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DE20300555U1 - Spiegelvorrichtung - Google Patents

Spiegelvorrichtung

Info

Publication number
DE20300555U1
DE20300555U1 DE20300555U DE20300555U DE20300555U1 DE 20300555 U1 DE20300555 U1 DE 20300555U1 DE 20300555 U DE20300555 U DE 20300555U DE 20300555 U DE20300555 U DE 20300555U DE 20300555 U1 DE20300555 U1 DE 20300555U1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
mirror device
mirror
arm part
wooden
recess
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20300555U
Other languages
English (en)
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Priority to DE20300555U priority Critical patent/DE20300555U1/de
Publication of DE20300555U1 publication Critical patent/DE20300555U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45DHAIRDRESSING OR SHAVING EQUIPMENT; EQUIPMENT FOR COSMETICS OR COSMETIC TREATMENTS, e.g. FOR MANICURING OR PEDICURING
    • A45D42/00Hand, pocket, or shaving mirrors
    • A45D42/08Shaving mirrors
    • A45D42/16Shaving mirrors with other suspending or supporting means

Landscapes

  • Mirrors, Picture Frames, Photograph Stands, And Related Fastening Devices (AREA)

Description

Helmut Walter G 203
Maintalstr. 9 14.01.2003
96149 Breitengüßbach
Spiegelvorrichtung
Die Erfindung betrifft eine Spiegelvorrichtung.
Aus der DE-Ul- 298 19 571 ist eine Vorrichtung zur Pflege des menschlichen Körpers bekannt, welche einen länglich ausgebildeten Armteil und einen Kopfteil aufweist. Der erste Endbereich des Armteils bildet einen Handgriff. Der zweite Endbereich des Armteils ist zur Aufnahme des Kopfteils vorgesehen. Der Armteil und der Kopfteil weisen jeweils mindestens ein Klettelement auf, über welches sie miteinander verbindbar oder verbunden sind. Der Kopfteil weist weiterhin einen Schwamm und eine Kunststoffhülle auf. Das Klettelement des Kopf teils ist an der Kunststoffhülle des Kopfteils befestigt. Die Kunststoffhülle umgibt den Schwamm vollständig.
Aus der DE-Ul-201 04 507, der DE-Ul-201 08 194 und der DE 201 20 514 sind Vorrichtungen zur Pflege des menschlichen Körpers bekannt, bei welchen das Kopfteil einen Massageroller, einen Fuß- und Zehenwascher oder eine Hornhautfeile aufweist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Nutzungsmöglichkeiten der bekannten Vorrichtungen zu erweitern.
Diese Aufgabe wird durch eine Spiegelvorrichtung mit den im Anspruch 1 angegebenen Merkmalen gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen. Der Anspruch 20 betrifft eine Spiegeleinheit, die auch als eigenständiges Bauteil bzw. als Austauschbauteil einzeln verkauft werden kann.
"VV: —
Die Vorteile der Erfindung bestehen darin, dass Personen, die aufgrund von Rücken- oder Hüftproblemen in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt sind, die Möglichkeit haben, mittels der beanspruchten Vorrichtung ihre Fußsohlen zu betrachten. Dies ist vor allem dann vorteilhaft, wenn die genannten Personen Verletzungen bzw. Wunden auf den Fußsohlen haben, deren Zustand kontrolliert werden soll.
Weitere vorteilhafte Eigenschaften der Erfindung ergeben sich aus der Erläuterung eines Ausführungsbeispiels anhand der Figuren. Es zeigt
Figur 1 eine Skizze eines von oben gezeigten Armteiles der beanspruchten Vorrichtung,
Figur 2 eine Skizze des von unten gezeigten Kopfaufnahmeteils des Armteils,
Figur 3 Skizzen zur Veranschaulichung einer Spiegeleinheit gemäß der Erfindung.
Eine Spiegelvorrichtung gemäß der Erfindung weist einen länglich oder gebogen ausgeführten, einstückigen und löffelförmig ausgebildeten Armteil auf, an welchem ein Kopfteil lösbar befestigt ist.
Die Figur 1 zeigt eine Skizze eines schräg von oben gezeigten Armteiles 1 einer Vorrichtung gemäß der Erfindung. Der gezeigte Armteil besteht vorzugsweise aus Holz oder Kunststoff. Die Länge des Armteils liegt im Bereich von ca. 40 - 60 cm. Sein erster Endbereich 2 dient als Handgriff. Der zweite Endbereich 3 ist verbreitert ausgebildet und weist vorzugsweise einen ovalen oder - alternativ dazu - einen runden Querschnitt auf. Die Unterseite des zweiten Endbereiches 3 ist zur Aufnahme eines Kopfteils vorgesehen.
Die Figur 2 zeigt eine Skizze des von unten gezeigten Kopfaufnahmeteils des Armteils. Wie aus der Figur hervorgeht, ist die Unterseite des Kopfaufnahmeteils profiliert ausgebildet in dem Sinne, dass sie einen umlaufenden Rand 4 aufweist, der um eine Aussparung 5 herum verläuft, die vorzugsweise in den Kopfaufnahmeteil 3 eingefräst ist. Die Aussparung 5 ist ebenfalls oval ausgebildet und in Bezug auf ihre Dimensionierung so gewählt, dass ein Kopfteil in diese Aussparung eingesetzt werden kann. In der Aussparung 5 des Kopfaufnahmeteils ist ein erstes Klettelement 6 vorgesehen, welches vorzugsweise mittels eines nicht wasserlöslichen Klebers auf die Unterseite des Kopfaufnahmeteils aufgeklebt ist.
Die Figur 3 zeigt Skizzen zur Veranschaulichung einer Spiegeleinheit 7, die als Kopfteil in die Aussparung 5 eingesetzt werden kann.
In Figur 3a ist eine Draufsicht auf die Spiegeleinheit 7 dargestellt. Die gezeigte Spiegeleinheit weist einen rechteckigen Holzrahmen 8 auf, welcher einen umlaufenden Randbereich und eine große Ausfräsung im mittleren Bereich hat, in welcher ein Spiegel 9 befestigt ist. Der Holzrahmen besteht vorzugsweise aus Buchenholz. Der Spiegel 9 ist entweder mittels eines Silikonklebers in den Holzrahmen 8 eingeklebt oder mittels eines elastischen doppelseitigen Klebebandes im Holzrahmen 8 befestigt. Eine Befestigung mittels eines elastischen doppelseitigen Klebebandes hat den Vorteil, dass der Spiegel bei einem versehentlichen Hinunterfallen auf den Fußboden oder bei harten Stößen verbesserten Schutz gegen ein Zerbrechen hat. Weiterhin wird dadurch auch die Silberbeschichtung der Rückseite des Spiegels geschützt.
Die Figur 3b zeigt eine seitliche Schnittdarstellung der in Figur 3a dargestellten Spiegeleinheit 7. Aus dieser seitlichen Schnittdarstellung geht hervor, dass der Holzrahmen 7 auf seiner Rück- bzw. Unterseite mit einem Adap-
terteil 10 versehen ist. Dieses Adapterteil 10 ist auf die Rück- bzw. Unterseite des Holzrahmens 8 aufgeklebt. Weiterhin geht aus der Figur 3b hervor, dass an der Unter- bzw. Rückseite des Adapterteils 10 ein zweites Klettelement 11 aufgebracht ist, vorzugsweise mittels eines wasserunlöslichen Klebers.
Die Figur 3c zeigt eine Ansicht der in Figur 3a dargestellten Spiegeleinheit 7 von unten. Aus dieser Unteransieht geht hervor, dass das Adapterteil oval ausgebildet ist, so dass es in die in der Figur 2 gezeigte Aussparung 5 des Kopfaufnahmeteils 3 des Armteils 1 eingesetzt werden kann.
Nach diesem Einsetzen bilden die beiden Klettelemente 6 und 11 eine Klettverbindung, durch welche die Spiegeleinheit 7 fest, aber dennoch von Hand lösbar, mit dem Kopfaufnahmeteil 3 des Armteils 1 verbunden ist. Hat das Armteil eine Länge von beispielsweise 40 - 60 cm, dann kann eine stehende oder sitzende Person auch ohne wesentliches Beugen der Wirbelsäule mittels der durch Armteil und Spiegeleinheit gebildeten Spiegelvorrichtung ihre Fußsohlen betrachten.
Alternativ dazu, die in der Figur 3 gezeigte Spiegeleinheit 7 mit dem in der Figur 1 gezeigten Armteil 1 zu verbinden, kann die Spiegeleinheit 7 auch an einem Halteband befestigt werden, wie es in der DE 201 04 506 Ul beschrieben ist. Diese Alternative hat den Vorteil, dass auch Personen, die mit dem Greifen und Halten der Spiegeleinheit Probleme haben, die Spiegeleinheit benutzen können, um beispielsweise ihr eigenes Gesicht oder einen ihrer Ellenbogen zu betrachten bzw. im Hinblick auf Verletzungen oder Wunden zu kontrollieren.
Eine weitere Alternative besteht darin, anstelle eines Holzrahmens einen Kunststoffrahmen zu verwenden. Diese
Alternative ist vergleichsweise preisgünstig realisierbar.
Eine weitere Alternative zum oben beschriebenen Ausfüh-
rungsbeispiel besteht darin, die Form der Aussparung 5
und des Adapters 10 anders zu wählen, beispielsweise
rund.
Eine weitere Alternative zum oben beschriebenen Ausführungsbeispiel besteht darin, das Adapterteil 10 nicht auf die Rückseite bzw. Unterseite des Holzrahmens 8 aufzukleben, sondern das Adapterteil 10 mit dem Holzrahmen 8 als einstückiges Bauteil zu realisieren und auf die Unterseite dieses einstückigen Bauteils das zweite Klettelement 11 aufzubringen.
Eine weitere Alternative besteht darin, den Holz- oder Kunststoffrahmen 8 der Spiegeleinheit 7 nicht mit einer rechteckigen, sondern mit einer ovalen oder runden Querschnittsfläche zu versehen.

Claims (21)

1. Spiegelvorrichtung, welche aufweist:
- einen länglich oder gebogen ausgebildeten Armteil, dessen erster Endbereich einen Handgriff bildet und dessen zweiter Endbereich zur Aufnahme eines Kopfteils vorgesehen ist, wobei
- der Armteil und der Kopfteil jeweils mindestens ein Klettelement aufweisen, über welches sie miteinander verbindbar oder verbunden sind, und wobei
- der Kopfteil eine Spiegeleinheit (7) aufweist.
2. Spiegelvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Armteil (1) ein einstückiger Armteil ist und aus Holz oder Kunststoff besteht.
3. Spiegelvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Armteil (1) in seinem zweiten Endbereich im wesentlichen löffelförmig ausgebildet ist.
4. Spiegelvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Endbereich (3) des Armteils (1) eine runde oder ovale Querschnittsfläche aufweist.
5. Spiegelvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Endbereich (3) des Armteils (1) auf seiner Unterseite eine von einem umlaufenden Rand (4) umgebende Aussparung (5) aufweist, die zur Aufnahme der Spiegeleinheit (7) vorgesehen ist.
6. Spiegelvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussparung (5) rund oder oval ist.
7. Spiegelvorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussparung (5) in den Armteil (1) eingefräst ist.
8. Spiegelvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im zweiten Endbereich (3) des Armteils (1) ein erstes Klettelement (6) aufgebracht ist.
9. Spiegelvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Klettelement (6) auf der Unterseite des zweiten Endbereiches (3) des Armteils (1) innerhalb der Aussparung (5) angebracht ist.
10. Spiegelvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Klettelement (6) mittels eines wasserunlöslichen Klebers am Armteil (1) befestigt ist.
11. Spiegelvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Armteil (1) eine Länge im Bereich von 40 bis 60 cm hat.
12. Spiegelvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Spiegeleinheit (7) einen Spiegel (9) aufweist, der in einem Holz- oder Kunststoffrahmen (8) befestigt ist.
13. Spiegelvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Spiegel (9) mittels eines doppelseitigen Klebebandes in einer Aussparung oder Ausfräsung des Holz- oder Kunststoffrahmens (8) befestigt ist.
14. Spiegelvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Spiegel (9) mittels eines Silikonklebers in eine Aussparung oder Ausfräsung des Holz- oder Kunststoffrahmens (8) eingeklebt ist.
15. Spiegelvorrichtung nach einem der Ansprüche 6-14, dadurch gekennzeichnet, dass der Holz- oder Kunststoffrahmen (8) eine runde oder ovale Querschnittsfläche aufweist und in die im zweiten Endbereich (3) des Armteils (1) vorgesehene runde oder ovale Aussparung (5) einsetzbar ist.
16. Spiegelvorrichtung nach einem der Ansprüche 6-14, dadurch gekennzeichnet, dass der Holz- oder Kunststoffrahmen (8) eine rechteckige Querschnittsfläche aufweist und auf seiner Rückseite mit einem eine runde oder ovale Querschnittsfläche aufweisenden Adapterteil (10) versehen ist, welches in die im zweiten Endbereich des Armteils vorgesehene runde oder ovale Aussparung einsetzbar ist.
17. Spiegelvorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Holz- oder Kunststoffrahmen (8) und der Adapterteil (10) einstückig ausgebildet sind.
18. Spiegelvorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Adapterteil (10) auf den Holz- oder Kunststoffrahmen aufgeklebt ist.
19. Spiegelvorrichtung nach einem der Ansprüche 12-18, dadurch gekennzeichnet, dass auf die Rückseite des Holz- oder Kunststoffrahmens (8) oder des Adapterteils (10) ein zweites Klettelement (11) aufgebracht ist.
20. Spiegeleinheit (7), welche einen Holz- oder Kunststoffrahmen (8) und einen im Holz- oder Kunststoffrahmen befestigten Spiegel (9) aufweist, wobei
- entweder der Holz- oder Kunststoffrahmen (8) eine runde oder ovale Querschnittsfläche aufweist und auf seiner Rückseite mit einem Klettelement (11) versehen ist
- oder der Holz- oder Kunststoffrahmen (8) auf seiner Rückseite mit einem eine runde oder ovale Querschnittsfläche aufweisenden Adapterteil (10) versehen ist, auf dessen Rückseite ein Klettelement (11) befestigt ist.
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