DE20300662U1 - Baukonstruktion zur nachträglichen Anbindung eines Außenaufzuges an ein Treppenhaus eines mehrgeschossigen Gebäudes - Google Patents
Baukonstruktion zur nachträglichen Anbindung eines Außenaufzuges an ein Treppenhaus eines mehrgeschossigen GebäudesInfo
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Description
MY/sb 021207G
14. Januar 2003
14. Januar 2003
Baukonstruktion zur nachträglichen Anbindung eines Außenaufzuges an ein Treppenhaus eines
mehrgeschossigen Gebäudes
Die Erfindung betrifft eine Baukonstruktion zur nachträglichen Anbindung eines Außenaufzuges an ein Treppenhaus eines mehrgeschossigen Gebäudes, insbesondere an sogenannte Plattenbauten vom Typ WBS 70.
Bei Plattenbauten vom Typ WBS 70 ist die erste Geschossebene gegenüber der Eingangsebene um etwa eine halbe Geschosshöhe nach oben versetzt, so dass die Eingangsebene auf Zwischenpodesthöhe liegt.
In der deutschen Patentschrift DE 195 22 046 C2 wurde für derartige Plattenbauten ein dem Treppenhaus vorgelagerter Außenaufzugsschacht vorgeschlagen. Ein Ausführungsbeispiel dieses Außenaufzugsschachtes ist in Fig. 11 gezeigt. Der Aufzugsschacht ist aus geschosshohen Stahlbeton-Schachtelementen gebildet, die in Höhe der jeweiligen Ebene der Treppen-Zwischenpodeste 7 aufeinander gesetzt und über eine Kragplatte an das jeweilige Zwischenpodest 7 angebunden sind. Das unterste Stahlbeton-Schachtelement sitzt in Höhe der Ebene des ersten Zwischenpodestes 7 auf einem halbhohen Stahlbeton-Fußelement mit analoger Anordnung der Kragp.latte. Nachteilig bei diesem bekannten Außenaufzugsschacht ist, dass man nicht in Höhe der Hauptpodeste 4 aus dem Aufzug aussteigen bzw. in den Aufzug einsteigen kann, sondern
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nur über einen Treppenlauf 6 zum Aufzug bzw. zu einem der Hauptpodeste 4 gelangt. Dies ist insbesondere für gehbehinderte Personen in der Regel unakzeptabel.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Baukonstruktion zur nachträglichen Anbindung eines behindertengerechten Außenaufzuges an das Treppenhaus von Plattenbauten vom Typ WBS zu schaffen.
Diese Aufgabe wird im wesentlichen durch die im Anspruch 1 definierte Baukonstruktion gelöst. Die erfindungsgemäße Baukonstruktion beinhaltet demzufolge
- mehrere an das Treppenhaus angrenzende Außenpodestelemente, die sich jeweils über mindestens eine Geschosshöhe des Gebäudes erstrecken und jeweils mindestens ein Außenpodest aufweisen,
- mehrere einläufige, geschosshohe Treppenläufe, die jeweils mit einem Außenpodest verbindbar sind, und
- mehrere Podestplatten, die jeweils mit einem Außenpodest stufenlos verbindbar sind, wobei die Außenpodeste jeweils einen Randbereich zum Anschluss des Außenaufzuges aufweisen.
Die erfindungsgemäße Baukonstruktion, die zunächst den Abriss der Treppenhausfassade und der vorhandenen Treppenläufe und Zwischenpodeste erfordert, ermöglicht eine barrierefreie und somit behindertengerechte Nutzung des Außenaufzuges, da die Zugangsebenen nach Einbau der Baukonstruktion in Höhe der Hauptpodeste bzw. Geschossdecken liegen. Die Hauptpodeste werden dabei durch die Podestplatten und Außenpodestelemente stufenlos, d.h. jeweils auf einer Ebene nach außen erweitert.
Die Eingangserschließung kann über eine Außentreppe und über eine behindertengerechte Rampe erfolgen. Anstelle
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oder ergänzend zu der Rampe ist auch eine Ausbildung des Aufzuges als sogenannter Durchlader mit Zugängen im Eingangsbereich und in den Geschossebenen möglich.
Die Außenpodestelemente, Treppenläufe und Podestplatten sind vorzugsweise als Stahlbetonfertigteile in Sichtbetonqualität ausgeführt.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Baukonstruktion besteht darin, dass die Außenpodestelemente jeweils als geschosshohes, tischförmiges Fertigelement ausgebildet sind, das eine mit mehreren Stützen versehene Außenpodestplatte aufweist. Zwei der Stützen können dabei in einer Leibung der Treppenhausfassade angeordnet werden. Mit derart ausgebildeten Außenpodestelemente lässt sich relativ kostengünstig die Voraussetzung für die schnelle Montage der neuen geschosshohen Treppenlauffertigteile und der daneben angeordneten Podestplatten erzielen.
Eine weitere bevorzugte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Baukonstruktion besteht darin, dass die Außenpodeste jeweils einen Absatz (konsolenartiger Vorsprung) aufweisen, auf dem ein Treppenlauf und eine Podestplatte aufliegen. Entsprechende Absätze sind auch in den vorhandenen Hauptpodesten bzw. Geschossdecken ausgebildet. Die Absätze ermöglichen eine stabile, formschlüssige Anbindung der Treppenläufe und Podestplatten.
Eine sichere Anbindung der Außenpodestelemente am Gebäude lässt sich insbesondere erzielen, indem die Außenpodestelemente durch Stahlwinkel und Verbundanker an den Querwänden des Treppenhauses befestigt werden.
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Weitere bevorzugte und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Vertikalschnittansicht eines in Plattenbauweise errichteten mehrgeschossigen Gebäude- vom Typ WBS 70 mit einem am Treppenhaus vorgesetzten Außenaufzugsschacht;
Fig. 2 einen Grundriss des Treppenhauses gemäß Fig. 1 in einem Normalgeschoss;
Fig. 3 eine Vertikalschnittansicht entlang der Schnittlinie A-A gemäß Fig. 2;
Fig. 4 eine vergrößerte Detailansicht der Anbindung eines Außenpodestelementes an einer Treppenhausquerwand;
Fig. 5 eine Vertikalschnittansicht eines Außenpodestelements,-
Fig. 6 eine Draufsicht des Außenpodestelements gemäß Fig. 5;
Fig. 7 eine Seitenansicht eines Treppenlaufs;
Fig. 8 eine Draufsicht des Treppenlaufs gemäß Fig. 7;
Fig. 9 eine Seitenansicht einer Podestplatte;
Fig. 10 eine Unteransicht der Podestplatte gemäß Fig. 9; und
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Fig. 11 eine Vertikalschnittansicht eines Treppenhauses eines Gebäudes vom Typ WBS 7 0 mit vorgesetztem Außenaufzugsschacht gemäß dem Stand der Technik.
Bei dem in Fig. 1 im Vertikalschnitt gezeigten Gebäude 1 handelt es sich um einen sogenannten Plattenbau. Das Gebäude 1 weist ein Kellergeschoss KG, ein Erdgeschoss EG und vier Obergeschosse OG auf. Die erste Geschossebene (Erdgeschoss) ist gegenüber der Eingangsebene 2 um etwa ein halbes Geschoss (1,4 m) nach oben versetzt, so dass die Eingangsebene 2 auf Zwischenpodesthohe liegt.
Das Gebäude 1 soll mit einem Außenaufzug 3 ausgestattet werden, der vor das Treppenhaus gesetzt wird. Um eine barrierefreie und damit behindertengerechte Nutzung des Aufzuges bzw. Gebäudes zu ermöglichen, werden die Zugangsebenen des Aufzuges 3 in Höhe der Hauptpodeste 4 bzw. Geschossdecken 5 gelegt. Hierzu werden die vorhandenen Treppenläufe 6 und Zwischenpodeste 7 abgerissen und durch einläufige geschosshohe Treppenläufe 8 und daneben liegende horizontale Podestplatten 9 ersetzt. Die abzureißenden Treppenläufe 6 und Zwischenpodeste 7 sind in Fig. 1 durch Kreuze markiert.
Bevor die vorhandenen Treppenläufe 6 und Zwischenpodeste 7 abgerissen werden, wird zuerst die Treppenhausfassade durch Schneiden entfernt. Der Ausschnitt der Treppenhausfassade erfolgt etwa von der Eingangsebene 2 (Erdoberfläche) bis unter die Geschossdecke 10 des vierten Obergeschosses. Der Dachtrempel 11 wird durch Einbau eines Sturzes oder dergleichen gesichert. Die Breite B der entstehenden Leibung wird etwas breiter als der Abstand C der Innenflächen der Treppenhausquerwände 12, 13 gewählt, so dass am Übergang von der Fassade 14 zu
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den Treppenhausquerwänden 12, 13 jeweils ein vertikal verlaufender Absatz 15 (Anschlag) entsteht.
Nachdem die Treppenhausfassade durch Schneiden abgerissen, der Dachtrempel 11 gesichert und die vorhandenen Treppenläufe 6 und Zwischenpodeste 7 entfernt wurden, erfolgt die Herstellung der Gründung des Aufzugsschachtes 16 sowie die Herstellung eines Fundaments 17 für an das Treppenhaus angrenzende Außenpodestelemente 18 (vgl. Fig. 3).
Die Außenpodestelemente 18 sind jeweils als geschosshohes, tischförmiges Fertigelement ausgebildet, das ein plattenförmiges Außenpodest 19 mit mehreren tischbeinartigen Stützen 20, 21, 22, 23 aufweist. Die Außenpodestplatte 19 und die vier Stützen 20, 21, 22, sind vorzugsweise einstückig ausgebildet.
Die Außenpodestelemente 18 werden so montiert, dass zwei Stützen 22, 23 in einer Leibung der Treppenhausfassade des Gebäudes angeordnet sind. Diese Stützen 22, 23 haben einen rechteckigen Querschnitt von ca. 20 &khgr; 26 cm. Sie haben eine Tiefe, die der Dicke der Außenwand (Fassade) entspricht, so dass die Stützen 22, 23 im wesentlichen bündig mit der Fassade 14 abschließen. Die beiden anderen Stützen 20, 21 weisen einen im wesentlichen quadratischen Querschnitt von ca. 20 &khgr; 20 cm auf.
Die Außenpodestplatte 19 besitzt eine Außenseite 24 , die im wesentlichen parallel zu ihrer dem Treppenhaus zugewandten Innenseite 25 verläuft. An der Außenseite schließt sich eine Querseite 26 an. Die Außenseite 24 und die Querseite 26 bilden einen im wesentlichen rechten Winkel. Gegenüberliegend zu der Querseite 26 ist eine parallel dazu verlaufende Querseite 27 an der Außenpodestplatte 19 ausgebildet.
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Die Außenpodeste 19 sind an ihrem Randbereich 44 zum Anschluss des Außenaufzuges 3 schräg abgekantet. Dementsprechend sind die Querseiten 26, 27 unterschiedlich lang. Die Schachttürebene des Aufzuges schließt mit der Fassade 14 des Gebäudes 1 einen Winkel &agr; von etwa 30° ein. An der Anschlussstelle des Aufzuges 3 sind Stahlplatten 28 am Außenpodest befestigt, die der horizontalen Anbindung des Aufzugsschachtes 16 dienen. Das Außenpodest 19 überragt die Breite B der in die Treppenhausfassade geschnittenen Leibung und damit auch die gemeinsame Breite eines Treppenlaufes 8 und einer daneben angeordneten Podestplatte 9 um mehr als ein Drittel, wobei der Außenaufzug 3 im Bereich des den Treppenlauf 8 und die Podestplatte 9 überragenden Abschnitts 29 des Außenpodestes angeordnet ist.
Das unterste Außenpodestelemente 18 ist mit seinen beiden äußeren Stützen 20, 21 auf dem vor dem Gebäude angeordneten Fundament 17 gegründet (vgl. Fig. 3). An der Innenseite ist eine kürzere Stütze 30 in Form eines Wandabschnittes ausgebildet, der etwa bis zur Eingangsebene (Erdoberfläche) reicht. Die Stütze 30 bzw. der Wandabschnitt steht in der Treppenhausfassadenleibung und ist somit in der vorhandenen Fassade 14 gegründet. Die Breite B der Leibung kann den Abstand C der Innenflächen der Treppenhausquerwände 12, 13 beispielsweise um etwa 10 cm übersteigen, so dass für die Stützen 22, 23 bzw. jeweils ein Anschlag 15 von ca. 5 cm vorhanden ist. Die Außenpodestelemente 18 werden zusätzlich durch Stahlwinkel 31 und Verbundanker 32 an den Querwänden 12, 13 des Treppenhauses befestigt.
Die neuen Treppenläufe 8 und Podestplatten 9 werden auf die vorhandenen Hauptpodestplatten 4 und auf die neuen an das Treppenhaus angrenzenden Außenpodestelemente 18
aufgelegt. Die Hauptpodeste 4 werden auf diese Weise nach außen erweitert.
Die Außenpodeste 19 weisen an ihrer dem Treppenhaus zugewandten Seite 25 jeweils einen Absatz 33 (Konsole) auf, auf dem jeweils einer der im wesentlichen gerade ausgebildeten Treppenläufe 8 sowie eine der im wesentlichen gerade ausgebildeten Podestplatten 9 aufliegen. Am Rand des Außenpodestes 19, unterhalb des Absatzes 33 sind,, Stahlplatten 34 eingegossen und verankert, die der Anbindung des Außenpodestelements 18 an der Treppenhausquerwand 12, bzw. 13 dienen. Es ist zu erkennen, dass die in der Leibung angeordneten Stützen 22, 23 unterhalb der Außenpodestplatte 19 durch einen sturzartigen Trägerabschnitt 3 5 miteinander verbunden sind.
Die Außenpodestelemente 18, Treppenläufe 8 und Podestplatten 9 sind als Stahlbetonfertigteile ausgebildet und besitzen jeweils Sichtbetonqualität. Ihre Montage erfolgt geschossweise. Sie weisen jeweils mehrere eingegossene Transportanker 36 auf, die zum Anschluss von geeignetem Hebezeug im Bereich der Betonoberfläche freiliegen. Die Treppenläufe 8 weisen sowohl an ihrer Oberseite als an ihrer Unterseite Transportanker 36 auf. Im Bereich ihrer untersten Stufe sind jeweils Stahlplatten 3 7 zur Bewehrung des Beton angeordnet.
In den Figuren 2, 8 und 10 ist zu erkennen, dass die Treppenläufe 8 und die Podestplatten 9 jeweils an ihrer dem Außenpodest 19 zugewandten Stirnseite, und zwar an dem der angrenzenden Treppenhausquerwand 12 bzw. 13 zugewandten Eckbereich eine im wesentlichen,rechtwinklig ausgebildete Ausnehmung 3 8 bzw. 3 9 (Aussparung) aufweisen. Hierdurch wird sichergestellt, dass die in der Leibung angeordneten Stützen 22, 23 höherliegender
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Außenpodestelemente 18 ausschließlich auf tieferliegenden Außenpodestplatten 19 bzw. den damit einstückig verbundenen Stützen 22, 23 gegründet sind. Zudem wird so in dem in der Leibung liegenden Eckbereich der Außenpodestplatten 19 eine ausreichende Materialstärke für die Anordnung von Verbindungshülsen 4 0 geschaffen. In Figuren 3, 5 und 6 ist zu erkennen, dass in den Außenpodestplatten 19 und in den Stützen 20, 21, 22, jeweils Hülsen 40 zur Aufnahme von Verbindungsdornen eingegossen sind,, wobei die Hülsen 4 0 in der Außenpodestplatte 19 mit den Hülsen 40 der Stützen 20, 21, 22, 23 fluchten. Die Verbindungsdorne 41 können vorzugsweise mit einem Schraubgewinde und die im Fußbereich der Stützen 20, 21, 22, 23 angeordneten Hülsen 40 mit einem entsprechenden Innengewinde versehen sein.
Der Aufzugsschacht 16 hat im vorliegenden Ausführungsbeispiel einen im wesentlichen quadratischen Querschnitt. Er wird in Stahlkonstruktion am schräg abgekanteten Außenpodest 19 des jeweiligen Außenpodestelements 18 angeschlossen und auf einem Fertigteilbetonschacht 42 (Aufzugsnachfahrt) gegründet (vgl. Fig. 1). Alternativ kann der Aufzugsschacht 16 auch aus geschosshohen Betonfertigelementen zusammengesetzt werden. Die Verkleidung 43 des Aufzugsschachtes 16 und der Außenpodestelemente 18 erfolgt in Metall-Glaskonstruktion, vorzugsweise in Aluminium-Glaskonstruktion .
Die Eingangserschließung erfolgt über eine Außentreppe (nicht gezeigt) und über eine behindertengerechte Rampe (nicht gezeigt). Anstelle der Rampe ist auch eine Ausbildung des Aufzuges 3 als sogenannter Durchlader mit Zugängen im Eingangsbereich 2, d.h. im Niveau der Erdoberfläche, und in den Geschossebenen möglich.
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Die Erfindung ist in ihrer Ausführung nicht auf das vorstehend beschriebene bevorzugte Ausführungsbeispiel beschränkt. Vielmehr sind eine Reihe von Varianten denkbar, die auch bei grundsätzlich abweichender Gestaltung von dem in den Ansprüchen definierten Erfindungsgedanken Gebrauch machen. So kann beispielsweise die Grundrissform der Außenpodestplatte auch anders gestaltet werden, insbesondere rechteckig oder teilweise bogenförmig.
Die Außenpodestelemente 18 sind in dem dargestellten Ausführungsbeispiel jeweils geschosshoch ausgeführt. Es liegt aber auch im Rahmen der Erfindung, die Außenpodestelemente 18 höher auszubilden. Beispielsweise kann sich ein Außenpodestelement auch über zwei Geschosse erstrecken und dementsprechend auch zwei Außenpodeste aufweisen.
Im vorliegenden Ausführungsbeispiel weisen die Außenpodestelemente 18 vier Stützen 20, 21, 22, 23 auf. Es können aber auch mehr oder weniger als vier Stützen sein. Beispielsweise können an Außenpodestelementen für bestimmte Geschosse die beiden äußeren Stützen 20, 21 und/oder die beiden seitlichen Stützen 20, 22 auch durch einen Wandabschnitt bzw. Wandeckenabschnitt mit oder ohne Fenster- bzw. Türöffnung ersetzt werden, welcher Abschnitt dann wiederum vorzugsweise einstückig mit der Außenpodestplatte 19 verbunden ist.
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• a
• · t
1 Gebäude
2 Eingangsebene
3 Außenaufzug
4 Hauptpodest
5 Geschossdecke
6 vorhandener Treppenlauf
7 vorhandenes Zwischenpodest
8 neuer Treppenlauf
9 horizontale Podestplatte
10 Geschossdecke des 4. OG
11 Dachtrempel
12 Treppenhausquerwand
13 Treppenhausquerwand
14 Hausfassade
15 Absatz (Anschlag)
16 Aufzugsschacht
17 Fundament
18 Außenpodestelement
19 Außenpodestplatte
20 Stütze
21 Stütze
22 Stütze
23 Stütze
24 Außenseite der Außenpodestplatte
25 Innenseite der Außenpodestplatte 2 6 Querseite der Außenpodestplatte
27 kurze Querseite der Außenpodestplatte
28 Stahlplatten
2 9 Leibung überragender Außenpodestabschnitt
30 Stütze in Form eines Wandabschnitts
31 Stahlwinkel
32 Verbundanker
33 Absatz (konsolartiger Vorsprung)
34 Stahlplatten
·· t#t·
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es «·«
3 5 Trägerabschnitt
3 6 Transportanker
37 Stahlplatten
3 8 Ausnehmung (Aussparung)
3 9 Ausnehmung (Aussparung)
4 0 Verbindungshülsen
41 Verbindungsdorne
42 Fertigteilbetonschacht
43 Verkleidung
44 Anschussbereich für den Aufzug
B Breite der Treppenhausfassadenleibung
C Abstand der Treppenhausquerwände "·
EG Erdgeschoss
KG Kellergeschoss
OG Obergeschoss
&agr; Winkel
• · · · · · * ' &idigr; : S ···*··· ♦ J ♦ MY/sb 021207G
Claims (20)
1. Baukonstruktion zur nachträglichen Anbindung eines Außenaufzuges (3) an ein Treppenhaus eines mehrgeschossigen Gebäudes (1), umfassend:
- mehrere an das. Treppenhaus angrenzende Außenpodestelemente (18), die sich jeweils über mindestens eine Geschosshöhe des Gebäudes (1) erstrecken und jeweils mindestens ein Außenpodest (19) aufweisen,
- mehrere einläufige, geschosshohe Treppenläufe (8), die jeweils mit einem Außenpodest (19) verbindbar sind, und
- mehrere Podestplatten (9), die jeweils mit einem Außenpodest (19) stufenlos verbindbar sind, wobei die Außenpodeste (19) jeweils einen Randbereich (44) zum Anschluss des Außenaufzuges (3) aufweisen.
2. Baukonstruktion nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Treppenläufe (8) und Podestplatten (9) jeweils im wesentlichen gerade ausgebildet sind, wobei jeweils eine Podestplatte (9) im wesentlichen horizontal neben einem Treppenlauf (8) angeordnet ist.
3. Baukonstruktion nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenpodeste (19) jeweils einen Absatz (33) aufweisen, auf dem ein Treppenlauf (8) und/oder eine Podestplatte (9) aufliegt.
4. Baukonstruktion nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass am Rand des Außenpodestes (19) unterhalb des Absatzes (33) Stahlplatten (34) im Außenpodest (19) verankert sind.
5. Baukonstruktion nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenpodestelemente (18) jeweils als geschosshohes, tischförmiges Fertigelement ausgebildet sind, das eine mit mehreren Stützen (20, 21, 22, 23; 30) versehene Außenpodestplatte (19) aufweist.
6. Baukonstruktion nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Stützen (22, 23) zumindest teilweise in einer Leibung der Treppenhausfassade des Gebäudes (1) angeordnet sind.
7. Baukonstruktion nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die in der Leibung angeordneten Stützen (22, 23) unterhalb der Außenpodestplatte (19) durch einen sturzartigen Trägerabschnitt (35) miteinander verbunden sind.
8. Baukonstruktion nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Treppenläufe (8) und/oder die Podestplatten (9) jeweils an einem Eckbereich ihrer dem Außenpodest (19) zugewandten Stirnseite eine Ausnehmung (38, 39) aufweisen.
9. Baukonstruktion nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Stütze (20, 21) auf einem vor dem Gebäude (1) angeordneten Fundament (17) gegründet ist.
10. Baukonstruktion nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass in der Außenpodestplatte (19) und in den Stützen (20, 21, 22, 23) jeweils Hülsen (40) zur Aufnahme von Verbindungsdornen (41) enthalten sind, wobei die Hülsen (40) in der Außenpodestplatte (19) mit den Hülsen (40) der Stützen (20, 21, 22, 23) fluchten.
11. Baukonstruktion nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenpodestelemente (19), Treppenläufe (8) und Podestplatten (9) als Stahlbetonfertigteile ausgebildet sind.
12. Baukonstruktion nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenpodestelemente (19), Treppenläufe (8) und Podestplatten (9) in Sichtbetonqualität ausgebildet sind.
13. Baukonstruktion nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenpodeste (19) an ihrem Randbereich (44) zum Anschluss des Außenaufzuges (3) schräg abgekantet sind, so dass die Schachttürebene des Außenaufzuges (3) mit der Fassade (14) des Gebäudes einen Winkel α im Bereich von 25° bis 45°, vorzugsweise einen Winkel α von etwa 30° einschließt.
14. Baukonstruktion nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das jeweilige Außenpodest (19) die gemeinsame Breite eines Treppenlaufes (8) und einer daneben angeordneten Podestplatte (9) um mehr als ein Drittel überragt, wobei der Außenaufzug (3) im Bereich des den Treppenlauf (8) und die Podestplatte (9) überragenden Abschnitts (29) des Außenpodest (19) angeordnet ist.
15. Baukonstruktion nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich (44) der Anschlussstelle des Außenaufzuges (3) Stahlplatten (28) am Rand des Außenpodestes (19) befestigt sind.
16. Baukonstruktion nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufzugsschacht (16) des Außenaufzuges (3) aus Betonfertigelementen und/oder aus Stahlelementen gebildet ist.
17. Baukonstruktion nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenpodestelemente (18) durch Stahlwinkel (31) und/oder Verbundanker (32) an den Querwänden (12, 13) des Treppenhauses befestigt sind.
18. Baukonstruktion nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenpodestelemente (18) und der Aufzugsschacht (16) des Außenaufzuges (3) mit einer Metall-Glaskonstruktion verkleidet sind.
19. Baukonstruktion nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Hauseingang über eine Außentreppe und eine behindertengerechte Rampe erschlossen ist.
20. Baukonstruktion nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Außenaufzug (3) derart ausgebildet ist, dass er von außen auch im Niveau der Erdoberfläche zugänglich ist.
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Cited By (8)
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|---|---|---|---|---|
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