DE3036360C2 - - Google Patents
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- G—PHYSICS
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Description
Die Erfindung betrifft ein Beschichtungsverfahren zur
Herstellung von Filmeinheiten für das
Diffusionsübertragungsverfahren, bei dem mehrere
Schichten aus fließfähigem Beschichtungsmaterial
gleichzeitig aus mehreren Schlitzöffnungen, die in
Verbindung mit Vorratsbehältern für die
Beschichtungsmaterialien stehen, übereinander auf einen
sich bewegenden Träger aufgebracht werden.
Es sind verschiedene Ausführungsformen von Filmeinheiten
für Aufnahmen nach dem
Mehrfarben-Diffusions-Übertragungsverfahren (im
folgenden als "Filmeinheit" bezeichnet), das auch
"Diffusionsverfahren" genannt wird, vorgeschlagen worden.
Beispiele können der japanischen Patentveröffentlichung
(Tokkoshoh) 48-33697, der offengelegten japanischen
Patentanmeldung (Tokkaishoh) Nr. 48-43317, der
offengelegten japanischen Patentanmeldung (Tokkaishoh)
Nr. 50-153628 oder der offengelegten japanischen
Patentanmeldung (Tokkaishoh) Nr. 52-11027 entnommen
werden. Die Unterschiede in der jeweiligen Konstruktion
sind im Grunde nicht groß. Ein typisches Beispiel ist in
den Fig. 1 und 2 der Zeichnungen dargestellt. Fig. 1
zeigt eine perspektivische Ansicht einer solchen
Filmeinheit, während Fig. 2 eine explodierte Ansicht
dieser Filmeinheit zeigt, das heißt, die verschiedenen
Bauteile der Filmeinheit sind nebeneinander, im
"demontierten Zustand", dargestellt. Bei dieser
Darstellung sind die Enden des Behälters und die
Auffangbereiche noch nicht umgefaltet. Wie man aus den
Fig. 1 und 2 erkennen kann, weist die Filmeinheit ein
lichtempfindliches Blatt 1, das eine Folge von mehreren
Schichten enthält, die für die Bilderzeugung benötigt
werden, ein transparentes Deckblatt 2, eine
Maske 3, die eine Öffnung enthält und dadurch einen
Bildrand definiert, einen tubenartigen Behälter 4,
mit einer wäßrigen Verarbeitungsflüssigkeit, ein
Auffangelement 5, das nach dem Diffusionsübertragungsverfahren
die überschüssige Verarbeitungsflüssigkeit
aufnehmen kann, sowie zwei Abstandsstücke 6 auf, die
zur Einstellung der Dicke der Verarbeitungsflüssigkeit
dienen, die über eine das lichtempfindliche Blatt 1
bildende Schicht verteilt wird. Bei einer solchen
Filmeinheit weist das lichtempfindliche Blatt 1
Schichten auf, die jeweils die gleichen Abmessungen
haben und aus Verarbeitungsmaterial bestehen. Das
lichtempfindliche Blatt 1 wird mit seinen vollen Abmessungen
mit der folgenden Reihenfolge auf die anderen
Bauteile aufgebracht, d. h., die Maske 3 mit der
rechtwinkligen Öffnung, die die Bildfläche definiert,
den jeweiligen Behälter 4 mit der Verarbeitungsflüssigkeit,
das Auffangelement 5 an den beiden Ebenen 3d,
3c der Maske 3, die in Querrichtung an die Öffnung
grenzen, die beiden Abstandsstücke 6, 6 auf beiden
Seiten der seitlichen, die Öffnung begrenzenden Ebenen
3a, 3b der Maske 3 und das transparente Deckblatt 2.
Dementsprechend werden die Maske 3, die beiden Abstandsstücke
6, 6, der Behälter 4 und das Auffangelement
5 in Sandwich-Form zwischen dem Deckblatt 2 und dem
lichtempfindlichen Blatt 1 angeordnet, wobei die
Enden des Behälters und des Auffangelementes der
Maske 3 so umgefaltet werden, daß diese den jeweiligen
Behälter bzw. das Auffangelement mit den jeweiligen
Hilfsteilen 4 und 5 bilden. Diese Konstruktion
der Filmeinheit bewirkt also das Ausstoßen des Inhaltes
des Behälters, so daß der Inhalt effektiv über
das lichtempfindliche Blatt 1 verteilt wird, wenn der
Behälter einem Druck ausgesetzt wird; dadurch kommt
es zu der bei Sofortbildverfahren üblichen, selbsttätigen
Verarbeitung des belichteten Bildes.
Weil der gesamte Bereich des
lichtempfindlichen Blattes 1, das dem Deckblatt 2 zugewandt
ist, aus verschiedenen Bildverarbeitungsschichten besteht, hat
eine solche Filmeinheit jedoch die
folgenden Nachteile in bezug auf die Herstellung,
Handhabung und Qualität:
- (1) Wie man in Fig. 2 erkennen kann, trägt der Bereich des lichtempfindlichen Blattes 1, der von der Maske 3 bedeckt ist (insbesondere jeweils die Bereiche, über denen die Grenzebene 3d für die Konstruktion des Behälters oder die Grenzebene 3c für die Konstruktion des Auffangelementes dient) nicht zur Bilderzeugung bei der Sofortbildherstellung bei. Dementsprechend hat dieser Bereich, der näherungsweise 37% der gesamten Fläche des lichtempfindlichen Blattes 1 ausmacht, wie sich leicht nachrechnen läßt, im wesentlichen keinerlei Funktion. Wie im folgenden noch im Detail erläutert werden soll, bestehen die lichtempfindlichen Materialien, die für die Bilderzeugung und -verarbeitung benötigt werden, jeweils aus verschiedenen Arten von Farbmitteln, fotografischen Emulsionen usw. Da diese Materialien auch relativ kostspielige Substanzen, wie beispielsweise Silber enthalten, hat dieses lichtempfindliche Blatt einen relativ hohen Materialwert.
- (2) Wenn die Maske 3 auf das lichtempfindliche Blatt 1 aufgebracht wird, wird üblicherweise ein wärmeempfindliches Bindemittel verwendet. Dabei wird die Maske 3 auf das lichtempfindliche Blatt 1 aufgelegt und thermisch mittels einer Heizeinrichtung mit einer gitterförmigen Heizfläche mit dem lichtempfindlichen Blatt 1 verbunden. Dadurch entstehen jedoch auf der Ebene 3d für die Ausbildung des Behälters (von der Seite des lichtempfindlichen Blattes 1 aus gesehen) gitterförmige Markierungen 7 (sh. Fig. 3), die der Struktur der Heizfläche der Heizeinrichtung entsprechen, und als "Heizmarkierungen" bezeichnet werden könnten.
- (3) Bei der Herstellung der thermischen Verbindung zwischen dem lichtempfindlichen Blatt 1 und der Maske 3 ist es sehr kompliziert und damit aufwendig, die gesamten, miteinander zu verbindenden Flächen vollständig abzudichten. Dies bedeutet, daß zwischen diesen Flächen einige nicht abgedichtete Bereiche übrigbleiben. An diesen nicht abgedichteten Bereichen kann die Verarbeitungsflüssigkeit jedoch austreten, so daß Streifen 8 (sh. Fig. 3), die durch ungleichmäßige Konzentration verursacht werden, längs des Bildrandes auf dem lichtempfindlichen Blatt 1 ausgebildet werden.
- (4) Da die Maske 3 auf dem lichtempfindlichen Blatt 1 aufliegt, können stufenförmige Bereiche auf dem lichtempfindlichen Blatt 1 längs der Öffnung der Maske 3 auftreten (d. h. Unregelmäßigkeiten längs des Randes der Öffnung). Wenn also der Inhalt des Behälters (der Behälter selbst ist hier nicht dargestellt) in Richtung des in Fig. 4 dargestellten Pfeiles gedrückt wird, so wird die Luft, die im Innern dieses Bereiches zwischen der Maske 3 und dem Blatt 1 eingeschlossen und zurückgehalten worden war, praktisch nicht nach außen abgegeben und damit von der Auslaßströmung erfaßt, so daß in dem stufenförmigen Bereich Luftbläschen 9 erzeugt werden, wie in Fig. 4 angedeutet ist. Da die Bereiche des lichtempfindlichen Blattes 1, auf denen sich die Luftbläschen befinden, nicht verarbeitet werden, entstehen längs des Bildrandes auf dem lichtempfindlichen Blatt 1 schwarze Punkte oder schwarze Striche 10, wie in Fig. 3 angedeutet ist.
Um das Auftreten von irgendwelchen Unregelmäßigkeiten
längs des Randes der Öffnung sicher zu vermeiden, wird
im Research Disclosure 78.RD. 17 321 ein Verfahren
vorgeschlagen, um die Ausbildung des Bildrandes zu
verbessern. Gemäß einer Ausführungsform werden zwei
lichtundurchlässige und für ein fluides Medium
undurchdringliche Streifen (beispielsweise
kohlenstoffimprägniertes Acrylmaterial) auf die
Emulsionsseite des Bildempfangselements aufgebracht. Im
einzelnen werden die jeweiligen Streifen 11 (siehe Fig.
5) auf die Bereiche aufgebracht, auf denen entweder die
Grenzebene 3d für die Konstruktion des Behälters oder
die Grenzebene 3c für die Konstruktion des
Auffangelementes liegt, wie oben beschrieben wurde. Um
solche Schichten 11 verwenden zu können, sind jedoch
zusätzliche Materialien und Verarbeitungsschritte
erforderlich, so daß sich die Herstellungskosten der
Filmeinheit erhöhen.
Zusammenfassend kann also festgestellt werden, daß die
Nachteile der herkömmlichen Filmeinheiten nicht nur in
den hohen Herstellungskosten aufgrund der
nicht effektiven Ausnutzung des kostspieligen
lichtempfindlichen Materials, sondern auch in der
Verschlechterung der Bildqualität des sich ergebenden
photographischen Produktes, also des fertigen Bildes, am
Umfang der Bildfläche liegen, die durch die Öffnung in
der Maske definiert wird; diese Nachteile sollten also
vermieden werden.
Es ist deshalb das Ziel der vorliegenden Erfindung, ein
Beschichtungsverfahren der eingangs erwähnten Art
vorzuschlagen, das insbesondere zur Herstellung von
Filmeinheiten nach dem Diffusionsübertragungsverfahren
geeignet ist, wobei die Konstruktion der Filmeinheit
sicher und zuverlässig jede Verschlechterung der
Bildqualität verhindert, die insbesondere am Umfang der
Bildfläche auftreten könnte und die effektive Nutzung
des ziemlich kostspieligen lichtempfindlichen Blattes
nur für die Ausbildung der Bildfläche ermöglicht, das
heißt, das kostspielige lichtempfindliche Material wird
nur dort verwendet, wo es zur Bilderzeugung dient,
während in anderen Bereichen weniger kostspielige
Materialien eingesetzt werden können.
Das zur Lösung dieser Aufgabe verwendbare
erfindungsgemäße Verfahren ist dadurch gekennzeichnet,
daß über wenigstens eine Schlitzöffnung eine Schicht aus
mehreren nebeneinanderliegenden Schichtstreifen aus
einzelnen Beschichtungsmaterialien ausgepreßt wird und
daß die Schichtstreifen stromaufwärts von der
Schlitzöffnung über Trennelemente voneinander getrennt
gehalten werden und in der Schlitzöffnung in
gegenseitigen Rand-Rand-Kontakt miteinander gebracht
werden.
Durch diese erfindungsgemäße Verfahrenslösung ist es
möglich, eine Filmeinheit nach dem
Diffusionsübertragungsverfahren von einfacher
Konstruktion und hohem Gebrauchswert herzustellen. Die
Filmeinheit enthält ein lichtempfindliches Blatt aus
mehreren laminierten Schichten, die jeweils zur
Selbstverarbeitung bzw. Selbstentwicklung des
belichteten Films beitragen; auf dieses
lichtempfindliche Blatt werden in der angegebenen
Reihenfolge die folgenden Schichten aufgebracht: eine
Maske mit einer Öffnung, die den Bildrand definiert; ein
Behälter mit einer Verarbeitungsflüssigkeit, die unter
der Einwirkung von Druck freigegeben werden kann; ein
Auffangelement, das nach dem
Diffusionsübertragungsverfahren die überschüssige
Verarbeitungsflüssigkeit zurückhalten kann; zwei
Abstandselemente für die Einstellung der Dicke der über
das lichtempfindliche Blatt auszugebenden Flüssigkeit;
und ein transparentes Deckblatt, bei dem wenigstens ein
Teilbereich des lichtempfindlichen Blattes, der unter
dem Bereich und um die Bildgrenze liegt, durch
wenigstens eine Schicht aus einer
Blindflüssigkeit, die bei der Selbstentwicklung nicht
teilnimmt, statt wenigstens einer der an der Selbstverarbeitung
teilnehmenden Schichten aufgebracht wird.
Weiterhin wird gemäß einer weiteren, modifizierten
Herstellungsform der Teilbereich der Schicht aus der
Blindflüssigkeit so ausgebildet, daß er nach innen
in einen Bereich erweitert ist, der relativ der
Definition der Bildgrenze entspricht, so daß ein
wesentlicher Teil der Bildfläche nicht vollständig
durch die Öffnung der Maske, sondern mit Hilfe einer
Grenze definiert wird, die zwischen dieser Schicht
auf der Blindflüssigkeit und wenigstens einer benachbarten,
an der Selbstverarbeitung teilnehmenden Schicht
ausgebildet ist. Durch die zuletzt erwähnte Herstellungsform
schafft die vorliegende Erfindung eine Filmeinheit
mit einer spezifischen Konstruktion, die es ermöglicht,
jede folgende Verschlechterung der Bildqualität zu
vermeiden, die insbesondere am Umfang der Bildfläche
verursacht wird; außerdem wird das ziemlich kostspielige,
lichtempfindliche Laminat im wesentlichen nur für die
Herstellung der Bildfläche verwendet.
Durch das erfindungsgemäße Beschichtungsverfahren ist
also eine Filmeinheit für photographische
Zwecke herstellbar, die nach dem Diffusionsübertragungsverfahren
arbeitet und ein lichtempfindliches Blatt,
eine Maske mit einer Öffnung, die eine Bildgrenze
definiert, einem Behälter für eine Verarbeitungsflüssigkeit
und bei Bedarf noch weitere Schichten
bzw. Komponenten enthält. Grenzbereiche des lichtempfindlichen
Blattes, die an der Bildgrenze liegen,
werden nicht durch Schichten, die das lichtempfindliche
Blatt bilden, sondern durch Schichten
aus Blindflüssigkeiten gebildet.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von Ausführungsbeispielen
unter Bezugnahme auf die schematischen
Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine perspektivische, teilweise explodierte
Ansicht einer herkömmlichen Filmeinheit,
Fig. 2 eine explodierte Ansicht der einzelnen
Komponenten der Filmeinheit nach Fig. 1
im auseinandergebauten Zustand,
Fig. 3 eine Draufsicht auf eine Filmeinheit mit
herkömmlichem Aufbau, wobei insbesondere
einige Mängel dargestellt sind, die bei
der Verwendung einer solchen Filmeinheit
zwangsläufig auftreten,
Fig. 4 einen Teilquerschnitt durch die Filmeinheit
nach Fig. 3, wobei insbesondere
das Auftreten von Luftbläschen bei der
Ausgabe der Verarbeitungsflüssigkeit zu
dem lichtempfindlichen Blatt dargestellt
ist,
Fig. 5 einen Teilquerschnitt einer weiteren Ausführungsform
der Filmeinheit nach Fig. 3,
die speziell modifiziert ist, um das Auftreten
der Luftbläschen zu verhindern,
Fig. 6 einen Teilquerschnitt einer nach dem erfindungsgemäßen
Verfahren hergestellten Filmeinheit
nach einer bevorzugten Ausführungsform,
wobei die verschiedenen
Komponenten aus Darstellungsgründen
vergrößert gezeichnet sind, wobei diese Ansicht
der Querschnittansicht längs der
Linie VI-VI von Fig. 1 entspricht,
Fig. 7 einen Teilquerschnitt durch eine Extrusionsvorrichtung,
die für die Realisierung
des erfindungsgemäßen Verfahrens verwendet wird,
Fig. 8 einen Teilquerschnitt längs der Linie VIII-
VIII von Fig. 7, und
Fig. 9 einen Teilquerschnitt durch eine modifizierte
Ausführungsform der Filmeinheit nach Fig. 6.
Vor der detaillierten Erläuterung der vorliegenden Erfindung
wird darauf hingewiesen, daß in den verschiedenen
Figuren der Zeichnung gleiche Teile jeweils mit gleichen
Bezugszeichen versehen sind.
In Fig. 6 der Zeichnungen ist ein Teilquerschnitt
durch eine Filmeinheit gemäß einer nach dem
erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten
Ausführungsform dargestellt,
wobei die verschiedenen Komponenten stark vergrößert
gezeichnet sind, um die Darstellung übersichtlicher zu
gestalten. Diese Darstellung entspricht der Querschnittsansicht
längs der Linie VI-VI von Fig. 1. Die Filmeinheit
weist ein Deckblatt 2, eine Maske 3, ein lichtempfindliches
Blatt 1 aus mehreren Schichten, die mit dem Bezugszeichen
1a bis 1n versehen sind, und mehrere Schichten
12 aus Blindflüssigkeiten auf, die keinen Beitrag zur
Bilderzeugung und der hierbei erforderlichen Verarbeitungsschritte
leisten. Das lichtempfindliche Blatt 1
weist in der angegebenen Reihenfolge eine Schutzschicht
1a, eine blauempfindliche Emulsionsschicht 1b, eine Schicht
1c aus einem gelben Farbstoff, die eine Abbildung erzeugt,
eine Zwischenschicht 1d, eine grünempfindliche Emulsionsschicht
1e, eine Schicht 1f aus einem Magentafarbstoff,
die eine Abbildung erzeugt, eine Zwischenschicht 1g, eine
rotempfindliche Emulsionsschicht 1h, eine Schicht 1i aus
einem Zyanfarbstoff, die ein Bild erzeugt, eine Sperrschicht
1j, eine reflektierende Schicht 1k, eine Bildempfangsschicht
1l, ein Tragteil 1m bzw. eine Gegenschicht
1n auf.
Bei der Filmeinheit nach den Fig. 1 bis 6 haben nicht
nur die Schichten des lichtempfindlichen Blattes 1,
also die Schichten 1a bis 1f, den üblichen Aufbau,
sondern auch die Selbstentwicklung eines solchen,
belichteten Films zum fertigen Bild gehört zum Stand
der Technik. Bei der Ausgabe der Verarbeitungsflüssigkeit
zwischen dem Deckblatt 2 und die äußere Oberfläche
der Schutzschicht 1a dringt die Verarbeitungsflüssigkeit, die
durch Diffusion übertragen wird, von der blauempfindlichen
Emulsionsschicht 1b durch die reflektierende
Schicht 1k zu der Bildempfangsschicht 1l, um darin
ein positives Farbbild zu erzeugen; die Einzelheiten dieses
Funktionsablaufs sind durch mehrere Veröffentlichungen
bekannt, beispielsweise durch die GB-PS 13 30 524, so
daß sie hier nicht nochmals erläutert werden sollen.
Zusammengefaßt wird nur darauf hingewiesen, daß bei
einem solchen Aufbau des lichtempfindlichen Blattes
die jeweils zu einer Dreiergruppe zusammengefaßten
Schichten, nämlich die das Farbbild erzeugende Gruppe
von Schichten aus der gelben Schicht 1c, der Magentaschicht
1f und der Zyanschicht 1i, sowie die Gruppe
von farbempfindlichen Emulsionsschichten aus der
roten Schicht 1b, der grünen Schicht 1e und der
roten Schicht 1h, sowie die Bildempfangsschicht
1l wesentlich für die Bilderzeugung sind (wobei,
je nach Bedarf, noch die Zwischenschichten 1d und
1g vorgesehen werden können), so daß diese drei
Gruppen insgesamt im allgemeinen als notwendige
Bilderzeugungsschichten bezeichnet werden.
Im Gegensatz hierzu werden gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
der nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten Filmeinheit
mehrere Schichten 12 aus Blindflüssigkeiten vorgesehen,
die nicht an der Selbstentwicklung der lichtempfindlichen
Schichten zu dem sichtbaren Bild teilnehmen.
Die jeweiligen Schichten aus der Blindflüssigkeit bestehen
jeweils aus Teilen des lichtempfindlichen Blattes
1, die rund um die Bildgrenze liegen, die durch die
Öffnung der Maske 3 definiert ist (im einzelnen liegen
auf den jeweiligen Bereichen entweder die Grenzebene 3d
für die Konstruktion des Behälters oder die Grenzebene
3c für die Konstruktion des Auffangelementes). Bei der
Ausführungsform nach Fig. 6 ist eine erste Schicht 12
aus einer Blindflüssigkeit quer zwischen der Schutzschicht
1a und der Zwischenschicht 1d angeordnet. Eine
zweite Schicht 12 aus einer Blindflüssigkeit ist quer
zwischen der Zwischenschicht 1d und der Zwischenschicht
1g angeordnet, während eine dritte Schicht 12 aus einer
Blindflüssigkeit quer zwischen der Zwischenschicht 1g
und der Sperrschicht 1l angeordnet ist. Eine vierte
Schicht 12 aus einer Blindflüssigkeit ist quer zwischen
der reflektierenden Schicht 1k und dem Tragteil 1m angeordnet.
Als Flüssigkeit für die Schicht aus der Blindflüssigkeit
werden nach einer bevorzugten Ausführungsform Flüssigkeiten
eingesetzt, deren Eigenschaften näherungsweise
den Eigenschaften der verschiedenen Flüssigkeiten in
der in verschiedenen lichtempfindlichen Schichten entsprechen.
Die Blindflüssigkeit darf jedoch keine ungünstigen
Einflüsse auf die photographischen Eigenschaften
dieser Schichten ausüben. Beispielsweise
kann die Blindflüssigkeit aus folgenden Substanzen ausgewählt
werden: Wäßrige Lösungen von Gelatine, lösliche
Polymere einschließlich, z. B., Polyvinylalkohol,
Deazetylzellulose, Methylzellulose und ähnliche Substanzen.
Bevorzugt wird jedoch eine wäßrige Lösung von
Gelatine verwendet. Wenn die Blindflüssigkeit auf das
lichtempfindliche Blatt 1 aufgebracht wird, um die
jeweiligen Schichten aus der Blindflüssigkeit zu
bilden, besteht die Möglichkeit, daß längs jeder
Grenze (d. h., der Grenze zwischen der Schicht aus
der Blindflüssigkeit und ihrer benachbarten Emulsionsschicht
oder ihrer benachbarten, das Farbbild erzeugenden
Materialschicht oder ihrer benachbarten Bildempfangsschicht)
durch das Einströmen von Materialien,
die jeweils auf beiden Seiten der Grenze mit Schichten
versehen worden sind, eine Störung oder Umordnung erzeugt
werden könnte. Berücksichtigt man jedoch bei
der Einstellung der Eigenschaften (einschließlich
der Viskosität, der spezifischen Dichte, der Oberflächenspannung
usw.) und der Menge der Blindflüssigkeit
die jeweiligen Charakteristiken dieser Emulsionen,
der das Farbbild erzeugenden Materialien und der anderen
Substanzen, so läßt sich das Auftreten einer solchen
Störung weitgehend ausschließen. Von den Erfindern
durchgeführte Experimente haben gezeigt, daß eine
Störung der Grenzlinie, die durch die oben erwähnte
Wirkung verursacht wird, in bezug auf die rechtwinklige
Grenze im Bereich von ± 0,5 mm gehalten werden kann.
Die Details des Herstellungsverfahrens des lichtempfindlichen
Blattes 1 werden
im folgenden beschrieben.
Das lichtempfindliche Blatt 1 enthält ein Tragteil 1m,
auf dem sich nacheinander in der angegebenen Reihenfolge
die jeweiligen Schichten 1l, 1k . . . 1a befinden.
Diese Schichten können auf das Tragteil 1m durch ein
herkömmliches Beschichtungsverfahren aufgebracht werden,
wie beispielsweise durch Extrusionsbeschichtung,
durch eine Beschichtung mit einem verschiebbaren Behälter
und durch ein ähnliches Verfahren.
In Fig. 7 ist eine Austrittsdüse 13 einer Extrusionseinrichtung
dargestellt, mit der gleichzeitig drei
Schichten aufgebracht werden können. Mit dieser
Extrusionseinrichtung wurde das lichtempfindliche
Blatt 1 entsprechend dem erfindungsgemäßen Verfahren
hergestellt; die so angefertigten
lichtempfindlichen Blätter wurden für die erwähnten
Versuche verwendet. Fig. 8 zeigt einen Querschnitt
längs der Linie VIII-VIII von Fig. 7, wobei insbesondere
die relativen Abstandsbeziehungen zwischen den auf das
Tragteil 1m aufgebrachten Schichten und ihren unmittelbar
benachbarten Schichten 12 aus der Blindflüssigkeit
dargestellt sind.
Wie bereits oben erwähnt wurde, sind schon verschiedene
Beschichtungsverfahren vorgeschlagen worden. Gemäß
dem Verfahren der vorliegenden Erfindung nach
den Fig. 7 und 8 können jedoch zwölf Schichten 1a bis
1l durch vier Beschichtungsschritte auf das Tragteil
1m laminiert werden. Bei dieser Ausführungsform des
Beschichtungsverfahrens sind nämlich vier Extrusionseinrichtungen
vorgesehen, die jeweils längs der Transportbahn
des Tragteils 1m angeordnet sind, um die
gleichzeitige Aufbringung von drei Schichten durchzuführen.
Dabei werden auf das Tragteil 1m zunächst als
Gruppe von drei Schichten die Bildempfangsschicht 1l
die reflektierende Schicht 1k und die Sperrschicht 1j
in Verbindung mit den Schichten 12 aus der Blindflüssigkeit
auf beiden Seiten der Bildempfangsschicht 1l aufgebracht.
Die gleichen Verfahrensschritte werden bei
den folgenden Laminierungsschritten durchgeführt; und
schließlich wird eine Dreiergruppe aus der Schicht 1c,
die das gelbe Farbbild liefert, aus der blauempfindlichen
Emulsionsschicht 1b und aus der Schutzschicht
1a in Verbindung mit den Schichten 12 aus der Blindflüssigkeit
auf beide Seiten der jeweiligen Schicht 1c,
die das gelbe Farbbild liefert, und der blauempfindlichen
Emulsionsschicht 1b mit einer vierten Extrusionseinrichtung
(hier nicht dargestellt) aufgebracht.
Im folgenden soll unter Bezugnahme auf Fig. 7 der
erste Beschichtungsschritt mit der ersten Extrusionseinrichtung
13 im Detail beschrieben werden (d. h.,
die gleichzeitige Aufbringung der jeweiligen Bildempfangsschichten
1l, 1l . . ., der jeweiligen reflektierenden
Schichten 1k, 1k . . . und der jeweiligen
Schichten 1j, 1j . . . in Verbindung mit den zugehörigen
Schichten 12, 12 . . . aus der Blindflüssigkeit auf die
beiden Seiten jeder Bildempfangsschicht 1l, 1l . . .
auf dem Tragteil 1m). Eine Extrusionsanlage weist
wenigstens eine Gegenrolle 14, die das Tragteil 1m in
der durch den Pfeil angedeuteten Richtung transportiert
(das Tragteil 1m ist vorher in einem unabhängigen Verarbeitungsschritt
auf die Gegenschicht 1n aufgebracht
worden) sowie mehrere Extrusionseinrichtungen 13 auf,
wobei jede Extrusionseinrichtung 13 Zuführpumpen 15a,
15b, 15c für die Beschichtungsflüssigkeit und eine
Zuführpumpe 15d für die Blindflüssigkeit enthält, wie
man in Fig. 7 erkennen kann. Die Zuführpumpe 15a für
die Beschichtungsflüssigkeit führt die Beschichtungsflüssigkeit,
die für die Erzeugung der jeweiligen
Bildempfangsschichten 1l, 1l . . . verwendet wird,
den jeweiligen Schlitzbereichen 17a, 17a . . . durch
Vorratsbehälter 16a, 16a . . . zu. In ähnlicher Weise
führt die Zuführpumpe 15b die Beschichtungsflüssigkeit,
die für die Erzeugung der jeweiligen reflektierenden
Schichten 1k, 1k . . . verwendet wird, durch Vorratsbehälter
16b, 16b . . . den jeweiligen Schlitzbereichen
17b, 17b . . . zu, während die Zuführpumpe 15c die Beschichtungsflüssigkeit,
die für die Herstellung der
jeweiligen Sperrschichten 1j, 1j . . . verwendet wird,
durch Vorratsbehälter 16c, 16c . . . den jeweiligen
Schlitzbereichen 17c, 17c . . . zuführt. Die Zuführpumpe
15d führt die Blindflüssigkeit den jeweiligen
Schlitzbereichen 17d, 17d . . . durch Vorratsbehälter
16d, 16d . . . zu. Die Extrusionseinrichtung 13 enthält
weiterhin Trennelemente 18, die dazu dienen, die jeweilige
Abgabe der Beschichtungsflüssigkeit von der
jeweiligen Abgabe der Blindflüssigkeit zu trennen.
Die seitliche Breite der in Paaren angeordneten Trennelemente
18 und 18 und ihr Abstand regulieren im wesentlichen
die seitliche Breite w₁ der Schicht aus der
Blindflüssigkeit und die seitliche Breite w₂ der Bildfläche,
wobei die jeweiligen Lagen insbesondere in Fig.
8 zu erkennen sind.
Die gestrichelten Linien 19 und 20 definieren jeweils
Linien, an denen der Bereich des lichtempfindlichen
Blattes von dem Rest abgeschnitten bzw. getrennt wird,
wodurch jeweils Filmeinheiten mit den vorgegebenen
Abmessungen entstehen, wenn die vorgegebenen Beschichtungs-
und Trocknungsschritte durchgeführt worden sind. Da die
Beziehung w₁ = w1a + w1b gilt, läßt sich erkennen, daß
die mit w1a bezeichnete Breite den Bereich festlegt,
über den der Bereich 3c für das Auffangelement gelegt
wird, während die mit w1b bezeichnete Breite den Bereich
festlegt, über den der Bereich 3d für den Behälter gelegt
wird.
Wenn die Beschichtung des lichtempfindlichen Laminates
mit einer solchen Extrusionsanlage durchgeführt wird,
werden nicht nur die jeweiligen Bildempfangsschichten
1l, 1l . . ., die jeweiligen reflektierenden Schichten
1k, 1k . . . und die jeweiligen Sperrschichten 1j, 1j . . .,
sondern auch die zugehörigen Schichten aus der Blindflüssigkeit
auf beiden Seiten jeder Bildempfangsschicht
1l, 1l . . . gleichzeitig hergestellt. Außerdem läßt
sich die jeweilige Dicke der zuletzt erwähnten Schichten
regulieren, indem die jeweilige Zuführgeschwindigkeit
der Zuführpumpen 15a . . . 15d für die verschiedenen
Flüssigkeiten entsprechend gesteuert wird, während die
jeweiligen seitlichen Breiten der Schichten vorher festgelegt
werden kann, indem die jeweiligen seitlichen Abstände
der in Paaren angeordneten Trennelemente 18 und
18 relativ zu den anderen Paaren von Trennelementen
reguliert werden.
Bei der Herstellung dieser Filmeinheit werden also die Bereiche des
lichtempfindlichen Blattes, die durch die Maske 3 bedeckt
werden, insbesondere die jeweiligen Bereiche,
auf denen sich entweder die Grenzebene 3d für die
Konstruktion des Behälters oder die Grenzebene 3c
für die Konstruktion des Auffangelementes befinden,
durch die in Fig. 6 gezeigten Schichten 12 aus der
Blindflüssigkeit gebildet. Die vorliegende Erfindung
schafft also nach dem Diffusionsübertragungsverfahren
arbeitende Filmeinheiten, bei denen die ziemlich
kostspieligen, zur Bildherstellung erforderlichen
Materialschichten nur für die Bildfläche verwendet
werden, d. h. nur in diesem Bereich auf die Tragschicht
laminiert werden, während die übrigen Bereiche
durch die weniger kostspieligen Blindlösungen
gebildet werden, so daß sich eine sehr wirtschaftliche
Ausnutzung der kostspieligen Verarbeitungsmaterialien
ergibt.
Wenn die Schichten 12 aus den Blindflüssigkeiten vorgesehen
werden, sollte die im folgenden beschriebene
Anordnung eingeführt werden, um eine folgende Verschlechterung
der Bildqualität zu vermeiden, die
insbesondere vom Umfang des Bildrandes entstehen könnte.
Wie in Fig. 9 dargestellt wird, ist nämlich die Schicht
12 aus der Blindflüssigkeit in der Nähe der Bildempfangsschicht
(die hier durch das Bezugszeichen 12′ angedeutet
ist) so angeordnet, daß sie sich an ihrer Innenseite
insgesamt etwas in den Bildbereich hinein erstreckt.
Die jeweiligen seitlichen Endbereiche der Schichten 12′
aus den Blindflüssigkeiten liegen also etwas innerhalb
der Bildfläche, die durch die Öffnung der Maske 3 definiert
ist, so daß die jeweiligen seitlichen Endbereiche
der Schichten 12′ aus den Blindflüssigkeiten gemäß der
Darstellung in Fig. 9 auf der rechten Seite einer Linie
21 angeordnet sind, die die Bildöffnung definiert; die
Schichten 12′ aus der Blindflüssigkeit ragen also über
diese Linie 21 hinaus etwas in die Bildfläche hinein.
Durch diese Ausgestaltung wird die Bildfläche nicht
durch die Öffnung der Maske 3, sondern durch die Grenzlinie
zwischen der Schicht 12′ aus der Blindflüssigkeit
und der Bildempfangsschicht 1l definiert. Anders ausgedrückt
wird die Bildfläche im wesentlichen durch den
Umfang der Bildempfangsschichten 1l und 1l definiert,
während das lichtempfindliche Blatt 1 an sich mehrere
Schichten aufweist. Durch die Verwendung solcher Schichten
12′ und 12′ aus den Blindflüssigkeiten kann die oben
beschriebene Verschlechterung der Bildqualität vermieden
werden, die auf den unerwünschten Einschluß von Luft
und/oder auf das Durchdringen bzw. die Wanderung der
Verarbeitungsflüssigkeit zurückzuführen ist. Als Blindflüssigkeit
für die Schicht 12′ wird nach einer bevorzugten
Ausführungsform eine nicht beizende bzw. ätzende
Flüssigkeit verwendet.
Damit sind durch die vorliegende Erfindung nach dem
Diffusionsübertragungsverfahren arbeitende Filmeinheiten
für photographische Zwecke herstellbar, die so aufgebaut sind, daß
sie die Verschlechterung der Bildqualität verhindern
können, die insbesondere am Umfang der durch die Öffnung
in der Maske definierten Bildfläche auftreten können.
Bei der obigen Ausführungsform ist die vorliegende
Erfindung unter Zuhilfenahme eines spezifischen lichtempfindlichen
Blattes beschrieben worden, das nach
einem Verfahren mit viermaliger Beschichtung hergestellt
worden ist. Es wird jedoch darauf hingewiesen,
daß diese Ausführungsform nicht unbedingt erforderlich
ist, so daß verschiedene Änderungen und Modifikationen
möglich sind.
Weiterhin ist bei der Filmeinheit
die Zahl der Schichten 12 aus der Blindflüssigkeit,
die statt der Bildverarbeitungsschichten
jeweils das lichtempfindliche Blatt bilden, nicht auf
vier beschränkt. Es kann also auch nur eine einzige
Schicht aus einer Blindflüssigkeit in Verbindung mit
der Bildempfangsschicht 1l, der jeweiligen Emulsionsschicht
1b, 1e, 1h oder der jeweiligen Schicht 1c, 1f,
1i, die das jeweilige Farbbild erzeugen, hergestellt
werden; auch eine Kombinations-Anwendung mit mehr
als einer dieser Schichten ist möglich. Die vorliegende
Erfindung kann auch dann eingesetzt werden, wenn der
Grenzbereich wenigstens einer Schicht, die für die
Bilderzeugung notwendig ist, durch die Schicht aus der
Blindflüssigkeit ersetzt wird.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform weisen auch die
jeweiligen Bereiche des lichtempfindlichen Blattes,
über denen jeweils in entsprechender Weise die seitlichen
Grenzebenen 3a und 3b der Maske 3 liegen,
Schichten 12 aus Blindflüssigkeiten auf. Die Summe
dieser Flächen ist jedoch relativ zu der Gesamtfläche
des lichtempfindlichen Blattes und sogar zu der der
jeweiligen Bereiche 3c und 3d nicht so groß. Weiterhin
wird die Verschlechterung der Bildqualität sehr
häufig in den und in der Nähe der Grenzbereiche 3c
und 3d beobachtet. Aus den oben angegebenen Gründen
reicht es aus, daß für die Zwecke der vorliegenden
Erfindung die jeweiligen Bereiche des lichtempfindlichen
Blattes, auf denen die Grenzbereiche 3c und
3d angeordnet sind, die Schichten aus der Blindflüssigkeit
aufweisen.
Zusammenfassend läßt sich also feststellen, daß mit der nach dem
erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten Filmeinheit die
folgenden Vorteile erreicht werden:
- (1) Das photoempfindliche Blatt wird im wesentlichen nur für die Bildfläche verwendet, während der Bereich des lichtempfindlichen Blattes, der nicht für die Erzeugung des Bildes dient, aus den Schichten aus den Blindflüssigkeiten besteht. Damit kann also der Verbrauch an lichtempfindlichem, kostspieligem Material verringert werden, so daß solche Filmeinheiten mit relativ geringen Kosten hergestellt werden können.
- (2) Aufgrund der Konstruktion der Filmeinheit mit den Schichten aus der Blindflüssigkeit kann das oben erwähnte Auftreten der "Wärmedichtungsmarkierungen" (sh. den Bereich 7 in Fig. 3) vermieden werden, die sonst entstehen, wenn die Maske auf das lichtempfindliche Blatt aufgebracht wird.
- (3) Die Bildfläche wird nicht vollständig durch die Öffnung der Maske, sondern mit Hilfe der Grenzlinien zwischen einer Schicht aus einer Blindflüssigkeit und ihrer benachbarten Schicht der Bildfläche definiert, die an der Selbstverarbeitung des belichteten Films zu dem fertigen Film teilnimmt. Dadurch läßt sich die sonst nicht zu vermeidende Verschlechterung der Bildqualität am Umfang der Grenze des Bildbereiches ausschließen, d. h., das Auftreten von Streifen, die durch ungleichmäßige Konzentration der Verarbeitungsflüssigkeit verursacht werden, sowie linienförmige oder punktförmige Schmutzstellen, die auf das unerwünschte Eindringen von Luft und/oder das Austreten der Verarbeitungsflüssigkeit zurückzuführen sind, wie oben erläutert wurde.
Claims (2)
1. Beschichtungsverfahren zur Herstellung von
Filmeinheiten für das Diffusionsübertragungsverfahren,
bei dem mehrere Schichten aus fließfähigem
Beschichtungsmaterial gleichzeitig aus mehreren
Schlitzöffnungen, die in Verbindung mit Vorratsbehältern
für die Beschichtungsmaterialien stehen, übereinander
auf einen sich bewegenden Träger aufgebracht werden,
dadurch gekennzeichnet, daß über wenigstens eine
Schlitzöffnung eine Schicht aus mehreren nebeneinanderliegenden
Schichtstreifen aus einzelnen
Beschichtungsmaterialien ausgepreßt wird, und daß die
Schichtstreifen stromaufwärts von der Schlitzöffnung
über Trennelemente voneinander getrennt gehalten werden
und in der Schlitzöffnung in gegenseitigen Rand-Rand-
Kontakt miteinander gebracht werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß über wenigstens eine Schlitzöffnung eine Schicht
ausgepreßt wird, die aus drei Schichtstreifen gebildet
wird, von denen die außenliegenden Schichtstreifen aus
einem anderen Beschichtungsmaterial bestehen als der
mittlere Schichtstreifen.
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