DE29800718U1 - Hochstuhl für Kinder - Google Patents
Hochstuhl für KinderInfo
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Description
GRÜNECKER, £%8^WANHÄUSSER
ANWALTSSOZIETÄT
ANWALTSSOZI ETAT MAXIMIUANSTRASSE 58 D-80S38 MÜNCHEN GERMANY
RECHTSANWÄLTE
DR. HERMANN SCHWANHÄUSSER
DR. HELMLTT EICHMANN
GERHARD 3ARTH
DR. ULRICH BLUMENRÖDER, LLM.
CHRISTA NIKLAS-FALTER
DR. HELMLTT EICHMANN
GERHARD 3ARTH
DR. ULRICH BLUMENRÖDER, LLM.
CHRISTA NIKLAS-FALTER
PATENTANWÄLTE EUROPEAN PATENT AT
IHR ZEICHEN / YOUR REF.
UNSER ZEICHEN /OUR REF.
rORNEYS
AUGUST GRÜNECKER
DR. HERMANN KINKELDEY
DR. WILFRIED STOCKMAlR (-1996)
DR. KLAUS SCHUMANN
PETER H. JAKOB
DR. GUNTER BEZOLD
WOLFHARD MEISTER
HANS HILGERS
DR. HENNING MEYER-PLATH
ANNEUE EHNOLD
THOMAS SCHUSTER
DR. WALTER LANGHOF?
DR. KLARA GOLDBACH
MARTIN AUFENANGE!
GOTTFRIED KUTZSCH
DR. HEIKE VOGELSANG-WENKE
REINHARD KNAUER
DIETMAR KUHL
DR. FRANZ-JOSEF ZIMMER
BETTINA K. REICHELT
DR. ANTON K. PFAU
DR. UDO WEIGELT
DATUM / DATE
G 3756-01377/wa
16.01.1998
Anmelder:
Udo Beger Lindenstr. 84032 Landshut DE
TEL 089 / 21 23 50 · FAX (GR 4) 089 / 21 86 92 93 · FAX (GR 3) 089 / 22 02 87 ■ http://www.grunecker.de · e-mail: postmaster@grunecker.de · TELEX 529 380 MONA D
MAXIMIUANSTRASSE 58 ■ 0-30538 MÜNCHEN DEUTSCHE SANK MÜNCHEN, NO. 17 51734. BLZ 700 700 10
Die Erfindung betrifft einen Hochstuhl für Kinder mit einer horizontalen Sitzfläche und
einer horizontalen Fußfläche, die zwischen der Sitzfläche und einer Standfläche des
Hochstuhls angeordnet ist,
Hochstühle für Kinder dienen dazu, den Kindern ein Sitzen an einem normalen hohen
Tisch zu ermöglichen. Dazu weisen diese Hochstühle eine spezielle Sitzfläche in einer
geeigneten Höhe auf. Die Fußfläche, auf der das Kind seine Füße setzen kann, ist in
einer geeigneten Lage zum Boden, d.h. der Standfläche des Hochstuhls und der Sitzfläche
angeordnet. Die Sitzfläche und die Fußfläche werden bei herkömmlichen Hochstühlen
zum Beispiel durch ein Paar von Längsstreben miteinander verbunden. Diese Längsstreben sind an ihrem unteren Ende mit horizontalen Standstreben verbunden, um
so eine geeignete Standauflage für den Hochstuhl zu bilden. Diese Anordnung weist
jedoch Nachteile bezüglich der Stabilität des Hochstuhls auf.
Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Hochstuhl für Kinder der eingangs
genannten Art zu schaffen, der in einfacher Weise eine hohe Stabilität aufweist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Hochstuhl für Kinder mit den Merkmalen
des Anspruchs 1 gelöst.
Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen dargelegt.
Die vorliegende Erfindung wird anhand von einem Ausführungsbeispiel in Verbindung
mit den beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. In den Zeichnungen zeigen:
Figur 1 einen Hochstuhl für Kinder in einer Gebrauchsposition, und
Figur 2 einen Hochstuhl für Kinder in einer Lager- oder Aufbewahrungsposition.
Figur 1 zeigt eine Ausführungsform des Hochstuhls für Kinder. Dieser Hochstuhl weist
eine Sitzfläche 4 auf, die im wesentlichen horizontal, d.h. parallel zur Standfläche des
Hochstuhls und von dieser beabstandet vorgesehen ist. Unterhalb der Sitzfläche 4 ist
von dieser beabstandet eine Fußfläche 3 ebenfalls im wesentlichen horizontal angeordnet.
Die Sitzfläche 4 und die Fußfläche 3 sind an gegenüberliegenden Seitenkanten derselben
durch ein Paar geneigter erster Längsstreben 1a, 1b verbunden, die sich von der
Standfläche des Hochstuhls ausgehend schräg nach oben erstrecken und über die Sitzfläche
4 hinausragen. Im Bereich oberhalb der Sitzfläche 4 sind diese Längsstreben 1a,
1 b durch ein Rückenteil 5, bestehend aus einer ersten und zweiten Rückenstrebe, miteinander
verbunden. Im Bereich dieses Rückenteils 5 ist ein geschwungener Haltebügel
6 oberhalb der Sitzfläche 4 vorgesehen, der ebenfalls an den ersten Längsstreben 1a,
I b befestigt ist.
Jede der schrägen ersten Längsstreben 1a, 1b wird durch eine zweite Längsstrebe
2a,2b abgestützt. Diese zweiten Längsstreben 2a, 2b erstrecken sich von einem mittleren
Abschnitt der ersten Längsstreben 1a, 1 b ausgehend in Richtung auf die Standfläche
des Hochstuhls. Wie aus Fig. 1 zu ersehen ist, bilden die ersten und zweiten Streben
1a, 2a, 1b, 2b im wesentlichen die Form eines umgekehrten 1T1.
Zur Stabilitätserhöhung sind sowohl die ersten als auch die zweiten Längsstreben 1a/b,
2a/b durch Querstreben 8, 9,10 verbunden, wobei eine erste Querstrebe 8 die beiden
zweiten Längsstreben 2a/b in einem Bereich knapp oberhalb der Standfläche des Hochstuhls verbindet, und eine zweite Querstrebe 9 die beiden ersten Längsstreben 1a,
1b in einem Bereich knapp oberhalb der Standfläche des Hochstuhls verbindet.
Wie in Fig. 1 gezeigt, ist jeweils ein erstes Gelenk 11 a/b jeweils in dem Mittelabschnitt
der ersten Längsstreben 1a/b vorgesehen. Ein zweites Gelenk 12a/b ist jeweils an einem
Endabschnitt der zweiten Längsstreben 2a/b vorgesehen. Das erste und zweite Gelenk
II a/b, 12a/b ist jeweils durch ein Paar von Verbindungsstegen 13-1 a, 13-2b miteinander
verbunden. Dabei ist ein Verbindungssteg 13-1 a an der äußeren Seitenfläche der ersten
und zweiten Längsstrebe 1a, 1b, 2a, 2b und ein weiterer Verbindungssteg 13-2b jeweils
an der inneren Seitenfläche der ersten und zweiten Längsstrebe 1a, 1b, 2a, 2b vorgesehen.
Wie aus der Fig. 1 ersichtlich, weisen die ersten und zweiten Längsstreben 1a/b, 2a/b im
wesentlichen einen rechteckigen Querschnitt mit breiten und schmalen Seitenflächen
auf. Die ersten und zweiten Gelenke 11a/b, 12a/b sind jeweils an den breiten Seitenflächen
angeordnet, so daß die Verbindungsstege 13-1a, 13-2b im wesentlichen in einer
Ebene parallel zu den breiten Seitenflächen der ersten und zweiten Längsstreben 1a/b,
2a/b bewegbar sind. Eine schmale Endfläche der zweiten Längsstrebe 2a, 2b stützt sich
gegen eine schmale Seitenfläche der ersten Längsstrebe 1a, 1b unter einem Winkel zu
dieser und im Bereich eines mittleren Abschnitts derselben ab. Das zweite Gelenk 12a/b
ist unterhalb einer Längsachse der zweiten Längsstrebe 2a, 2b angeordnet.
Die ersten und zweiten Gelenke 11a/b, 12a/b sind im wesentlichen jeweils durch einen
Bolzen gebildet, der sich senkrecht zu den breiten Seitenflächen der ersten bzw. zweiten
Längsstreben 1a/b, 2a/b erstreckt.
Wie in Fig. 1 gezeigt, sind die ersten und zweiten Gelenke 11a/b, 12a/b so angeordnet,
daß sich die Verbindungsstege 12-1a, 13-2b in der Gebrauchsposition im wesentlichen
horizontal erstrecken.
Wie in Fig. 1 gezeigt, verbindet eine dritte Querstrebe 10 die beiden ersten Längsstreben
1a, 1b miteinander. In der Ausführungsform gemäß Fig. 1 ist die dritte Querstrebe
10 integral mit den ersten Gelenken 11a,b ausgebildet, um die Zahl der Aufnahmepunkte
zu verringern.
Ein Haltegurt 7 ist um den Haltebügel 6 geschlungen und erstreckt sich durch eine Öffnung,
die im vorderen mittleren Bereich der Sitzfläche 4 ausgebildet ist bis zur dritten
Querstrebe 10. Dieser Haltegurt 7 weist dabei zwei Abschnitte auf, die sich jeweils vor
und hinter dem Haltebügel 6 nach unten in Richtung zur Sitzfläche 4 erstrecken. Diese
beiden Abschnitte werden durch die Öffnung geführt und umschlingen die dritte Querstrebe
10. An den Endbereichen der Abschnitte des Haltegurts 7 ist ein Schloß vorgesehen,
um die beiden Abschnitte miteinander zu verbinden und so eine sogenannte Endlosschlaufe
zu bilden, so daß der Haltegurt 7 den Haltebügel 6 und die dritte Querstrebe 10 umschließt. Dadurch ist der Haltegurt 7 sicher mit dem Hochstuhl verbunden. Vorzugsweise
ist dieser Haltegurt schlauchförmig ausgebildet oder weist zumindest an den Endbereichen der beiden Abschnitte jeweils einen schlauchförmigen Enbereich auf, wo-
bei das Schloß so angebracht ist, daß es im geschlossenen Zustand innerhalb dieser
schlauchförmigen Endbereiche liegt.
Durch die Gelenkverbindung der ersten Längsstreben 1a,b mit den zweiten Längsstreben
2a,b können die zweiten Längsstreben 2a,b in Richtung auf die ersten Längsstreben
1a,b geschwenkt werden und der Hochstuhl von der in Fig. 1 gezeigten Gebrauchsposition
in die in Fig. 2 gezeigte platzsparende Lager- oder Aufbewahrungsposition zu bringen.
Auf einer inneren breiten Seitenfläche der ersten Längsstreben 1a, 1b sind eine Mehrzahl
von Aufnahmebohrungen 14, die jeweils paarweise und voneinander beabstandet angeordnet sind, vorgesehen. Diese paarweisen Aufnahmebohrungen sind auf der ansonsten
im wesentlichen glatten Seitenfläche der ersten Längsstreben 1a, 1b in jeweiligen
horizontalen Ebenen angeordnet. Diese Aufnahmebohrungen 14 dienen zur Aufnahme von Haltezapfen, die an U-förmigen Halteelemten (U-Schienen am Kunststoff)
ausgebildet sind. Diese U-förmigen Halteelemente umschließen jeweils eine Seitenkante
der Sitzfläche 4 bzw. der Fußfläche 3. Die Halteelemente mit den einstückigen Haltezapfen
an ihrer Rückseite und die zugehörigen Aufnahmebohrungen 14 sind so ausgebildet,
daß die Sitzfläche 4 bzw. die Fußfläche 3 in der Gebrauchsposition des Hochstuhls im
wesentlichen horizontal angeordnet sind.
In dieser Ausführungsform ist, wie in Fig. 1 gezeigt, jedes U-förmige Halteelement durch
zwei Haltezapfen in zwei Aufnahmebohrungen mit der jeweiligen Längsstrebe 1a, 1b
drehfest verbunden. Eine von zwei verschiedene Anzahl der Haltezapfen ist jedoch
ebenfalls zu realisieren. Insbesondere bei der Verwendung eines Haltezapfens ist die
Sitzfläche 4 bzw. die Fußfläche 3 drehbar mit den ersten Längsstreben 1a, 1b verbunden.
In diesem Fall ist es notwendig, eine geeignete Einrichtung vorzusehen, die in der
Gebrauchsposition gemäß Fig. 1 die Sitzfläche 4 bzw. die Fußfläche 3 in der horizontalen
Position hält. In der Aufbewahrungsposition gemäß Fig. 2 kann bei einer drehbaren
Sitz- bzw. Fußfläche 4, 3 in Verbindung mit einem schwenkbaren Haltebügel der Platzbedarf
des Hochstuhls in der Aufbewahrungsposition weiter verringert werden.
Die Sitz- bzw. Fußflächen 4, 3 werden entweder kraftschlüssig in die U-förmigen Halteelemente
eingepreßt oder in einfacher Weise eingeschoben und durch eine Einrichtung
zusätzlich gesichert, um eine horizontale Verschiebung der Sitz- bzw. Fußfläche 4, 3 zu
verhindern.
Fig. 2 zeigt den Hochstuhl in einer Aufbewahrungsposition, in der die zweiten Längsstreben
2a, 2b gegen die ersten Längsstreben 1a, 1 b verschwenkt sind, so daß die zweiten
Längsstreben 2a, 2b parallel zu den ersten Längsstreben 1a, 1b verlaufen. Dadurch wird
die Breite des Hochstuhls in der Ebene der Fig. 2 im wesentlichen durch die Breite der
Sitz- bzw. der Fußfläche und des Haltebügels bestimmt. Wie bereits erwähnt, kann diese
Breite bei einer schwenkbaren Gestaltung dieser Elemente weiter verringert werden.
Claims (28)
1. Hochstuhl für Kinder mit einer Sitzfläche (4), die im wesentlichen horizontal und
von einer Standfläche des Hochstuhls beabstandet angeordnet ist, und einer Fußfläche
(3), die im wesentlichen horizontal und zwischen der Sitzfläche (4) und der Standfläche
des Hochstuhls angeordnet ist, und ein Paar von ersten Längsstreben (1a,1b), die von
der Standfläche des Hochstuhls ausgehend sich schräg nach oben erstrecken und die
Sitzfläche (4) und die Fußfläche (3) tragen, wobei ein Paar von zweiten Längsstreben
(2a,2b) sich von einem mittleren Abschnitt der ersten Längsstreben (1a, 1b) ausgehend
in Gebrauchsstellung unter einem Winkel zu diesen in Richtung auf die Standfläche des
Hochstuhls zur Abstützung der ersten Längsstreben (1a, 1b) erstrecken.
2. Hochstuhl nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Paar der ersten
Längsstreben (1a,1b) an gegenüberliegenden Seitenkanten der Sitzfläche (4) und der
Fußfläche (3) mit diesen verbunden sind.
3. Hochstuhl nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß sich die ersten
Längsstreben (1a, 1b) über die Sitzfläche (4) hinaus nach oben erstrecken.
4. Hochstuhl nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß
eine Rückenteil (5) oberhalb der Sitzfläche (4) zwischen den ersten Längsstreben
(1a, 1b) vorgesehen ist.
5. Hochstuhl nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß ein
Haltebügel (6) oberhalb der Sitzfläche (4) zwischen den ersten Längsstreben (1a,1b)
vorgesehen ist.
6. Hochstuhl nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß
zumindest eine Querstrebe (8,9,10) zwischen den ersten bzw. zweiten Längsstreben
(1a,1b,2a,2b) vorgesehen ist.
7. Hochstuhl nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß eine erste Querstrebe
(8) zur Verbindung der zweiten Längstreben (2a,2b) in einem Bereich benachbart zu
der Standfläche des Hochstuhls vorgesehen ist.
•••A·· ···
8. Hochstuhl nach einem der Ansprüche 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß
eine zweite Querstrebe (9) zur Verbindung der ersten Längsstreben (1a, 1b) in einem
Bereich benachbart zu der Standfläche des Hochstuhls vorgesehen ist.
9. Hochstuhl nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß
eine dritte Querstrebe (10) im Bereich des mittleren Abschnitts der ersten Längsstreben
(1a, 1b) zur Verbindung derselben vorgesehen ist.
10. Hochstuhl nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß U-
förmige Halteelemente an den ersten Längsstreben (1a,1b) zur Aufnahme der Sitzfläche
(4) bzw. der Fußfläche (3) vorgesehen sind.
11. Hochstuhl nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß
jedes U-förmige Halteelement eine Seitenkante der Sitzfläche (4) bzw. der Fußfläche (3)
umschließt.
12. Hochstuhl nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß
jedes U-förmige Halteelement zumindest einen Haltezapfen aufweist, der in einer Haltebohrung
der jeweiligen ersten Längsstrebe (1a,1b) aufgenommen ist.
13. Hochstuhl nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß
jedes U-förmige Halteelement zumindest zwei Haltezapfen aufweist, die voneinader beabstandet
in zugehörigen Haltebohrung der jeweiligen ersten Längsstrebe (1a, 1b) zur
drehfesten Verbindung der U-förmigen Halteelemente mit den ersten Längsstreben (1a,1b)aufgenommen ist.
14. Hochstuhl nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß
die Seitenkanten der Sitzfläche (4) bzw. der Fußfläche (3) in jeweiligen U-förmigen Halteelemente
eingepreßt sind zur kraftschlüssigen Aufnahme der Sitz- bzw. Fußfläche in den U-förmigen Halteelementen.
15. Hochstuhl nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß
die Fußfläche (3) mit dem Paar von zweiten Längsstreben (2a,2b) verbunden ist.
• ••3·· » · ·
16. Hochstuhl nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß
die Fußfläche (3) bzw. die Sitzfläche (4) durch eine weitere Halteeinrichtung in den U-förmigen
Halteelemten gegen eine horizontale Verschiebung gesichert sind.
17. Hochstuhl nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß
die ersten und zweiten Längsstreben (1a,1b,2a,2b) schwenkbar miteinander verbunden
sind.
18. Hochstuhl nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils ein erstes
Gelenk (11a) im Bereich des mittleren Abschnitts der ersten Längsstrebe (1a, 1b) vorgesehen
ist und jeweils ein zweites Gelenk (12a) an einem Endabschnitt der zweiten
Längsstrebe (2a,2b) vorgesehen ist, wobei das erste und zweite Gelenk (11a, 12a) jeweils
durch ein Verbindungssteg (13) verbunden ist, um die erste Längsstrebe (1a, 1b)
mit der zweiten Längsstrebe (2a,2b) schwenkbar zu verbinden und eine Endfläche der
zweiten Längsstrebe (2a,2b) sich gegen eine Seitenfläche der ersten Längsstrebe (1a, 1b) im Bereich des Mittelabschnitts der ersten Längsstrebe (1a, 1b) abstützbar ist.
19. Hochstuhl nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die dritte Querstrebe
(1O)Jntegral mit den ersten Gelenken (11a) der ersten Längsstrebe (1a, 1b) ausgebildet
ist.
20. Hochstuhl nach einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß
die Fußfläche (3) schwenkbaren den ersten Längsstreben (1a,1b) gehalten ist und eine
Einrichtung zum Halten der Fußfläche (3) in der horizontalen Lage vorgesehen ist.
21. Hochstuhl nach einem der Ansprüche 17 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß
die Sitzfläche (4) schwenkbar an den ersten Längsstreben (1a, 1b) gehalten ist und eine
Einrichtung zum Halten der Sitzfläche (4) in der horizontalen Lage vorgesehen ist.
22. Hochstuhl nach einem der Ansprüche 17 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß
der Haltebügel (6) schwenkbar an den ersten Längsstreben (1a, 1b) gehalten ist und eine
Einrichtung zum Halten des Haltebügels (6) in der horizontalen Lage vorgesehen ist.
23. Hochstuhl nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß
ein Haltegurt (7) zwischen dem Haltebügel (6) und der Sitzfläche (4) vorgesehen ist.
24. Hochstuhl nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß der Haltegurt (7)
um den Haltebügel (6) geschlungen ist, wobei zwei Abschnitte des Haltegurts (7) sich
jeweils vor und hinter dem Haltebügel (6) in Richtung auf die Sitzfläche (4) erstrecken.
25. Hochstuhl nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die zwei Abschnitte
des Haltegurts (7) sich durch eine Öffnung in einem vorderen, mittleren Abschnitt der
Sitzfläche (4) erstrecken.
26. Hochstuhl nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß sich die zwei Abschnitte
des Haltegurts (7) von der Öffnung in der Sitzfläche (4) ausgehend zur dritten
Querstrebe (10) erstrecken und diese umschlingen.
27. Hochstuhl nach einem der Ansprüche 24 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß
die zwei Abschnitte des Haltegurts (7) durch ein Schloß miteinander verbunden sind, um
den Haltegurt (7) an dem Hochstuhl zu sichern.
28. Hochstuhl nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Abschnitte
des Haltegurts (7) jeweils zumindest schlauchförmige Endbereiche aufweisen, um das Schloß in den Haltegurt (7) aufzunehmen.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29800718U DE29800718U1 (de) | 1998-01-16 | 1998-01-16 | Hochstuhl für Kinder |
| EP99100727A EP0930034A2 (de) | 1998-01-16 | 1999-01-15 | Hochstuhl für Kinder |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29800718U DE29800718U1 (de) | 1998-01-16 | 1998-01-16 | Hochstuhl für Kinder |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29800718U1 true DE29800718U1 (de) | 1999-05-12 |
Family
ID=8051358
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29800718U Expired - Lifetime DE29800718U1 (de) | 1998-01-16 | 1998-01-16 | Hochstuhl für Kinder |
Country Status (2)
| Country | Link |
|---|---|
| EP (1) | EP0930034A2 (de) |
| DE (1) | DE29800718U1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE20114651U1 (de) | 2001-09-05 | 2002-01-17 | Hauck GmbH & Co KG, 96242 Sonnefeld | Hochstuhl für Kinder |
| DE10202735A1 (de) * | 2002-01-24 | 2003-08-14 | Hauck Gmbh & Co Kg | Hochstuhl für Kinder |
-
1998
- 1998-01-16 DE DE29800718U patent/DE29800718U1/de not_active Expired - Lifetime
-
1999
- 1999-01-15 EP EP99100727A patent/EP0930034A2/de not_active Withdrawn
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE20114651U1 (de) | 2001-09-05 | 2002-01-17 | Hauck GmbH & Co KG, 96242 Sonnefeld | Hochstuhl für Kinder |
| DE10202735A1 (de) * | 2002-01-24 | 2003-08-14 | Hauck Gmbh & Co Kg | Hochstuhl für Kinder |
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| EP0930034A2 (de) | 1999-07-21 |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19990624 |
|
| R156 | Lapse of ip right after 3 years |
Effective date: 20011101 |