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Die Erfindung betrifft einen Kinderhochstuhl bestehend
aus zwei Seitenwangen, einer zwischen den Seitenwangen montierbaren
Sitzfläche
sowie Rückenlehne,
und einer unterhalb der Sitzfläche
angeordneten Fußstütze.
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Derartige Kinderhochstühle sind
allgemein bekannt. Es wird diesbezüglich nur beispielhaft auf den
sog. TRIPP-TRAPP-Kinderhochstuhl der Fa. Stokke Gruppen A/S, Norwegen,
oder den SIT UP der Anmelderin hingewiesen. Diese bekannten Kinderhochstühle bestehen
jeweils aus Holz. Die Seitenwangen sind aus brettartigen Elementen
zusammengesetzt. Des weiteren ist diesen bekannten Stühlen gemeinsam,
dass die Rückenlehne
Teil des Stuhlgestells ist, während
die Sitzfläche
durch ein relativ zum Stuhlgestell höhenverstellbares Sitzbrett
gebildet wird. Gleiches gilt für
die Fußstütze, die
bei den bekannten Stühlen
als Fußbrett
ausgebildet ist.
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Die bekannten Stuhlkonstruktionen
sind starr und darüber
hinaus problematisch hinsichtlich der fehlenden Möglichkeit,
die Rückenlehne
in der Höhe zu
verstellen. Die Rückenlehne
bleibt bei den bekannten Stuhlmodellen in vorbestimmter Höhe; lediglich
die Sitzfläche
lässt sich
Höhenverstellen
mit der Folge, dass bei Höhenverstellung
der Sitzfläche
die Abstandsproportion zwischen Sitzfläche und Rückenlehne unter ergonomischen
Gesichtspunkten unstimmig werden kann.
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Der vorliegenden Erfindung liegt
daher die Aufgabe zugrunde, einen Kinderhochstuhl zu schaffen, der
die vorgenannten Nachteile vermeidet, der sich insbesondere durch
einen sog. „Swing-Effekt" auszeichnet und
bei dem die Zuordnung zwischen Sitzfläche und Rückenlehne auch bei Verstellung
der Sitzflächenhöhe erhalten
bleibt.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 1 gelöst.
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Der Kern der vorliegenden Erfindung
liegt also zum einen darin, dass die Seitenwangen jeweils aus einem
einteiligen, etwa U-förmig
gebogenen Formteil aus Kunststoff oder vorzugsweise Holz bestehen,
welches jeweils eine Bodenkufe, Armstütze und eine zwischen Bodenstütze und
Armstütze
sich von vorne unten schräg
nach hinten oben erstreckende Stützstrebe
umfasst. Derartige Seitenwangen erlauben ein sog. „Swingen" bzw. „Wippen" eines im Kindersitz
sitzenden Kindes. Dementsprechend vermittelt der erfindungsgemäße Kinderhochstuhl
ein gewisses Spaß-
und Wonnegefühl.
Darüber
hinaus zeichnet sich der erfindungsgemäße Kinderhochstuhl noch dadurch
aus, dass der Kindersitz als gesondertes Bauteil ausgebildet ist,
der zwischen den erwähnten
Formholzteilen als Ganzes höhenverstellbar
montiert ist. Die Zuordnung zwischen Sitzfläche und Rückenlehne bleibt unverändert und
kann herstellerseitig ergonomisch optimal gestaltet werden. An dieser
Gestaltung soll sich dann beim Gebrauch des Kinderhochstuhls nichts
mehr ändern.
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Die Bodenkufen sind bei einer bevorzugten Ausführungsform
durch wenigstens eine, vorzugsweise zwei Querstreben miteinander
verbunden, wobei die Querstreben jeweils seitlich nach außen über die
Bodenkufen vorstehen. Dadurch wird die Kippsicherheit zur Seite
hin erheblich erhöht.
Alternativ kann auch vorgesehen sein, dass die Bodenkufen in Richtung
von vorne nach hinten schräg
nach außen gestellt
sind. Auch dadurch kann eine erhöhte
Kippsicherheit erhalten werden. Bei dieser Ausführungsform sind Querstreben
im Bereich der Bodenkufen ggf. entbehrlich.
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Der Kindersitz und die Fußstütze, die
ebenfalls vorzugsweise als Fußbrett
ausgebildet ist, sind zwischen den Seitenwangen unabhängig voneinander
höhenverstellbar.
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Der Kindersitz mit Sitzfläche und
Rückenlehne
kann einteilig oder auch mehrteilig ausgebildet sein. Im letztgenannten
Fall sind Sitzfläche
und Rückenlehne
lösbar
miteinander verbunden, insbesondere miteinander verschraubt.
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Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform
des Kindersitzes, insbesondere hinsichtlich der Ästhetik, zeichnet sich dadurch
aus, dass dieser zwei etwa L-förmig
geformte Seitenteile, insbesondere ebenfalls aus Formholz hergestellt,
aufweist, zwischen denen die Sitzfläche einerseits und Rückenlehne
andererseits aufgespannt sind. Die Sitzfläche kann durch ein Holzbrett
oder auch eine textile Bespannung oder Kunststofffolie gebildet
sein. Die Rückenlehne
ist vorzugsweise aus einer ergonomisch geformten Holzplatte oder
aus zwei oder mehr ergonomisch geformten Holzbrettern hergestellt.
Insofern vermitteln herkömmliche
Stühle
ein ausreichendes Vorbild.
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Zumindest innenseitig weisen die
Stützstreben
der Seitenwangen sowie der aufrechten Teile der L-förmig geformten
Seitenteile des Kindersitzes jeweils eine Reihe von Bohrungen mit
dem jeweils selben Abstand voneinander auf. Diese Bohrungen dienen
zur Aufnahme von Halte- und Befestigungsmitteln für den Kindersitz
derart, dass diese in unterschiedlicher Höhe zwischen den Seitenwangen
fixierbar ist. Als Befestigungsmittel dienen entweder an den Seitenteilen
des Kindersitzes seitlich nach außen vorstehende Zapfen oder
durch die erwähnten Bohrungen
hindurch in die Seitenteile des Kindersitzes einschraubbare Schrauben.
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Die Bohrungen an den Stützstreben
dienen zur Befestigung der Sitzfläche des Kinderstuhls, während die
Rückenlehne
bzw. die aufrechten Teile der L-förmig geformten Seitenteile
des Kindersitzes am hinteren Ende der Armstützen der Seitenwangen befestigt
werden.
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Es sei an dieser Stelle noch erwähnt, dass die
Bodenkufen und Armstützen
der Seitenwangen sich etwa horizontal und parallel zueinander erstrecken.
Des weiteren sei erwähnt,
dass die Übergänge zwischen
Bodenkufe und schräger
Stützstrebe
einerseits sowie schräger
Stützstrebe
und Armstütze
andererseits jeweils durchgehend gebogen ausgebildet sind.
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Der Fußstütze ist vorzugsweise eine gesonderte
Reihe von Bohrungen zumindest an den einander zugewandten Seiten
der beiden Stützstreben
der Seitenwange zugeordnet. Diese Bohrungen korrespondieren mit
Befestigungsmitteln für
die Fußstütze, wie
oben in Verbindung mit der Befestigung des Kindersitzes ausgeführt worden
ist. Die der Fußstütze zugeordneten
Bohrungen erlauben die Befestigung der Fußstütze in unterschiedlicher Höhe und in
unterschiedlichem Abstand relativ zur Sitzfläche des Kindersitzes.
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An oder auf den Armstützen der
beiden Seitenwangen kann noch ein Essbrett montierbar sein. Dieses
wird vorzugsweise auf die Armstützen
aufgeschraubt. Das Essbrett weist randseitig nach oben vorstehende
Leisten auf, die ein Herunterfallen von Geschirr oder Spielzeug
verhindern sollen.
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Schließlich kann dem Kindersitz noch
ein Sitzpolster zugeordnet sein. Zur Befestigung desselben weist
dieses an Unter- und Rückseite
Mittel, zum Beispiel Druckknöpfe,
Befestigungsbänder,
Klettbänder
od. dgl. auf, die mit entsprechenden komplementären Befestigungsmitteln an
der Sitzfläche
und Rückenlehne
korrespondieren, so dass das Sitzpolster bei Bedarf entfernt oder
ausgetauscht werden kann.
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Nachstehend wird ein Ausführungsbeispiel eines
erfindungsgemäßen Kinderhochstuhls
anhand der beigefügten
Zeichnung näher
erläutert.
Diese zeigt einen Kinderhochstuhl, der vollständig aus Formholz gefertigt
ist. Der Stuhl besteht aus vier Hauptbestandteilen, nämlich:
- – Stuhlgestell
- – Sitz-Rücken-Gestell
- – Essbrett
- – Sitzpolster
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Das Stuhlgestell wird durch zwei
Seitenwangen 1 definiert, die jeweils in Form von U-förmig gebogenen
Formholzteilen 1.1 mit Bodenkufe 1.5, Armstütze 1.6 und
einer zwischen Bodenkufe 1.5 und Armstütze 1.6 sich von vorne
unten schräg
nach hinten oben erstreckender Stützstrebe 1.7 ausgebildet sind.
Die Formholzteile 1.1 sind einteilig und erlaubenden oben
erwähnten „Swing" bzw. „Wipp-Effekt". Die Boden kufen 1.5 der
beiden Formholzteile 1.1 sind durch Querstreben 1.2 miteinander
verbunden. Zur Erhöhung
der Kippsicherheit erstrecken sich die Querstreben 1.2 seitlich über die
Bodenkufen 1.5 nach außen
hinaus.
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Im übrigen werden die beiden Seitenwangen 1 bzw.
entsprechende Formholzteile 1.1 durch einen Kindersitz 2 sowie
eine Fußstütze in Form
eines Fußbretts 1.3 zusammengehalten.
Der Kindersitz 2 ist als gesondertes Bauteil ausgebildet
und zwischen den beiden Formholzteilen 1.1 montiert. Der
Kindersitz 2 besteht aus einer Sitzfläche 2.2 und einer
Rückenlehne 2.1.
Kindersitz 2 und Fußstütze 1.3 sind
zwischen den Seitenwangen 1 bzw. den die Seitenwangen 1 bildenden
Formholzteilen 1.1 unabhängig voneinander höhenverstellbar.
Die Sitzfläche 2.2 und
die Rückenlehne 2.1 sind
bei der dargestellten Ausführungsform
lösbar
miteinander verbunden, nämlich miteinander
verschraubt. Die entsprechende Schraubverbindung ist in der anliegenden
Zeichnung mit der Bezugsziffer 2.6 angedeutet.
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Der Kindersitz 2 besteht,
wie die anliegende Zeichnung erkennen lässt, aus zwei etwa L-förmig geformten
Seitenteilen, die ebenfalls aus Formholz hergestellt sind. Zwischen
diesen Seitenteilen 2.1, 2.2 sind die Sitzfläche 2.3 einerseits
und Rückenlehne 2.5 andererseits
aufgespannt. Die Sitzfläche 2.3 soll
bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel
durch eine Stoffbespannung definiert sein.
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An den beiden Stützstreben 1.7 der
Seitenwangen sowie an den aufrechten Schenkeln der L-förmig geformten
Seitenteile 2.1, 2.2 des Kindersitzes 2 ist
jeweils eine Reihe von Bohrungen 1.5 bzw. 2.4 ausgebildet,
wobei der Abstand der Bohrungen jeweils derselbe ist. Diese Bohrungen
dienen zur Aufnahme von Halte- und Befestigungsmitteln für den Kindersitz 2 derart,
dass dieser in unterschiedlicher Höhe zwischen den Seitenwangen 1 bzw.
den diese bildenden Formholzteilen 1.1 fixierbar ist. Konkret
erfolgt die Fixierung durch Befestigungsschrauben, die in die Seitenteile 2.1, 2.2 des
Kindersitzes 2 eingeschraubt werden, und zwar durch entsprechende Bohrungen
der Stützstreben 1.7 bzw.
Armstützen 1.6 hindurch.
Die entsprechenden Schraubverbindungen sind in der anliegenden Zeichnung
mit den Bezugsziffern 1.8 sowie 2.7 angedeutet.
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Der Fußstütze 1.3 ist eine gesonderte
Reihe von Bohrungen 1.4 an den beiden Stützstreben 1.7 zugeordnet,
so dass die Fußstütze 1.3 unabhängig vom
Kindersitz 2 höhenverstellbar
ist. Natürlich
ist es auch denkbar, die dem Kindersitz 2 zugeordnete obere
Reihe von Bohrungen 1.5 und die der Fußstütze 1.3 zugeordnete
untere Reihe von Bohrungen 1.4 zu einer gemeinsamen und
durchgehenden Reihe von Bohrungen zusammenzufassen derart, dass
der Abstand der Bohrungen voneinander durchgehend jeweils der gleiche
ist.
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Auf den beiden Armstützen 1.6 der
beiden Seitenwangen 1 ist ein Essbrett 3 montierbar.
Die Befestigung erfolgt vorzugsweise durch von unten her durch die
Armstützen 1.6 hindurchschraubbare
Befestigungsschrauben. Vorzugsweise ist die Befestigung des Essbretts 3 an
den Armstützen 1.6 derart, dass
es sich in der Tiefe stufenlos verstellen lässt. Die eingestellte Tiefe
lässt sich
mittels einer Klemmschraube 3.2 fixieren, die an der Unterseite
der beiden Armstützen 1.6 vorsteht.
An der Oberseite des Essbretts befinden sich randseitig Leisten 3.1,
die ein Herunterfallen von Geschirr oder Spielzeug verhindern sollen.
Es können – wie dargestellt – mehrere Randleisten
vorgesehen sein. Es ist jedoch auch denkbar, dass diese zu einer
einzigen durchgehenden Randleiste zusammengefasst sind.
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Dem Kindersitz 2 ist bei
der dargestellten Ausführungsform
noch ein Sitzpolster 4 zugeordnet, welches aus Schaumstoff
od. dgl. bestehen kann. Das Sitzpolster 4 weist an der
Unter- und Rückseite Klettbandstreifen 4.1 zur
lösbaren
Befestigung an Sitzfläche 2.3 und
Rückenlehne 2.5 des
Kindersitzes 2 auf, wobei dort natürlich komplementäre Befestigungsmittel
vorgesehen sein müssen.
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Die Übergänge zwischen Bodenkufe 1.5, schräger Stützstrebe 1.7 und
Armstütze 1.6 der Formholzteile 1.1 sind
jeweils durchgehend gebogen ausgebildet. Dies ist herstellungstechnisch
vorgegeben und funktionstechnisch auch gewollt, um das eingangs
erwähnte
Wippen zu erreichen. Am vorderen Rand der Sitzfläche 2.3 ist noch ein
Klettbandstreifen 2.8 erkennbar, der mit einem entsprechenden
Klettbandstreifen 4.1 an der Unterseite des Sitzpolsters 4 zusammenwirkt.
Entsprechende Klettbandstreifen sind an der Vorderseite der Rückenlehne 2.5 angeordnet,
die dann mit den Klettbandstreifen 4.1 an der Rückseite
des Rückenlehnenteils
des Stoffpolsters 4 zusammenwirken.
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Es sei noch erwähnt, dass die Querstreben 1.2 mit
den Bodenkufen 1.5 verschraubt sind. Die entsprechende
Verschraubung ist in der anliegenden Zeichnung mit der Bezugsziffer 1.9 angedeutet.
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Die aufrechten Schenkel der Seitenteile 2.1, 2.2 des
Kindersitzes 2 sind nach ergonomischen Gesichtspunkten
wellenförmig
geschwungen.
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Zur Höhenverstellung von Fußbrett 1.3 können an
den schrägen
Stützstreben 1.7 innenseitig auch
Horizontalnuten vorgesehen sein, so wie dies beim Stand der Technik
der Fall ist. In diesem Fall ist es zweckmäßig, im unteren Bereich zwischen
den schrägen
Stützstreben 1.7 noch
ein Spannelement vorzusehen, zum Beispiel in Form einer Verbindungsstange,
mittels der die beiden Stützstreben 1.2 gegenüber dem
Fußbrett 1.3 gegenseitig
verspannt werden, um das Fußbrett 1.3 sicher
zwischen den gewünschten
Horizontalnuten zu halten.
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Sämtliche
in den Anmeldungsunterlagen offenbarten Merkmale werden als erfindungswesentlich
beansprucht, soweit sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem
Stand der Technik neu sind.