DE20113985U1 - Würfelsteckspiel - Google Patents
WürfelsteckspielInfo
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- A—HUMAN NECESSITIES
- A63—SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
- A63F—CARD, BOARD, OR ROULETTE GAMES; INDOOR GAMES USING SMALL MOVING PLAYING BODIES; VIDEO GAMES; GAMES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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- A63F9/04—Dice; Dice-boxes; Mechanical dice-throwing devices
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Würfelsteckspiel bestehend aus einem Spielgehäuse und mehreren Spielelementen.
Würfelspiele sind in großer Vielzahl bekannt und stellen eine beliebte Form der Freizeitunterhaltung dar. Im allgemein erfordern sie nicht nur einen oder mehrere Würfel, sondern noch zusätzliche Mittel, wie etwa Spielbretter, Spielfiguren, Spielsteine oder sonstige Spielelemente, Spielgehäuse oder Spielgeld. Die Spiele sind gewöhnlich in einzelne Phasen unterteilt, in denen jeweils ein Spieler würfelt und seine Spielfiguren oder Spielelemente entsprechend dem jeweiligen Würfelergebnis und gemäß vorgegebener Regeln über ein Spielbrett bewegt oder in ein Spielbrett oder ein Spielgehäuse steckt. Viele dieser Spiele bestehen aus vielen unterschiedlichen Bestandteilen, haben komplizierte Regeln, benötigen während des Spielens viel Platz oder besitzen eine lange Spieldauer.
Es ist Aufgabe der Erfindung, ein einfach zu spielendes Würfelsteckspiel zu schaffen, das aus nur wenigen Teilen aufgebaut und leicht transportierbar ist und zum Spielen nur einen geringen Platz beansprucht.
Zur Lösung dieser Aufgabe dient ein Würfelsteckspiel der eingangs genannten Art, welches dadurch gekennzeichnet ist, daß das Spielgehäuse in seinem Inneren einen Hohlraum zur Aufnahme von Spielelementen aufweist, der über eine verschließbare Entnahmeöffnung zugänglich ist, und daß das Spielgehäuse an seiner Oberseite eine oder mehrere Durchfallöffnungen aufweist, in die die Spielelemente derart hineingesteckt werden können, daß sie durch die Öffnung in das Spielgehäuse hineinfallen und in den Hohlraum gelangen, sowie eine oder mehrere Stecköffnungen, die derart mit Unterstützungsmitteln versehen sind, daß Spielelemente in die Öffnungen hineingesteckt werden können und dabei so in ihnen stecken bleiben, daß sie ergreifbar und wieder herausziehbar sind, wobei alle Öffnungen durch auf dem Spielgehäuse angebrachte Symbole eindeutig gekennzeichnet sind.
Der Grundgedanke der vorliegenden Erfindung besteht darin, daß ein Spielgehäuse vorgesehen ist, das an seiner Oberseite mehrere beliebig angeordnete Öffnungen aufweist, die eindeutig durch unterschiedliche Symbole, Zahlen oder Buchstaben gekennzeichnet sind, und daß weiter mehrere Spielsteine oder Spielfiguren, die im folgenden allgemein als Spielelemente bezeichnet werden, vorgesehen sind, deren Abmessungen im Vergleich zu den Abmessungen der Öffnungen so gewählt sind, daß sie in diese hineingesteckt werden können. Dabei gibt es zwei unterschiedliche Arten von Öffnungen. Eine oder mehrere Öffnungen sind als Durchfallöffnungen ausgebildet. Wird ein Spielelement in eine solche Öffnung hineingesteckt, so kann es durch die Öffnung hindurchfallen und in das Innere des Spielgehäuses gelangen, in dem ein Hohlraum ausgebildet ist, der die hindurchgefallenen Spielelemente aufnimmt, die dann von außen über die Durchfall-Öffnungen nicht mehr zugänglich sind, also nicht etwa ergriffen und wieder herausgezogen werden können. Um diese Spielelemente aus dem Spielgehäuse zu entnehmen ist eine gesonderte Entnahme-Öffnung vorgesehen, die während des Spielbetriebs verschlossen ist. Der Hohlraum kann auch zur Aufbewahrung von Spielelementen und Würfeln während der Lagerung oder des Transportes des Würfel-
Steckspieles dienen. Die restlichen Öffnungen sind als Stecköffnungen ausgebildet. Wird ein Spielelement in eine solche Öffnung hineingesteckt, bleibt es derart in der Öffnung stecken, daß es teilweise aus dieser vorsteht und auf diese Weise ergriffen und wieder herausgezogen werden kann. Um zu gewährleisten, daß die Spielelemente nicht durch die Stecköffnungen hindurch in das Gehäuseinnere fallen können, sind Mittel vorgesehen, die das Spielelement in einer von außen zugänglichen Stellung in der Öffnung halten und unterstützen. Spielgehäuse und Spielelemente können jeweils aus einem beliebigen geeigneten Material bestehen, zum Beispiel aus Kunststoff, Holz oder Metall.
In einer bevorzugten Ausführungsform sind die Spielelemente scheibenförmig, etwa als Jetons, Münzen oder Chips, ausgebildet, wobei sie ansonsten beliebig geformt sein können, insbesondere kreisförmig oder rechteckig. Die Öffnungen im Spielgehäuse sind dann als Schlitze ausgebildet.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform sind die Spielelemente stab- oder stiftförmig ausgebildet. Die Stäbe oder Stifte können aus Vollmaterial ausgebildet oder hohl sein, und ihr Querschnitt kann eine beliebige, insbesondere kreisförmige oder rechteckige, Form aufweisen. Die Öffnungen in dem Spielgehäuse haben eine der Querschnitts form der Stäbe oder Stifte entsprechende Form, wobei ihre Abmessungen etwas größer als die entsprechenden Abmessungen der Stäbe oder Stifte sind.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Öffnungen in dem Spielgehäuse derart ausgebildet sind, daß nicht genau eine Form von Spielelementen zwingend erforderlicht ist. Das läßt sich dadurch erreichen, daß die Öffnungen durch eine Kombination verschieden geformter, auf eine bestimmte Form von Spielelementen zugeschnittener Öffnungen gebildet werden. Insbesondere können die Öffnungen einen ersten zentralen kreisförmigen oder rechteckigen Öffnungsteil aufweisen, in den kreisförmige und/oder rechteckige Spielelemente wie Stäbe oder Stifte hineingesteckt werden können,
sowie zwei sich in der Mitte des ersten Öffnungsteils kreuzende schlitzförmige Öffnungsteile, in die Jetons, Münzen oder Chips hineingesteckt werden können.
Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn das Spielgehäuse mindestens zweiteilig ausgebildet ist und im wesentlichen aus einem topfförmigen Oberteil und einem deckeiförmigen Unterteil besteht, die lösbar miteinander verbunden werden können, indem das Oberteil auf das den Boden des Spielgehäuses bildende Unterteil gesteckt wird. Der zur Aufnahme der Spielelemente dienende Hohlraum wird dann unmittelbar durch Ober- und Unterteil definiert, und nach dem Entfernen des Unterteils können die durch die Durchfallöffnungen hindurchgefallenen Spielelemente aus dem Gehäuseinneren entnommen werden.
In einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung besitzt das Spielgehäuse eine symmetrische Grundform und weist sechs Öffnungen auf, die jeweils einer der sechs auf einem üblichen Würfel vorhandenen Zahlen entsprechen, wobei nur eine Öffnung als Durchfallöffnung ausgebildet ist. Diese ist im Zentrum der Oberseite des Spielgehäuses angeordnet. Die fünf Stecköffnungen sind auf einem Kreisumfang, in dessen Zentrum sich die Durchfallöffnung befindet, in gleichenmäßigen Winkelabständen angeordnet.
Mit dem erfindungsgemäßen Spielgehäuse und den SpieIelementen sind Spiele nach verschiedenen Regeln realisierbar, die auf der Grundidee basieren, daß ein oder mehrere Würfel in Entsprechung zu den Öffnungen in dem Spielgehäuse mit Symbolen, Zahlen oder Buchstaben versehen sind, und daß in Abhängigkeit von einem Würfelergebnis, das in einem Symbol, einer Zahl oder einem Buchstaben, aber, bei mehreren Würfeln, auch in einer Kombination von Symbolen oder Buchstaben oder einer Summe von Zahlen bestehen kann, ein Spielelement in eine bestimmte Öffnung gesteckt werden muß, das dann in Abhängigkeit von der Öffnungsart entweder durch die Öffnung durchfällt oder in ihr stecken bleibt. Eine mögliche Variante könnte darin bestehen, daß alle Mitspieler am Anfang mit
der gleichen Anzahl von Spielelementen ausgestatten werden. Es wird dann reihum gewürfelt und die Spieler stecken wie eben beschrieben ihre Spielelemente in die Öffnungen. Ist eine Öffnung jedoch schon belegt, so muß der Spieler das dort befindliche Spielelement herausziehen, so daß sich seine Vorratsmenge an Spielelementen erhöht. Ziel des Spiels könnte sein, seine Spielelemente so schnell wie möglich loszuwerden oder als letzter noch ein Spielelement zu haben.
Die Erfindung wird im folgenden anhand eines Ausführungsbeispiels, das in den Zeichnungen dargestellt ist, näher erläutert.
Figur 1 zeigt eine Schrägansicht eines erfindungsgemäßen Spielgehäuses.
Figur 2 zeigt einen Schnitt durch das Spielgehäuse aus Figur 1. Figur 3 zeigt eine Aufsicht auf das Spielgehäuse aus Figur 1.
Figur 4 zeigt eine Schrägansicht eines Turmes.
Figur 4 zeigt eine Schrägansicht eines Turmes.
Die Figuren 1 und 2 zeigen das Spielgehäuse 1, das aus einem Oberteil 2 und einem Unterteil 3 besteht. Das Unterteil 3 ist als flacher Deckel ausgebildet und dient als Boden des Spielgehäuses 1. Das im wesentlichen topfförmige Oberteil 2 kann auf das Unterteil 3 aufgesetzt werden, so daß zwischen ihnen ein Hohlraum 4 definiert wird. Das Unterteil 3 weist an seinem Rand eine umlaufende Lippe 5 auf, die im zusammengesetzten Zustand den Rand 6 des dann innensteckenden Oberteils 2 umschließt und für eine sichere aber lösbare Verbindung der Teile sorgt, die aus verschiedenen geeigneten Materialien wie Holz, Kunststoff oder Metall bestehen können.
Das Oberteil 2 weist einen topfförmigen Grundkörper 7 mit einer ebenen Bodenfläche 8, einer darauf senkrecht stehenden Seitenwand 9 und einem im wesentlichen kreisförmigen Querschnitt auf. In der
Seitenwand 9 sind entlang ihrer gesamten Höhe fünf zylinderabschnittsförmige Eindellungen 10 ausgebildet, von denen jeweils zwei beliebige benachbarte entlang der Umfangsrichüung gleiche Abstände voneinander haben (siehe Figur 3). In den Eindellungen 10 sind passende im wesentlichen hohlzylinderförmige "Türme" 11 angeordnet und mit dem Grundkörper 7 unlösbar verbunden. Die Türme 11 sind etwas höher als der Grundkörper 7 und an ihrer oberen Stirnseite bis auf eine kleine Öffnung geschlossen. Ihr unterer Rand schließt mit dem unteren Rand des Grundkörpers bündig ab, so daß sie nach oben über diesen hinausragen.
In der Mitte der Oberseite des Oberteilgrundkörpers 7 ist eine kugelabschnittsförmige Vertiefung 15 ausgebildet. In dieser Vertiefung 15 und in der Oberseite jedes Turmes 11 sind Öffnungen 16, 17 vorhanden, in die Spielelemente 20, 21 hineingesteckt werden können. Die zentrale Öffnung 16 ist mit der Ziffer "6" und die übrigen Öffnungen 17 mit den Ziffern "1" bis "5" markiert.
Figur 3 zeigt eine Aufsicht auf das Spielgehäuse. Alle sechs Öffnungen 16, 17 weisen die gleiche Grundform auf, die durch eine Kombination aus einem zentralen kreisförmigen Öffnungsteil 18 und zwei sich in der Mitte des zentralen kreisförmigen Öffnungsteils 18 kreuzende schlitzförmige Öffnungsteile 19, deren Breite kleiner als die Kantenlänge des zentralen kreisförmigen Öffnungsteils 18 ist, gebildet wird. Der zentrale kreisförmige Öffnungsteil 18 weist Abmessungen auf, die es erlauben, ein stiftförmiges Spielelement 20 von kreisförmigem Querschnitt in axialer Richtung in die Öffnung 16, 17 hineinzustecken (siehe Figur 4) . Die Schlitze 19 dienen zur Aufnahme von scheibenförmigen Spielelementen 21, wie zum Beispiel Münzen (siehe Figur 1). Auch die Spielelemente 20, 21 können aus verschiedenen geeigneten Materialen bestehen, wie Holz, Kunststoff oder Metall.
Die Länge der Schlitze 19 der zentralen Öffnung 16 ist größer als der Durchmesser der verwendeten Münzen 21. Diese Öffnung ist daher als Durchfallöffnung ausgebildet, durch die die Stäbe 20
oder Münzen 21 in den Hohlraum 4 im Gehäuseinneren fallen können.
Dagegen sind die Öffnungen 17 in den Türmen 11 als Stecköffnungen ausgebildet (siehe Figur 4), in denen die Spielelemente 20, 21 stecken bleiben und teilweise aus diesen vorstehen. Dazu ist die Länge der Schlitze 19 kleiner als der Durchmesser der Münzen 21. Um einen sicheren Halt der Münzen 21 zu gewährleisten und um dem Spielgehäuse 1 ein bürg- bzw. schloßartiges Aussehen zu geben, sind die Schlitze 19 als Einschnitte in die Stirnfläche ausgebildet, die sich in axialer Richtung entlang einem Teil des Mantels erstrecken. Eine Münze kann dadurch nur so weit in die Öffnung 17 hineingesteckt werden, bis sie auf den Schlitzrändern 22 im Mantel des Turms 11 aufliegt. Außerdem sind innerhalb des Turmes 11 und unterhalb dieser Schlitzränder 22 zwei sich unterhalb des zentralen kreisförmigen Öffnungsteils 18 kreuzende Stege 23 vorgesehen. Ein Stift 20 kann nur so weit in die Stecköffnung 17 hineingesteckt werden, bis sein Stirnende auf den Stegen 23 aufliegt. Der Abstand der Stege 23 von der Turmoberfläche ist so gewählt, daß eine sichere Halterung des Stiftes 20 gewährleistet ist, er aber noch gut ergriffen werden kann.
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Claims (11)
1. Würfelsteckspiel bestehend aus einem Spielgehäuse (1) und mehreren Spielelementen (20, 21), dadurch gekennzeichnet, daß das Spielgehäuse (1) in seinem Inneren einen Hohlraum (4) zur Aufnahme von Spielelementen (20, 21) aufweist, der über eine verschließbare Entnahmeöffnung zugänglich ist, und daß das Spielgehäuse (1) an seiner Oberseite eine oder mehrere Durchfallöffnungen (16) aufweist, in die die Spielelemente (20, 21) derart hineingesteckt werden können, daß sie durch die Öffnung (16) in das Spielgehäuse hineinfallen und in den Hohlraum (4) gelangen, sowie eine oder mehrere Stecköffnungen (17), die derart mit Unterstützungsmitteln (22, 23) versehen sind, daß Spielelemente (20, 21) in die Öffnungen (17) hineingesteckt werden können und dabei so in ihnen stecken bleiben, daß sie ergreifbar und wieder herausziehbar sind, wobei alle Öffnungen (16, 17) durch auf dem Spielgehäuse (1) angebrachte Symbole eindeutig gekennzeichnet sind.
2. Würfelsteckspiel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Spielelemente (21) scheibenförmig sind.
3. Würfelsteckspiel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Spielelemente (20) stabförmig sind.
4. Würfelsteckspiel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Gehäuseboden (3) von dem Rest des Spielgehäuses (1) lösbar ist und den Verschluß der Entnahmeöffnung bildet.
5. Würfelsteckspiel Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Gehäuseboden (3) einen Sockel bildet, in dem der Rest des Gehäuses (2) lösbar steckt.
6. Würfelsteckspiel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnungen (16, 17) durch die Kombination einer kleineren, zentralen Öffnung (18) zur Aufnahme von stabförmigen Spielelementen (20) und gekreuzten schlitzförmigen Öffnungen (19) zur Aufnahme von scheibenförmigen Spielelementen (21) gebildet wird.
7. Würfelsteckspiel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterstützungsmittel (22, 23) durch unterhalb der Öffnung angeordnete Rippen, Stege, Scheiben oder die Schlitzränder gebildet werden.
8. Würfelsteckspiel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Spielgehäuse (1) eine symmetrische Grundform, genau eine Durchfallöffnung (16), die im Zentrum der Oberfläche (8) des Spielgehäuses (1) angeordnet ist, und fünf Stecköffnungen (17) aufweist, die auf einem Kreis um die Durchfallöffnung (16) herum angeordnet sind, wobei alle Stecköffnungen (17) einen identischen Abstand zur Durchfallöffnung (16) haben und die Abstände zwischen zwei beliebigen benachbarten Durchfallöffnungen (16) gleich sind.
9. Würfelsteckspiel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Spielgehäuse (1) und/oder die Spielelemente (20, 21) aus Holz bestehen.
10. Würfelsteckspiel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Spielgehäuse (1) und/oder die Spielelemente (20, 21) aus Kunststoff bestehen.
11. Würfelsteckspiel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Spielgehäuse (1) und/oder die Spielelemente (20, 21) aus Metall bestehen.
Priority Applications (1)
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| Country | Link |
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Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE20303102U1 (de) | 2003-02-26 | 2003-05-22 | Quisbrok, Jürgen, 33619 Bielefeld | Gesellschaftsspielgerät |
-
2001
- 2001-08-16 DE DE20113985U patent/DE20113985U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (1)
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|---|---|---|---|---|
| DE20303102U1 (de) | 2003-02-26 | 2003-05-22 | Quisbrok, Jürgen, 33619 Bielefeld | Gesellschaftsspielgerät |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
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| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20020124 |
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20041221 |
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| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20070801 |
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| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
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|
| R071 | Expiry of right | ||
| R071 | Expiry of right |