DE2263844A1 - Behaelterverschluss mit aufbruchsicherer vorrichtung - Google Patents
Behaelterverschluss mit aufbruchsicherer vorrichtungInfo
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Description
Victor Wassilieff,
84 Rue de l'Assomption
75 Paris (16 ) / Frankreich
"Behälterverschluß mit aufbruchsicherer Vorrichtung"
Man kennt Behälter, die mit einem ausfransbaren Garantieelement versehen sind, welches den Deckel oder die Kappe provisorisch
am Behälterkörper festhält, wobei die Unversehrtheit dieses Elements die Unversehrtheit des Inhalts garantiert. Bei diesen Behältern
gibt der Bruch des Elementes die Kappe auf nicht umkehrbare Art und Weise frei; diese kann mit dem Behälterkörper nicht
mehr blockiert werden.
Zweck dieser Erfindung ist die Verbesserung dieser bekannten Vorrichtung; zu diesem Zweck wird bei einem Behälter eine Kappe
vorgeschlagen, die sich auf ihrer Achse drehen kann, um in umkehrbarer Art aus einer Lage,in der sie sich axial mit dem Behälterkörper
blockiert befindet, in eine andere Lage überzugehen, die sie axial beweglich macht, sowie ein ausfransbares Garantieelement,
welches die Kappe provisorisch in axial blockierter Lage hält und sie am Drehen hindert, wobei der Bruch dieses Elements
also notwendig ist, um die Kappe schwenken zu können und erstmalig in axial freie Stellung zu bringen.
Eine solche Vorrichtung kann insbesondere für die Aerosol-Behälter
des im französischen Patent 69 O145O vom 24.1.1969 im
Namen dieses Anmelders und seines ersten Zusatzes 69 31454 vom
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16.9.1969 beschriebenen Typ angewandt werden, für die zwischen
dem Behälterkörper und der Kappe ein Zwischenstück vorgesehen ist, das dauerhaft am Behälterkörper befestigt ist, was die Anbringung
der dauerhaften Arretierungsvorrichtungen erleichtert, die not
wendig sind, um die Kappe in einer bestimmten Winkellage axial
festzuhalten.
Nach einer Ausführungsart der Erfindung ist die Kappe eine
Verteilerkappe und ihre axiale Bewegungsmöglichkeit in freier Stellung ist, an sich bekannt, in beiden Richtungen beschränkt,
wobei diese Bewegung dann die gewünschte Weite hat, um der Kappe zu gestatten, das Verteilerventil für den Behälterinhalt zu betätigen.
Nach einer Ausführungsart nimmt die Garantievorrichtung die Form eines Abreißelements und einer zusätzlichen Aussparung ein,
wobei das Element und die Aussparung gleich angeordnet sind, das eine auf der Kappe, die andere auf dem Behälterkörper oder auf
dem daran befestigten Zwischenstück.
Vorteilhaft ist das abreißbare Element ein Bogen oder ein umgekehrter U-förmiger Bügel mit zwei Schenkeln, die an ihren
Enden ausfransbar mit dem Behälterkörper oder dem Zwischenstück befestigt sind, wobei das U-Querstück sich in Höhe einer Kerbe
auf der Kappe befindet, um leichter zwischen zwei Finger genom men werden zu können.
Ganz allgemein kann die Kappe vorübergehend mit dem Behälter körper oder dem Zwischenstück fest verbunden sein durch Zapfen
und Kerbe. Der Zapfen oder die Kerbe sind auf einem abreißbaren Organ gebildet, das ausfransbar mit einem der beiden verbundenen
Elemente befestigt ist. Passend ist dieses Organ ein Ring, der um die ganze Behälterkappe herumgeht.
Der aufbruchsichere Verschluß gemäß dieser Erfindung gehört
also zu einer Kombination, welche dauernde Vorrichtungen enthält, mit deren Hilfe nach Wunsch zwei Elemente axial blockiert werden
können, von denen eines eine Kappe und das andere ein Behälter
körper oder ein mit diesem feat verbundenes Zwischenstück ist,
wobei die axiale Arretierung eintritt, wenn sich diese beiden
Elemente zueinander in einem bestimmten Winkelbereich ihrer rela tiven Verschiebung in Drehung auf ihrer gemeinsamen Achse befinden.
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Nach einer besonders vorteilhaften Ausführungsart sind diese dauerhaften Arretierungsvorrichtungen mit elastischer Verformung
und Ausdehnung, wodurch sich eine bequeme Art und Weise ergibt, die beiden getrennt hergestellten Elemente zusammenzufügen, indem
sie axial aufeinander gepreßt werden, wenn sie den obengenannten Winkelbereich einnehmen.
Passend gehört das Garantieorgan zu einem der beiden zusammenzufügenden
Elemente und ist so angepaßt, daß es in einem Sitz auf dem anderen Element aufgenommen werden kann, wobei das Ineinandergreifen
des Organes und des Sitzes einerseits die Lage der beiden zusammenzufügenden Elemente in dem obengenannten Winkelbereich
gewährleistet und sie andererseits in Drehung arretiert. Das Zusammenfügen der beiden Elemente, ihre vorübergehende
Arretierung in Drehung und ihre vorüfcjergehende axiale Arretierung
werden so in ein und demselben Arbeitsgang verwirklicht; dieses Zusammenfügen erfolgt daher so, daß das axiale Lösen der
Kappe den Bruch des Garantieorganes erfordert, gefolgt von einer Drehung auf seiner Achse. Dieser letzte Aspekt bietet einen zusätzlichen
Vorteil, denn er gestattet es, gleich bei der ersten Benützung die dauernde Arbeitsweise des Verschlusses kennenzulernen.
Die Erfindung bezieht sich außerdem auf besondere Konstruktionsarten
der obengenannten dauernden Axialarretierungsvorrichtungen.
Zweck, Eigenschaften und Vorteile der Erfindung gehen im übrigen aus der nachstehenden Beschr/eibung hervor, die sich auf
verschiedene in den Zeichnungen wiedergegebene Ausführungsarten
bezieht.
Auf diesen Zeichnungen sind:
Abb. 1 ist eine perspektivische Ansicht einer Verteilerkappe für einen Aerosol-Behälter, angebracht gemäß der Erfindung.
Abb. 2 ist eine perspektivische Ansicht einer Variante der Ausführungsart
von Abb. 1.
Abb. 3 stellt die Kappe von Abb. 1 im vertikalen Schnitt in größerem
Maßstab dar.
Die Abbildungen 4-8 stellen zwei Elemente dar, die zu einem anderen Ganzen gemäß der Erfindung gehören.
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Insbesondere:
Abb. 4 stellt im vertikalen Schnitt das Unterteil einer Kappe dar.
Abb. 5 stellt diese Kappe von oben gesehen dar. Abb. 6 stellt ein Zwischenteil im vertikalen Schnitt dar.
Abb. 7 stellt dieses Zwischenteil von oben gesehen dar. Abb. 8 stellt einen Meridianschnitt nach der Linie VIII-VIII
von Abb. 7 dar.
Abb. 9 stellt im vertikalen Schnitt eine Kappe dar, die nach der Erfindung ausgeführt wurde, auf ein Zwischenstück montiert, dieses
an einem Aerosolbehälter befestigt.
Abb. 10 stellt das Ganze von Abb. 9 von oben gesehen dar und Abb. 11 stellt im vertikalen Schnitt einen Verschluß analog dem
von Abb. 9 dar, angewandt auf einen Tablettenbehälter.
Die identischen oder analogen Elemente der obengenannten Ausführungsarten werden durch die selben Buchstaben oder Indexziffern
auf allen Zeichnungen dargestellt.
Die Verschlußvorrichtungen, die Gegenstand dieser Erfindung sind, werden in der Lage beschrieben, die sie normalerweise einnehmen,
der Behälter stehend und die Kappe oben.
Auf den Abb. 1 und 3 ist ein Behälter R mit einer Verteilerkappe C ausgestattet, ein Zwischenstück M ist zwischen den Elementen
R und C angebracht. Der Behälter R weist an seinem oberen Ende eine kegelstumpfförmige Wand 1 auf, die nach oben zusammenläuft
und in einem herausragenden Bund 2 endet, der eine nicht dargestellte Ventilöffnung umgibt. Das Zwischenstück M besteht
aus mehreren Elementen, die aus einem einzigen Stück durch Gießen aus Kunststoff hergestellt werden, und zwar: eine horizontale
flache Scheibe 3, ein Innenreifen mit vertikaler Achse 4, der mit der Scheibe 3 an deren Umfang angefügt ist, und ein Außenreifen
5, der koaxial den Reifen 4 umgibt und mit diesem durch eine horizontale Wand 6 verbunden ist in Form einer Brücke. Das
Zwischenstück M wird am Benälter R durch eine bekannte Vorrichtung
gehalten, durch das Einzwängen des Bundes 2 in das zentrale Loch der Scheibe 3, mit elastischer Ausdehnungsverformung.
Der Innenreifen 4 erstreckt sich teilweise über und teilweise unter der horizontalen Scheibe 3. Sein oberer Rand ist ge-
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schweift nach einem Motiv, welches ein Drittel des Umfanges einnimmt
und sich dreimal auf diesem wiederholt in 120° Drehung. Dieses Motiv weist nacheinander auf: ein horizontales Lager 7,
das einem nichtgeschweiften Teil des oberen Randes des Reifens entspricht, einen vertikalen geraden Rand 8, ein horizontales
Lager 9, das im Verhältnis zum Lager 7 tiefer liegt, eine ansteigende Rampe 10, ein horizontales Lager 11, das eine Zwischenlage
einnimmt in Bezug auf die Lager 7 und 9, und einen vertikalen geraden Rand 12, welcher an das Lager 7a des folgenden Motives
anschließt.
Der Außenreifen 5 erstreckt sich zum Teil über und zum Teil unter der horizontalen Brücke 6, die sich in Höhe des unteren
Randes des inneren Reifens 4 befindet.
Das Zwischenstück M stützt sich auf den Behälter R durch Verbindung der kegelstumpfförmigen Wand 1 mit dem unteren Rand
des äußeren Reifens 5. Der obere Rand dieses Reifens ist mit einer Biegung oder einem Wulst 13, der nach innen herausragt,
versehen, wobei die Wulstbildung auf Kreisbogensegmente beschränkt sein kann, die mit Zwischenräumen auf dem äußeren Umfang
des Reifens verteilt sind.
Ein bogenförmiges Element 14 mit einem horizontalen Steg 15 und zwei vertikalen Schenkeln 16, aus einem Stück mit Teil
M gegossen, schließt sich ausfransbar an die oberen Ränder der Reifen 5 und 4 durch die unteren Enden dieser beiden Schenkel
an.
Die Kappe C mit Verteilerkanälen, die nicht im einzelnen beschrieben werden, weist eine obere Wand 17 auf, flach und horizontal,
und einen zylindrischen Mantel 18. Die obere Wand besitzt eine Aussparung 19, welche einen Winkelsektor des Mantels
18 am oberen Teil desselben mitnimmt. An den beiden Enden dieses Sektors sind zwei vertikale Schlitze 20 auf der gesamten
restlichen Höhe des Mantels eingearbeitet, vom Boden 21 der Aussparung 19 an.
Der Mantel 18 ist entlang seinem unteren Rand mit einem Wulst 22 versehen, der nach außen herausragt. Ebenso wie der
Wulst 13 kann sich der Wulst 22 auf Kreisbogensegmente reduzieren, die in Zwischenräumen auf dem äußeren Umfang des Mantels
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verteilt sind, vorausgesetzt daß die Mantelwulstsegmente länger sind als die Zwischenräume zwischen den Segmenten des Wulstes
Der Mantel 18 besitzt, auf seiner Innenseite vorspringend, 3 vertikale Nuten 23 in 120° voneinander angebracht.
Gemäß einer bekannten Anbringung, haben die Wülste 13 und 22 im Meridianschnitt zusaimnenpassende Profile, die es gestatten,
den Mantel 18 der Kappe C in den Zwischenraum zwischen den Reifen 4 und 5 einzupassen und ihn dort durch elastische Verformung
mit nachfolgender Ausdehnung festzuhalten, wobei das Festhängen zwischen den Wülsten in der Praxis eine dauernde Verriegelung
bildet, welche die Kappe daran hindert, sich durch Anheben vom Behälter zu trennen.
Die Teile R, M und C werden getrennt hergestellt. Nach Füllen des Behälters R wird das Zwischenstück M montiert durch Einklinken
der Scheibe 3 mit dem Bund 2. Dann wird die Kappe C in die Achse des Behälters gelegt, in-dem die vertikalen Rillen 20
des Mantels 18 auf die Schenkel 16 des Abrei3bogens 14 ausgerichtet
werden und man zwängt die Kappe C in das Zwischenstück M indem beide durch axiale Verschiebung einander genähert werden,
wobei das Eingreifen der Wülste ihr Trennen durch axiale Verschiebung in umgekehrter Richtung verhindert, wie oben dargelegt.
Als Variante verbindet man die Teile M und C durch axiale Annäherung und montiert das Ganze durch Einklinken im Bund 2.
Das so verwirklichte Ganze befindet sich im auf den Ab/bildungen
1 und 3 dargestellten Zustand. Um es zu verwirklichen, mußten die Nuten 20 auf die Schenkel 16 ausgerichtet werden und
diese Notwendigkeit hat wiederum die Lage der Rippen 23 im Verhältnis zum oberen Rand des Reifens 4 bestimmt. Wie aus Bild 3
hervorgeht, sind die Rippen 2 3 dann in Kontakt oder fast in Kontakt durch ihr unteres Ende mit einem Zwischenlager 11 dieses
oberen Randes, so daß die Kappe C mit dem Behälter R axial blokkiert
ist, sowohl nach unten als auch nach oben. Sie ist ebenfalls in Drehung blockiert durch das Vorhandensein der Schenkel
16 in den Nuten 20.
Um die Verteilerkappe zu betätigen, muß zuerst das Element 14 abgerissen werden, um es in Drehung zu befreien. Man läßt es
dann auf seiner Achse schwenken, entgegen dem Uhrzeigersinn, bis
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sich die Rippen 23 lotrecht zu den unteren Lagern 9 befinden. Die Kappe befindet sich dann nach unten axial frei, soweit es notwendig
ist, um das Behälterventil zu betätigen, und sie kann in Hin- und Herbewegung funktionieren nach bekannter Art, wobei die untere
Begrenzung ihres Hubes durch Kontakt zwischen den Rippen 23 und den Lagern 9 bestimmt wird, während ihre obere Begrenzung durch
Einhängen der Wülste 13 und 22 erfolgt. Nach der Verwendung genügt es, die Kappe in umgekehrter Richtung zu drehen, um den Zustand
von Abb. 3 wieder herzustellen, und sie axial nach unten zu blockieren, was jede zufällige Bedienung des Verteilsystemes
verhindert; dies ist ein beträchtlicher Vorteil insbesondere bei gefährlichen oder teuren Produkten.
Die vertikalen geraden Ränder 8 und 12, beiderseits jeder Rippe 23, bilden für sie Anschläge, welche in beiden Richtungen
die Weite der Drehbewegung der Kappe begrenzen. Wenn die Rippe auf dem einen oder dem anderen dieser Anschläge anhält, ist man
sicher, daß sich die Kappe axial blockiert oder freigegeben befindet, je nachdem ob das Anhalten eine Bewegung im oder entgegen
dem Uhrzeigersinn beendet hat.
Wie aus den Zeichnungen hervorgeht, kann das Querstück 15 vonElement 14, welches sich gegenüber der Aussparung 19 befindet,
leicht mit 2 Fingern angefaßt werden, was das Abreißen dieses Elements erleichtert; der Hauptzweck der Aussparung 19 ist im
übrigen die Aufnahme des Daumens des Benutzers und die Erleichterung
der Betätigung des Verteilers, indem der Strahl entsprechend ausgerichtet wird.
Die Kappe wird in Drehung geführt durch das Gleiten des Mantels 18 auf der Außenfläche des Reifens 4, wobei der Reifen 5
ein zusätzliches Führungselement darstellt. Der Reifen 4, höher als der Reifen 5, dient ferner dazu, die Kappe beim Einpassen
axial zu führen.
Das so angeordnete Ganze gestattet also,jedes der drei Bestandteile
getrennt und vollständig herzustellen und die Mojfntage
durch einfaches Einklinken bezw. Einpassen durchzuführen. Die Montage verlangt eine solche Einstellung, daß nach der Montage
sich das Ganze sowohl axial nach unten als auch in Drehung blokkiert
befindet und daß zur erstmaligen Betätigung einerseits ein Garantieband gebrochen werden muß und andererseits eine Drehung
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auf seiner Achse.
Die Ausführungsart von Abb. 2 entspricht derjenigen der
Abb. 1 und 3 mit Ausnahme der Garantievorrichtung. Auf Abb. 2 fehlt das Abreißelement 14 und die Nuten 20. Der äußere Reifen 5
des Zwischenstückes M hat im Meridianschnitt ein Treppenprofil mit einer Horizontalstufe 24, welche den übergang zwischen zwei
Zonen,der unteren und der oberen, bildet, wobei diese vertieft
angeordnet ist. (Die Stufe 24 ist auch im Fall von Abb. 1 vorhanden und auf Abb. 3 sichtbar.) Die Stufe 24 ist mit einer Zahnung
25 versehen. Ein Abreißring 26, der mit einer Greiflasche 27 versehen ist, und durch ausfransbare Verbindungspunkte 28 mit
der äußeren zylindrischen Seite der Kappe C verbunden ist, umgibt eng die obere Zone des Reifens 5 durch Aufliegen auf der Stufe
24, wobei die Zahnung 25 zusätzlich in einer Kerbe aufgenommen wird, die am unteren Rand dieses Ringes angebracht ist. Das Ganze,
Zahnung-Kerbe, blockiert die Kappe in Drehung, wobei der Behälterinhalt nicht zugänglich ist, solange der Ring 26 nicht abgerissen
wurde.
Das Ganze von Abb. 2 hat dieselben Vorteile wie bereits beschrieben.
Die Kappe C kann vollständig aus einem Stück mit dem Ring 26 hergestellt werden, um dann durch einfaches Einpressen
mit dem Stück M verbunden zu werden, wobei das Vorhandensein der Zahnung und der Kerbe den Elementen C und M die notwendige Orientierung
verleiht, um sie nach dem Einpassen axial in beiden Richtungen zu blockieren. Bei der Ausführungsart der Abb. 4-8 ist
das Teil 7 von denjenigen auf Abb. 3 verschieden, im wesentlichen durch dasFehlen von Aussparungen am oberen Rand des unteren Reifens
4 sowie durch die Form der Brücke 6, welche die beiden Reifen 4 und 5 verbindet. Diese Brücke enthält volle Winkelsektoren
29, getrennt durch Kreisbogenfenster 30, wobei sich die Fenster und die vollen Teile dreimal wiederholen in 120° Drehung, entlang
dem ringförmigen Raum zwischen den Reifen.
In Uhrzeigersinn von einem Fenster 30 aus weist jeder volle Teil 29 nacheinander ein unteres Horizontallager 31, eine aufsteigende
flache vertikale Seite 32, ein oberes Horizontallager 33 und eine abfallende flache vertikale Seite 34 auf, wobei die
Seiten 32 und 34 in radialen Ebenen angeordnet sind.
Der untere Rand der Kappe C weist ein Profil in gebrochener
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Linie auf, um herausragend 3 Zähne 35 zu bilden, die auf dem Umfang
in Abständen von 120° verteilt sind. Jeder Zahn weist einen unteren horizontalen Rand 36 auf, einen vertikalen geraden Rand
37 und einen schrägen geraden Rand 38. Die Zähne 35 sind voneinander durch obere Horizontallager 39 getrennt.
Die Garantievorrichtung enthält eine Abreißlasche 40, die aus einem Stück mit der Kappe C gegossen wurde und mit dieser
durch ausfransbares Band verbunden ist. Die Lasche 40 hat eine umgekehrte T-Form, mit einem vertikalen Schaft 41, fest verbunden
mit dem Mantel 18 der Kappe, und ein unteres Querstück 42, das in eine Kerbe 43 mit entsprechendem Tangentialmaß paßt, im
oberen Rand des Reifens 5. Ebenso wie die obenbeschriebenen Garantievorrichtungen
hat diejenige, welche aus den Elementen 40 und 43 besteht, als Zweck eine vorübergehende Blockierung in
Drehung der Kappe C, während diese eine in Bezug auf das Zwischenstück
M bestimmte Winkellage einnimmt; für diese Lage hindern die Zähne 35 gegenüber den Lagern 31 jede axiale Verschiebung
der Kappe nach unten, auch nach Abreißen der Lasche 40. Sobald diese entfernt ist, muß man die Kappe entgegen dem Uhrzeigersinn
schwenken und die Zähne 35 gegenüber den Fenstern 30 bringen, um die Verteilerkappe betätigen zu können. Man kann dann
die Kappe wieder arretieren, indem man sie im Uhrzeigersinn dreht, wobei ihre Winkelhubgrenzen durch die vertikalen flachen Seiten
32 und 34 bestimmt werden, welche jedenSektor, der von einem Fenster 30 und einem Lager 31 eingenommen wird, einrahmen.
Die Ausführungsart von Abb. 4-8 zeigt im Vergleich zu den vorhergehenden den Vorteil einer besseren Führung des Mantels,
wenn dieser den Reifen 4 über eine größere Höhe bedeckt.
Die Anwendungen der Abb. 9-11 beziehen sich auf Behälter mit abnehmbarer Kappe, derart daß sie völlig gehoben werden muß,
um Zugang zum Inhalt zu haben.
Auf den Abb. 9 und 10, die sich auf einen Aerosol-Behälter beziehen, setzt sich die Scheibe 3 des Zwischenstücks M in ihrer
eigenen Ebene bis zum äußeren Reifen 5 fort, welcher sich nach oben erstreckt, von der Scheibe ab, und in einem Aufhängewulst
13 endet, sich auch nach untenjverlängert und sich auf die kegelstumpf
förmige Seite 1 des Behälters R stützt. Der innere Reifen 4 reduziert sich auf eine einfache vertikale Lippe, die auf der
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oberen Seite der Scheibe 3 gebildet wird.
Der Wulst 13 ist auf 3 Sektoren begrenzt mit regelmäßigem Abstand auf dem entsprechenden Umfang. Ebenso ist es mit dem
Wulst 22, welcher den unteren Rand des Mantels 18 der Kappe versieht, wobei die Länge eines jeden Wulstsegments 22 geringer ist
als diejenige der Zwischenräume zwischen den Wulstsegmenten 13. Dadurch besteht eine Reihe von Winkelstellungen, um die Kappe C
mit dem Behälter verbunden zu halten, durch Eingreifen der Wülste 13 und 22 und eine andere, die das leichte Heben der Kappe
ermöglicht und ihr ebenfalls leichtes Wiederzurückbringen. Trotz dieser Anbringungen sind jedoch die Wülste 13 und 22 so profiliert,
daß die Teile C und M durch Einpassen verbunden werden können und das, damit für das erste Heben der Kappe das Abreißen
eines Garantiebandes notwendig wird, mit nachfolgender Drehung der Kappe.
Zu diesem Zweck ist auf dem Reifen 5 ein Sektor 5' mit geringerer Dicke vorgesehen, zwischen zwei WuI^tsegmenten 13, durch
Entfernen von Material auf der Innenfläche des Reifens. Andererseits besitzt der Kappenmantel an seiner Außenseite in der Nähe
seines unteren Randes ein Abreißplättchen 44, das sich zwischen zwei Wulstsegmenten 22 befindet.
Wie bereits gesagt, gestatten die Wülste 13 und 22, die Verbindung
der Elemente C und M durch Einpassen durch Annäherung nach ihrer gemeinsamen Achse. Die Dicke des Plättchens 44 ist
derartig, daß es sich gegenüber dem dünnen Sektor 51 befindet
und dieses Einpassen gestattet. So angebracht kann es gegen das eine oder das andere der beiden Wulstsegmente 13, welche den
Sektor 5" umgeben, stoßen, wodurch die Drehungsfreiheit der Kappe C in beiden Richtungen begrenzt wird. Im Inneren dieses Drehverschiebungsbereiches
bleiben die Wülste 13 und 22 gegenseitig eingeklinkt. Das Entfernen der Kappe erfordert also das Abreißen
des Plättchens 44 mit nachfolgender Drehung der Kappe.
Abb. 11 zeigt die Anwendung bei einem Tablettenbehälter mit einem aufbruchsicheren Verschluß analog demjenigen der Abb.
9 und 10. Auf Abb. 11 ist der Behälter R ein einfaches Rohr aus Leichtmetall, Aluminium oder ähnlichem Material, das normalerweise
zum Abpacken von Tabletten oder Granulat dient.
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In bestimmten Fällen legt man Wert darauf, zwischen den Wulstsegmenten 13 nur so große Zwischenräume zu haben, daß die
Wulstsegmente 22 passieren können, um die Öffnungsstellung der Kappe auf einen sehr schmalen Winkelbereich zu beschränken und
z.B. das öffnen des Behälters für ein Kind sehr schwierig zu machen.
Selbstverständlich können die oben beschriebenen und dargestellten
Vorrichtungen zahlreiche Varianten und Detailänderungen erhalten, ohne deshalb den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
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Claims (15)
- Patentansprüche1Λ Behälterverschlußvorrichtung, so daß sie zu einem Ganzen genort, das mindestens zwei Elemente enthält und zwar eine Kappe und einen Behälter oder ein Zwischenstück, das sich mit diesem fest verbinden kann, in welchem die kappe reversibel auf ihrer Achse schwenken kann zwischen einer axial arretierten und einer axial freien Stellung, wodurch es gehindert bezw. ihm ermöglicht wird, sich axial in der erforderlichen Richtung zu verschieben, um den Behälterinhalt zugänglich zu machen, gekennzeichnet durch eine abnehmbare Verbindung, die die Kappe zeitweise in Drehung arretieren soll, so daß sie in dieser axial arretierten Lage verbleibt.
- 2. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, bei der die Kappe, dauernd nach oben axial gehalten, sich - wenn sie axial frei ist - hin und her bewegen kann auf einer in beiden Richtungen axial begrenzten Strecke, um z.B. ein Verteilventil des Behälters zu betätigen.
- 3. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, bei der die Kappe sich vom Behälter nachfciben nur trennen kann, wenn sie sich in axial freier Stellung befindet.
- 4. Vorrichtung gemäß irgendeinem der obenstehenden Ansprüche, bei der die auf beiden Elementen angebrachten Mittel,um die Kappe nach oben axial zu halten, an sich bekannt sind, von Ausdehnungsart, und es gestatten, die beiden Elemente durch axiale Annäherung einzupassen.
- 5. Vorrichtung^ gemäß irgendeinem der obengenannten Ansprüche, bei der die abnehmbare^ Verbindung einen Zapfen und eine entsprechende Aussparung besitzt, die auf den beiden Elementen angebracht sind.
- 6. Vorrichtung gemäß Anspruch 5, bei der der Zapfen und die Aussparung vorher auf ihren betreffenden Elementen angebracht wurden und für die Kappe durch ihr Zusammentreffen die axial blockierte Lage gewährleisten.
- 7. Vorrichtung gemäß Anspruch 6, bei der der Zapfen und die Aussparung gebildet werden, um mit einander in Eingriff zu treten durch axiale Annäherung der beiden Elemente.309827/046122638U
- 8. Vorrichtung gemäß Anspruch 5, 6 oder 7, bei der die Aussparung zwei vertikale Nuten besitzt, die auf die äußere Zylinderfläche eines Kappenmantels gearbeitet wurden, wobei der Zapfen bogenförmig ist und seine beiden Schenkel, die in die genannten Nuten passen müssen, durch ausfransbare Verbindung an das entsprechende Element befestigt sind, und bei dem das Querstück als Greiforgan dient, um den genannten Zapfen durch Brechen zu entfernen.
- 9. Vorrichtung gemäß Anspruch 8, bei der das Querstück gegenüber einer Verstärkung auf der oberen Seite der Kappe sitzt.
- 10. Vorrichtung gemäß Anspruch 5, 6 oder 7, bei der die Aussparung eine Kerbe auf einem Abreißring ist, der den Mantel der Kapp™gibt und an diesem durch ausfransbare Verbindung befestigt ist, wobei der Zapfen ein Zahn ist, der auf dem entsprechenden Element gebildet ist und sich in der Kerbe befindet.
- 11. Vorrichtung gemäß Anspruch 5, 6 oder 7, bei der der Zapfen eine Abreißlasche ist, befestigt durch ausfransbare Verbindung am Mantel der Kappe nach einer gegebenen Meridianebene und aufgenommen in eine Kerbe, die am oberen Rand eines Reifens die entsprechende Aussparung bildet.
- 12. Vorrichtung gemäß Anspruch 3, bei der eine Zylinderseite des Mantels der Kappe nach einander auf dem Umfang ihres unteren Randes freie Sektoren und Sektoren mit Wulst aufweist; das andere Element des Ganzen hat einen Reifen mit einer Ringfläche, ä±K gegenüber dem genannten unteren Rand, und auf seinem Umfang nacheinander Sektoren mit einem Wulst und freie Sektoren, wobei letztere lang genug sind, um die garnierten Sektoren des Mantels durch relative axiale Verschiebung der beiden Elemente passieren zu lassen; die beiden Wülste haben ein solches Profil, daß das Einpassen des Mantels in den Reifen durch axiale Annäherung ermöglicht wird; der Mantel trägt auf seiner Außenseite ein abnehmbares Plättchen, das im Verlauf dieses Einpassens nur gegenüber einem freien Sektor des Reifens paßt und sich in Drehung nur entlang des genannten Sektors bewegt; die so bestimmten Grenzen für die Drehung der Kappe bewirken, daß sie mit Hilfe der Wülste an dem Reifen festgehalten wird.
- 13. Vorrichtung gemäß Anspruch 12, bei der die freien Sektoren309827/046122638Uder Reifenringfläche gerade lang genug sind, um die garnierten Sektoren des unteren Randes des Mantels passieren zu lassen.
- 14. Vorrichtung gemäß Anspruch 2 oder irgendeinem davon abhängigen Anspruch, bei der die das Element des Ganzen mit Ausnahme der Kappe einen Reifen besitzt, der von seinem Mantel umgeben ist; dieser Mantel besitzt auf seiner Innenseite mindestens einen Vorsprung, der zusammenwirkt mit einem Bereich in zwei Hohen, der auf dem oberen Rand des Reifens gebildet ist, so daß er mit dem genannten Vorsprung inKontakt tritt, um die Bewegungsfreiheit der Kappe in axialer Richtung zu beschränken; dieser Bereich ist von zwei Rändern umgeben, die mit dem genannten Vorsprung in Kontakt treten können, um die Drehungsfreiheit der Kappe in beiden Richtungen zu begrenzen.
- 15. Vorrichtung gemäß Anspruch 2 oder irgendeinem davon abhängigen Anspruch, bei der die Kappe, die an ihrem unteren Rand mindestens einen Vorsprung nach unten aufweist, einen Reifen umgibt, der zum anderen Element des Ganzen gehört; dieser Reifen besitzt auf seiner Außenseite zwei Anschläge, die mit dem Vorsprung in Kontakt treten sollen, um die Drehungsfreiheit der Kappe auf dem Reifen in beiden Richtungen einzuschränken und einen Anschlag, um mit dem Vorsprung in Kontakt zu treten, um die Verschiebungsfreiheit der Kappe nach unten in axialer Richtung zu begrenzen, wobei dieser Anschlag nur auf einen Teil des Verschiebebereichs der Kappe in Drehung wirkt.309827/0461
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