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Schaltung für Ablaufanlagen mit selbsttätiger Wekhensteuerung Bei
den heute üblichen Ablaufanlagen mit selbsttätiger Weichensteuerung, z. B. durch
Relaisketten für Fahrstraßenaufträge, wird der dem ablaufenden Wagen zugeordnete
Fahrstraßenauftrag entsprechend dem Wagenlauf von Weiche zu Weiche weitergegeben.
Die Weitergabe zur nächsten Weiche ist dabei vom Standort der ablaufenden Wagen
abhängig; sie wird also für einen nachfolgenden Wagen erst durchgeführt, wenn der
vorlaufende Wagen die Wirkzone der dem Nachläufer in Ablaufrichtung folgenden Weiche
verlassen hat.
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Zur Erzielung hoher Ablaufleistungen ist eine dichte Ablauffolge notwendig.
Daher müssen die Wirkzonen, deren Länge den notwendigen Wagenabstand bestimmt, möglichst
kurz sein. Die Wirkzone, deren Besetzung die Umstellung der zugehörigen Weiche ausschließt,
überdeckt deshalb außer einer Schutzstrecke vor den Weichenzungen nur die Weichenzungen
selbst. Sobald die letzte Achse des Vorläufers das Ende der Wirkzone einer Weiche,
also die Weichenzungen, verlassen hat, wird der Fahrstraßenauftrag für den nächsten
Wagen an diese Weiche weitergegeben und bei notwendiger Umstellung der Stellimpuls
ausgelöst. Zu diesem Zeitpunkt steht der Vorläufer aber vielfach noch nicht profilfrei,
sondern ragt in das Profil des anderen Weichenstranges.
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Durch das Fehlen der Profilfreiheit innerhalb der Wirkzonen können
aber insbesondere bei den letzten Weichen Schwierigkeiten dadurch auftreten, daß
unter Umständen ein langsam laufender Vorläufer von einem im anderen Strang der
Weiche nachfolgenden schnellfahrenden Wagen vor Erreichen der Profilfreiheit eingeholt
wird. Um solche Zwischenfälle auszuschließen, ist eine Einzelbedienung der Weichen
möglich, auf die in Gefahrfällen übergegangen wird. Das rechtzeitige Eingreifen
des Bedienungswärters in die sonst selbsttätige Weichenstellung verlangt die dauernde
Aufmerksamkeit des Wärters, die aber wegen anderer Inanspruchnahme und häufig wegen
schlechter Sichtbedingungen nicht in genügendem Maße gegeben ist. Als Folge ergeben
sich häufig Wagenschäden und Betriebstörungen im Ablaufbetrieb. Diese Nachteile
sind darauf zurückzuführen, daß in bekannten Ablaufanlagen bei selbsttätigem Betrieb
die Löschung eines Fahrwegauftrages lediglich in Abhängigkeit von der Standortüberwachung
des Abläufers selber erfolgt.
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Die Erfindung vermeidet diese Nachteile dadurch, daß bei zu geringer
Geschwindigkeit des Vorläufers die selbsttätige Löschung des Fahrwegauftrages für
den Nachläufer vor der Weitergabe dieses Auftrages vorgenommen wird. Der zweite
Abläufer kann zwar hierdurch zum Fehlläufer werden, jedoch werden die schweren Wagen-
und Ladungsbeschädigungen sowie die hieraus bedingten Betriebsbehinderungen in den
Ablaufanlagen vermieden. Die hierfür notwendige Anordnung läßt sich leicht dahin
erweitern, daß eine selbsttätige Anzeige für die aus diesem Grund anfallenden Fehlläufer
eintritt.
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Die Anordnung zum Löschen der Aufträge der dem Vorläufer zu nah gekommenen
Wagen läßt sich sowohl für die Relaisreihen unmittelbar aufeinanderfolgender Weichen
wie auch für die bei größeren Weichenabständen notwendigen und üblichen Relaisreihen
von Zwischenabschnitten anwenden.
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Der Gegenstand der Erfindung ist im folgenden an Hand. der Fig. 1
bis 5 beispielsweise erläutert.
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In Fig. 1 ist in einspuriger Darstellung die Lage der aus gegeneinander
isolierten Gleisstromkreisen bestehenden Wirkzonen Z 1: und Z 2 von zwei aufeinanderfolgenden
Weichen W 1 und W 2 gezeigt. Jede Wirkzone ist in der für das dargestellte
Ausführungsbeispiel üblichen Anordnung aus zwei Gleisstromkreisen I und II bzw.
III und IV mit den Relais 10
und 20 bzw. 30 und 40 gebildet, deren Anschluß
an die Gleisstromkreise nur angedeutet ist. Für die Feststellung der Geschwindigkeit
wird die Besetzung der Gleisstromkreise ausgewertet. Hierbei ist zu berücksichtigen,
daß sich die Geschwindigkeit des Ablaufes in der Dauer der Besetzung eines Gleisstromkreises
nicht ausdrückt, da diese. Zeit durch die Länge des Ablaufes (Einzelwagen oder Ablauf
aus gekuppelten Wagen) in weiten Grenzen veränderlich ist. Das Vorhandensein von
zwei Gleisstromkreisen mit je einem Relais erlaubt jedoch, ohne zusätzlichen Aufwand
die Geschwindigkeit des Ablaufes aus der Zeit zwischen dem Anziehen-der Re1"ais.10
urid 20 bzw, 30 und 40
beim Befahren der Wirkzonen
oder zwischen dem Abfallen der Relais 10 und 20 bzw. 30 und 40 beim Verlassen der
Wirkzonen zu erfassen, sofern -- wie in Ablaufanlagen üblich - die Gleisrelais in
Arbeitsstromschaltung betrieben werden; im Fall von Ruhestromschaltungen würde das
Abfallen der Relais beim Befahren, das Anziehen der Relais beim Verlassen der Wirkzonen
ausgewertet werden.
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Fig. 2 stellt in-einem vereinfachten Blockschaltbild die Schaltung
für zwei aufeinanderfolgende Weichen W 1 und W 2 dar. Die den beiden
Weichen zugeordneten Relaisreihen sind in den beiden oberhalb der Weichen angeordneten
Kästchen W11 und W21 zu denken. Die Relaisreihe W 11 erhält von der Relaisreihe
der vorhergelegenen, nicht dargstellten Weiche die Fahrwegaufträge 1, 2 oder 3 für
Fahrten nach Gleis G1, G2 oder G3; von denen die Aufträge 1 oder 2 beim Weiterlauf
der Fahrzeuge über den Plusstrang der Weiche W 1 an die Relaisreihe W21 weitergegeben
werden. Die Weitergabe an die Relaisreihe W21 kann beim Befahren des Abschnittes
I der Wirkzone Z1 der Weiche W 1 und Schließen des Kontaktes 12 erfolgen. Die Weitergabe
an die Relaisreihe W21 ist jedoch durch die Kontakte 31, 41 der Relais 30, 40 noch
so lange gesperrt, wie die Wirkzonenabschnitte III oder IV der Zone Z2 vom Vorläufer
besetzt sind. Nach Befahren und Verlassen der Wirkzone der Weiche W
2 wird der Auftrag in der Relaisreihe W21 durch kurzzeitiges Anziehen
eines nicht dargestellten Schaltrelais mit dem Kontakt a2 gelöscht. Analog spielen
sich die Schaltvorgänge in der Relaisreihe W 11 der Weiche W 1 bei der Weitergabe
der Fahrwegaufträge von der -vorhergelegenen Weiche an die Weiche W 1 und bei der
Löschung dieser Aufträge in Abhängigkeit von den Kontakten 01, 11, 21 und
a 1 ab.
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Das Wesen der Erfindung liegt nun darin, daß bei zu kleiner Geschwindigkeit
des Vorläufers, die die Gefahr des Einholens vor der Profilfreiheit in sich trägt,
der Fahrwegauftrag für den Nachläufer in der Relaisreihe W 11 der rückliegenden
Weiche W 1 von der Weiche W2 aus gelöscht wird. Als Schaltkennzeichen für
die Wagengeschwindigkeit ist die Anzugsverzögerung des der Weiche W2 zugeordneten
Löschrelais L20 vorgesehen. Überschreitet die Zeitdifferenz zwischen dem Anziehen
der Relais 30 und 40 die mit der Anzugsverzögerung vorgegebene Zeit; so läuft der
Wagen so langsam, daß die Gefahr des Einholens besteht. Das Relais L20 spricht dann
über den beim Ansprechen des Relais 30 schließenden Kontakt 32 und den noch geschlossenen
Kontakt 42 des Relais 40 an und löscht durch seinen Kontakt L21 in der Weichenreihe
W 11 der rückliegenden Weichen W 1 den dort befindlichen Auftrag des
Nachläufers. Das Relais L20 hält sich über seinen KontaktL22, bis der Vorläufer
die Wirkzone der Weiche W 2 wieder verlassen hat und beide Kontakte 33 und 43 der
Relais 30 und 40 wieder geöffnet sind. Der folgende Wagen, für den kein Fahrwegauftrag
mehr an die Weiche W 2 weitergeschaltet wird, folgt dem Vorläufer auf demselben
Fahrweg, ohne daß eine falsche Zuordnung der nachfolgenden Speicherungen eintritt.
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Folgt hinter der Weiche W 2 noch eine weitere Weiche, so bewirkt der
dem Kontakt L21 entsprechende KontaktL31 die Löschung des Fahrwegauftrages für den
Nachläufer in der Relaisreihe W21.
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Fig. 3 zeigt die Schaltung des Relais L20 für den Fall, daß nicht
das Besetzen der Wirkzone, also die Zeitdifferenz im Anziehen der Relais
30 und 40, sondern der Zeitpunkt des Verlassens der Gleisstromkreise
III und IV; also des Abfallens der Relais 30
und 40,- für die Bestimmung der
Geschwindigkeit benutzt wird. Das Anziehen des mit Anzugverzögerung ausgerüsteten
Relais L20 wird hier durch den Kontakt 51 des mit Abfallverzögerung versehenen Relais
50 vorbereitet, das bei Besetzung mindestens eines Gleisstromkreises III oder IV
über den Kontakt 35 anspricht, und tritt nur ein, wenn die Zeit zwischen dem Abfallen
der Relais 30 und 40, also vom Wiederschließen des Kontaktes 34 bis zum Wiederöffnen
des Kontaktes 44, so groß ist, daß die Geschwindigkeit des Wagens oder der Wagengruppe
unter dem für diese Weiche festgelegten Wert liegt. Das Anziehen des Relais L20
wirkt sich ebenso aus wie in Fig. 2; der in der Relaisreihe W 11 vorhandene Fahrstraßenauftrag
für den Nachläufer wird gelöscht.
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Bei der in Fig. 2 dargestellten Anordnung tritt die Löschung des Auftrages
des Nachläufers in der Weichenrelaisreihe W11 durch das Löschrelais L20 unabhängig
davon ein, ob der Nachläufer die Wirkzone Z 1 der Weiche W 1 bereits besetzt hat
oder erst auf die Weiche W 1 zuläuft. Letzteres würde einen Nachteil und eine betriebliche
Störung bedeuten, wenn der Nachläufer nicht für Gleis G 1 oder G2, sondern
für Gleis G 3 bestimmt ist, also dem Vorläufer nach Gleis G 1 oder G 2 niemals durch
nichtprofilfreies Fahren über den anderen Strang der Weiche W2 gefährlich werden
kann. Es empfiehlt sich deshalb, das Anziehen des Löschrelais L20 von dem Fahrweg
des Nachläufers abhängig zu machen.
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Wird z. B. angenommen, daß der langsame Vorläufer nach Gleis G 1 läuft,
so sollte der Auftrag des Nachläufers nur gelöscht werden, wenn sein Fahrweg nach
Gleis G 2 geht. Die hierfür mögliche Ergänzung der Schaltung- des Löschrelais L20
benötigt 'deshalb einen Kontakt F 11 des Fahrwegrelais für Fahrten nach Gleis G
2 in der Relaisreihe W 11 und ist in Fig. 3 a gezeigt.
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In anderen Fällen kann es erwünscht sein, das Eintreten der Löschung
davon abhängig zu machen, daß der Nachläufer beim Anziehen des Löschrelais L20 die
rückliegende Wirkzone bereits besetzt hat. Diese Maßnahme würde einmal verhindern,
daß die Löschung auch für Wagen eintritt, die sich noch im größeren Abstand vom
Vorläufer befinden, für die also die Gefahr des nicht profilfreien Fahrens über
den anderen Strang der vom Vorläufer besetzten Weiche weniger besteht. Zum anderen
wäre mit der Abhängigkeit der Löschung von der Besetzung der Wirkzone dafür gesorgt,
daß in jedem Fall der Auftrag des Nachläufers an die Weiche W 1 gelangt und die
Weitergabe an die Weiche W 2 nur im Falle einer Gefahr unterbleibt. Die Abhängigkeit
des Anziehens des Relais L20 von der Besetzung der Wirkzone Z1 durch den Nachläufer
ist durch einen Kontakt 15 gegeben, der von dem Relais 10 oder
20 bzw. von beiden abhängig gemacht ist.
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Die Fig. 2 und 3 zeigen den Erfindungsgedanken für den Fall, daß sich
Weichen unmittelbar aneinander anschließen. Die Ausführung nach der Erfindung ist
jedoch genauso anwendbar, wenn bei weiter auseinanderliegenden Weichen auch den
Zwischenabschnitten Relaisreihen für die Speicherung der Fahrstraßenaufträge zugeordnet
sind. Für die Wirksamkeit der Anordnung spielt es dabei auch keine Rolle, ob die
Relaisreihe eines Zwischenabschnittes mit einer besonderen Wirkzone in Verbindung
steht oder in reiner Altersmeldung geschaltet ist.
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Statt der in der Zeichnung gezeigten Geschwindigkeitsbestimmung in'
Abhängigkeit von Gleisrelais können auch andere Einrichtungen, z. B. Achszähler
vorhandener
Wirkzonen oder zusätzliche Einrichtungen, benutzt werden.
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Um die entstehenden Fehlläufer selbsttätig zu melden, genügt es, das
Anziehen der verschiedenen Löschrelais anzuzeigen. Diese Anzeige kann nach Fig.
4 einzeln je Weiche, z. B. für die Weiche W1 beim Schließen eines Kontaktes L23
durch Aufleuchten einer Lampe EI, gegeben -werden oder - wie gestrichelt
angedeutet - durch die Kontakte L33 und L43 als gemeinsame Meldung alle Weichen.
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Diese Anzeige läßt sich noch dadurch erweitern, daß unter Ausnutzung
der in den Relaisreihen vorhandenen Fahrwegspeicherung das Gleis gemeldet wird,
in das der Fehlläufer gelaufen ist. Eine hierfür mögliche Anordnung ist in Fig.
5 gezeigt. Beim Anziehen des Relais L20 und Schließen der Kontakte L24 und
L25 würde unter Vermittlung des Fahrwegrelaiskontaktes F12 bzw. F22 in der
Relaisreihe W21 der Weiche W 2 die Lampe Gr 1 bzw. Gr 2 das
Gleis G 1 bzw. G 2 melden, in das der Fehlläufer dem Vorläufer nachläuft.