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DE2551659A1 - Anlage zur elektrostatischen pulverbeschichtung von haengend bewegten teilen - Google Patents

Anlage zur elektrostatischen pulverbeschichtung von haengend bewegten teilen

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Publication number
DE2551659A1
DE2551659A1 DE19752551659 DE2551659A DE2551659A1 DE 2551659 A1 DE2551659 A1 DE 2551659A1 DE 19752551659 DE19752551659 DE 19752551659 DE 2551659 A DE2551659 A DE 2551659A DE 2551659 A1 DE2551659 A1 DE 2551659A1
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DE
Germany
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cabin
powder
parts
nozzle
plant according
Prior art date
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DE19752551659
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MALKMUS DOERNEMANN CAROLA
Original Assignee
MALKMUS DOERNEMANN CAROLA
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Publication date
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Priority to CH1419876A priority patent/CH604912A5/xx
Priority to FR7635293A priority patent/FR2332067A1/fr
Priority to GB48159/76A priority patent/GB1534096A/en
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  • Spray Control Apparatus (AREA)

Description

PATENTANWÄLTE Π
DR.-ING. R. DÖRING ' DIPL.-PHYS. DR. J. FRICKE
BRAUNSCHWEIG MÜNCHEN
Dr. Carola Malkmus-Dörnemann 3327 Salzgitter-Bad, Am Lappenspring 3
"Anlage zur elektrostatischen Pulverbeschichtung von hängend bewegten Teilen"
Die Erfindung betrifft eine Anlage zur elektrostatischen Pulverbeschichtung von hängend an einem Förderer durch eine Beschichtungskabine bewegten Teilen, insbesondere langgestreckten Teilen, bei der die Beschichtungskabxne in Förderrichtung der Teile offen ausgebildet und mit einer Vorrichtung zur Rückgewinnung und zum Einspeisen des Pulvers bestehend aus einem Absaugfördergebläse, Filter mit Austragsschleuse, Siebmaschine und Pulverbehälter mit Austragsschleuse sowie Pulverzuführleitung verbunden ist.
Es sind für die elektrostatische Pulverbeschichtung Anlagen der vorgenannten Art bekanntgeworden, bei denen die elektrostatische Aufladung und Pulverzerstäubung mittels einzelner Spritzpistolen erfolgt, die an entsprechende^ Haltegestellen angeordnet sind. Für die Beschichtung langgestreckter Teile, welche hängend durch
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die Beschichtungskabinen befördert werden, sind entweder eine Vielzahl von Spritzpistolen erforderlich, die ihren Zerstäubungssfcrahl in unterschiedliche Richtungen ausstoßen müssen, um eine allseitige Beschichtung der hängend durch die Kabine geführten Teile zu erwirken, oder aber es werden die Spritzpistolen an sog. Hubgetrieben angeordnet, die ggfs. über eine elektronische Steuerung die Spritzpistolen in die verschiedenen Höhenlagen und Schwenkstellungen überführen. Bei der Verwendung derartiger Hubgetriebe kommt man mit einer relativ geringen Anzahl von Spritzpistolen aus, um auch langgestreckte Teile in ausreichendem Maße mit einer elektrostatischen Pulverbeschichtung zu versehen.
Die bekannten Anordnungen sind sehr aufwendig, da für den Betrieb der Spritzpistolen relativ hohe Drücke nötig werden und die Spritzpistolen selbst teuere und empfindliche Geräte darstellen. Durch die Verwendung von Hubgetrieben wird zwar die notwendige Anzahl der Spritzpistolen vermindert, jedoch ist das Hubgetriebe selbst ein sehr aufwendiges Gerät, welches hohe Kosten verursacht und für die Einbau in schmal gehaltene Spritzkabinen kaum geeignet ist. Hinzu kommt, daß beim Einbau derartiger Hubgetriebe in Spritzkabinen diese Hubgetriebe in der mit Pulver durchsetzten Umgebung stehen und innerhalb sehr kurzer Zeitspannen durch das sich auf den Hubgetrieben und in dem Inneren desselben ablagernde Pulver in kurzen Abständen gesäubert werden müssen.
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Aufgabe vorliegender Erfindung ist es, eine Anlage der eirifeitend genannten Art so auszubilden, daß mit einfachen Mitteln und ohne eine Vielzahl von Spritzpistolen bzw. beweglich an Hubgetrieben oder dgl. gehaltenen Spritzpistolen eine gleichmäßige sowie sichere Beschichtung auch langer hängend durch die Kabine bewegter Teile ermöglicht wird.
Zur Lösung vorstehender Aufgabe kennzeichnet sich die Erfindung dadurch, daß als Pulverzerstäuber in der Kabine wenigstens ein auf Hochspannungspotential gehaltenes elektrisch leitendes einendig ,geschlossenes Düsenrohr mit isolierender Ummantelung und etwa lotrecht verlaufender Achse sowie mindestens eine Reihe von quer zur Förderrichtung der Teile weisenden Düsen vorgesehen ist, welches über eine unmittelbar an·den Austritt der !Austragsschleuse des Pulverbehälters vorbeiführende und mit diesem verbundene Druckluftleitung an ein Fördergebläse angeschlossen ist.
Es hat sich gezeigt, daß durch die Anordnung der genannten Düsenrohre in der Kabine ohne die Aufwendung hohen Druckes eine ausreichende Zerstäubung des Pulvers erfolgt, wobei das Pulver durch die an das Düsenrohr angelegte Hochspannung auf Hochspannungspotential gebracht wird, während die durch die Kabine bewegten Teile auf Erdpotential gehalten werden. Dabei folgt die Zuführung des aus den Düsenrohren zu zerstäubenden Pulvers unmittelbar mittels der zwischen dem Düsenrohr und dem Fördergebläse notwendigen Druckleitung, die an der Austragsschleuse des Pulverbehälters vorbeigeführt wird und dabei in Abhängig-
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keit von dem Öffnungsgrad der Austragsschleuse die jeweils erforderliche Menge des zu zerstäubenden Pulvers mit in das Düsenrohr überführt, um es dort durch die Düsenöffnungen in die
Kabine zu zerstäuben. Das Düsenrohr ist ein ruhend angeordnetes Anlageteil und bedarf somit keinerlei Wartung, die bei allen beweglichen Zerstäubungseinrichtungen unbedingt erforderlich ist. Die in dem Rohr vorgesehenen Düsen können unterschiedlich ausgebildet sein. Sie können beispielsweise in Form einschraubbarer Düsenköpfe vorgesehen werden, oder aber allein
darin bestehen, daß entsprechende Bohrungen in das Düsenrohr eingebracht werden. Dabei hat man es in der Hand, das Düsenrohr mit Düsen auszurüsten, die in unterschiedliche Richtung quer zur Förderrichtung der Teile weisen, oder aber das Rohr mit einer oder ggfs. auch zwei Düsenreihen auszurüs-ten und
alle zu einer Reihe gehörenden Düsen in die gleiche Richtung weisen zu lassen.
Zweckmäßig werden in der Kabine mehrere einander gegenüberliegende oder versetzt zueinander verlaufende Düsenrohre vorgesehen, so daß mit Sicherheit eine allseitige Pulverbeschichtung der hängend durch die Kabine geförderte-n Teile erfolgt. Die einzelnen Düsen der Rohre können dabei in der vorbeschriebenen Weise unter einem unterschiedlichen Winkel quer zur Förderrichtung der Teile ihre Zerstäuberstrahlen ausstoßen.
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Eine besonders einfache und eine gleichmäßige Beschichtung der Teile fördernde Ausbildung erreicht man, wenn die zu beschichtenden Teile um die Lotrechte drehbar an dem Förderer gehalten sowie um ihre Hängeachse drehend durch die Kabinoliindurchbewegbar sind. Bei einer solchen Ausbildung kommt man sogar mit einem Düsenrohr in der Kabine aus, dessen Düsen gleichmäßig in die gleiche Richtung quer zur Förderrichtung weisend angeordnet sind, denn infolge der Drehbewegung der Teile in der Kabine wird eine sichere Beschichtung aller Flächen gewährleistet, da infolge der Drehbewegung alle lotrecht verlaufenden Flächen der bewegten Teile einmal dem Düsenrohr zugekehrt werden.
Eine besonders einfache Konstruktion der Befestigung der in der Kabine um die Hängeachse drehbar gehaltenen Teile ergibt sich, wenn die zu beschichtenden Teilean einem mit einem Stab verbundenen Bügel anhängbar sind, welcher Stab über ein Drehlager mit dem Förderer verbunden ist und ein Ritzel trägt, das in eine oberhalb der Beschichtungskabine vorgesehene Zahnstange oder Kette eingreift. Hierdurch wird der Drehantrieb für die Aufhängung der zu beschichtenden Teile in dem Bereich außerhalb der Kabine verlegt, so daß dieser Drehantrieb und die zugehörige Lagerung nicht der Einwirkung des zerstäubten Pulvers ausgesetzt sind.
Um eine möglichst hohe Konzentration des zerstäubten Pulvers im Inneren der Kabine zu erhalten, ist es zweckmäßig, wenn
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die seitlichen Begrenzungswandungen der Kabine nur einen kleinen Abstand aufweisen, so daß der lichte Querschnitt der Kabine in Richtung quer zur Förderbewegung der langgestreckten Teile möglichst klein gehalten wird. Um den Abstand dieser Kabinenwände unabhängig von den Abmessungen der Düsenrohre gestalten zu können, ist es vorteilhaft, wenn das oder die Düsenrohre in seitlich ausladenden Nischen der Kabine angeordnet sind.
Die Zuführung des Pulvers zu den Düsenrohren erfolgt zweckmäßig dadurch, daß die Düsenrohre an ihren unteren Enden mit der Pulverzuführleitung verbunden sind, während ihre oberen Enden den verschlossenen Teil der Rohre bilden. Die Praxis zeigt, daß man gute Beschichtungsergebnisse erhält, wenn man mit zylindrischen Düsenrohren arbeitet. Bei sehr langgestreckten Rohren, d. h. bei sehr hohen Kabinen kann es jedoch zweckmäßig sein, zur Erzielung einer gleichmäßigen Luft- und Drukverteilung über die gesamte Länge des Rohres und damit zur Erzielung eines gleichmäßigen Austrages des Pulvers aus den Düsen die Rohre in Richtung ihres geschlossenen Endes konisch verjüngt auszubilden. Der Grad der Verjüngung hängt dabei von der Anzahl der Düsenöffnungen in dem Rohr je Längeneinheit/ab und wird so gestaltet, daß in dem gesamten Düsenrohr an allen Stellen möglichst der gleiche Druck auftritt.
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Um eine Mitnahme und Verteilung des aus der Austragsschleuse des Pulverbehälters in die Druckluftleitung zu überführenden Pulvers zu gewährleisten, ist bei einer bevorzugten Ausführung der Erfindung vorgesehen, daß die Druckluft- und Pulverzuführleitung zu dem oder den Düsenrohren im Bereich ihres Anschlusses an die Austragsschleuse des Pulverbehälters einen im Querschnitt erweiterten Abschnitt aufweist, in den eine in Förderrichtung „schräg verlaufende Klappe unmittelbar unterhalb der {Austrittsöffnung der Austragsschleuse|ragt. Hierdurch erreicht man im Bereich des Pulvereintrages in den Druckluftstrom eine. Verminderung der Strömungsgeschwindigkeit der Druckluft und gleichzeitig in gewissem Umfange eine Verwirbelung infolge der schrägverlaufenden Klappe. Durch diese Querschnittserweiterung der Zuführleitung wird praktisch unterhalb der Austragsschleuse eine Ejektorwirkung hervorgerufen, die die Mitnahme und Verteilung des Pulvers auf den gesamten Förderstrom erheblich begünstigt.
Zur Besaugung der Kabine sind im Bereich des Kabinenbodens Saugöffnungen mit daran angeschlossenen Leitungen und Sauggebläsen vorgesehen. Erfahrungen haben gezeigt, daß es nicht erforderlich ist, in Bereichen außerhalb des Kabinenbodens zusätzliche Besaugungen vorzunehmen, da das nicht auf die durch die Kabine hindurchgeführten Teile gelangende Pulver sich in Richtung zum Boden hin absetzt und dort dann über die Saugein-
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richtung einem Filter zugeführt wird, aus dem es in den Pulverbehälter zurückgeführt werden kann.
Obgleich die vorbeschriebene Kabine allein durch die Besaugung im Bereich des Kabinenbodens bei entsprechend langgestreckter Ausbildung der einander gegenüberliegenden Kabinenwände zu keinerlei Staub- oder Pulverbelästigungen außerhalb des Kabineninneren führt, ist es auch im Hinblick auf eine mögliche kürzere Bau-weise der Kabine zweckmäßig, wenn an den in Förderrichtung offenen Seiten der Kabine Vorrichtungen zur Ausbildung von Luftschleiern angeordnet sind. Derartige Vorrichtungen sind in verschiedenen Ausführungen bekannt. Im allgemeinen bestehen sie aus einer mit einer Druckluftquelle verbundenen Verteileinrichtung, die einen in Richtung des Schleiers weisenden Austrittsspalt für die Druckluft aufweist und einer den Luftschleier wieder sammelnden Spaltdüse, die an eine Besaugungseinrichtung angeschlossen ist.
Die Zeichnung gibt ein Ausführungsbeispiel der Erfindung in schematischer Darstellung wieder.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht der erfindungsgemäß ausgebildeten Anlage;
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Pig. 2 eine Draufsicht auf die Kabine der Pig. I;
Fig. 3 eine Einzelheit der Anlage für die Aufhängung der durch die Kabine bewegten zu beschichtenden Teile;
Fig. 4 in vergrößerter Darstellung den unteren Teil des Pulverbehälters nach Fig. 1 mit der Einrichtung zur Überführung des Pulvers in die Zuführungsleitung;
Fig. 5 und 6 Einzelheitentier in Fig. 2 wiedergegebenen Vorrichtung zur Erzeugung eines Luftschleiers;
Fig. 7 und 8 Schnittdarstellungen durch ein Düsenrohr.
Die in der Fig. 1 wiedergegebene Anlage weist einen Hochspannungsgenerator 1 mit zugehörigem Schaltschrank und außerdem einen Steuerschrank 2 auf, der mit den erforderlichen Bedienungsknöpfen 3 ausgerüstet ist. In der Fig. 1 ist seitlich neben dem Steuerschrank 2 die Kabine k dargestellt, in der strichpunktiert ein Düsenrohr 5 erkennbar ist, welches auf seiner Länge im Abstand angeordnete Düsenöffnungen 6 aufweist. Das Düsenrohr 5 ist dabei in einer Nische 7 angeordnet. Von dem Hochspannungsgenerator 1 führt ein Hochspannungskabel 8 zu dem Düsenrohr 5, so daß dieses an Hochspannung liegt, wie im einzelnen noch beschrieben wird.
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Im oberen Teil der Kabine 4, und zwar oberhalb des Düsenrohres 5 erkennt man einen Kettenförderer 9» der sich über die Kabine*! hinweg erstreckt. An dem Förderer 9 sind über Hängevorrichtungen Io die durch die Kabine zu fördernden langgestreckten zu beschichtenden Teile 11 angeordnet 3 wobei die Förderrichtung durch den Pfeil 12 gekennzeichnet ist. Im Bereich der Kabine 4 ist dicht unterhalb des Kettenförderers 9 eine Zahnstange 13 vorgesehen, welche mit den Hängevorrichtungen Io in noch zu beschreibender Weise zusammenwirkt.
Im Bodenbereich der Kabine 4 mündet eine Saugleitung 14 aus, die zu einem Fördergebläse 15 führt, von dem aus eine Druckleitung 16 zu einem Filter 17 geführt ist, das seinerseits mit Filterelementen 18, z. B. Schlauch- oder Taschenfiltern ausgerüstet ist. Unterhalb des Staub- bzw. Pulversammelraumes 17a des Filters 17 ist für den Austrag des dort gesammelten Pulvers eine Zellenradschleuse 19 vorgesehen, die oberhalb einer Siebmaschine 20 vorgesehen ist. Die Siebmaschine 20 steht auf' einem Pulversammelbehälter 21, dessen Austrag wiederum mit einer Zellenradschleuse 22 ausgerüstet ist, die unmittelbar oberhalb einer Querschnittserweiterung 23 einer Druckluft Mt ung 24 vorgesehen ist, die ein Druckluftgebläse 25 mit dem unteren offenen Ende des Düsenrohres 5 verbindet.
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Oberhalb des Filters 17 ist noch die Reingasabführungsleitung 26 angedeutet, die ins Freie führt.
In der Kabine 4 ist durch die dort wiedergegebenen Pfeile die Richtung der Luftströmung angedeutet, ebenso wie dies in den Druck- oder Saugleitungen der Anlage geschehen ist. Die in dem Filter 17 und in dem Pulverbehälter 21 wiedergegebenen Pfeile bedeuten die Bewegung des Pulvers an,welches bis auf die jeweilig auf den zu beschichtenden Teilen 11 verbleibenden Teilmengen im Kreislauf geführt wird.
Die Fig. 1 läßt erkennen, daß durch das Gebläse 15 und den damit verbundenen Saugstutzen lediglich im unteren Bodenbereich der Beschxchtungskabxne die Besaugung erfolgt, die sich in der Praxis als völlig ausreichend erwiesen hat. Durch die aus den Düsenöffnungen 6 austretenden Pulvermengen wird im Vergleich zu der für die Beschichtung der Teile 11 notwendigen Menge mit einem sehr großen Überschuß gearbeitet, so daß während des Be-· triebes der Anlage der von der Beschxchtungskabxne begrenzte Raum weitgehend mit dem zerstäubten Pulver angereichert ist.
Aus der Draufsicht der Fig. 2 ist erkennbar, daß die Beschxchtungskabxne 17 im wesentlichen aus zwei einen Spaltraum zwischen sich einschlagenden Wandungen 26 und 27 besteht, wobei der
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zwischen diesen Wandungen befindliche Spaltraum 28 nach unten hin durch den Boden der Kabine abgeschlossen ist, während er nach oben hin in offener Verbindung mit der umgebenden Atmosphäre steht. Unmittelbar oberhalb des Spaltraumes erstreckt sich in dessen Längsrichtung der Förderer 9 und parallel hierzu in geringem Abstand die Zahnstange 13·
Die Wandungen 26 und 27 der Beschichtungskabine bilden im mittleren Bereich der Kabine Nischen 29 und 30, in denen die Düsenrohre 5 angeordnet sind.
In der Fig. 2 ist in dem oberen Teil die Anordnung nur eines Düsenrohres 5 in der Nische 29 dargestellt, während in der gegenüberliegenden Nische 30 zwei parallel zueinander verlaufende Düsenrohre 5a und 5b dargestellt sind. In der Praxis wird man entweder in den beiden Nischen 29 und 30 jeweils nur ein Düsenrohr 5, oder aber jeweils zwei Düsenrohre 5a und 5b anordnen. Die Nischen 29 und 30 müssen nicht wie in dem dargestellten Beispiel gegenüberliegend angeordnet sein, sondern können auch versetzt zueinander vorgesehen werden. Auch die aus den Düsenrohren 5 bzw. 5a und 5b austretenden Düsenstrahlen müssen nicht senkrecht zur Förderrichtung der zu beschichtenden Teile 11 weisen, sondern sie können eine Komponente gegen oder in Förderrichtung aufweisen, so daß die einander gegenüberliegenden Düsenrohre sich nicht gegenseitig mit dem zu zerstäubenden Pulver besprühen.
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Die Beschichtungskabine ist im Ausführungsbeispiel der Fig. 2 mit weiteren Nischen 31 und 32 sowie 33 und 31* ausgerüstet, die zur Aufnahme von Vorrichtungen zur Ausbildung von Luftschleiern dienen, damit die in der Kabine zerstäubten Pulvermengen nicht seitlich aus der Beschichtungskabine austreten können. In den Nischen 32 und 31J sind etwa im Querschnitt dreieckförmige Luftzuführungseinrichtungen 35 vorgesehen, die in der Seitenansicht in der Fig. 5 wiedergegeben sind. Diese Luftzuführungseinrichtungen bilden dreieckförmige Rohre, die über eine Verbindungsrohrleitung 36 mit einem Gebläse 37 verbunden sind. Die dreieckförmigen Rohre 35 weisen in Richtung auf die gegenüberliegenden Nischen 31 und 33 offene über die gesamte Höhe der Hohlprofile verlaufende Austrittsspalte 38 auf, so daß über die gesamte Höhe der Beschichtungskabine ein quer zur Forderrichtung der zu beschichtenden Teile gerichteter Luftschleier entsteht, der in der gegenüberliegenden Kabine durch die dort vorgesehenen Saugkästen 39 aufgefangen und über die Saugleitung ho sowie das daran angeschlossene Gebläse 41 abgeführt wird. Die Ausbildung des Saugkastens ergibt sich aus der Seitenansicht der Fig. 6, welche erkennen läßt, daß in dieser Seitenansicht der Saugkasten einen trichterförmigen Querschnitt aufweist. Die über das Gebläse 41 abgeführte Luft kann entweder bei entsprechender Druckeinstellung dem Filter 17 zugeführt werden, oder aber in einem gesonderten Fliehkraftstaubabscheider von dem mitgeführten Pulver befreit werden, ehe die Luft ins Freie gelangt.
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Die Gebläse 37 und 4l, welche in Verbindung mit den Nischen 33 und 34 dargestellt sind, können auch zur Luftzuführung bzw. Besaugung der Einrichtungen in den Nischen 31 und 32 verwandt werden, oder aber es können für diese Nischen gesonderte Gebläse vorgesehen sein.
Die Einrichtung für die Zuführung des Pulvers zu der Beschichtungskabine ist in vergrößerter Darstellung aus Fig. 4 ersichtlich. In dieser Figur ist der untere Teil des trichterförmigen Auslaufes des Pulversammelbehälters 21 dargestellt, an den sich nach unten hin die schon beschriebene Zellenradschleuse 22 anschließt. Die Zellenradschleuse 22 liegt unmittelbar oberhalb der Querschnittserweiterung 23 der vom Gebläse 25 zu dem oder den Düsenrohren 5 führenden Druckluftleitung 24.. Unterhalb der Zellenradschleuse 22, und zwar unmittelbar unterhalb der Austrittsöffnung 42, durch die je nach Steuerung der Zellenradschleuse pro Zeiteinheit eine vorbestimmte Menge des Pulvers in die Querschnittserweiterung 23 der Druckluftleitung 24 überführt wird, ist eine in Strömungsrichtung geneigt verlaufende Klappe 43 vorgesehen, auf die das aus der tAustrittsöffnung 42 austretende Pulver gelangt, ehe es durch die Luftströmung, und zwar durch eine Verwirbelung auf den gesamten Querschnitt verteilt mitgenommen wird. Die Querschnittserweiterung 23 wirkt in Verbindung mit der Klappe 43 als Ejektor,durch den die gleichmäßig über den Querschnitt verteilte Pulverzuführung sehr begünstigt wird.
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At
Die Ausbildung der Düsenrohre ist in den Fig. 7 und 8 wiedergegeben. Die Düsenrohre bestehen aus einem metallischen elektrisch gut leitenden Innenrohr 44, welches z. B. aus Kupfer oder Messing besteht und das von einem Isoliermantel 45» z. B. aus Polyamid umgeben ist. Die Düsenbohrungen in dem Metallrohr 44 weisen im allgemeinen nur einen Durchmesser von wenigen mm auf, während in dem Isoliermantel 45 eine sich nach außen kegelförmig erweiternde Ausnehmung vor jeder Düsenöffnung 46 vorgesehen ist, welche den Sprühkegel bestimmt.
In einer Kabine, in welcher Pulver von einer Korngröße zwischen 20 und 100 μ versprüht wurde, hat sich ein Düsenrohr mit einem Innendurchmesser von 32 mm und einem Außendurchmesser von 34 mm sowie ein Isoliermantel aus Pdyamid mit einem Innendurchmesser von 35 mm und einem Außendurchmesser von 63 mm in der Praxis bewährt. Dabei hatten die Düsenbohrungen 46 einen Durchmesser d von etwa 3,6 mm und der öffnungswinkel der kegelförmigen Ausnehmungen in dem Isoliermantel 45 vor jeder Düsenöffnung betrug bei einem Düsenabstand a von ca 50 mm etwa 60°. Bei einer solchen Ausbildung konnte mit einem Luftdruck für die Pulverförderung in der Größenordnung von 6OO mm ws gearbeitet werden, um gute Beschichtungsergebnisse zu erzielen. Dabei wurden die zu beschichtenden Teile 11 während ihrer Förderung durch die Beschichtungskabine hindurch in Drehbewegung versetzt. Im Ausführungsbeispiel der Fig. 8 ist durch gestrichelte Linien 44a angedeutet, daß der Innendurchmesser des metallischen Rohres 44 auch konisch verjüngt vorgesehen sein kann.
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Aus der Pig. 3 geht hervor, wie die Aufhängung Io der zu beschichtenden Teile 11 an der Förderkette vorgenommen ist, um während des Transportes der zu beschichtenden Teile 11 durch die Kabine hindurch die Drehbewegungen der Teile um ihre Längsachse zu bewerkstelligen.
In der Fig. 3 ist ein Stab oder Bolzen 47 erkennbar, an dessen unterem Ende ein Bügel 48 zum Aufhängen der zu beschichtenden Teile 11 befestigt ist. Der Stab oder Bolzen ist im Bereich seines oberen Endes mit einem Kettenritzel 49 ausgerüstet, welches drehsicher, jedoch gegen axiale Verschiebung auf dem Bolzen befestigt ist. Das obere Ende des Bolzens 47 ist in einem als Schulterlager ausgebildeten Drehlager 50 gehalten, welches seinerseits an einer Tragplatte 51 befestigt ist, die mit der Förderkette 9 verbunden werden kann.
Im Bereich der Beechichtungskabine 4 gelangt während des Förderweges das Ritzel 49 in Eingriff mit der im oberen Bereich der Beschichtungskabine vorgesehenen Zahnstange oder Kette 13, so daß allein durch die Förderbewegung der Bolzen 47 mit dem an seinem Bügel 48 befestigten zu beschichtenden Teil 11 in Rotationsbewegungen um seine Längsachse versetzt wird. Dabei hat stan es durch die Ketten- und Ritzeüteilung in der Hand durch entsprechende Wahl der Teilung der Zahnstange oder Kette 13 und des Ritzels 49 die Anzahl der Umdrehungen des zu beschichtenden Teiles 11 in der Kabine festzulegen. Das In- und Außereingriff -
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bringen des Ritzels 49 mit der Zahnstange oder Kette 13 erfolgt dabei durch die entsprechende Einstellung des Abständeβ zwischen dem Zahnkranz des Ritzels 49 und der Zahnstange bzw. Kette 13 selbsttätig.
Die gesamte Anlage wird zentral von dem Steuerschrank 2 aus bedient. Von dort aus läßt sich die an das oder die Düsenrohre 5 angelegte Hochspannung regeln,und es werden auch von dort aus die Austragseinrichtungen aus dem Filter bzw. dem Pulverbehälter, also die Zellenradschleusen 19 und 22 auf die jeweils erforderlichen Werte eingestellt und damit die Pulverzuführung zu den Düsenrohren 5 geregelt.
Zur Behebung von irgendwelchen Störungen in den Düsenrohren 5 bzw. 5a und 5b, oder aber zumiAuswechseln der Düsenrohre sind in den Nischen 29 und 30 jeweils verschließbare Türen 29a bzw. 30a vorgesehen. In ähnlicher Weise können auch an den Nischen 31 bis 35 für die Aufnahme der Einrichtungen zur Erzeugung eines Luftschleiers derartige Türen oder verschließbare Revisionsöffnungen vorgesehen sein.
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Claims (10)

Patentansprüche
1.) Anlage zur elektrostatischen Pulverbeschichtung von hängend
an einem Förderer durch eine Beschichtungskabxne bewegten Teilen, insbesondere langgestreckten Teilen, bei der die Beschichtungskabine in Förderrichtung der Teile offen ausgebildet und mit einer Vorrichtung zur Rückgewinnung und zum Einspeisen des Pulvers, bestehend aus einem Absaugfördergebläse, Filter mit Austragsschleuse, Siebmaschine und Pulverbehälter mit Austragsschleuse sowie Pulverzuführleitung verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß als Pulverzerstäuber in der Kabine (1I) wenigstens ein auf Hochspannungspotential gehaltenes elektrisch leitendes, einendig geschlossenes Düsenrohr (5) mit isolierender Ummantelung und etwa lotrecht verlaufender Achse sowie mindestens einer Reihe von quer zur Förderrichtung der Teile (11) weisenden Düsen (^6) vorgesehen ist, welches über eine unmittelbar an den Austritt der Austragsschleuse (Zellenrad 22) des Pulverbehälters (21) vorbeiführende und mit diesem verbundene Druckluftleitung (21I) an ein Fördergebläse (25) angeschlossen ist.
2. Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zu beschichtenden Teile (11) um die Lotrechte drehbar an dem Förderer (9) gehalten sowie um ihre Hängeachse drehend durch die Kabine (4) hindurch be- wegbar sind. 7om1 /(J018
3. Anlage nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die zu beschichtenden Teile (11) an einem mit einem Stab (47) verbundenen Bügel (48) anhängbar sind, welcher Stab über ein Drehlager (50) mit dem Förderer (9)verbunden ist und ein Ritzel (49) trägt, das in eine oberhalb der Beschichtungskabine (4) vorgesehene Zahnstange oder -Kette (13) eingreift.
4. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kabine (4) mit mehreren einander gegenüberliegenden oder versetzt zueinander verlaufenden Düsenrohren (5;5a, 5b) ausgerüstet ist.
5. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das oder die Düsenrohre (5;5a,5b) bezogen auf die Förderrichtung der Teile (11) seitlich ausladenden Nischen (29,30) der Kabine (4) angeordnet sind.
6. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Düsenrohre (5i5a,5b) an ihren unteren Enden mit der Pulverzuführleitung (Druckluftleitung 24) verbunden sind.
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7. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Düsenrohre (5;5a,5b) in Richtung ihres geschlossenen Endes konisch verjüngt ausgebildet sind.
8. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckluft- und Pulverzuführleitung (24) zu dem oder den Düsenrohren (5;5a,5b) im Bereich ihres Anschlusses an die Austragsschleuse (Zellenrad 22) des Pulverbehälters (21) einen im Querschnitt erweiterten Abschnitt (23) aufweist, in den eine in Förderrichtung schräg verlaufende Klappe (43) unmittelbar unterhalb der Austrittsöffnung (42) der Austragsschleuse ragt.
9. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur Besaugung der Kabine (4) im Bereich des Kabinenbodens wenigstens eine Saugöffnung mit daran angeschlossener Leitung (14) und Sauggebläse (15) vorgesehen sind.
10. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an den in Förderrichtung offenen Seiten der Kabine (4) Vorrichtungen zur Ausbildung von Luftschieiern angeordnet sind.
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