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"Dosiervorrichtung"
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Die Erfindung betrifft eine Dosiervorrichtung für Flüssigkeiten in
Flaschen oder ähnlichen Behältern mit einer Verschlußkappe.
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Zum Entnehmen eines bestimmten Volumens einer Flüssigkeit, beispielsweise
eines Arzneimittels, aus einem flaschenartigen Behälter sind Tropfvorrichtungen,
Meßpipetten und dergleichen bekannt.
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Bei Pipetten besteht in manchen Fällen die Notwendigkeit, sie dem
Arzneimittelbehälter gesondert beipacken zu müssen. Ferner sind derartige Pipetten,
wenn sie aus Glas bestehen, leicht zerbrechbar. Bei Tropfvorrichtungen erfolgt die
Entnahme einer bestimmten Menge (volumen) an Flüssigkeit aus einem Behälter durch
Abzählen der, eine im wesentlichen konstante Größe (Volumen) aufweisenden, Tropfen.
Schwierigkeiten entstehen bei derartigen Tropfvorrichtungen dann, wenn der Tropfbeginn
erst verzögert einsetzt oder wenn die Tropfen in sehr rascher Reihenfolgen folgen.
In diesen Fällen ist das Abzählen der Tropfen zur Erzielung einer bestimmten Entnahmemenge,
insbesondere für ältere Menschen, oft sehr schwierig.
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Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, daß in Abhängigkeit von
den Eigenschaften der eingefüllten Flüssigkeit verschiedene Tropfer verwendet werden
müssen.
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Auch wird durch Entfernen der Tropfvorrichtung der Inhalt des Behälters
leicht zugänglich, so daß, beispielsweise bei hochwirksamen Arzneimitteln, eine
unzulässig große Menge auf einmal entnommen wird.
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Bei einer bekannten Dosiervorrichtung (DE-PS 23 24 080) ist ein in
das Behälter innere ragender
Dosierraum vorgesehen, der als ein
mit der Verschlußkappe an deren Kappeninnenseite mit einem Steg verbundener Meßbecher
ausgebildet ist, wobei zwischen dem Meßbecher und dem Boden der Verschlußkappe ein
beim Umstürzen des Behälters zeitweilig Flüssigkeit zurückhaltender Raum vorgesehen
ist.
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Bei dieser bekannten Dosiervorrichtung besteht die Möglichkeit, daß
der mit der Kappe verbundene Meßbecher beschädigt wird. Es besteht ferner der Nachteil,
daß der Behälter während des Meßvorganges bzw. der Abgabe der abgemessenen Menge
Flüssigkeit unverschlossen ist und somit Flüssigkeit unkontrollierbar entnommen
werden kann.
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Der Erfindung liegt demgegenüber die Aufgabe zugrunde, eine Dosiervorrichtung
zu schaffen, die leicht zu montieren ist, geschützt im Behälterinneren angeordnet
werden kann und mit der in einfacher Weise eine stets exakt gleiche Flüssigkeitsmenge
entnommen weden kann.
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Diese Aufgabe wird nach der Erfindung bei einer Dosiervorrichtung
der eingangs erläuterten Art im wesentlichen dadurch gelöst, daß in einem Behältermund
ein Becher mit an seinem oberen Rand angeordneten Öffnungen axial verschiebbar angeordnet
ist, daß die zugehörige Verschlußkappe einen in den verschiebbaren Becher eingreifenden
Hohlzapfen aufweist, der von einem mit einem oberen Rand des Bechers zusammenwirkenden
Ring umgeben ist und daß der Hohlzapfen mit seiner Außenfläche an der Innenfläche
des Bechers anliegt.
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Der erfindungsgemäße verschiebbare Becher kann direkt in dem Behältermund
des Behälters eingesetzt werden. Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
der
Erfindung ist ein Ringteil vorgesehen, der in den Behältermund einsetzbar ist und
dicht anliegt und in dem der Becher axial verschiebbar angeordnet ist. Bei diesem
Ausführungsbeispiel der Erfindung können handelsübliche Behälter ohne besondere
Ausgestaltung Verwendung finden.
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Die erfindungsgemäße Dosiervorrichtung besteht somit im allgemeinen
aus drei Teilen, nämlich, bei Verwendung an Normflaschen, aus dem in den Behältermund
einsetzbaren Ringteil, dem in den Ringteil einsetzbaren Becher und der Verschlußkappe.
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Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung sind entweder
an der Innenwand des Behältermundes oder an der Innenwandung des Ringteiles in axialem
Abstand Ringstufen vorgesehen, die mit am kappenseitigen Ende und unterhalb der
Öffnungen angeordneten Ringleisten des Bechers zusammenwirken, zur Begrenzung der
relativen axialen Verschiebung des Bechers. Dadurch wird erreicht, daß der Becher
zur Freigabe bzw. zum Verschließen der Öffnungen axial verschiebbar ist, ohne in
den Behälter fallen zu können oder aus dem Behältermund herausgezogen zu werden.
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Um einen sicheren Halt des Ringteiles im Behältermund sicherzustellen,
weist der Ringteil nach einem weiteren Merkmal der Erfindung, einen radialen, auf
dem Behältermund aufliegenden Dichtflansch mit nach außen konisch abfallendem Randbereich
auf.
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Durch den nach außen konisch abfallenden Randbereich wird ein Herausziehen
des Ringteiles aus dem Behältermund, z.B. durch Kinder, verhindert.
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Die Öffnungen im Becher können an sich eine beliebige Form aufweisen,
jedoch ist es vorteilhaft, um eine Flüssigkeitshautbildung zu vermeiden, wenn die
Unterkante der Öffnung geradlinig verläuft. Die obere Begrenzung kann bogenförmig
(halbkreisförmig), spitzwinklig (dreieckig) oder viereckig ausgebildet sein.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung sind zwischen den
Öffnungen an der Innenwand des Bechers achsparallele Stege vorgesehen.
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Um bei wiederholter Entnahme von Flüssigkeit aus dem Behälter ein
stets gleichbleibendes Entnahmevolumen sicherzustellen, ist es zweckmäßig, daß das
Innenvolumen des Hohlzapfens etwa dem Volumen des Bechers zwischen Boden und Unterkante
der Öffnungen entspricht.
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Werden flaschenartige Behälter verwendet, deren Munddurchmesser relativ
klein ist, kann es zweckmäßig sein, den Hohlzapfen der Verschlußkappe teilweise
über eine obere Deckfläche der Verschlußkappe nach oben hinausragen zu lassen.
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Bei einer erfindungsgemäßen Dosiervorrichtung können Verschlußkappen
aller Art Verwendung finden.
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Gemäß einem vorteilhaften Ausführungsbeispiel der Dosiervorrichtung
ist die Verschlußkappe als Schraubkappe mit einem Innengewinde, das mit einem Außengewinde
am Behälterhals zusammenwirkt, ausgebildet.
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Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung sowie die Wirkungsweise
der erfindungsgemäßen
Dosiervorrichtung werden anhand der Zeichnung
näher erläutert, die schematisch ein Ausführungsbeispiel darstellt. Dabei zeigt:
Fig. 1 die Teile einer erfindungsgemäßen Dosiervorrichtung in auseinandergezogener
Stellung, Fig. 2 eine Dosiervorrichtung gemäß Fig. 1 in Verbindung mit einem Behälter
bei festgeschraubter Verschlußkappe und Fig. 3 die Anordnung nach Fig. 2 bei nahezu
abgeschraubter Verschlußkappe.
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In Fig. 1 ist eine erfindungsgemäße Dosiervorrichtung 1 in auseinandergezogenem
Zustand in Seitenansicht dargestellt. Die Dosiervorrichtung besteht im wesentlichen
aus einem Becher 9 mit einem oberen Rand 10, Öffnungen 11 und einem Boden 25. An
der Außenwand des Behälters 9 sind kappenseitig eine obere Ringleiste 19 und unterhalb
der Öffnungen 11 eine untere Ringleiste 20 angeordnet, die zur Begrenzung der axialen
verschiebung des Bechers 9 im Behältermund- 6 bzw. in einem Ringteil 8 dienen.
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Der Ringteil 8 wird in einem Behältermund 6 dicht anliegend eingesetzt.
Er weist einen radialen Dichtflansch 21 auf, der vorzugsweise einen konischen Randbereich
22 besitzt.
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In Fig. 2 ist eine erfindungsgemäße Dosiervorrichtung in einem Behälter
2 eingesetzt, bei fest aufgeschraubter Verschlußkappe 3, im Schnitt dargestellt.
Der Behälterhals 4 kann mit einem Außengewinde 5 versehen sein, das bei einer als
Schraubkappe ausgebildeten Verschlußkappe 3 mit einem Innengewinde 7 in der Verschlußkappe
3 zusammenwirkt. Im Behältermund 6 ist bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel
der Ringteil 8
eingesetzt und liegt mit seinem radialen Dichtflansch
21 am oberen Rand des Behälterhalses 4 an.
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Im Ringteil 8 ist der Becher 9 verschiebbar eingesetzt. Die Verschiebung
ist durch eine obere Ringstufe 17 und eine untere Ringstufe 18 im Ring teil 8 begrenzt,
die mit den oberen bzw.
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unteren Ringleisten 19, 20 zusammenwirken. Dabei ist die Ausbildung
derart getroffen, daß im offenen Zustand des Behälters, d.h. bei abgenommener Verschlußkappe
3 der obere Rand 10 des Bechers 9 in Höhe des Dichtflansches 21 des Ringteiles 8
liegt.
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In der Verschluß kappe 3 ist ein Hohlzapfen 12 angeordnet, der von
einem Ring 13 umgeben ist. Die axiale Länge des Ringes 13 ist derart bemessen, daß
beim festen Aufbringen der Verschlußkappe 3 beispielsweise Aufschrauben, der Ringteil
8 an den oberen Rand 10 des Behälters 9 anliegt und diesen axial nach unten verschiebt,
bis die obere Ringleiste 19 an der oberen Ringstufe 17 anliegt.
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Dadurch werden die Öffnungen 11 unter den Rand des Ringteiles 8 geschoben
und geben den Zutritt ins Behälterinnere frei bzw. erlauben das Einfließen von Flüssigkeit
aus dem Behälter in den Becher 9 bzw. in den Hohlzapfen 12.
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Beim Abschrauben (Lösen) der Verschlußkappe 3 vom Behälter 2 wird
der Becher 9 durch den Hohlzapfen 12 nach oben mitgenommen, bis die untere Ringleiste
20 an die untere Ringstufe 18 des Ringteiles 8 stößt, wie aus Fig. 3 ersichtlich.
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In Fig. 3 sind die Teile der erfindungsgemäßen Dosiervorrichtung in
ihrer relativen Lage dargestellt, wie es sich bei Beginn des Zuschraubvorganges
bzw. am Ende des Abschraubvorganges ergibt.
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Der Becher 9 befindet sich dabei in seiner obersten Lage, so daß seine
Öffnungen 11 durch den Flaschenmund bzw. den Ringteil 8 verschlossen sind.
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Die Handhabung einer erfindungsgemäßen Dosiervorrichtung erfolgt in
folgender Weise: Zunächst befindet sich der Behälter 2 mittels der aufgesetzten
bzw. aufgeschraubten Verschlußkappe 3 in völlig verschlossenem Zustand. Dabei ist
der Becher 9 in seiner unteren Lage (Fig. 2), so daß die Öffnungen 11 für den Zutritt
von Flüssigkeit aus dem Behälter 2 offen sind. Dann wird der geschlossene Behälter
gekippt bzw. auf den Kopf gestellt, so daß durch die Öffnungen 11 Flüssigkeit in
den Hohlzapfen 12 gelangt. Die Luft aus dem Hohlzapfen 12 kann durch die Öffnungen
11 in das Behälterinnere ausströmen. Beim Aufrichten des Behälters 2 fließt die
im Hohlzapfen 12 befindliche Flüssigkeit in den Becher 9. Auch die Luft aus dem
Becher 9 entweicht durch die Öffnungen 11.
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Nach Abziehen insbesondere Abschrauben der Verschlußkappe 3 vom Behälter
2 wird der Becher 9 innerhalb des Behälters 2 bzw. des Ringteiles 8 nach oben gezogen
(Fig. 3). Dadurch verschließen sich die öffnungen 11. Die Mitnahme des Bechers 9
durch den Hohlzapfen 12 der Verschlußkappe 3 wird durch achsparallele Stege 24 an
der Innenwand 29 des Bechers 8 unterstützt.
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Nach Entfernen der Schraubkappe 3 befindet sich das gewünschte Volumen
Flüssigkeit im Becher 9, der nunmehr, bei verschlossenen öffnungen 11, als Ausgießer
dient.
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Durch die erfindungsgemäße Ausbildung ist sichergestellt, daß bei
abgenommener Verschlußkappe 3 weder Flüssigkeit aus dem Behälter 2 nach außen austreten
noch Verunreinigungen in den Behälter 2 eindringen können. Dadurch ist sichergestellt,
daß im offenen Zustand des Behälters 2 keine Flüssigkeit in den Becher 9 nachgefüllt
werden kann.
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Die konische Randausbildung 22 des Dichtungsflansches 21 verhindert
ein Herausziehen des Ringteiles 8 aus dem Behälter 2, beispielsweise durch Kinder.
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Der Hohlzapfen 12 der Verschlußkappe 3 ragt im allgemeinen teilweise
über eine obere Deckfläche 26 der Verschlußkappe 3 nach oben hinaus. Die Verschlußkappe
3 kann aber auch einen Ring rad 29 an der oberen Deckfläche 26 aufweisen, dessen
Höhe etwa der Höhe des hinausragenden Teiles 27 des Hohlzapfens 12 entspricht.
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Bei einem vereinfachten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Dosiervorrichtung (nicht dargestellt) ist der Becher 9 direkt in den Behältermund
6 des Behälters 2 eingesetzt. Diese Ausbildungsform ist insbesondere zweckmäßig
bei einem flaschenartigen Behälter 2 mit kleinem Durchmesser bzw. kleinem Volumen.
Bei diesem Ausführungsbeispiel sind zur Begrenzung der axialen Bewegung des Bechers
9 zu den Ringstufen 17 und 18 im Ring teil 8 analoge Ring stufen im Behältermund
6 angebracht.
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Während für das dreiteilige Ausführungsbeispiel, nämlich bei Verwendung
des Ringteiles 8, beliebige handelsübliche flaschenartige Behälter verwendet werden
können, muß bei der vereinfachten Ausführungsform
ohne Verwendung
eines Ring teiles 8 eine spezielle Ausbildung des Flaschenmundes des flaschenartigen
Behälters 2 vorgesehen werden.
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Die Erfindung ist somit nicht auf das dargestellte und beschriebene
Ausführungsbeispiel beschränkt. Es können beispielsweise zusätzlich an der Verschlußkappe
3 Mittel zur Originalitätssicherung vorgesehen sein bzw. kann die Verschlußkappe
3 als Kindersicherheits-Verschluß ausgebildet sein. Durch die erfindungsgemäße Ausbildung
ergibt sich eine gewisse Kindersicherheit der Dosiervorrichtung, da ein Kind normalerweise
nicht weiß, daß zum Einfüllen der Flüssigkeit in den Becher 9 der Behälter 2 zunächst
auf den Kopf gestellt werden muß.
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Die Erfindung umfaßt auch alle fachmännischen Abwandlungen, Weiterbildungen
und Vereinfachungen sowie Teil- und/oder Unterkombinationen der beschriebenen und/oder
dargestellten Merkmale und Maßnahmen.
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Bezugszeichenliste 1 Dosiervorrichtung 41 2 flaschenartiger Behälter
für ############# 3 Verschlußkappe 4 Behälterhals 5 Außengewinde an 4 6 Behältermund
7 Innengewinde in 3 8 Ringteil 9 Becher 10 oberer Rand von 9 11 Öffnungen 12 Hohlzapfen
in 3 13 Ring um 12 14 Außenfläche von 12 15 Innenfläche von 9 16 Innenwand von 8
17 obere Ringstufe in 8 18 untere Ringstufe in 8 19 obere (kappenseitige) Ringleiste
20 untere Ringleiste 21 radialer Dichtflansch von 8 22 konischer Randbereich von
21 23 Innenwand des Bechers 9 24 achsparallele Steg an Innenwand 23 des Bechers
9 25 Boden von 9 26 obere Decfläche von 3 27 oben hinausragender Teil von 12 28
Unterkante yon 11 29 fiingrand von 26 -30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43
44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70
71 72 73 74 75 76 77 78 79 80
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