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Verfahren zum Schmieren der über eine Gleitschienenbahn gleitenden
Verschleißleisten der Rostwagen von Sinteranlagen Gegenstand der- Erfindung ist
ein Verfahren zum Schmieren der über eine Gleitschienenbahn gleitenden Verschleißleisten
der Rostwagen von Sinteranlagen. Die Sinterbetriebe gehören zu den sogenannten rauhen
Betriebsanlagen der Hüttenwerke. Hitze und Staub beeinträchtigen den normalen Ablauf
des Sinterprogramms und rufen Störungen hervor. Solche Störungen treten insbesondere
bei der Schmierung der an den Rostwagen angeordneten Verschleißleisten auf, die
über die Gleitschienen der fest angeordneten Gleitschienenbahn hinweggleiten. Dabei
tritt das besondere Problem auf, daß durch die Schmierung nicht nur die Reibung
zwischen Verschleißleisten und Gleitschienen vermindert, sondern gleichzeitig die
Fuge zwischen Verschleißleiste und Gleitschiene auch gegen das Eindringen von Falschluft
abgedichtet werden muß.
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Die Schmierung der an den Rostwagen befestigten Verschleißleisten
erfolgt bisher mittels in den Gleitschienen angeordneter sogenannter Schmiertaschen,
in die das Schmiermittel durch Schmiermittelpumpen unter Druck eingebracht wird.
Diese Schmiertaschen sind in Abständen von etwa 1000 mm angeordnet, so daß auf eine
Bahnlänge von beispielsweise 35 m vierzig Schmiertaschen auf jeder Seite, im ganzen
also achtzig Schmiertaschen kommen, denen das Schmiermittel, als das in der Regel
ein Spezialschmierstoft verwendet wird, über vier Schmieraggregate unter Druck zugeführt
wird. Bei einer solchen Anlage beträgt der Schmierstoffverbrauch etwa 120 kg pro
Tag.
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Es wurde nun beobachtet, daß ein großer Teil des verwendeten Schmierstoffes
dadurch verlorengeht, daß er durch die Sogwirkung nach innen getrieben wird und
an der Innenseite der Gleitbahnen austritt. Gleichzeitig gelangt von außen eindringender
Staub in den Zwischenraum- zwischen Verschleißleisten und Gleitschienen, wo er einerseits
die Reibung erhöht, andererseits sich in den Schmiertaschen absetzt, so daß die
Schmiertaschen zunehmend von außen nach innen verstopft werden, was wieder zur Folge
hat, daß Gleitschienen und Verschleißleisten nicht mehr auf ihre volle Breite mit
Schmierstoff versorgt werden, sondern der Schmierstoff einer immer schmaler werdenden
Zone längs der Innenkante der Gleitschienen und Verschleißleisten zugeführt wird.
Dadurch wird nicht nur die Schmierwirkung vermindert und damit die Reibung erhöht,
sondern es läßt auch die Abdichtung zwischen Verschleißleisten und Gleitschienen
immer mehr zu wünschen übrig, und es gelangt immer mehr Falschluft durch die Fuge
zwischen den beiden Schienen nach innen. Man kann bei solchen Sinteranlagen beobachten,
daß sich mit Sinterstaub gemischter Schmierstoff an den Innenseiten der Gleitschienen
und Verschleißleisten zu immer größer werdenden Bärten ansetzt. Dadurch wird die
Saugrostfläche der Rostwagen verkleinert, und die Randpartien des Sintergemisches
werden nicht mehr voll durchgesintert. Diese Störungen zwingen dazu, die Sinteranlagen
in Abständen von etwa 4 bis 6 Wochen stillzusetzen, um die Schmiertaschen zu reinigen
und die Bärte zu entfernen. Auch die Verwendung haftfähiger Gleitmittel brachte
hier keine Besserung, weil auch bei Verwendung gut haftfähiger Gleitmittel die Schmiertaschen
sich zusetzen und sich die Bärte aus Schmiermittel und Sinterstaub an der Innnenseite
bilden.
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Bei der Schmierung von Wellenlagern oder Spurkränzen von Schienenfahrzeugen
oder beim Ziehen von Drähten ist es bekannt, das Schmiermittel auf dem einen Teil,
beispielsweise auf die Welle, den Spurkranz oder den Draht, aufzubringen, ehe er
die Reibungsstelle passiert. Dabei handelt es sich aber nicht um die Schmierung
langer Bahnen, und es ist auch nicht das Problem zu lösen, gleichzeitig mit der
Schmierung die Fuge zwischen den beiden sich gegeneinander bewegenden Teilen abzudichten.
Die Lösungen dieser Schmierprobleme gaben deshalb keinen Hinweis, wie bei Sinteranlagen
das Problem der Schmierung und gleichzeitigen Abdichtung zwischen Gleitschiene und
Verschleißleiste gelöst werden kann.
Gemäß der Erfindung wird die
Aufgabe, die Gleitschienenbahnen von Sinteranlagen gleichzeitig zu schmieren und
die Fuge zwischen Gleitschienen und Verschleißleisten abzudichten, dadurch gelöst,
daß ein an sich bekanntes, gut haftfähiges Gleitmittel auf die an den Wagen befestigten
Verschleißleisten vor deren Auflaufen auf die Gleitschienen aufgebracht wird. Die
nach diesem Verfahren durchgeführten Versuche ergaben überraschenderweise, däß das
auf die Gleitschienen aufgebrachte Gleitmittel - zur Schmierung und Abdichtung einer
35 m langen oder noch längeren Sinterbahn ausreicht, was für den Fachmann vor allem
deshalb unerwartet war, als, wie erwähnt, das Aufbringen des Gleitmittels durch
vierzig über die ganze Sinterbahn verteilte Schmiertaschen keine genügende Schmierung
und Abdichtung ergab. Die unerwartet gute Wirkung des erfindungsgemäßen Verfahrens
dürfte darauf zurückzuführen sein, daß auf diese Weise sichergestellt wird, daß
unbeeinträchtigt durch irgendwelche Ablagerungen sichergestellt ist, daß stets die
volle Breite der Gleitschienen und Verschleißleisten mit Schmiermittel versorgt
wird. Bei der Anwendung des Verfahrens gemäß der Erfindung werden nicht nur die
erwähnten Betriebsstörungen vermieden, so daß es nicht erforderlich ist, in regelmäßigen,
relativ kurzen Abständen die Anlage stillzusetzen und zu reinigen, es wird außerdem
eine sehr erhebliche Einsparung an Gleitmitteln erreicht, da der Schmierstoff gut
ausgenutzt wird und nicht mehr ein großer Teil des Schmierstoffs verlorengeht. Bei
den Versuchen verminderte sich der Schmierstoffverbrauch einer Sinteranlage, bei
der bei Schmierung mittels der Schmiertaschen im Monat siebzehn Fässer Schmierstoff
verbraucht wurden, auf ein Faß Schmierstoff im Monat.
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Die Stelle, an der der Schmiermittelauftrag erfolgt, liegt zweckmäßig
am Anfang der Sinterbahn, um zu vermeiden, daß sich das Gleitmittel mit Sinterstaub
aus der Luft vermischt, sie kann aber, falls dies etwa mit Rücksicht auf die Raumverhältnisse
oder aus nuderen Gründen zweckmäßig erscheint, auch an einer anderen Stelle der
Umlaufbahn der Wagen vorgesehen sein. Das Aufbringen des Gleitmittels auf die Verschleißleisten
erfolgt zweckmäßig durch Aufsprühen über Sprühdüsen, das eine gleichmäßig dünne
Verteilung des Gleitmittelfilmes auf den Verschleißleisten gewährleistet. Das Gleitmittel
kann aber auch nach anderen bekannten Verfahren, beispielsweise mittels eines sich
drehenden Rundpinsels oder über eine rotierende Rolle, aufgebracht werden. Zum Aufsprühen
des Gleitmittels wird zweckmäßig eine Vorrichtung mit schwenkbarer Düse mit ovaler
Austrittsöffnung verwendet, bei der Druck und Menge des Gleitmittels regelbar sind.
Als gut haftfähiges Gleitmittel wird zweckmäßig ein kolloidal graphitierter Haftschmierstoff
verwendet. Gut geeignet sind Gleitmittel, die nach DIN 51$02 Kennzahlen von 2, I
oder 0 besitzen. Dabei lagern sich die Graphitbestandteile in den feinen Unebenheiten
der Verschleißleisten und der Gleitschienen ab, wodurch die gute Haftfähigkeit des
Schmiermittels erzielt wird.
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Zur Erläuterung des Verfahrens gemäß der Erfindung ist in den Abbildungen
schematisch eine Sinteraniage dargestellt. In der Zeichnung zeigt A b b. 1 schematisch
eine Seitenansicht einer Sinteranlage, A b b. 2 einen Schnitt durch diese Sinteranlage
nach der Linie H-11 in A b b. 1 und A b b. 3 einen Teilschnitt durch die Stelle,
an der der Auftrag des Gleitmittels erfolgt.
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Die Rostwagen 1 der Sinteranlage werden mit einem brennfähigen Sintergut
:Z aus einem Erz-Koks Gemisch beschickt, das aus einem Vorratsbunker 15 in die Wagen
eingebracht wird. Die Rostwagen besitzen im Innern Rostflächen 3, sie werden nur
bis zu einer bestimmten Höhe beschickt. Nach der Zündung unter einer Haube 20 mit
Gaszuleitung 21 wird das Sintergemisch durch über Saugkästen 11 mit Luftableitung
12 hindurchgesaugte Luft unter Volumenvergrößerung zur Sinterung gebracht. Die Wagen
laufen mit ihren Lagerrollen 4, die am Wagenrahmen 5 befestigt sind, auf einem Gleis
B.
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Zur seitlichen Abdichtung gegen das Eindringen von Falschluft sind
unter dem Wagenrahmen 5 auswechselbare Verschleißleisten 6 angeordnet, die über
an der Eisenkonstruktion TO befestigte und nur auf der Länge der Absaugstrecke angeordnete,
gleichfalls auswechselbare Gleitschienen 7 hinweggleiten, wobei deren elastische
Anpressung gegen die Verschleißleisten zum Ausgleich der auftretenden Wärmeausdehnung
über Federelemente od. dgl. erfolgt.
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Nach der Zündung des Sintergemisches in den Rostwagen durchlaufen
die Wagen die eigentliche Sinterstrecke.
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Zur Schmierung der auf den Gleitschienen 7 gleitenden Verschleißleisten
6 und gleichzeitig zur Abdichtung gegen etwa eindringende Falschluft wird nach der
Erfindung vor dem Auflaufen der Wagen auf die Gleitschienen 7, die sich nur im Bereich
der Saugkästen 11 an der tragenden Eisenkonstruktion befinden, über eine schwenkbare
Düseneinrichtung 25 mit regelbarer Druckwirkung und einstellbarer Strahlrichtung
als Gleitmittel ein kolloidal graphitierter Haftschmierstoff gegen die Verschleißleiste
6 in gleichmäßig dünner Filmschicht aufgesprüht. Das in seiner Menge regelbare Gleitmittel
wird der Düseneinrichtung 25 mit runder oder ovaler Austrittsöffnung als Breitstrahldüse
über eine Zuleitung 26 und die dazu benötigte Preßluft über ein Rohr 27 zugeführt,
wobei die Düseneinrichtung so ausgebildet ist, daß die Düse schwenkbar ist und der
regelbare Preßluftdruck den Sprühnebel mit einer kräftigeren Mittelzone austreten
läßt. Hierdurch kann die Verschleißleiste auf ihrer ganzen Breite gleichmäßig oder
auch nach betrieblichen Gegebenheiten besonders an der vom Saugkasten abgewandten
Seite mit einer etwas stärkeren Schicht zur Verbesserung der Abdichtung besprüht
werden.
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Nach den durchgeführten Versuchen an mehreren Sintereinrichtungen
hat sich das Verfahren nach der Erfindung in jeder Hinsicht bewährt. Alle gestellten
Anforderungen für einen störungsfreien Betrieb bei einem stark verminderten Verbrauch
an Gleitmittel bei geringerem Reibungswiderstand für die Wagenbewegung und ohne
Absaugung des Gleitmittelfilms von den Verschleißleisten sind erfüllt, weil der
Schmiermittelfilm nur in dünner Schicht vorliegt. Trotz einer Sinterbahnlänge von
35 m genügt auf jeder Wagenlängsseite eine Düseneinrichtung für die Aufbringung
des Gleitmittels.
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Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Sinteranlagen mit gleitender
Bewegung der Rostwagen beschränkt, In gleicher Weise, d. h. mit den
gleichen
Erfindungsmitteln, lassen sich Schmier- oder Gleit- und Abdichtungsprobleme lösen
bei ähnlich gelagerten Gleit- und Bewegungseinrichtungen, z. B. in Tunnelofenanlagen
der keramischen oder hüttentechnischen Industrie.