DE3115551C2 - - Google Patents
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- G—PHYSICS
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- G03C—PHOTOSENSITIVE MATERIALS FOR PHOTOGRAPHIC PURPOSES; PHOTOGRAPHIC PROCESSES, e.g. CINE, X-RAY, COLOUR, STEREO-PHOTOGRAPHIC PROCESSES; AUXILIARY PROCESSES IN PHOTOGRAPHY
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein photographisches Aufzeich
nungsmaterial für das Diffusions-Übertragungsverfahren,
bestehend aus zwei übereinanderliegenden Folien, wobei die
Längsränder der ersten über die Längsränder der zweiten Folie
vorstehen, deren einer mit einer Tasche für zwischen den Folien
auszubreitende Entwicklerflüssigkeit und deren anderer mit einer
Falle für überschüssige Entwicklerflüssigkeit versehen ist.
Ein derartiges Aufzeichnungsmaterial für Selbstentwicklerkameras
ist aus der US-PS 37 52 723 bekannt. Hierbei sind die beiden
Folien mittels einer Laminierungsflüssigkeit miteinander
flächenmäßig verklebt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein photographisches
Aufzeichnungsmaterial für das Diffusions-Übertragungsverfahren
zu schaffen, welches wirtschaftlich herstellbar ist und eine
günstige vollflächige Ausbreitung der Behandlungsflüssigkeit
gewährleistet.
Gelöst wird die gestellte Aufgabe durch die im Kennzeichnungs
teil des Patentanspruchs 1 angegebenen Merkmale. Hierdurch wird
die Notwendigkeit der flächenmäßigen Verklebung der Folien
vermieden und die durch die Klebestreifen bewirkte Abdichtung
nur an den Rändern gewährleistet, daß die Behandlungsflüssig
keit bis in die Randbereiche des belichteten Bildes gelangen
kann, ohne daß es erforderlich wäre eine Verklebung zu lösen.
Verfahrensmäßig wird die gestellte Aufgabe gelöst durch die
Merkmale des Kennzeichnungsteils des Patentanspruchs 4. Durch
die Anbringung der Klebestreifen kann die Trockenperiode weg
fallen, die im Stande der Technik erforderlich ist, um den mit
der Laminierungsflüssigkeit versehenen Schichtenkörper zu
trocknen, denn diese Trocknung erforderte eine relativ lange
Pfadlänge zwischen aufeinanderfolgenden Bearbeitungsstationen,
und auf dieser Pfadlänge mußten die Folienstreifen während der
Trocknung durch Trägerwalzen unterstützt werden.
Zweckmäßige Ausgestaltungen des Aufzeichnungsmaterials bzw. des
Herstellungsverfahrens ergeben sich aus den Unteransprüchen 2
und 3, bzw. 5.
Nachstehend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung an
hand der Zeichnung beschrieben. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung eines Verfahrens
zur Herstellung von Filmeinheiten gemäß der Er
findung,
Fig. 2 eine schematische perspektivische teilweise auf
gebrochene Ansicht von Arbeitsschritten zur Her
stellung von Filmeinheiten,
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht einer fertigen, ge
mäß der Erfindung ausgebildeten Filmeinheit,
Fig. 4 in größerem Maßstab einen Schnitt nach der Linie
4-4 gemäß Fig. 3,
Fig. 5 eine schematische Ansicht einer Ecke einer Film
einheit gemäß Fig. 3, betrachtet in Richtung der
Pfeile 5-5 gemäß Fig. 3, wobei gewisse Teile
aufgebrochen und gewisse Teile aufgefaltet dar
gestellt sind,
Fig. 6 eine schematische Ansicht einer behälterseitigen
Ecke der Filmeinheit, betrachtet in Richtung der
Pfeile 6-6 gemäß Fig. 3, wobei Teile abgebrochen
und andere Teile zurückgefaltet dargestellt
sind,
Fig. 7 eine Draufsicht einer Filmeinheit nach Fig. 3
von der anderen Seite her in kleinerem Maß
stab.
Gemäß Fig. 1 wird eine erste Folie 3 von einer Vor
ratsrolle 4 abgezogen und zunächst mit einer zweiten Folie 1
verbunden, die von einer Vorratsrolle 2 abge
zogen wird. Diese Folien 1 und 3 werden am Einlauf
zweier angetriebener Walzen 5 und 6 zusammengebracht.
Eine der Folien 1 und 3 besteht aus licht
empfindlichem Material und kann da
durch hergestellt werden, daß eine oder mehrere lichtemp
findliche Schichten auf einem opaken oder transparenten
Träger aufgetragen werden. Die andere Folie kann aus
einheitlichem Material bestehen und nur dazu dienen, die
Behandlungsflüssigkeit zu begrenzen, wenn diese über dem
lichtempfindlichen Blatt der fertigen Filmeinheit ausge
breitet wird, oder diese Folie kann mit Materialien
überzogen werden, die eine Bildempfangsschicht bilden
oder andere fotografische Funktionen haben, und mit den
Materialien des Streifens 1 und einer Behandlungsflüssig
keit zusammenwirken, die zwischen den Blättern ausgebrei
tet wird, um ein latentes lichtempfindliches Bild von
einem der Blätter in ein Positivbild und/oder ein Nega
tivbild in Schwarzweiß oder Farbe zu übertragen, welches
geeignet ist zur Betrachtung als transparentes Bild oder
als Reflexionsbild oder welches einer weiteren Bearbei
tung unterzogen werden kann.
Insbesondere und gemäß dem bevorzugten Ausführungsbeispiel der
Erfindung ist die als Streifen ausgebildete zweite Folie 1
lichtempfindlich und die als Streifen ausgebildete erste Folie 3
tranparent und bildet einen Bildaufnahmestreifen.
Im folgenden wird auf Fig. 2 der Zeichnung Bezug genom
men. Bei dem zu beschreibenden Ausführungsbeispiel be
steht der Streifen 1 aus einem opaken Träger, der mit
mehreren lichtempfindlichen Schichten, Farbentwickler
schichten und Zwischenschichten versehen ist.
Die lichtempfindliche Seite des
Streifens 1 ist jene, die dem Streifen 3 zugewandt ist.
Bei dieser Ausführungsform des lichtempfindlichen Strei
fens 1 kann der Streifen 3 ein Bildempfangselement tragen.
Dabei kann die nicht ebene
Oberfläche , die auf dem transparenten Träger ausgebildet
ist, die äußere Lage des Bildempfangselements bilden oder
auch nicht. Bei diesem Ausführungsbeispiel weist jene
Seite des Streifens 3, auf der der transparente dimen
sionsstabile Träger angeordnet ist, von dem Streifen 1
weg und jene Seite des Streifens 3, auf der die Bildemp
fangsschicht liegt, ist der lichtempfindlichen Seite des
Streifens 1 zugewandt.
Während des noch im einzelnen zu beschreibenden Herstel
lungsverfahrens werden die Streifen 1 und 3 zusammen über
eine vorbestimmte Distanz vorgeschoben und dann angehal
ten, während verschiedene Arbeitsgänge an mehreren Sta
tionen gleichzeitig durchgeführt werden, und dann werden
die übereinandergefügten Streifen weiter über die gleiche
Strecke vorgeschoben usw. Dieser Vorschub ist so gewählt,
daß er gleich ist der Breite einer von den Streifen 1 und
3 gebildeten fertigen Filmeinheit.
Bei jedem Vorschubschritt wird ein neuer Bereich der
übereinandergefügten Folien 1 und 3 nach einer Station
vorgeschoben, die schematisch bei 8 dargestellt ist und
an der ein Klebestreifen 9 durch Wärmeversiege
lung auf der nichtempfindlichen Trägerseite der lichtemp
findlichen Folie 1 festgelegt wird. Die einzelnen
Klebestreifen 9 können, wie bei 10 dargestellt, von
einer Vorratsrolle 12 in Streifenform 11 abge
zogen werden.
Im folgenden wird auf Fig. 2 der Zeichnung Bezug genom
men. Die einzelnen Streifen 9 können einen
gleichförmigen Querschnitt aufweisen oder sie können vom
Vorlaufrand 14 des Streifens 3 nach dem Nachlaufrand 15
des Streifens 3 verjüngt ausgebildet sein. Die Streifen
9 können aus Papier, beispielsweise aus Packpa
pier mit einer Stärke von 0,025 bis 0,038 mm, bestehen
und sie können mit einem geeigneten durch Wärme aktivier
baren Klebemittel auf jener Seite versehen sein, die den
Folien 1 und 3 zugewandt ist.
Nach dem Verkleben eines Klebestreifens 9 auf der
äußeren Oberfläche der Folie 1 werden die Folien
einer in Fig. 1 bei 16 dargestellten Station zugeführt,
an der die Enden eines jeden Klebestreifens
durch Wärmeversiegelung an der gegenübeliegenden Oberfläche
der Folie 3 festgelegt werden. Gemäß Fig. 2
wird die äußere Versiegelung
unmittelbar benachbart zu der inneren Versiegelung
an der Station 8 durchgeführt, jedoch ist dies
in erster Linie eine Folge der Kürze in der Zeichnung,
und es kann ein Vorschub von mehr als einer Filmeinheit
geschehen, bevor die Versiegelung durchgeführt wird, je
nachdem, wie die Versiegelungsstation ausgebildet ist.
Außerdem können sowohl äußere als auch innere
Versiegelung an der gleichen Station durchgeführt werden,
indem eine geeignet gestaltete erhitzte Platte benutzt
wird. Die Enden der Klebestreifen 9 sind an der empfindlichen
Seite der Folie 3 versiegelt, jedoch können
diese Befestigungspunkte auch hinter den Begrenzungen
der Folie 1 liegen, die die maximale Bilderzeugungsfläche
definieren.
Nach der Vollendung der äußeren Versiegelung an
der Station 16 werden die Folien 1 und 3 über eine Station
17 nach einer Station 18 gefördert, an der der Vorderrand
20 der Folie 3 durch Wärmeversiegelung auf
einer Maske 21 aus opakem flüssigkeitsundurchlässigem Material
aufgeklebt wird, die auf der der Folie 3 zugewandten
Seite mit einem durch Wärme aktivierbaren
Kleber beschichtet ist. Dieses Klebematerial besteht
aus einer Folie aus zweiachsig orientertem Polyäthylen-
Terephthalat, welche auf einer Oberfläche durch
Dampfablagerung mit Aluminium metallisiert ist, um die
Abdeckwirkung der Maske zu verbessern. Auf der metalli
sierten Oberfläche ist die Polyesterfolie 21 mit einem
Schutzüberzug, einer Lage aus weißem Pigment in einem
Binder und einem Gleitüberzug versehen. Auf der Polyester
seite der aluminisierten Maske ist die Polyesterfolie mit
einem Überzug versehen, der eine bessere Verklebung an
einer Wärmeversiegelungsklebeschicht ermöglicht, welch
letztere die äußere Oberfläche bildet, die der Folie 3
in Fig. 2 zugewandt ist.
Bei einem praktischen Ausführungsbeispiel kann die Poly
ester-Komponente der Maskenfolie 21 0,023 mm dick sein,
während die Gesamtdicke der Massenfolie 0,042 mm be
trägt.
Der nächste Arbeitsschritt nach Abschluß des Randversiegelungsschrittes
in der Station 18 gemäß Fig. 1 besteht
darin, daß die Folien 1 und 3 und ein Klebestreifen 9,
wie durch die strichlinierte Linie 23 in Fig. 2 angedeutet,
geschnitten werden, um den Klebestreifen 9 in
zwei Streifenabschnitte 9a und 9b zu unterteilen, von denen
jeder ein Verbindungsschienenelement für eine Filmeinheit
bildet. Danach wird die Folie 21, welche das nunmehr
befestigte Stück 3a der Folie 3 trägt, auf dem
der Abschnitt 1a der Folie 1 durch die Klebestreifen
9a und 9b aufgebracht ist, um einen Abstand vorgeschoben,
der gleich ist dem Abstand zwischen benachbarten
Einschnitten 22, die in den Rändern der Maskenfolie
21 eingeschnitten sind, das die Streifenabschnitte
1a und 3a hinter dem Vorderrand 20 der Folien 1 und 3
in einem Abstand trägt, der ausreicht, um zwei
Seitenmaskierungsbereiche der Folie 21 zu bilden, die
später über die Klebestreifen 9a und 9b gefaltet werden.
Bei der Randwärmeversiegelungsoperation, die oben beschrieben
wurde, wird der Vorderrand 20 der Folie 3a an
der Folie 21 in einem Bereich angeklebt, der eine Öffnung 24
umgibt, die ausgeschnitten ist, um die gewünschte Bildfläche
in der fertigen Filmeinheit zu definieren. An
einer weiteren, mit 25 in Fig. 1 gekennzeichneten Station
wird eine Umfangsdichtung hergestellt, die alle Ränder
eines jeden Streifenabschnitts 3a mit Abschnitten der
Maskenfolie 21 verbinden, die die Belichtungsöffnung 24 umgibt, so
daß alle vier Ränder des Streifenabschnitts 3a an der
Maskenfolie 21 festgeklebt sind.
Gemäß Fig. 2 werden in einem Hilfsschritt, aufreißbare
Behälter 30 mit Behandlungsflüssigkeit mit Versiegelungs
streifen 31 an einem Rand festgelegt. Die Versiegelungs
streifen 31 können aus geeignetem flüssigkeitsundurchläs
sigem Material bestehen, beispielsweise einem Schichten
körper aus Polyäthylen-Terephthalat mit Papier auf den
Außenseiten und einer Stärke zwischen 0,025 und 0,075
mm. Dabei ist die auf den Behälter 30 weisende Seite ge
mäß Fig. 2 mit einem durch Wärme aktivierba
ren thermoplastischen Klebematerial versehen. Die Behäl
ter werden auf die Seitenränder 32 der Maskenfolie 21 ge
legt und durch Ritze und Druck an diesen Randabschnitten
32 festgelegt.
Gemäß Fig. 1 können Flüssigkeitsfallen 34 durch Aus
schneiden von Streifen aus einem perforierten Band 35
hergestellt werden, das von einer Vorratsrolle 36 abgezo
gen wird. Wie aus Fig. 2 ersichtlich, werden die Flüssig
keitsfallen 34 an den Randabschnitten 37 der Maskenfolie
21 derart verklebt, daß sie über die Enden des jeweiligen
Bildaufnahmeblattes 3a vorstehen.
Im folgenden wird wiederum auf Fig. 1 Bezug genommen.
Die Arbeitsschritte hinter den Stationen 33, an denen die
Flüssigkeitsbehälter und die Flüssigkeitsfallen festge
legt werden, umfassen eine Faltung der Ränder 32 und 37,
die die Behälter 30 bzw. die Flüssigkeitsfallen 34 tra
gen, und diese Faltung erfolgt um die Ränder eines jeden
Blattabschnitts 3a an einer Station 41 gemäß Fig. 1. Da
nach wird der Klebestreifen am Rand des Blattes
1a an einem Ende und es werden die Ränder 37 über die En
den der Klebestreifen 9a und 9b am Rand des Blattes 1a am an
deren Ende festgelegt, um die Konfiguration zu erzeugen,
die eine fertige Filmeinheit zeigt, wie sie in Fig. 3
dargestellt ist. Danach werden die einzelnen Filmeinhei
ten getrennt, indem die Einschnitte in der Maskenfolie längs Li
nien durchgeführt werden, die, wie durch die strichlierte
Linie 40 in Fig. 2 dargestellt, geführt werden, und dies
geschieht an einer Station 43 gemäß Fig. 1. Hierdurch
werden die Seitenflansche 50 erzeugt, die auf beiden Sei
ten der strichlierten Linie 40 in Fig. 2 liegen und die
dann umgefaltet werden, um die Ausbildung gemäß Fig. 3 zu
erhalten. Dies geschieht an einer in Fig. 1 mit 44 ge
kennzeichneten Station. Danach wird die Filmeinheit da
durch vervollständigt, daß die übergefalteten Ränder 50
über den Enden der Ränder 32 und 37 über die Enden der
Behälter 30, über die Enden des Versiegelungsstreifens 31
und über die Enden des Randes 37 versiegelt werden, und
außerdem erfolgt eine Versiegelung an den nicht empfind
lichen inerten Rändern des lichtempfindlichen Streifenab
schnitts 1a bei der Ausbildung gemäß Fig. 3.
In Fig. 3 ist der allgemeine Aufbau und die Beziehung
zwischen den Teilen am Behälterende der vollendeten Film
einheit gemäß Fig. 3 dargestellt, wobei die vertikalen
Abmessungen relativ zu den horizontalen Abmessungen stark
vergrößert herausgestellt sind. Bei einem speziellen Aus
führungsbeispiel, bei dem die Gesamtabmessungen der Film
einheit gemäß Fig. 3 etwa 89 mm×107 mm betragen, hat
die Maskenfolie 21 eine Dicke von 0,04 mm und der Strei
fenabschnitt 3a eine Stärke von 0,11 mm. Das lichtemp
findliche Blatt war 0,14 mm dick und die Dicke der Klebestreifen
9b betrug 0,04 mm und die Breite des Versiegelungs
streifens 31 betrug 4 mm, während seine Stärke 0,08 mm
aufwies. Die Dicke des Behälters am Rand 51, wo die Soll
bruchlinie liegt, beträgt etwa 0,18 mm. Der Abstand vom
linken Ende des lichtempfindlichen Blattes 1a gemäß Fig.
4 nach dem linken Ende des Klebestreifens 9b beträgt etwa 6,35
mm. Der Abstand zwischen dem Ende 51 des Behälters 30 und
dem Ende des lichtempfindlichen Blattes 1a beträgt 1,7 mm.
Die Klebestreifen 9a und 9b sind 2,03 mm breit und die
Maskenränder 50, die die Klebestreifen 9a überlappen und nach
unten auf das Blatt 1a aufgeklebt sind, waren etwa 2,54 mm
breit.
Wie aus Fig. 5 ersichtlich, liegen die Flüssigkeitsfallen
34 teilweise auf dem Blatt 1a und teilweise über dem
Fortsatz des Blattes 3a hinter dem Blatt 1a. Die Enden
der Flüssigkeitsfallen 34 liegen über den Enden der Klebestreifen,
beispielsweise dem Ende des Klebestreifens,
durch den die Flüssigkeit beim Aufbrechen des Behälters
austritt. Die Endversiegelungen 53 an den Enden des Be
hälters 30 stehen in den Innenbereich zwischen den Klebestreifen
9b vor, so daß die Flüssigkeit anfänglich in den
Bereich zwischen dem Ende des Blattes 1a und dem Behälter
ausgespritzt wird, der bei 52 innerhalb der Klebestreifen
liegt, und dann erfolgt eine Ausbreitung durch geeignete
Ausbildung der Filmeinheit. Der Flüssigkeitsbehälter kann
mit Zwischenversiegelungsstreifen 54 versehen sein, um
die Flüssigkeit in bestimmter Weise als im wesentlichen
gerade Front austreten zu lassen.
Claims (5)
1. Photographisches Aufzeichnungsmaterial für das Diffusions-
Übertragungsverfahren, bestehend aus zwei übereinanderliegenden
Folien, wobei die Längsränder der ersten über die Längsränder
der zweiten Folie vorstehen, deren einer mit einer Tasche für
zwischen den Folien auszubreitende Entwicklerflüssigkeit und
deren anderer mit einer Falle für überschüssige Entwickler
flüssigkeit versehen ist,
dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Folie (1) an ihren
Seitenrändern mit Klebestreifen (9a; 9b) versehen ist, deren
Enden mit den überstehenden Längsrändern (14; 15) der ersten
Folie (3) verbunden sind.
2. Photographisches Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Enden der Klebestreifen (9a; 9b)
mit den Längsrändern der ersten Folie (3) verklebt sind.
3. Photographisches Aufzeichnungsmaterial nach
Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Längs- und Seitenränder der
zwei Folien (1; 3) von Randabschnitten einer über einer der
beiden Folien (1; 3) eine Belichtungsöffnung (24) freilegenden
weiteren Folie (21) eingefaßt sind.
4. Verfahren zum Herstellen eines photographischen Aufzeich
nungsmaterials nach Anspruch 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Klebestreifen (9a; 9b) unmittel
bar nach dem Übereinanderlegen der als endlose Streifen aus
gebildeten ersten und zweiten Folien quer über die zweite
Folie (1) gelegt werden.
5. Verfahren zum Herstellen eines photographischen Aufzeich
nungsmaterials nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß einzelne Filmeinheiten durch
Zerschneiden der übereinanderliegenden Streifen entlang der
Mittellinie (Achse) der Klebestreifen (9) gebildet werden.
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