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DE20114651U1 - Hochstuhl für Kinder - Google Patents

Hochstuhl für Kinder

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Publication number
DE20114651U1
DE20114651U1 DE20114651U DE20114651U DE20114651U1 DE 20114651 U1 DE20114651 U1 DE 20114651U1 DE 20114651 U DE20114651 U DE 20114651U DE 20114651 U DE20114651 U DE 20114651U DE 20114651 U1 DE20114651 U1 DE 20114651U1
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DE
Germany
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high chair
seat
footboard
board
cheeks
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20114651U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Hauck GmbH and Co KG
Original Assignee
Hauck GmbH and Co KG
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Filing date
Publication date
Application filed by Hauck GmbH and Co KG filed Critical Hauck GmbH and Co KG
Priority to DE20114651U priority Critical patent/DE20114651U1/de
Publication of DE20114651U1 publication Critical patent/DE20114651U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47DFURNITURE SPECIALLY ADAPTED FOR CHILDREN
    • A47D1/00Children's chairs
    • A47D1/002Children's chairs adjustable
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47DFURNITURE SPECIALLY ADAPTED FOR CHILDREN
    • A47D1/00Children's chairs
    • A47D1/002Children's chairs adjustable
    • A47D1/004Children's chairs adjustable in height

Landscapes

  • Chairs Characterized By Structure (AREA)

Description

Beschreibung
Die Erfindung betrifft einen Hochstuhl Kinder mit einem sich etwa horizontal erstreckenden Sitzbrett, einer diesem zugeordneten Rückenlehne, sowie einem sich etwa parllel zum Sitzbrett erstreckenden Fußbrett, wobei Sitz- und Fußbrett zwischen zwei seitlichen Wangen in unterschiedlicher Höhe sowie unterschiedlichem Abstand voneinander fixierbar, insbesondere einklemmbar sind.
Derartige Kinderhochstühle, die auch „Treppenstühle" genannt werden, sind allgemein bekannt. Nur beispielhaft wird diesbezüglich auf die Kinderhochstühle gemäß DE 93 11 003 Ul oder DE 298 00 718 Ul = EP 0 930 034 A2 verwiesen. Des weiteren wird auf die DE-OS 24 21 259 bzw. DE 74 15 418 Ul verwiesen, die einen höhenverstellbaren Stuhl zeigen, deren Seitenwangen durch ein schräges L-Profil gekennzeichnet ist, wobei an den Innenseiten der beiden von der Standfläche sich schräg nach oben hinten erstreckenden Stützstreben Horizontalnuten zur Aufnahme von Sitz- und/oder Fußbrett eingefräst sind. Dieser Kinderhochstuhl ist auf dem Markt unter der Bezeichnung TRIPP TRAPP bekannt.
Der letztgenannte Kinderhochstuhl ist relativ aufwendig in der Herstellung aufgrund der Vielzahl von Horizontalnuten zur Fixierung von Sitz- und/oder Fußbrett. Darüber hinaus haben die Horizontalnuten zusätzliche Kanten zur Folge, an denen sich
• &ogr; · .· · · *..*»*· Meissner, BOLTE& Partner Unser Zeichen: M/HAU-113-DE
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Kinder verletzen könnten. Auch ist die Ästhetik des zuletzt genannten Kinderhochstuhls bedingt durch die erwähnten Horizontalnuten nicht besonders vorteilhaft.
Bei dem Kinderhochstuhl gemäß DE 298 00 718 Ul bzw. EP 0 930 034 A2 wird auf die erwähnten Horizontalnuten gemäß der DE-OS 24 21 259 = DE 74 15 418 Ul verzichtet. Die Vielzahl der vorbekannten Horizontalnuten wird ersetzt durch nutenförmige Halteelemente, die an der Innenseite der sich von der Standfläche schräg nach oben hinten erstreckenden vorderen Stützstreben in unterschiedlicher Höhe von der Standfläche fixierbar sind. Die nutenförmigen Halteelemente müssen relativ stabil und dementsprechend großvolumig gestaltet werden mit der Folge, daß bei gleichbleibendem Abstand zwischen den Seitenwangen des Hochstuhls die Sitzfläche schmäler wird als bei dem Stuhl gemäß der DE-OS 24 21 259. Falls die Sitzfläche unverändert breit bleiben soll, muß der Abstand zwischen den beiden Seitenwangen des Hochstuhls entsprechend vergrößert werden, um noch Platz für die nutenförmigen Halteelemente für Sitz- und/oder Fußbrett zu schaffen. Dadurch verliert der Hochstuhl seine ursprüngliche Schlankheit und dementsprechend Eleganz.
Bei dem Kinderhochstuhl gemäß der DE 93 11 003 Ul werden Sitz- und/oder Fußbrett zwischen den Seitenwangen in vorbestimmter Höhe und in vorbestimmtem Abstand voneinander von außen her durch Schrauben fixiert. Zu diesem Zweck sind an der Unterseite von Sitz- und/oder Fußbrett zusätzliche Holzleisten angebracht, in die die erwähnten Schrauben eingeschraubt werden können. Die Handhabung bzw. Montage und Demontage dieses Kinderhochstuhls ist entsprechend aufwendig.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Kinderhochstuhl der eingangs genannten Art zu schaffen, der sich durch einen hohen Grad von Ästhetik einerseits, hohe Stabilität und leichte Handhabung für die Höhenverstellung von
Meissner, BOLTE& Partner Unser Zeichen: M/HAU-113-DE
Fuß- und/oder Sitzbrett sowie gegebenenfalls auch Eßbrett oder Sicherheitsbügel andererseits auszeichnet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß in denkbar einfacher Weise dadurch gelöst, daß die seitlichen Kanten von Sitz- und Fußbrett jeweils sich parallel dazu erstreckende Längsnuten umfassen, in die zur Fixierung von Sitz- und/oder Fußbrett zwischen den beiden seitlichen Wangen des Hochstuhls an der Innenseite derselben angeordnete Vorsprünge eingreifen. Der Kern der vorliegenden Erfindung liegt also darin, daß die vorbekannten Horizontalnuten an den Innenseiten der seitlichen Wangen des Hochstuhls verlagert sind auf die Längskanten von Sitz- und Fußbrett, sowie gegebenenfalls Eßbrett und Sicherheitsbügel/ Auf diese Weise kann die Oberfläche an den Innenseiten der Wangen des Hochstuhls relativ glatt ausgebildet werden. Die Befestigungsmittel für Sitz- und Fußbrett sowie gegebenenfalls Eßbrett und Sicherheitsbügel sind von außen her nach Montage dieser Teile nicht sichtbar. Dementsprechend zeichnet sich der erfindungsgemäße Hochstuhl durch eine besonders hohe Ästhetik aus. Die Funktionalität bleibt im vollen Umfange erhalten. Die Veränderung der Höhe von Sitz- und/oder Fußbrett ist denkbar einfach, und zwar ebenso einfach wie beim Stand der Technik gemäß der DE-OS 24 21 259 = DE 74 15 418 Ul. Der Stuhl kann bei ergonomisch vorgegebener Breite von Sitz- und Fußfläche minimal breit und damit schlank bzw. elegant gebaut werden.
Vorzugsweise sind die an der Innenseite der seitlichen Wangen des Hochstuhls angeordneten Vorsprünge leistenartig ausgebildet, nämlich in Form von sich horizontal erstreckenden Leisten.
Diese können entweder dauerhaft an den Innenseiten der seitlichen Wangen angeordnet sein, und zwar entsprechend Anspruch 3. Alternativ und im Rahmen der gestellten Aufgabe bevorzugt sind die an der Innenseite der seitlichen Wangen des Hochstuhls vorgesehenen Vorsprünge höhenverstellbar angeordnet.
Meissner, Bolte & Partner
Unser Zeichen: M/HAU-113-DE -A-
Bei einer konkreten Ausführungsform sind an der Innenseite der seitlichen Wangen jeweils zwei sich über deren Höhe und parallel zueinander erstreckende Reihen von übereinander liegenden Bohrungen ausgebildet, in die Bolzen oder die Schenkel von etwa U- oder C-förmig gebogenen Klammern, insbesondere aus Metall, zum Eingriff in die seitlichen Längsnuten von Sitz- und/oder Fußbrett einsteckbar oder einschraubbar sind, wobei die Bohrungen vorbestimmter Höhe über der Standfläche des Hochstuhls jeweils in einer gemeinsamen horizontalen Ebene liegen. Bei Verwendung von Klammern als in die seitlichen Längsnuten von Sitz- und/oder Fußbrett eingreifende Vorsprünge weisen die Stege derselben jeweils eine mittlere, sich in der Klammerebene in Richtung zu den Klammerschenkeln erstreckende Einbuchtung auf. Damit wird eine ausreichend weit vorstehende Horizontalleiste für Sitz- und/oder Fußbrett definiert. Darüber hinaus wird dadurch das Greifen der Klammer zur Montage oder Demontage erleichtert. Sofern die Klammer unverhältnismäßig fest in den zugeordneten Bohrungen an der Innenseite der seitlichen Wangen des Hochstuhls sitzt, kann sehr leicht ein Werkzeug zwischen den beiden über die Innenseite der seitlichen Wangen vorstehenden Klammerbögen und der Innenseite der seitlichen Wangen eingeführt werden, um die Klammer aus den Bohrungen herauszuziehen.
Bei Verwendung von Klammern der hier genannten Art als in die seitlichen Längsnuten von Sitz- und/oder Fußbrett eingreifende Vorsprünge sind die Schenkel der Klammern außerhalb der zugeordneten Bohrungen an den Innenseiten der beiden seitlichen Wangen des Hochstuhls vorzugsweise entweder etwas nach innen oder nach außen gerichtet bzw. gebogen, so daß sie unter entsprechender elastischer Rückverformung in eine Lage parallel zueinander und damit entsprechender Vorspannung in die Bohrungen einer vorbestimmten Horizontalebene an den Innenseiten der seitlichen Wangen einschiebbar und diesen gehalten sind.
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Meissner, BOLTE& Partner Unser Zeichen: M/HAU-113-DE
Die erwähnten Vorsprünge, insbesondere die erwähnte Klammer als seitlicher Vorsprung bestehen vorzugsweise aus Metall. Sie können jedoch auch aus Kunststoff hergestellt sein.
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Die Ansprüche 8 und 9 beziehen sich auf eine bevorzugte Ausführungsform der seitlichen Wangen des Hochstuhls.
Anspruch 10 betrifft die Anbringung eines Eßbretts oder alternativ
eines Sicherheitsbügels oberhalb des Sitzbretts in gleicher
Weise wie dieses zwischen den beiden seitlichen Wangen des Hochstuhls, wobei zu diesem Zweck sowohl Eßbrett als auch Sicherheitsbügel
seitliche Längsnuten für den Eingriff von an den Innenseiten der seitlichen Wangen angeordneten Vorsprüngen aufweisen.
Bei einer Ausführungsform, bei der die beiden seitlichen Wangen als gesonderte Bauteile des Hochstuhls ausgebildet sind, sind
diese wenigstens durch eine Querstrebe so miteinander verbindbar,
daß der Hochstuhl unter Festklemmung von Sitz- und/oder .
Fuß- und/oder Eßbrett und/oder Sicherheitsbügel zwischen seinen beiden Wangen zusammengehalten ist. Eine besondere Ausführungsform dazu ist in Anspruch 12 angegeben.
Vorzugsweise sind die seitlichen Längsnuten von Sitz- und/oder
Fuß- und/oder Eßbrett und/oder Sicherheitsbügel jeweils durch
eine Hartholz-, Kunststoff- oder Metalleinlage verstärkt. Damit soll sichergestellt werden, daß auch bei relativ dünner Ausführungsform von insbesondere Sitz- und/oder Fußbrett diese auch
bei höherer Belastung an den beiden seitlichen Längsnuten nicht ausbrechen.
Vorzugsweise sind die Längsnuten von Sitz- und Fußbrett über
die Höhe derselben nicht mittig, sondern außermittig angeordnet,
wobei Sitz- und Fußbrett dann vorzugsweise so·zwischen den
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beiden seitlichen Wangen des Hochstuhls eingeführt werden, daß der breitere Längskantenabschnitt von Sitz- und Fußbrett stets oberhalb der Längsnut liegt. Damit steht im Bereich der beiden seitlichen Längsnuten mehr Holz oder Kunststoff, je nachdem aus welchem Werkstoff Sitz- und/oder Fußbrett hergestellt sind, zur Abstützung von Sitz- und/oder Fußbrett bzw. der von diesen Brettern getragenen Last zur Verfügung.
In diesem Zusammenhang sei noch erwähnt, daß der erfindungsgemäße Hochstuhl vorzugsweise aus Holz hergestellt ist. Einzelteile können jedoch auch aus Metall oder Kunststoff hergestellt sein. So ist es durchaus denkbar, z.B. Fuß- und Sitzbrett sowie gegebenenfalls auch das Eßbrett und den Sicherheitsbügel aus Kunststoff herzustellen, während alle übrigen Teile, insbesondere die Seitenwangen aus Holz bestehen. Die beiden Seitenwangen zusammenhaltenden Querstreben können ebenfalls aus Holz oder Metall hergestellt sein, insbesondere in Form von Metallstäben.
Anspruch 14 bezieht sich auf eine alternative Befestigungskonstruktion für das Eßbrett. Diese Konstruktion ist also nicht durch seitliche Längsnuten gekennzeichnet, in die an den Innenseiten der seitlichen Wangen angeordnete Vorsprünge eingreifen.
Nachstehend werden bevorzugte Ausführungsformen eines erfindungsgemäßen Kinderhochstuhls anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Kinderhochstuhls in perspektivischer Vor
deransicht;
Fig. 2 den Kinderhochstuhl gemäß Fig. 1 in perspektivischer Rückansicht;
Fig. 3 den Kinderhochstuhl gemäß den Figuren 1 und 2 in perspektivischer Explosionsdarstellung;
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Meissner, BoLTE& Partner Unser Zeichen: M/HAU-113-DE
Fig. 4 ein Detail des Kinderhochstuhls nach den Figuren 1 bis 3, nämlich eine bevorzugte Art der Befestigung von Sitz- oder Fußbrett zwischen den beiden Seitenwangen des Kinderhochstuhls gemäß den Figuren 1 bis 3, in perspektivischer Ansicht und vergrößertem Maßstab;
Fig. 5a + 5b eine alternative Ausführungsform für die Befestigung eines Eßbretts in perspektivischer Darstellung und teilweise in vergrößertem Maßstab;
Fig. 6 . eine alternative Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Kinderhochstuhls mit Sicherheitsbügel in perspektivischer Seitenansicht.
In den Figuren 1 bis 3 ist ein Kinderhochstuhl gemäß einer ersten Ausführungsform dargestellt und mit der Bezugsziffer versehen. Dieser Kinderhochstuhl besteht"aus mehreren Einzelteilen, und zwar im wesentlichen aus zwei Seitenwangen 11 und 12, zwischen denen eine Rückenlehne 13, ein Eßbrett 14, Sitzbrett 15 und Fußbrett 16 angeordnet sind. Die Seitenwangen 11 und 12 sind jeweils als einheitliche Baueinheiten zusammengefaßt und bestehen jeweils aus einem von der Standfläche 17 des Hochstuhls 10 ausgehend sich schräg nach oben und hinten erstreckenden vorderen Stützholm 18 sowie einem von der Standfläche 17 des Hochstuhls 10 ausgehend sich schräg nach oben und vorne erstreckenden hinteren Stützholm 19, wobei der hintere Stützholm 19 jeweils in einem mittleren, hier oberen Abschnitt des vorderen Stützholms 18 an diesen angebunden ist. Zwischen vorderem und hinterem Stützholm 18, 19 ist noch ein Querholm angeordnet, und zwar in einem Abstand von der Standfläche 17, so daß der untere Abschnitt jeder Seitenwange in Seitenansicht die Form des Großbuchstabens „A" aufweist.
Die beiden derart ausgebildeten Seitenwangen 11 und 12 sind durch mehrere Querstreben miteinander verbunden, und zwar so, daß der Hochstuhl 10 unter Festklemmung von Sitzbrett 15, Fuß-
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MeiSSNER, BOLTE& PARTNER Unser Zeichen: M/HAU-113-DE
brett 16, Eßbrett 14 zwischen seinen beiden Wangen zusammengehalten ist. Konkret erfolgt der Zusammenhalt der beiden seitlichen Wangen 11, 12 des Hochstuhls 10 unter gleichzeitiger Festklemmung von Sitz-, Fuß- und Eßbrett zwischen denselben durch jeweils standbodennah angeordnete Querstreben 21, 22 zwischen den vorderen Stützstreben 18 und hinteren Stützstreben 19, eine im Bereich des oberen Endes der hinteren Stützstreben 19 zwischen diesen angeordnete weitere Querstrebe 23 sowie durch die am oberen Ende der vorderen Stützstreben 18 zwischen diesen angeordnete Rückenlehne 13. Die Rückenlehne 13 hat also zusätzlich die Funktion einer die beiden Seitenwangen 11, 12 miteinander verbindenden Querstrebe.
Die Länge der Querstreben 21, 22, 23 sowie die Breite der Rückenlehne 13 sind so bemessen, daß beim Zusammenschrauben der vorgenannten Teile Sitz-, Fuß- und Eßbrett klemmend zwischen den beiden Seitenwangen 11, 12 gehalten sind.
Der Fig. 4 kann entnommen werden, daß die seitlichen Kanten des Sitzbretts 15 jeweils sich parallel dazu erstreckende Längsnuten 25 umfassen, in die zur Fixierung des Sitzbretts zwischen den beiden seitlichen Wangen 11, 12 bzw. hier konkret zwischen den beiden vorderen Stützholmen 18 an der Innenseite derselben angeordnete Vorsprünge eingreifen, die hier in Form von U- bzw. W-förmige Metallklammern 26 ausgebildet sind. Es versteht sich von selbst, daß die fraglichen seitlichen Längsnuten an beiden Längskanten von Sitz- und Fußbrett ausgebildet sind, auch wenn in Fig. 4 nur eine Längsnut 25 an einer Längsseite bzw. Längskante des Sitzbretts 15 dargestellt ist.
An der Innenseite der seitlichen Wangen 11, 12 bzw. hier der vorderen Stützholme 18 sind jeweils zwei sich über deren Höhe und parallel zueinander erstreckende Reihen von übereinander liegenden Bohrungen 27 ausgebildet, in die die Schenkel 28 von etwa U-, C- oder wie hier W-förmig gebogenen Klammern 26 zum
Meissner, Bolte& Partner . Unser Zeichen: M/HAU-113-DE
Eingriff in die seitlichen Längsnuten 25 von Sitzbrett 15, Fußbrett 16, Eßbrett 14 oder dergleichen einsteckbar sind. Die Bohrungen 27 vorbestimmter Höhe über der Standfläche 17 des Hochstuhls 10 liegen jeweils in einer gemeinsamen horizontalen Ebene und definieren damit die horizontale Lage von Sitz- und/oder Fuß- und/oder Eßbrett.
Entsprechend Fig. 4 weisen die Stege 29 der Klammern 26 jeweils eine mittlere, sich in der Klammerebene in Richtung zu den Klammerschenkeln 28 erstreckende Einbuchtung 30 auf, so daß eine insgesamt etwa W-förmige Klammer 26 entsteht. Die Einbuchtung 30 hat den Vorteil, daß zwischen ihr und den beiden Schenkeln 28 Klammerbögen 31 entstehen, die nach Montage der Klammern 2 6 über die Innenseite der vorderen Stützholme 18 unter Ausbildung eines leistenartigen Vorsprungs vorstehen. In diese Bögen kann auch ein Werkzeug eingeführt werden, um die Klammern 26 aus den zugeordneten Bohrungen 27 an der Innenseite der vorderen Stützholme 18 herauszuziehen. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, daß bei Verwendung von Klammern 2 6 der hier dargestellten Art die Schenkel derselben außerhalb der zugeordneten Bohrungen 27 entweder etwas nach innen oder etwas nach außen gerichtet oder gebogen sind, so daß sie unter entsprechender elastischer Rückverformung in eine Lage parallel zueinander und damit entsprechender Vorspannung in die Bohrungen 27 einer vorbestimmten Horizontalebene einschiebbar und in diesen sicher gehalten sind. Eine allzu große Vorspannung ist natürlich nicht erforderlich, da die Klammern 26 nach Montage von Sitz- und/oder Fußbrett und/oder Eßbrett ohnehin nicht herausfallen können. Sie werden in ihrer Position innerhalb der Bohrungen 27 durch die vorgenannten Bretter gehalten.
Die seitlichen Längsnuten 25 von Sitz- und/oder Fuß- und/oder Eßbrett sind vorzugsweise durch eine Hartholz-, Kunststoffoder Metalleinlage 32 verstärkt. Bei der Ausführungsform nach Fig. 4 ist die Metalleinlage 32 ein U-Profil, welches im Be-
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reich der Seitenkante von Sitz- und/oder Fußbrett eingefügt ist.
Die Ausführungsforra nach Fig. 6 unterscheidet sich von derjenigen nach der vorbeschriebenen Ausf ührungsforra im wesentlichen nur dadurch, daß statt eines Eßbretts 14 ein Sicherheitsbügel 33 oberhalb des Sitzbretts 15 vorgesehen ist. Dieser Sicherheitsbügel 33 weist ebenfalls seitliche Längsnuten 25 auf, die mit an der Innenseite der vorderen Stützholme 18 angeordnete Vorsprünge, z.B. in Form der beschriebenen Klammer 2 6, in der oben beschriebenen Weise zusammenwirken. Der Sicherheitsbügel ist aus Holz oder Metall oder auch Kunststoff gefertigt. Er ist als Halbrundbügel ausgebildet.
Die Figuren 5a und 5b zeigen eine alternative Befestigung eines Eßbretts 14, wobei das Eßbrett 14 auf in"den Figuren 5a, 5b nicht erkennbar dargestellten zapfenartigen Vorsprüngen an der Innenseite der vorderen Stützholme 18 aufliegt und durch am hinteren Ende seitlich nach außen vorstehende und an der hinteren Kante 34 der vorderen Stützholme 18 sich abstützende Zapfen 35 in horizontaler Lage gehalten ist. Diese Ausführungsform zeichnet sich durch eine äußerst einfache Montage und Demontage des Eßbretts 14 aus. Es müssen zur Montage oder Demontage des Eßbretts 14 die Querstreben 21, 22, 23 zwischen den beiden Seitenwangen 11, 12 nicht gelockert werden. Das Eßbrett 14 kann im fertig montierten Zustand des Hochstuhls mit zwischen den Seitenwangen 11, 12 eingeklemmtem Sitz- und Fußbrett montiert oder demontiert werden.
Es sei an dieser Stelle noch erwähnt, daß es grundsätzlich denkbar ist, an der Innenseite der seitlichen Wangen 11, 12 bzw. der vorderen Stützholme 18 jeweils mehrere, über die Höhe derselben voneinander beabstandete leistenartige Vorsprünge vorzusehen, die eine bezüglich der Höhe und des Abstandes voneinander individuelle Fixierung von Sitz- und/oder Fußbrett er-
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möglichen. Bei dieser Ausführungsform zeichnet sich jedoch die Innenseite der seitlichen Wangen 11, 12 bzw. der vorderen Stützholme 18 nicht mehr durch eine im wesentlichen durchgehend glatte bzw. ebene Oberfläche aus. Doch auch diese Ausführungsform ist gekennzeichnet durch das erfindungsgemäße Grundprinzip, wonach die Horizontalnuten gemäß DE-OS 24 21 259 von den Seitenwangen des Hochstuhls verlagert werden auf die Teile, die zwischen den Seitenwangen des Hochstuhls fixiert werden sollen, d.h. Eßbrett, Sitzbrett, Fußbrett und/oder Sicherheitsbügel. 10
Sämtliche in den Anmeldungsunterlagen offenbarten Merkmale werden als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
Meissner, Bolte & Partner
Unser Zeichen: M/HAU-113-DE - 12 -
Bezugszeichen
10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35
Hochstuhl
Seitenwange
Seitenwange
Rückenlehne
Eßbrett
Sitzbrett
Fußbrett
Standfläche
vorderer Stützholm
hinterer Stützholm
Querholm
Querstrebe
Querstrebe
Querstrebe
Seitliche Kante
Längsnut
W-förmige Metallklammer
Bohrung
Schenkel
Steg
Einbuchtung
Klammerbogen
Verstärkungseinlage
Sicherheitsbügel
hintere Kante der vorderen Stützholme 18
Zapfen

Claims (14)

1. Hochstuhl für Kinder mit einem sich etwa horizontal erstreckenden Sitzbrett (15), einer diesem zugeordneten Rückenlehne (13), sowie einem sich etwa parallel zum Sitzbrett (15) erstreckenden Fußbrett (16), wobei Sitz- (15) und Fußbrett (16) zwischen zwei seitlichen Wangen (11, 12) in unterschiedlicher Höhe sowie unterschiedlichem Abstand voneinander fixierbar, insbesondere einklemmbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß die seitlichen Kanten (24) von Sitz- (15) und Fußbrett (16) jeweils sich parallel dazu erstreckende Längsnuten (25) umfassen, in die zur Fixierung von Sitz- und/oder Fußbrett zwischen den beiden seitlichen Wangen (11, 12) des Hochstuhls (10) an der Innenseite derselben angeordnete Vorsprünge (26) eingreifen.
2. Hochstuhl nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die an der Innenseite der seitlichen Wangen (11, 12) des Hochstuhls (10) angeordneten Vorsprünge (26) leistenartig ausgebildet, insbesondere sich horizontal erstreckende Leisten sind.
3. Hochstuhl nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß an der Innenseite der seitlichen Wangen (11, 12) jeweils mehrere, über die Höhe derselben voneinander beabstandete Vorsprünge vorgesehen sind, die eine bezüglich der Höhe und des Abstandes voneinander individuelle Fixierung von Sitz- (15) und Fußbrett (16) ermöglichen.
4. Hochstuhl nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die an der Innenseite der seitlichen Wangen (11, 12) des Hochstuhls (10) vorgesehenen Vorsprünge (26) höhenverstellbar angeordnet sind.
5. Hochstuhl nach einem der Ansprüche 1, 2 und/oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß an der Innenseite der seitlichen Wangen (11, 12) des Hochstuhls (10) jeweils zwei sich über deren Höhe und parallel zueinander erstreckende Reihen von übereinander liegenden Bohrungen (27) ausgebildet sind, in die Bolzen oder die Schenkel (28) von U-, C- oder W-förmig gebogenen Klammern (26) zum Eingriff in die seitlichen Längsnuten (25) von Sitz- (15) und/oder Fußbrett (16) einsteck- oder einschraubbar sind, wobei die Bohrungen (27) vorbestimmter Höhe über der Standfläche (17) des Hochstuhls (10) jeweils in einer gemeinsamen horizontalen Ebene liegen.
6. Hochstuhl nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß bei Verwendung von Klammern (26) als in die seitlichen Längsnuten (25) von Sitz- (15) und/oder Fußbrett (16) eingreifende Vorsprünge die Stege (29) derselben jeweils eine mittlere, sich in der Klammerebene in Richtung zu den Klammerschenkeln (28) erstreckende Einbuchtung (30) aufweisen, so daß die Klammern (26) eine W-förmige Gestalt erhalten.
7. Hochstuhl nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß bei Verwendung von Klammern (26) als in die seitlichen Längsnuten (25) von Sitz- (15) und/oder Fußbrett (16) eingreifende Vorsprünge die Schenkel (28) derselben außerhalb der zugeordneten Bohrungen (27) an den Innenseiten der beiden seitlichen Wangen (11, 12) des Hochstuhls (10) entweder etwas nach innen oder etwas nach außen gerichtet oder gebogen sind, so daß sie unter entsprechender elastischer Rückverformung in eine Lage parallel zueinander und damit entsprechender Vorspannung in die Bohrungen (27) einer vorbestimmten Horizontalebene an den Innenseiten der seitlichen Wangen (11, 12) einschiebbar und in diesen gehalten sind.
8. Hochstuhl nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß dessen seitliche Wangen (11, 12) jeweils durch einen von der Standfläche (17) des Hochstuhls (10) ausgehend sich schräg nach oben und hinten erstreckenden vorderen Stützholm (18) sowie einen von der Standfläche (17) des Hochstuhls (10) ausgehend sich schräg nach oben und vorne erstreckenden hinteren Stützholm (19) definiert sind, wobei die hinteren Stützholme (19) jeweils in einem mittleren oder oberen Abschnitt der vorderen Stützholme (18) an diese angebunden sind.
9. Hochstuhl nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß Sitz- (15) und/oder Fußbrett (16) von den vorderen Stützholmen (18) gehalten sind.
10. Hochstuhl nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß zusätzlich ein Eßbrett (14) oder alternativ ein Sicherheitsbügel (33) oberhalb des Sitzbretts (15) in gleicher Weise wie dieses zwischen den beiden seitlichen Wangen (11, 12) des Hochstuhls (10) fixierbar sind und zu diesem Zweck jeweils seitliche Längsnuten (25) für den Eingriff von an den Innenseiten der seitlichen Wangen (11, 12) angeordneten Vorsprüngen (26) aufweisen.
11. Hochstuhl nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß seine beiden seitlichen Wangen (11, 12) als gesonderte Bauteile durch wenigstens eine Querstrebe (21 und/oder 22 und/oder 23) so miteinander verbindbar sind, daß der Hochstuhl (10) unter Festklemmung von Sitz(15)- und/oder Fuß(16)- und/oder Eß(14)-Brett und/oder Sicherheitsbügel (33) zwischen seinen beiden Wangen (11, 12) zusammengehalten ist.
12. Hochstuhl nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Zusammenhalt der beiden seitlichen Wangen (11, 12) des Hochstuhls (10) unter gleichzeitiger Festklemmung von Sitz(15)- und/oder Fuß(16)- und/oder Eß(14)-Brett und/oder Sicherheitsbügel (33) zwischen denselben durch jeweils standbodennah angeordnete Querstreben (21, 22) zwischen den vorderen (18) und hinteren (19) Stützholmen, eine im Bereich des oberen Endes der hinteren Stützholme (19) zwischen diesen angeordnete weitere Querstrebe (23) und durch die am oberen Ende der vorderen Stützholme (18) zwischen diesen angeordnete Rückenlehne (13) erfolgt.
13. Hochstuhl nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die seitlichen Längsnuten (25) von Sitz(15)- und/oder Fuß(16)- und/oder Eß(14)-Brett und/oder Sicherheitsbügel (33) jeweils durch eine Hartholz-, Kunststoff- oder Metalleinlage (32) verstärkt sind.
14. Hochstuhl, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Eßbrett (14) auf zapfenartigen Vorsprüngen an der Innenseite der vorderen Stützholme (18) auflegbar und durch am hinteren Ende seitlich nach außen vorstehende und an der hinteren Kante (34) der vorderen Stützholme (18) sich abstützende Zapfen (35) in horizontaler Lage gehalten ist.
DE20114651U 2001-09-05 2001-09-05 Hochstuhl für Kinder Expired - Lifetime DE20114651U1 (de)

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DE20114651U1 true DE20114651U1 (de) 2002-01-17

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DE202023103205U1 (de) 2023-06-12 2023-07-10 Hauck GmbH & Co. KG. Anbauset für einen Kinderhochstuhl und Kinderhochstuhl mit einem solchen Anbauset

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DE29800718U1 (de) 1998-01-16 1999-05-12 Beger, Udo, 84032 Landshut Hochstuhl für Kinder

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