät 30 durch ein Vorglühen der Elektroden des Leuchtmittels 28 einen Warmstart erlaubt. Das Gleichspannungs- und das Wechselspannungsernergieversorgungsgerät 38, 30 sind beide Energieversorgungsgeräte, die je für sich alleine einen Betrieb der Arbeitsleuchte ermöglichen.
Das Gleichspannungsenergieversorgungsgerät 38, welches in Figur 5 im Detail gezeigt ist, weist eine aufladbare Akkumulatoreinrichtung 42 auf, welche über einen Spannungswandler 44 und den Schalter 40 auf das Leuchtmittel 28 schaltbar ist. Der Spannungswandler 44 wandelt den von der aufladbaren Akkumulatoreinrichtung 42, die als 6 V 1,2 Ah
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NiCd-Akku ausgebildet ist, gelieferten Gleichstrom ca. 80 100 in 13 0 V Lampenbetriebsspannung um. Die aufladbare Akkumulatoreinrichtung 42 ist als Hochtemperaturakkumulatoreinrichtung ausgelegt und erlaubt eine thermische Dauerbelastung von 4O0C bis 7O0C, insbesondere 650C. Mit dieser Akkumulatoreinrichtung ist bei der beschriebenen Arbeitsleuchte ein Notlichtbetrieb für 20-30 min. möglich. Das Gleichspannungsenergieversorgungsgerät 38, die Akkumulatoreinrichtung 42 und das Leuchtmittel 28 bilden zusammen die Notlichteinrichtung.
Die aufladbare Akkumulatoreinrichtung kann über ein Netzteil 46 und eine Ladeeinrichtung 48 aufgeladen werden, wobei das Netzteil 46 über seine Eingänge mit dem Netzanschlußkabel 24 verbunden ist.
Um die Stromversorgung des Leuchtmittels 28, den Ladebetrieb der aufladbaren Akkumulatoreinrichtung 42 und gegebenenfalls einen Notlichtbetrieb des Leuchtmittels 28 zu steuern ist eine Steuerelektronik 50 vorgesehen, welche einen Ausgang 52 für die Umschaltung von Arbeitsbetrieb und Notlichtbetrieb über den Schalter 40 aufweist. Der Ausgang 52 steuert einen Umschalttransistor 54 an, welcher den Arbeitsstrom des als Relais ausgebildeten Schalters 40 steuert. Der Arbeitsstrom für den Schalter 40 wird von der aufladbaren Akkumulatoreinrichtung 42 geliefert.
Desweiteren weist die Steuerelektronik 50 einen Ausgang 56 auf, über welchen der Spannungswandler 44 ein- oder ausgeschaltet wird.
Um festzustellen, ob das Stromnetz eine Versorgung des Leuchtmittels 28 im Arbeitsbetrieb ermöglicht, ist an der
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Steuerelektronik 50 ein Eingang 60 vorgesehen, über welchen eine das Netz repräsentierende Meßspannung der Steuerelektronik 50 zugeführt wird. Eine in der Ladeeinrichtung 48 vorgesehen Diode 62 verhindert neben einer Entladung der aufladbaren Akkumulatoreinrichtung 42 dabei auch eine Fehlbewertung der Spannungszustände. Die Ladeeinrichtung 48 und die Steuerelektronik 50 bilden zusammen die Ladeelektronik.
Da das Netzteil 46 bei eingesteckter Arbeitsleuchte 10 permanent mit dem Stromnetz verbunden ist, weist die Steuerelektronik 50 einen zweiten Eingang 64 auf, über welchen die Schalterstellung des Netzschalters 34 abgefragt wird. Bei geschlossenem Netzschalter 34 ist nicht nur das Wechselspannungsenergieversorgungsgerät 30 mit Spannung beaufschlagt sondern über einen Widerstand 66 auch eine Leuchtdiode 68 eines optischen Kopplers 70, dessen Photozelle 72 über den zweiten Eingang 64 im Falle einer geschlossenen Schalterstellung des Netzschalters 34 an die Steuerelektronik 50 ein Signal liefert. Ist der Netzschalter 34 geschlossen und liegt aufgrund eines fehlenden Netzes an dem Eingang 60 keine Referenzspannung an schaltet die Steuerelektronik 50 den Schalter 40 auf Notlichtbetrieb, so daß die von der aufladbaren Akkumulatoreinrichtung 42 zur Verfügung gestellte Energie über den Spannungswandler 44 dem Leuchtmittel 28 zur Verfügung steht. Der Start des Leuchtmittels 28 im Notlichtbetrieb ist gemäß der Stromversorgung in den Figuren 4 und 5 als Kaltstart ausgelegt.
Neben der Schaltung der Arbeitsleuchte 10 zwischen Arbeitsbetrieb und Notlichtbetrieb steuert die Steuerelektronik 50 das Laden der aufladbaren Akkumulatoreinrichtung 42. Dafür
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ist an der Steuerelektronik 50 ein Batteriespannungseingang 74 vorgesehen. Liegt die Batteriespannung unter einem vorgegebenen Sollwert, wird ein Ladetransistor 76 über den Ausgang 78 der Steuerelektronik freigeschaltet. Eine von der Steuerelektronik 50 im Falle des Ladebetriebes angesprochene Lade-Leuchtdiode 80 erlaubt die Kontrolle des Ladevorgangs und damit des Ladezustandes der aufladbaren Akkumulatoreinrichtung 42.
Alle elektrischen und elektronischen Komponenten bis auf das Leuchtmittel 28, dessen Sockel und die Akkumulatoreinrichtung 42, insbesondere das Wechselspannungsenergieversorgungsgerät 30, das Gleichspannungsenergieversorgungsgerät 38 und die Ladeelektronik sind auf einer gemeinsamen Leiterplatine 82 (Fig. 2, Fig. 3) angeordnet. Dadurch wird der Aufwand für die Verdrahtung innerhalb der Arbeiteleuchte minimiert, wobei gleichzeitig die Gefahr, daß sich Kontakte lösen auf ein Minimum reduziert wird.
Die Leiterplatine 82, die einen glasfaserverstärken Epoxidharzgrundkörper mit einer Materialstärke von 1,0 - 3,0 mm, vorzugsweise 2,0 mm aufweist, ist in dem biegesteifen Montagebereich 18 mittels Schrauben und ohne Zwischenfügung einer Montageplatte über Schraubdome 84 an dem Gehäuse 12 befestigt. Die Schraubdome sind im Bereich von Knotenpunkten einer Verrippung 86 angeordnet, welche einstückig mit dem umgebenden Gehäuse 12 ausgebildet ist aus Polycarbonat gefertigt. Zwar besteht auch der Rahmen 14 bis auf den Halte- und Dichtbereich 20 aus Polycarbonat, dennoch ergibt sich ein unterschiedliches Verformungsverhalten, da der Rahmen 14 im Gegensatz zu dem Montagebereich 18 ohne Verrippung ausgeführt ist und somit wesentlich biegeweicher ist. Diese Konstruktion, bei der die Randbereiche, nämlich
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der Halte- und Dichtbereich 20 und der Rahmen 14 biegeweicher als der Montagebereich 18 sind, führt dazu, daß bei Stößen und Schlägen sich die Arbeitsleuchte in diesen Bereichen verformt, während der Montagebereich 18 umverformt bleibt. Eine Beschädigung der Leiterplatine 82, die ohne Montageplatte eingebaut wird, wird dadurch vermieden.
Aufgrund der Gestaltung der Leiterplatine 82 und des Montagebereichs 18 ist es sogar möglich, eine Zugentlastung für das Netzanschlußkabel 24 auf der Leiterplatine 82 vorzusehen.
Die in Figur 6 gezeigte zweite Ausführungsform einer Stromversorgung der in den Fig. 1 bis 3 gezeigten Arbeitsleuchte 10 unterscheidet sich von der Stromversorgung gemäß der in den Fig. 4 und 5 gezeigten ersten Ausführungsform lediglich hinsichtlich der Wechselspannungsenergieversorgung. Für Elemente der Stromversorgung gemäß der zweiten Ausführungsform in Fig. 6, die Elementen der Stromversorgung gemäß der ersten Ausführungsform in den Fig. 4 und 5 entsprechen, werden daher Bezugszeichen verwendet, die um ein 100 gegenüber der ersten Ausführungsform erhöht sind. Auf die Beschreibung der entsprechenden Teile wird verwiesen.
In Fig. 6 ist für den Arbeitsbetrieb ein Wechselspannungsenergieversorgungsgerät 190 vorgesehen, welches einen Starter 192 und eine Induktivität 194 aufweist. Es ist gut erkennbar, daß die zu dem Leuchtmittel 128 über den Schalter 140 geführte Leitung 136 vierpolig ausgeführt ist, wobei auch bei der Stromversorgung gemäß Figur 6 für den Arbeitsbetrieb ein Warmstart und für den Notlichtbetrieb ein Kaltstart vorgesehen ist.
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In Fig. 7 ist beispielhaft ein Ladestromverlauf bei zeitweiligem Betrieb der Arbeitsleuchte 10 am Netz, welcher von der Steuerelektronik 50 ausgeführt wird, gezeigt, wobei der Ladestrom I über der Zeit t aufgetragen ist. In Fig. 7 bezeichnet Is einen hohen Standardladestrom und IE einen darunterliegenden Erhaltungsladestrom. Die aufladbare Akkumulatoreinrichtung 42 ist zu Beginn des in Fig. 7 aufgetragenen Verlaufs entladen.
Wird im Zeitpunkt tx die Arbeitsleuchte 10 mit entladender Akkumulatoreinrichtung 42 durch Verbinden des Netzanschlußkabels mit dem Netz verbunden, stellt die Steuerelektronik den unzureichenden Ladezustand der Akkumulatoreinrichtung 42 fest und schaltet die Ladeeinrichtung 48 auf Standardladestrom. Wird im Zeitpunkt t2 die Arbeitsleuchte 10 vom Netz getrennt oder fällt im Zeitpunkt t2 das Netz aus, wird der Ladevorgang der aufladbaren Akkumulatoreinrichtung 42 unterbrochen. Steht im Zeitpunkt t3 wieder die Netzspannung zur Verfügung, wird der Ladevorgang mit dem Standardladestrom Is bis zum Zeitpunkt t4 fortgesetzt, in welchem der Netzanschluß erneut unterbrochen wird. Im Zeitpunkt t5 wird der Ladevorgang wie im Zeitpunkt t3 bei unzureichendem Ladezustand der Akkumulatoreinrichtung mit dem hohen Standardladestrom fortgesetzt, bis im Zeitpunkt t6 ein ausreichender Ladezustand erreicht ist. Eine Standardladung erfolgt immer dann, wenn die Ladung unterhalb 70%, vorzugsweise unterhalb 80% der maximalen Landung liegt. In diesem Zeitpunkt t6 schaltet die Steuerelektronik 50 auf einen unter dem Standardladestrom liegendem Erhaltungsladestrom IE, bis in Zeitpunkt t7 eine Netzunterbrechung erfolgt. Steht im Zeitpunkt t8 wieder das Netz zur Verfügung und hat zwischen den Zeitpunkten t7 und ta ein Notlichtbetrieb nicht statt gefunden, schaltet die Steuerelektronik
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50 nur wenige Minuten auf den hohen Standardladestrom Is, um im Zeitpunkt t9 auf Erhaltungsladestrom IE zurückzuschalten. Durch diese Art der Ladung der Akkumulatoreinrichtung 42 wird auch bei Netzunterbrechung in kurzer Zeit ein optimaler Ladezustand erreicht, wobei Überladungen vermieden werden. Die Erfordernisse für den Notlichtbetrieb und hinsichtlich der Lebensdauer stehen in einem optimalen Verhältnis.
Claims (23)
1. Mobile Arbeitsleuchte für den Baustelleneinsatz, mit einem Gehäuse (12), mindestens einem darin angeordneten Leuchtmittel (28) und mit einem in dem Gehäuse (12) angeordneten, das Leuchtmittel (28) mit elektrischer Energie versorgenden, auf einer Leiterplatine (82) aufgebauten Energieversorgungsgerät(30, 38), dadurch gekennzeichnet,
daß das Leiterplatine (82) ohne Zwischenfügung einer Montageplatte mit dem Gehäuse (12) verbunden ist,
wobei das Gehäuse (12) einen biegeweichen, stoßresistenten Rahmen (14) und einen innerhalb des Rahmens (14) angeordneten biegesteifen Montagebereich (18) für die Leiterplatine (82) aufweist,
wobei das Gehäuse (12) in dem biegesteifen Montagebereich 18) für die Leiterplatine (82) eine Verrippung (86) aufweist,
wobei die Verrippung (86) Schraubdome (84)zur Befestigung der Leiterplatine (82) aufweist.
daß das Leiterplatine (82) ohne Zwischenfügung einer Montageplatte mit dem Gehäuse (12) verbunden ist,
wobei das Gehäuse (12) einen biegeweichen, stoßresistenten Rahmen (14) und einen innerhalb des Rahmens (14) angeordneten biegesteifen Montagebereich (18) für die Leiterplatine (82) aufweist,
wobei das Gehäuse (12) in dem biegesteifen Montagebereich 18) für die Leiterplatine (82) eine Verrippung (86) aufweist,
wobei die Verrippung (86) Schraubdome (84)zur Befestigung der Leiterplatine (82) aufweist.
2. Arbeitsleuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Schraubdomen und der Leiterplatine biegeweiche Ausgleichselemente angeordnet sind.
3. Arbeitsleuchte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (12) in einem zweikomponenten Spritzgußverfahren hergestellt ist.
4. Arbeitsleuchte nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens der Rand (20) des Rahmens (14) des Gehäuse (12) aus einem gummiweichen Material hergestellt ist.
5. Arbeitsleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Leiterplatine (82) aus einem faserverstärkten, vorzugsweise glasfaserverstärkten Material hergestellt ist.
6. Arbeitsleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Leiterplatine (82) als Bindematerial ein Harz aufweist.
7. Arbeitsleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Leiterplatine (82) sowohl ein Gleichspannungsnergieversorgungsgerät (38) für einen Batteriebetrieb als auch ein Wechselspannungsenergieversorgungsgerät (30) für einen Netzbetrieb des mindestens einen Leuchtmittels (28) vorgesehen ist.
8. Arbeitsleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Leiterplatine (82) eine Zugentlastung für ein Netzanschlußkabel (24) vorgesehen ist.
9. Arbeitsleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß als Leuchtmittel mindestens ein, vorzugsweise zwei Gasentladungsleuchtmittel vorgesehen sind, die mit dem jeweils aktiven Energieversorgungsgerät gleichzeitig betrieben werden.
10. Arbeitsleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 9, gekennzeichnet durch eine Notlichteinrichtung (38, 42, 28) für einen Notlichtbetrieb.
11. Arbeitsleuchte nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Notlichteinrichtung (38, 42, 28) bei Netzausfall selbsttätig aktiviert wird.
12. Arbeitsleuchte nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Notlichteinrichtung (38, 42, 28) eine aufladbare Akkumulatoreinrichtung (42) aufweist.
13. Arbeitsleuchte nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß für die aufladbare Akkumulatoreinrichtung (42) in oder an dem Leuchtengehäuse (12) eine Ladeelektronik (48, 50) vorgesehen ist.
14. Arbeitsleuchte nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Ladeelektronik (48, 50) bei einem Arbeitsbetrieb des Arbeitsleuchtmittels (28) selbsttätig die aufladbare Akkumulatoreinrichtung (42) auflädt.
15. Arbeitsleuchte nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Ladeelektronik (48, 50) einen Ladeverlauf durchführt, bei dem ein hoher Ladezustand der Akkumulatoreinrichtung (42) Priorität genießt.
16. Arbeitsleuchte nach einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Notlichteinrichtung (38, 42, 28) ein Schaltelement (34) abfragt, um zwischen einer Netzunterbrechung und einem Abschalten des Arbeitsleuchtmittels (28) zu unterscheiden.
17. Arbeitsleuchte nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Schaltelement einen Hauptpfad zur Schaltung des Arbeitsstromes und einen Nebenpfad zur Auswertung des Schaltzustandes aufweist.
18. Arbeitsleuchte nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Schaltelement zwei Meßausgänge oder eine elektronische Abfrage, mit insbesondere mindestens einem induktiven, kapazitiven oder optischen Koppler (70) aufweist, um eine Netzspannung nachzuweisen.
19. Arbeitsleuchte nach einem der Ansprüche 10 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Notlichteinrichtung eine auswechselbare Batterieeinrichtung aufweist.
20. Arbeitsleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß das Leuchtmittel (28) ein Niederspannungsgasentladungsleuchtmittel ist, und daß zum Betrieb des Leuchtmittels (28) im Arbeitsbetrieb ein Netzspannungsbetriebsgerät vorhanden ist.
21. Arbeitsleuchte nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß zum Betrieb des Arbeitsleuchtmittels im Notlichtbetrieb ein Niederspannungsbetriebsgerät vorgesehen ist.
22. Arbeitsleuchte nach einem der Ansprüche 10 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß der Lichtstrom im Notlichtbetrieb 30% bis 50%, vorzugsweise 40% des Lichtstromes im Arbeitsbetrieb beträgt.
23. Arbeitsleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß der Netzanschluß an dem Gehäuse (12) eine Gerätesteckerbuchse und ein mit einem Gerätestecker versehenes Netzanschlußkabel (24) aufweist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20023069U DE20023069U1 (de) | 2000-06-21 | 2000-10-26 | Arbeitsleuchte |
Applications Claiming Priority (3)
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|---|---|---|---|
| DE20010657U DE20010657U1 (de) | 2000-06-21 | 2000-06-21 | Arbeitsleuchte |
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Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
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Country Status (1)
| Country | Link |
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Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102008053085A1 (de) * | 2008-10-24 | 2010-05-12 | Osram Gesellschaft mit beschränkter Haftung | Mobile Leuchte mit Gasentladungslampe |
| EP4080109A1 (de) * | 2021-04-22 | 2022-10-26 | Zumtobel Lighting GmbH | Multifunktionale leuchte zur beleuchtung eines arbeitsplatzes |
-
2000
- 2000-10-26 DE DE20023069U patent/DE20023069U1/de not_active Expired - Lifetime
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102008053085A1 (de) * | 2008-10-24 | 2010-05-12 | Osram Gesellschaft mit beschränkter Haftung | Mobile Leuchte mit Gasentladungslampe |
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Legal Events
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|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20030102 |
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20031124 |
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| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20061025 |
|
| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
Effective date: 20090128 |
|
| R071 | Expiry of right |