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Abzweigklemme zum Verbinden einzelner isolierter Adern eines Mehrleiterkabels
mit abisolierten Abzweigleitern Zusatz zum Zusatzpatent: 1195 386
# Die Erfindung
bezieht sich auf eine Abzweigklemme zum Verbinden einzelner isolierter Adern eines
Mehrleiterkabels mit abisolierten Abzweigleitern mittels an die Adern andrückbarer,
als Segmente einer das Kabel umfassenden Hülse ausgebildeter Kontaktstücke, die
auf ihrer dem Kabel zugekehrten Innenfläche mit Zähnen zum Durchstoßen der Aderisolation
versehen und auf ihrer Außenfläche isoliert sind, bei der zum Zusammenhalten und
Anpassen der Segmente an die Adern mindestens eine der Zahl der Adern entsprechende
Zahl von zu einer Außenhülse lösbar verbindbaren Schalen vorgesehen ist.
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Um bei solchen Abzweigklemmen zwischen allen Kontaktstücken und den
zugeordneten Abzweigleitern einen guten Kontakt zu erzielen, ist es erforderlich,
daß vor einem Zusammenschrauben der Schalen beim Anbringen der Klemme alle
Kontaktstücke radial gegen das Kabel gepreßt werden. Bekannte Preßvorrichtungen
mit zwei Stempeln weisen den Nachteil auf, daß auf die einzelnen Schalen nicht,
wie gewünscht, ein konzentrischer Anpreßdruck ausgeübt werden kann, sofern die anzubringende
Klemme drei oder mehr Schalen aufweist, so daß auch die Kontaktstücke nicht in radialer
Richtung gegen das Kabel gepreßt werden. Ein konzentrischer Anpreßdruck für alle
Schalen wäre zwar mit einer Preßvorrichtung erzielbar, die eine der Anzahl der Schalen
entsprechende Anzahl von Stempeln besitzt, die räumlich versetzt, bei drei Schalen
beispielsweise um 120', angeordnet sind. Eine solche Preßvorrichtung wäre nicht
nur teuer, sondern auch im Betrieb unhandlich.
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. Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Schalen und
die zum Anpressen erforderlichen Stempel so auszubilden, daß mittels einer nur in
einer Achse wirksamen Preßvorrichtung auf alle Schalen ein konzentrisch wirkender
Druck ausgeübt werden kann. Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß
zwei auf die Schalen aufsetzbare, relativ zueinander translatorisch bewegbare Stempel
vorgesehen sind, die in eine Preßvorrichtung einsetzbar und mit je einer
Aussparung versehen sind, die zwei den Anpreßdruck auf mindestens eine Schale übertragende
ebene Flächen aufweist, die ebenso wie die zur Anlage an diese Flächen vorgesehenen
Flächen der Schalen in einem Winkel zueinander angeordnet sind, dessen Winkelhalbierende
in der Verschieberichtung der Stempel liegt.
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Durch eine solche Ausbildung der Aussparungen der Drucktempel und
der äußeren Anlageflächen der Schalen ist erreicht, das bei jeder Schale die resultierende
Anpreßkraft radial nach innen gerichtet ist, so daß die Verschiebung der Schalen
während des Anpreßvorgangs und damit die Verschiebung der Kontaktstücke ebenfalls
in radialer Richtung erfolgt.
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Vorteilhaft weist für Klemmen für drei Schalen der Winkel, den die
den Anpreßdruck übertragenden Flächen einer Aussparung bilden, die Größe von
60', für Klemmen mit vier Schalen die Größe von 90' auf.
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Ferner können die Flächen der Aussparungen eine die Schlitze zwischen
den Schalen einer eingelegten Abzweigklemme überdeckende Ausdehnung besitzen. Dadurch,
daß keiner der zwischen zwei Schalen vorhandenen Schlitze im Zwischenraum zwischen
den beiden Stempeln liegt, werden alle Schalen während des ganzen Preßvorganges
gleichzeitig und gleichmäßig in radialer Richtung bewegt und nicht, auch nicht während
der ersten Phase des Preßvorganges, nur in der Bewegungsrichtung der Stempel verschoben,
Die Erfindung ist an Hand von zwei in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen
im einzelnen erläutert. Es zeigen F i g. 1 und 2 Stirnansichten der Stempel
und einer um ein im Schnitt dargestelltes Kabel gelegten Ab-
zweigklemme einer
ersten Ausführungsform zu Beginn bzw. nach Beendigung des Preßvorganges, F i
g. 3 und 4 den F i g. 1 und 2 entsprechende Stimansichten eines zweiten
Ausführungsbeispiels. Zwei in Richtung der Pfeile A und B verschiebbare Stempel
20 und 30 einer im übrigen nicht dargestellten Preßvorrichtung weisen auf
den einander
zugekehrten Seiten 21 bzw. 31 je eine Aussparung
22 bzw. 32 auf. Beide Aussparungen 22 und 32 sind in gleicher Weise
ausgebildet und mit je drei Flächen 23, 24, 25 bzw.
33, 34, 35 versehen, von denen jeweils die mittlere Fläche 24 bzw.
34 senkrecht zur Verschieberichtung der Stempel 20 und 30 steht, während
jeweils die'beiden äußeren Flächen 23 und 25 bzw. 33 und
-35, die den Anpreßdruck auf die Klemme übertragen, ' unter Bildung
eines Winkels von 601 so angeordnet'smid, daß die Winkelhalbierende in der
Verschieberichtung liegt. Mit der zugeordneten mittleren Fläche, deren Breite etwas
geringer ist als diejenige der seitlichen Flächen, bilden infolgedessen letztere
jeweils einen Winkel von 120'. In der Schließstellung der Stempel, in der sich deren
Seiten 21 und 31 - berühren, liegen daher die Flächen 23, 24,
25,33 ' 34 und 35 -der Aussparungen 22 und 32 in der Mantelflädhe-
em»'es' sechseckigen Prismas.
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In dieser Mantelfläche liegen auch die- zur Anlage an den Stempel
20 und 30 vorgesehenen Flächen 8'
von drei Schalen 8 einer Klemme
zum gleichzeitigen Verbinden der eitffelnen- Adern 1 eines Mehrleiterkabels
mit Abzweigleitem 2. Jede dieser drei Schalen 8 ist einer dieser Adern
1 zugeordnet und mit einer schwalbenschwanzförmigen Aussparung versehen,
in der ein Kontaktstück 3 unter Zwischenfügung einer Isolierschicht 12 angeordnet
ist. Jedes Kontaktstück 3 ist auf seiner dem Kabel zugekehrten Innenfläche
mit Zähnen 4 - zum Durchstoßen der Isolation 11 der 1 zugeordneten
Ader 1 versehen. Ferner weist es- einen Klenunschlitz 5 mit einer
kanalförmigen Erweiterung 6 zur Aufnahme des zugeordneten Abzweigleiters
2. auf.
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Die Schalen sind -z"u einer Außenhülse zusammen
setzbar und
mittels Schrauben 10 miteinander verbindbar. Ferner gehören zu der Klemme
Isolierkeile 123 die zwischen die.Adern 1 eintreibbar sind.
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Wie F i g. 1 zeigt, - besitzen die Flächen der Aus"
sparungen 20 und 30 eine die Schlitze 9 zwischen den Schalen
8 einer eingelegten Abzweigklemme überdeckende Ausdehnung.
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Beim Herstellen einer Abzweigverbindung werden zunächst die Schalen
8 in der in F i g. 1 dargestellten Weise um das.Kab#I. gelegt, zwischen
dessen Adern 1
die Isolierkeile 12 eingetrieben sind. Sodann wird die Abzweigklemme
mittels der Stempel 20 und 30, die in Richtung der Pfeile A bzw. B
bewegt werden, so weit zusammengedrückt, bis die Schlitze 9 geschlossen sind.
In dieser Stellung berühren sich auch die Flächen 21 und 31 der Stempel'20
und 30, so daß die Schalen 8 nicht verformt werden. -. -7
Während
des- Pießvorganges übertragen nur die seitlichen Flächen 23, 25, 33 und
35 der Aussparungen 22 und 32 den Anpreßdruck auf die Anlageflächen
8' der Schalen 8, so daß in jeder Phase des Preßvorganges alle drei
Schalen 8 gleichzeitig und gleichmäßig mit konzentrischein Druck gegen die
zugeordneten Ad#rii 1 bewegt werden. Eine Führung der Schalen 8 durch
die Schrauben 10 ist während des Anpreßvorganges nicht unbedingt erforderlich,
da die Flächen 23 und 25 der in F i g. 1 oben angeordneten
Aussparuing 22 die ihnen zugekehrten Schlitze 9 überdecken und damit eine
Führung bilden, jedoch zweckmäßig.; -
Ehe die Stempel 10 und
30 von der Klemme abgenommen werdend, werden die Schrauben 10 festgezogen
und die- -Klemme dadurch in der in F i g. 2 dargestellten geschlossenen Stellung
gehalten. In ähnlicher Weise wie das in den F i g. 1 und 2 dargestellte erste
Ausführungsbeispiel ist das in den F i g. 3 und 4 dargestellte zweite Ausführungsbeispiel
ausgebildet. Die beiden Stempel 120 und 130 der in der Zeichnung nicht dargestellten
Preßvorrichtung sind ebenfalls auf den einander zugekehrten Seiten 121 und
131 mit je, einer Aussparung 122 und 132
versehen. Da jedoch die mittels
dieser Preßvorrichtung anzubringende Klemme vier Schalen 108 aufweist, deren
zur Anlage an den Stempeln 120 und 130 vorgesehene Flächen 108' in
der Mantelfläche eines regelmäßigen viereckigen Prismas liegen, sind jeweils die
beiden den Anpreßdruck übertragenden seitlichen Flächen 123 und
125 bzw. 133 und 135
der Aussparungen 122 bzw. 132 im
Winkel von 90'
zueinander angeordnet. Die mittlere Fläche 124 bzw. 134 ist
bei beiden Aussparungen ebenfalls schmäler als die benachbarten Flächen
123 und 125 bzw. 133
und 135.
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Da die einzelnen Teile der Klemme im wesentlichen den entsprechenden
Teilen der in den F i g. 1
und 2 dargestellten Klemme gleichen, sind die entsprechenden
Teile mit einer um den Wert-100 größeren Bezugszahl versehen und nicht nochmals
im einzelnen beschrieben.
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Durch die beschriebene Anordnung und die Aus# dehnung der Flächen
123, 125, 133 und 135, die die ihnen zugekehrten Schlitze
109 zwischen den Schalen 108 überdecken, werden alle Schalen
108 während des ganzen Preßvorganges gleichzeitig und gleichmäßig in radialer
Richtung, auf die ihnen zugeordneten Adern 111 des Kabels aufgepreßt.
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In der Schließstellung der Stempel, in der die Zähne der Kontaktstücke
ini gewünschten Maße in die Adern eingepreßt und normalerweise die Schlitze zwischen
den Schalen der Klemme geschlossen sind, können die einander zugekehrten Seiten
der Stempel im Gegensatz zu den beschriebenen Ausführungsbeispielen auch einen Abstand
aufweisen. Dadurch ist sichergestellt, daß unabhängig von ihrer Bearbeitungsgenauigkeit
die Schalen immer im erforderlichen Maße zusammengepreßt werden können. Um bei einer
solchen Ausführungsforin eine Verformung der Schalen beim Anpressen zu verhindern,
kann die Preßvorrichtung mit einer den Anpreßdruck begrenzenden Sicherungseinrichtung
versehen sein.