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Schaltung für Ablaufanlagen mit selbsttätig gesteuerten Weichen Die
Erfindung betrifft eine Schaltung für Ablaufanlagen mit selbsttätig gesteuerten
und während des Besetztseins einer Weichenwirkzone gegen Umstellen gesicherten Weichen,
deren gemäß dem Fahrwegauftrag eines Wagens erforderliches Umstellen bei zu geringer
Geschwindigkeit des vorauslaufenden Wagens verhindert wird.
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In den heute üblichen Anlagen des Ablaufbetriebes mit automatisch
gesteuerten Weichen stellt die Weichenwirkzone ein wichtiges Glied dar. Durch sie
wird einerseits der Umlauf der Weiche bei Besetzung dieser Weichenwirkzone gesperrt,
so daß kein Wagen in die Stellbewegung der Weichenzungen geraten kann; zum anderen
löst sie die Weitergabe des Fahrwegauftrages eines Wagens von Weiche zu Weiche,
beispielsweise über Relaisketten, aus. Die Weitergabe des Fahrwegauftrages zur nächsten
Weiche gemäß dem Wagenlauf erfolgt erst, wenn der Vorläufer deren Wirkzone verlassen
hat. Daraus resultiert, daß zum Erreichen einer möglichst schnellen Wagenfolge auch
die Weichenwirkzone so kurz wie möglich gehalten wird. Diese Wirkzone umfaßt daher
eine von der Höchstgeschwindigkeit der ablaufenden Wagen und der Umlaufdauer der
Weiche bestimmte Vorlauflänge vor den Weichenzungen und daran anschließend eine
Sperrstrecke, die bis zu den Zungenwurzeln reicht. Bei diesen Ablaufanlagen kommt
es jedoch vor, daß ein Langsamläufer vor Erreichen des profilfreien Raumes von einem
Gutläufer auf dem anderen Strang der Weiche eingeholt wird, was zu schweren Wagenschäden
und Betriebsstörungen führen kann.
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Es ist eine Schaltung für Ablaufanlagen bekanntgeworden, mit der dieser
schwere Mangel beseitigt werden soll, indem bei zu geringer Geschwindigkeit des
Vorläufers die selbsttätige Löschung des Fahrwegauftrages für den Nachläufer vor
Weitergabe dieses Auftrages vorgenommen wird. Eine Ausbildungsform dieser Schaltung
macht die Löschung des Fahrwegauftrages davon abhängig, daß ein Wagen die Wirkzone
einer Weiche bereits besetzt hat, während der Vorläufer die Wirkzone dieser Weiche
noch besetzt hält. Diese Maßnahme ist notwendig, da die Löschung des Fahrwegauftrages
nur in Abhängigkeit von der Geschwindigkeit des Wagens einen sehr hohen Anteil an
Fehlläufern hervorrufen würde. Doch treten auch bei Anwendung dieser Maßnahme noch
vermeidbare Fehlläufer auf, besonders bei größerem Weichenabstand. Auch lassen sich
mit der bekannten Schaltung Störungen nicht vermeiden, die entstehen, wenn ein langsam
fahrender Wagen die Weiche überfährt und mit seiner letzten Achse kurz hinter der
Wirkzone, also noch vor Erreichen der Profilfreiheit, durch äußere Einflüsse stehenbleibt
und der Nachläufer erst dann die Wirkzone der rückliegenden Weiche durchfährt. Dann
wird nämlich der Fahrwegauftrag ebenfalls an die durch den hinter der Wirkzone stehenden
Wagen besetzte Weiche weitergegeben und diese je nach Auftrag umgestellt; der Nachläufer
kantet bei umgestellter Weiche den stehenden Wagen seitlich an und verursacht damit
schweren Sachschaden bzw. eine schwere Betriebsstörung.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die geschilderten Mängel
zu vermeiden und trotzdem eine rasche Ablauffolge zu erreichen. Erfindungsgemäß
läßt sich diese Aufgabe dadurch lösen, daß außer der bekannten Weichenwirkzone eine
zweite, von den Zungenwurzeln bis hinter das Weichengrenzzeichen reichende Wirkzone
vorgesehen ist, die bei Unterschreiten eines festgelegten Geschwindigkeitswertes
des zulaufenden Wagens zusätzlich angeschaltet wird.
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Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung kann die zusätzliche
Weichenwirkzone entweder als isolierter Gleisabschnitt oder als Achszählabschnitt
ausgebildet sein. Vorteilhaft ist ferner, den Kontakten der Meßanordnung einen Kontakt
einer überbrückungstaste parallel zu schalten.
Die Vorteile der
Erfindung liegen darin, `daß jegliche Betriebsstörungen durch nicht grenzzeichenfrei
stehengebliebene oder zu langsame Wagen vermieden werden und dabei noch ein. flüssigerer
Ablaufbetrieb als bei bekannten Anlagen möglich ist. Ein weiterer Vorteil besteht
noch darin, daß der Stellwerkswärter die Möglichkeit hat, die Sperrung der Weiche
bei besetzter zusätzlicher Wirkzone durch Betätigen der überbrückungstaste bei gefahrlosen
Zuständen aufzuheben.
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Der Gegenstand der Erfindung ist im folgenden an Hand eines in der
Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieies näher erläutert.
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Im Gleisplan (oberer Teil der Zeichnung) ist außer der bekannten Weichenwirkzone
Wz 1, die von einer gewissen Vorlauflänge vor den Weichenzungenspitzen bis zu den
Weichenzungenwurzeln reicht, eine zusätzliche Weichenwirkzone Wz2 zwischen den Weichenzungenwurzeln
und dem Grenzzeichen Gr angeordnet. Die Wirkzone Wz l wird gleichzeitig als Meßstrecke
ausgenutzt und ist, wie auch die Wirkzone Wz 2, als isolierter Gleisabschnitt mit
den zugehörigen Gleisrelais G 1 bzw. G 2 ausgebildet. Nicht dargestellt sind diejenigen
Schaltmittel, die die Weiche selbsttätig steuern. Ein eingespeicherter Fahrwegauftrag
wird in jedem Falle dann gelöscht, wenn ein Wagen mit seiner letzten Achse die Weichenwirkzone
Wz l verlassen hat. In diesem Moment kann der Fahrwegauftrag für den nachfolgeirden
Wagen bereits in die Schaltung dieser Weiche eingespeichert werden.
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Befährt ein Wagen mit seiner ersten Achse die Weichenwirkzone Wzl,
so fällt das Gleisrelais G1 in bekannter Weise ab und öffnet seinen Kontakt G1.1
im Stromkreis des Weichenüberwachungsrelais WO.
Liegt die Geschwindigkeit
über dem zugrunde gelegten Kleinstwert, so wird das Weichenüberwachungsrelais W
O so lange durch den parallel geschalteten Kondensator C 1 gehalten, bis der Wagen
mit seiner ersten Achse die Weichenwirkzone Wz 2 befährt und das dann abgefallene
Gleisrelais G2 durch seinen nun geschlossenen Kontakt G2.2 erneut Spannung an das
Weichenüberwachungsrelais WO legt. Sobald der Wagen die Weichenwirkzone W
1 auch mit seiner letzten Achse verlassen hat; geht das Gleisrelais G 1 wieder in
Grundstellung, und die Weiche kann ordnungsgemäß für den nächsten Wagen umgestellt
werden.
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Unterschreitet aber der Wagen die zugrunde gelegte Geschwindigkeit
in der Weichenwirkzone Wzl, so fällt das Weichenüberwachungsrelais WO ab. Der ;
Kontakt Wül im Stromkreis des Weichenüberwachungsrelais WO und der Kontakt WO
2 im Stromkreis der Weichensteuerschaltung werden geöffnet. Beim Befahren
der nun mitwirkenden Weichenwirkzone Wz 2 fällt in bekannter Weise das Gleisrelais
G 2 ab und öffnet seinen parallel zum Kontakt W Ü 2
liegenden Kontakt
G2.3, so daß nunmehr die Weichensteuerschaltung gesperrt ist. Da auch der
Kontakt G2.1 des Gleisrelais G 2 im Stromkreis des Weichenüberwachungsrelais WO
geöffnet hat, kann dieses so lange nicht wieder anziehen, bis der Wagen dis Weichenwirkzone
Wz 2 verlassen hat und damit profilfrei fährt. Befährt nun der folgende Wagen bereits
mit seiner ersten Achse die Weichenwirkzone Wz 1, bevor der langsame Vorläufer die
Weichenwirkzone Wz 2 verlassen hat, so kann die Weiche nicht umgestellt werden,
da die Weichensteuerschaltung durch die beiden geöffneten Kontakte WÜ2 und
G2.3 noch immer gesperrt ist. Der Nachläufer wird in diesem Falle zum Fehlläufer,
was jedoch den weiteren Ablaufbetrieb nicht beeinträchtigt, da der Fehlläufer seinen
Auftrag bereits beim Verlassen der Wirkzone Wz 1 gelöscht .hat und der nachfolgende
Wagen seinen Auftrag richtig übergeben und weiterschalten kann, weil der Auftrag
des Falschläufers -untergegangen ist. Verläßt aber der langsame Wagen mit seiner
letzten Achse die Weichenwirkzone Wz 2 noch bevor der Nachläufer die Weichenwirkzone
Wz l mit seiner ersten Achse befährt, so kommt die Schaltung noch rechtzeitig
in die Ausgangsstellung zurück; alle Gleisrelais G1 und G2 und das Weichenüberwachungsrelais
Wie sind dann angezogen, und damit ist auch die Weichensteuerschaltung wieder frei.
Der eingespeicherte Fahrwegauftrag des nachfolgenden Wagens kann also eingestellt
werden, ohne daß an der Weiche eine Gefahrenlage eintritt.
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Hat ein erster Wagen wegen seiner zu geringen Geschwindigkeit das
Abfallen des Weichenüberwächungsrelais WO verursacht und folgt ihm ein zweiter Wagen
in einem solchen Abstand; daß er zwar zum Fehlläufer werden würde, jedoch durch
seinen Abstand vom Vorläufer keine Gefahrenlage mehr entstehen läßt, so kann der
Stellwerkswärter durch Betätigen einer Überbrückungstaste den Fehllauf dieses zweiten
Wagens verhindern. Bei geschlossener Überbrückungstaste werden die Kontakte G1.1,
G2.1, G2.2 und W Ü 1 mit dem Kontakt ÜT 1 überbrückt,
so daß das Weichenüberwachungsrelais WO
unmittelbar an Spannung liegt und
anzieht.
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Einen weiteren Vorteil bietet die Schaltung durch die Möglichkeit,
auch die Weichenwirkzone Wz 2 auf dem Stelltisch auszuleuchten. Damit kann der Stellwerkswärter
erkennen, ob bei vollem Richtungsgleis der der Weiche am nächsten stehende Wagen
noch grenzzeichenfrei steht.