DE10202735A1 - Hochstuhl für Kinder - Google Patents
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Abstract
Hochstuhl (10) für Kinder mit einem sich etwa horizontal erstreckenden Sitzbrett (13), einer diesem zugeordnten Rückenlehne, sowie einem sich etwa parallel zum Sitzbrett (13) erstreckenden Fußbrett (14), wobei Sitz- und Fußbrett zwischen zwei seitlichen Wangen (11, 12) in unterschiedlicher Höhe sowie unterschiedlichem Abstand voneinander einklemmbar sind. Die Seitenwangen (11, 12) umfassen jeweils einen vorderen (16) und einen hinteren (17) Stützholm, die zu einem auf den Kopf gestellten "V" zusammengesetzt sind. An den einander zugekehrten Seiten der wenigstens jeweils vorderen Stützholme (16) sind mehrere im Abstand voneinander angeordnete Horizontalnuten zur Aufnahme von Sitz (13)- und/oder Fußbrett (14) ausgebildet.
Description
- Die Erfindung betrifft einen Hochstuhl für Kinder mit einem sich etwa horizontal erstreckenden Sitzbrett, einer diesem zugeordneten Rückenlehne, sowie - bei Bedarf - einem sich etwa parallel zum Sitzbrett erstreckenden Fußbrett, wobei Sitz- und Fußbrett zwischen zwei seitlichen Wangen in unterschiedlicher Höhe sowie unterschiedlichem Abstand voneinander fixierbar, insbesondere einklemmbar sind.
- Derartige Kinderhochstühle, die auch "Treppenstühle" genannt werden, sind allgemein bekannt. Nur beispielhaft wird diesbezüglich auf die Kinderhochstühle gemäß DE 93 11 003 U1 oder DE 298 00 718 U1 = EP 0 930 034 A2 verwiesen. Des weiteren wird auf die DE-OS 24 21 259 bzw. DE 74 15 418 U1 verwiesen, die einen höhenverstellbaren Stuhl zeigen, deren Seitenwangen durch ein schräges L-Profil gekennzeichnet sind, wobei an den Innenseiten der beiden von der Standfläche sich schräg nach oben hinten erstreckenden Stützholmen Horizontalnuten zur Aufnahme von Sitz- und/oder Fußbrett eingefräst sind. Dieser Kinderhochstuhl ist auf dem Markt unter der Bezeichnung TRIPP TRAPP bekannt.
- Der letztgenannte Kinderhochstuhl muß aufgrund der vorgeschlagenen "Freischwinger"-Konstruktion sehr stark und dementsprechend aufwendig konstruiert sein. Andernfalls besteht die Gefahr, daß der Stuhl im Übergangsbereich zwischen den vorderen Stützholmen und den Bodenkufen bricht. Diese Gefahr nimmt insbesondere bei größeren Kindern zu, wenn diese auf dem Kinderhochstuhl unruhig sitzen oder auf- und abhüpfen. Dementsprechend wurden auch zusätzliche Abstützmaßnahmen für die vorderen sich jeweils schräg nach hinten erstreckenden Stützholme vorgeschlagen. Diese zusätzlichen Abstützungen stellen jedoch einen entsprechend zusätzlichen Aufwand dar, der sich bei einem Massenartikel der hier fraglichen Art sowohl bei den Herstellungs- als auch Transportkosten niederschlägt mit der Folge, daß die Kinderhochstühle entsprechend teurer werden.
- Die bekannten Kinderhochstühle zeichnen sich darüber hinaus durch relativ aufwendige Befestigungsvorrichtungen für einen Sicherheitsbügel oder ein Essbrett aus.
- Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ausgehend vom erwähnten Stand der Technik eine zum einen äußerst stabile, zum anderen aber dennoch äußerst gefällige, da mit einem Minimum von Teilen auskommende Konstruktion für einen Kinderhochstuhl der hier fraglichen Art zu schaffen.
- Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 1 gelöst, wobei konstruktive Details in den Unteransprüchen beschrieben sind.
- Der Kern der vorliegenden Erfindung liegt also darin, daß die seitlichen Wangen jeweils einen vorderen und einen hinteren Schutzholm umfassen, die zu einem auf den Kopf gestellten "V" zusammengefügt sind. Damit wird ein Höchstmaß an Kippstabilität und Bruchfestigkeit erreicht, und zwar mit einem Minimum von Teilen. Gesonderte Abstützmaßnahmen sind nicht mehr erforderlich. Auch sind keine besonderen Maßnahmen zur Erhöhung der Bruchfestigkeit erforderlich. Aufgrund der Verwendung von nur einem Minimum von Bauteilen zur Ausbildung der seitlichen Wangen ist auch das Aussehen äußerst gefällig, da schlicht und auch für das Auge erkennbar funktionsgerecht sowie "kindersicher".
- Von besonderer Bedeutung ist noch die Anordnung und Ausbildung eines Sicherheitsbügels sowie eines Essbretts gemäß den Ansprüchen 3 ff.. Die dort vorgeschlagenen Maßnahmen werden auch unabhängig von den Maßnahmen der Ansprüche 1 und 2 als Erfindung beansprucht. Sie lassen sich auch bei herkömmlichen Kinderhochstühlen verwirklichen. Vor allem haben die Maßnahmen nach Anspruch 4 den großen Vorteil, daß in äußerst einfacher Weise der Freiraum zwischen Rückenlehne und Sicherheitsbügel oder Essbrett variierbar ist. Es braucht lediglich die gegenseitige Verspannung zwischen den beiden Seitenwangen im Bereich der Rückenlehne gelockert zu werden. Dann lassen sich Sicherheitsbügel oder Essbrett bequem nach vorne oder nach hinten verschieben in eine neu gewünschte Stellung. Diese Position lässt sich dann durch erneute gegenseitige Verspannung der Seitenwangen im Rückenlehnenbereich fixieren. Dementsprechend sind auch für diese Maßnahmen keine gesonderten Bauteile erforderlich. Sie sind integraler Bestandteil von Sicherheitsbügel bzw. Essbrett einerseits und Rückenlehne andererseits.
- Vorzugsweise sind die beiden Wangen in an sich bekannter Weise durch Horizontalstäbe im unteren Bereich und die Rückenlehne im oberen Bereich zusammengehalten und derart gegenseitig verspannbar, daß Sitz- und Fußbrett unverrückbar zwischen den beiden Seitenwangen fixiert sind. Selbstverständlich erfolgt die Fixierung innerhalb der erwähnten Innennuten an den beiden vorderen Stützholmen der Seitenwangen.
- Die Neigung der vorderen Stützholme der beiden Seitenwangen ist vorzugsweise etwas flacher als die Neigung der hinteren Stützholme, wobei diese im Extremfall sich sogar etwa vertikal erstrecken können. Vorzugsweise sind sie jedoch ebenfalls geringfügig geneigt, und zwar nach vorne, wodurch die Kippstabilität nach hinten zusätzlich erhöht werden kann. Die Neigung der vorderen Stützholme entspricht der Anatomie des Kindes, d. h. ist derart kindgerecht, daß beim Sitzen auf dem Sitzbrett die Füße bequem auf dem Fußbrett abgestellt werden können, ohne daß das Knie unnatürlich nach vorne oder hinten abgewinkelt werden muß. Die Neigung der vorderen Stützholme muß also ergonomisch, d. h. sitzgerecht ausgebildet sein.
- Hinsichtlich der Ästhetik kann es noch vorteilhaft sein, daß die Stützholme jeder Seitenwange konvex zueinander gebogen sind. Die Stützholme sind vorzugsweise flachbrettartig ausgebildet, wobei die Flachseiten sich jeweils parallel zu den durch vorderen und hinteren Stützholm aufgespannten Ebenen erstrecken.
- Nachstehend wird eine bevorzugte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Kinderhochstuhls anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Diese zeigen in:
- Fig. 1 einen erfindungsgemäßen Kinderhochstuhl in Seitenansicht von rechts;
- Fig. 2 einen Kinderhochstuhl nach Fig. 1 in Ansicht von hinten;
- Fig. 3 den Kinderhochstuhl nach Fig. 1 in Seitenansicht von links;
- Fig. 4 den Kinderhochstuhl nach Fig. 1 in Vorderansicht;
- Fig. 5 den Kinderhochstuhl nach Fig. 1 in Ansicht von vorne schräg oben unter Darstellung der Fixierung eines Sicherheitsbügels;
- Fig. 6 den Kinderhochstuhl nach Fig. 1 in Ansicht von vorne schräg oben unter Darstellung eines fixierten Sicherheitsbügels und eines zugeordneten Essbretts, welches anstatt des Sicherheitsbügels am Kinderhochstuhl fixierbar ist, und zwar in gleicher Weise wie der Sicherheitsbügel;
- Fig. 7 ein Detail der Fixierung eines Sicherheitsbügels am Kinderhochstuhl in perspektivischer Ansicht von vorne schräg oben und in vergrößertem Maßstab.
- Der in den anliegenden Figuren dargestellte Kinderhochstuhl ist mit der Bezugsziffer 10 gekennzeichnet. Er umfasst zwei Seitenwangen 11 und 12, ein zwischen diesen Seitenwangen fixiertes Sitzbrett 13, ein sich unterhalb des Sitzbretts 13 parallel dazu erstreckendes Fußbrett 14 und bei der Ausführungsform nach den Fig. 1 bis 5 und 7 einen Sicherheitsbügel 15. Sitz- und Fußbrett lassen sich zwischen den beiden Seitenwangen 11, 12 in unterschiedlicher Höhe sowie unterschiedlichem Abstand voneinander fixieren, und zwar einklemmen.
- Wie insbesondere die Fig. 1 und 3 sehr deutlich erkennen lassen, umfassen die beiden seitlichen Wangen bzw. Seitenwangen 11, 12 jeweils einen vorderen und einen hinteren Stützholm, die zu einem auf den Kopf gestellten "V" zusammengefügt sind. Die vorderen Stützholme sind mit der Bezugsziffer 16 und die hinteren Stützholme mit der Bezugsziffer 17 gekennzeichnet. Zwischen den beiden Seitenwangen 11, 12 ist im oberen Bereich noch eine Rückenlehne 18 eingespannt. Die gegenseitige Verspannung der beiden Seitenwangen 11, 12 erfolgt durch im unteren Bereich zwischen den beiden hinteren Stützholmen 17 einerseits und den beiden vorderen Stützholmen 16 andererseits angeordnete Spannstäbe 19, 20 und im oberen Bereich durch die Rückenlehne 18. Zur zusätzlichen Erhöhung der Stabilität kann auch noch auf halber Höhe der hinteren Stützholme 17 zwischen diesen ein Spannstab entsprechend den Spannstäben 19, 20 angeordnet sein. Die Spannstäbe 19, 20 erstrecken sich, wie die Figuren zeigen, etwa horizontal zwischen den beiden Seitenwangen 11, 12. Bei der dargestellten Ausführungsform sind sie aus Holz gefertigt. Vorzugsweise bestehen sie jedoch aus Metall oder Kunststoff.
- Die vorderen und hinteren Stützholme 16, 17 einer jeden Seitenwange 11 bzw. 12 sind im oberen Bereich dauerhaft fest miteinander verbunden, insbesondere verleimt. Die Verbindungsfläche zwischen den erwähnte Stützholmen ist in Fig. 1 und Fig. 3 mit der Bezugsziffer 21 dargestellt.
- Die den Spannstäben 19, 20 zugeordneten Spannschrauben sind in den Fig. 1 und 3 mit den Bezugsziffern 22, 23 gekennzeichnet. Die Seitenwangen-Befestigungsschrauben für die Rückenlehne 18 weisen die Bezugsziffer 24 auf.
- An den Innenseiten bzw. an den einander zugekehrten Seiten der jeweils vorderen Stützholme 16 sind mehrere im Abstand voneinander angeordnete Horizontalnuten 25 zur Aufnahme von Sitzbrett 13 und/oder Fußbrett 14 ausgebildet. Diese Horizontalnuten 25 sind besonders gut erkennbar in den Fig. 2 und 4. Innerhalb dieser Horizontalnuten lassen sich Sitz- und Fußbrett hinsichtlich der gewünschten Höhe dauerhaft fixieren. Bei entsprechender gegenseitiger Verspannung der beiden Seitenwangen 11, 12 lassen sich Sitz- und Fußbrett dann auch nicht mehr innerhalb der Horizontalnuten 25 nach vorne oder nach hinten verschieben. Da es sich hier um eine an sich bekannte Technik handelt, erübrigt sich eine weitere Beschreibung derselben. Es wird diesbezüglich u. a. auf die eingangs erwähnte DE-OS 24 21 259 bzw. DE 74 15 418 U1 verwiesen.
- Die seitlichen Wangen 11, 12 weisen im Bereich der Rückenlehne 18, und zwar etwa auf halber Höhe derselben innenseitig eine weitere Horizontalnut 26 zur Aufnahme des Sicherheitsbügels 15 oder alternativ eines Essbretts 27 auf (siehe insbesondere Fig. 6). Sowohl der Sicherheitsbügel 15 als auch das Essbrett 27 umfassen jeweils zwei seitliche Halteleisten 28, 29, die jeweils integraler Bestandteil von Sicherheitsbügel 15 bzw. Essbrett 27 sind. Diese beiden Halteleisten 28, 29 können innerhalb der weiteren im Bereich der Rückenlehne 18 ausgebildeten innenseitigen Horizontalnuten 26 plaziert werden, wobei sie sich zu diesem Zweck durch zwei jeweils auf Höhe der weiteren innenseitigen Horizontalnuten 26 ausgebildete seitliche Ausnehmungen 30, 31 der Rückenlehne 18 hindurcherstrecken. Die Ausnehmungen 30, 31 schließen sich unmittelbar an die beiden Seitenwangen 11, 12 an. Die Ausnehmungen 30, 31 weisen eine etwa U- bzw. C-förmige Kontur auf. Die freien Endabschnitte der beiden Halteleisten 29, 30 von Sicherheitsbügel 15 oder Essbrett 27 sind innenseitig jeweils mit wenigstens zwei, hier drei Vertiefungen 33 versehen, die mit den jeweils zugekehrten Rändern 32 der seitlichen Ausnehmungen 30, 31 in der Rückenlehne 18 korrespondieren, und zwar in der eingangs erwähnten Art. Innerhalb der weiteren Horizontalnuten 26 lassen sich bei Aufhebung der gegenseitigen Verspannung der beiden Seitenwangen 11, 12 im Bereich der Rückenlehne 18 entweder der Sicherheitsbügel 15 oder das Essbrett 27 mehr oder weniger weit nach vorne bzw. hinten verschieben unter entsprechender Veränderung des Aufnahmeraums zwischen Rückenlehne 18 und Sicherheitsbügel 15 bzw. Essbrett 27. Die Verschiebung erfolgt schrittweise soweit, bis wieder eine Vertiefung 33 mit dem Rand 32 der Ausnehmungen 30 bzw. 31 korrespondiert. Dann werden die Seitenwangen 11, 12 wieder gegenseitig verspannt unter entsprechender Fixierung von Sicherheitsbügel 15 bzw. Essbrett 27 in der eingestellten Horizontallage.
- Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind sämtliche Teile mit Ausnahme der Spann- und Befestigungsschrauben aus Holz, insbesondere Vollholz hergestellt. Wie bereits erwähnt, können jedoch die Spannstäbe vorzugsweise aus Metall hergestellt sein. Auch ist es denkbar, den Sicherheitsbügel 15 und/oder das Essbrett 27 aus Kunststoff herzustellen ebenso wie Sitz- und Fußbrett. Auch die übrigen Teile des dargestellten Kinderhochstuhls 10 können aus Kunststoff hergestellt sein. Hinsichtlich der Akzeptanz ist eine Herstellung aus Holz, insbesondere Vollholz besonders bevorzugt.
- Wie die Fig. 1 und 3 noch erkennen lassen, ist die Neigung der vorderen Stützholme 16 der beiden Seitenwangen 11, 12 jeweils etwas flacher als die Neigung der hinteren Stützholme 17. Des weiteren lassen die Fig. 1 und 3 erkennen, daß die Stützholme 16, 17 jeder Seitenwange 11, 12 konvex zueinander gebogen sind. Dabei handelt es sich primär um ein ästhetisches Merkmal.
- Zwischen Sicherheitsbügel 15 und Sitzbrett 13 kann mittig noch ein Sicherheitsgurt 34 angeordnet sein, der sich zwischen den beiden Beinen eines auf dem Sitzbrett 13 sitzenden Kindes erstreckt und ein Herunterrutschen des Kindes vom Sitzbrett 13 unterhalb des Sicherheitsbügels 15 hindurch verhindert. In gleicher Weise kann auch dem Essbrett ein entsprechender Sicherheitsgurt zugeordnet sein. Auch hier handelt es sich um eine an sich bekannte Maßnahme, die keiner näheren Beschreibung an dieser Stelle bedarf.
- Zu den Vertiefungen 33 sei noch erwähnt, daß diese jeweils an den einander zugekehrten Seiten der Halteleisten 28, 29 ausgebildet sind. Die konkret vorgesehenen drei Vertiefungen sind die Täler einer entsprechenden Wellung. Die Form einer jeden Vertiefung 33 bzw. entsprechenden Wellentales entspricht der Kontur des zugeordneten Randes 32 einer jeden Ausnehmung 30, 31.
- Zu den Horizontalnuten 25 sei noch erwähnt, daß diese sich auch an den Innen- bzw. aneinander zugekehrten Seiten der hinteren Stützholme 17 befinden können, und zwar jeweils in Fluchtung mit den an den Innenseiten der vorderen Stützholme 16 ausgebildeten Horizontalnuten 25. Dies ist insbesondere im oberen Bereich des Kinderhochstuhls von Bedeutung. Dort kann es notwendig sein, das Sitzbrett (13) oder auch Fußbrett (14) so zu platzieren, daß sie sich noch in den Bereich der hinteren Stützholme 17 hineinerstrecken. Letztlich hängt dies natürlich von der konkreten Dimensionierung und auch Neigung der hinteren Stützholme 17 ab.
- Sämtliche in den Anmeldungsunterlagen offenbarten Merkmale werden als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind. Bezugszeichen 10 Kinderhochstuhl
11 Seitenwange
12 Seitenwange
13 Sitzbrett
14 Fußbrett
15 Sicherheitsbügel
16 vorderer Stützholm
17 hinterer Stützholm
18 Rückenlehne
19 Spannstab
20 Spannstab
21 Verbindungsfläche
22 Spannschraube
23 Spannschraube
24 Befestigungsschrauben
25 Horizontalnut
26 weitere Horizontalnut
27 Essbrett
28 Halteleiste
29 Halteleiste
30 Ausnehmung
31 Ausnehmung
32 Rand der Ausnehmung
33 Vertiefung
34 Sicherheitsgurt
Claims (10)
1. Hochstuhl für Kinder mit einem sich etwa horizontal
erstreckenden Sitzbrett (13), einer diesem zugeordneten
Rückenlehne (18), sowie - bei Bedarf - einem sich etwa
parallel zum Sitzbrett (13) erstreckenden Fußbrett (14),
wobei Sitz- (13) und Fußbrett (14) zwischen zwei
seitlichen Wangen (11, 12) in unterschiedlicher Höhe sowie
unterschiedlichem Abstand voneinander fixierbar,
insbesondere einklemmbar sind,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Seitenwangen (11, 12) jeweils einen vorderen (16) und
einen hinteren (17) Stützholm umfassen, die zu einem auf
den Kopf gestellten "V" zusammengefügt sind, und daß an
den Innen- bzw. den einander zugekehrten Seiten der
wenigstens jeweils vorderen Stützholme (16) mehrere im
Abstand voneinander angeordnete Horizontalnuten (25) zur
Aufnahme von Sitz- (13) und/oder Fußbrett (14) ausgebildet
sind.
2. Hochstuhl nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Seitenwangen (11, 12) im Bereich der Rückenlehne
(18), insbesondere auf etwa halber Höhe derselben
innenseitig eine weitere Horizontalnut (26) zur Aufnahme eines
Sicherheitsbügels (15) oder alternativ eines Essbretts
(27) aufweisen.
3. Hochstuhl, insbesondere nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
Sicherheitsbügel (15) sowie Eßbrett (27) jeweils zwei
seitliche Halteleisten (28, 29) umfassen, die innerhalb
der weiteren im Bereich der Rückenlehne (18)
ausgebildeten innenseitigen Horizontalnuten (26) plazierbar sind,
wobei sie sich zu diesem Zweck durch zwei jeweils auf
Höhe der weiteren innenseitigen Horizontalnuten (26)
ausgebildete seitliche Ausnehmungen, insbesondere
Randausnehmungen (30, 31) der Rückenlehne (18) hindurcherstrecken.
4. Hochstuhl nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
die freien Endabschnitte der beiden Halteleisten (29, 30)
von Sicherheitsbügel (15) oder Essbrett (27) innenseitig
bzw. an den einander zugekehrten Seiten jeweils
wenigstens zwei Vertiefungen (33) aufweisen, die mit den
jeweils zugekehrten Rändern (32) der seitlichen
Ausnehmungen (30, 31) in der Rückenlehne (18) korrespondieren.
5. Hochstuhl nach Anspruch 3 oder 4,
dadurch gekennzeichnet, daß
die seitlichen Halteleisten (28, 29) von Sicherheitsbügel
(15) und/oder Essbrett (27) integraler Bestandteil
desselben sind.
6. Hochstuhl nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß
wenigstens die Seitenwangen (11, 12), Sitz- (13) und
Fußbrett (14) und Rückenlehne (18) aus Holz, insbesondere
Vollholz hergestellt sind.
7. Hochstuhl nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß
die beiden Seitenwangen (11, 12) durch horizontale
Spannstäbe (19, 20) im unteren Bereich und die Rückenlehne
(18) im oberen Bereich zusammengehalten und derart
gegenseitig verspannbar sind, daß Sitz- (13) und Fußbrett (14)
unverrückbar zwischen den beiden Seitenwangen (11, 12)
fixiert sind.
8. Hochstuhl nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Neigung der vorderen Stützholme (16) der beiden
Seitenwangen (11, 12) jeweils etwas flacher ist als die
Neigung der hinteren Stützholme (17).
9. Hochstuhl nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, daß
die hinteren Stützholme (17) sich etwa vertikal
erstrecken.
10. Hochstuhl nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Stützholme (16, 17) jeder Seitenwange (11, 12)
konvex zueinander gebogen sind.
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