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DE3036360C2 - - Google Patents

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Publication number
DE3036360C2
DE3036360C2 DE3036360A DE3036360A DE3036360C2 DE 3036360 C2 DE3036360 C2 DE 3036360C2 DE 3036360 A DE3036360 A DE 3036360A DE 3036360 A DE3036360 A DE 3036360A DE 3036360 C2 DE3036360 C2 DE 3036360C2
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DE
Germany
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liquid
blind
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Expired - Lifetime
Application number
DE3036360A
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DE3036360A1 (de
Inventor
Des Erfinders Auf Nennung Verzicht
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Fujifilm Holdings Corp
Original Assignee
Fuji Photo Film Co Ltd
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Fuji Photo Film Co Ltd filed Critical Fuji Photo Film Co Ltd
Publication of DE3036360A1 publication Critical patent/DE3036360A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE3036360C2 publication Critical patent/DE3036360C2/de
Granted legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G03PHOTOGRAPHY; CINEMATOGRAPHY; ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ELECTROGRAPHY; HOLOGRAPHY
    • G03CPHOTOSENSITIVE MATERIALS FOR PHOTOGRAPHIC PURPOSES; PHOTOGRAPHIC PROCESSES, e.g. CINE, X-RAY, COLOUR, STEREO-PHOTOGRAPHIC PROCESSES; AUXILIARY PROCESSES IN PHOTOGRAPHY
    • G03C8/00Diffusion transfer processes or agents therefor; Photosensitive materials for such processes
    • G03C8/42Structural details

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Silver Salt Photography Or Processing Solution Therefor (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Beschichtungsverfahren zur Herstellung von Filmeinheiten für das Diffusionsübertragungsverfahren, bei dem mehrere Schichten aus fließfähigem Beschichtungsmaterial gleichzeitig aus mehreren Schlitzöffnungen, die in Verbindung mit Vorratsbehältern für die Beschichtungsmaterialien stehen, übereinander auf einen sich bewegenden Träger aufgebracht werden.
Es sind verschiedene Ausführungsformen von Filmeinheiten für Aufnahmen nach dem Mehrfarben-Diffusions-Übertragungsverfahren (im folgenden als "Filmeinheit" bezeichnet), das auch "Diffusionsverfahren" genannt wird, vorgeschlagen worden. Beispiele können der japanischen Patentveröffentlichung (Tokkoshoh) 48-33697, der offengelegten japanischen Patentanmeldung (Tokkaishoh) Nr. 48-43317, der offengelegten japanischen Patentanmeldung (Tokkaishoh) Nr. 50-153628 oder der offengelegten japanischen Patentanmeldung (Tokkaishoh) Nr. 52-11027 entnommen werden. Die Unterschiede in der jeweiligen Konstruktion sind im Grunde nicht groß. Ein typisches Beispiel ist in den Fig. 1 und 2 der Zeichnungen dargestellt. Fig. 1 zeigt eine perspektivische Ansicht einer solchen Filmeinheit, während Fig. 2 eine explodierte Ansicht dieser Filmeinheit zeigt, das heißt, die verschiedenen Bauteile der Filmeinheit sind nebeneinander, im "demontierten Zustand", dargestellt. Bei dieser Darstellung sind die Enden des Behälters und die Auffangbereiche noch nicht umgefaltet. Wie man aus den Fig. 1 und 2 erkennen kann, weist die Filmeinheit ein lichtempfindliches Blatt 1, das eine Folge von mehreren Schichten enthält, die für die Bilderzeugung benötigt werden, ein transparentes Deckblatt 2, eine Maske 3, die eine Öffnung enthält und dadurch einen Bildrand definiert, einen tubenartigen Behälter 4, mit einer wäßrigen Verarbeitungsflüssigkeit, ein Auffangelement 5, das nach dem Diffusionsübertragungsverfahren die überschüssige Verarbeitungsflüssigkeit aufnehmen kann, sowie zwei Abstandsstücke 6 auf, die zur Einstellung der Dicke der Verarbeitungsflüssigkeit dienen, die über eine das lichtempfindliche Blatt 1 bildende Schicht verteilt wird. Bei einer solchen Filmeinheit weist das lichtempfindliche Blatt 1 Schichten auf, die jeweils die gleichen Abmessungen haben und aus Verarbeitungsmaterial bestehen. Das lichtempfindliche Blatt 1 wird mit seinen vollen Abmessungen mit der folgenden Reihenfolge auf die anderen Bauteile aufgebracht, d. h., die Maske 3 mit der rechtwinkligen Öffnung, die die Bildfläche definiert, den jeweiligen Behälter 4 mit der Verarbeitungsflüssigkeit, das Auffangelement 5 an den beiden Ebenen 3d, 3c der Maske 3, die in Querrichtung an die Öffnung grenzen, die beiden Abstandsstücke 6, 6 auf beiden Seiten der seitlichen, die Öffnung begrenzenden Ebenen 3a, 3b der Maske 3 und das transparente Deckblatt 2. Dementsprechend werden die Maske 3, die beiden Abstandsstücke 6, 6, der Behälter 4 und das Auffangelement 5 in Sandwich-Form zwischen dem Deckblatt 2 und dem lichtempfindlichen Blatt 1 angeordnet, wobei die Enden des Behälters und des Auffangelementes der Maske 3 so umgefaltet werden, daß diese den jeweiligen Behälter bzw. das Auffangelement mit den jeweiligen Hilfsteilen 4 und 5 bilden. Diese Konstruktion der Filmeinheit bewirkt also das Ausstoßen des Inhaltes des Behälters, so daß der Inhalt effektiv über das lichtempfindliche Blatt 1 verteilt wird, wenn der Behälter einem Druck ausgesetzt wird; dadurch kommt es zu der bei Sofortbildverfahren üblichen, selbsttätigen Verarbeitung des belichteten Bildes.
Weil der gesamte Bereich des lichtempfindlichen Blattes 1, das dem Deckblatt 2 zugewandt ist, aus verschiedenen Bildverarbeitungsschichten besteht, hat eine solche Filmeinheit jedoch die folgenden Nachteile in bezug auf die Herstellung, Handhabung und Qualität:
  • (1) Wie man in Fig. 2 erkennen kann, trägt der Bereich des lichtempfindlichen Blattes 1, der von der Maske 3 bedeckt ist (insbesondere jeweils die Bereiche, über denen die Grenzebene 3d für die Konstruktion des Behälters oder die Grenzebene 3c für die Konstruktion des Auffangelementes dient) nicht zur Bilderzeugung bei der Sofortbildherstellung bei. Dementsprechend hat dieser Bereich, der näherungsweise 37% der gesamten Fläche des lichtempfindlichen Blattes 1 ausmacht, wie sich leicht nachrechnen läßt, im wesentlichen keinerlei Funktion. Wie im folgenden noch im Detail erläutert werden soll, bestehen die lichtempfindlichen Materialien, die für die Bilderzeugung und -verarbeitung benötigt werden, jeweils aus verschiedenen Arten von Farbmitteln, fotografischen Emulsionen usw. Da diese Materialien auch relativ kostspielige Substanzen, wie beispielsweise Silber enthalten, hat dieses lichtempfindliche Blatt einen relativ hohen Materialwert.
  • (2) Wenn die Maske 3 auf das lichtempfindliche Blatt 1 aufgebracht wird, wird üblicherweise ein wärmeempfindliches Bindemittel verwendet. Dabei wird die Maske 3 auf das lichtempfindliche Blatt 1 aufgelegt und thermisch mittels einer Heizeinrichtung mit einer gitterförmigen Heizfläche mit dem lichtempfindlichen Blatt 1 verbunden. Dadurch entstehen jedoch auf der Ebene 3d für die Ausbildung des Behälters (von der Seite des lichtempfindlichen Blattes 1 aus gesehen) gitterförmige Markierungen 7 (sh. Fig. 3), die der Struktur der Heizfläche der Heizeinrichtung entsprechen, und als "Heizmarkierungen" bezeichnet werden könnten.
  • (3) Bei der Herstellung der thermischen Verbindung zwischen dem lichtempfindlichen Blatt 1 und der Maske 3 ist es sehr kompliziert und damit aufwendig, die gesamten, miteinander zu verbindenden Flächen vollständig abzudichten. Dies bedeutet, daß zwischen diesen Flächen einige nicht abgedichtete Bereiche übrigbleiben. An diesen nicht abgedichteten Bereichen kann die Verarbeitungsflüssigkeit jedoch austreten, so daß Streifen 8 (sh. Fig. 3), die durch ungleichmäßige Konzentration verursacht werden, längs des Bildrandes auf dem lichtempfindlichen Blatt 1 ausgebildet werden.
  • (4) Da die Maske 3 auf dem lichtempfindlichen Blatt 1 aufliegt, können stufenförmige Bereiche auf dem lichtempfindlichen Blatt 1 längs der Öffnung der Maske 3 auftreten (d. h. Unregelmäßigkeiten längs des Randes der Öffnung). Wenn also der Inhalt des Behälters (der Behälter selbst ist hier nicht dargestellt) in Richtung des in Fig. 4 dargestellten Pfeiles gedrückt wird, so wird die Luft, die im Innern dieses Bereiches zwischen der Maske 3 und dem Blatt 1 eingeschlossen und zurückgehalten worden war, praktisch nicht nach außen abgegeben und damit von der Auslaßströmung erfaßt, so daß in dem stufenförmigen Bereich Luftbläschen 9 erzeugt werden, wie in Fig. 4 angedeutet ist. Da die Bereiche des lichtempfindlichen Blattes 1, auf denen sich die Luftbläschen befinden, nicht verarbeitet werden, entstehen längs des Bildrandes auf dem lichtempfindlichen Blatt 1 schwarze Punkte oder schwarze Striche 10, wie in Fig. 3 angedeutet ist.
Um das Auftreten von irgendwelchen Unregelmäßigkeiten längs des Randes der Öffnung sicher zu vermeiden, wird im Research Disclosure 78.RD. 17 321 ein Verfahren vorgeschlagen, um die Ausbildung des Bildrandes zu verbessern. Gemäß einer Ausführungsform werden zwei lichtundurchlässige und für ein fluides Medium undurchdringliche Streifen (beispielsweise kohlenstoffimprägniertes Acrylmaterial) auf die Emulsionsseite des Bildempfangselements aufgebracht. Im einzelnen werden die jeweiligen Streifen 11 (siehe Fig. 5) auf die Bereiche aufgebracht, auf denen entweder die Grenzebene 3d für die Konstruktion des Behälters oder die Grenzebene 3c für die Konstruktion des Auffangelementes liegt, wie oben beschrieben wurde. Um solche Schichten 11 verwenden zu können, sind jedoch zusätzliche Materialien und Verarbeitungsschritte erforderlich, so daß sich die Herstellungskosten der Filmeinheit erhöhen.
Zusammenfassend kann also festgestellt werden, daß die Nachteile der herkömmlichen Filmeinheiten nicht nur in den hohen Herstellungskosten aufgrund der nicht effektiven Ausnutzung des kostspieligen lichtempfindlichen Materials, sondern auch in der Verschlechterung der Bildqualität des sich ergebenden photographischen Produktes, also des fertigen Bildes, am Umfang der Bildfläche liegen, die durch die Öffnung in der Maske definiert wird; diese Nachteile sollten also vermieden werden.
Es ist deshalb das Ziel der vorliegenden Erfindung, ein Beschichtungsverfahren der eingangs erwähnten Art vorzuschlagen, das insbesondere zur Herstellung von Filmeinheiten nach dem Diffusionsübertragungsverfahren geeignet ist, wobei die Konstruktion der Filmeinheit sicher und zuverlässig jede Verschlechterung der Bildqualität verhindert, die insbesondere am Umfang der Bildfläche auftreten könnte und die effektive Nutzung des ziemlich kostspieligen lichtempfindlichen Blattes nur für die Ausbildung der Bildfläche ermöglicht, das heißt, das kostspielige lichtempfindliche Material wird nur dort verwendet, wo es zur Bilderzeugung dient, während in anderen Bereichen weniger kostspielige Materialien eingesetzt werden können.
Das zur Lösung dieser Aufgabe verwendbare erfindungsgemäße Verfahren ist dadurch gekennzeichnet, daß über wenigstens eine Schlitzöffnung eine Schicht aus mehreren nebeneinanderliegenden Schichtstreifen aus einzelnen Beschichtungsmaterialien ausgepreßt wird und daß die Schichtstreifen stromaufwärts von der Schlitzöffnung über Trennelemente voneinander getrennt gehalten werden und in der Schlitzöffnung in gegenseitigen Rand-Rand-Kontakt miteinander gebracht werden.
Durch diese erfindungsgemäße Verfahrenslösung ist es möglich, eine Filmeinheit nach dem Diffusionsübertragungsverfahren von einfacher Konstruktion und hohem Gebrauchswert herzustellen. Die Filmeinheit enthält ein lichtempfindliches Blatt aus mehreren laminierten Schichten, die jeweils zur Selbstverarbeitung bzw. Selbstentwicklung des belichteten Films beitragen; auf dieses lichtempfindliche Blatt werden in der angegebenen Reihenfolge die folgenden Schichten aufgebracht: eine Maske mit einer Öffnung, die den Bildrand definiert; ein Behälter mit einer Verarbeitungsflüssigkeit, die unter der Einwirkung von Druck freigegeben werden kann; ein Auffangelement, das nach dem Diffusionsübertragungsverfahren die überschüssige Verarbeitungsflüssigkeit zurückhalten kann; zwei Abstandselemente für die Einstellung der Dicke der über das lichtempfindliche Blatt auszugebenden Flüssigkeit; und ein transparentes Deckblatt, bei dem wenigstens ein Teilbereich des lichtempfindlichen Blattes, der unter dem Bereich und um die Bildgrenze liegt, durch wenigstens eine Schicht aus einer Blindflüssigkeit, die bei der Selbstentwicklung nicht teilnimmt, statt wenigstens einer der an der Selbstverarbeitung teilnehmenden Schichten aufgebracht wird. Weiterhin wird gemäß einer weiteren, modifizierten Herstellungsform der Teilbereich der Schicht aus der Blindflüssigkeit so ausgebildet, daß er nach innen in einen Bereich erweitert ist, der relativ der Definition der Bildgrenze entspricht, so daß ein wesentlicher Teil der Bildfläche nicht vollständig durch die Öffnung der Maske, sondern mit Hilfe einer Grenze definiert wird, die zwischen dieser Schicht auf der Blindflüssigkeit und wenigstens einer benachbarten, an der Selbstverarbeitung teilnehmenden Schicht ausgebildet ist. Durch die zuletzt erwähnte Herstellungsform schafft die vorliegende Erfindung eine Filmeinheit mit einer spezifischen Konstruktion, die es ermöglicht, jede folgende Verschlechterung der Bildqualität zu vermeiden, die insbesondere am Umfang der Bildfläche verursacht wird; außerdem wird das ziemlich kostspielige, lichtempfindliche Laminat im wesentlichen nur für die Herstellung der Bildfläche verwendet.
Durch das erfindungsgemäße Beschichtungsverfahren ist also eine Filmeinheit für photographische Zwecke herstellbar, die nach dem Diffusionsübertragungsverfahren arbeitet und ein lichtempfindliches Blatt, eine Maske mit einer Öffnung, die eine Bildgrenze definiert, einem Behälter für eine Verarbeitungsflüssigkeit und bei Bedarf noch weitere Schichten bzw. Komponenten enthält. Grenzbereiche des lichtempfindlichen Blattes, die an der Bildgrenze liegen, werden nicht durch Schichten, die das lichtempfindliche Blatt bilden, sondern durch Schichten aus Blindflüssigkeiten gebildet.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die schematischen Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine perspektivische, teilweise explodierte Ansicht einer herkömmlichen Filmeinheit,
Fig. 2 eine explodierte Ansicht der einzelnen Komponenten der Filmeinheit nach Fig. 1 im auseinandergebauten Zustand,
Fig. 3 eine Draufsicht auf eine Filmeinheit mit herkömmlichem Aufbau, wobei insbesondere einige Mängel dargestellt sind, die bei der Verwendung einer solchen Filmeinheit zwangsläufig auftreten,
Fig. 4 einen Teilquerschnitt durch die Filmeinheit nach Fig. 3, wobei insbesondere das Auftreten von Luftbläschen bei der Ausgabe der Verarbeitungsflüssigkeit zu dem lichtempfindlichen Blatt dargestellt ist,
Fig. 5 einen Teilquerschnitt einer weiteren Ausführungsform der Filmeinheit nach Fig. 3, die speziell modifiziert ist, um das Auftreten der Luftbläschen zu verhindern,
Fig. 6 einen Teilquerschnitt einer nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten Filmeinheit nach einer bevorzugten Ausführungsform, wobei die verschiedenen Komponenten aus Darstellungsgründen vergrößert gezeichnet sind, wobei diese Ansicht der Querschnittansicht längs der Linie VI-VI von Fig. 1 entspricht,
Fig. 7 einen Teilquerschnitt durch eine Extrusionsvorrichtung, die für die Realisierung des erfindungsgemäßen Verfahrens verwendet wird,
Fig. 8 einen Teilquerschnitt längs der Linie VIII- VIII von Fig. 7, und
Fig. 9 einen Teilquerschnitt durch eine modifizierte Ausführungsform der Filmeinheit nach Fig. 6.
Vor der detaillierten Erläuterung der vorliegenden Erfindung wird darauf hingewiesen, daß in den verschiedenen Figuren der Zeichnung gleiche Teile jeweils mit gleichen Bezugszeichen versehen sind.
In Fig. 6 der Zeichnungen ist ein Teilquerschnitt durch eine Filmeinheit gemäß einer nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten Ausführungsform dargestellt, wobei die verschiedenen Komponenten stark vergrößert gezeichnet sind, um die Darstellung übersichtlicher zu gestalten. Diese Darstellung entspricht der Querschnittsansicht längs der Linie VI-VI von Fig. 1. Die Filmeinheit weist ein Deckblatt 2, eine Maske 3, ein lichtempfindliches Blatt 1 aus mehreren Schichten, die mit dem Bezugszeichen 1a bis 1n versehen sind, und mehrere Schichten 12 aus Blindflüssigkeiten auf, die keinen Beitrag zur Bilderzeugung und der hierbei erforderlichen Verarbeitungsschritte leisten. Das lichtempfindliche Blatt 1 weist in der angegebenen Reihenfolge eine Schutzschicht 1a, eine blauempfindliche Emulsionsschicht 1b, eine Schicht 1c aus einem gelben Farbstoff, die eine Abbildung erzeugt, eine Zwischenschicht 1d, eine grünempfindliche Emulsionsschicht 1e, eine Schicht 1f aus einem Magentafarbstoff, die eine Abbildung erzeugt, eine Zwischenschicht 1g, eine rotempfindliche Emulsionsschicht 1h, eine Schicht 1i aus einem Zyanfarbstoff, die ein Bild erzeugt, eine Sperrschicht 1j, eine reflektierende Schicht 1k, eine Bildempfangsschicht 1l, ein Tragteil 1m bzw. eine Gegenschicht 1n auf.
Bei der Filmeinheit nach den Fig. 1 bis 6 haben nicht nur die Schichten des lichtempfindlichen Blattes 1, also die Schichten 1a bis 1f, den üblichen Aufbau, sondern auch die Selbstentwicklung eines solchen, belichteten Films zum fertigen Bild gehört zum Stand der Technik. Bei der Ausgabe der Verarbeitungsflüssigkeit zwischen dem Deckblatt 2 und die äußere Oberfläche der Schutzschicht 1a dringt die Verarbeitungsflüssigkeit, die durch Diffusion übertragen wird, von der blauempfindlichen Emulsionsschicht 1b durch die reflektierende Schicht 1k zu der Bildempfangsschicht 1l, um darin ein positives Farbbild zu erzeugen; die Einzelheiten dieses Funktionsablaufs sind durch mehrere Veröffentlichungen bekannt, beispielsweise durch die GB-PS 13 30 524, so daß sie hier nicht nochmals erläutert werden sollen.
Zusammengefaßt wird nur darauf hingewiesen, daß bei einem solchen Aufbau des lichtempfindlichen Blattes die jeweils zu einer Dreiergruppe zusammengefaßten Schichten, nämlich die das Farbbild erzeugende Gruppe von Schichten aus der gelben Schicht 1c, der Magentaschicht 1f und der Zyanschicht 1i, sowie die Gruppe von farbempfindlichen Emulsionsschichten aus der roten Schicht 1b, der grünen Schicht 1e und der roten Schicht 1h, sowie die Bildempfangsschicht 1l wesentlich für die Bilderzeugung sind (wobei, je nach Bedarf, noch die Zwischenschichten 1d und 1g vorgesehen werden können), so daß diese drei Gruppen insgesamt im allgemeinen als notwendige Bilderzeugungsschichten bezeichnet werden.
Im Gegensatz hierzu werden gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten Filmeinheit mehrere Schichten 12 aus Blindflüssigkeiten vorgesehen, die nicht an der Selbstentwicklung der lichtempfindlichen Schichten zu dem sichtbaren Bild teilnehmen. Die jeweiligen Schichten aus der Blindflüssigkeit bestehen jeweils aus Teilen des lichtempfindlichen Blattes 1, die rund um die Bildgrenze liegen, die durch die Öffnung der Maske 3 definiert ist (im einzelnen liegen auf den jeweiligen Bereichen entweder die Grenzebene 3d für die Konstruktion des Behälters oder die Grenzebene 3c für die Konstruktion des Auffangelementes). Bei der Ausführungsform nach Fig. 6 ist eine erste Schicht 12 aus einer Blindflüssigkeit quer zwischen der Schutzschicht 1a und der Zwischenschicht 1d angeordnet. Eine zweite Schicht 12 aus einer Blindflüssigkeit ist quer zwischen der Zwischenschicht 1d und der Zwischenschicht 1g angeordnet, während eine dritte Schicht 12 aus einer Blindflüssigkeit quer zwischen der Zwischenschicht 1g und der Sperrschicht 1l angeordnet ist. Eine vierte Schicht 12 aus einer Blindflüssigkeit ist quer zwischen der reflektierenden Schicht 1k und dem Tragteil 1m angeordnet.
Als Flüssigkeit für die Schicht aus der Blindflüssigkeit werden nach einer bevorzugten Ausführungsform Flüssigkeiten eingesetzt, deren Eigenschaften näherungsweise den Eigenschaften der verschiedenen Flüssigkeiten in der in verschiedenen lichtempfindlichen Schichten entsprechen. Die Blindflüssigkeit darf jedoch keine ungünstigen Einflüsse auf die photographischen Eigenschaften dieser Schichten ausüben. Beispielsweise kann die Blindflüssigkeit aus folgenden Substanzen ausgewählt werden: Wäßrige Lösungen von Gelatine, lösliche Polymere einschließlich, z. B., Polyvinylalkohol, Deazetylzellulose, Methylzellulose und ähnliche Substanzen. Bevorzugt wird jedoch eine wäßrige Lösung von Gelatine verwendet. Wenn die Blindflüssigkeit auf das lichtempfindliche Blatt 1 aufgebracht wird, um die jeweiligen Schichten aus der Blindflüssigkeit zu bilden, besteht die Möglichkeit, daß längs jeder Grenze (d. h., der Grenze zwischen der Schicht aus der Blindflüssigkeit und ihrer benachbarten Emulsionsschicht oder ihrer benachbarten, das Farbbild erzeugenden Materialschicht oder ihrer benachbarten Bildempfangsschicht) durch das Einströmen von Materialien, die jeweils auf beiden Seiten der Grenze mit Schichten versehen worden sind, eine Störung oder Umordnung erzeugt werden könnte. Berücksichtigt man jedoch bei der Einstellung der Eigenschaften (einschließlich der Viskosität, der spezifischen Dichte, der Oberflächenspannung usw.) und der Menge der Blindflüssigkeit die jeweiligen Charakteristiken dieser Emulsionen, der das Farbbild erzeugenden Materialien und der anderen Substanzen, so läßt sich das Auftreten einer solchen Störung weitgehend ausschließen. Von den Erfindern durchgeführte Experimente haben gezeigt, daß eine Störung der Grenzlinie, die durch die oben erwähnte Wirkung verursacht wird, in bezug auf die rechtwinklige Grenze im Bereich von ± 0,5 mm gehalten werden kann. Die Details des Herstellungsverfahrens des lichtempfindlichen Blattes 1 werden im folgenden beschrieben.
Das lichtempfindliche Blatt 1 enthält ein Tragteil 1m, auf dem sich nacheinander in der angegebenen Reihenfolge die jeweiligen Schichten 1l, 1k . . . 1a befinden. Diese Schichten können auf das Tragteil 1m durch ein herkömmliches Beschichtungsverfahren aufgebracht werden, wie beispielsweise durch Extrusionsbeschichtung, durch eine Beschichtung mit einem verschiebbaren Behälter und durch ein ähnliches Verfahren.
In Fig. 7 ist eine Austrittsdüse 13 einer Extrusionseinrichtung dargestellt, mit der gleichzeitig drei Schichten aufgebracht werden können. Mit dieser Extrusionseinrichtung wurde das lichtempfindliche Blatt 1 entsprechend dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellt; die so angefertigten lichtempfindlichen Blätter wurden für die erwähnten Versuche verwendet. Fig. 8 zeigt einen Querschnitt längs der Linie VIII-VIII von Fig. 7, wobei insbesondere die relativen Abstandsbeziehungen zwischen den auf das Tragteil 1m aufgebrachten Schichten und ihren unmittelbar benachbarten Schichten 12 aus der Blindflüssigkeit dargestellt sind.
Wie bereits oben erwähnt wurde, sind schon verschiedene Beschichtungsverfahren vorgeschlagen worden. Gemäß dem Verfahren der vorliegenden Erfindung nach den Fig. 7 und 8 können jedoch zwölf Schichten 1a bis 1l durch vier Beschichtungsschritte auf das Tragteil 1m laminiert werden. Bei dieser Ausführungsform des Beschichtungsverfahrens sind nämlich vier Extrusionseinrichtungen vorgesehen, die jeweils längs der Transportbahn des Tragteils 1m angeordnet sind, um die gleichzeitige Aufbringung von drei Schichten durchzuführen. Dabei werden auf das Tragteil 1m zunächst als Gruppe von drei Schichten die Bildempfangsschicht 1l die reflektierende Schicht 1k und die Sperrschicht 1j in Verbindung mit den Schichten 12 aus der Blindflüssigkeit auf beiden Seiten der Bildempfangsschicht 1l aufgebracht. Die gleichen Verfahrensschritte werden bei den folgenden Laminierungsschritten durchgeführt; und schließlich wird eine Dreiergruppe aus der Schicht 1c, die das gelbe Farbbild liefert, aus der blauempfindlichen Emulsionsschicht 1b und aus der Schutzschicht 1a in Verbindung mit den Schichten 12 aus der Blindflüssigkeit auf beide Seiten der jeweiligen Schicht 1c, die das gelbe Farbbild liefert, und der blauempfindlichen Emulsionsschicht 1b mit einer vierten Extrusionseinrichtung (hier nicht dargestellt) aufgebracht.
Im folgenden soll unter Bezugnahme auf Fig. 7 der erste Beschichtungsschritt mit der ersten Extrusionseinrichtung 13 im Detail beschrieben werden (d. h., die gleichzeitige Aufbringung der jeweiligen Bildempfangsschichten 1l, 1l . . ., der jeweiligen reflektierenden Schichten 1k, 1k . . . und der jeweiligen Schichten 1j, 1j . . . in Verbindung mit den zugehörigen Schichten 12, 12 . . . aus der Blindflüssigkeit auf die beiden Seiten jeder Bildempfangsschicht 1l, 1l . . . auf dem Tragteil 1m). Eine Extrusionsanlage weist wenigstens eine Gegenrolle 14, die das Tragteil 1m in der durch den Pfeil angedeuteten Richtung transportiert (das Tragteil 1m ist vorher in einem unabhängigen Verarbeitungsschritt auf die Gegenschicht 1n aufgebracht worden) sowie mehrere Extrusionseinrichtungen 13 auf, wobei jede Extrusionseinrichtung 13 Zuführpumpen 15a, 15b, 15c für die Beschichtungsflüssigkeit und eine Zuführpumpe 15d für die Blindflüssigkeit enthält, wie man in Fig. 7 erkennen kann. Die Zuführpumpe 15a für die Beschichtungsflüssigkeit führt die Beschichtungsflüssigkeit, die für die Erzeugung der jeweiligen Bildempfangsschichten 1l, 1l . . . verwendet wird, den jeweiligen Schlitzbereichen 17a, 17a . . . durch Vorratsbehälter 16a, 16a . . . zu. In ähnlicher Weise führt die Zuführpumpe 15b die Beschichtungsflüssigkeit, die für die Erzeugung der jeweiligen reflektierenden Schichten 1k, 1k . . . verwendet wird, durch Vorratsbehälter 16b, 16b . . . den jeweiligen Schlitzbereichen 17b, 17b . . . zu, während die Zuführpumpe 15c die Beschichtungsflüssigkeit, die für die Herstellung der jeweiligen Sperrschichten 1j, 1j . . . verwendet wird, durch Vorratsbehälter 16c, 16c . . . den jeweiligen Schlitzbereichen 17c, 17c . . . zuführt. Die Zuführpumpe 15d führt die Blindflüssigkeit den jeweiligen Schlitzbereichen 17d, 17d . . . durch Vorratsbehälter 16d, 16d . . . zu. Die Extrusionseinrichtung 13 enthält weiterhin Trennelemente 18, die dazu dienen, die jeweilige Abgabe der Beschichtungsflüssigkeit von der jeweiligen Abgabe der Blindflüssigkeit zu trennen. Die seitliche Breite der in Paaren angeordneten Trennelemente 18 und 18 und ihr Abstand regulieren im wesentlichen die seitliche Breite w₁ der Schicht aus der Blindflüssigkeit und die seitliche Breite w₂ der Bildfläche, wobei die jeweiligen Lagen insbesondere in Fig. 8 zu erkennen sind.
Die gestrichelten Linien 19 und 20 definieren jeweils Linien, an denen der Bereich des lichtempfindlichen Blattes von dem Rest abgeschnitten bzw. getrennt wird, wodurch jeweils Filmeinheiten mit den vorgegebenen Abmessungen entstehen, wenn die vorgegebenen Beschichtungs- und Trocknungsschritte durchgeführt worden sind. Da die Beziehung w₁ = w1a + w1b gilt, läßt sich erkennen, daß die mit w1a bezeichnete Breite den Bereich festlegt, über den der Bereich 3c für das Auffangelement gelegt wird, während die mit w1b bezeichnete Breite den Bereich festlegt, über den der Bereich 3d für den Behälter gelegt wird.
Wenn die Beschichtung des lichtempfindlichen Laminates mit einer solchen Extrusionsanlage durchgeführt wird, werden nicht nur die jeweiligen Bildempfangsschichten 1l, 1l . . ., die jeweiligen reflektierenden Schichten 1k, 1k . . . und die jeweiligen Sperrschichten 1j, 1j . . ., sondern auch die zugehörigen Schichten aus der Blindflüssigkeit auf beiden Seiten jeder Bildempfangsschicht 1l, 1l . . . gleichzeitig hergestellt. Außerdem läßt sich die jeweilige Dicke der zuletzt erwähnten Schichten regulieren, indem die jeweilige Zuführgeschwindigkeit der Zuführpumpen 15a . . . 15d für die verschiedenen Flüssigkeiten entsprechend gesteuert wird, während die jeweiligen seitlichen Breiten der Schichten vorher festgelegt werden kann, indem die jeweiligen seitlichen Abstände der in Paaren angeordneten Trennelemente 18 und 18 relativ zu den anderen Paaren von Trennelementen reguliert werden.
Bei der Herstellung dieser Filmeinheit werden also die Bereiche des lichtempfindlichen Blattes, die durch die Maske 3 bedeckt werden, insbesondere die jeweiligen Bereiche, auf denen sich entweder die Grenzebene 3d für die Konstruktion des Behälters oder die Grenzebene 3c für die Konstruktion des Auffangelementes befinden, durch die in Fig. 6 gezeigten Schichten 12 aus der Blindflüssigkeit gebildet. Die vorliegende Erfindung schafft also nach dem Diffusionsübertragungsverfahren arbeitende Filmeinheiten, bei denen die ziemlich kostspieligen, zur Bildherstellung erforderlichen Materialschichten nur für die Bildfläche verwendet werden, d. h. nur in diesem Bereich auf die Tragschicht laminiert werden, während die übrigen Bereiche durch die weniger kostspieligen Blindlösungen gebildet werden, so daß sich eine sehr wirtschaftliche Ausnutzung der kostspieligen Verarbeitungsmaterialien ergibt.
Wenn die Schichten 12 aus den Blindflüssigkeiten vorgesehen werden, sollte die im folgenden beschriebene Anordnung eingeführt werden, um eine folgende Verschlechterung der Bildqualität zu vermeiden, die insbesondere vom Umfang des Bildrandes entstehen könnte.
Wie in Fig. 9 dargestellt wird, ist nämlich die Schicht 12 aus der Blindflüssigkeit in der Nähe der Bildempfangsschicht (die hier durch das Bezugszeichen 12′ angedeutet ist) so angeordnet, daß sie sich an ihrer Innenseite insgesamt etwas in den Bildbereich hinein erstreckt. Die jeweiligen seitlichen Endbereiche der Schichten 12′ aus den Blindflüssigkeiten liegen also etwas innerhalb der Bildfläche, die durch die Öffnung der Maske 3 definiert ist, so daß die jeweiligen seitlichen Endbereiche der Schichten 12′ aus den Blindflüssigkeiten gemäß der Darstellung in Fig. 9 auf der rechten Seite einer Linie 21 angeordnet sind, die die Bildöffnung definiert; die Schichten 12′ aus der Blindflüssigkeit ragen also über diese Linie 21 hinaus etwas in die Bildfläche hinein.
Durch diese Ausgestaltung wird die Bildfläche nicht durch die Öffnung der Maske 3, sondern durch die Grenzlinie zwischen der Schicht 12′ aus der Blindflüssigkeit und der Bildempfangsschicht 1l definiert. Anders ausgedrückt wird die Bildfläche im wesentlichen durch den Umfang der Bildempfangsschichten 1l und 1l definiert, während das lichtempfindliche Blatt 1 an sich mehrere Schichten aufweist. Durch die Verwendung solcher Schichten 12′ und 12′ aus den Blindflüssigkeiten kann die oben beschriebene Verschlechterung der Bildqualität vermieden werden, die auf den unerwünschten Einschluß von Luft und/oder auf das Durchdringen bzw. die Wanderung der Verarbeitungsflüssigkeit zurückzuführen ist. Als Blindflüssigkeit für die Schicht 12′ wird nach einer bevorzugten Ausführungsform eine nicht beizende bzw. ätzende Flüssigkeit verwendet.
Damit sind durch die vorliegende Erfindung nach dem Diffusionsübertragungsverfahren arbeitende Filmeinheiten für photographische Zwecke herstellbar, die so aufgebaut sind, daß sie die Verschlechterung der Bildqualität verhindern können, die insbesondere am Umfang der durch die Öffnung in der Maske definierten Bildfläche auftreten können.
Bei der obigen Ausführungsform ist die vorliegende Erfindung unter Zuhilfenahme eines spezifischen lichtempfindlichen Blattes beschrieben worden, das nach einem Verfahren mit viermaliger Beschichtung hergestellt worden ist. Es wird jedoch darauf hingewiesen, daß diese Ausführungsform nicht unbedingt erforderlich ist, so daß verschiedene Änderungen und Modifikationen möglich sind.
Weiterhin ist bei der Filmeinheit die Zahl der Schichten 12 aus der Blindflüssigkeit, die statt der Bildverarbeitungsschichten jeweils das lichtempfindliche Blatt bilden, nicht auf vier beschränkt. Es kann also auch nur eine einzige Schicht aus einer Blindflüssigkeit in Verbindung mit der Bildempfangsschicht 1l, der jeweiligen Emulsionsschicht 1b, 1e, 1h oder der jeweiligen Schicht 1c, 1f, 1i, die das jeweilige Farbbild erzeugen, hergestellt werden; auch eine Kombinations-Anwendung mit mehr als einer dieser Schichten ist möglich. Die vorliegende Erfindung kann auch dann eingesetzt werden, wenn der Grenzbereich wenigstens einer Schicht, die für die Bilderzeugung notwendig ist, durch die Schicht aus der Blindflüssigkeit ersetzt wird.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform weisen auch die jeweiligen Bereiche des lichtempfindlichen Blattes, über denen jeweils in entsprechender Weise die seitlichen Grenzebenen 3a und 3b der Maske 3 liegen, Schichten 12 aus Blindflüssigkeiten auf. Die Summe dieser Flächen ist jedoch relativ zu der Gesamtfläche des lichtempfindlichen Blattes und sogar zu der der jeweiligen Bereiche 3c und 3d nicht so groß. Weiterhin wird die Verschlechterung der Bildqualität sehr häufig in den und in der Nähe der Grenzbereiche 3c und 3d beobachtet. Aus den oben angegebenen Gründen reicht es aus, daß für die Zwecke der vorliegenden Erfindung die jeweiligen Bereiche des lichtempfindlichen Blattes, auf denen die Grenzbereiche 3c und 3d angeordnet sind, die Schichten aus der Blindflüssigkeit aufweisen.
Zusammenfassend läßt sich also feststellen, daß mit der nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten Filmeinheit die folgenden Vorteile erreicht werden:
  • (1) Das photoempfindliche Blatt wird im wesentlichen nur für die Bildfläche verwendet, während der Bereich des lichtempfindlichen Blattes, der nicht für die Erzeugung des Bildes dient, aus den Schichten aus den Blindflüssigkeiten besteht. Damit kann also der Verbrauch an lichtempfindlichem, kostspieligem Material verringert werden, so daß solche Filmeinheiten mit relativ geringen Kosten hergestellt werden können.
  • (2) Aufgrund der Konstruktion der Filmeinheit mit den Schichten aus der Blindflüssigkeit kann das oben erwähnte Auftreten der "Wärmedichtungsmarkierungen" (sh. den Bereich 7 in Fig. 3) vermieden werden, die sonst entstehen, wenn die Maske auf das lichtempfindliche Blatt aufgebracht wird.
  • (3) Die Bildfläche wird nicht vollständig durch die Öffnung der Maske, sondern mit Hilfe der Grenzlinien zwischen einer Schicht aus einer Blindflüssigkeit und ihrer benachbarten Schicht der Bildfläche definiert, die an der Selbstverarbeitung des belichteten Films zu dem fertigen Film teilnimmt. Dadurch läßt sich die sonst nicht zu vermeidende Verschlechterung der Bildqualität am Umfang der Grenze des Bildbereiches ausschließen, d. h., das Auftreten von Streifen, die durch ungleichmäßige Konzentration der Verarbeitungsflüssigkeit verursacht werden, sowie linienförmige oder punktförmige Schmutzstellen, die auf das unerwünschte Eindringen von Luft und/oder das Austreten der Verarbeitungsflüssigkeit zurückzuführen sind, wie oben erläutert wurde.

Claims (2)

1. Beschichtungsverfahren zur Herstellung von Filmeinheiten für das Diffusionsübertragungsverfahren, bei dem mehrere Schichten aus fließfähigem Beschichtungsmaterial gleichzeitig aus mehreren Schlitzöffnungen, die in Verbindung mit Vorratsbehältern für die Beschichtungsmaterialien stehen, übereinander auf einen sich bewegenden Träger aufgebracht werden, dadurch gekennzeichnet, daß über wenigstens eine Schlitzöffnung eine Schicht aus mehreren nebeneinanderliegenden Schichtstreifen aus einzelnen Beschichtungsmaterialien ausgepreßt wird, und daß die Schichtstreifen stromaufwärts von der Schlitzöffnung über Trennelemente voneinander getrennt gehalten werden und in der Schlitzöffnung in gegenseitigen Rand-Rand- Kontakt miteinander gebracht werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß über wenigstens eine Schlitzöffnung eine Schicht ausgepreßt wird, die aus drei Schichtstreifen gebildet wird, von denen die außenliegenden Schichtstreifen aus einem anderen Beschichtungsmaterial bestehen als der mittlere Schichtstreifen.
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