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DE20120647U1 - Set aus einem Behälter und zugeordneten Gegenständen, insbesondere zum Spielen - Google Patents

Set aus einem Behälter und zugeordneten Gegenständen, insbesondere zum Spielen

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DE20120647U1
DE20120647U1 DE20120647U DE20120647U DE20120647U1 DE 20120647 U1 DE20120647 U1 DE 20120647U1 DE 20120647 U DE20120647 U DE 20120647U DE 20120647 U DE20120647 U DE 20120647U DE 20120647 U1 DE20120647 U1 DE 20120647U1
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opening
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63HTOYS, e.g. TOPS, DOLLS, HOOPS OR BUILDING BLOCKS
    • A63H33/00Other toys
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D81/00Containers, packaging elements, or packages, for contents presenting particular transport or storage problems, or adapted to be used for non-packaging purposes after removal of contents
    • B65D81/36Containers, packaging elements, or packages, for contents presenting particular transport or storage problems, or adapted to be used for non-packaging purposes after removal of contents adapted to be used for non-packaging purposes after removal of contents

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Packaging Of Annular Or Rod-Shaped Articles, Wearing Apparel, Cassettes, Or The Like (AREA)
  • Cartons (AREA)

Description

WEICKMXNN &
Patentanwälte
European Patent Attorneys · European Trademark Attorneys
H. WEICKMANN {bis 31.1.01) DIPL.-INO. F. A. WEICKMANN
DIPL-CHEM. B. HUBER DR.-ING. H. LISKA DIPL-PHYS. DR. J. PRECHTEL DD-L.-CHEM.DR. B. BÖHM DIPU-CHEM. DR. W. WEISS DIPL.-PHYS. DR. J. TIESMEYER DIPL-PHYS. DR. M. HERZOG
DIPL.-PHYS. B. RUTTENSPERGER DiPL.-pHYS.DR.-mo. V.JORDAN Unser Zeichen: dik-chem.dr. M. DEY
26589G DE/JOju
Anmelder:
Christine Schmitt
Pfarrstraße 73
82140 Olehing
Set aus einem Behälter und zugeordneten Gegenständen, insbesondere zum Spielen
Postfach 860 820, 0*1*6^5'foünclien, Deuticnlan9^el.'(089f 45&Idigr;631), Fax {089&Ggr;*5563 999, email@weickmann.de
Set aus einem Behälter und zugeordneten Gegenständen, insbesondere zum Spielen
Beschreibung
Die Erfindung betrifft allgemein Gegenstände und Sets, die zum Spielen, ggf. zu mehreren Personen, geeignet sind, wobei vor allem an Spiele mit Zufallscharakter oder Quasi-Zufallscharakter gedacht wird.
Nach der Erfindung vorgeschlagen wird ein Set aus einem eine Aufnahme aufweisenden Behälter und mehreren durch wenigstens eine jeweils zugeordnete Öffnung in einer Wandung des Behälters in die Aufnahme einführbaren Gegenständen, wobei jedem der Gegenstände mehrere Öffnungen oder Schein-Öffnungen in der Wandung zugeordnet sind, durch die der jeweilige Gegenstand nicht in die Aufnahme einführbar ist.
Der erfindungsgemäße Set bietet viele Spielmöglichkeiten, die darauf beruhen, dass die Gegenstände nur durch wenigstens eine bestimmte zugeordnete Öffnung in die Aufnahme einführbar sind, nicht hingegen durch die anderen Öffnungen oder Schein-Öffnungen. Es wird insbesondere daran gedacht, dass jedem der Gegenstände genau eine Öffnung zugeordnet ist, durch die dieser in die Aufnahme einführbar ist.
Nach einer besonders bevorzugten Ausgestaltung ist allen Gegenständen die gleiche Öffnung zugeordnet, durch die der jeweilige Gegenstand in die Aufnahme einführbar ist. Durch die anderen Öffnungen bzw. Schein-Öffnungen sind die Gegenstände nicht in die Aufnahme einführbar.
Zum Spielwert des Sets trägt besonders bei, wenn die Gegenstände in die Öffnungen oder Schein-Öffnungen, durch die die Gegenstände nicht in die Aufnahme einführbar sind, so einführbar sind, dass der jeweilige Gegen-
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stand in der Öffnung oder Schein-Öffnung gehalten wird und aus dieser nach außen vorsteht.
Das Set kann ferner wenigstens eine Zufallsanzeigeeinrichtung aufweisen, die dafür ausgebildet ist, in Antwort auf eine Anzeigeanforderung aus den Öffnungen bzw. Schein-Öffnungen eine zufällig oder quasi-zufällig zu bezeichnen. Man kann dann sich mittels der Zufallsanzeigeeinrichtung eine der Öffnungen bzw. Schein-Öffnungen bezeichnen lassen, und es wird sich dann herausstellen, ob ein Gegenstand, in Bezug dessen die Anzeigeanforderung ergangen ist, durch die bezeichnete Öffnung bzw. Schein-Öffnung in die Aufnahme einführbar ist oder nicht.
Die Zufallsanzeigeeinrichtung kann in der Art eines Spielwürfels mit einer Mehrzahl von Anzeigeflächen ausgeführt sein, wobei jeder Anzeigefläche genau eine Öffnung oder Schein-Öffnung zugeordnet ist. Die Zuordnung kann beispielsweise durch Farbcode, Punktmuster oder/und Zahlen hergestellt sein. Es wird insbesondere, aber nicht ausschließlich, daran gedacht, sechs Anzeigeflächen vorzusehen.
Besonders bevorzugt ist, dass eine die Zahl der Öffnungen bzw. Schein-Öffnungen wesentlich übersteigende Anzahl von Gegenständen vorgesehen sind. Die Gegenstände können vorteilhaft identisch ausgeführt sein, wobei vor allem (aber nicht ausschließlich) an eine stift- oder stöpselartige Ausführung der Gegenstände gedacht wird. Die Gegenstände können dann alle durch die gleiche zugeordnete Öffung oder die gleichen zugeordneten Öffnungen in die Aufnahme einführbar sein.
Der Behälter kann kostengünstig kastenartig ausgeführt sein und vorzugsweise einen abnehmbaren Deckel umfassen, der die Öffnungen bzw. Schein-Öffnungen aufweist. Der Behälter oder/und die Gegenstände oder/und die Zufallsanzeigeeinrichtung können vorteilhaft (weil kosten-
• · · 4 t ·
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günstig und ästhetisch und haptisch ansprechend) aus Holz hergestellt sein.
Die Erfindung wird im Folgenden unter Bezugnahme auf in den Figuren exemplarisch gezeigte Ausführungsbeispiele näher erläutert.
Fig. 1 zeigt einen kastenförmigen Behälter, der in einem Deckel eine Durchgangsöffnung und mehrere Schein-Öffnungen aufweist.
Fig. 2 zeigt in Fig. 2a) eine Draufsicht auf einen entsprechenden Deckel, in Fig. 2b) einen Vertikalschnitt durch einen derartigen Behälter und in Fig. 2c) ein Beispiel für Gegenstände, die durch die Durchgangsöffnung im Deckel in einen als Aufnahme dienenden Innenraum des Behälters einführbar sind.
Fig. 1 zeigt einen kastenförmigen, näherungsweise würfelförmigen Behälter 10, der ein Behälterunterteil 12 und einen hierauf aufsetzbaren Deckel 14 aufweist. Das Behälterunterteil und der Deckel begrenzen einen Aufnahmeraum 16. Der Deckel weist eine Durchgangsöffnung 18 und in der Art von Sackbohrungen ausgeführte Schein-Öffnungen 20 auf. Durch die Durchgangsöffnung 18 lassen sich zugeordnete, beispielsweise stiftartig ausgeführte Gegenstände in den Innenraum 16 des Behälters einführen, während ein derartiges Einführen in den Innenraum 16 durch die Schein-Öffnungen 20 nicht möglich ist. Zur Entnahme von in den Behälter eingeführten Gegenständen kann der Deckel 14 von dem Behälterunterteil 12 abgenommen werden.
Dem Behälter 10 kann eine Mehrzahl von stiftartigen oder stöpselartigen Gegenständen 22 zugeordnet sein, die bei Nichtgebrauch vorteilhaft im Behälter bereitgehalten werden können. Ein entsprechendes Set aus dem Behälter 10 und den Gegenständen 22 kann ferner wenigstens einen Würfel umfassen, durch den eine von der Durchgangsöffnung 18 und den
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Schein-Öffnungen 20 zufällig bzw. quasi-zufällig bezeichenbar ist. Hierzu können die Öffnungen und die Anzeigeflächen des Würfels mit entsprechenden Kennungen (etwa Farbcode, Punktmuster oder/und Zahlen) versehen sein, die eine Zuordnung zwischen einer jeweiligen Öffnung (Durchgangsöffnung bzw. Schein-Öffnung) und einer zugeordneten Anzeigefläche des Würfels bezeichnen.
Vorzugsweise umfasst das Set eine die Zahl von Öffnungen deutlich übersteigende Zahl von Gegenständen. Es können beispielsweise ca. 100 Gegenstände (insbesondere Stifte oder Stöpsel) vorgesehen sein.
Fig. 2 zeigt eine mögliche Ausgestaltung des Behälters 14 in näheren Einzelheiten. Fig. 2a) zeigt eine Draufsicht auf den auf dem Unterteil 12 aufgelegten Deckel 14 und Fig. 2b) zeigt einen Schnitt durch den Behälter is 10 in der Fig. 2a) nach Linie B-B in Fig. 2a). Zu erkennen sind die Durchgangsöffnung 18 und die Schein-Öffnungen 20.
Ein erfindungsgemäßes Set, beispielsweise entsprechend Fig. 1 bzw. Fig. 2 mit einer im Hinblick auf die Zahl der Mitspieler hinreichend großen Anzahl von Gegenständen, beispielsweise gemäß Fig. 2c) (jeder Spieler könnte beispielsweise acht Gegenstände erhalten), ermöglicht beispielsweise das folgende Gesellschaftsspiel, das über einen großen Altersbereich (beispielsweise die Altersstufe vier bis 99 Jahre) mit großem Unterhaltungswert gespielt werden kann. Beispielsweise können zwei bis zehn Spieler mitspielen.
Die Spielregeln könnten beispielsweise wie folgt aussehen: Jeder Spieler bekommt acht Gegenstände (Stifte oder Stöpsel), es können jedoch auch mehr oder weniger Gegenstände verwendet werden. Die Zahl der Gegenstände, die jeder Spieler bekommt, bestimmt die Spieldauer. In einer ersten Würfelrunde wird bestimmt, wer mit dem Spiel anfängt. Beispielsweise fängt derjenige an, der die höchste Zahl gewürfelt hat.
Bezug nehmend auf das Ausführungsbeispiel der Fig. 1 und 2 verfügt der beispielsweise als Großwürfel ausgeführte Behälter sechs Löcher oder Öffnungen, von denen fünf nicht in den Innenraum 16 führen (die genannten Schein-Öffnungen 20) und von denen ein Loch (nämlich die genannte Durchgangsöffnung 18) in den Innenraum 16 führt. Geht man davon aus, dass die letztere Öffnung (die Durchgangsöffnung) der Zahl sechs des Würfels zugeordnet ist, so könnten die weiteren Spielregeln wie folgt aussehen: Es wird der Reihe nach gewürfelt. Würfelt ein Spieler eine Zahl zwischen eins und fünf, so muss der Spieler einen der ihm übergebenen Gegenstände in die der gewürfelten Zahl zugeordnete Schein-Öffnung einstecken, wo dieser Gegenstand einstweilen verbleibt. Würfelt ein Spieler eine sechs, so steckt er einen der ihm übergebenen Gegenstände in die Durchgangsöffnung 18, und der Gegenstand fällt in den Behälterinnenraum 16.
Würfelt ein Spieler eine Zahl zwischen eins und fünf, so könnte es sein, dass in der der gewürfelten Zahl zugeordneten Schein-Öffnung schon ein Gegenstand eingesteckt ist. In diesem Fall muss der Spieler den dort schon eingesteckten Gegenstand zu sich nehmen, so dass sich seine Zahl an Gegenständen um eins erhöht.
Ziel des Spiels ist es, dass die Spieler ihre Gegenstände loswerden. Gewonnen hat derjenige, der zuerst alle Gegenstände abgegeben hat. Man kann vorsehen, dass dann, wenn der letzte Gegenstand eines Spielers durch die Durchgangsöffnung in den Innenraum 16 fällt bzw. in eine Schein-Öffnung eingesteckt wird, dieser Spieler noch einmal würfeln muss. Würfelt der Spieler dann eine Zahl, die einer Schein-Öffnung zugeordnet ist, in der schon ein Gegenstand steckt, so muss dieser Spieler diesen Gegenstand wieder zu sich nehmen, so dass er am Spiel beteiligt bleibt und das Ziel des Spieles noch nicht erreicht hat.
Betreffend die Ausführung eines erfindungsgemäßen Sets sind verschiedenste Varianten denkbar. Insbesondere können verschiedenste Größen für den Behälter vorgesehen werden. Der Behälter kann beispielsweise aus Holz hergestellt werden, wodurch sich geringe Herstellungskosten ergeben.
Als Gegenstände können beispielsweise in jedem Baumarkt erhältliche Holzdübel verwendet werden. Dies bietet den Vorteil, dass verlorengegangene Gegenstände einfach ersetzbar sind. Bei entsprechender Größengestaltung kann das erfindungsgemäße Set überall eingesetzt werden, beispielsweise zu Hause, als Reisespiel usw..

Claims (14)

1. Set aus einem eine Aufnahme (16) aufweisenden Behälter (10) und mehreren durch wenigstens eine jeweils zugeordnete Öffnung (18) in einer Wandung (14) des Behälters in die Aufnahme einführbaren Gegenständen (22), wobei jedem der Gegenstände mehrere Öffnungen oder Schein-Öffnungen (20) in der Wandung zugeordnet sind, durch die der jeweilige Gegenstand nicht in die Aufnahme einführbar ist.
2. Set nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jedem der Gegenstände (22) genau eine Öffnung (18) zugeordnet ist, durch die dieser in die Aufnahme einführbar ist.
3. Set nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass allen Gegenständen (22) die gleiche Öffnung (18) zugeordnet ist, durch die der jeweilige Gegenstand in die Aufnahme einführbar ist.
4. Set nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Gegenstände (22) in die Öffnungen oder Schein-Öffnungen (20), durch die die Gegenstände nicht in die Aufnahme einführbar sind, so einführbar sind, dass der jeweilige Gegenstand in der Öffnung oder Schein-Öffnung gehalten wird und aus dieser nach außen vorsteht.
5. Set nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Set ferner wenigstens eine Zufallsanzeigeeinrichtung aufweist, die dafür ausgebildet ist, in Antwort auf eine Anzeigeanforderung aus den Öffnungen bzw. Schein-Öffnungen eine zufällig oder quasi-zufällig zu bezeichnen.
6. Set nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Zufallsanzeigeeinrichtung in der Art eines Spielwürfels mit einer Mehrzahl von Anzeigeflächen ausgeführt ist, wobei jeder Anzeigefläche genau eine Öffnung oder Schein-Öffnung zugeordnet ist.
7. Set nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass sechs Anzeigeflächen vorgesehen sind.
8. Set nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass eine die Zahl der Öffnungen bzw. Schein-Öffnungen wesentlich übersteigende Anzahl von Gegenständen (22) vorgesehen sind.
9. Set nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Gegenstände (22) identisch und vorzugsweise stift- oder stöpselartig ausgeführt sind.
10. Set nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Gegenstände (22) alle durch die gleiche zugeordnete Öffnung (18) oder die gleichen zugeordneten Öffnungen (18) in die Aufnahme einführbar sind.
11. Set nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (10) kastenartig ausgeführt ist und vorzugsweise einen abnehmbaren Deckel umfasst, der die Öffnungen bzw. Schein- Öffnungen aufweist.
12. Set nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (10) oder/und die Gegenstände (22) oder/und die Zufallsanzeigeeinrichtung aus Holz hergestellt sind.
13. Set aus einem eine Aufnahme (16) aufweisenden Behälter (10) und mehreren durch wenigstens eine jeweils zugeordnete Öffnung (18) in einer Wandung (14) des Behälters in die Aufnahme einführbaren Gegenständen (22), wobei jedem der Gegenstände mehrere Öffnungen oder Schein-Öffnungen (20) in der Wandung zugeordnet sind, durch die der jeweilige Gegenstand nicht in die Aufnahme einführbar ist, wobei die Gegenstände (22) identisch und vorzugsweise stift- oder stöpselartig ausgeführt sind und die Gegenstände (22) alle durch die gleiche zugeordnete Öffnung (18) oder die gleichen zugeordneten Öffnungen in die Aufnahme einführbar sind.
14. Set nach Anspruch 12, gekennzeichnet durch die Merkmale wenigstens eines der Ansprüche 2, 4 bis 8, 11.
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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE20214656U1 (de) 2002-09-09 2002-12-19 Bossen, Helmut, 15831 Großziethen Spielgerät

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* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE20214656U1 (de) 2002-09-09 2002-12-19 Bossen, Helmut, 15831 Großziethen Spielgerät

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