DE4025758C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines als Möbiusschleife ausgebil
deten Farbbandes, bestehend aus einem Folienträgerband, mindestens einem die Breite
des Folienträgerbandes teilweise einnehmenden und in Längsrichtung des Bandes sich
durchgehend erstreckenden Farbstreifen sowie mindestens zwei Klebestreifen an den
nicht mit Farbe beaufschlagten Teilen des Folienträgerbandes, mit denen die Enden des
linearen Bandes zu einer Möbiusschleife verbunden werden.
Derartige Farbbänder sind aus der JP 62-2 18 170 A bekannt. Die halbbeschichteten
Schleifen wurden nach dem Stand der Technik so hergestellt, daß auf eine lange -
einzelne - Folie direkt mit Auftragswalzen eine Farbflüssigkeit (Öl oder Farbmischung) in
halber Schleifenbreite und um die halbe Breite versetzt beidseitig - oben und unten - auf
den Träger aufgetragen wurde. Danach wurden die Schleifenenden mittels Klebestreifen
an den farbfreien Teilen zu einer doppelten Möbiusschleife verklebt. Dieses Verfahren
besitzt jedoch den Nachteil, daß die Auftragswalzen nur schwierig exakt einzustellen
sind. Auch ist es ein Problem, die Farbpaste auf beiden Seitenkanten der Trägerfolie auf
zutragen. Die JP 62-2 18 170 A lehrt daher, anstelle des direkten Auftrags des
Farbmittels, separate Farbbänder mit der halben Breite getrennt an den langen -
einzelnen Träger aufzukleben. Auch dieses Verfahren ist anspruchsvoll, denn bei einem
solchen Laminieren oder Beschichten eines - einzelnen - Trägers sind für eine hohe
Effizienz große Laufgeschwindigkeiten erforderlich. Das Verfahren ist somit gegenüber
Bandrissen und Auftragsunregelmäßigkeiten anfällig.
Übliche gewebte Farbbänder aus Nylon werden mittels Ultraschall zusammengeschweißt. Dabei
sind die Farbbänder in den Kassetten zum Teil als Möbiusschleife ausgebildet, d. h. ein
Ende des Farbbandes wird vor dem Verschweißen um 180° um die Längsachse gegenüber
dem anderen Ende gedreht. Dies ist mit einem Nylonfarbband möglich, da die Tinte
wirksam im gesamten Band verteilt wird und man eine wirksame Abbildung erhält, wenn
das Band von der einen oder der anderen Seite beaufschlagt wird. Viele Drucker
verwenden Kassetten mit einer Möbiusschleife und verwenden beim Druck nur eine Hälfte
der gesamten Farbbandbreite. Wenn das Farbband die Kassette und die Möbiusschleifen
station durchläuft, wird das Farbband umgekehrt. Hierdurch wird die zum Drucken zur
Verfügung stehende Fläche verdoppelt.
Farbbänder mit Trägerfolien haben gegenüber Nylonfarbbändern gewisse Vorteile, da die
Trägerfolie als Grenzschicht zwischen der Beschichtung und dem Druckkopf wirkt. Die
Nadeln durchdringen niemals die Trägerfolie und kommen somit auch nicht mit der Be
schichtung in Berührung. Der Abrieb des Druckkopfes wird in diesem Fall nur durch die
Berührung des Druckkopfes, mit der Trägerfolie verursacht und liegt deutlich unter dem
Abrieb von Nylonfarbbändern. Hierdurch ist die Zusammensetzung der Farbflüssigkeit
nicht hinsichtlich der Pigmentkonzentration oder der verwendeten Tragerflüssigkeit be
grenzt, und es ist möglich, billigere Druckköpfe zu verwenden. Dem allgemeinen Einsatz
von als Möbiusschleifen ausgebildeten Farbbändern mit Trägerfolien stand aber die ver
gleichsweise schwierige Herstellung entgegen.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung ein Herstellungsverfahren für die
eingangs spezifizierten Farbbänder mit Trägerfolie zur Verfügung zu stellen, das tech
nisch einfach ausführbar und für einen unmittelbaren Farbmittelauftrag auf die Träger
folie geeignet ist. Auch eine Verbindung des Farbbandes mittels üblicher Klebestreifen
soll möglich sein.
Diese Aufgabe wird durch die in Anspruch 1 gekennzeichnete Erfindung gelöst, d. h.
durch ein Verfahren, wobei zunächst eine Trägerfolie auf der Vorder- und Rückseite in
Abständen so mit gleich breiten Farbstreifen beschichtet wird, daß der Abstand zwischen
zwei Farbstreifen gleich der Breite eines Farbstreifens ist, wobei die einer beschichteten
Seite jeweils gegenüberliegende Rückseite unbeschichtet ist und danach die Trägerfolie
20 in Längsrichtung der Farbstreifen so zerteilt wird, daß auf den resultierenden
Folienbändern die Farbstreifen auf der Vorder- und Rückseite gleich breit sind, so daß die
Farbstreifen auf der Vorder- und Rückseite des jeweiligen Bandes durch Kleben des Trägerbandes bündig zu einer
Möbiusschleife verbunden werden können, d. h. durch die erwähnten Klebestreifen an den
jeweils nicht mit Farbe beauftragten Teilen der Trägerfolie.
Die Vorteile des erfindungsgemäßen Verfahrens sind offenkundig. Sie liegen vor allem in
der einfacheren Ausführbarkeit, der hohen Effizienz und der daraus resultierenden
Wirtschaftlichkeit. Denn die erforderlichen beidseitigen Farbbeschichtungen lassen sich
an einer breiten Trägerfolie viel genauer und rationeller aufbringen. Auch das präzise
Zerschneiden der Trägerfolie entlang den Farbstreifen ist bei einer breiten Folienbahn
vergleichsweise einfach zu bewerkstelligen.
Das Farbbandzwischenprodukt wird hergestellt, indem man eine Trä
gerfolie auf der Vorder- und Rückseite, senkrecht zur Längsrichtung der Trägerfolie,
abwechselnd in gleichen Abständen versetzt zueinander so mit Farbstreifen beschich
tet, daß die der jeweiligen beschichteten Seite gegenüberliegende Seite unbeschichtet
ist, man die Trägerfolie in Längsrichtung so zerschneidet, daß die Farbstreifen auf der
einen Hälfte der Vorderseite und auf der anderen Hälfte der Rückseite angeordnet sind.
Man kann dann ein Ende des Farbbandzwischenproduktes gegenüber dem anderen Ende
um eine Längsachse um 180° drehen und die beiden Enden miteinander mittels
Klebestreifen, die auf der unbeschichteten Hälfte der Vorder- und Rückseite
aufgebracht werden, miteinander verbinden.
Auf diese Weise erhält man ein wirtschaftliches Verfahren zur Herstellung des Möbius-Farbbandes.
Die Beschichtung der Trägerfolie kann mittels irgendeines Verfahrens durchgeführt
werden, das dem Fachmann bekannt ist. Es werden auf der Vorder- und
Rückseite mehrere Farbstreifen im Abstand voneinander aufgebracht und anschließend
die Trägerfolie auf die Breite eines üblichen Farbbandes zerschnitten. Dabei kann man
die Beschichtung in der gewünschten Breite (eine Hälfte des fertigen Farbbandes) oder
in der Breite des Farbbandes vornehmen. Im ersten Fall wird das Farbband längs der
Ränder der Beschichtungen zerschnitten, wobei das letztere Verfahren bevorzugt wird,
da es wirtschaftlicher ist, da weniger Beschichtungen aufgebracht werden müssen. Das
Farbband kann in einer Möbiusschleife in einer Kassette angeordnet
werden und dazu mittels üblicher Klebestreifen verbunden werden. Dabei wird ein
Klebestreifen auf der unbeschichteten Hälfte der Vorderseite und der andere
Klebestreifen auf der unbeschichteten Hälfte der Rückseite des Farbbandes
angeordnet.
Mit der Erfindung wird ein Farbband hergestellt, bei dem die Nadeln oder Typen des
Druckkopfes in vorteilhafter Weise nur der unbeschichteten Seite der Trägerfolie in Be
rührung kommen. Weiter ist es in vorteilhafter Weise möglich, pigmentierte Farbbe
schichtungen zu verwenden, die eine bessere Lichtbeständigkeit haben. Das
Farbband kann in einer Kassette mit einer Möbiusschleifenstation angeordnet
werden, wobei die gesamte Farbbandbreite nutzbar ist, d. h. die Zeichenausbeute des
Farbbandes, verglichen mit üblichen Farbbändern, ist höher. Man
erhält gegenüber gewebten Nylonbändern die Vorteile der Trägerfolienbänder, d. h. eine bessere
Druckqualität durch schärfere, dichtere und klarere Konturen. Bei Nadeldruckern
durchdringen die Nadeln den Trägerfilm nicht, wodurch Nadeln mit kleinerem Durch
messer verwendet werden können.
Das erfindungsgemäße Herstellungsverfahren wird
im folgenden näher beschrieben. Es zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines in einer Möbiusschleife angeordneten
fertigen Farbbandes;
Fig. 2 eine Aufsicht auf einen Farbbandabschnitt als Zwischenprodukt,
Fig. 3 eine Schnittansicht längs der Linie III-III in Fig. 2 und
Fig. 4 eine schematische Darstellung des Beschichtungsmusters der Ausgangs
folie.
Fig. 1 zeigt ein in Form einer fertigen Möbiusschleife angeordnetes Farbband 10. Bei
einer Möbiusschleife sind die beiden Enden des Farbbandes mittels Kleben oder Schweißen
miteinander verbunden, wobei ein Ende vor dem Verbinden um die Längsachse des Farb
bandes gegenüber dem anderen Ende um 180° gedreht wurde. Auf dem Farbband 10
sind als Ergebnis eines Druckvorgangs Zeichen 12 abgebildet, d. h. an den Stellen der Zei
chen 12 wurde die Beschichtung auf ein Papier übertragen, wobei die spiegelbildlich ab
gebildeten Zeichen von einer rückseitigen Beschichtung und die normal abgebildeten Zei
chen von einer vorderseitigen Beschichtung 18 übertragen wurden.
In Fig. 2 ist ein Abschnitt des Farbbandes 10 als Zwischenprodukts in Aufsicht darge
stellt. Es sind auch die beiden Endabschnitte des Farbbandes 10 dargestellt, die mittels
Klebestreifen 22 miteinander verbunden werden. Das Farbband 10 weist auf der oberen
Hälfte 14 der Vorderseite eine Beschichtung 18 in Form eines Farbstreifens auf. Auf der
unteren Hälfte 16 der Rückseite ist eine entsprechende Beschichtung 18 angeordnet.
Ein Klebestreifen 22, der in seiner Breite der halben Breite des Farbbandes 10
entspricht, ist auf der beschichtungsfreien unteren Hälfte 16 der Vorderseite und der
oberen Hälfte 14 der Rückseite zur Verbindung der beiden Enden vorgesehen.
Fig. 3 zeigt das Farbband im Schnitt längs der Linie III-III in Fig. 2, wobei die eine Hälfte der
Trägerfolie 20 auf der Vorderseite und die andere Hälfte auf der Rückseite mit der Be
schichtung 18 versehen ist.
In Fig. 4 ist schematisch ein Beschichtungsmuster der Ausgangsfolie dargestellt,
die zur Herstellung des Farbbandes als Zwischenprodukt
verwendet wird.
Es wird eine breite Trägerfolie 20 auf ihrer Vorder- und
Rückseite abwechselnd mit einer Farbbeschichtung 18 versehen, wobei zwischen zwei
benachbarten Farbstreifen ein der Breite der Farbstreifen entsprechender unbeschich
teter Bereich der Trägerfolie 20 verbleibt. Darauf wird die Folie in Längsrichtung an den
Schnittstellen 24 zerschnitten, wodurch man das Farbband 10 (als Zwischenprodukt)
erhält. Darauf wird die Möbiusschleife ausgebildet und das Farbband 10 mit seinen Enden
verbunden, indem man auf der jeweils unbeschichteten Fläche der Vorder- bzw. Rück
seite einen Klebestreifen 22 aufbringt. Schließlich wird das fertige
Farbband mit Möbiusschleifen in üblicher Weise in
einer Kassette angeordnet.
Claims (2)
- Verfahren zur Herstellung eines als Möbiusschleife ausgebildeten Farbbandes, bestehend aus:
- - einem Folien-Trägerband,
- - mindestens einem die Breite des Folien-Trägerbandes teilweise ein nehmenden und in Längsrichtung des Bandes sich durchgehend erstreckendem Farbstreifen sowie
- - mindestens zwei Klebestreifen an den nicht mit Farbe beauftragten Teilen des Folien-Trägerbandes, mit denen die Enden des linearen Bandes zu einer Möbiusschleife verbunden werden,
- dadurch gekennzeichnet, daß
- - zunächst eine Trägerfolie (20) auf der Vorder- und Rückseite in Ab ständen so mit gleich breiten Farbstreifen (18) beschichtet wird,
- - daß der Abstand zwischen zwei Farbstreifen gleich der Breite eines Farb streifens ist und
- - die einer beschichteten Seite jeweils gegenüberliegende Rückseite unbe schichtet ist;
- - danach die Trägerfolie (20) in Längsrichtung der Farbstreifen so zerteilt wird, daß auf den resultierenden Folienbändern die Farbstreifen (18) auf der Vorder- und Rückseite gleich breit sind, und
- - dann die Farbstreifen auf der Vorder- und Rückseite eines jeweiligen Bandes durch Kleben des Trägerbandes bündig zu jeweils einer Möbiusschleife verbunden werden.
Priority Applications (3)
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Legal Events
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