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Die vorliegende Erfindung bezieht
sich auf ein Fläschchen
mit einer beispielsweise mittels Schraub- oder Bajonettverschluss
auf einen Flaschenhals aufbringbaren Kappe, nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Beispielsweise im Kosmetikbereich
werden sehr kleine Flaschen bzw. Fläschchen verwendet, aus denen
mittels eines Pinsels, der an der Schraubkappe innenseitig befestigt
ist, der Inhalt, wie z.B. Nagellack, portions- bzw. chargenweise
entnommen und auf das Objekt, beispielsweise Fingernagel aufgebracht
wird. Auch in anderen Bereichen, wie beispielsweie beim Aufbringen von
Korrekturflüssigkeit auf
Papier werden derartige Schraubkappen mit integriertem Pinsel verwendet.
Ein weiteres Anwendungsgebiet sind Medizinfläschchen, wie beispielsweise
für Nasentropfen,
bei denen in die Schraubkappe eine Pipette integriert ist.
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Bei derartigen mit einem Entnahmeelement (Pinsel,
Pipette, o.dgl.) versehenen Kappen (Schraubkappe oder Bajonettverschlusskappe)
besteht ein Problem darin, dass das freie Ende des Pinsels oder
der Pipette bei auf den Fläschchenhals
aufgebrachter Kappe vom Boden des Fläschchens beabstandet ist, so
dass bei abgenommener Kappe das Ende des Entnahmeelements sich noch
weiter vom Fläschchenboden
entfernt befindet. Dies bedeutet, dass eine gewisse Menge an Restinhalt
aus dem Fläschchen
nicht entnommen werden kann. Es wird deshalb versucht, durch Schräghalten
des Fläschchens
bei eingetauchtem Entnahmeelement doch noch mehr Inhalt aus dem
Fläschchen
entnehmen zu können.
Dies bedarf nicht nur gewisser Geschicklichkeit, sondern ist auch
umständlich.
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Aus der WO 01/70589 A1 ist ein Fläschchen der
eingangs genannten Art bekannt geworden, bei dem das in die Kappe
integrierte Element gegenüber der
Kappe axial bewegbar ist. Dies erfolgt durch verschiedene in die
Kappe integrierte Mechaniken, die zwar funktionsgerecht ausgestaltet
sind, jedoch die Kappe und damit das Fläschchen verteuern. Außerdem ist
es schwierig, die derzeitigen Fläschchendesignvarianten
beizubehalten.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung
ist es, deshalb, ein Fläschchen
mit aufbringbare Kappe der eingangs genannten Art zu schaffen, mit
dem in konstruktiv einfacher und das Fläschchendesign nur unerheblich
tangierender Weise der Restinhalt ohne weiteres entnommen werden
kann.
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Zur Lösung dieser Aufgabe sind bei
einem derartigen Fläschchen
mit aufbringbarer Kappe der eingangs genannten Art die im Anspruch
1 angegebenen Merkmale vorgesehen.
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Durch die erfindungsgemäße Maßnahme ist erreicht,
dass durch die relative Lagenänderung
der Kappe gegenüber
dem Fläschchenhals
das Ende des Entnahmeelementes, also beispielsweise des Pinsels,
bis auf Boden des Fläschchens
reichen kann, so dass auch der Restinhalt aus dem Fläschchen
ohne weiteres entnommen werden kann.
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Eine erste bevorzugte Ausführungsform
hierzu ergibt sich aus den Merkmalen nach Anspruch 2. Auf diese
Weise kann durch einfaches Verkürzen
des Flaschenhalses und/oder der Kappe ein entsprechendes weiteres Über- bzw.
Ineinanderbewegen erreicht werden, was zur Folge hat, dass das Ende
des Entnahmeelementes weiter in das Fläschchen und damit bis zum Fläschchenboden
hin reichen kann. Dieses Verkürzen
kann in einfacher Weise durch Abtrennen bzw. Abreißen eines
Endabschnittes oder durch ein Verformen dieses Endabschnittes erreicht werden.
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Es ist nun möglich, das freie Ende des Entnahmeelementes
in Normalgebrauchsstellung unterschiedlich anzuordnen, wie dies
beispielsweise nach den Merkmalen des Anspruchs 3 verwirklicht ist.
In Restgebrauchsstellung befindet sich das freie Ende des Entnahmeelementes
stets unmittelbar und vollständig
in der Senke, so dass es bis unmittelbar auf die Innenfläche des
Fläschchenbodens
beispielsweise im Bereich der Senke reicht. Diese Restgebrauchsstellung
ist entsprechend den Merkmalen des Anspruchs 3 entweder in wieder
aufgeschraubtem Zustand der Kappe oder in abgeschraubtem und auf
den Flaschenhals lediglich aufgesetztem Zustand der Kappe erreicht.
Vorteilhaft im einen Fall ist, dass das Fläschchen zum mehrmaligen Gebrauch
in der Restgebrauchsstellung immer wieder verschlossen werden kann;
Vorteil im anderen Falle ist, dass die Restgebrauchsstellung durch
einfaches Aufsetzen der Kappe auf den Fläschchenhals erreicht werden kann.
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Ausgestaltungen hinsichtlich des
abtrennbaren Abschnittes ergeben sich aus den Merkmalen eines oder
mehrerer der Ansprüche
4 bis 6.
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Ausgestaltungen hinsichtlich des
verformbaren Abschnittes ergeben sich aus den Merkmalen eines oder
mehrerer der Ansprüche
7 bis 9. Dabei kann die Verformbarkeit entweder durch ein Verformen von
Hand vor dem Zusammenschrauben oder dadurch erfolgen, dass beim
Zusammenschrauben ein Druckpunkt überwunden wird.
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Eine weitere bevorzugte Ausführungsform zur
relativen Lageveränderung
ergibt sich aus den Merkmalen des Anspruchs 10. Durch diese Maßnahme ist
eine besonders einfache Handhabung erreicht, da der Zwischenboden
entweder von Hand oder durch Überwinden
eines Druckpunktes bei Aufschrauben der Kappe aus ihrer Scheibenform
durchbrechbar oder aus ihrer Ringscheibenform verformbar ist.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen hierzu
ergeben sich aus dem Merkmalen eines oder mehrerer Ansprüche 11 bis
13.
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Eine besonders vorteilhafte Maßnahme zur einfachen
und vollständigen
Entnahme des Restinhaltes eines Fläschchens ergibt sich dann,
wenn in Kombination mit einem oder mehreren der vorgenannten Merkmale
der Fläschchenboden
gemäß den Merkmalen
des Anspruchs 14 mit einer Senke versehen ist. Dadurch kann der
Restinhalt des Fläschchens
an einen bestimmten Innenraumbereich zusammenfließen und
vom freien Ende des Entnahmeelementes ohne Weiteres und vollständig entnommen
werden.
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Ausgestaltungen hierzu ergeben sich
aus den Merkmalen eines mehrerer der Ansprüche 15 bis 17. Die Form der
Senke kann dabei unterschiedlich ausgestaltet sein, u.a. auch je
nach dem, ob der Fläschchenkörper eine
zylindrische oder eckige Grundfläche
besitzt.
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Weitere Einzelheiten der Erfindung
sind der folgenden Beschreibung zu entnehmen, in der die Erfindung
anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele näher beschrieben
und erläutert
ist. Es zeigen:
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1A und 1B in schematischer längsgeschnittener
Darstellung ein Fläschchen
mit Kappe und integriertem Pinsel gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel
vorliegender Erfindung in Normalgebrauchsendstellung bzw. Restgebrauchsendstellung des
Pinsels,
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2A und 2B eine den 1A und 1B entsprechende
Darstellung, jedoch gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel,
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3A und 3B eine den 1A und 1B entsprechende
Darstellung, jedoch gemäß einem
dritten Ausführungsbeispiel,
und
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4A und 4B eine den 1A und 1B entsprechende
Darstellung, jedoch gemäß einem
vierten Ausführungsbeispiel.
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Bei den in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispielen
vorliegender Erfindung ist ein Fläschchen 111, 111', 111" bzw. 210 mit
einer Schraubkappe 110, 110', 110" bzw. 210 versehen, die
mit einem Entnahmeelement in Form eines Pinselelements 112 bzw. 212 bestückt ist.
Das Pinselelement 112,212 ist in der Schraubkappe 110, 110', 110" bzw. 210 fixiert
gehalten, während
die Schraubkappe 110, 110', 110" bzw. 210 und/oder der
Hals 117, 117', 117" bzw. 217 des
Fläschchens 111, 111', 111" bzw. 211 derart
ausgestaltet sind, dass das Pinselelement 112, 212 bei
aufgebrachter Schraubkappe innerhalb des Korpus 116, 116', 116" bzw. 216 des
Fläschchens 111, 111', 111" bzw. 211 einerseits in
einer Ausgangsstellung bzw. Normalgebrauchsendstellung und andererseits
in einer zweiten Endstellung bzw. Restgebrauchsstellung angeordnet werden
kann. In dem Fläschchen 111, 111', 111" bzw. 211 ist
beispielsweise Nagellack enthalten, der mit dem Pinselelement 112, 212 portions-
bzw. chargenweise entnommen und auf den betreffenden Finger- oder
Zehennagel verteilt werden kann. Das Fläschchen 111, 111',111" bzw. 211 besitzt
bei den hier dargestellten Ausführungsbeispielen
auf seinem Korpus 116, 116', 116" bzw. 216 einen Außengewindehals 117, 117',117" bzw. 217,
auf den die Schraubkappe 110, 110', 110", bzw. 210 mit ihrer Innengewindeausnehmung 118, 118', 118" bzw. 218 aufgeschraubt werden
kann. Der Korpus 116, 116',116" bzw. 216 des Fläschchens 111, 111', 111" bzw. 211,
der eine runde oder eckige Grundfläche bzw. Querschnitt haben
kann, besitzt einen den Inhalt aufnehmenden Innenraum 115, 115', 215 der
dem Boden
119, 219 zugewandt mit einer Senke 130, 130', 230 versehen
ist, die dazu dient, Restinhalt im sich leerenden Fläschchen
zu sammeln. Beim dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Senke 130, 130', 230 achsmittig
und um die Achse symmetrisch angeordnet. Die Senke 130, 130', 230 geht
bei diesen Ausführungsbeispielen
in konische Flächen 129, 129', 229 über, die
sich mehr (1) oder weniger
(2) steil zu der zylindrischen
Seitenwand 128, 228 oder den mehreren etwa ebenen
Seitenwänden
eines eckigen Fläschchenquerschnitts
erstrecken. Das in der Schraubkappe 110, 110', 110", 210 axial
unbeweglich gehaltene Pinselelement 112, 212 besitzt
einen axial ausgerichteten Stab 113, 213 dessen
hinteres Ende in der Schraubkappe 110, 110', 110", 210 fixiert
gehalten und an dessen vorderem Ende ein Pinsel 114, 214 befestigt
ist.
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Beim ersten, zweiten und dritten
Ausführungsbeispiel
besitzt der Pinsel 114 des Pinselelements 112 bei
auf dem Flaschenhals 117, 117', 117" aufgeschraubter Kappe 110, 110', 110" einen bestimmten
Abstand vom Fläschchenboden 119, 119' bzw. der Senke 130, 130' (Teilfiguren
A). Durch Manipulation an der Schraubkappe 110, 110', 110" und/oder dem
Fläschchenhals 117, 117', 117" ist es möglich, die
Eintauchtiefe des Fläschchenhals 117, 117', 117" in der Schraubkappe 110, 110', 110" bzw. die Aufschraubposition
der Schraubkappe auf dem Fläschchenhals
derart zu verändern,
dass in der Restgebrauchsstellung (Teilfiguren B) der Pinsel 114 des
Pinselelementes 112 bis auf den Boden 119, 119' bzw. in die Senke 130, 130' reicht bzw.
unmittelbar an deren Oberfläche
endet.
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Beim Ausführungsbeispiel der 1A und 1B ist die Schraubkappe 110 an
ihrem vorderen dem Fläschchen 111 zugewandten
Ende mit einem Abschnitt 120 versehen, der von Hand abtrennbar
ist. Der die Innenausnehmung 118 der Schraubkappe 110 verlängernde
abtrennbare Abschnitt 120 ist mit einer Umfangskerbe 121 versehen,
längs der
der Abschnitt 120 von Hand abreißbar oder in sonstiger Weise
abtrennbar ist. Zum leichten Ergreifen kann in nicht dargestellter
Weise der Abschnitt 120 an einer Stelle seines Umfanges
mit einer axialen Kerbe bzw. Durchbrechung versehen sein. Der abtrennbare
Abschnitt 120 kann innenseitig glatt oder mit einem entsprechenden
Innengewindeteil versehen sein.
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Gemäß 1A ist die Tiefe der Innenausnehmung 118 der
Schraubkappe 110 größer als
der Höhe
des Außengewindehalses 117 des
Fläschchens 111 entspricht.
Mit anderen Worten, bei auf das Fläschchen aufgebrachter mit dem
Abschnitt 120 versehener Schraubkappe 110 ist
ein Abstand zwischen der Ringstirn 122 des Fläschchenhalses 117 und
dem Grund 123 der Innenausnehmung 118 der Schraubkappe 110 vorhanden.
Wird jedoch der Abschnitt 120 abgebrochen bzw. abgerissen,
kann bei Wiederaufschrauben der verkürzten Schraubkappe 110 auf
den Fläschchenhals 117 der
letztere tiefer in die Innenausnehmung 118 der Schraubkappe 110 eintauchen
(1B), so dass der Pinsel 114 des
Pinselelementes 112 bis auf den Fläschchenboden 119 bzw.
die Oberfläche
der Senke 130 reichen kann.
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Beim Ausführungsbeispiel der 2A und 2B ist nicht die Schraubkappe 110', sondern der Fläschchenhals 117' mit einem abtrennbaren
Abschnitt 120' versehen.
Auch dieser abtrennbare Abschnitt 120' ist mit einer Umfangskerbe 121' versehen, längs der
er abtrennbar bzw. abreißbar
ist. Auch hier kann zusätzlich
eine axiale Kerbe bzw. Einschnitt vorgesehen sein, um diesen Fläschchenhalsabschnitt 120' der mit oder
ohne Gewindeteil versehen sein kann, umfangsseitig zum Abzutrennen
zu erfassen. 2B zeigt,
dass das Eintauchen des verbleibenden Fläschchenhalses 117' in die Innenausnehmung 118' der Schraubkappe 110' derart ist,
dass der Pinsel 114 des Pinselelements 112 bis
auf dem Boden 119 bzw. die Senke 130' reicht.
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Das Ausführungsbeispiel der 1A und 1B ist dort einsetzbar, wo das Fläschchen 111 beispielsweise
aus Glas und die Schraubkappe 110 aus Kunststoff ist. Das
Ausführungsbeispiel
der 2A und 2B ist dort anwendbar, wo
das Fläschchen 111' bzw. deren
Hals 117' aus
Kunststoff ist. Es versteht sich, dass die beiden Ausführungsbeispiele
nach den 1A, 1B und 2A, 2B kombinierbar
sind, d.h. dass sowohl die Schraubkappe 110' als auch der Fläschchenhals 117' mit einem abtrennbaren
bzw. abreißbaren
Abschnitt 120 bzw. 120' versehen
ist.
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Gemäß einem nicht dargestellten
Ausführungsbeispiel
ist bei der Ausführung
nach den 1A und 1B und/oder bei der Ausführung nach den 2A und 2B der abtrennbare bzw. abreißbare Abschnitt 120 bzw. 120' durch einen
verformbaren Abschnitt ersetzt ist, beispielsweise derart, dass
dieser Abschnitt durch über
den Umfang verteilt angeordnete axiale Stege gebildet ist, die durch
Biegen nach Außen
verformbar sind. Dabei können
die axialen Stege außenseitig
mit Sollknickkerben versehen sein. Auf diese Weise kann die Schraubkappe 110 aus
der in 1A dargestellten
Stellung durch Umbiegen dieser axialen Stege nach Außen auf
dem Fläschchenkorpus 116 in
die Aufschraubstellung vergrößerter Eintauchtiefe
nach 1B gebracht werden.
Entsprechendes gilt für
die Ausführung
nach den 2A und 2B, bei der die axialen Stegabschnitte
auf dem Fläschchenhals 117' radial nach
außen gebogen
werden und dabei in eine nicht dargestellte Hinterschneidung in
der Innenausnehmung 118' der Schraubkappe 110' gelangen, so
dass die Aufschraubposition nach 2B erreichbar
ist.
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Beim in den 3A und 3B dargestellten Ausführungsbeispiel
ist die Tiefe der Innenausnehmung 118" etwa gleich der Höhe des Fläschchenhalses 117" . Die Innenausnehmung 118" der Schraubkappe 110" ist in einem
Abstand von ihrem Grund 123" mit
einem Zwischenboden 125" versehen,
der außenumfangsseitig
in einer Hinterschneidung 126" der Innenausnehmung 118" eingespannt
ist und der die Form einer Ringscheibe zum Durchtritt des Stabes 113 des Pinselelementes 112 besitzt.
In der Ausgangsstellung gemäß 3A liegt die Ringstirn 122" des Fläschchenhalses 117" am Zwischenboden 125" an, während die
Ringstirn 124" der
Schraubkappe 110" in
einem Abstand vom Fläschchenkorpus 116" sich befindet.
Die Restgebrauchsstellung nach 3B kann
dadurch erreicht werden, dass der Zwischenboden 125" entweder von
Hand durchstochen oder nach einer Druckpunktüberwindung durch ein weiteres
Aufschrauben der Schraubkappe 110" auf dem Fläschchenhals 117" der Zwischenboden 125" von der Ringstirn 122" des Fläschchenhalses 117" durchbrochen
wird. Es versteht sich, dass in diesem Bereich der Ringstirn 122' der Zwischenboden 125" geschwächt bzw.
in einer Sollbruchstelle versehen sein kann. Es ist auch möglich, dass
der Zwischenboden 125" als
Ringscheibe einem gegenüber
dem Pinselstab 114 größeren Innendurchmesser
besitzt und in diesem Ringbereich vom Flaschenhals 117" verformt wird.
Bei diesem Ausführungsbeispiel
kann sowohl das Fläschchen 111" als auch die
Schraubkappe 110" mit
Ausnahme des Zwischenbodens 125" aus Glas sein.
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Bei dem in den 4A und 4B dargestellten vierten
Ausführungsbeispiel
sind die Ausführungsbeispiele
gemäß der 1A und 1B sowie der 2A und 2B insoweit
kombiniert, als sowohl die Schraubkappe 210 als auch der
Fläschchenhals 217 mit
einem von Hand abtrennbaren Abschnitt 220 bzw. 220' versehen sind.
Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass in auf den Fläschchenhals 217 des
Korpus 216 aufgeschraubter Kappe 210 gemäß 4A der Pinsel 214 des Pinselelementes 212 unmittelbar vor
bzw. in der Senke 230 endet. Bei diesem Ausführungsbeispiel
ist dies die sogenannte Normalgebrauchsstellung. Werden bei diesem
Ausführungsbeispiel
sowohl der Abschnitt 220 der Schraubkappe 210 als
auch der Abschnitt 220' des
Fläschchenhalses 217 des
Korpus 216 nach Abschrauben der Kappe 210 abgerissen
oder in sonstiger Weise abgetrennt und dann die Schraubkappe 210 mit
ihrem inneren Bereich der Ringstirn 224 auf den äußeren Bereich
der Ringstirn 222 des Fläschchenhalses 217 aufgesetzt,
wie dies 4B zeigt, ragt
das Pinselelement 212 derart in den Korpus 216,
dass wiederum das freie Ende des Pinsels 214 unmittelbar
am Fläschchenboden 219 bzw.
in der Senke 230 vor der tiefsten Stelle endet. Dieser
Zustand bei abgeschraubter bzw. nicht wieder aufgeschraubter Kappe 210 gemäß 4B ist die sogenannte Restgebrauchsstellung.
Das Längenmaß der abgetrennten Abschnitte 220 und 220' ist bei diesem
Ausführungsbeispiel
gleich. Es versteht sich, dass die Maße auch unterschiedlich sein
können.
Dieses Ausführungsbeispiel
ist insbesondere dann bevorzugt, wenn die in der Senke 230 zusammengelaufene
Flüssigkeitsmenge
gerade noch für
die letzte und/oder vorletzte Behandlung ausreichend ist, so dass
hierfür
die Kappe 220 nicht nochmals auf den Fläschchenhals 217 aufgeschraubt
werden muss.
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Es versteht sich, dass das Entnahmeelement
statt als Pinselelement 112 als ein Pipettenelement ausgebildet
sein kann, wobei dann die Schraubkappe mit einem entsprechenden
Sauger versehen ist.