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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Abgabevorrichtung für Parfüm, die einen
Behälter
für das Parfüm und einen
Stopfen umfasst, der auf dem Behälter
für das
Parfüm
montiert ist. Der Stopfen umfasst eine Befestigungsbasis, die eine Öffnung aufweist,
und ein Verschlussorgan, das geeignet ist, diese Öffnung zu
verschließen.
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Zahlreiche
Verschlusssysteme für
Behälter, die
im Allgemeinen als Stopfen bezeichnet werden und ein Verschlussorgan
umfassen, das geeignet ist, auf einer Basis befestigt zu werden,
um das Austreten eines fluidförmigen
Produktes zu verhindern, das in einem Behälter enthalten ist, sind aus
dem Stand der Technik bekannt. Es ist beispielsweise im Bereich der
kosmetischen Parfümerie-Muster
bekannt, das Abgabevorrichtungen einen Behälter mit einem Fassungsvermögen in der
Größenordnung
von 2 bis 3 ml aufweisen, die im Allgemeinen als Miniflakon bezeichnet
werden und mit einem Stopfen versehen ist, der eine abnehmbare Kappe
aufweist. Die Kappe kann auch an einem am Hals des Miniflakons befestigten
Basiskörper
befestigt sein. Bei einer anderen Ausführungsform kann die Kappe einfach
auf den Hals aufgesetzt oder in den Hals des Miniflakons eingedrückt werden.
Es kann auch eine Befestigung durch Aufschrauben verwendet werden,
um die Kappe auf der Basis oder dem Hals des Miniflakons zu befestigen.
Somit genügt
es zur Abgabe einer Dosis des fluidförmigen Produktes, die Kappe
dadurch zu entfernen, dass man sie abschraubt oder abzieht, um dann
die Abgabevorrichtung zu neigen oder umzudrehen, um das im Behälter enthaltene
Produkt zu entnehmen. Das in dem Behälter enthaltene Produkt, bei
dem es sich um eine Creme, eine Lotion, ein Parfüm oder ein Pulver handeln kann,
wird dabei im Allgemeinen vom Verwender mit den Fingerspitzen gehalten
und dann auf eine Auftragoberfläche,
im Allgemeinen die Haut aufgebracht. Somit liegt ein Problem, das
mit der Verwendung derartiger Miniflakons verbunden ist, darin,
dass die abgegebenen Dosen des fluidförmigen Produktes nicht reproduzierbar sind
und allgemeiner gesagt in der Ungenauigkeit der abgegebenen Dosen.
Ein anderes Problem ist mit der Verwendung der Finger verbunden,
die einerseits mit dem Fluid benetzt werden und andererseits das Produkt
in dem Miniflakon verschmutzen.
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Eine
Abgabevorrichtung gemäß dem Oberbegriff
von Anspruch 1 ist in dem Dokument
US-A-4,732,287 beschrieben.
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Ein
Ziel der vorliegenden Erfindung besteht somit darin, die existierenden
Abgabevorrichtungen zu verbessern.
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Die
vorliegende Erfindung hat auch zum Ziel, die Nachteile des Standes
der Technik dadurch zu beheben oder zu vermindern, dass eine Abgabevorrichtung
zur Verwendung kommt, welche einen Stopfen aufweist, der in der
Lage ist, eine genauere und bessere produzierbare Menge des fluidförmigen Produktes
zu entnehmen, ohne dass das Produkt mit den Fingern des Verwenders
in Berührung
kommt.
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Ein
weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung besteht darin, einen einfach
herzustellenden, und mit geringen Herstellungskosten zusammenzubauenden Stopfen
zu schaffen.
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Eine
dichte Befestigung der Kappe auf dem Hals oder der Basis ist ein
weiteres Problem.
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Um
diese Ziele zu erreichen, schafft die vorliegende Erfindung eine
Abgabevorrichtung für
ein Parfüm,
wie sie im Anspruch 1 beschrieben ist.
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Vorteilhafterweise
umfasst das Element zur Entnahme und/oder zum Auftragen Einrichtungen zum
Zurückhalten
des fluidförmigen
Produktes. Die Einrichtungen können
die Form beispielsweise von Rillen oder Rippen besitzen.
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Vorteilhafterweise
umfasst die Basis einen Ring, der mit einem Rastprofil versehen
ist, das in eine Ausnehmung im Bereich des Halses einrasten kann,
um die Basis am Hals festzuhalten.
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Vorteilhafterweise
umfasst die Basis eine Dichtschürze,
die im Hals in dichten Eingriff treten kann.
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Die
Basis und das Verschlussorgan sind in der Weise einstückig hergestellt,
dass sie miteinander durch eine Materialbrücke verbunden sind, die bei
der ersten Verwendung zerbrochen werden kann. Diese einstückige Ausbildung
bildet somit eine Erstverwendungs-Sicherung, die dem Käufer die
Erstverwendung der im Handel erworbenen Vorrichtung garantiert.
Die Materialbrücke
garantiert auch eine perfekte Dichtigkeit der Abgabevorrichtung
vor der ersten Verwendung.
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Die Öffnung der
Basis wird von einem Umfangsrand begrenzt, der durch die Materialbrücke mit einer
Verbindungsoberfläche
des Entnahme- und/oder Aufbringelementes verbunden ist. Anders ausgedrückt, ist
die Basis zunächst
mit einem Element mit dem Verschlussorgan verbunden und weist nach
dem Abnehmen des Verschlussorgans einen Umfangsrand auf, der die
Abgabeöffnung
bildet. Die Basis kann mit dem Verschlussorgan auf andere Weise
als im Bereich des Entnahmeelementes verbunden sein.
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Das
wesentliche Merkmal der Erfindung besteht darin, dass der Umfangsrand
geeignet ist, an einer Dichtoberfläche des Entnahme- und/oder
Aufbringelementes nach einem Brechen der Materialbrücke in dichter
Berührung
zu kommen. Es handelt sich dabei um eine beim Wiederverschließen nach der
ersten Verwendung entstehende dichte Verschlussposition.
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Vorteilhafterweise
umfasst das Element zur Entnahme und/oder Aufbringung einen Rastwulst, der
geeignet ist, mit dem Umfangsrand zusammenzuwirken, um es in der
Verschlussstellung nach dem Wiederverschließen in dichter Berührung mit
der Dichtoberfläche
zu halten.
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Vorteilhafterweise
ist der Rastwulst zwischen der Verbindungsoberfläche und der Dichtoberfläche angeordnet.
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Vorteilhafterweise
umfasst das Verschlussorgan ein Griffelement, das dazu dient, von
einem Verwender ergriffen zu werden, wobei das Griffelement eine
Basiswand umfasst, die im Bereich der Basis angeordnet ist, wobei
die Basiswand von der Basis vor dem Aufbrechen der Materialbrücke einen
Abstand aufweist, und mit der Basis nach dem Aufbrechen der Materialbrücke und
dem Einrasten des Umfangsrandes zwischen dem Rastwulst und der Basiswand
in Berührung
kommt.
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Vorteilhafterweise
ist die Dichtoberfläche zwischen
dem Rastwulst und der Basiswand angeordnet.
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Vorteilhafterweise
weist das Griffelement zwei Flächen
auf, die sich spiegelbildlich gegenüber liegen und von denen jede
eine konkave Oberfläche besitzt,
die dazu dient, das Herausziehen des Verschlussorgans zu erleichtern.
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Vorzugsweise
weist die Öffnung
einen derartigen Durchmesser auf, dass das im Behälter enthaltene,
fluidförmige
Produkt durch Kapillarwirkung im Bereich dieser Öffnung zurückgehalten wird, wenn der Behälter umgedreht
bzw. der Stopfen zurückgebracht
wird. Man kann auf diese Weise den Stopfen als Aufbringvorrichtung
verwenden.
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Vorteilhafterweise
besitzt die Öffnung
einen Durchmesser in der Größenordnung
von 2 bis 6 mm, vorzugsweise von 3 bis 4 mm.
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Die
Erfindung wird nun noch genauer unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung
beschrieben, die nicht einschränkend
zu verstehende Ausführungsformen
der Erfindung wiedergibt.
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In
der Zeichnung zeigen:
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1a eine
Vertikalschnittansicht durch eine Abgabevorrichtung für ein fluidförmiges Produkt,
die einen Stopfen gemäß der Erfindung
umfasst, vor der ersten Verwendung,
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1b eine
Vergrößerung eines
Teils des Stopfens aus 1a,
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2a eine
der 1a ähnliche
Ansicht in der Schließstellung
nach dem Widerverschließen des
Stopfens;
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2b eine
der 1b ähnliche
Darstellung in der nach dem Widerverschließen erreichten geschlossenen
Stellung aus 2a,
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3 eine
seitliche Vertikalschnittansicht einer Abgabevorrichtung für ein fluidförmiges Produkt, die
einen Stopfen gemäß der Erfindung
umfasst, vor der Verwendung,
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4 eine
der 3 ähnliche
Darstellung, welche eine Ausführungsvariante
des Stopfens gemäß der Erfindung
wiedergibt und
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5 eine
ebenfalls der 3 ähnliche Ansicht, die eine weitere
Abwandlungsform des Stopfens gemäß der Erfindung
zeigt.
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Gemäß den Figuren
umfasst die Abgabevorrichtung für
ein fluidförmiges
Produkt gemäß der Erfindung
einen Behälter 4 und
einen Stopfen 1.
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Der
Behälter 4,
der dazu bestimmt ist, ein Parfüm
zu enthalten, kann aus Glas oder aus Kunststoff hergestellt sein.
Der Behälter 4 umfasst
einen Hals 40, der eine Öffnung bildet, welche eine
Verbindung zwischen dem Inneren des Behälters und der Außenseite
herstellt. Der Hals 40 umfasst eine Innenwand 41,
die sich in der Öffnung
des Halses befindet, ein oberes Ende 43 und eine Außenwand 42.
Eine Vertiefung 401 ist im Bereich der Außenwand 42 vorgesehen.
Der Behälter
umfasst auch einen Schaft 44, der durch einen Boden 45 verschlossen
ist. Die Außenwand
des Schaftes 44 kann beispielsweise kreiszylindrisch sein.
Das Fassungsvermögen
des Behälters
liegt im Allgemeinen in der Größenordnung
von einigen Millilitern.
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Der
Stopfen 1 umfasst zwei ihn bildende Elemente, d. h. eine
Befestigungsbasis 2 und ein Verschlussorgan 3.
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Die
Befestigungsbasis 2 umfasst eine radiale Platte 20,
eine Dichtschürze 21 und
einen Befestigungsring 22.
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Die
radiale Platte 20 bildet eine obere Oberfläche, die
vorteilhafterweise kreisförmig
und eben ist.
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Die
Dichtschürze 21 erstreckt
sich ausgehend von der radialen Platte 20 axial nach unten.
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Der
Ring 22 erstreckt sich ausgehend von dem äußeren Umfang
der radialen Platte 20 in konzentrischer Weise zur Dichtschürze 21 in
axialer Richtung und umfasst ein unteres Ende, das mit einem Rastprofil 220 versehen
ist, das nach innen vorspringt.
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Somit
steht dann, wenn die Basis 2 auf dem Hals 40 des
Behälters 4 montiert
ist, der Ring 22 in Berührung
mit der Außenwand 42 und
das Rastprofil 220 steht in Eingriff in der Vertiefung 401.
Vorteilhafterweise erstreckt sich der Ring 22 in Ausrichtung
mit dem Schaft 44 derart, dass vorteilhafterweise insgesamt
ein rohrförmiges
Aussehen erzielt wird. Die radiale Platte 20 ist vorteilhafterweise
so angeordnet, dass sie auf dem oberen Ende 43 des Halses
zum Aufliegen kommt. Die Dichtschürze 21 kommt, soweit sie
in die Öffnung
des Halses hineinragt, in vorteilhafterweise in dichte Berührung mit
der Innenwand 41 derart, dass jegliche Möglichkeit
eines Austretens zwischen dem Hals und der Basis verhindert wird.
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Das
Verschlussorgan 3, das vorzugsweise aus Kunststoff hergestellt
ist, umfasst ein Griffelement 30 und ein Element zur Entnahme
und/oder zum Auftragen des fluidförmigen Produktes 31.
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Das
Griffelement 30, das dazu bestimmt ist, von einem Verwender
beim Auftragen des fluidförmigen
Produktes ergriffen zu werden, kann jede geeignete Form besitzen.
Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
umfasst das Griffelement 30 einen Scheitel 300,
von dem ausgehend sich zwei Ränder 301 einander
gegenüber
erstrecken und zwei Flächen 303a und 303b,
die ebenfalls einander gegenüber
angeordnet sind. Die Ränder 301 und
die Flächen 303a und 303b bilden
somit vier Seiten, die an einer Basiswand 302 münden. Wie
in 3 zu sehen ist, die eine Profil-Abgabevorrichtung
darstellt, erstrecken sich die Flächen 303a und 303b vom
Scheitel 300 bis zur Basiswand 302 indem sie auf
den beiden Seiten der Ränder 301 angeordnet
sind. Diese Flächen 303a und 303b besitzen
eine gekrümmte
insbesondere eine konkave Form. Der Scheitel 300 besitzt eine
kleinere Abmessung als die Basiswand 302 und die Flächen 303a und 303b divergieren
somit in beträchtlicher
Weise im Bereich der Basiswand 302. Diese Flächen 303a und 303b bilden
in dieser bevorzugten Ausführungsform
somit zwei einander bezüglich
einer Symmetrieebene A, welche axial durch die Ränder 301 des Verschlussorgans 3 hindurch
verläuft,
spiegelbildlich entgegengesetzte Flächen. Diese Ausführungsform
ist besonders vorteilhaft, da sie das Ergreifen mit der Hand des
Verschlussorgans 3 und sein Herausziehen aus dem Behälter 4 erleichtert.
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Das
Element zum Entnehmen und/oder Auftragen 31 hat die Funktion,
die Entnahme einer gegebenen Menge des fluidförmigen Produktes zu ermöglichen.
Das Element 31 besitzt eine im Allgemeinen zylindrische,
vorteilhafterweise stumpfkegelige Form, doch ist diese Ausbildung
nicht einschränkend,
da zahlreiche Formen vorgesehen werden können. Der Querschnitt des Elementes 31 nimmt
ausgehend vom Griffelement vorzugsweise regelmäßig ab.
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Das
Entnahmeelement 31 hat auch die Funktion, das Zurückbringen
des Verschlussorgans in die Basis zu erleichtern.
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Das
Element 31 umfasst vorteilhafterweise ein unteres freies
Ende 313, eine Verbindungsoberfläche 310, einen Rastwulst 311 und
eine Dichtoberfläche 312.
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Das
untere freie Ende 313 kann Einrichtungen zum Zurückhalten
des fluidförmigen
Produktes aufweisen. Diese Rückhalteeinrichtungen
können eine
oder mehrere sich in Längsrichtung
erstreckende Rillen 3130 sein, wie in 4 dargestellt,
oder ein Schlitz 3131, wie in 5 gezeigt,
die bzw. der sich von einer zur anderen Seite durch das freie untere Ende 313 hindurch
erstrecken. Es können
jedoch auch andere Ausführungsformen
der das Zurückhalten
des fluidförmigen
Produktes garantierenden Einrichtungen vorgesehen werden, wie z.
B. ein Rückhaltering,
ein Pinsel, ein Tampon oder ein nachgiebiger Ansatz.
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Die
Verbindungsoberfläche 310 ist
eine kreiszylindrische Oberfläche,
die sich über
das ganze Element 31 erstreckt.
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Der
Rastwulst 311 bildet ein kleines, ringförmiges Polster, das ausgehend
vom Element 31 radial vorspringt.
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Die
Dichtoberfläche 312 entspricht
dem insofern, als sie ebenfalls eine kreisförmige zylindrische Oberfläche besitzt,
die sich über
das gesamte Element 31 erstreckt.
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Vorteilhafterweise
befinden sich die Verbindungsoberfläche 310 und die Dichtoberfläche 312 auf
den beiden Seiten des Rastwulstes 311. Bei der in den verschiedenen
Figuren dargestellten Ausführungsform
befindet sich die Verbindungsoberfläche 310 zwischen dem
unteren freien Ende 313 des Elementes 31 und dem
Rastwulst 311, während
sich die Dichtoberfläche 312 zwischen
dem Rastwulst 312 und der Basiswand 42 des Griffelementes
befindet. Die Dichtoberfläche 312 bildet
somit eine dichte Rastvertiefung zwischen dem Wulst 311 und
der Basiswand 302.
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Das
Element 31 erstreckt sich vorteilhafterweise von der Basiswand 302 durch
die Basis 2 hindurch bis ungefähr zur halben Höhe des Behälters 4. Es
sei jedoch darauf hingewiesen, dass die Höhe, bis zu der sich das freie
Ende 313 des Elementes 31 erstreckt, in starkem
Maße variiert
werden kann. Tatsächlich
kann das Element 31 ein sehr kleiner Stift sein, der nicht über die
Höhe der
Basis 2 hinausragt, oder es kann im Gegenteil ein sehr
langer Stab sein, der nahezu mit dem Boden des Behälters 4 in
Berührung
kommt.
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Das
Verschlussorgan 3 ist mit der Basis 2 einstückig ausgebildet.
Wie in den 1a und 1b dargestellt,
ist das Verschlussorgan 3 dann, wenn es aus der Form herauskommt,
durch eine ringförmige
Materialbrücke 23 mit
der Basis 2 verbunden. Genauer gesagt, verbindet die Materialbrücke 23 die Verbindungsoberfläche 310 des
Elementes 31 mit einem Umfangsrand 200, der von
der radialen Platte 20 gebildet wird. Diese Konfiguration
hat den Vorteil, dass eine Sicherheit der Erstverwendung garantiert wird,
da das in dem Behälter 4 enthaltene
Produkt nicht vor einem Zerbrechen der Materialbrücke 23 entnommen
werden kann.
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Diese
Materialbrücke
muss somit bei der ersten Verwendung zerbrochen werden. Dieses Zerbrechen
wird durch eine Zug-, Druck- oder Drehbewegung des Verschlussorgans 3 bezüglich der
Basis bewirkt. Ein derartiges Brechen hat somit die Wirkung, zur
Erzeugung einer Öffnung 24 zu
führen,
die vom Umfangsrand 200 der radialen Platte 20 begrenzt
wird. Das Verschlussorgan 3 kann somit frei aus dem Behälter 4 und
der Basis 2 herausgezogen werden. Diese Anordnung führt somit
zu einem Verschlussorgan 3, das in der geöffneten
Stellung das Entnehmen und Auftragen des Produktes ermöglicht. Es
sei darauf hingewiesen, dass die Öffnung 24 vorteilhafterweise
in der Mitte der radialen Platte 20 vorgesehen ist, und
dass diese Öffnung
jede geeignete Form annehmen kann: kreisförmig, länglich, elliptisch usw. Jedenfalls
ist die Abmessung der Öffnung 24 vorteilhafterweise
derart, dass das fluidförmige
Produkt durch Kapillarwirkung im Bereich der Öffnung zurückgehalten wird, wenn die Abgabevorrichtung geneigt
oder gar umgedreht wird. Somit führt
dieses Merkmal dazu, dass die Basis 2 selbst als Aufbringungselement
verwendet werden kann. Zu diesem Zweck besitzt die Öffnung 24 vorteilhafterweise
einen eingeschränkten
Durchmesser in der Größenordnung
von 2 bis 6 mm und vorzugsweise in der Größenordnung von 3 bis 4 mm.
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Es
sei darauf hingewiesen, dass der Umfangsrand, der die Öffnung bildet,
anfangs als Befestigungspunkt für
die zerbrechbare Materialbrücke dient
und danach im Zusammenwirken mit der Dichtoberfläche 312 des Verschlussorgans
als ringförmige
Dichtzone.
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Andererseits
ist darauf hinzuweisen, dass das Element 31 nicht unbedingt
zum Entnehmen und Auftragen dienen muss, sondern lediglich als Führungsstab
dienen kann, der dazu bestimmt ist, das Verschlussorgan leichter
an seinen Platz zurückzubringen,
sobald die Abgabe beendet ist. So wird dann, wenn die Abgabe beendet
ist, das Verschlussorgan 3 derart an seinen Platz zurückgebracht,
dass es die Öffnung 24 verschließt. Das
Element 31 erleichtert wohlgemerkt das erneute Positionieren,
da es genügt,
das Element 31 im Bereich der Öffnung 24 zum Eingriff
zu bringen, um das Verschlussorgan bezüglich der Basis zu führen.
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Das
Verschlussorgan kann an seinen Platz zurückgebracht werden. Das Verschlussorgan
kann somit eine geschlossene Stellung des Widerverschließens einnehmen,
wie dies in den 2a und 2b dargestellt
ist. Diese Position ermöglicht
es dem Verschlussorgan 3, fest an der Basis 2 gehalten zu
werden. Zu diesem Zweck ist ein Einrastsystem vorgesehen. Dieses
Einrastsystem verwirklicht ein Zusammenwirken zwischen dem Umfangsrand 200 der
Basis 2 und dem Rastwulst 311 des Elementes 31.
Dieses Zusammenwirken findet nach einem Druck auf das Verschlussorgan
statt, der ausreichend stark ist, dass der Umfangsrand 200 den
Rastwulst 311 frei überspringt.
Sobald der Rastwulst 311 übergesprungen ist, hält der Umfangsrand 200 vermittels
des Rastwulstes 311 das Verschlussorgan in der geschlossenen
Widerverschluss-Stellung. In diese Position steht der Umfangsrand 200 somit
in dichtem Eingriff mit der Dichtoberfläche 312 des Elementes 31,
wodurch alle Möglichkeiten
vermieden werden, dass das Produkt zwischen dem Element 31 und
der Basis 2 hindurch austritt.
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Im Übrigen ist
darauf hinzuweisen, dass es in dieser Stellung möglich ist, jegliches Spiel
oder jegliche axiale Relativverschiebung zwischen dem Verschlussorgan 3 und
der Basis 2 zu vermeiden. Tatsächlich kann die Basiswand 302 des
Griffelementes, das in der Anfangsposition und der offenen Stellung im
Abstand von der radialen Platte 20 angeordnet ist, an der
radialen Platte zur Anlage kommen, nachdem der Rastwulst 311 in
der geschlossenen Stellung eingerastet ist. Das Spiel zwischen dem
Verschlussorgan 3 und der Basis 2 kann somit begrenzt
werden, wenn der Umfangsrand 200 der radialen Platte 20 eine
Höhe besitzt,
die im Wesentlichen gleich der Höhe
der Dichtoberfläche 312 ist.
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5 zeigt
eine andere Konfiguration für
das Griffelement 30. Die Flächen 303a und 303b sind
weniger konkav, sondern weisen einen oberen Teil auf, der das Ergreifen
im Hinblick auf einen Zugvorgang erleichtert, um das Verschlussorgan
aus der Öffnung der
Basis herauszuziehen.
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Wenn
also der Verwender wünscht,
das Grifforgan in die geöffnete
Stellung zu bewegen, ermöglicht
ein einfacher Zug, der auf das Verschlussorgan 3 ausgeübt wird,
dass der Umfangsrand 200 den Rastwulst 311 freigibt,
so dass das Element 31 herausgezogen werden kann.
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Obwohl
die vorliegende Erfindung unter Bezugnahme auf spezielle Ausführungsformen
beschrieben wurde, sei darauf hingewiesen, dass sie nicht durch
die oben beschriebenen Beispiele beschränkt ist. Im Gegenteil kann
ein Fachmann an diesen Beispielen jegliche nützliche Modifikation anbringen,
ohne vom Rahmen der vorliegenden Erfindung abzuweichen, wie er durch
die beigefügten
Ansprüche
definiert ist.