DE20218454U1 - Aus Betonfertigelementen gebildeter Aufzugsschacht - Google Patents
Aus Betonfertigelementen gebildeter AufzugsschachtInfo
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Description
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MY/sb 021208G
21. November 2 0 02
21. November 2 0 02
Aus Betonfertigelementen gebildeter Aufzugsschacht
Die Erfindung betrifft einen aus Betonfertigelementen gebildeten Aufzugsschacht, der insbesondere zum nachträglichen Einbau in das Treppenauge eines über mehrere Etagen führenden Treppenhauses bestimmt ist und aus zwei selbsttragenden, einen vertikalen Schachtabschnitt bildenden, im wesentlichen U-förmigen Betonfertigelementen aufgebaut ist, von denen das eine Betonfertigelement eine Schachttüröffnung aufweist.
Besonders bei der Modernisierung von älteren Wohnhäusern mit mehr als vier Stockwerken besteht häufig das Problem, dass kein Aufzug vorhanden ist und der im Treppenauge des Treppenhauses vorhandene freie Querschnitt relativ klein ist, um dort nachträglich einen Aufzug mit zufriedenstellender Aufzugskabinengrundfläche einzubauen. Dieses Problem besteht insbesondere bei aus Fertigteilen gebauten Wohnhäusern, so genannten „Plattenbauten" vom Typ P2, oder anderen, in den 50-iger Jahren entstandenen Miethäusern, die typischerweise fünf und mehr Etagen aufweisen und durch besonders eingeschränkte Raumverhältnisse im Treppenhaus gekennzeichnet sind.
Aus der DE 2 96 01 272 Ul ist ein Aufzug zum Einbau in das Treppenauge eines über mehrere Etagen führenden Treppenhauses bekannt. Der Aufzugsschacht dieses Aufzuges
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besteht aus einer Stahlkonstruktion und ist aus mehreren Metallrahmenteilen zusammengesetzt, deren Höhe jeweils der Höhe einer Etage entspricht. Die Rahmenteile werden zum Einbau in das Treppenauge vorgefertigt angeliefert und können ineinander gesteckt und miteinander verschraubt werden. Vier Rahmenteile bilden dabei jeweils einen vertikalen Abschnitt des Aufzugsschachtes. Der Aufzugsschacht zeichnet sich ferner dadurch aus, dass die den beiden Zwickelbereichen der rechtwinklig zueinander angeordneten Treppenläufe zugeordneten Wände des Aufzugs-Schachtes derart abgeschrägt sind, dass in den Zwickelbereichen jeweils ein nutzbarer Freiraum bestehen bleibt, um einen ungehinderten Transport langer Gegenstände auf den Treppenläufen des Treppenhauses zu ermöglichen bzw. zu erleichtern.
Die Verwendung einer Stahlkonstruktion als Skelett für einen Aufzugsschacht hat sich in der Praxis grundsätzlich bewährt. Allerdings sind mit der Verwendung konventioneller Stahlkonstruktionen zur Herstellung von Aufzugsschächten auch gewisse Nachteile verbunden. Schwierigkeiten ergeben sich insbesondere daraus, dass die zu modernisierenden Gebäude häufig von Stockwerk zu Stockwerk erhebliche Maßabweichungen aufweisen. Dies führt bei der Montage vielfach dazu, dass die Stahlkonstruktion vor Ort unter großem Aufwand an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden muss. Ferner führen die regelmäßig festgestellten geometrischen Ungleichförmigkeiten älterer, besonders kostensparend gebauter Gebäude zu Schwierigkeiten bei der Verankerung des Aufzugsschachtes an tragfesten Teilen des Gebäudes. Eine solche im Hinblick auf die Standsicherheit erforderliche Verankerung kann bei herkömmlichen Stahlkonstruktionen ebenfalls nur unter großem Aufwand gewährleistet werden. Schließlich sind
Aufzugsschächte, die auf Basis von Stahlkonstruktionen errichtet werden, relativ teuer.
Des weiteren sind auch Aufzugsschächte bekannt, die aus vorgefertigten Stahlbetonteilen zusammengesetzt sind. So ist beispielsweise in der französischen Patentschrift Nr. 1 421 040 ein Aufzugsschacht beschrieben, der auf den Baustellen aus modulartigen Betonfertigteilen in Stapelbauweise errichtet wird. Jedes Schachtmodul weist dabei etwa die Höhe eines Stockwerkes auf, und ist entweder als einteiliger, rechteckiger Schachtringabschnitt ausgeführt oder aus zwei U-förmigen Betonfertigelementen aufgebaut, von denen das eine Betonfertigelement eine Schachttüröffnung und eingegossene Verbindungsmittel zum Anschluss von Aufzugsführungsschienen aufweist. Mit diesem bekannten, aus Betonfertigelementen gebildeten Aufzugsschacht wäre jedoch keine zufriedenstellende Nutzung der im Treppenauge eines Treppenhauses zur Verfügung stehenden freien Grundfläche erzielbar.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Aufzugsschacht zum nachträglichen Einbau in das Treppenauge eines über mehrere Etagen führenden Treppenhauses zu schaffen, der kostengünstig herstellbar ist und eine optimale Ausnutzung der im Treppenauge eines Treppenhauses zur Verfügung stehenden freien Grundfläche ermöglicht.
Gelöst wird diese Aufgabe erfindungsgemäß durch den im Anspruch 1 definierten Aufzugsschacht.
Der erfindungsgemäße Aufzugsschacht ist aus zwei selbsttragenden, im wesentlichen U-förmigen, einen vertikalen Schachtabschnitt bildenden Betonfertigelementen aufge-
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baut, von denen das eine Betonfertigelement eine Schachttüröffnung aufweist, wobei an der Innenseite mindestens eines der beiden U-förmigen Betonfertigelemente mindestens ein stufenförmiger, sich über die Höhe des Betonfertigelements erstreckender Absatz ausgebildet ist, der eine Ausnehmung zur Aufnahme einer Aufzugsführungsschiene definiert, und wobei in den Betonfertigelementen Verbindungselemente eingegossen sind, die sowohl der Verbindung zweier U-förmiger Betonfertigelemente miteinander als auch dem Anschluss von Aufzugsführungsschienen am Aufzugsschacht dienen.
Insbesondere durch die Verwendung von Betonfertigelementen lässt sich der erfindungsgemäße Aufzugsschacht kostengünstig realisieren. Die Teilung des Schachtringes in nur zwei U-förmige Betonfertigelemente ermöglicht ein relativ schnelles Einbringen der Elemente in das Treppenauge über eine Dachöffnung oberhalb des Treppenauges mittels eines Krans, wobei die Dachöffnung schmaler als die freie Grundfläche des Treppenauges sein kann. Gegebenenfalls können zu diesem Zweck vorhandene Dachöffnungen genutzt werden, die in der Regel mit zu öffnenden bzw. demontierbaren Lichtkuppeln versehen sind. Der erfindungsgemäße Aufzugsschacht ist für sich standsicher ausführbar, so dass Anbindungen an die Gebäudekonstruktion nicht erforderlich sind. Durch die Ausbildung der vertikal verlaufenden Ausnehmungen, die sich über die Höhe des betreffenden Betonfertigelements erstrecken, und durch die erfindungsgemäße Anordnung der der Verbindung zweier U-förmiger Betonfertigelemente sowie dem Anschluss von Aufzugsführungsschienen dienenden Verbindungselemente innerhalb dieser Ausnehmungen, wird die für die Aufzugskabine nutzbare Schachtgrundfläche vergrößert. Somit lässt sich eine optimale Ausnutzung der lichten Quer-
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Schnittsfläche des Aufzugsschachtes für eine möglichst große Aufzugskabinengrundfläche erzielen.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, dass die Verbindungselemente zu verschweißende Verbindungslaschen umfassen. Derartige Verbindungselemente schaffen eine zuverlässige Verbindung und ermöglichen in hervorragender Weise den Ausgleich eventueller Maßtoleranzen der Betonfertigelemente. Sie tragen somit zu einer Vereinfachung der Montage des Aufzugsschachtes bei.
Eine schnell und sicher auszuführende Verbindung der beiden U-förmigen Betonfertigelemente ergibt sich insbesondere dann, wenn ein Verbindungselement über eine im wesentlichen vertikal verlaufende Stoßseite eines der beiden Betonfertigelemente vorsteht und an dem zweiten der beiden Betonfertigelemente mindestens ein Verbindungselement vorhanden ist, das einen in das zweite Betonfertigelement eingegossenen Abschnitt und einen damit verbundenen, im wesentlichen quer dazu ausgerichteten, an der im wesentlichen vertikalen Stoßseite des zweiten Betonfertigelements freiliegenden Abschnitt aufweist. Eventuell vorhandene Maßtoleranzen ausgleichende Verbindungslaschen können dann an ihrem einen Ende mit dem über die vertikale Stoßseite des ersten Betonfertigelements vorstehenden Abschnitt des einen Verbindungselements und an ihrem anderen Ende mit dem quer ausgerichteten, freiliegenden Abschnitt des anderen Verbindungselements verschweißt werden. Der Bereich zwischen den Stoßseiten kann dann unter Beibehaltung der die Aufzugsführungsschienen aufnehmenden Ausnehmungen geschlossen werden, vorzugsweise mit Spritzbeton als Vergußmasse.
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Eine weitere bevorzugte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Aufzugsschachtes besteht darin, dass das eine der beiden U-förmigen Betonfertigelemente zwei Abschrägungen aufweist. Insbesondere kann das eine der beiden U-förmigen Betonfertigelemente fünf Wandabschnitte aufweisen, wobei jeweils zwei benachbarte Wandabschnitte einen stumpfen Innenwinkel von etwa 135° einschließen. Diese Ausgestaltung verkleinert zwar etwas die lichte Querschnittsfläche des Aufzugsschachtes und damit die Größe der möglichen Aufzugskabinengrundfläche. Andererseits bleibt durch diese Ausgestaltung aber in den Zwickelbereichen der Treppenläufe jeweils ein nutzbarer Freiraum bestehen, so dass ein ungehinderter Transport von Gegenständen großer Länge, wie Möbelteilen, Krankenbahren, usw., im Treppenhaus weiterhin ermöglicht wird.
Eine andere bevorzugte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Aufzugsschachtes ist dadurch gekennzeichnet, dass in den im wesentlichen horizontalen Stoßseiten der Betonfertigelemente mehrere im wesentlichen vertikal ausgerichtete Verbindungsdorne und/oder Verbindungshülsen eingegossen sind. Die Verbindungsdorne können dabei vorzugsweise ein Außengewinde und die Verbindungshülse vorzugsweise ein Innengewinde aufweisen. Hierdurch wird eine zuverlässige Verbindung der übereinander angeordneten Betonfertigelemente erreicht und außerdem gegebenenfalls eine einfache Justiermöglichkeit zur horizontalen Ausrichtung der Betonfertigelemente geschaffen. Die horizontalen Stoßfugen der Betonfertigelemente können insbesondere dem Ausgleich von unterschiedlichen Geschosshöhen dienen, wobei diese Fugen nach der Montage mit Beton verpresst werden.
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Weitere bevorzugte und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer mehrere Ausführungsbeispiele darstellenden Zeichnung erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen Ausschnitt eines Grundrisses eines Normalgeschosses eines mehrgeschossigen Hauses im Bereich des Treppenhauses;
Fig. 2 eine Draufsicht auf eine aus Beton gegossene Fundamentplatte zur Gründung eines Aufzugsschachtes ;
Fig. 3 eine Draufsicht auf zwei miteinander verbundene U-förmige Betonfertigelemente eines erfindungsgemäßen Aufzugsschachtes;
Fig. 4 einen Abschnitt einer vertikalen Schnittansicht einer Fundamentplatte gemäß Fig. 2 mit einem Wandabschnitt eines Betonfertigelements gemäß Fig. 3 im Bereich einer Steckverbindung;
Fig. 5 einen Abschnitt einer vertikalen Schnittansicht zweier übereinander angeordneter Betonfertigelemente gemäß Fig. 3 im Bereich einer Steckverbindung ;
Fig. 6 eine Draufsicht auf das die Rückseite des Aufzugsschachtes bildende U-förmige Betonfertigelement gemäß Fig. 3;
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Fig. 7 eine Vorderansicht auf das Betonfertigelement gemäß Fig. 6 in Richtung der Pfeile A-A, wobei der Maßstab gegenüber der Fig. 6 halbiert ist;
Fig. 8 eine Draufsicht auf ein in das Betonfertigelement gemäß Fig. 6 eingegossenes Verbindungselement ;
Fig. 9 eine Seitenansicht auf das Verbindungselement gemäß Fig. 8;
Fig. 10 eine Draufsicht auf das eine Schachttüröffnung aufweisende U-förmige Betonfertigelement gemäß Fig. 3;
Fig. 11 eine Rückansicht auf das Betonfertigelement gemäß Fig. 10 in Richtung der Pfeile A-A, wobei der Maßstab gegenüber der Fig. 10 halbiert ist;
Fig. 12 eine Draufsicht auf ein in das Betonfertigelement gemäß Fig. 10 eingegossenes Verbindungselement ;
Fig. 13 eine Seitenansicht auf das Verbindungselement gemäß Fig. 12;
Fig. 14 eine Draufsicht auf eine den oberen Abschluss des Aufzugsschachtes bildende Betonplatte;
Fig. 15 einen Vertikalschnitt durch ein Treppenhaus mit einem aus Betonfertigelementen gemäß Fig. 3 gebildeten erfindungsgemäßen Aufzugsschacht; und
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Fig. 16 eine Draufsicht auf eine teilweise geschnitten dargestellte Verbindung zweier Betonfertigelementen gemäß Fig. 3 im Bereich der vertikalen Stoßseiten, wobei die in die Betonfertigelemente eingegossenen Verbindungselemente abweichend von den in den Figuren 8 und 9 bzw. 12 und 13 dargestellten Verbindungselementen ausgeführt sind.
Bei dem in den Figuren 1 und 15 dargestellten Treppenhaus 1 handelt es sich um ein Treppenhaus eines in Plattenbauweise errichteten Gebäudes vom Typ P2. Das Gebäude besteht aus einem Kellergeschoss KG, dem Erdgeschoss EG und fünf Obergeschossen OG.
Der Gebäudetyp zeichnet sich durch innenliegende Treppenhäuser in rechteckiger bzw. quadratischer Form mit einem Treppenauge 2 von etwa 1,50 &khgr; 1,25 m (lichte Abmessungen) aus. Wie in Fig. 1 gezeigt, umfasst das Treppenhaus 1 drei Treppenläufe 3, 4 , 5, von denen in Aufsicht betrachtet jeweils zwei in einem Treppenabsatz 6, 7 rechtwinklig aufeinander treffen.
Im Zuge der Modernisierung vorhandener Gebäude, insbesondere von Plattenbauten des Typs P2, sollen nachträglich Aufzüge installiert werden. Die Aufzugsschächte mit Außenabmessungen von 1,42 &khgr; 1,20 m werden in den Treppenaugen 2 errichtet.
Der erfindungsgemäße Aufzugsschacht 8 ist aus Betonfertigelementen gebildet, und zwar je Geschoß aus zwei U-förmigen, geschosshohen Stahlbetonfertigteilen 9, 10 mit Wanddicken von ca. 10 cm (vgl. Fig. 3). Die in den Betonfertigelementen 9, 10 enthaltene Bewehrung ist in den
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Figuren nicht bzw. nur teilweise dargestellt. In Fig. 11 ist zu erkennen, dass oberhalb der Schachttüröffnung 11 ein aus zwei Stahlträgern 12 bestehender Sturz eingegossen ist. Die beiden Betonfertigelementen (Stahlbetonfertigteile) 9, 10 haben die gleiche Breite. Die Wandabschnitte 13 und 15 bzw. 14 und 16 fluchten miteinander. Die Betonfertigelemente 9, 10 werden im Bereich ihrer vertikal verlaufenden Stoßseiten 17, 18 mittels Verbindungselementen miteinander verbunden, die bei der Herstellung der Betonfertigelemente 9, 10 in diese eingegossen werden. Die Verbindungselemente bestehen aus Stahl. Sie sind vorzugsweise als Schweißverbindungen ausgeführt und umfassen zu verschweißende Verbindungslaschen.
Das die Rückseite des Aufzugsschachtes 8 bildende Betonfertigelement 9 besitzt vier Ecken und zwei Abschrägungen 19, 20. Es ist symmetrisch ausgebildet. Es weist fünf Wandabschnitte 13, 14, 21, 22, 23 auf, wobei jeweils zwei benachbarte Wandabschnitte einen stumpfen Innenwinkel &agr; von ca. 135° einschließen. "
Die Schachttüröffnung 11 ist in der Vorderwand des Betonfertig-elements 10 außermittig angeordnet. An der Innenseite der Wandabschnitte 15, 16 des Betonfertigelements 10 ist jeweils ein stufenförmiger, sich über die Höhe des Betonfertigelements 10 erstreckender Absatz 24, 25 ausgebildet. Im Bereich der beiden Absätze 24, 25 sind die miteinander zu verschweißenden Verbindungselemente 26, 27 angeordnet. Die paarweise einander zugeordneten Verbindungselemente 26, 27 sind vorzugsweise an vier Stellen in die Betonfertigelemente 9, 10 eingegossen.
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Die beiden in dem Betonfertigelement innenseitig ausgebildeten Absätze 24, 25 definieren jeweils eine Ausnehmung 28, 29 zur Aufnahme einer Aufzugsführungsschiene 30, 31, wobei die miteinander zu verschweißenden Verbindungselemente 26, 27 gleichzeitig zum Anschluß der Aufzugsführungsschienen 30, 31 an den Aufzugsschacht 8 dienen.
Die Verbindungselemente 27 stehen über die im wesentlichen vertikal verlaufenden Stoßseiten 18 des Betonfertigelements 10 vor. Der Bereich zwischen den Stoßseiten wird unter Beibehaltung der Ausnehmungen 28, 2 9 durch eine Vergußmasse 32 geschlossen. Bei der Vergußmasse 32 handelt es sich vorzugsweise um Spritzbeton. Die Vergußmasse 32 verbindet sich mit den Stoßseiten 17, 18 der beiden Betonfertigelementen 9, 10 und trägt somit zu deren Verbindung bei. Die Vergußmasse 32 schließt dabei außenseitig mit den Wandabschnitten 13, 14, 15, 16 der Betonfertigelemente 9, 10 bündig ab.
Die Figuren 8, 9, 12 und 13 zeigen Ausführungsbeispiele der an den vertikalen Stoßseiten 17, 18 der Betonfertigelemente 9, 10 angeordneten Verbindungselemente 26, 27. Es ist zu erkennen, dass die in das Betonfertigelement 10 eingegossenen Verbindungselemente 27 jeweils aus einem Flachstahlstück 33 bestehen, dessen eines Ende geschlitzt ist, so dass zwei Endabschnitte 34, 35 gebildet sind. Diese Endabschnitte 34, 35 sind in entgegengesetzte Richtungen gebogen, so dass sich eine zuverlässige Verankerung des Flachstahlstückes 33 im Betonfertigelement 10 ergibt. Darüber hinaus sind an gegenüberliegenden Seiten des Flachstahlstückes 33 zwei Stahlrundstäbe 36, 37 angeschweißt, die im wesentlichen parallel zueinander und im wesentlichen quer zur Längsachse des Flachstahlstückes 33 ausgerichtet sind. Die Flachstahlstücke
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33 sind im wesentlichen mittig in bezug auf die Wanddicke der Betonfertigelemente 10 in diese eingegossen. In Fig. 10 ist deutlich zu erkennen, dass die Flachstahlstücke 33 der Verbindungselemente 27 über die vertikal verlaufenden Stoßseiten 18 hinaus vorstehen. Die aus dem Betonfertigelement 10 herausragende Länge der Flachstahlstücke 33 ist so bemessen, dass bei der Montage der Betonfertigelemente 9, 10 zwischen dem Flachstahlstück 33 und dem in das Betonfertigelement 9 eingegossenen Verbindungselement 26 ein Abstand verbleibt, der beispielsweise ca. 3 bis 5 cm beträgt.
Die in dem Betonfertigelement 9 eingegossenen, den Verbindungselementen 2 7 zugeordneten Verbindungselemente 2 6 weisen einen in dem Betonfertigelement 9 eingegossenen Abschnitt 38 und einen damit verbundenen, im wesentlichen quer dazu ausgerichteten, an der im wesentlichen vertikalen Stoßseite 17 des Betonfertigelements 9 freiliegenden Abschnitt 39 auf. Der freiliegende Abschnitt 39 besteht hier aus einer quadratischen Stahlplatte und schließt bündig mit der Innenseite sowie der Außenseite des Betonfertigelements ab. Der eingegossene Abschnitt 38 besteht aus einem U-förmig gebogenen Stahlstreifen, dessen Schenkel mit der Rückseite des freiliegenden Abschnitts 39 verschweißt sind. Anstelle eines U-förmigen Stahlstreifens können auch ein oder mehrere U-förmig gebogene Stahlrundstäbe mit der Rückseite des freiliegenden Abschnitts 3 9 verschweißt werden.
Die Verbindung der Verbindungselemente erfolgt durch Anschweißen von aus Stahl bestehenden Verbindungslaschen 40. Die Verbindungslaschen 40 werden jeweils parallel zu den Flachstahlstücken 33 der Verbindungselemente 27 an das jeweilige Flachstahlstück 33 angelegt und mit dem
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Flachstahlstück 33 sowie dem freiliegenden Abschnitt 39 des anderen Verbindungselements 26 verschweißt. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel wird jede Verbindungslasche 40 mit vier Schweißnähten angeschweißt, und zwar mit zwei Kehlnähten am Flachstahlstück 33 und mit zwei Kehlnähten an der Vorderseite des freiliegenden Abschnitts 39 des anderen Verbindungselements 26.
Die in Fig. 16 dargestellte Verbindung unterscheidet sich von dem Ausführungsbeispiel gemäß den Figuren 3 und 6 bis 13 dadurch, dass an dem Flachstahlstück 33 keine Stahlrundstäbe angeschweißt sind, und dass anstelle eines U-förmigen Abschnitts ebenfalls ein am Ende geschlitztes Flachstahlstück 41 an dem plattenförmigen, freiliegenden Abschnitt 3 9 angeschweißt und im Betonfertigelement 9 eingegossen ist.
Die Außenseite der Betonfertigelemente 9, 10 ist in Sichtbetonqualität ausgeführt, d.h. besonders glatt gestaltet. Entspre-chendes gilt für die Vergußmasse 32. Alle Kanten bzw. Ecken der Betonfertigelemente 9, 10 sind gebrochen, d.h. leicht abgeschrägt.
Die Gründung des Aufzugsschachtes 8 erfolgt in Höhe der Kellersohle auf einer als Fundamentplatte 43 dienenden Ortbetonplatte. Diese Platte weist eine Dicke von beispielsweise ca. 25 cm auf. Sollte das betreffende Gebäude auf einer ausreichend dicken Betonplatte gegründet sein, so erfolgt die Gründung des Aufzugsschachtes direkt auf dieser Betonplatte. Das Kellergeschoß dient als Aufzugsnachfahrt .
Die Höhe der Betonfertigelemente 9, 10 ist an die jeweilige Geschosshöhe angepasst. Fig. 15 zeigt ein Ausfüh-
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rungsbeispiel, bei dem die im Erdgeschoß und in den bis zum vierten Obergeschoss angeordneten Betonfertigelemente 9, 10 jeweils die gleiche Höhe aufweisen. Die im Kellergeschoß angeordneten Betonfertigelemente 9, 10 sind dagegen wesentlich niedriger und die im fünften Obergeschoß angeordneten Betonfertigelemente wesentlich höher ausgebildet als die in den anderen Geschossen angeordneten Betonfertigelemente. Im Kopfbereich 43 des Aufzugsschachtes 8 ist ausreichend Platz zur Unterbringung von Umlenkrollen für Aufzugsseile vorhanden. Der Aufzugsantrieb kann ebenfalls im Bereich des Schachtkopfes 43 montiert sein oder gegebenenfalls auf dem Dach der Aufzugskabine mitfahren.
In den Betonfertigelementen 9, 10 werden alle erforderlichen Anschlüsse für die Montage des Aufzugsschachtes 8 werksseitig eingebaut. Die Montage der Betonfertigelemente 9, 10 erfolgt über eine Lichtkuppel-Dachöffnung des betreffenden Gebäudes mittels eines Krans. Die Lichtkuppel 44 wird zu diesem Zweck demontiert und nach der Schachtmontage wieder eingebaut (vgl. Fig. 15).
In den Horizontalstößen erfolgt die Verbindung der Betonfertigelemente 9, 10 untereinander bzw. mit der Fundamentplatte 42 jeweils durch vier Dorne 45. Um üblicherweise vorhandene Maßtoleranzen ausgleichen zu können, sind die Aufstandsfugen 46 der Betonfertigelemente 9, 10 mit einer ausreichenden Dicke dimensioniert, beispielsweise mit ca. 4 cm Dicke. Die Aufstandsfugen 46 werden nach der Montage der mit Beton geschlossen, vorzugsweise ausgedrückt. Den oberen Abschluß des Aufzugsschachtes 8 bildet eine ca. 12 cm dicke Stahlbetonplatte 47, die als schachtgroßes Fertigteil mit Dornverbindungen 45 auf den Schachtwänden aufgelegt wird.
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Die Verbindungsdorne 4 5 sind mit einem Außengewinde versehen und in Gewindehülsen 48 eingeschraubt. Die Gewindehülsen 48 münden an den Unterseiten der Betonfertigelemente 9, 10 bzw. der Unterseite der Stahlbetonplatte 47. Sie fluchten mit Hüllrohren 49, die an den Oberseiten der Betonfertigelemente 9, 10 bzw. der Oberseite der Fundamentplatte 42 münden. Die Gewindehülsen und Hüllrohre 49 sind mittig in bezug auf die Wanddicke der Betonfertigelemente 9, 10 in diese eingegossen.
Mit 50 sind an den Oberseiten der Betonfertigelemente 9, 10 sowie der Stahlbetonplatte 47 eingegossene Transportanker bezeichnet.
Der erfindungsgemäße Aufzugsschacht ist für sich standsicher, so dass Anbindungen an die Gebäudekonstruktion nicht erforderlich sind.
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1 Treppenhaus
2 Treppenauge
3 Treppenlauf
4 Treppenlauf
5 Treppenlauf
6 Treppenabsatz
7 Treppenabsatz
8 Aufzugsschacht
9 Betonfertigelement
10 Betonfertigelement
11 Schachttüröffnung
12 Stahlträger (Bewehrung)
13 Wandabschnitt
14 Wandabschnitt
15 Wandabschnitt
16 Wandabschnitt
17 Stoßseite
18 Stoßseite
19 Abschrägung 2 0 Abschrägung
21 Wandabschnitt
22 Wandabschnitt
23 Wandabschnitt
24 Absatz 2 5 Absatz
2 6 Verbindungselement
2 7 Verbindungselement
2 8 Ausnehmung
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2 9 Ausnehmung
3 0 Aufzugsführungsschiene
31 Aufzugsführungsschiene
32 Vergußmasse
33 Flachstahlstück
34 abgebogenes Ende 3 5 abgebogenes Ende 3 6 Stahlrundstab
37 Stahlrundstab
3 8 eingegossener Verbindungselementabschnitt 39 freiliegender Verbindungselementabschnitt
4 0 Verbindungslasche
41 Flachstahlstück
42 Fundamentplatte
43 Schachtkopf
44 Lichtkuppel
4 5 Verbindungsdorn
4 6 Aufstandsfuge
47 Stahlbetonplatte
4 8 Gewindehülse
4 9 Hüllrohr
50 Transportanker
&agr; Innenwinkel
KG Kellergeschoß
EG Erdgeschoß
OG Obergeschoß
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Claims (18)
1. Aus Betonfertigelementen gebildeter Aufzugsschacht, insbesondere zum nachträglichen Einbau in das Treppenauge eines über mehrere Etagen führenden Treppenhauses, mit zwei selbsttragenden, einen vertikalen Schachtabschnitt bildenden, im wesentlichen U-förmigen Betonfertigelementen, von denen das eine Betonfertigelement eine Schachttüröffnung aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass an der Innenseite mindestens eines der beiden U-förmigen Betonfertigelemente (9, 10) mindestens ein stufenförmiger, sich über die Höhe des Betonfertigelements (9, 10) erstreckender Absatz (24, 25) ausgebildet ist, der eine Ausnehmung (28, 29) zur Aufnahme einer Aufzugsführungsschiene (30, 31) definiert, wobei in den Betonfertigelementen (9, 10) Verbindungselemente (26, 27) eingegossen sind, die sowohl der Verbindung zweier U-förmiger Betonfertigelemente (9, 10) miteinander als auch dem Anschluss von Aufzugsführungsschienen (30, 31) am Aufzugsschacht (8) dienen.
2. Aufzugsschacht nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungselemente (26, 27) miteinander zu verschweißende Verbindungslaschen (40) umfassen.
3. Aufzugsschacht nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungselemente (27) über die im wesentlichen vertikal verlaufenden Stoßseiten (18) mindestens eines der beiden Betonfertigelemente (10) vorstehen, wobei der Bereich zwischen den Stoßseiten (17, 18) unter Beibehaltung von Aufzugsführungsschienen (30, 31) aufnehmenden Ausnehmungen (28, 29) geschlossen ist.
4. Aufzugsschacht nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Bereich zwischen den im wesentlichen vertikalen Stoßseiten (17, 18) unter Beibehaltung der innenseitigen Ausnehmungen (28, 29) durch eine Vergußmasse (32), insbesondere Beton, geschlossen ist.
5. Aufzugsschacht nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungselemente (26, 27) Verbindungselemente (26) umfassen, die einen in einem der Betonfertigelemente (9) eingegossenen Abschnitt (38) und einen damit verbundenen, im wesentlichen quer dazu ausgerichteten, an der im wesentlichen vertikalen Stoßseite (17) des betreffenden Betonfertigelements (9) freiliegenden Abschnitt (39) aufweist.
6. Aufzugsschacht nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der eingegossene Abschnitt (38) des Verbindungselements im (26) wesentlichen mittig in bezug auf die Wanddicke des Betonfertigelements (9) angeordnet ist.
7. Aufzugsschacht nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass der freiliegende Abschnitt (39) des Verbindungselements (26) bündig mit der Innenseite sowie der Außenseite des Betonfertigelements (9) abschließt.
8. Aufzugsschacht nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der eingegossene Abschnitt (38) des Verbindungselements (9) U-förmig ausgebildet ist, wobei die beiden Schenkel dieses Abschnitts (38) mit dem freiliegenden Abschnitt (39) verbunden sind.
9. Aufzugsschacht nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass ein Verbindungselement (27) über eine im wesentlichen vertikal verlaufende Stoßseite (18) eines der beiden Betonfertigelemente vorsteht (10) und an dem zweiten der beiden Betonfertigelemente (26) mindestens ein Verbindungselement (26) vorhanden ist, das einen in das zweite Betonfertigelement (9) eingegossenen Abschnitt (38) und einen damit verbundenen, im wesentlichen quer dazu ausgerichteten, an der im wesentlichen vertikalen Stoßseite (17) des zweiten Betonfertigelements (9) freiliegenden Abschnitt (39) aufweist.
10. Aufzugsschacht nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das vorstehende Verbindungselement (27) ein Flachstahlstück (33) aufweist, das durch Anschweißen einer Verbindungslasche (40) mit dem freiliegenden Abschnitt (39) des anderen Verbindungselement (26) verbunden ist.
11. Aufzugsschacht nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das eine der beiden Betonfertigelemente (9) vier Ecken und zwei Abschrägungen (19, 20) aufweist.
12. Aufzugsschacht nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das eine der beiden Betonfertigelemente (9) fünf Wandabschnitte (13, 14, 21, 22, 23) aufweist, wobei jeweils zwei benachbarte Wandabschnitte einen stumpfen Innenwinkel von etwa 135° einschließen.
13. Aufzugsschacht nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe der Betonfertigelemente (9, 10) mindestens der Höhe eines Geschosses des Treppenhauses (1) entspricht.
14. Aufzugsschacht nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass in den im wesentlichen horizontalen Stoßseiten (17, 18) der Betonfertigelemente (9, 10) mehrere im wesentlichen vertikal ausgerichtete Verbindungsdorne (45) und/oder Verbindungshülsen (48) eingegossen sind.
15. Aufzugsschacht nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsdorne (45) mit einem Außengewinde und/oder die Verbindungshülsen (48) mit einem Innengewinde versehen sind.
16. Aufzugsschacht nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufzugsschacht in Höhe der Kellersohle auf einer Betonplatte (42) gegründet ist.
17. Aufzugsschacht nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufzugsschacht (8) eine auf den Wänden der beiden obersten U-förmigen Betonfertigelemente (9, 10) aufliegende Betonplatte (47) aufweist, die über eine Dornverbindung (45) mit den Schachtwänden verbunden ist.
18. Aufzugsschacht nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenseiten und/oder die Innenseiten der Betonfertigelemente (9, 10) in Sichtbetonqualität ausgeführt sind.
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