DE3036360A1 - Filmeinheit fuer photographische zwecke - Google Patents
Filmeinheit fuer photographische zweckeInfo
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Description
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Die Erfindung betrifft eine Filmeinheit, die für Aufnahmen
mit dem Mehrfarben-Diffusions-Übertragungsverfahren eingesetzt wird, und insbesondere den Aufbau
der Grenzen bzw- Ränder der Bildfläche eines lichtempfindlichen Laminates, das durch eine Öffnung
in einer die Filmeinheit bildenden Maske definiert ist.
Es sind bereits verschiedene Ausführungsformen von Filmeinheiten für Aufnahmen nach dem Mehrfarben-Diffusions-übertragungsverfahren
(im folgenden als "Filmeinheit11 bezeichnet) , das auch "Diffusionsverfahren"
genannt wird, vorgeschlagen worden. Beispiele können der japanischen Patentveröffentlichung (Tokkoshoh)
48-33697, der offengelegten japanischen Patentanmeldung (Tokkaishoh) No. 48-43317, der offengelegten japanischen
Patentanmeldung (Tokkaishoh) No. 50-153628 oder, der offengelegten japanischen Patentanmeldung (Tokkaishoh)
No. 52-11027 entnommen werden. Die Unterschiede in der jeweiligen Konstruktion sind im Grunde nicht groß. Ein
typisches Beispiel ist in den Fig. 1 und 2 der Zeichnungen dargestellt. Fig. 1 zeigt eine perspektivische Ansicht
einer solchen Filmeinheit, während Fig. 2 eine explodierte Ansicht dieser Filmeinheit zeigt, d.h., die
verschiedenen Bauteile der Filmeinheit sind nebeneinander, im "demontierten Zustand" , dargestellt. Bei dieser
Darstellung sind die Enden des Behälters und die Auffangbereiche noch nicht umgefaltet. Wie man aus diesen
Fig. 1 und 2 erkennen kann, weist die Filmeinheit ein lichtempfindliches Blatt 1, das eine Folge von
mehreren Schichten enthält, die für die Bilderzeugung benötigt werden, ein transparentes Deckblatt 2, eine
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Maske 3, die eine Öffnung enthält und dadurch einen
Bildrand definiert , einen tubenartigen Behälter 4, mit einer wässrigen Verarbeitungsflüssigkeit, ein
Auffangelement 5, das nach dem Diffusionsübertragungsverfahren die überschüssige Verarbeitungsflüssigkeit
aufnehmen kann, sowie zwei Abstandsstücke 6 auf, die zur Einstellung der Dicke der Verarbeitungsflüssigkeit
dienen, die über eine das lichtempfindliche Blatt 1 bildende Schicht verteilt T.-;ird. Bei einer solchen
Pilmeinheit weist das lichtempfindliche Blatt 1 Schichten auf, die jeweils die gleichen Abmessungen
haben und aus Verarbeitungsmaterial bestehen. Das lichtempfindliche Blatt 1 wird mit seinen vollen Abmessungen
mit der folgenden Reihenfolge auf die anderen Bauteile aufgebracht, d.h., die Maske 3 mit der
rechtwinkligen öffnung, die die Bildfläche definiert, den jeweiligen Behälter 4 mit der Verarbeitungsflüssigkeit,
das Auffangelement 5 an den beiden Ebenen 3d, 3c der Maske 3, die in Querrichtung an die öffnung
grenzen, die beiden Abstandsstücke 6,6 auf beiden Seiten der seitlichen, die Öffnung begrenzenden Ebenen
3a, 3b der Maske 3 und das transparente Deckblatt Dementsprechend werden die Maske 3, die beiden Äbstandsstücke
6, 6, der Behälter 4 und das Auffangelement
5 in Sandwich-Form zwischen dem Deckblatt 2 und dem lichtempfindlichen Blatt 1 angeordnet, wobei die
Enden des Behälters und des Auffangelementes der
Maske 3 so umgefaltet werden, daß diese den jeweiligen Behälter bzw. das Auffangelement mit den jeweiligen
Hilf steilen 4 und 5 bilden. Diese Konstruktion der Filmeinheit bewirkt also das Ausstoßen des Inhaltes
des Behälters, so daß der Inhalt effektiv über das lichtempfindliche Blatt 1 verteilt wird, wenn der
Behälter einem Druck ausgesetzt wird; dadurch kommt es zu der bei Sofortbildverfahren üblichen, selbsttätigen
Verarbeitung des belichteten Bildes.
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Eine solche herkömmliche Filmeinheit hat jedoch die folgenden Nachteile in bezug auf die Herstellung,
Handhabung und Qualität, weil der gesamte Bereich des lichtempfindlichen Blattes 1, das dem Deckblatt 2 zugewandt
ist, aus verschiedenen Bildverarbeitungsschichten besteht.
(1) Wie man in Fig. 2 erkennen kann, trägt der Bereich
des lichtempfindlichen Blattes 1, der von der Maske 3 bedeckt ist (insbesondere jeweils die Bereiche,
über denen die Grenzebene 3d für die Konstruktion des Behälters oder die Grenzebene 3c für die Konstruktion
des Auffangelementes dient) nicht für die
Bilderzeugung bei der Sofortbildherstellung bei. Dementsprechend hat dieser Bereich, der näherungsweise
37 % der gesamten Fläche des lichtempfindlichen Blattes 1 ausmacht, wie sich leicht nachrechnen läßt,
im wesentlichen keinerlei Funktion. Wie im folgenden noch im Detail erläutert werden soll, bestehen die
lichtempfindlichen Materialien, die für die Bilderzeugung und -Verarbeitung benötigt werden, jeweils
aus verschiedenen Arten von Farbmitteln, fotografischen Emulsionen usw. Da diese Materialien auch relativ
kostspielige Substanzen, wie beispielsweise Silber enthalten, hat dieses lichtempfindliche Blatt einen
relativ hohen Materialwert.
(2) Wenn die Maske 3 auf das lichtempfindliche Blatt 1 aufgebracht wird, wird üblicherweise ein wärmeempfindliches
Bindemittel verwendet. Dabei wird die Maske 3 auf das lichtempfindliche Blatt 1 aufgelegt
und thermisch mittels einer Heizeinrichtung mit einer gitterförmigen Heizfläche mit dem lichtempfindlichen
Blatt 1 verbunden. Dadurch entstehen jedoch auf der Ebene 3d für die Ausbildung des Behälters (von der
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Seite des lichtempfindlichen Blattes 1 aus gesehen) gitterförmige Markierungen 7 (sh. Fig. 3), die der
Struktur der Heizfläche der Heizeinrichtung entsprechen und als "Heizmarkierungen" bezeichnet werden könnten.
(3)Bei der Herstellung der thermischen Verbindung
zwischen dem lichtempfindlichen Blatt 1 und der Maske
3 ist es sehr kompliziert und damit aufwendig, die gesamten, miteinander zu verbindenden Flächen vollständig
abzudichten. Dies bedeutet, daß zwischen diesen Flächen einige nicht abgedichtete Bereiche übrigbleiben.
An diesen nicht abgedichteten Bereichen kann ddie Verarbeitungsflüssigkeit jedoch austreten, so daß
Streifen 8 (sh. Fig. 3), die durch ungleichmäßige Konzentration verursacht werden, längs des Bildrandes auf
dem lichtempfindlichen Blatt 1 ausgebildet werden.
(4) Da die Maske 3 auf dem lichtempfindlichen Blatt 1
aufliegt, können stufenförmige Bereiche auf dem lichtempfindlichen
Blatt 1 längs der öffnung der Maske 3 auftreten (d.h. Unregelmäßigkeiten längs des Randes
der öffnung). Wenn also der Inhalt des Behälters (der Behälter selbst ist hier nicht dargestellt) in Richtung
des in Fig. 4 dargestellten Pfeiles gedruckt wird, so wird die Luft, die im Innern dieses Bereiches zwischen
der Maske 3 und dem Blatt 1 eingeschlossen und zurückgehalten worden war, praktisch nicht nach außen abgegeben
und damit von der Auslaßströmung erfaßt, so daß
in dem stufenförmigen Bereich Luftbläschen 9 erzeugt werden, wie in Fig. 4 angedeutet ist. Da die Bereiche
des lichtempfindlichen Blattes 1, auf denen sich die
Luftbläschen befinden, nicht verarbeitet werden, entstehen längs des Bildrandes auf dem lichtempfindlichen
Blatt 1 schwarze Punkte oder schwarze Striche 10, wie
in Fig. 3 angedeutet ist.
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Um das Auftreten von irgendwelchen Unregelmäßigkeiten längs des Randes der Öffnung sicher zu vermeiden, wird
in Research Disclosure 78. RD. 17321 ein Verfahren vorgeschlagen, um die Ausbildung des Bildrandes zu verbessern.
Gemäß einer Ausführungsform werden zwei lichtundurchlässige und für ein fluides Medium undurchdringliche
Streifen (beispielsweise kohlenstoffimprägniertes Acrylmaterial) auf die Emulsionsseite des Bildempfangselementes
aufgebracht. Im einzelnen werden die jeweili- : gen Streifen 11 (sh. Fig. 5) auf die Bereiche aufgebracht,
auf denen entweder die Grenzebene 3d für die Konstruktion des Behälters oder die Grenzebene 3c für
die Konstruktion des Auffangelementes liegen, wie oben
beschrieben wurde. Um solche Schichten 11 verwenden zu können, sind jedoch zusätzliche Materialien und
Verarbeitungsschritte erforderlich, so daß sich die
Herstellungskosten der Filmeinheit erhöhen.
Zusammenfassend kann also festgestellt werden, daß die Nachteile der herkömmlichen Filmeinheiten nicht nur
in den hohen Herstellungskosten aufgrund der nicht effektiven Ausnutzung.des kostspieligen lichtempfindlichen
Materials , sondern auch in der Verschlechterung der Bildqualität des sich ergebenden photographischen Produktes
,also des fertigen Bildes, am Umfang der Bildfläche liegen, die durch die öffnung in der Maske definiert
wird; diese Vorteile sollten also vermieden werden.
Es ist deshalb ein wesentliches Ziel der vorliegenden Erfindung, eine nach dem Diffusionsübertragungsverfahren
verwendbare Filmeinheit für photographische Zwecke zu schaffen, deren Konstruktion sicher und
zuverlässig jede Verschlechterung der Bildqualität verhindert, die insbesondere am Umfang der Bildfläche
auftreten könnte.
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Weiterhin soll die vorliegende Erfindung eine Filmeinheit des oben beschriebenen Typs schaffen, deren
Konstruktion die effektive Nutzung des ziemlich kostspieligen lichtempfindlichen Blattes nur für die Ausbildung
der Bildfläche ermöglicht, d.h., das kostspielige lichtempfindliche Material wird nur dort
verwendet, wo es zur Bilderzeugung dient, während in anderen Bereichen weniger kostspielige Materialien
eingesetzt werden können.
Und es ist schließlich noch ein Ziel der vorliegenden Erfindung, eine Filmeinheit des oben beschriebenen
Typs vorzuschlagen, die eine einfache Konstruktion und einen hohen Gebrauchsnutzen hat.
Zur Erreichung dieser und anderer Ziele wird gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
eine nach dem Diffusionsübertragungsverfahren
(diffusive transfer process) arbeitende Filmeinheit vorgeschlagen, wie sie im folgenden erläutert werden soll.
Die Filmeinheit enthält ein lichtempfindliches Blatt aus
mehreren, laminierten Schichten, die jeweils zu der Selbstverarbeitung des belichteten Films beitragen;
auf dieses lichtempfindliche Blatt werden in der angegebenen Reihenfolge die folgenden Schichten aufgebracht:
Eine Maske mit einer Öffnung, die den Bildrand definiert; ein Behälter mit einer Verarbeitungsflüssigkeit, die
unter der Einwirkung von Druck freigegeben werden kann; ein Auffangelement, das nach dem Diffusionsübertragungsverfahren
die überschüssige Verarbeitungsflüssigkeit zurückhalten kann; zwei Abstandselemente für die Einstellung
der Dicke der über das lichtempfindliche Blatt auszugebenen Flüssigkeit; und ein transparentes Deckblatt,
bei dem wenigstens ein Teilbereich des lichtempfindlichen Blattes, der unter dem Bereich und um die
Bildgrenze liegt, durch wenigstens eine Schicht aus einer
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Blindflüssigkeit, die bei der Selbstverarbeitung nicht teilnimmt, statt wenigstens einer der an der Selbstverarbeitung
teilnehmenden Schichten aufgebracht wird. Weiterhin wird gemäß einer weiteren, modifizierten
Ausführungsform der Teilbereich der Schicht aus der Blindflüssigkeit so ausgebildet, daß er nach innen
in einen Bereich erweitert ist, der relativ der Definition der Bildgrenze entspricht, so daß ein
wesentlicher Teil der Bildfläche nicht vollständig durch die öffnung der Maske, sondern mit Hilfe einer
Grenze definiert wird, die zwischen dieser Schicht auf der Blindflüssigkeit und wenigstens einer benachbarten,
an der Selbstverarbeitung teilnehmenderSchicht ausgebildet ist. Durch die zuletzt erwähnte Ausführungsform schafft die vorliegende Erfindung eine Filmeinheit
mit einer spezifischen Konstruktion, die es ermöglicht, jede folgende Verschlechterung der Bildqualität zu
vermeiden, die insbesondere am Umfang der Bildfläche verursacht wird; außerdem wird das ziemlich kostspielige,
lichtempfindliche Laminat im wesentlichen nur für die
Herstellung der Bildfläche verwendet.
Die Erfindung schafft also eine Filmeinheit für photographische Zwecke, die nach dem Diffusionsübertragungsverfahren
arbeitet und ein lichtempfindliches Blatt, eine Maske mit einer Öffnung, die eine Bildgrenze
definiert, einem Behälter für eine Verar.beitungsflüssigkeit und bei Bedarf noch weitere Schichten
bzw. Komponenten enthält..Die Grenzbereiche des lichtempfindlichen
Blattes, die rund um die Bildgrenze liegen, werden nicht durch Schichten , die das lichtempfindliche
Blatt bilden, sondern durch Schichten aus Blindflüssigkeiten gebildet.
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Die Erfindung wird im folgenden anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beiliegenden, schematischen
Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 eine perspektivische, teilweise explodierte Ansicht einer herkömmlichen Pilmeinheit,
Fig. 2 eine explodierte Ansicht der einzelnen Komponenten der Filmeinheit nach Fig. 1
im auseinandergebauten Zustand,
Fig. 3 eine Draufsicht auf eine Filmeinheit mit herkömmlichem Aufbau, wobei insbesondere
einige Mängel dargestellt sind, die bei der Verwendung einer solchen Filmeinheit
zwangsläufig auftreten,
Fig. 4 einen Teilquerschnitt durch die Filmeinheit nach Fig. 3, wobei insbesondere
das Auftreten von Luftbläschen bei der Ausgabe der Verarbeitungsflüssigkeit zu
dem lichtempfindlichen Blatt dargestellt ist,
Fig. 5 einen Teilquerschnitt einer weiteren Ausführungsform der Filmeinheit nach Fig. 3,
die speziell modifiziert ist, um das Auftreten der Luftbläschen zu verhindern,
Fig. 6 einen Teilquerschnitt einer Filmeinheit
nach einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, wobei die verschiedenen
Komponenten aus Darstellungsgründen vergrößert gezeichnet sind, wobei diese Ansicht
der Querachnittansicht längs der Linie VI-VI von Fig. 1 entspricht,
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Fig. 7 einen Teilquerschnitt durch eine Extrusionsvorrichtung, die für die Realisierung der
vorliegenden Erfindung verwendet wird,
Fig. 8 einen Teilquerschnitt längs der Linie VIII-VIII von Fig. 7, und
Fig. 9 einen Teilquerschnitt durch eine modifizierte Ausführungsform der Filmeinheit nach Fig.
Vor der detaillierten Erläuterung der vorliegenden Erfindung wird darauf hingewiesen, daß in den verschiedenen
Figuren der Zeichnung gleiche Teile jeweils mit gleichen Bezugszeichen versehen sind.
In Fig. 6 der beiliegenden Zeichnungen ist ein Teilquerschnitt durch eine Filmeinheit gemäß einer bevorzugten
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dargestellt, wobei die verschiedenen Komponenten stark vergrößert
gezeichnet sind, um die Darstellung übersichtlicher zu gestalten. Diese Darstellung entspricht der Querschnittsansicht längs der Linie VI-VI von Fig. 1. Die Filmeinheit
weist ein Deckblatt 2, eine Maske 3, ein lichtempfindliches Blatt 1 aus mehreren Schichten, die mit dem Bezugszeichen 1a bis In versehen sind, und mehrere Schichten
12 aus Blindflüssigkeiten auf, die keinen Beitrag zur
Bilderzeugung und der hierbei erforderlichen Verarbeitungsschritte leisten. Das lichtempfindliche Blatt. 1
weist in der angegebenen Reihenfolge eine Schutzschicht 1a, eine blauempfindliche Emulsionsschicht 1b, eine Schicht
1c aus einem gelben Farbstoff, die eine Abbildung erzeugt, eine Zwischenschicht 1d, eine grünempfindliche Emulsions
schicht 1e, eine Schicht 1f aus einem Magentafarbstoff,
die eine Abbildung erzeugt, eine Zwischenschicht 1g, eine rotempfindliche Emulsionsschicht 1h, eine Schicht 1iaus
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einem Zyanfarbstoff, die ein Bild erzeugt, eine Sperrschicht
1j, eine reflektierende Schicht 1k, eine Bildempfangsschicht
1 £ , ein Tragteil 1m bzw. eine Gegenschicht 1n auf.
Bei der Filmeinheit nach den Fig. 1 bis 6 haben nicht nur die Schichten des lichtempfindlichen Blattes 1,
also die Schichten 1a bis 1f, den üblichen Aufbau, sondern auch die Selbstverarbeitung eines solchen,
belichteten Films zum fertigen Bild gehört zum Stand der Technik. Bei der Ausgabe der Verarbeitungsflüssigkeit
zwischen das Deckblatt 2 und die äußere Oberfläche der Schutzschicht 1a dringt die Verarbeitungsflüssigkeit
und wird durch Diffusion übertragen von der blauempfindlichen Emulsionsschicht 1b durch die reflektierende
Schicht 1k zu der Bildempfangsschicht 1 / , um darin ein positives Farbbild zu erzeugen; die Details dieses
Funktionsablaufs sind durch mehrere Veröffentlichungen
bekannt, beispielsweise durch die GB-PS 1 330 524, so daß sie hier nicht nochmals erläutert werden sollen.
Zusammengefaßt wird nur darauf hingewiesen, daß bei einem solchen Aufbau des lichtempfindlichen Blattes
die jeweils zu einer Dreiergruppe zusammengefaßten Schichten, nämlich die das Farbbild erzeugende Gruppe
von Schichten aus der gelben Schicht 1c, der Magentaschicht 1f und der Zyanschicht 1i, sowie die Gruppe
von farbempfindlichen Emulsionsschichten aus der
roten Schicht 1b, der grünen Schicht 1e und der roten Schicht 1h, sowie die Bildempfangsschicht
1 Jt/ wesentlich für die Bilderzeugung sind (wobei, je nach Bedarf, noch die Zwischenschichten 1d und
1g vorgesehen werden können), so daß diese drei Gruppen insgesamt im allgemeinen als notwendige
Bilderzeugungsschichten bezeichnet werden.
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Im Gegensatz hierzu werden gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
der Filmeinheit nach der vorliegenden Erfindung mehrere Schichten 12 aus Blindflüssigkeiten vorgesehen,
die nicht an der Selbstverarbeitung der lichtempfindlichen Schichten zu dem sichtbaren Bild teilnehmen.
Die jeweiligen Schichten aus der Blindflüssigkeit bestehen jeweils aus Teilen des lichtempfindlichen Blattes
1, die rund um die Bildgrenze liegen, die durch die öffnung der Maske 3 definiert ist (im einzelnen liegen
auf den jeweiligen Bereichen entweder die Grenzebene 3d für die Konstruktion des Behälters oder die Grenzebene
3c für die Konstruktion des Auffangelementes). Bei der
* Ausführungsform nach Fig. 6 ist eine erste Schicht 1 2
aus einer Blindflüssigkeit quer zwischen der Schutzschicht
1a und der Zwischenschicht 1d angeordnet. Eine zweite Schicht 12 aus einer Blindflüssigkeit ist quer
zwischen der Zwischenschicht 1d und der Zwischenschicht
1g angeordnet, während eine dritte Schicht 12 aus einer Blindflüssigkeit:quer zwischen der Zwischenschicht 1g
und der Sperrschicht 1/ angeordnet ist. Eine vierte
Schicht 12 aus einer Blindflüssigkeit ist quer zwischen der reflektierenden Schicht 1k und dem Tragteil 1m angeordnet.
Als Flüssigkeit für die Schicht aus der Blindflüssigkeit
werden nach einer bevorzugten Ausführungsform Flüssigkeiten
eingesetzt, deren Eigenschaften näherungsweise den Eigenschaften der verschiedenen Flüssigkeiten in
der in verschiedenen lichtempfindlichen Schichten entsprechen.
Die Blindflüssigkeit darf jedoch keine ungünstigen Einflüsse auf die photographischen Eigenschaften
dieser Schichten ausüben. Beispielsweise
: kann die Blindflüssigkeit aus folgenden Substanzen aus-
, ι gewählt werden: Wässrige Lösungen von Gelatine, lösli
che Polymere einschließlich, z.B., Polyvinylalkohol,
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Deazetylzellulose, Methylzellulose und ähnliche Substanzen.
Bevorzugt wird jedoch eine wässrige Lösung von Gelatine verwendet. Wenn die Blindflüssigkeit auf das
lichtempfindliche Blatt 1 aufgebracht wird, um die jeweiligen Schichten aus der Blindflüssigkeit zu
bilden, besteht die Möglichkeit, daß längs jeder Grenze (d.h., der Grenze zwischen der Schicht aus
der Blindflüssigkeit und ihrer benachbarten Emulsionsschicht oder ihrer benachbarten, das Farbbild erzeugenden
Materialschicht oder ihrer benachbarten Bildempfangsschicht) durch das Einströmen von Materialien,
die jeweils auf beiden Seiten der Grenze mit Schichten versehen worden sind, eine Störung oder Umordnung erzeugt
werden könnte. Berücksichtigt man jedoch bei der Einstellung der Eigenschaften (einschließlich
der Viskosität, der spezifischen Dichte, der Oberflächenspannung usw.) und der Menge der Blindflüssigkeit
die jeweiligen Charakteristiken dieser Emulsionen, der das Farbbild erzeugenden Materialien und der anderen
Substanzen, so läßt sich das Auftreten einer solchen Störung weitgehend ausschließen. Von den Erfindern
durchgeführte Experimente haben gezeigt, daß eine Störung der Grenzlinie, die durch die oben erwähnte·
Wirkung verursacht wird, in bezug auf die rechtwinklige Grenze im Bereich von + 0,5 mm gehalten werden kann.
Die Details des Herstellungsverfahrens des lichtempfind*-
lichen Blattes 1 nach der vorliegenden Erfindung wird im folgenden beschrieben.
Das !lichtempfindliche Blatt 1 enthält ein Tragteil 1m,
auf dem sich nacheinander in der angegebenen Reihenfolge die jeweiligen Schichten 1 ^ , 1k ... 1a befinden.
Diese Schichten können auf das Tragteil 1m durch ein
herkömmliches Beschichtungsverfahren aufgebracht werden,
wie beispielsweise durch Extrusionbeschichtung, durch eine Beschichtung mit einem verschiebbaren Behälter
und durch ein ähnliches Verfahren.
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In Fig. 7 ist eine Austrittsdüse 13 einer Extrusionseinrichtung
dargestellt, mit der gleichzeitig drei Schichten aufgebracht werden können. Mit dieser
Extrusionseinrichtung wurde das·lichtempfindliche
Blatt 1 nach einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung hergestellt? die so angefertigten
lichtempfindlichen Blätter wurden für die erwähnten Versuche verwendet. Fig. 8 zeigt einen Querschnitt
längs der Linie VIII-VIII von Fig. 7, wobei insbesondere die relativen Abstandsbeziehungen zwischen den auf das
Tragteil 1m aufgebrachten Schichten und ihren unmittelbar benachbarten Schichten 12 aus der Blindflüssigkeit
dargestellt sind.
Wie bereits oben erwähnt wurde, sind schon verschiedene Beschichtungsverfahren vorgeschlagen worden. Gemäß
der Ausführungsform der vorliegenden Erfindung nach den Fig. 7 und 8 können jedoch zwölf Schichten 1a bis
1 -t durch vier Beschichtungsschritte auf das Tragteil
1m laminiert werden. Bei dieser Ausführungsform des Beschichtungsverfahrens sind nämlich vier Extrusionseinrichtungen
vorgesehen, die jeweils längs der Transportbahn des Tragteils 1m angeordnet sind, um die
gleichzeitige Aufbringung von drei Schichten durchzuführen. Dabei werden auf das Tragteil Im zunächst als
Gruppe von drei Schichten die Bildempfangsschicht \£
die reflektierende Schicht 1k und die Sperrschicht 1j
in Verbindung mit den Schichten 12 aus der Blindflüssigkeit
auf beiden Seiten der Bildempfangsschicht \JL aufgebracht.
Die gleichen Verfahrensschritte werden bei
den folgenden Laminierungsschritten durchgeführt; und
schließlich wird eine Dreiergruppe aus der Schicht 1c, die das gelbe Farbbild liefert, aus der blauempfindlichen
Emulsionsschicht Ib und aus der Schutztschicht
1a in Verbindung mit den Schichten 12 aus der Blindflüssigkeit auf beide Seiten der jeweiligen Schicht 1c
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die das gelbe Farbbild liefert, und der blauempfindischen
Emulsionsschicht Ib mit einer vierten Extrusionseinrichtung (hier nicht dargestellt) aufgebracht.
Im folgenden soll unter Bezugnahme auf Fig. 7 der erste Beschichtungsschritt mit der ersten Extrusionseinrichtung
13 im Detail beschrieben werden (d.h., die gleichzeitige Aufbringung der jeweiligen Bildempfangsschichten
1/2 , 1 X, .. . ., der jeweiligen reflektierenden
Schichten 1k, 1k .... und der jeweiligen Schichten 1 j, 1 j .... in Verbindung mit den zugehörigen
Schichten 12, 12 .... aus der Blindflüssigkeit auf die beiden Seiten jeder Bildempfangsschicht 1^2, 1/-....
auf dem Tragteil 1m).Eine Extrusionsanlage weist wenigstens eine Gegenrolle 14, die das Tragteil 1m in
der durch den Pfeil angedeuteten Richtung transportiert (das Tragteil Im ist vorher in einem unabhängigen Verarbeitungsschritt
auf die Gegenschicht 1n aufgebracht worden) sowie mehrere Extrusionseinrichtungen 13 auf,
wobei jede Extrusionseinrichtung 13 Zuführpumpen 15a,
15b, 15c für die Beschichtungsflüssigkeit und eine Zuführpumpe 15d für die Blindflüssigkeit enthält, wie
man in Fig. 7 erkennen kann. Die Zuführpumpe 15a für
die Beschichtungsflüssigkeit führt die Beschichtungsflüssigkeit,
die für die Erzeugung der jeweiligen Bildempfangs schichten 1 £, , Λ Jd .... verwendet wird,
den jeweiligen Schlitzbereichen 17a, 17a .... durch Vorratsbehälter 16a, 16a .... zu. In ähnlicher Weise
führt die Zuführpumpe 15b die Beschichtungsflüssigkeit,
die für die Erzeugung der jeweiligen reflektierenden Schichten 1k, 1k .... verwendet wird, durch Vorratsbehälter
16b, 16b .... den jeweiligen Schlitzbereichen 17b, 17b .... zu, während die Zuführpumpe 15c die Beschichtungsf
lüssigkeit, die für die Herstellung der jeweiligen Sperrschichten 1j, 1j .... verwendet wird,
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durch Vorratsbehälter 16c, 16c .... den jeweiligen Schlitzbereichen 17c, 17c .... zuführt. Die Zuführpumpe
15d führt die Blindflüssigkeit den jeweiligen
Schlitzbereichen 17d, 17a .... durch Vorratsbehälter
16d, 16d ... zu. Die Extrusionseinrichtung 13 enthält
weiterhin Trennelemente 18, die dazu dienen, die jeweilige
Abgabe der Beschichtungsflüssigkeit von der
jeweiligen Abgabe der Blindflüssigkeit zu trennen. Die seitliche Breite der in Paaren angeordneten Trennelemente
18 und 18 und ihr Abstand regulieren im wesentlichen die seitliche Breite w. der Schicht aus der
Blindflüssigkeit und die seitliche Breite w„ der Bildfläche,
wobei die jeweiligen Lagen insbesondere in Fig. 8 zu erkennen sind.
Die gestrichelten Linien 19 und 20 definieren jeweils Linien, an denen\der Bereich des lichtempfindlichen
Blattes von dem Rest abgeschnitten bzw. getrennt wird, wodurch jeweils Filmeinheiten mit den vorgegebenen
Abmessungen entstehen, wenn die vorgegebenen Beschichtungsund Trocknungsschritte durchgeführt worden sind. Da die
Beziehung W1 = wl + wih 9^t' läßt sich erkennen, daß
die mit W1 bezeichnete Breite den Bereich festlegt,
ι a
über den der Bereich 3c für das Auffangelement gelegt
wird, während die mit W1, bezeichnete Breite den Bereich
festlegt, über den der Bereich 3d für den Behälter gelegt wird.
Wenn die Beschichtung des lichtempfindlichen Laminates mit einer solchen Extrusionsanlage durchgeführt wird,
werden nicht nur die jeweiligen Bildempfangsschichten
Λ Jl , 1 ,£ .... , die jeweiligen reflektierenden Schichten
Ik, 1k .... und die jeweiligen Sperrschichten Tj, 1j ....
sondern auch die zugehörigen Schichten aus der Blindflüssigkeit auf beiden Seiten jeder Bildempfangsschicht
1 JtL , 1 -£ gleichzeitig hergestellt. Außerdem läßt
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sich die jeweilige Dicke der zuletzt erwähnten Schichten regulieren, indem die jeweilige Zuführgeschwindigkeit
der Zuführpumpen 15a .... 15d für die verschiedenen
Flüssigkeiten entsprechend gesteuert wird/ während die jeweiligen seitlichen Breiten der Schichten vorher festgelegt
werden kann, indem die jeweiligen seitlichen Abstände der in Paaren angeordneten Trennelemente 18 und
18 relativ zu den anderen Paaren von Trennelementen reguliert werden.
Bei dieser Filmeinheit werden also die Bereiche des lichtempfindlichen Blattes, die durch die Maske 3 bedeckt
werden, insbesondere die jeweiligen Bereiche, auf denen sich entweder die Grenzebene 3d für die
Konstruktion des Behälters oder die Grenzebene 3c für die Konstruktion des Auffangelementes befinden,
durch die in Fig. 6 gezeigten Schichten 12 aus der Blindflüssigkeit gebildet. Die vorliegende Erfindung
schafft also nach dem Diffusionsübertragungsverfahren
arbeitende Filmeinheiten , bei denen die ziemlich kostspieligen, zur Bildherstellung erforderlichen
Materialschichten nur für die Bildfläche verwendet werden, d.h. nur in diesem Bereich auf die Tragschicht
laminiert werden, während die übrigen Bereiche durch die weniger kostspieligen Blindlösungen
gebildet werden, so daß sich eine sehr wirtschaftliche Ausnutzung der kostspieligen Verarbeitungsmaterialien ergibt.
Wenn die Schichten 12 aus den Blindflüssigkeiten vorgesehen
werden, sollte die im folgenden beschriebene Anordnung eingeführt werden, um eine folgende Verschlechterung
der Bildqualität zu vermeiden, die insbesondere vom Umfang des Bildrandes entstehen könnte.
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Wie in Fig. 9 dargestellt wird, ist nämlich die Schicht 12 aus der Blindflüssigkeit in der Nähe der Bildempfangsschicht
(die hier durch das Bezugszeichen 12r angedeutet ist) so angeordnet, daß sie sich an ihrer Innenseite'
insgesamt etwas in den Bildbereich hinein erstreckt. Die jeweiligen seitlichen Endbereiche der Schichten 12'
aus den Blindflüssigkeiten liegen also etwas innerhalb
der Bildfläche, die durch die öffnung der Maske 3 definiert
ist, so daß die jeweiligen seitlichen Endbereiche der Schichten 12' aus den Blindflüssigkeiten gemäß der
Darstellung in Fig. 9 auf der rechten Seite einer Linie 21 angeordnet sind, die die Bildöffnung definiert; die
Schichten 12' aus der Blindflüssigkeit ragen also über diese · Linie 21 hinaus etwas in die Bildfläche hinein.
Durch diese Ausgestaltung wird die Bildfläche nicht durch die öffnung der Maske 3, sondern durch die Grenzlinie
zwischen der Schicht 12' aus der Blindflüssigkeit
und der Bildempfangsschicht 1 Ji definiert. Anders ausgedrückt
wird die Bildfläche im wesentlichen durch den Umfang der Bildempfangsschichten 1 I- und 1 -&-definiert,
während das lichitempfindliche Blatt 1 an sich mehrere
Schichten aufweist. Durch die Verwendung solcher Schichten 12' und 12' aus den Blindflüssigkeiten kann die oben
beschriebene Verschlechterung der Bildqualität vermieden werden, die auf cJLen unerwünschten Einschluß von Luft
und/oder auf das Durchdringen bzw. die Wanderung der
Verarbeitungsflüssigkeit zurückzuführen ist. Als Blindflüssigkeit für die Schicht 12' wird nach einer bevorzugten
Ausführungsform eine nicht beitzende bzw. ätzende
Flüssigkeit verwendet.
Damit schafft also die vorliegende Erfindung nach dem
Diffusionsübertragungsverfahren arbeitende Filmeinheiten für photographis<j;he Zwecke, die so aufgebaut sind, daß
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sie die Verschlechterung der Bildqualität verhindern können, die insbesondere am Umfang der durch die Öffnung
in der Maske definierten Bildfläche auftreten können.
Bei der obigen Ausführungsform ist die vorliegende Erfindung unter Zuhilfenahme eines spezifischen lichtempfindlichen
Blattes beschrieben worden, das nach einem Verfahren mit viermaliger Beschichtung hergestellt
worden ist. Es wird jedoch darauf hingewiesen, daß diese Ausführungsform nicht ungedingt erforderlich
ist, so daß verschiedene Änderungen und Modifikationen möglich sind.
Weiterhin ist bei der Filmeinheit nach der vorliegenden Erfindung die Zahl der Schichten 12 aus der Blindflüssigkeit,
die statt der Bildverarbeitungsschichten jeweils das lichtempfindliche Blatt bilden, nicht auf
vier beschränkt. Es kann also auch nur eine einzige Schicht aus einer Blindflüssigkeit in Verbindung mit
der Bildempfangsschicht 1 £ , der jeweiligen Emulsionsschicht
1b, 1e, 1h oder der jeweiligen Schicht 1c, 1f,
1i , die das jeweilige Farbbild erzeugen, verwendet werden; auch eine Kombinations-Anwendung mit mehr
als einer dieser Schichten ist möglich. Die vorliegende Erfindung kann auch dann eingesetzt werden, wenn der
Grenzbereich wenigstens einer Schicht, die für die Bilderzeugung notwendig ist, durch die Schicht aus der
Blindflüssigkeit ersetzt wird.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform weisen auch die
jeweiligen Bereiche des lichtempfindlichen Blattes, über denen jeweils in entsprechender Weise die seitlichen
Grenzebenen 3a und 3b der Maske 3 liegen, Schichten 12 aus Blindflüssigkeiten auf. Die Summe
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dieser Flächen ist jedoch relativ zu der Gesamtfläche des lichtempfindlichen Blattes und sogar zu der der
jeweiligen Bereiche 3c und 3d nicht so groß. Weiterhin wird die Verschlechterung der Bildqualität sehr
häufig in den und in der Nähe der Grenzbereiche 3c
und 3d beobachtet. Aus den oben angegebenen Gründen reicht es aus, daß für die Zwecke der vorliegenden Erfindung die jeweiligen Bereiche des lichtempfindlichen Blattes , auf denen die Grenzbereiche 3c und 3d angeordnet sind, die Schichten aus der Blindflüssigkeit aufweisen.
und 3d beobachtet. Aus den oben angegebenen Gründen reicht es aus, daß für die Zwecke der vorliegenden Erfindung die jeweiligen Bereiche des lichtempfindlichen Blattes , auf denen die Grenzbereiche 3c und 3d angeordnet sind, die Schichten aus der Blindflüssigkeit aufweisen.
Zusammenfassend läßt sich also feststellen,, daß mit
der Filmeinheit nach der vorliegenden Erfindung die folgenden Vorteile erreicht werden:
(1) Das photoempfindliche Blatt wird im wesentlichen
nur für die Bildfläche verwendet, während der Bereich des lichtempfindlichen Blattes, der nicht für die Erzeugung
des Bildes dient, aus den Schichten aus den Blindflüssigkeiten besteht. Damit kann also der Verbrauch an lichtempfindlichem
, kostspieligem Material verringert werden, so daß solche Filmeinheiten mit relativ geringen Kosten
hergestellt werden können.
(2) Aufgrund der Konstruktion der Filmeinheit mit
den Schichten aus der Blindflüssigkeit kann das oben erwähnte Auftreten der "Wärmedichtungsmarkierungen" (sh. den Bereich 7 in Fig. 3) vermieden werden, die sonst entstehen, wenn die Maske auf das lichtempfindliche Blatt aufgebracht wird.
den Schichten aus der Blindflüssigkeit kann das oben erwähnte Auftreten der "Wärmedichtungsmarkierungen" (sh. den Bereich 7 in Fig. 3) vermieden werden, die sonst entstehen, wenn die Maske auf das lichtempfindliche Blatt aufgebracht wird.
1 30018/0665
(3) Die Bildfläche wird nicht vollständig durch die Öffnung der Maske, sondern mit Hilfe der Grenzlinien
zwischen einer Schicht aus einer. Blindflüssigkeit und ihrer benachbarten Schicht der Bildfläche definiert,
die an der Selbstverarbeitung des belichteten Films zu dem fertigen Film teilnimmt. Dadurch läßt sich die
sonst nicht zu vermeidende Verschlechterung der Bildqualität am Umfang der Grenze des Bildbereiches ausschließen,
d.h., das Auftreten von Streifen, die durch ungleichmäßige Konzentration der Verarbeitungsflüssigkeit
verursacht werden, sowie linienförmige oder punktförmige Schmutzstellen, die auf das unerwünschte Eindringen
von Luft und/oder das Austreten der Verarbeitungsflüssigkeit zurückzuführen sind, wie oben erläutert
wurde.
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Leerseite
Claims (4)
- PAT ENTANWÄLTE303838QA. GRÜNECKER H. KINKELDEYDR-INCuW. STOCKMAIRDR-INI"» - AeE(CALTECH)K. SCHUMANNDR BER. NAT ■ DlPL-FWYSP. H. JAKOBDIPL. INaG. BEZOLDDR RI a MAT ■ DIPU-CHEM.Fuji Photo Film Go., Ltd.210, Nakanuma, Minami Ashigara-shiKanagawa-ken, Japan8 MÜNCHENMAXIMILIANSTRASSEP 15 530/Da 26. Sept. 1980Filmeinheit für photographische ZweckePatentansprücheNach dem Diffusionsübertragungsverfahren arbeitende Filmeinheit für photographische Zwecke mit einem Deckblatt, mit einem lichtempfindlichen Blatt aus mehreren, aufeinander laminierten Schichten, die an der Selbstverarbeitung zu dem fertigen Bild teilnehmen, wobei zwischen dem Deckblatt und dein lichtempfindlichen Blatt eine Maske mit einer die Grenze der Bildfläche definierenden öffnung angeordnet ist, weiterhin mit einem eine Verarbeitungsflüssigkeit enthaltenden Behälter, der unter der Einwirkung von Druck die Verarbeitungsflüssigkeit freigibt, mit einem Auffang-element, das die überschüssige Verarbeitungsflüssigkeit nach dem Diffusionsübertragungsverfahren zurückhält und mit zwei Abstandselementen für die Regulierung der Dicke der über das lichtempfindliche Blatt auszugebenden Verarbeitungsflüssigkeit , dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Teilbereich des lichtempfindlichen Blattes (1) unter und in der Nähe der Grenze der Bildfläche durch wenigstens eine Schicht (12, 12') aus einer Blindflüssigkeit , die an der selbsttätigen Entwicklung zu dem fertigen Bild nicht teilnimmt, statt wenigstens einer der Schichten gebildet wird, die an der selbsttätigen Entwicklung zu dem fertigen Bild teilnehmen.
- 2. Nach dem Diffusionsübertragungsverfahren arbeitende Filmeinheit für photographische Zwecke nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Teilbereich der Schicht (12') aus der Blindflüssigkeit sich in einen Bereich hineinerstreckt, der der eigentlichen Bildfläche entspricht, so daß die Bildfläche nicht vollständig durch die Öffnung der Maske (3), sondern mit Hilfe einer Grenzlinie definiert wird, die zwischen wenigstens einer Schicht (12') aus der Blindflüssigkeit und ihrer benachbarten Schicht (1 £ ) der Schichten des lichtempfindlichen Blattes (1) gebildet wird, die an der Selbstverarbeitung zu dem fertigen Bild teilnehmen.
- 3. Nach dem Diffusionsübertragungsverfahren arbeitende Filmeinheit für photographische Zwecke nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Teilbereich des lichtempfindlichen Blattes (1), der unter und in der Nähe der Grenze der130018/0655"3" 3Q3636QBildfläche liegt, Teilbereichen entspricht, auf denen entweder die Grenzebene (3c) der Maske (3) für die Konstruktion des Behälters (4) mit dem Behälterelement oder die Grenzebene (3d) der Maske (3) für die Konstruktion des Auffangelementes (5) mit dem zugehörigen Teil angeordnet sind.
- 4. Nach dem Diffusionsübertragungsverfahren arbeitende Filmeinheit für photographische Zwecke nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Flüssigkeit für die Schicht (12, 12') aus der Blindflüssigkeit aus einer der folgenden Substanzen ausgewählt wird: wässrige Lösung von Gelatine und lösliche Polymere, einschließlich Polyvinylalkohol, Deazety!cellulose, Methy!cellulose.130018/0655
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|---|---|---|---|
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