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DE20302166U1 - Fläschchen mit Schraubkappe - Google Patents

Fläschchen mit Schraubkappe Download PDF

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DE20302166U1
DE20302166U1 DE20302166U DE20302166U DE20302166U1 DE 20302166 U1 DE20302166 U1 DE 20302166U1 DE 20302166 U DE20302166 U DE 20302166U DE 20302166 U DE20302166 U DE 20302166U DE 20302166 U1 DE20302166 U1 DE 20302166U1
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Epli Susanne De
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D23/00Details of bottles or jars not otherwise provided for
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
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    • B65D51/24Closures not otherwise provided for combined or co-operating with auxiliary devices for non-closing purposes
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Abstract

Fläschchen (111, 211) mit einer beispielsweise mittels Schraub- oder Bajonettverschluss auf einen Flaschenhals (117, 217) aufbringbaren Kappe (110, 210), die mit einem integrierten Element (112, 212) zum Entnehmen des im Wesentlichen flüssigen Inhalts des Fläschchens, wie beispielsweise Pinsel oder Pipette, versehen ist, wobei das Entnahmeelement (112, 212) aus einer Normalgebrauchsstellung in eine zum Fläschchenboden (119, 130; 219, 230) axial vorgebrachte Restgebrauchsstellung anordenbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass für die Restgebrauchsstellung die Eintauchtiefe des Fläschchenhalses (117, 217) in die Innenausnehmung (118, 218) der Kappe (110, 210) bzw. die Aufbringposition der Kappe (110, 210) auf dem Flaschenhals (117, 217) axial veränderbar ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Fläschchen mit einer beispielsweise mittels Schraub- oder Bajonettverschluss auf einen Flaschenhals aufbringbaren Kappe, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Beispielsweise im Kosmetikbereich werden sehr kleine Flaschen bzw. Fläschchen verwendet, aus denen mittels eines Pinsels, der an der Schraubkappe innenseitig befestigt ist, der Inhalt, wie z.B. Nagellack, portions- bzw. chargenweise entnommen und auf das Objekt, beispielsweise Fingernagel aufgebracht wird. Auch in anderen Bereichen, wie beispielsweie beim Aufbringen von Korrekturflüssigkeit auf Papier werden derartige Schraubkappen mit integriertem Pinsel verwendet. Ein weiteres Anwendungsgebiet sind Medizinfläschchen, wie beispielsweise für Nasentropfen, bei denen in die Schraubkappe eine Pipette integriert ist.
  • Bei derartigen mit einem Entnahmeelement (Pinsel, Pipette, o.dgl.) versehenen Kappen (Schraubkappe oder Bajonettverschlusskappe) besteht ein Problem darin, dass das freie Ende des Pinsels oder der Pipette bei auf den Fläschchenhals aufgebrachter Kappe vom Boden des Fläschchens beabstandet ist, so dass bei abgenommener Kappe das Ende des Entnahmeelements sich noch weiter vom Fläschchenboden entfernt befindet. Dies bedeutet, dass eine gewisse Menge an Restinhalt aus dem Fläschchen nicht entnommen werden kann. Es wird deshalb versucht, durch Schräghalten des Fläschchens bei eingetauchtem Entnahmeelement doch noch mehr Inhalt aus dem Fläschchen entnehmen zu können. Dies bedarf nicht nur gewisser Geschicklichkeit, sondern ist auch umständlich.
  • Aus der WO 01/70589 A1 ist ein Fläschchen der eingangs genannten Art bekannt geworden, bei dem das in die Kappe integrierte Element gegenüber der Kappe axial bewegbar ist. Dies erfolgt durch verschiedene in die Kappe integrierte Mechaniken, die zwar funktionsgerecht ausgestaltet sind, jedoch die Kappe und damit das Fläschchen verteuern. Außerdem ist es schwierig, die derzeitigen Fläschchendesignvarianten beizubehalten.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, deshalb, ein Fläschchen mit aufbringbare Kappe der eingangs genannten Art zu schaffen, mit dem in konstruktiv einfacher und das Fläschchendesign nur unerheblich tangierender Weise der Restinhalt ohne weiteres entnommen werden kann.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe sind bei einem derartigen Fläschchen mit aufbringbarer Kappe der eingangs genannten Art die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale vorgesehen.
  • Durch die erfindungsgemäße Maßnahme ist erreicht, dass durch die relative Lagenänderung der Kappe gegenüber dem Fläschchenhals das Ende des Entnahmeelementes, also beispielsweise des Pinsels, bis auf Boden des Fläschchens reichen kann, so dass auch der Restinhalt aus dem Fläschchen ohne weiteres entnommen werden kann.
  • Eine erste bevorzugte Ausführungsform hierzu ergibt sich aus den Merkmalen nach Anspruch 2. Auf diese Weise kann durch einfaches Verkürzen des Flaschenhalses und/oder der Kappe ein entsprechendes weiteres Über- bzw. Ineinanderbewegen erreicht werden, was zur Folge hat, dass das Ende des Entnahmeelementes weiter in das Fläschchen und damit bis zum Fläschchenboden hin reichen kann. Dieses Verkürzen kann in einfacher Weise durch Abtrennen bzw. Abreißen eines Endabschnittes oder durch ein Verformen dieses Endabschnittes erreicht werden.
  • Es ist nun möglich, das freie Ende des Entnahmeelementes in Normalgebrauchsstellung unterschiedlich anzuordnen, wie dies beispielsweise nach den Merkmalen des Anspruchs 3 verwirklicht ist. In Restgebrauchsstellung befindet sich das freie Ende des Entnahmeelementes stets unmittelbar und vollständig in der Senke, so dass es bis unmittelbar auf die Innenfläche des Fläschchenbodens beispielsweise im Bereich der Senke reicht. Diese Restgebrauchsstellung ist entsprechend den Merkmalen des Anspruchs 3 entweder in wieder aufgeschraubtem Zustand der Kappe oder in abgeschraubtem und auf den Flaschenhals lediglich aufgesetztem Zustand der Kappe erreicht. Vorteilhaft im einen Fall ist, dass das Fläschchen zum mehrmaligen Gebrauch in der Restgebrauchsstellung immer wieder verschlossen werden kann; Vorteil im anderen Falle ist, dass die Restgebrauchsstellung durch einfaches Aufsetzen der Kappe auf den Fläschchenhals erreicht werden kann.
  • Ausgestaltungen hinsichtlich des abtrennbaren Abschnittes ergeben sich aus den Merkmalen eines oder mehrerer der Ansprüche 4 bis 6.
  • Ausgestaltungen hinsichtlich des verformbaren Abschnittes ergeben sich aus den Merkmalen eines oder mehrerer der Ansprüche 7 bis 9. Dabei kann die Verformbarkeit entweder durch ein Verformen von Hand vor dem Zusammenschrauben oder dadurch erfolgen, dass beim Zusammenschrauben ein Druckpunkt überwunden wird.
  • Eine weitere bevorzugte Ausführungsform zur relativen Lageveränderung ergibt sich aus den Merkmalen des Anspruchs 10. Durch diese Maßnahme ist eine besonders einfache Handhabung erreicht, da der Zwischenboden entweder von Hand oder durch Überwinden eines Druckpunktes bei Aufschrauben der Kappe aus ihrer Scheibenform durchbrechbar oder aus ihrer Ringscheibenform verformbar ist.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen hierzu ergeben sich aus dem Merkmalen eines oder mehrerer Ansprüche 11 bis 13.
  • Eine besonders vorteilhafte Maßnahme zur einfachen und vollständigen Entnahme des Restinhaltes eines Fläschchens ergibt sich dann, wenn in Kombination mit einem oder mehreren der vorgenannten Merkmale der Fläschchenboden gemäß den Merkmalen des Anspruchs 14 mit einer Senke versehen ist. Dadurch kann der Restinhalt des Fläschchens an einen bestimmten Innenraumbereich zusammenfließen und vom freien Ende des Entnahmeelementes ohne Weiteres und vollständig entnommen werden.
  • Ausgestaltungen hierzu ergeben sich aus den Merkmalen eines mehrerer der Ansprüche 15 bis 17. Die Form der Senke kann dabei unterschiedlich ausgestaltet sein, u.a. auch je nach dem, ob der Fläschchenkörper eine zylindrische oder eckige Grundfläche besitzt.
  • Weitere Einzelheiten der Erfindung sind der folgenden Beschreibung zu entnehmen, in der die Erfindung anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele näher beschrieben und erläutert ist. Es zeigen:
  • 1A und 1B in schematischer längsgeschnittener Darstellung ein Fläschchen mit Kappe und integriertem Pinsel gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung in Normalgebrauchsendstellung bzw. Restgebrauchsendstellung des Pinsels,
  • 2A und 2B eine den 1A und 1B entsprechende Darstellung, jedoch gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel,
  • 3A und 3B eine den 1A und 1B entsprechende Darstellung, jedoch gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel, und
  • 4A und 4B eine den 1A und 1B entsprechende Darstellung, jedoch gemäß einem vierten Ausführungsbeispiel.
  • Bei den in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen vorliegender Erfindung ist ein Fläschchen 111, 111', 111" bzw. 210 mit einer Schraubkappe 110, 110', 110" bzw. 210 versehen, die mit einem Entnahmeelement in Form eines Pinselelements 112 bzw. 212 bestückt ist. Das Pinselelement 112,212 ist in der Schraubkappe 110, 110', 110" bzw. 210 fixiert gehalten, während die Schraubkappe 110, 110', 110" bzw. 210 und/oder der Hals 117, 117', 117" bzw. 217 des Fläschchens 111, 111', 111" bzw. 211 derart ausgestaltet sind, dass das Pinselelement 112, 212 bei aufgebrachter Schraubkappe innerhalb des Korpus 116, 116', 116" bzw. 216 des Fläschchens 111, 111', 111" bzw. 211 einerseits in einer Ausgangsstellung bzw. Normalgebrauchsendstellung und andererseits in einer zweiten Endstellung bzw. Restgebrauchsstellung angeordnet werden kann. In dem Fläschchen 111, 111', 111" bzw. 211 ist beispielsweise Nagellack enthalten, der mit dem Pinselelement 112, 212 portions- bzw. chargenweise entnommen und auf den betreffenden Finger- oder Zehennagel verteilt werden kann. Das Fläschchen 111, 111',111" bzw. 211 besitzt bei den hier dargestellten Ausführungsbeispielen auf seinem Korpus 116, 116', 116" bzw. 216 einen Außengewindehals 117, 117',117" bzw. 217, auf den die Schraubkappe 110, 110', 110", bzw. 210 mit ihrer Innengewindeausnehmung 118, 118', 118" bzw. 218 aufgeschraubt werden kann. Der Korpus 116, 116',116" bzw. 216 des Fläschchens 111, 111', 111" bzw. 211, der eine runde oder eckige Grundfläche bzw. Querschnitt haben kann, besitzt einen den Inhalt aufnehmenden Innenraum 115, 115', 215 der dem Boden 119, 219 zugewandt mit einer Senke 130, 130', 230 versehen ist, die dazu dient, Restinhalt im sich leerenden Fläschchen zu sammeln. Beim dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Senke 130, 130', 230 achsmittig und um die Achse symmetrisch angeordnet. Die Senke 130, 130', 230 geht bei diesen Ausführungsbeispielen in konische Flächen 129, 129', 229 über, die sich mehr (1) oder weniger (2) steil zu der zylindrischen Seitenwand 128, 228 oder den mehreren etwa ebenen Seitenwänden eines eckigen Fläschchenquerschnitts erstrecken. Das in der Schraubkappe 110, 110', 110", 210 axial unbeweglich gehaltene Pinselelement 112, 212 besitzt einen axial ausgerichteten Stab 113, 213 dessen hinteres Ende in der Schraubkappe 110, 110', 110", 210 fixiert gehalten und an dessen vorderem Ende ein Pinsel 114, 214 befestigt ist.
  • Beim ersten, zweiten und dritten Ausführungsbeispiel besitzt der Pinsel 114 des Pinselelements 112 bei auf dem Flaschenhals 117, 117', 117" aufgeschraubter Kappe 110, 110', 110" einen bestimmten Abstand vom Fläschchenboden 119, 119' bzw. der Senke 130, 130' (Teilfiguren A). Durch Manipulation an der Schraubkappe 110, 110', 110" und/oder dem Fläschchenhals 117, 117', 117" ist es möglich, die Eintauchtiefe des Fläschchenhals 117, 117', 117" in der Schraubkappe 110, 110', 110" bzw. die Aufschraubposition der Schraubkappe auf dem Fläschchenhals derart zu verändern, dass in der Restgebrauchsstellung (Teilfiguren B) der Pinsel 114 des Pinselelementes 112 bis auf den Boden 119, 119' bzw. in die Senke 130, 130' reicht bzw. unmittelbar an deren Oberfläche endet.
  • Beim Ausführungsbeispiel der 1A und 1B ist die Schraubkappe 110 an ihrem vorderen dem Fläschchen 111 zugewandten Ende mit einem Abschnitt 120 versehen, der von Hand abtrennbar ist. Der die Innenausnehmung 118 der Schraubkappe 110 verlängernde abtrennbare Abschnitt 120 ist mit einer Umfangskerbe 121 versehen, längs der der Abschnitt 120 von Hand abreißbar oder in sonstiger Weise abtrennbar ist. Zum leichten Ergreifen kann in nicht dargestellter Weise der Abschnitt 120 an einer Stelle seines Umfanges mit einer axialen Kerbe bzw. Durchbrechung versehen sein. Der abtrennbare Abschnitt 120 kann innenseitig glatt oder mit einem entsprechenden Innengewindeteil versehen sein.
  • Gemäß 1A ist die Tiefe der Innenausnehmung 118 der Schraubkappe 110 größer als der Höhe des Außengewindehalses 117 des Fläschchens 111 entspricht. Mit anderen Worten, bei auf das Fläschchen aufgebrachter mit dem Abschnitt 120 versehener Schraubkappe 110 ist ein Abstand zwischen der Ringstirn 122 des Fläschchenhalses 117 und dem Grund 123 der Innenausnehmung 118 der Schraubkappe 110 vorhanden. Wird jedoch der Abschnitt 120 abgebrochen bzw. abgerissen, kann bei Wiederaufschrauben der verkürzten Schraubkappe 110 auf den Fläschchenhals 117 der letztere tiefer in die Innenausnehmung 118 der Schraubkappe 110 eintauchen (1B), so dass der Pinsel 114 des Pinselelementes 112 bis auf den Fläschchenboden 119 bzw. die Oberfläche der Senke 130 reichen kann.
  • Beim Ausführungsbeispiel der 2A und 2B ist nicht die Schraubkappe 110', sondern der Fläschchenhals 117' mit einem abtrennbaren Abschnitt 120' versehen. Auch dieser abtrennbare Abschnitt 120' ist mit einer Umfangskerbe 121' versehen, längs der er abtrennbar bzw. abreißbar ist. Auch hier kann zusätzlich eine axiale Kerbe bzw. Einschnitt vorgesehen sein, um diesen Fläschchenhalsabschnitt 120' der mit oder ohne Gewindeteil versehen sein kann, umfangsseitig zum Abzutrennen zu erfassen. 2B zeigt, dass das Eintauchen des verbleibenden Fläschchenhalses 117' in die Innenausnehmung 118' der Schraubkappe 110' derart ist, dass der Pinsel 114 des Pinselelements 112 bis auf dem Boden 119 bzw. die Senke 130' reicht.
  • Das Ausführungsbeispiel der 1A und 1B ist dort einsetzbar, wo das Fläschchen 111 beispielsweise aus Glas und die Schraubkappe 110 aus Kunststoff ist. Das Ausführungsbeispiel der 2A und 2B ist dort anwendbar, wo das Fläschchen 111' bzw. deren Hals 117' aus Kunststoff ist. Es versteht sich, dass die beiden Ausführungsbeispiele nach den 1A, 1B und 2A, 2B kombinierbar sind, d.h. dass sowohl die Schraubkappe 110' als auch der Fläschchenhals 117' mit einem abtrennbaren bzw. abreißbaren Abschnitt 120 bzw. 120' versehen ist.
  • Gemäß einem nicht dargestellten Ausführungsbeispiel ist bei der Ausführung nach den 1A und 1B und/oder bei der Ausführung nach den 2A und 2B der abtrennbare bzw. abreißbare Abschnitt 120 bzw. 120' durch einen verformbaren Abschnitt ersetzt ist, beispielsweise derart, dass dieser Abschnitt durch über den Umfang verteilt angeordnete axiale Stege gebildet ist, die durch Biegen nach Außen verformbar sind. Dabei können die axialen Stege außenseitig mit Sollknickkerben versehen sein. Auf diese Weise kann die Schraubkappe 110 aus der in 1A dargestellten Stellung durch Umbiegen dieser axialen Stege nach Außen auf dem Fläschchenkorpus 116 in die Aufschraubstellung vergrößerter Eintauchtiefe nach 1B gebracht werden. Entsprechendes gilt für die Ausführung nach den 2A und 2B, bei der die axialen Stegabschnitte auf dem Fläschchenhals 117' radial nach außen gebogen werden und dabei in eine nicht dargestellte Hinterschneidung in der Innenausnehmung 118' der Schraubkappe 110' gelangen, so dass die Aufschraubposition nach 2B erreichbar ist.
  • Beim in den 3A und 3B dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Tiefe der Innenausnehmung 118" etwa gleich der Höhe des Fläschchenhalses 117" . Die Innenausnehmung 118" der Schraubkappe 110" ist in einem Abstand von ihrem Grund 123" mit einem Zwischenboden 125" versehen, der außenumfangsseitig in einer Hinterschneidung 126" der Innenausnehmung 118" eingespannt ist und der die Form einer Ringscheibe zum Durchtritt des Stabes 113 des Pinselelementes 112 besitzt. In der Ausgangsstellung gemäß 3A liegt die Ringstirn 122" des Fläschchenhalses 117" am Zwischenboden 125" an, während die Ringstirn 124" der Schraubkappe 110" in einem Abstand vom Fläschchenkorpus 116" sich befindet. Die Restgebrauchsstellung nach 3B kann dadurch erreicht werden, dass der Zwischenboden 125" entweder von Hand durchstochen oder nach einer Druckpunktüberwindung durch ein weiteres Aufschrauben der Schraubkappe 110" auf dem Fläschchenhals 117" der Zwischenboden 125" von der Ringstirn 122" des Fläschchenhalses 117" durchbrochen wird. Es versteht sich, dass in diesem Bereich der Ringstirn 122' der Zwischenboden 125" geschwächt bzw. in einer Sollbruchstelle versehen sein kann. Es ist auch möglich, dass der Zwischenboden 125" als Ringscheibe einem gegenüber dem Pinselstab 114 größeren Innendurchmesser besitzt und in diesem Ringbereich vom Flaschenhals 117" verformt wird. Bei diesem Ausführungsbeispiel kann sowohl das Fläschchen 111" als auch die Schraubkappe 110" mit Ausnahme des Zwischenbodens 125" aus Glas sein.
  • Bei dem in den 4A und 4B dargestellten vierten Ausführungsbeispiel sind die Ausführungsbeispiele gemäß der 1A und 1B sowie der 2A und 2B insoweit kombiniert, als sowohl die Schraubkappe 210 als auch der Fläschchenhals 217 mit einem von Hand abtrennbaren Abschnitt 220 bzw. 220' versehen sind. Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass in auf den Fläschchenhals 217 des Korpus 216 aufgeschraubter Kappe 210 gemäß 4A der Pinsel 214 des Pinselelementes 212 unmittelbar vor bzw. in der Senke 230 endet. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist dies die sogenannte Normalgebrauchsstellung. Werden bei diesem Ausführungsbeispiel sowohl der Abschnitt 220 der Schraubkappe 210 als auch der Abschnitt 220' des Fläschchenhalses 217 des Korpus 216 nach Abschrauben der Kappe 210 abgerissen oder in sonstiger Weise abgetrennt und dann die Schraubkappe 210 mit ihrem inneren Bereich der Ringstirn 224 auf den äußeren Bereich der Ringstirn 222 des Fläschchenhalses 217 aufgesetzt, wie dies 4B zeigt, ragt das Pinselelement 212 derart in den Korpus 216, dass wiederum das freie Ende des Pinsels 214 unmittelbar am Fläschchenboden 219 bzw. in der Senke 230 vor der tiefsten Stelle endet. Dieser Zustand bei abgeschraubter bzw. nicht wieder aufgeschraubter Kappe 210 gemäß 4B ist die sogenannte Restgebrauchsstellung. Das Längenmaß der abgetrennten Abschnitte 220 und 220' ist bei diesem Ausführungsbeispiel gleich. Es versteht sich, dass die Maße auch unterschiedlich sein können. Dieses Ausführungsbeispiel ist insbesondere dann bevorzugt, wenn die in der Senke 230 zusammengelaufene Flüssigkeitsmenge gerade noch für die letzte und/oder vorletzte Behandlung ausreichend ist, so dass hierfür die Kappe 220 nicht nochmals auf den Fläschchenhals 217 aufgeschraubt werden muss.
  • Es versteht sich, dass das Entnahmeelement statt als Pinselelement 112 als ein Pipettenelement ausgebildet sein kann, wobei dann die Schraubkappe mit einem entsprechenden Sauger versehen ist.

Claims (17)

  1. Fläschchen (111, 211) mit einer beispielsweise mittels Schraub- oder Bajonettverschluss auf einen Flaschenhals (117, 217) aufbringbaren Kappe (110, 210), die mit einem integrierten Element (112, 212) zum Entnehmen des im Wesentlichen flüssigen Inhalts des Fläschchens, wie beispielsweise Pinsel oder Pipette, versehen ist, wobei das Entnahmeelement (112, 212) aus einer Normalgebrauchsstellung in eine zum Fläschchenboden (119, 130; 219, 230) axial vorgebrachte Restgebrauchsstellung anordenbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass für die Restgebrauchsstellung die Eintauchtiefe des Fläschchenhalses (117, 217) in die Innenausnehmung (118, 218) der Kappe (110, 210) bzw. die Aufbringposition der Kappe (110, 210) auf dem Flaschenhals (117, 217) axial veränderbar ist.
  2. Fläschchen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kappe (110, 210) und/oder der Fläschchenhals (117, 217) an ihrem über- bzw. ineinander bringbaren freien Ende mit einem ihre bzw. seine axiale Abmessung verkürzenden abtrennbaren oder verformbaren Abschnitt (120, 220) versehen ist.
  3. Fläschchen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das freie Ende des Entnahmeelementes (112, 212) bei aufgeschraubter Kappe (111, 211) in der Normalgebrauchsstellung entweder in einem Abstand vom oder unmittelbar am Fläschchenboden (119, 219) angeordnet ist und in der Restgebrauchsstellung entweder bei aufgeschraubter Kappe (110) oder bei abgeschraubter und auf den Flaschenhals (217) aufgesetzter Kappe (210) unmittelbar am Fläschchenboden (119, 130; 219, 230) angeordnet ist.
  4. Fläschchen nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der abtrennbare Abschnitt (120, 220) zylindrisch ausgebildet und mit einer Umfangskerbe (121, 221) versehen ist.
  5. Fläschchen nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der abtrennbare Abschnitt (120, 220) mit einer axialen Kerbe an einem Umfangsbereich versehen ist.
  6. Fläschchen nach mindestens einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der abtrennbare Abschnitt (120, 220) mit einem Schraub- oder Bajonettverschlussteil versehen ist.
  7. Fläschchen nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der verformbare Abschnitt (120) durch über den Umfang verteilt angeordnete axiale Stege gebildet ist.
  8. Fläschchen nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die axialen Stege außenseitig mit umfangsseitig verlaufenden Knickkerben versehen sind.
  9. Fläschchen nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenausnehmung der Kappe (110) mit einer die verformbaren Stege aufnehmenden Hinterschneidung versehen ist.
  10. Fläschchen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenausnehmung (118) der Kappe (110) mit einem vom Fläschchenhals (117) durchstechbaren oder innenumfangsseitig verformbaren Zwischenboden (125) versehen ist.
  11. Fläschchen nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Zwischenboden (125) mit einer ringförmigen Sollbruchrinne versehen ist.
  12. Fläschchen nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Zwischenboden (125) außenumfangsseitig in der Innenausnehmung (118) der Kappe (110) eingespannt ist.
  13. Fläschchen nach mindestens einem Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Zwischenboden (125) ringscheibenförmig ist.
  14. Fläschchen nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Innenraum (115, 215) des Fläschchens (111, 211) zum Fläschchenboden (119, 219) hin mit einer Senke (130, 230) versehen ist, die zumindest teilweise dem freien Ende des Entnahmeelementes (112, 212) gegenüberliegt.
  15. Fläschchen nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Senke (130, 230) durch das konische oder auf dem Kopf stehende pyramidenförmige Ende des Innenraums (115, 215) des Fläschchens (111, 211) gebildet ist.
  16. Fläschchen nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Senke (116, 216) im Bezug auf die Achse des Entnahmelements (112, 212) symmetrisch ist.
  17. Fläschchen nach den Ansprüchen 1 und 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Veränderbarkeit der Eintauchtiefe bzw. der Kappen-Aufbringposition etwa gleich der Tiefe der Senke (130) ist.
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