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Maschine zum selbsttätigen Abteilen und Verpacken einer Gruppe von
Gegenständen, insbesondere Blechdosen Die Erfindung bezieht sich auf eine Maschine
zum selbsttätigen Abteilen und Verpacken einer Gruppe von Gegenständen, insbesondere
von in geschlossener Doppelreihe angeordneten und zugeführten Blechdosen in eine
aus von oben auf die Gruppe aufgelegten Pappbögen durch Falten zu erstellende und
zu verschließende, an beiden Stirnseiten offene Umhüllung, bei der ortsfeste Führungen
und Kettenförderer mit an den Gegenständen angreifenden und sie zu Gruppen abteilenden
Mitnehmern sowie vorzugsweise als Faltschienen und/oder Faltscheiben ausgebildete
ortsfeste Faltmittel während der kontinuierlichen Bewegung der Gegenstände durch
die Maschine zusammenwirken.
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Es sind Maschinen zum selbsttätigen Abteilen und Verpacken von einer
Gruppe von Gegenständen, wie Konservendosen oder anderer gefüllter Behälter, in
eine an den Stirnseiten offene Umhüllung in verschiedenen Bauformen bekannt.
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Die bekannten Maschinen der eingangs genannten Bauart sind entweder
mit Abteilvorrichtungen ausgerüstet, die die einzelnen Gegenstände am Umfang erfassen,
um nach jeder abgeteilten Gruppe die folgenden Gegenstände auf ihrer bewegten Förderbahn
bis zum Erreichen eines vorbestimmten Abstandes anzuhalten, oder aber es schieben
sich von der Seite eingreifende Mitnehmerstangen zwischen die Gegenstände, wobei
die Stangen in unmittelbar neben den Aufl ageb ändern oder -platten umlaufenden
Förderketten längsverschieblich geführt sind. Bei den erstgenannten Abteilvorrichtungen
entstehen verhältnismäßig große Abstände zwischen den aufeinanderfolgenden Gruppen
der Gegenstände, wodurch der Ausnutzungsgrad der Maschine nachteilig beeinflußt
wird.
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Außerdem können durch das Erfassen der Gegenstände Beschädigungen
an den Umfangsflächen, insbesondere der Etikette oder Aufdrucke, auftreten.
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Weiterhin sind bei den bekannten Abteilvorrichtungen zusätzliche Führungen
in Form feststehender Wandungen oder Platten notwendig, welche wiederum durch ihre
Anlage an den Außenflächen der Gegenstände die bereits genannten Beschädigungen
verursachen können, oder aber es finden seitlich gegen die Gegenstände bewegte Bänder
Anwendung, die zu einem erheblichen baulichen Aufwand führen. Schließlich sind bei
den bekannten Maschinen mehrere hintereinander angeordnete Fördereinrichtungen vorgesehen,
oder es ist eine derartige Unterteilung der Fördereinrichtung erforderlich, da die
im Bereich der Bogenauflagestation wirksamen Förderer im Faltweg der Seitenteile
liegen. Durch die Unterteilung der Fördermittel bzw. durch den Wechsel der Förderer
während des Einwickelvorganges wird die Gefahr des Auftretens von Störungen erheblich
vergrößert, da sich an den Ubergabestellen bereits geringfügige Abweichungen im
Gleichlauf der Fördermittel nachteilig bemerkbar machen. Bei den bekannten Maschinen
gelangen die Gegenstände nach ihrer Abteilung somit erst nach wenigstens einem weiteren
Wechsel der Fördermittel in die Faltstation oder Faltstationen, in denen seitlich
auf die abgefalteten Bögen einwirkende Führungsmittel sowie die oberen Teile faltende
Schienen oder andere Faltelemente zur Einwirkung kommen.
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Aufgabe vorliegender Erfindung ist es, eine Maschine zu schaffen,
bei der die Abteilvorrichtung zugleich zum Fördern und Führen der zu verpackenden
Gegenstände dient, so daß Beschädigungen der Etiketts oder Aufdrucke vermieden werden,
und bei der die abgeteilten Gegenstände von einer weiteren Fördervorrichtung übernommen
werden, die sie bis zur Fertigstellung der Umhüllung durch die Verpackungsmaschine
hindurchbewegen. Es soll hierbei ein Arbeitsfluß mit einer möglichst engen Folge
der Gegenstände bei kontinuierlicher Bewegung erfolgen und während des Abteilens
eine gleichförmige Aufreihung der Gefäße gewährleistet sein.
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Zur Lösung dieser Aufgabe kennzeichnet sich die eingangs genannte
Maschine erfindungsgemäß dadurch, daß die Abteil- und Zuführungsvorrichtung für
die zu verpackenden Gegenstände aus einem oder mehreren Paaren endloser, beidseitig
der Doppelreihe
angeordneten Förderketten besteht, welche wenigstens
teilweise mit Mitnehmern und Abstandshaltern ausgerüstet sind, deren Entfernung
voneinander der Länge der abzuteilenden Gruppen der zu verpackenden Gegenstände
entspricht, denen Kettenförderer nachgeschaltet sind, die zur kontinuierlichen Weiterbewegung
der abgeteilten Gruppen von Gegenständen von der Bogenauflage bis zur letzten Faltstation
parallel zueinander und übereinander angeordnet und gegenläufig sowie gleich schnell
angetrieben sind, wobei das untere Trum des oberen Förderers auf den Gegenständen
bzw. den Bögen aufliegt und mit seinen Mitnehmern an den Bögen und dem oberen Teil
der in Bewegungsrichtung letzten Gegenstände einer jeden Gruppe angreift, während
der oder die unteren Mitnehmerförderer außerhalb des Weges der abzufaltenden Seitenteile
und Bodenklappen der Bögen und der Förderbahn, auf der die Dosen gleiten, liegen
und mit oberhalb der Böden der Gegenstände zwischen jeweils benachbarte Gruppen
eingreifenden Mitnehmerstangen ausgerüstet sind.
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Durch die neuartige Gestaltung der Maschine erfolgt nur eine einzige
Übergabe der Behälter während der Förderbewegung, und zwar vor Beginn des Einwickelvorgangs,
wobei die Abteileinrichtung zugleich als Fördereinrichtung ausgebildet ist, wodurch
der Aufbau der Maschine und der Antriebseinrichtungen gegenüber dem Bekannten wesentlich
vereinfacht und die Störanfälligkeit sowie Fehlverpackung infolge Unregelmäßigkeiten
an den Übergabestellen der Gegenstände von einem Förderer zum anderen vermieden
werden.
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Um eine Förderung der Gegenstände durch die Faltstationen ohne Beschädigung
der Ummantelungen oder des Aufdrucks sicherzustellen, empfiehlt es sich, daß die
Mitnehmer der oberen Mitnehmerförderer aus Blöcken bestehen, deren Vorderteile zur
Anlage an die zu fördernden Gegenstände ausgespart sind und an den Ecken leistenförmige
Vorsprünge aufweisen, an denen die Bögen anliegen.
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Zur Durchführung der Faltbewegung ist in Weiterbildung der Erfindung
vorgesehen, daß im Zusammen wirken mit den Kettenförderern unterhalb des oberen
Trums der unteren Förderkette, wie an sich bekannt Einrichtungen zum Falten der
Bodenklappen, bestehend aus feststehenden Faltschienen, sowie Schließvorrichtungen
für die Bodenklappen vorgesehen sind.
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Die neuartige Maschine wird weiterhin zweckmäßig so ausgebildet,
daß seitliche Führungen für die zu verpackenden Gegenstände ortsfest angeordnet
sind und sich über die gesamten Faltstationen erstrecken.
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Hierzu dienen vorzugsweise seitliche Führungen wenigstens teilweise
zum Aneinanderdrücken der Gegenstände, welche mit Einrichtungen zusammenwirken,
die beim Verpacken von Blechdosen diese mit ihren beiden Bodenfalzen aufeinandersetzen.
Dieses Aufeinandersetzen ist bereits Gegenstand eines älteren Vorschlags.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung. dargestellt.
Es zeigt Fig. 1 eine schematische Seitenansicht, aus der das Prinzip der Maschine
ersichtlich ist, Fig. 2 und 3 eine Seitenansicht der Maschine, wobei sich die dargestellten
Maschinenabschnitte an den Trennlinien aneinander anschließen, Fig. 4 und 5 eine
Draufsicht auf die Maschine, wobei sich die dargestellten Maschinenabschnitte an
den Trennlinien aneinander anschließen,
Fig. 6 einen fertig vorbereiteten, zur Umhüllung
der Gegenstände vorgesehenen Bogen, Fig. 7 die fertige Verpackung, Fig. 8 im Schaubild
einen der Mitnehmer, die an der oberen Förderkette befestigt sind, Fig. 9 einen
Schnitt gemäß der LinieIX-IX der Fig. 2, Fig. 10 einen Schnitt gemäß der Linie X-X
der Fig. 2, Fig. 11 einen Schnitt gemäß der Linie XI-XI der Fig. 2.
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Aus Fig. 1 sind in schematischer Darstellung die einzelnen Stationen
einer erfindungsgemäß ausgebildeten Maschine ersichtlich.
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Aus einem in der Figur nicht dargestellten Magazin werden einzelne
Bögen B, wie sie in Fig. 6 wiedergegeben sind, aus beliebigem Werkstoff in der Station
1 (Fig. 1 und 4) Mitnehmerrollen 28, 28 a zugeführt und gelangen in der mit 2 bezeichneten
Station auf ein Paar parallel nebeneinander angeordneter Förderketten 12. Die Förderketten
sind um Kettenräder 32 gelegt und bewegen sich in Richtung des in der Fig. 1 mit
a bezeichneten Pfeiles, wobei Mitnehmer 13, die in Fig. 8 schaubildlich dargestellt
sind, dafür sorgen, daß die Bögen B zu der Station 3, der Auflagestation der Bögen
auf die Behälter, gebracht werden. Die Mitnehmer 13 bestehen aus Blöcken, deren
Vorderteile 122 zur Anlage an die Dosen 9 und deren kistenförmige Vorsprünge 122
a zur Anlage an die Bögen B dienen. Sie sind auf den Förderketten 12 derart angeordnet,
daß jeder mitgeführte Bogen zwischen vier der Mitnehmer zu liegen kommt. Von den
Kettenrädern 32 werden die Bögen in der Station 3 durch Kurvenführungen so auf die
Behälter 9 aufgelegt, daß ihre beim Zubringen obenliegende Seite nunmehr nach unten
zeigt.
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Im unteren Teil der Maschine sind endlose Förderketten 11 unterhalb
der oberen Förderketten 12 angeordnet. Hierbei werden die Förderketten 11 und 12
gemeinsam von einem Motor angetrieben, so daß sie synchron miteinander laufen. Die
Mitnehmerl3 an den oberen Förderketten nehmen bei ihrer Vorwärtsbewegung, also wenn
sie sich am unteren Trum der Kette 12 befinden, auch die von den Bögen bedeckten
Dosen mit, während Mitnehmerstangen 14 der unteren Förderkette 11 an den letzten
Gegenständen einer jeden Gruppe im unteren Bereich der Gegenstände angreifen, so
daß die Vorwärtsbewegung der Gegenstände, d. h. der in den Figuren wiedergegebenen
Dosen 9, durch beide Mitnehmer gleichmäßig erfolgt.
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Gleichzeitig mit der Zuführung und Auflage der Bögen B erfolgt die
Aufteilung und Zuführung der Dosen 9 mittels einer Einrichtung, die insbesondere
aus der Fig. 5 ersichtlich ist. Diese Abteil- und Zuführvorrichtung für die Dosen
9 weist endlose Förderketten 61, 62, 63 auf, die in waagerechter Richtung fördern
und auf jeder Seite der beiden Dosenreihen angeordnet sind. Die Förderketten bewegen
sich in senkrecht zu den Förderketten 11, 12 liegenden Ebenen. Hierbei sind die
Förderketten 61 mit Abstandshaltern 61 a versehen, deren Entfernung voneinander
der Länge dreier hintereinander gestellter Dosen entspricht. Diese Abstandshalter
trennen jede Dosenreihe in Dreiergruppen. Sie wandern in Richtung des Pfeiles und
die Dosen in Richtung des Pfeiles h.
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Hierbei werden die Förderketten 61, die um die Kettenräder 68, 67,
65 geführt sind, von den Kettenrädern
68 angetrieben. Die endlosen
Ketten 62 liegen auf den Kettenrädern 64, 66 a, 65 und 66 und werden von den Kettenrädern
64 aus angetrieben. Schließlich sind die Ketten 63 um die Kettenräder 66, 69, 70
herumgelegt, wobei die Kettenräder 66 als Antriebsräder dienen und ihre Antriebsbewegung
von den Kettenrädern 64 erhalten.
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An den Ketten 63 sind Mitnehmer 76 befestigt, welche die Dreiergruppen
getrennt halten, wenn sie auf der Platte 37, 37 a vorwärts geschoben werden.
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Während des Aufschiebens der Dosen 9 auf die Platten 37, 37 a erfolgt
auch die Bogenauflage, und die mit den aufgelegten Verpackungsbögen versehenen Dosen
werden dann von den Mitnehmern 13 der Förderkette 12 und den Mitnehmerstangen 14
der Kette 11 (Fig. 3) übernommen. Die der Maschine zuzuführenden Dosen gelangen
so in zwei parallele Reihen unter Einwirkung der Mitnehmer 61 a sowie der Mitnehmer
76 zu den Stützschienen 37, 37 a, auf die sie geschoben werden und auf denen sie
von den Förderketten 11 und 12 erfaßt und weiterbewegt werden.
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Wenn die Dosengruppen die Mitnehmer 76 verlassen. kommen die Mitnehmerstangen
14 von unten herauf, um die Förderung der Dosengruppen zu übernehmen, während die
Mitnehmer 13 der Kette 12 sich, von oben kommend, an die letzten Dosen einer jeden
Gruppe anlegen, um am oberen Ende der Dose anzugreifen. Hierbei gelangt in der eingangs
beschriebenen Weise der Bogen B zur Auflage auf die abgeteilte Dosengruppe. Die
Dosengruppen werden nach ihrer Übernahme durch die Förderketten 11 und 12 von diesen
von der Auflagestation bis zur letzten Faltstation weitergefördert.
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Wie Fig. 6 erkennen läßt, ist jeder Bogen, der nicht Gegenstand des
vorliegenden Patents ist, längs der Querlinien 40, 41, 42 und 43 geritzt. Diese
Ritzlinien unterteilen somit den Bogen in einen Oberteil 44, in zwei Seitenteile47,
48 und zwei Bodenhalbklappen 49, 50. In dem Oberteil44 sind zwei Öffnungen 45 zum
Ergreifen der später gebildeten Verpackung angeordnet, die nach erfolgter Umhüllung
der Dosen die in Fig. 7 wiedergegebene Gestaltung annimmt. An dem äußeren Rand der
Bodenklappe 49 sind Verschlußzungen 52 angeordnet, die in Öffnungen 51 der Bodenklappe
50 mittels einer besonderen Einrichtung eingeschoben werden, nachdem die Dosen 9
völlig von den Bögen umhüllt sind.
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Nach der erfolgten Abteilung der Dosen und nach der Auflage des Bogens
auf die Dosengruppen wird bei Weiterbewegung der Dosen durch die Maschine hindurch
der Bogen längs den Ritzlinien 41, 32 gefaltet, und die Seiten- und Bodenteile werden
abwärts gegen die Seitenfläche der Dosengruppen gedrückt. Hierzu dienen seitliche
Faltschienen 33 (Fig. 2), die an ihren vorderen Enden bei 34 (Fig. 2 und 3) abgeschrägt
sind, so daß sie beim Auftreffen der Bögen die Seiten-und Bodenteile allmählich
umlegen, bis sie auf den Außenseiten der jeweiligen Dosengruppe anliegen.
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Wie die Fig. 4 und 5 zeigen, sind die Förderketten 11 so weit auseinander
angeordnet, daß die Seiten- und Bodenteile 47, 48, 49, 50 ohne Behinderung abgefaltet
werden können. Beim weiteren Vorwärtswandern werden auch die Bodenklappen der Verpackung
einwärts und aufwärts gegen die Böden der zu einer Gruppe gehörenden Dosen gefaltet.
Hierzu dienen Faltschienen 35, 35 a, die mit aufrechten Faltplatten zusammenwirken.
Das Aufwärtsfalten der Bodenklappen 49, 50 ist aus den Fig. 2 und 4 ersichtlich.
Wäh-
rend ihrer Bewegung durch die Maschine kommen die sich abwärts erstreckenden
Bodenteile 49, 50 in Berührung mit den Bodenfaltschienen 35, 35 a. Diese Bodenschienen
konvergieren leicht, wie Fig. 4 erkennen läßt, und außerdem ist jede der Schienen
am Eintrittsende der Dosen bei 84 abgeschrägt. Mit den so gestalteten Schienen in
ihrer in Fig. 4 gezeichneten Stellung treffen die abwärts weisenden Bodenklappen
49, 50 zunächst gegen die abgeschrägten Kanten 84.
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Hierbei kommt die Klappe 50 mit der zugehörigen Schiene 35a zuerst
in Berührung.
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Wenn die Klappe 50 mit der Kante 84 der Schiene 35 a in Berührung
kommt, wird die Klappe einwärts gegen die schwertförmige Stütze 37 a gedrückt (Fig.
4 und 9). Unmittelbar, nachdem die Klappe diese Hochfaltbewegung ausgeführt hat,
kommt die Klappe 49 in Berührung mit der Kante 84 der Schiene 35 und wird ebenfalls
unter die schwertförmige Stütze 37 a gedrückt (Fig. 4 und 10). Nach dieser erfolgten
Hochfaltung sind die Klappen 49, 50 vollständig überlappt und stehen im rechten
Winkel zu den Seitenteilen 47, 48 des Bogens B, wie es Fig. 11 zeigt. In diesem
Zustand gelangen die Dosen zusammen mit der Verpackung zwischen ortsfest angeordnete
Führungsschienen 39 (Fig. 9), die sich über alle Faltstationen erstrecken und an
den Schienen 35 bzw. 35 a befestigt sind. Die Innenteile dieser Führungsschienen
sind bei 46 als Andrückflächen ausgebildet und so weit voneinander entfernt, daß
beim Hindurchwandern der Verpackung die Seitenteile 47, 48 des Bogens fest an die
Dosen angepreßt und der Bogen über die Dosen 9 gezogen wird. Wie Fig. 9 erkennen
läßt, drücken die Führungsflächen 46 gegen die Seitenteile 47, 48 des Bogens an
einer Stelle, die oberhalb der Dosenfalze liegt, wobei die Dosenfalze in Aussparungen
der Führungsschiene 39 eingreifen.
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Um das vollständige Falten und Überlappen während des Restes des
Förderweges der umhüllten Dosengruppen beizubehalten bzw. zu bewirken, ist eine
aufrecht stehende Faltschiene 35b (Fig. 10) angeordnet. In diesem Zusammenhang ist
zu bemerken, daß die Faltschienen 35, 35 a in einer Ebene unterhalb der schwertförmigen
Stützen 37, 37 a liegen, auf denen die wandernden Dosen von der Faltstation 4 zu
der Faltstation 5 (Fig. 1) gelangen, und daß diese Schienen sich nicht über die
Enden 86 der schwertartigen Stützen37, 37 a erstrecken, so daß die Klappen49, 50
vollständig überlappt sind, wenn sie auf die Aufnahmeschienen 38, 38 a gelangen.
Nachdem die Verpackung mit den hochgefalteten Bodenklappen die Faltschienen 35,
35 a verläßt, gelangt sie auf die Aufnahmeschienen 38, 38 a und wird von diesen
weiter durch die Maschine hindurchbewegt. Hierbei dient zum Eindrücken der Verschlußzungen
52 durch die Öffnung 51 des Bogens B eine Einrichtung, die mit in Fig. 2 gezeigten
Fingern 10 ausgerüstet ist.
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Wie die Fig. 9 zeigt, sind zusammen mit der Anordnung der Führungsschiene
39 die beiden schwertförmigen Stützen 37, 37 a derart wirksam, daß infolge der Anordnung
dieser Stützen in verschiedenen Ebenen die Dosen der einen Reihe um die Höhe des
Doppelfalzrandes angehoben werden und in dieser Lage zueinander zur Verpackung gelangen.
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Um eine sichere Verpackung der Gruppen zu gewährleisten, sind die
Bodenklappen im Bereich ihrer Überlappung mit einem Klebstoff versehen, der nach
Beendigung der Faltbewegung und nach dem Eindrücken der Zungen in die korrespondierenden
Öffnungen
während des weiteren Förderweges durch die Maschine hindurch
erhärtet.
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Die Fördereinrichtung der Maschine und auch die Abteilvorrichtung
werden von einem gemeinsamen Motor aus angetrieben. Hierzu dienen Kettentriebe oder
Zahnradgetriebe, deren Zusammenwirken im einzelnen aus der Zeichnung ohne weiteres
zu entnehmen ist. Auf diese Weise wird sichergestellt, daß die zur Förderung vorgesehenen
Einrichtungen synchron angetrieben werden.
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PATENTANSPRCHE: 1. Maschine zum selbsttätigen Abteilen und Verpacken
einer Gruppe von Gegenständen, insbesondere von in geschlossener Doppefreihe angeordneten
und zugeführten Blechdosen, in eine aus von oben auf die Gruppe aufgelegten Papp
bögen durch Falten zu erstellende und zu verschließende, an beiden Stirnseiten offene
Umhüllung, bei der ortsfeste Führungen und Kettenförderer mit an den Gegenständen
angreifenden und sie zu Gruppen abteilenden Mitnehmern sowie vorzugsweise als Faltschienen
und/oder Faltscheiben ausgebildete ortsfeste Faltmittel während der kontinuierlichen
Bewegung der Gegenstände durch die Maschine hindurch zusammenwirken, dadurch gekennzeichnet,
daß die Abteil- und Zuführungsvorrichtung für die zu verpackenden Gegenstände aus
einem oder mehreren Paaren endloser, beidseitig der Doppeireihe angeordneten Förderketten
(61; 62; 63) besteht, welche wenigstens teilweise mit Mitnehmern und Abstands haltern
(61a; 76) ausgerüstet sind, deren Entfernung voneinander der Länge der abzuteilenden
Gruppen (9) der zu verpackenden Gegenstände entspricht, denen Kettenförderer (11;
12) nachgeschaltet sind, die zur kontinuierlichen Weiterbewegung der abgeteilten
Gruppen von Gegenständen (9) von der Bogenauflage (3) bis zur letzten Faltstation
(6) parallel zueinander und übereinander angeordnet und gegenläufig sowie gleich
schnell angetrieben sind, wobei das untere Trum des oberen Förderers (12) auf den
Gegenständen bzw. den Bögen (B) aufliegt und mit seinen Mitnehmern (13) an den Bögen
und dem oberen Teil
der in Bewegungsrichtung letzten Gegenstände einer jeden Gruppe
angreift, während der oder die unteren Mitnehmerförderer (11) außerhalb des Weges
der abzufaltenden Seitenteile (47; 48) und Bodenklappen (49; 50) der Bögen und der
Förderbahn, auf der die Dosen gleiten, liegen und mit oberhalb der Böden der Gegenstände
zwischen jeweils benachbarte Gruppen eingreifenden Mitnehmerstangen (14) ausgerüstet
sind.