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Absperrventil.
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Auf der Zeichnung sind drei Ausführungsformen von Ventilen gemäss der Erfindung dargestellt.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 1 ist der glatt-zylindrische Hohlraum des Gehäuses 1 mit 2 bezeichnet. In diesen Hohlraum ragt der zylindrische Absperrkörper 3 hinein, der aus Gummi oder einem andern ähnlich elastischen Material besteht und mit ringsherum laufenden stulpenartigen Rippen 4 versehen ist, deren äussere Kanten sich gegen die Wandung des zylindrischen Hohlkörpers 2 anlegen.
In Aussengewinde der zylindrischen Kammer 2 des Gehäuses greift eine mit der Ventilspindel 5 aus einem Stück bestehende Kappe 6 ein, deren Aufwärtsbewegung beim Drehen der Ventilspindel 5 mittels des Handgriffes y durch eine Überwurfmutter 8, die an dem Gehäuse 1 befestigt ist, begrenzt wird.
Wird die Ventilspindel 5 mittels des Handgriffes 7 einwärts bewegt, so drückt sie den Absperrkörper 3 gegen den Ventilsitz 9. Die verhältnismässig grosse Höhe des Absperrkörpers lässt eine verhältnis- mässig hohe Kompression des elastischen Materials zu, ohne dass schon in kurzer Zeit eine bleibende Deformation zu befürchten wäre.
Wird die Ventilspindel, die bei der dargestellten Ausführungsform mit dem Absperrkörper nicht zwangschlüssig verbunden ist auswärts bewegt, so wird der Absperrkörper 3 unter dem Druck des das Ventil durchströmenden Mittels gehoben. Der Reibungswiderstand des Absperrkörpers in der zylin- drise, hen Kammer 2 ist verhältnismässig gering, weil die Anwendung der stulpenartigen Rippen 4 es gestattet, dass der vollzylindrische Teil des Absperrkörpers durchaus nicht dicht in dem Hohlraum der Kammer 2 passen muss. Der Absperrkörper wird also unter dem Druck des Mediums von seinem Sitz abgehoben und anderseits ist. aueh eine vollkommene Abdichtung zwischen Absperrkörper und der Wandung der zylindrischen Kammer 2 durch die Wirkung der stulpenartigen Rippen 4 gewährleistet.
Man kann daher durch diese Ausbildung des Absperrkörpers die Stopfbüchse mit all ihren Nachteilen ersparen.
Selbstverständlich ist es auch möglich, die Ventilspindel 5 mit dem Absperrkörper 3 zwangschlüssig zu verbinden, u. zw. derart, dass der Absperrkörper 3 wohl die axialen Bewegungen der Ventilspindel, nicht aber auch deren Drehbewegung mitmacht. Hiezu genügt etwa ein knopfartiger Ansatz am unteren Ende der Ventilspindel 5, der in eine Ausnehmung des Absperrkörpers 3 eingreift.
Die Ausführungsform des Ventils nach Fig. 2 unterscheidet sich von der nach Fig. 1 bloss dadurch, dass dabei andere Mittel zur Hubbegrenzung der Ventilspindel. M angewendet sind. Mit der Ventilspindel 10 ist auch hier der Handgriff 11 und eine Kappe 12 aus einem Stück hergestellt. Diese Kappe 12 greift in Aussengewinde der zylindrischen Kammer 13 des Gehäuses ein in der Aussenbegrenzung der zylindrischen Kammer ist aber noch eine Nut 14 vorgesehen, in die eine Schraube 15 eingreift, die an einer Stelle der
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mer 13, der die Nut 14 nach oben abschliesst, wird die Hubbewegung der Ventilspindel Iss begrenzt. Der Absperrkörper 17 ist hier ebenso ausgebildet wie bei der Ausführungsform nach Fig. 1.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 3 ist die Ventilspindel18 selbst als Schraube ausgebildet, die in Muttergewinde des Gehäusedeckels 19 eingreift, der die zylindrische Kammer 20 oben abschliesst.
Am äusseren Ende der Ventilspindel 18 ist in üblicher Weise ein Handrad 21 befestigt und an dem inneren Ende ein Druckstück 22, das zum Niederdrücken des Absperrkörpers 23 dient, der hier ebenso ausgebildet sein kann wie bei-den vorher geschilderten Ausführungsformen.
Auch bei den Ausführungsformen nach den Fig. 2 und 3 kann zwischen der Ventilspindel und dem Absperrkörper eine zwangsehlüssige Verbindung hergestellt werden.
Die dargestellten Ausführungsformen lassen erkennen, dass auch die Einwärtsbewegung der Ventilspindel und damit der auf den Absperrkörper in seiner Geschlossenstellung ausgeübte Druck begrenzt werden kann, was bei der starken Deformierbarkeit des Absperrkörpers zulässig ist, ohne dass befürchtet werden müsste, dass das Ventil dann nicht dicht schliessen würde. Diese Begrenzung des Schliessdruckes bietet aber Sicherheit dafür, dass das Material des Absperrkörpers nicht überlastet wird.
Die dargestellten Ausführungsformen lassen ferner erkennen, dass ein solches Ventil nur aus vier Bestandteilen zu bestehen braucht, u. zw. 1. dem Gehäuse, 2. dem mit den Abdiehtungsstulpen versehenen Absperrkörper, 3. der mit einem Gewindeansatz und mit dem Handgriff vereinigten Ventilspindel und 4. einem an dem Gehäuse oder dem Spindelkörper anzubringenden Anschlag (8 bzw. 15). Ist der Handgriff an der Spindel besonders befestigt, so erhöht sich die Anzahl der Bestandteile auf fünf. Man kann wohl auch bei stopfbüchsenlosen Ventilen der bekannten Art, wie sie eingangs erwähnt worden sind, die Gesamtanzahl der Bestandteile gegenüber den gebräuchlichen Ventilen mit Stopfbüchse in beträchtlichem Masse herabsetzen.
Da aber die bekannten stopfbüchsenlosen Ventile mit Absperrkörpern aus Gummi in anderer Beziehung Nachteile aufweisen, die den Vorteil der Verminderung der Anzahl der Bestandteile reichlich wettmachen, so bietet erst der Absperrkörper gemäss der vorliegenden Erfindung die Möglichkeit, den Vorteil der Verminderung der Anzahl der Bestandteile praktisch auszunutzen.
Die Formgebung der einzelnen Teile des Ventils kann im Rahmen der Erfindung in mannigfache Beziehung gegenüber den hier beschriebenen Ausführungsformen abgeändert werden. Dies bezieht sich auch auf den aus Gummi od. dgl. bestehenden Absperrkörper, der z. B. auch mit Hohlräumen versehen werden kann. Man kann diesen Absperrkörper auch in an sich bekannter Weise aus mehreren Teilen ver- schiedener Elastizität zusammensetzen, so dass also z. B. der untere und der obere Teil aus weniger elastischem Material bestehen könnte als der mittlere Teil, der die stulpenartigen Rippen trägt,